15.02.13

Koalition fördert weiterhin die Abmahnindustrie

Vor zwei Wochen machte ein Gesetzesentwurf für eine Neuregelung verschiedener Gesetze zum Vorgehen gegen Kostenfallen und massenhafte Abmahnungen die Runde, der als Kompromiss zwischen Bundesjustizministerium und CDU/CSU-Bundestagsfraktion ausgehandelt worden sei. Dabei sollte es eine Deckelung der Abmahnkosten geben. Wir kritisierten, dass der Punkt zu den massenhaften Abmahnungen nicht eindeutig und ausreichend definiert sei und deshalb zu befürchten sei, dass die Abmahnindustrie damit keinen Schaden nehmen würde. Am 6. Februar sollte der Kompromiss im Bundeskabinett beschlossen und in den parlamentarischen Prozess überführt werden.

Soweit, so gut. Das war aber nicht mal ein abgeschlossener Kompromiss. Unser Kulturstaatsminister Neumann meldete sich als Vertreter der Unterhaltungslobby zu Wort und verhinderte eine Abstimmung. Verschiedenen Medien und auch uns liegt nun der erweiterte Vorschlag des Kulturstaatsministers vor. Der bedeutet eine weitere Verschlimmbesserung in die Richtung, dass man gerne noch ein 2-Strikes Warnmodell einbauen möchte.

Wie die weiteren Verhandlungen auch ausgehen mögen, wenn sie überhaupt noch in dieser Legislaturperiode ein Ende finden, ist unklar. Denn der Wahlkapf naht und irgendwann ist keine Zeit mehr, irgendwas durch den Bundestag zu bringen. Was man aber sagen kann: Die Abmahnindustrie wird von dieser Koalition weiter gefördert werden, sei es mit dem ersten Vorschlag oder einem zu erwartenden Kompromiss mit dem Kulturstaatsminister. Eine Verbesserung der Situation mit einer tatsächlich funktionierenden Deckelung bei Urheberrechtsverletzungen ist nicht zu erwarten. Was auch noch schade ist: Der Gesetzentwurf enthielt auch noch Punkte zu Kostenfallen und anderen verbraucherrelevanten Fragen, gegen die es von unserer Seite nichts einzuwenden gab.

Quelle: Netzpolitik.org

Movie2k ist der Nachfolger von Kino.to

Am 8. Juni 2011 schlugen die deutschen Kriminalpolizisten zu. Bei Razzien in Deutschland, Spanien und Frankreich wurden die Hintermänner der einst populärsten Film-Streaming-Seite Kino.to festgenommen. Allein in Deutschland hatten über 250 Polizisten und Datenspezialisten zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht. Es war der Todesstoss für Kino.to, aber längst nicht das Ende der Streaming-Portale. ...

Kurze Zeit nach der Zwangsschliessung etablierte sich Movie2k.to als neues Mekka der Gratis-Filmfreunde. Die Movie-Website, die auf Servern in Rumänien gehostet wird, war in Deutschland im letzten Jahr das meistgenutzte Streaming-Portal für Filme und Serien. ...

Quelle und vollständiger Bericht: 20min.ch

Im Prozess gegen die Verantwortlichen der Seite kino.to wurde Valentin Fritzmann von den Angeklagten als Drahtzieher genannt, der mit Werbung für seine Abofallen wesentlich zur Finanzierung des Streamingportals beigetragen hat. Nachdem es kino.to nicht mehr gibt und die Betreiber der Plattform zum Teil zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt wurden, scheint Valentin Fritzman davon unbeeindruckt zu sein. Nicht anders ist es zu erklären, dass er Informationen der GVU zufolge jetzt mit der Finanzierung von Werbeflächen auf dem Streamingportal torrent.to dessen Betrieb mit absichert.

Das am häufigsten besuchte BitTorrent-Portal "torrent.to" ist angeblich auf Internetrechnern auf den Seychellen gespeichert. Informationen zur Identität der Seitenverantwortlichen sind vollständig verdunkelt. Seine Werbeflächen hat Torrent.to aktuell an einen Zugangsanbieter zum Usenet vermietet, der einem österreichischen Internetunternehmer zuzurechnen ist. Diesen benannten mehrere der verurteilten kino.to-Verantwortlichen vor Gericht als Hintermann und Finanzier ihres illegalen Portals.

