21.09.08

Test.de berichtet über Katja Günthers irreführenden Mahnungen

In einem Beitrag geht die Stiftung Warentest auf die dubiosen Mahnungen von Katja Günther ein. Schon die Überschrift "Rechtsanwältin im Auftrag von Abzockern" macht neugierig und verführt zum weiterlesen.

Ausgerechnet eine Rechtsanwältin treibt die Internet-Abzocke auf die Spitze: Im Auftrag von Firmen wie der Genealogie Ltd. oder der Online Content Ltd. verschickt Katja Günther massenhaft Mahnungen. Neueste Masche: Unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden fordert sie unverzügliche Zahlung - zu Unrecht, hat das Gericht selbst jetzt in einer Presseerklärung klargestellt.

Auch wenn die Kopie eines Urteils den Mahnschreiben beiliegt sollten sich Betroffene nicht von den Drohungen der Mahnwältin Katja Günther beeindrucken lassen. Halten Sie sich einfach an den Rat der Verbraucherzentralen.

Viel wichtiger für Verbraucher sind zwei andere Urteile: Das Amtsgericht München und das Landgericht Hanau haben bereits vor geraumer Zeit Klagen der Betreiber vergleichbarer Internetgebührenfallen zurückgewiesen. Verbraucherschützer sind sich daher einig: Auch mit Kopien des Urteils vom Amtsgericht Wiesbaden garnierte Mahnungen können Verbraucher getrost ignorieren. Sich zu verteidigen, ist weder erforderlich noch sinnvoll. Nur und erst, wenn Post vom Gericht kommen sollte, müssen Verbraucher reagieren. Doch solche ist nach den Klagabweisungen in München und Hanau nicht mehr zu erwarten.

Weiter im Beitrag der Stiftung Warentest