Im Zivilverfahren gegen die berühmt-berüchtigte Regensburger Abmahnkanzlei Urmann + Collegen („Porno-Pranger“) und den bekannten Internetabzocker Frank Drescher zeigte sich das Gericht davon überzeugt, dass hier versucht wurde, andere Internet-Händler über Massenabmahnungen „vorsätzlich sittenwidrig“ abzuzocken. ... Nach Überzeugung des Gerichts deutet einiges darauf hin, dass U+C und Drescher gemeinsame Sache gemacht haben, ... |
Quelle und vollständiger Bericht: regensburg-digital