02.10.10

Das Bankkonto, die Achillesferse der Abzocker!

Immer wieder taucht die Frage einiger abgezockter User auf, was man denn tun könne und solle. Hin und wieder werden mehr oder weniger brauchbare Vorschläge gemacht. Wir wollen an der Stelle festhalten, dass das probateste Mittel das beharrliche Nichtzahlen ist! Egal was die abzockende Branche immer wieder gerne verlauten lässt, es kam weder, noch wird es jemals zu den angekündigten Mahnbescheidlawinen oder Klageerhebungen kommen. Das gibt das Modell der Abzocker einfach nicht her, weil sie riskieren würden, vom Richter ihre dreiste Masche um die Ohren gehauen zu bekommen! Beispiel gefällig dafür, was einem Abzocker passiert, wenn er meint, seine kackfreche Forderung vor Gericht eintreiben zu können: diesen Prozess hat Frank Drescher von der OPM Media GmbH hochanständig und völlig aufrecht verloren!

Die Fortgeschrittenen unter den Antiabzockern stellen ihre Fragen dann auch ein klein wenig konkreter, was man denn gegen die feige Bande tun könne, denn öffentliche Bekenntnisse, oder Interviews scheut die Bande, wie der Teufel das Weihwasser.

Auch hier ergeht von uns der Tipp, dass jeder etwas unternehmen kann, die Achillesferse der Abzocker zu kappen. Was ist denn die Achillesferse der Abzocker werden die Unerfahrenen fragen, um die Antwort zu bekommen: "das Bankkonto". Ohne Bankkonto kann der Abzocker seine Rechnungen nicht bezahlt bekommen, ...

Quelle und vollständiger Beitrag: Recht-Frech.de

01.10.10

Vier Gewinnspielbetrüger auf Mallorca festgenommen

Die Polizei hat auf Mallorca vier Personen festgenommen, denen Betrügereien bei Glücksspielen in Deutschland sowie in weiteren Ländern vorgeworfen werden. Zu den Festnahmen kam es im Laufe der Woche, inzwischen wurden die Verhafteten nach Informationen des "Diario de Mallorca" nach Madrid gebracht, wo der Spanische Gerichtshof über ihre Auslieferung entscheiden soll. Die Festnahmen sowie Durchsuchungen fanden parallel in mehreren Ländern statt. Ermittler aus Deutschland kamen im Rahmen der Aktion nach Mallorca, wo mehrere Luxuswohnungen im Stadtviertel Portitxol sowie im Zentrum durchsucht wurden.

Den Festgenommenen wird vorgeworfen, mit fiktiven Lotterie-Gewinnen Millionen-Beträge abkassiert zu haben. Nach Erkenntnissen der Ermittler wurden Opfer über einen angeblichen Lotterie-Preis informiert. Um ihn einzulösen, sollte jedoch eine Bearbeitungsgebühr abgeführt werden. Ermittelt wird laut "Diario de Mallorca" auch wegen Geldwäsche und Prostitution.

Quelle: mallorcazeitung.es

Ein teurer Flirt

Den Partner in der Disco kennen lernen, im Café ein bisschen flirten und am Arbeitsplatz die richtige Frau treffen – das ist schon lange nicht mehr angesagt. Heute sucht jeder fünfte deutschsprachige Single den oder die Richtige online. Doch viele tappen bei der Partnersuche in die Kostenfalle.

Plattformen wie www.flirt-cafe.de, www.parship.de oder www.elitepartner.de bieten diese Dienste an. Dort kann man sich anmelden und ein persönliches Profil erstellen. Mit Daten und Foto. Dann kann es sein, dass sich jemand per Nachricht meldet und Interesse zeigt. Je nach Belieben kann man dann Kontakt aufnehmen oder nicht.

