In verschiedenen Filesharing-Verfahren wurde angekündigt, dass Zweifel aufgekommen seien, ob der der Mandantschaft zur Last gelegte Urheberrechtsverstoß noch mit der für eine Verurteilung notwendigen Sicherheit nachgewiesen werden kann. Die eigene Mandantin sei daher zu der Auffassung gelangt, den Anspruch nicht weiter zu verfolgen. Die Angelegenheit sei daher für unsere jeweiligen Mandanten erledigt. Doch damit nicht genug: Sasse und Partner kündigen zudem an, dass bereits gezahlte Beträge von der Mandantin zurückerstattet werden!!! ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Infodocc.info