So wurde bekannt, dass die Journalistin Eva Schweitzer, die einen Blogger unter Zuhilfenahme der Firma TextGuard abmahnen ließ, dort ein “Gesamtpaket” gebucht hatte. Begeistert ließ sie verlauten, dass ihr keinerlei Kosten entstanden seien, sie aber im Erfolgsfall Geld erhalte. Für Frau Schweitzer sicher eine tolle Sache, es fragt sich nur, inwiefern sich dann die von dem Blogger geforderte Rechtsanwaltsvergütung in Höhe von knapp € 1.000,00 rechtfertigt. Immerhin sieht das Gesetz lediglich einen Erstattungsanspruch vor, wenn Frau Schweitzer ein diesbezüglicher Schaden entstanden ist. Die Vorspiegelung eines derartigen Schadens hingegen kann -wie bereits erwähnt- den Tatbestand des Betrugs erfüllen.Es scheint, als hätten sich viele abmahnende Kollegen keinerlei Gedanken über derartige Geschäftsmodelle gemacht. Es mehren sich allerdings in letzter Zeit Ermittlungsverfahren gegen Rechtsanwälte, die eben dieses Geschäftsmodel betreiben. |
Quelle und vollständiger Beitrag: wb-law.de