Quelle und vollständiger Bericht: GVU — via: frickemeier.eu

Verbraucherzentrale warnt vor Mare Salisan

Die Verbraucherzentrale Thüringen warnt erneut vor ungewollten telefonischen Vertragsabschlüssen für ein Pillen-Abo. Wer den redegewandten Verkäufern am Telefon Glauben schenkt und eine Probelieferung der angepriesenen Pillen ordert, hat schon halb verloren. Wird nicht sofort und nachweisbar weiteren Lieferungen und somit einem angeblichen Vertragsschluss widersprochen, sitzt man in der Falle, denn die Probelieferung entpuppt sich als getarntes Abo. So wandten sich in den vergangenen Wochen viele Verbraucherinnen und Verbraucher mit Beschwerden über telefonisch untergeschobene Pillen- Abos allein zu Mare Salisan an die Verbraucherzentrale Thüringen.

Betroffene, meist ältere Verbraucherinnen und Verbraucher oder deren Angehörige, sind empört über die Geschäftspraktiken. Sie sind sich sicher: sie wollten nur eine einmalige Probelieferung der Pillen. Dennoch erhielten sie nach einiger Zeit eine Auftragsbestätigung für ein Pillen-Abo. Regelmäßig sollen sie nun Präparate erhalten.

Die Anrufe beginnen meist mit einem belanglosen Gespräch zu Gesundheitsfragen oder einer Meinungsumfrage und enden mit der Zustimmung der Verbraucher zu einer Probelieferung. Wer Ärger aus dem Weg gehen möchte, sollte handeln und mit Zusendung der Probelieferung sofort, möglichst nachweisbar, weitere Lieferungen schriftlich ablehnen. Entscheidend ist, was letztlich am Telefon mit dem Anbieter besprochen wurde. Man kann am Telefon wirksam Verträge schließen, Voraussetzung ist aber, dass beide Parteien bewusst Laufzeit, Kosten und Lieferrhythmus zur Kenntnis nehmen und diesen wesentlichen Vertragsinhalten auch ausdrücklich zustimmen. Viel zu gutgläubig lassen sich insbesondere ältere Verbraucher auf nette Telefonate mit geschulten Firmenvertretern ein, deren Ziel es letztlich nur ist, längerfristig laufende Kaufverträge abzuschließen. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät deshalb Verbrauchern, dringend darauf zu achten, wofür Sie am Telefon ihre Einwilligung geben.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

Die Verbraucherzentrale rät generell davon ab, Nahrungsergänzungsmittel einzunehmen, die von Mare Salisan oder anderen Firmen, wie z.B. Medivatis, Vitaciti, Medi-Pharm oder Helvetia vital, per Telefon angeboten werden, weil die Wirkung der vertriebenen Pillen umstritten ist.

Abmahnung gegen Leipziger Preisvergleich-Portal

Das Leipziger Online-Portal „preisvergleich.de“ hat nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale auf unzulässige Weise die Reisebüros in Deutschland schlechtgemacht. Der Slogan „Was willst du denn im Reisebüro? Bei Preisvergleich gibt es alle Anbieter im Vergleich!“ setze die Reisebüros herab und werbe mit einer irreführenden Aussage, begründete der von der deutschen Wirtschaft getragene Verein seine Abmahnung. ...

Das Leipziger Unternehmen, an dem der umstrittene Internet-Konzern Unister eine Minderheit hält, reagierte mit Unverständnis. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Leipziger Volkszeitung

Branchenbuchbetrug von Briefkastenfirma aus der Karibik

Kennen Sie Road Town Tortola? Nein? Zumindest Soester Geschäftsleute sollten das hübsche Eiland in der Karibik kennen, wenn sie sich auf einen windigen Eintrag in das "Branchenbuch Deutschland 2013" einlassen.

Derzeit tickern die Angebote dafür über die Faxgeräte zu den Firmen; auch der Soester Anzeiger hat die Offerte erhalten. Allerdings hat er nicht die 980 Euro gezahlt, die da im Kleingedruckten für den nutzlosen Eintrag verlangt werden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: soester-anzeiger

Das Einträge in das "Branchenbuch Deutschland 2013" laufen über die anonym betriebene Webseite deutsches- branchenbuch.net. Die Formulare sollen von den potentiellen Opfern an eine Faxnummer senden, welche die Vorwahl von Malaysia hat. Laut Impressum der Firmenhomepage ist eine TAD Data Systems Ltd. von den britischen Jungferninseln für diese betrügerische Aktion verantwortlich.