21.08.13

Internet-Krimineller festgenommen vom LKA Schleswig-Holstein

Langwierige Ermittlungen der Cybercrime-Spezialisten im Landeskriminalamt führten am Mittwoch (21.08.2013) zu der Festnahme eines Beschuldigten von Cybercrime-Delikten in Bad Oldesloe. Um 08.00 Uhr durchsuchten die Ermittler zeitgleich vier Wohnungen in Ahrensburg, Bad Oldesloe, Bargteheide und im nordrhein-westfälischen Hamm. Die Aktion richtete sich gegen den 20-jährigen Beschuldigten, Verwandte sowie einen weiteren 20-jährigen Mitbeschuldigten.

Der Hauptbeschuldigte steht nach den derzeitigen Ermittlungserkenntnissen in Verdacht, in jüngerer Vergangenheit Server verschiedener Unternehmen "gehackt" und auf diese Weise unter anderem umfangreiche Datensätze mit Kundendaten, die er zielgerichtet für weitere Straftaten einsetzte, erlangt zu haben. Ferner war er nach aktueller Verdachtslage mit einem Mitbeschuldigten für bundesweite Phishing-Aktionen verantwortlich. Hierbei wurden so genannte Phishing-E-Mails versendet, bei denen durch die optische Aufmachung und gefälschte Absenderdaten der Eindruck entsteht, sie würden von Zahlungsdienstleistern stammen. Durch diese Phishing-E-Mails wurden die Empfänger auf ebenfalls gefälschte Phishing-Seiten geleitet, auf denen sie Konto- und Kreditkartendaten eingeben sollten. Diese wurden dann durch die Beschuldigten ausgespäht. Für die Platzierung der Phishing-Seiten wurden wiederum fremde Server missbraucht oder neue Server unter Nutzung fremder Daten angemietet.

Neben diesen Vorwürfen steht der keiner geregelten Arbeit nachgehende 20-jährige Hauptbeschuldigte in Verdacht, bereits seit Jahren seinen Lebensunterhalt mit zahlreichen Betrugstaten über das Internet zu verdienen. Hierfür soll er die durch Phishing erlangten Daten eingesetzt haben. Auch Verwandte und Bekannte waren möglicherweise im Bilde und wussten um die kriminelle Herkunft durch den Betrug erlangter und an sie zum Teil weitergegebener Wertgegenstände. Es wird diesbezüglich wegen des Verdachts der Hehlerei ermittelt.

Quelle: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

20.08.13

Es gibt sie noch: Abofallen trotz Buttonlösung

Mit Einführung der sogenannten „Buttonlösung“ im August vergangenen Jahres wähnten wir und auch andere ein jahrelanges Ärgernis für endgültig gelöst und tatsächlich war völlige Rückzug der traditionellen Abofallensteller von Michael Burat über Frank Drescher, Alexander Hennig bis zu den Gebr. Andreas und Manuel Schmidtlein zu verzeichnen gewesen. Leider war dem Gesetzgeber der handwerkliche Fehler unterlaufen, Gewerbetreibende nicht in die „Buttonlösung“ einzubeziehen. Das nahmen die JW Handelssysteme GmbH (vorher Melango.de GmbH) von David Jähn und Thomas Wachsmuth, geb. Poller und die Vendis GmbH, also Michael Burat, zum Anlass, um mit Abofallen speziell für Gewerbetreibende weitermachen zu können, auch wenn nach wie vor in erster Linie nicht gewerbliche „Kunden“ gefangen werden.

Was jüngst aufgetaucht ist und worüber 123recht.net bereits berichtet hat, lässt uns unwillkürlich an die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns denken, der erst sein Angebot „rund“ macht, bevor er es der anvisierten Kundschaft vorstellt.

„Vollkaufmann“ im Sinne des Handelsgesetzbuches muss er ja sein, denn er nennt sich Online Content Gmb(h), wobei das klein geschriebene h ein erster Hinweis darauf ist, es vielleicht doch nicht mit einem Kaufmann im Sinne des Gesetzes zu tun zu haben, denn leider finden wir weder im Handelsregister noch in anderen einschlägigen Verzeichnissen eine Online Content Gmb(h), die man eindeutig diesem Verein zuordnen könnte.

Auch die Abfrage in „who-is“-Verzeinissen erbringt nichts wirklich Erhellendes, da die Domain anonym registriert wurde:

Zunächst fangen wir einmal mit den vorgefundenen (bereits schlüsselfertig übergebenen) Abofallen an und schauen uns die Machart und Funktionsweise an:

und klicken auf das rot unterlegte „hier“ zwischen den Pfeilen

Aha, eine „double-Action“-Abofalle, die mit der Eingabe der E-Mail-Adresse und dem Häkchen bei „Nutzungsbedingungen akzeptieren“ aktiviert werden will.

Ganz ähnlich sieht es bei der 2. gefundenen Abofalle tattoo-vorlagen-4u.net aus:

Auch hier finden wir als Betreiber die ominöse Online Content Gmb(h)

Wer die Begriffe zu den o.a. Abofallen in Google eingibt, findet wahrhaft Erstaunliches: Es existieren jede Menge Beiträge mit Hinweisen u.a. auf eine B&B Inkasso, die angeblich das Inkasso für die o.a. Abofallen durchführen will:

Der Inkasso-Dienstleister B&B Inkasso (ohne Rechtsform) lässt sich unter inkasso-forderungen.net ausfindig machen

Ein Impressum oder Anbieterkennung sucht man vergebens.

