04.02.13

Sicherungsmaßnahmen gegen Satelliten des Wiener Karussels

Gegen die fast unbekannte Briefkastenfirma Orion Properties 64 PTY LZD wurden von der StA Mannheim vorläufige Sicherungsmaßnahmen verhängt. Das Unternehmen war Teil des Wiener Karussels und für die Abwicklung der offensichtlich betrügerischen Gewinnspiele „Orion 1001“ - Orion 1012“ zuständig.

Staatsanwaltschaft Mannheim

603 Js 23344/10

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen Betruges konnte aufgrund des dinglichen Arrests des Amtsgerichts Mannheim vom 24.01.2012 zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Geschädigten ein Betrag in Höhe von 17.000 EUR bei einem Beschuldigten sichergestellt und unter dem Az. 4 HL K 10/12 beim Amtsgericht Düsseldorf hinterlegt werden.

Den bisherigen Ermittlungen zufolge besteht der dringende Verdacht, dass die Firma Orion Properties 64 PTY LZD in den Jahren 2009/10 in Deutschland Mailingaktionen durchführte, um die Empfänger zu Rückrufen über gebührenpflichtige 0900-Nummern zu veranlassen. In den Mailings sollen wahrheitswidrig Gewinne versprochen worden sein, die mit dem Telefonat abgerufen werden sollten. Tatsächlich soll bei erfolgten Rückrufen keine Gewinne ausbezahlt worden sein. Der Beschuldigte soll die logistische Abwicklung von mindestens 11 Gewinnspielen mit der Bezeichnung „Orion 1001“ - Orion 1012“ übernommen haben.

Die staatsanwaltschaftliche Sicherungsmaßnahme und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechtechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Hinweise zu Rechten als Geschädigter finden sich darüber hinaus in den Hinweisblättern („Rechte von Verletzten und Geschädigten“) unter www.jum.baden-wuerttemberg.de in der Rubrik Opferschutz.

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen

Bei den Verantwortlichen für die Telefonbetrügerein der Briefkastenfirmen aus Südafrika handelt es sich um die Geschäftführer Matthias und Marco Oberlerchner sowie den Gesellschafter Gerald Arismendi. Diese Personen gehör(t)en zum inneren Kreis des Wiener Karussells.

Orion Properties 64 (PTY) Ltd.
Iona Street 5
ZA-7535 Bellville
Südafrika
Enterprise number: 2006/021013/07
Handelsregister
Geschäftsführer: Matthias Oberlerchner
Geschäftsführer: Marco Oberlerchner
Gesellschafter: Gerald Arismendi

Das BSI warnt vor falschen Steuerbescheiden per Email

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik weist auf eine Spam-Welle hin, mit der aktuell angebliche ELSTER-Steuerbescheide an Bürger verschickt werden. Die Spam-E-Mail weist Anwender darauf hin, dass „von Ihrem Finanzamt bzw. Ihrer Steuerverwaltung über das Verfahren ELSTER eine verschlüsselte Zip-Datei zur Abholung bereitgestellt“ wurde. Die angehängte, per ZIP gepackte Datei „ELSTER.exe“ enthält jedoch Schadcode.

Die Versandadressen können variieren. Bekannt sind dem BSI bisher folgende Adressen:

  • finanzamt-online@elster.de
  • online@elster.de
  • einkommensteuerbescheid@elster.de
  • Steuerverwaltung@elster.de

Unterzeichnet ist die E-Mail mit „Ihr Finanzamt / Ihre Steuerverwaltung“. Auch auf der Elster-Website selber wird vor der neuen Spam-Masche gewarnt. Grundsätzlich werden Steuerbescheide vom Finanzamt nicht per E-Mail versendet. Für den Datenaustausch ist ein entprechendes Steuer- oder Buchhaltungsprogramm erforderlich. Da der Schadcode von den meisten Virenschutzprogrammen noch nicht zuverlässig erkannt wird, empfiehlt das BSI die Email komplett zu löschen.

Quelle: BSI

Neues Domizil für Richvestor GmbH

Der als Versender von Spam bekannte Timo Richert ist mit seiner Firma Richvestor GmbH umgezogen. Den Aktivitäten bezüglich seines Wirkens als Versender von Spam sowie die Registrierung der dafür benötigten Domains ist auf dem Portal des Vereins Antispam ein eigenes Thema gewidmet.

