18.11.11

Tropmi Payment will für top-of-software.de kassieren

Viele Internetnutzer bekommen derzeit Rechnungen einer Tropmi Payment GmbH ins Haus. Begründung: Sie hätten sich vor zwei Jahren auf der Seite top-of-software.de angemeldet. Zweifel, ob man diese Rechnungen wirklich zahlen sollte, sind allerdings angebracht.

Beschwerden über top-of-software.de gibt es seit ziemlich genau zwei Jahren. Unzählige Nutzer berichteten damals, dass sie über raffinierte Werbung auf die Seite gelotst worden waren. ...

Wer in der Hoffnung auf Downloads dann bei top-of-software seine Daten eingab, bekam wenig später eine Rechnung. Eine Antassia GmbH aus Mainz forderte 96 Euro, weil man mit der Angabe seiner Daten angeblich einen kostenpflichtigen Vertrag geschlossen hätte. ...

...seit einigen Tagen rauscht es plötzlich wieder in den Verbraucherforen im Internet. Denn nun ist es eine Tropmi Payment GmbH, die Rechnungen für top-of-software.de verschickt. Jetzt seien die 96 Euro für das zweite Jahr des abgeschlossenen Abonnements fällig, behauptet das “Unternehmen” mit Adresse in Wiesbaden. Auf seiner Webseite erklärt die Tropmi Payment GmbH, sie sei eine “100%ige Tochtergesellschaft der Content Services Limited“. ...

Wer eine Rechnung der Tropmi Payment GmbH bekommt, sollte sich allerdings ganz genau fragen, ob er damals tatsächlich bewusst und gewollt einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen hat, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Computerbetrug

17.11.11

Jetzt hagelt es Mahnschreiben vom Anwalt für „Lotto 3000“

Die Spielgemeinschaft „Lotto 3000“ versucht derzeit in Schleswig-Holstein, mit Mahnschreiben Gebühren über angeblich am Telefon abgeschlossene Lotto-Abos einzutreiben. Die von Rechtsanwalt Georg Meyer-Wahl (Heidelberg) unterzeichneten und verschickten Forderungen, die sich auf den angeblichen Vertrag mit „Lotto 3000“ (wir berichteten) beziehen, müssen laut Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein nicht beglichen werden.

„Ein Kunde muss erst dann zahlen, wenn ein wirksamer Vertrag abgeschlossen wurde“, sagt Thorsten Meinicke. Der Referent für Verbraucherrecht kennt die Masche von „Lotto 3000“ und ähnlichen Firmen. Über zum Beispiel im Internet kursierende komplette Datensätze würden per „Schrotschusstaktik“ Anschriften herausgefiltert, um ahnungslose Kunden per Inkassounternehmen oder Rechtsanwaltschreiben zur Zahlung eines angeblich telefonisch abgeschlossen Vertrags zu bewegen. „Vertrauen Sie dann auf Ihren gesunden Menschenverstand“, sagt Meinicke, „im Regelfall wird es zu keinem weiteren Kontakt kommen.“

Lotto 3000“ hat ihren Firmensitz unter der Bezeichnung Compresent Erfurt GmbH in Heidelberg und Berlstedt. Dahinter steht als Geschäftsführer Eberhard Anton Fietz, der seit einiger Zeit laut Medienberichten abgetaucht sein soll. Übergeordneter Anbieter des Lotto-Monatsabos für 69 Euro ist die Dillonat Inc. mit Firmensitz in Tortola auf British Virgin Island. Diese Firma wird von Anwalt Meyer-Wahl vertreten, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kieler Nachrichten

Provider darf nicht einfach das Telefon sperren

Eine Telefongesellschaft darf Kunden nicht einfach das Telefon sperren, wenn sie einen Teil der Telefonrechnung nicht bezahlen, weil sie ihn für unberechtigt halten. Aufgrund eines Antrags der Verbraucherzentrale Hamburg hat das Landgericht München I per einstweiliger Verfügung gegen die Firma Telefónica Germany entschieden (Beschluss vom 6.10.2011, Az.: 37 O 21210/11).

Behauptet ein Kunde, dass Positionen auf der Telefonrechnung nicht korrekt seien, so muss die Telefongesellschaft die Rechtmäßigkeit nachweisen und darf dem Kunden weder mit einer Sperre drohen noch sie durchführen. Es muss vermieden werden, dass Verbraucher unberechtigte Telefonrechnungen nur deswegen bezahlen, weil sie sonst die Kappung ihrer Telefonleitung fürchten müssen.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

Polizei warnt vor dubioser „Gewinn-Post“

So fängt ein Tag doch mal schön an. Man geht noch etwas verschlafen zum Briefkasten, öffnet routiniert die Post – und schau mal an: Gewonnen! Doch die spontane Freude hält nicht lange an. Ganz im Gegenteil: Schnell schlägt sie um in Verärgerung. Denn der Wisch, den man in seinen Händen hält, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als dreiste Abzocke.

Auch eine Tagblatt-Leserin bekam die Tage vermeintliche Gewinn-Post – und zwar von Finanzdienstleistungen Schubert-Klein-Richter. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mittelbayerische

15.11.11

Faxwerbung für teure Einträge in Branchenbüchern

Unerwünschte Faxwerbung wird immer raffinierter. Unter Namen wie "BranchenSeiten" oder "Gelbes Branchenbuch" werden derzeit Antragsformulare für einen Eintrag in zweifelhafte Branchenverzeichnisse versandt, darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin. Was aussieht wie eine Bitte um Prüfung von Adressdaten, stellt sich erst nach sehr genauem Lesen des Kleingedruckten als Masche heraus. Mit einer Unterschrift soll man sich zur Zahlung von 800 bis 1000 Euro jährlich verpflichten. Selbst die Verbraucherzentrale bekam solche Schreiben, um angeblich ihre Adresse überprüfen zu lassen. Die Einträge erscheinen nicht in den offiziellen Gelben Seiten, sondern in einem eigenen Branchenverzeichnis im Internet.

Die aktuellen Faxschreiben ähneln in ihrer Gestaltung stark dem Schriftbild, mit dem die Gelben Seiten tatsächlich herausgegeben werden. Leicht kann daher ein falscher Eindruck entstehen. Werbung für Branchenbücher richtet sich an Gewerbetreibende und Organisationen und wird regelmäßig auch an ganz oder teilweise privat genutzte Faxanschlüsse verschickt.

"Unerwünschte Werbung mittels Telefax ist als wettbewerbswidrig ein-zustufen", so Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale. Freiberufler oder Gewerbetreibende sollten diese dubiosen Angebotezur rechtlichen Abmahnung senden an den

Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V.
Landgrafenstraße 24 b
61348 Bad Homburg v.d.H.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz