31.01.14

BaFin untersagt Pay4 GmbH den Forderungseinzug für Bruma Service GmbH

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Pay4 GmbH mit Sitz in Frankfurt/Main sowie deren Geschäftsführer Herrn Jens Leinert jeweils mit Verfügung vom 2. Dezember 2013 untersagt Dienstleistungen für die Bruma Service GmbH mit Sitz in der Schweiz zu erbringen, sofern diese das Finanztransfergeschäft dadurch betreibt, dass sie Forderungsbeträge für andere per Lastschrift über in Deutschland geführte Konten einzieht oder per Überweisung auf eigenen Konten in Deutschland entgegennimmt und die Beträge auftragsgemäß weiterleitet.

Die Pay4 GmbH ist in die Anbahnung, den Abschluss und die Abwicklung der ungesetzlichen Geschäfte der Bruma Service GmbH im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 4 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) einbezogen. Die BaFin hat daher die sofortige Einstellung dieser Geschäfte gegenüber der Pay4 GmbH sowie gegenüber deren Geschäftsführer Herrn Jens Leinert als Organ der Pay4 GmbH angeordnet. Die Verfügungen sind bestandskräftig.

Quelle: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

Bei dieser Gelegenheit sei noch einmal an einen Prozess um Gewinnspielbetrug erinnert. Im Jahr 2011 musste sich Jens Leinert als Geschäftsführer der Pay4 GmbH vor dem Berliner Landgericht verantworten musste. Die Anklage lautete auf gewerbs- und bandenmäßigen Betrug.