Amtsgericht Braunschweig Aktenzeichen: HRB 202945 Bekannt gemacht am: 24.01.2013 12:00 Uhr

Die in ().
gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

18.01.2013

Richvestor GmbH, Braunschweig, Leopoldstraße 38, 38100 Braunschweig. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Erweiterung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Neue Geschäftsanschrift: Otto von Guericke Str. 1, 38122 Braunschweig. Neuer Unternehmensgegenstand: Die erlaubnisfreie Beratung von Versicherungsunternehmen und Dienstleistern in Bezug auf online-Werbung; weiterhin verwandte Nebengeschäfte, die zur Erreichung des Firmenzweckes geeignet sind. Der Handel mit unbebauten und bebauten Grundstücken, Vermietung und Verpachtung von eigenen Immobilien und die Entwicklung und der Betrieb von Gastronomieprojekten sowie der Handel mit Fahrzeugen aller Art.

Quelle: Handelsregister

03.02.13

Staatsanwalt ermittelt wegen "Kaffeefahrt"

Die Klever Staatsanwaltschaft hat gegen einen Hauptverdächtigen, der Mitte Dezember des vergangenen Jahres in einer Gaststätte an der Kranenburger Straße einen nicht angemeldeten, damit illegalen Wanderlagerverkauf ("Kaffeefahrt") veranstaltet hatte, ein Ermittlungsverfahren aufgenommen. Die dem Verfahren zugrundeliegenden Vorwürfe lauten nach Angaben des Sprechers der Klever Justizbehörde, Oberstaatsanwalt Günter Neifer, auf unlauteren Wettbewerb, Verstoß gegen das Markenschutzgesetz und Betrug. ...

Ferner war den Kleverinnen ein 3000-Euro-Tombola-Gewinn versprochen worden, der ihnen aber bis heute nicht ausgezahlt worden ist. Stattdessen, so berichtete eine der Seniorinnen, sei später von ihrem Bankkonto das Geld für eine Reise abgehoben worden, die sie nie gebucht hatte. ...

Quelle und vollständiger Bericht: rp-online.de

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen wegen „Jackpott 77“

Staatsanwaltschaft Krefeld

2 Js 2119/11

Die Staatsanwaltschaft Krefeld führt unter dem Aktenzeichen 2 Js 2119/11 ein Ermittlungsverfahren gegen die Verantwortlichen der Firma Hodnant Holding Ltd. wegen des Verdachts des Computerbetruges zum Nachteil von vermeintlichen Kunden für den Gewinnspieleintragungsdienst „Jackpott 77“ („JP 77“). Gemäß § 111e Abs. 3 StPO werden Personen, von deren Konto auf Veranlassung der Pay4 GmbH am oder unmittelbar folgend auf den 31.10.2011, 03.11.2011 und/oder 07.12.2011 ein oder mehrere Beträge zu je 48,90 EUR mit dem Buchungstext „Viel Glück wünscht JP 77“ abgebucht worden sind, wie folgt unterrichtet:

Im Rahmen des vorgenannten Ermittlungsverfahrens sind bei den Verantwortlichen Vermögenswerte in Höhe von 37.657,16 EUR dadurch gesichert worden, dass ein Betrag in genannter Höhe bei der Gerichtskasse des Amtsgerichts Frankfurt (Az. 2 HL 168/12 F) hinterlegt worden ist.

Die Maßnahme erfolgte zur Sicherung von zivilrechtlichen Ansprüchen der aus der Straftat Geschädigten. Diese Mitteilung erfolgt, um Tatverletzten im Falle von Ersatzansprüchen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Es ist zu beachten, dass durch eine etwaige Insolvenz des Schuldners unter Umständen ein erheblicher Forderungsausfall eintreten kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft Krefeld keine weiteren Auskünfte, insbesondere telefonischer Art, über die seitens der Tatverletzten zu ergreifenden Maßnahmen gegeben werden können. Es wird insoweit anheimgestellt, sich zwecks Beratung an einen Rechtsanwalt zu wenden.

Krefeld, 23.01.2013

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen