Zwei frühere Telefonladen-Betreiber müssen wegen Betrügereien mit getürkten Handy-Verträgen und gefälschten Reparaturabrechnungen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof hat jetzt die Revision der beiden Angeklagten, die aus Bad Hersfeld stammen, gegen ein im Juni 2013 verkündetes Urteil des Landgerichts Göttingen als unbegründet verworfen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. Die heute 29 und 31 Jahre alten Angeklagten hatten für ihre Betrügereien eigens eine Firma gegründet ... Das Landgericht Göttingen verurteilte die beiden Männer, die aus Bad Hersfeld stammen, wegen gewerbsmäßigen Betruges in insgesamt 47 Fällen zu Haftstrafen von zweieinhalb Jahren beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten. Der Bundesgerichtshof hatte an dieser Entscheidung nichts auszusetzen. |
Quelle und vollständiger Bericht: Hersfelder Zeitung