Fast schon unfreiwillig komisch wird es, wenn man das dazu gebastelte Forum frag-einen-anwalt.net besucht und entsprechende Einträge z.B. eines Dr. Stefan Kerbler liest;

Fazit: diesen eigentlich noch gar nicht aktiven Abofallen, Einträge von echten „Betroffenen“ konnten wir bisher noch nicht feststellen, wurde bereits eine sehr weitreichende Infrastruktur zur Seite gestellt und wir fühlen uns an Bruno Windschers Projekt leemm.com erinnert, von dem nach dem Erstellen seiner Abofallen samt dazugehöriger Infrastruktur auch nichts mehr zu hören war.

Nachtrag:

Innerhalb einer Woche fanden wir im SPAM-Ordner die Rechnung von B&B Inkasso, allerdings ohne den ebenfalls im SPAM-Ordner gelandeten Bestätigungs-Link geklickt, oder gar eine Rechnung von der Online Content GmbH erhalten zu haben. Offensichtlich geht es diesem Nachlese-Abzocker darum, so rasch, wie möglich Kasse zu machen.

Unnötige Details, wie einen Rechnungsempfänger, Rechnungs-Nummer, Registrierungsdatum, die Webseite für die das Inkasso durchgeführt wird, oder gar Hinweise auf die Mehrwertsteuer sucht man vergebens.
Relativ neu ist hingegen die Wahl der Bank mit bulgarischen Tochter der Raiffeisenbank International mit Sitz in Wien.

Geld gibt es dafür keins. Stattdessen ein paar geharnischte Schreiben an die Raiffeisenbank Wien und Sofia, sowie den Schweizer Hoster Hostpoint.

Neue Welle von Phishing-Mails im Umlauf

Es häufen sich Mails, mit denen Betrüger versuchen, an Daten von Bankkunden zu gelangen. Mittels gefälschter Internetseiten real existierender Kreditinstitute werden die Empfänger solcher E-Mails unter dem Vorwand, dass zum Beispiel die Telefon-Banking PIN aus Sicherheitsgründen geändert werden muss, dazu verleitet, einen Link zu öffnen und sensible persönliche Daten einzugeben. Manche dieser Phishing-Mails sind von der Aufmachung her so gut gemacht, dass man Zweifel bekommen kann, ob sie doch nicht echt sind. Es gibt jedoch einige Punkte, die den Übeltäter entlarven können.

Am einfachsten zu durchschauen sind Phishing-Mails, die in fehlerhaftem Deutsch geschrieben oder in fremder Sprache verfasst sind. Auch die fehlende Ansprache mit dem Namen sowie zeitlich drängende Handlungsaufforderungen sind Erkennungszeichen für deratige E-Mails. Ein weiterer Hinweis auf Phishing-Mails ist die Aufforderung, persönliche Daten wie PIN und TAN einzugeben. Wenn die eigene Bank oder Sparkasse bisher nie eine E-Mail, sondern nur per Post Briefe mit Informationen und Mitteilungen versandt hat, deutet dies ebenfalls auf eine Betrugsmasche hin. Hier kann eine telefonische Rückfrage beim eigenen Kreditinstitut die richtige Reaktion sein und Klarheit schaffen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät deshalb, Phishing-Mails mit gesundem Misstrauen zu begegnen und folgende Tipps zu beachten:

  • moderne Software (Antiviren-Programm) verwenden und regelmäßig aktualisieren

  • Internetadresse der eigenen Bank oder Sparkasse immer selbst eingeben und beim Online-Banking auf das Verschlüsselungssymbol achten

  • nicht auf derartige Phishing-Mails antworten, sondern einfach ignorieren

  • keine mitgeschickten Links anklicken oder Anhänge öffnen

  • Wer Opfer einer Phishing-Attacke geworden ist, sollte schnell handeln und wenn möglich die PIN umgehend ändern. In jedem Fall das eigenes Kreditinstitut sofort informieren, Onlinezugang und Konto sperren sowie Anzeige bei der Polizei erstatten.

  • Konto im Blick haben, indem regelmäßig die Kontoauszüge überprüft werden

Wer diese Hinweise berücksichtigt, dem kann viel Ärger erspart bleiben.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Prozess gegen Abdullah Saleh am LG München

Gegen einen der Protagonisten, Abdullah Saleh, wird nun vor dem Landgericht München I, der Prozess eröffnet. Die Anklage lautet auf „gewerbsmässigen Schmuggel u.a.“. ...

Das Verfahren gegen Abdullah Saleh hat das Aktenzeichen 9 KLs 301 Js 183850/11 (2) und findet am 23.09.2013, 09.00 Uhr, im Sitzungssaal B277/2. Stock; Nymphenburger Str. 16, 80335 München,  statt. 

Quelle und vollständiger Bericht: frickemeier.eu

Global Mahnungs Büro Forderungs Service fordert für Anruf Blocker

Unsere Beraterin ... aus Osnabrück berichtet, ein Verbraucher habe eine Mahnung von Global Mahnungs Büro Forderungs Service für "der Anruf Blocker" erhalten. Dem Schreiben ging ein unerwünschter Anruf von einem Unternehmen voraus. Der Anrufer erklärte, er treibe Forderungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein. Der Verbraucher legte auf und erhielt nun die Forderung über 611,18 Euro. Zahlen Sie nicht!

Quelle: Verbraucherzentrale Niedersachsen