Bei vielen Seiten ist die Anmeldung kostenlos. Doch nur die Anmeldung reicht nicht, denn für die Nutzung des vollen Angebots, vor allem die Kontaktaufnahme zu anderen Teilnehmern oder das Lesen empfangener Nachrichten muss dann ein Abonnement abgeschlossen werden. Bei einigen Börsen erhält man unmittelbar nach der Anmeldung Mitteilungen, dass sich im eigenen Postfach schon Nachrichten befinden, dass macht den Nutzer neugierig und erhöht das Risiko sich kostenpflichtig zu registrieren. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Abendzeitung

Weitere Risiken bestehen in Fake-Profilen, die Kontaktsuchende dann zu sogenannten Geisterchats animieren, wovon die Betroffenen aber nichts merken und auch nicht darüber informiert werden. Wie diese betrügerische Masche funktioniert, wurde im Juli 2009 von Spiegel TV im Bericht Abzocke in Singlebörsen detailliert geschildert.

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Anlagebetrüger stehen in Hamburg vor Gericht

Einen Beruf erlernt haben sie nicht. Das erklärten Hakan K. (31) und Köksal A. (31) gestern vor dem Hamburger Landgericht. Dennoch gaben sie sich als Vermögensverwalter einer Schweizer Verwaltungsgesellschaft mit einem Büro in der Oberhafenstraße aus - und richteten dabei erheblichen Schaden an. Sie müssen sich deshalb vor einer Wirtschaftsstrafkammer am Kapstadtring verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Deutschtürken sowie ihrem aus der Schweiz stammenden Kompagnon Stefan S. (47) schweren Betrug vor. Sie sollen drei Anleger um rund 528 000 Euro betrogen haben. Stefan S., der sich einen falschen Namen zulegte, soll dabei als Kundenbetreuer der Firma Kapitalanleger angeworben haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Welt online

melango.de erneut mit Negativ-Preis ausgezeichnet

Bereits im November 2008 erhielt melango.de zum ersten Mal die unrühmliche Auszeichnung für die dreistete Rechtsverletzung im Internet. Offensichtlich hat sich seit dem nichts geändert. Die Verbraucherkritik über die Abofalle findet kein Ende. Da ist es kein Wunder, dass melango.de auf Grund von Beschwerden erneut den Negativpreis "Das Schwarze Schaf" verliehen bekommt.

Die Plattform melango.de bietet Kleidung, Bürobedarf, Haushaltswaren und Lebensmittel zu besonders günstigen Preisen an. Weniger günstig ist hingegen die Mitgliedschaft, um dort überhaupt einkaufen zu können. Wie betroffene Verbraucher OpSec berichteten, erhielten sie kurz nach ihrer Anmeldung überraschend eine Rechnung über Mitgliedsgebühren in Höhe von mehreren hundert Euro und das auch, wenn sie die Anmeldung bereits nach zwei Tagen per Fax widerrufen hatten. Auf der Startseite ist jedoch nicht ersichtlich, dass bei einer Anmeldung überhaupt Kosten anfallen. Zudem ist melango.de ein reiner B2B-Shop, der sich ausschließlich an Gewerbetreibende richtet, was für Nutzer jedoch nicht klar zu erkennen ist.

Lediglich in den allgemeinen Marktplatzregeln wird darauf hingewiesen, dass nur Händler, Gewerbetreibende und Kaufleute die Plattform nutzen dürfen. Genau hier liegt auch das Hauptproblem: Als B2B-Verkaufsplattform verhält sich melango.de nicht widerrechtlich, da zwischen Kaufleuten andere Bestimmungen bezüglich der Aufklärungspflichten gelten als zwischen Verkäufern und Endkonsumenten. So müssen Händler, die an andere Händler verkaufen, nicht in gleicher Form auf entstehende Kosten hinweisen wie Händler, die ihre Produkte Endverbrauchern anbieten. Nutzer, die sich bei melango.de als private Käufer anmelden, verstoßen gegen die Geschäftsbedingungen. Dreist ist jedoch, dass die Betreiber der Seite nicht deutlich auf ihr B2B-Geschäftsmodell hinweisen und somit eine Grauzone ausnutzen.

Quelle: Das Schwarze Schaf im September