Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Berger, auf Ihrer homepage berichten Sie – wie ich finde sehr missverständlich – über einen Gerichtstermin vor dem Kammergericht Berlin, in dem der Geschädigte von mir vertreten wurde, KG Berlin 7 U 225/11. Ihre „Berichterstattung“ verzerrt aus meiner Sicht die maßgeblichen Umstände und Feststellungen des Senates maßgeblich bzw. rückt Nebensächlichkeiten so in den Vordergrund, dass beim Leser ein falscher Eindruck von Inhalt und Ablauf der Gerichtsverhandlung entsteht/entstehen kann, vielleicht sogar entstehen muss. Ihre „Berichterstattung“ nehme ich daher für diesen offenen Brief zum Anlass, um auf einige „Ungereimtheiten“, die in Ihrem Bericht – sicherlich versehentlich – Einzug gehalten haben, hinzuweisen. Selbstverständlich gehe ich davon aus, dass es zu keinem Zeitpunkt Ihre Absicht als Organ der Rechtspflege war, einen falschen und/oder unvollständigen Eindruck der Gerichtsverhandlung zu vermitteln. Um einen ganz maßgeblichen Punkt vorab hervorzuheben: Das Kammergericht Berlin (für die Nichtjuristen: das Oberlandesgericht des Landes Berlin) hat eine arglistige Täuschung bejaht! Ebenso hat im Übrigen auch kurz zuvor das OLG Hamm in seiner mündlichen Verhandlung vom 15.08.2012 keinerlei Zweifel daran aufkommen lassen, dass eine arglistige Täuschung vorliege, OLG Hamm, I – 12 U 54/12. Wörtlich führte der Senatsvorsitzende aus, die arglistige Täuschung springe einen direkt an, „arglistiger geht es ja gar nicht“. ... An dieser Stelle soll dann auch einmal dem unter Umständen vermittelten Eindruck entgegen gewirkt werden, Euroweb/Webstyle bzw. Kanzlei Berger würden ihre Prozesse überaus erfolgreich gestalten. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: referenzkunden.info