19.08.09

Internet-Abzocker wegen Betrug verurteilt

Die beiden 26 Jahre alten Haupttäter aus Fulda und Hamburg erhielten wegen gewerbsmäßigen Betrugs im besonders schweren Fall 18 und 15 Monate Haft auf Bewährung. Ein 25-jähriger Göttinger wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten verurteilt. Die Angeklagten müssen zudem Geldbeträge bis zu 25 000 Euro an Opferhilfeeinrichtungen zahlen.

Die Studenten hatten gestanden, ihre Opfer per E-Mail trickreich auf Internetseiten gelockt zu haben, auf denen diese dann unbemerkt kostenpflichtige Nutzerverträge abschlossen. Auf diese Weise erbeuteten sie mehr als 130 000 Euro. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft ist das Urteil zur Internet-Abzocke bislang bundesweit beispiellos.

Quelle und vollständiger Bericht: Hamburger Morgenpost (screenshot)

Update: Eine Berichterstattung über den Ausgang der Verhandlung findet man mittlerweile in den meisten Medien. Einen interessanten und recht ausführlichen Artikel ist u.a. auch in der online-Ausgabe der Hessische/Niedersächsischen Allgemeinen Zeitung erschienen. Unter dem Titel Abzocke im großen Stil wird zusätzlich zum bereits bekannten Strafmaß für die Betrüger auf einige dazugehörende Fakten und Details eingegangen.

Insgesamt hatte die Staatsanwaltschaft 986 vollendete und 196 versuchte Taten angeklagt. Hauptakteur war der aus Fulda stammende 26-jährige Göttinger Jura-Student, der es durch protzige Selbstinszenierungen im Internet zu einiger Bekanntheit gebracht hat. Dort präsentierte er sich als Playboy mit aufwändigem Lebensstil, für den Champagner, schnelle Autos, Sylt-Urlaube und Kleidung von Gucci und Prada selbstverständlich sind. Vor Gericht erschien er braun gebrannt mit Jeans, dunklem Jackett und hellblauem Hemd mit Manschettenknöpfen.

Die beiden 26-jährigen Studenten hatten 2007 eine Online-Vermarktungsfirma in London gegründet, über die sie Serverkapazitäten anmieteten, um Homepages zu betreiben. Der Göttinger Nachwuchsjurist hatte sich auf nicht geklärte Weise eine Datenbank mit 600 000 Anschriften aus dem deutschen Sprachgebiet besorgt. In zehn Kampagnen schickten die beiden Hauptangeklagten massenhaft Spam-Emails an die Adressaten.

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Der Hamburger Student war nach Ansicht des Gerichts für die informationstechnische Betreuung der Abzockereien zuständig. Nur eine Nebenrolle spielte dagegen der 24-jährige. Er verwaltete die Konten.

Alle Angeklagten bekundeten die Absicht, ihr Jura-Examen machen zu wollen. Die zwei Hauptangeklagten könnten sich durch ihre Betrügereien allerdings eine Zukunft als Volljurist verbaut haben. Nach dem niedersächsischen Justizausbildungsgesetz kann jemand, der "persönlich ungeeignet" ist, kein Referendariat im Landesdienst absolvieren. .....

Quelle und vollständiger Bericht: Hessische/Niedersächsische Allgemeine - HNA.de

Da ein Referendariat im Staatsdienst vorgeschrieben ist, werden die beiden Betrüger wegen Betrug verurteilten Th. Schr. und Oliver O. Schmidt wohl kaum Chancen haben, ihr angestrebtes Berufsziel zu erreichen. Dies geht auch aus einem Bericht des Hamburger Abendblatt vom 17.08.2009 deutlich hervor.

Abgesehen davon, wird es für den aus Fulda stammenden Oliver O. Schmidt auch noch aus anderen Gründen das Ende des Jurastudiums bedeuten. Zuvor wurde Oliver O. Schmidt schon mehrfach wegen unerlaubten Waffenbesitzes zu Geldstrafen verurteilt. Die letzte Verurteilung wegen dieses Vergehnens war fast genau vor einem Jahr. Die Fuldaer Zeitung berichtete seinerzeit darüber. Darüber hinaus droht Oliver O. Schmidt noch eine weiteres Mal wegen Betrugs verurteilt zu werden. Denn auch bei der Masche "ihr Nacktbild wurde freigegeben" der Firma Happy Passion war er federführend beteiligt. Seit über einem Jahr dauern die Ermittlungen an. Auch in der Schweiz gab es Ermittlungen wegen der Fahrschulabzocke der Firmen Bulltrade AG und Pactus Consulting AG. Die Gründung dieser Firmen wurde nach Informationen, die der Redaktion vorliegen, von Th. Schr. in Auftrag gegeben. Auch die Verwaltungsräte für die Firmen soll Th. Schr. gebucht und die Firmen zum Betreiben von Abzockseiten gekauft haben. Als die Sache in der Schweiz aufgeflogen ist, war Th. Schr. den Schweizer Behörden schon entwischt.

Bei dem wegen Beihilfe verurteilten Studenten, der für die Konten zuständig war, handelt es sich Christian Fiedler. In den Rechnungen/Mahnungen wurde ein Konto angegeben, das auf den Namen "C F Abrechnung" lief. Wurde seinerzeit noch gerätselt wer als Kontoempfänger "C F Abrechnung" in Frage kommen könnte, ist nun offensichtlich, dass es sich um ein Konto von Christian Fiedler handelte.