| Mithilfe von vermeintlichen Gewinnspielen und IQ-Tests  verkaufen Anbieter wie BobMobile Abos für Handyspiele und  Klingeltöne. Die Abonnenten merken davon häufig erst mal  nichts. Die böse Überraschung kommt mit der  Handyrechnung.
 Unerwünschte Werbe-SMS bekam Dagmar Frahm aus  Mönchengladbach in letzter Zeit häufig. Sie löschte  sie immer wieder. Doch mit der letzten Handyrechnung kam der  Schock: Rund 100 Euro zusätzlich waren auf ihrer  Telefonrechnung verbucht. Sie hatte ein Abo für  Klingeltöne von der Firma BobMobile und ein Ratespiel von  einem weiteren Anbieter gekauft. Davon gemerkt hatte sie nichts.  Dagmar Frahm fühlt sich abgezockt.
 
 
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Quelle und vollständiger Beitrag: WDR - Markt 
  
    | Zahlreiche Verbraucher fallen so auf vermeintliche Tests und  Gewinnspiele von Firmen wie BobMobile herein. Die Modalitäten der Abos  stehen zwar im Kleingedruckten. Die Gestaltung der Spiele ist aber so  angelegt, dass der Blick davon abgelenkt wird. Rechtswidrig ist das  nicht.
 BobMobile weigert sich, den unfreiwilligen Vertrag zu  widerrufen und ihn somit für ungültig zu erklären. In den Allgemeinen  Geschäftsbedingungen bezieht sich das Unternehmen auf das Bürgerliche  Gesetzbuch (§ 312d Abs.4 Nr.1 BGB), in dem es heißt: „Das  Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von  Waren, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung  geeignet sind.
 
 Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat  Zweifel, ob diese Regelung rechtlich Bestand hat und prüft sie derzeit.  „Normalerweise kann man solche Fernabsatzgeschäfte binnen 14 Tagen nach  Vertragsabschluss widerrufen, sagt Iwona Gromek von der  Verbraucherzentrale, „Es gibt ein paar Ausnahmen, zum Beispiel wenn  Waren nicht zur Rücksendung geeignet sind. Aber ob Handyabonnements  wirklich dazu gezählt werden können, ist nicht geklärt.
 
 Sie  empfiehlt deshalb, den Vertrag zu kündigen und hilfsweise auch zu  widerrufen - auch wenn noch nicht klar ist, ob das rechtlich geht. So  bewahrt man sich aber Rückerstattungsansprüche, die mit einer Kündigung  allein nicht gewahrt werden.
 
 Iwona Gromek von der  Verbraucherzentrale rät davon ab, die Kosten für die unerwünschten Abos  einfach von der Telefonrechnung abzuziehen und nicht zu zahlen. Ab  einer bestimmten Summe, mit der der Mobilfunkkunde bei seinem  Telefonanbieter in der Kreide steht, darf dieser die Karte sperren.  Noch mehr Ärger wäre damit programmiert.
 
 
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Quelle: Youtube - AntiAbzockTV  
Quelle: Youtube - AntiAbzockTV