Betrugsanklage gegen Brandenburger, der mit einem Bundessterbeanzeiger abzocken wollteDie Hinterbliebenen trauerten noch um den Verstorbenen, als eine sonderliche Zahlungsaufforderung in den Briefkasten flatterte. 63,12 Euro sollten sie auf das Konto eines gewissen Gerd Mütlich überweisen – als Gegenleistung dafür, dass die persönlichen Daten des Toten in einem sogenannten Bundessterbeanzeiger im Internet veröffentlicht würden. Zu dieser Zahlung seien die Angeschriebenen auf der Grundlage eines neuen Gesetzes des EU-Parlaments verpflichtet, hieß es in dem Schreiben zur Begründung. ..... Herrn M., den findigen Geschäftsmann, habe die Staatsanwaltschaft Potsdam jetzt wegen gewerbsmäßigen Betruges in 19 Fällen angeklagt, teilte Behördensprecher Ralf Roggenbuck der MAZ auf Anfrage gestern mit. |
Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine