03.05.11

Perfide Abzocke vom Teleshop-Anbieter DMS Trading GmbH

Ein filmreifer Kundennepp – für die Bestellung fast das Doppelte vom beworbenen Preis bezahlt, Telefonkosten in horrender Höhe, und am Ende sind Geld und Ware weg. Michaela Meier* blickt heute mit Groll auf ihre Bestellung beim Teleshopping-Anbieter DMS Trading zurück ... Aus einem vermeintlich schönen Shoppingtrip übers TV wird für viele Kunden bei der DMS Trading ein Drama in drei Akten. Und zwar ohne Happy End.

...sobald die Kaufentscheidung gefallen ist, nimmt das Drama seinen Lauf und erreicht schon bei der Lieferung einen ersten Höhepunkt: Die Rechnung, die Frau Meier erhält, beläuft sich auf stolze 129,40 Euro. Wo Extragebühren möglich waren, hat die Firma abkassiert – ohne vorher darauf hinzuweisen. ...

... Das unerfreuliche Ende der Shoppinggeschichte: Geld weg, Ware weg.

* Name von der Redaktion geändert

Quelle und vollständiger Bericht: FOCUS Online

Polizei warnt vor Betrugsmasche

Am Freitag der letzten Wochen meldete sich bei einer 62jährigen Frau aus Enger telefonisch ein Mann, der sich als Polizeibeamter vorstellte. Angeblich ermittele er in einem Fall, in dem er die Kontodaten der Frau benötige. Die „couragierte“ Dame beendete richtigerweise das Gespräch und gab die Daten dem Anrufer nicht bekannt. Der „falsche Polizist“ sprach hochdeutsch. Um bei der Angerufenen eine höhere Glaubwürdigkeit zu erzielen, tat er in dem Gespräch so, als würde er einen Kollegen hinzuziehen, der in diesem Fall noch besser Bescheid wüsste. Die Polizei warnt vor einer solchen Masche und rät: „Geben Sie Fremden nie persönliche Daten am Telefon bekannt“. Vielfach wird auch die PIN zum Konto erfragt und damit dem Betrüger der Zugang zum eigenen Konto ermöglicht. Die Täter können so erhebliche Summen erlangen und damit für die betroffenen Opfer einen großen Vermögensverlust anrichten.

Quelle und vollständiger Bericht: Kreispolizeibehörde Herford

02.05.11

Veränderungen im Syndikat von Faustus Eberle

Während ständige Beobachter der Abzockbranche im letzten Jahr davon ausgingen, dass die Frankfurter mc mobile communication GmbH um eine Filiale in Pristina erweitert wird, sieht es derzeit eher nach einer Verlagerung der dubiosen und betrügerischen Aktivitäten aus. Im Handelsregister wird aktuelle die Löschung der Firma angekündigt.

Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 76345 Bekannt gemacht am: 02.03.2011 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Löschungsankündigungen

01.03.2011

mc mobile communication GmbH, Frankfurt am Main, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt am Main. Das Registergericht beabsichtigt die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zur Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf 1 Monat festgesetzt.

Quelle: Handelsregister

Vor einem Jahr schied der Geschäftsführer Stefan Michael Schuster aus dem Unternehmen des von Faustus Eberle geführten Syndikats aus und die Verantwortung wurde auf eine Frau aus London übertragen.

Amtsgericht Frankfurt am Main Aktenzeichen: HRB 76345 Bekannt gemacht am: 03.05.2010 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Frankfurt am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

27.04.2010

mc mobile communication GmbH, Frankfurt am Main, Colmarer Str. 5, 60528 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Schuster, Stefan Michael, Bruchköbel, *05.10.1975. Bestellt als Geschäftsführerin: Winzar, Elizabeth Anne, London, Großbritannien, *26.06.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Quelle: Handelsregister

Aus dem inzwischen erfolgten Ablauf kann auf eine sogenannte Firmenbestattung geschlossen werden. Zumindest ist diese Vermutung sehr naheliegend, denn nur vier Wochen vorher übernahm Stefan Michael Schuster die Firma entercom Consulting GmbH als Geschäftsführer.

Amtsgericht Osnabrück Aktenzeichen: HRB 18492 Bekannt gemacht am: 07.04.2010 09:38 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

29.03.2010

entercom Consulting GmbH, Osnabrück, Haarmannstraße 22, 49090 Osnabrück.Geschäftsanschrift: Haarmannstraße 22, 49090 Osnabrück. Bestellt als Geschäftsführer: Schuster, Stefan Michael, Frankfurt am Main, *05.10.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Prof. Dr. S., Gregor, Düsseldorf, *03.12.19xx.

Quelle: Handelsregister

Wenig später wurden ein paar Änderungen vorgenommen, wie beispielsweise der Gegenstand des Unternehmens.

Veränderungen

18.05.2010

entercom Consulting GmbH, Osnabrück, Haarmannstraße 22, 49090 Osnabrück.Die Gesellschafterversammlung hat am 24.03.2010 beschlossen, den Gegenstand des Unternehmens zu erweitern, das Stammkapital (DEM 50.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 25.564,59 um EUR 35,41 auf EUR 25.600,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 2 (Gegenstand), § 6 (Stammkapital) und § 11 (Beschlussfassung) zu ändern. Neuer Unternehmensgegenstand: Beratung sowie Herstellung und Vertretung elektronischer Datenverarbeitungsanlagen und die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen.

Quelle: Handelsregister

Damit haben sich die Aktivitäten im Firmengeflecht etwas verlagert. Zuvor war die mc mobile communication GmbH noch in die betrügerische Abzocke von Nachbarschaft24.net involviert. Die "Internationale Service-Nummer" von Nachbarschaft24.net (Telefax) 01805 715 888, welche angeblich der der Firma Netsolutions FZE aus Dubai gehören sollte, wurde tatsächlich aber zu einem Anschluss der Frankfurter mc mobile communication GmbH umgeleitet.

Die jetzigen Projekte, wie WinFinder, WinDienst, WinExperten, MaxxCombi bzw. tip49 (auch der Kosmetikgutschein von Jouel), werden von der entercom Consulting GmbH vorangetrieben. An der Umsetzung der Projekte sind selbstverständlich noch weitere Firmen aus dem Eberle-Syndikat beteiligt. Darauf gehen wir demnächst mit einem weiteren Beitrag ein.

01.05.11

AK warnt vor „Energie“-Gewinnspiel

„Holiday Tours“ aus Salzburg lockt mit einem „Energiegewinnspiel Österreich“ zu einer Werbefahrt am 4. Mai. Die steirische Arbeiterkammer warnt eindringlich vor einer Teilnahme.

Geburtsdatum auf Gewinnkarte angegeben

Der AK-Konsumentenschutz wurde zuletzt täglich mit mehreren schriftlichen und telefonischen Anfragen bombardiert. Ein „Verband für Energiefragen“ hatte gutgläubige KonsumentInnen mit dem Versprechen animiert, sich bei der Politik für niedrigere Energiekosten einzusetzen. Dafür hatten zahlreiche Steirer an einem Gewinnspiel teilgenommen und eine Antwortkarte mit Name, Adresse, Geburtsdatum und Telefonnummer ausgefüllt. Viele TeilnehmerInnen, die die Karte mit dem Lösungswort „ENERGIE“ ausgefüllt haben, erhalten nun die Einladung zur „Gewinnübergabe“. Jedenfalls stecken bei diesem Gewinnspiel keine steirischen Stromversorger dahinter.

Keinesfalls mitfahren

„Klarerweise werden keine Gewinne ausgeschüttet“, ist Mag. Bettina Schrittwieser überzeugt, dass wieder nur für eine Werbefahrt mit Verkaufspräsentation ahnungslose Teilnehmer geködert werden sollen. Konsumentenschützer haben für die für den 4. Mai avisierte „Gewinnübergabe“ nur den Rat, keinesfalls teilzunehmen. Auch wer sich zu einer Mitfahrt angemeldet habe, sollte darauf verzichten.

Quelle: Arbeiterkammer Steiermark

Abzocke mit Cold-Calls darf an den Pranger

Die Bundesnetzagentur hat zu Recht einen Hinweis auf verbotene Abrechnungen eines ausländischen Telefondienstanbieters veröffentlicht. Dies entschied nun das OVG Münster und macht deutlich, dass solche Firmen für ihre Praxis mit empfindlichen Konsequenzen rechnen müssen – inklusive eben auch einer Information der Öffentlichkeit.

... Dabei ging es um unverlangte Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer.

Mitgeteilt wurden der Gewinn eines Kosmetikgutscheins im Wert von 100 Euro. Während des Gesprächs sollten die Verbraucher einen "Vertrag" über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst im Internet schließen.

Alles unzulässig, befand die Bundesnetzagentur und verhängte wegen dieser  Praxis ein so genanntes Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot. ...

Das Gericht fand für das Unterlassungsbegehren des Anbieters zum Teil deutliche Worte und zeichnete den Pranger der Bundesnetzagentur in Form der Pressemitteilung frei.

Zunächst sprachen die Richter dem Betreiber des "Mehrwertdientstes", der sich auf die Verfassung berief, die Grundrechtsfähigkeit ab. Da es sich bei dem Unternehmen um eine ausländische juristische Person handelt, könne sie sich nicht auf das Grundgesetz berufen.

Quelle: LTO.de