Gegen eine Zahlungsaufforderung der JW Handelssysteme GmbH hatte sich ein Verbraucher durch eine negative Feststellungsklage zur Wehr gesetzt. Vor Gericht bekam die ehemalige Melango.de GmbH eine heftige Klatsche, denn laut Urteil besteht nach einer Anmeldung auf dem Portal "mega-einkaufsquellen.de" keinerlei Zahlungspflicht. Sollten auch an andere Gerichte sich diese Auffassung vertreten, dann wäre damit das Ende dieser Abzockmasche besiegelt.
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat durch Urteil vom 16.07.2013 zum Az.: 4 C 476/12 entschieden, dass der JW Handelssysteme GmbH gegenüber einem Verbraucher keine auf eine Mitgliedschaft bei "mega-einkaufsquellen.de" zu gründende Forderung zustehe. Die Anmeldung bei der JW Handelssysteme GmbH sei weder einer gewerblichen noch einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen und bei natürlichen Personen bestehe grundsätzlich die Annahme, dass es sich um einen Verbraucher handele. Bei verbleibenden Zweifeln sei zugunsten der Verbrauchereigenschaft zu entscheiden. ... Selbst unter Zugrundelegung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit des Klägers sei ein Zahlungsanspruch der Beklagten zu verneinen, ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Fachanwalt für IT-Recht