46 IN 110/11 (k): Über das Vermögen der EuMedien GmbH, Eulenbusch 12, 21391 Reppenstedt (AG Lüneburg, HRB 2642), vertr. d.: Jörg Rohde, Oederner Weg 69, 21335 Lüneburg, (Geschäftsführer) ist am 06.06.2012 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gläubiger werden aufgefordert:
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Vor dem Insolvenzgericht wird am Mittwoch, 15.08.2012, 10:00 Uhr, Saal 302, Hauptgebäude, Am Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über
sowie gegebenenfalls über:
Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.07.2012) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Amtsgericht Lüneburg, 08.06.2012 |
29.06.12
Insolvenzverfahren der EuMedien GmbH
Wiener Ermittlungen zu Megadownloads.net
Von Herford aus wurde deutschlandweit Geld für Internet-Abofallen eingetrieben. Gleichzeitig gibt es Verbindungen zu der illegalen Film-Plattform kino.to, deren Betreiber gerade verurteilt wurde. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden und die Staatsanwaltschaft Hannover ermitteln . Im Visier ist neben mehreren Personen aus dem Kreis auch der mutmaßliche Hintermann. Der lebt in Wien (die NW berichtete). Neben den deutschen Strafverfolgern haben nun österreichische Behörden Ermittlungen aufgenommen, berichtet der TV-Sender ORF in seiner Sendung ZIB 2. Wie berichtet, waren etwa über die Internet-Seite Megadownloads.net beliebte Gratis-Programme gebührenpflichtig angeboten worden. ... |
Quelle und vollständiger Bericht: Neue Westfälische Zeitung
Service-Flop beim Rabattportal Groupon
Gutscheine, die nicht eingelöst werden können; ein Kundenservice, der nicht auf Anfragen reagiert: Viele Kunden, die bei dem Onlineportal Groupon Gutscheine erworben haben, brauchten in letzter Zeit starke Nerven. ... Für Petra von Rhein von der Verbraucherzentrale Bayern ist der Ärger mit Groupon nichts Neues. In letzter Zeit würden sich die Beschwerden gegen das Onlineportal häufen - wegen minderwertiger Qualität der vermittelten Waren oder weil Gutscheine platzen. |
Quelle und vollständiger Bericht: BR - Bayern 2
Polizei und Stadtverwaltung in Schortens warnen vor dubioser Kaffeefahrt
Polizei und die Stadt Schortens warnen nach Anfragen von Bürgern vor einer dubiosen „Kaffeefahrt“, zu der zahlreiche ältere Bürger aus Schortens im Namen einer „MTF-Bank“ eingeladen wurden. In der Benachrichtigung wird den Teilnehmern die Übergabe eines Schecks in Höhe von 1037,50 Euro und eines Navigationsgeräts versprochen. Da die Adressaten bislang keinen Kontakt zu der Bank hatten, muss davon ausgegangen werden, dass hier Kunden zu einer Kaffeefahrt gelockt werden sollen. ... Polizei und Stadtverwaltung warnen vor „Abzocke“ und empfehlen daher dringend, nicht an dieser Kaffeefahrt teilzunehmen. |
Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online
20.06.12
Warnung vor Einschreiben von Gewinnspielbetrügern
Die Polizei warnt vor Briefen von bislang nicht bekannten Gewinnspielbetrügern. Ein 42-jähriger Braker hatte am Samstag, 16.06.2012, in seinem Briefkasten eine Benachrichtigungskarte der Post für ein Einschreiben vorgefunden. Um den Brief am Montag, 18.06.2012, in einer Postfiliale zu erhalten, musste er 79,- Euro bezahlen. Es handelte sich aber nicht, wie vom Geschädigten erwartet, um ein Schreiben eines Anwaltes, sondern um ein Schreiben einer Firma "WinStar" aus der Türkei.
Angeblich hätte er telefonisch einen Vertrag für die Teilnahme an Gewinnspielen abgeschlossen, was aber tatsächlich nicht der Fall war. Der Geschädigte hatte also 79,- Euro für eine Leistung bezahlt, die er tatsächlich nicht in Auftrag gegeben hatte. Er erstattete Strafanzeige. Die Polizei weist darauf hin, dass Einschreiben der Post für den Empfänger grundsätzlich kostenfrei sind. Falls ein Einschreiben mit einer Nachnahme kombiniert ist, sollte der Absender geprüft werden, bevor Zahlungen geleistet werden. Grundsätzlich sollten Sendungen, die mit Zahlungen verbunden sind, auf den Absender überprüft werden, insbesondere wenn keine Sendung erwartet wird.
Quelle: Polizeipräsidium Bielefeld

