15.09.11

Betrugsmasche mit telefonischen Gewinnversprechen

Aus aktuellem Anlass warnt das Polizeipräsidium Unterfranken erneut vor einer Betrugsmasche. Mit Anrufen, bei denen ein Geldgewinn versprochen wird, versuchen derzeit Betrüger, angebliche Gebühren für die Gewinnauszahlung zu ergaunern. Die Geschädigten werden hierbei aufgefordert, über einen digitalen Bezahldienst Zahlungen vorzunehmen.

Im aktuellen Fall erhielt ein 72-jähriger Würzburger einen Telefonanruf eines angeblichen Mitarbeiters von UKASH. Der Anrufer überbrachte die frohe Botschaft, der Rentner habe 69.000 Euro gewonnen und der Geldtransporter sei auch bereits unterwegs. Um das Geld zu erhalten, müsse der Senior nur noch sogenannte UKASH-Voucher im Wert von 600 Euro bei einer Tankstelle kaufen und diese dem Fahrer des Geldtransporters übergeben. Der Anrufer forderte den Mann zusätzlich auf, die Codes der Gutscheinkarten per Telefon an eine Nummer mit der Vorwahl 0041 zu übermitteln.

Glücklicherweise schöpfte der 72-Jährige schnell den Verdacht, dass hier Betrüger zu Gange sind. Er handelte richtig und informierte sofort die Polizei. Ein finanzieller Schaden blieb dem Rentner somit erspart.

Aktuell ist diese betrügerische Vorgehensweise bayernweit verstärkt festzustellen. Einziges Ziel der Täter ist es, an die Codes der Gutscheinkarten, wie zum Beispiel UKASH-Voucher, zu gelangen. Hiermit können die Betrüger frei über den damit verbundenen Geldbetrag verfügen.

Das Polizeipräsidium Unterfranken rät in diesem Zusammenhang:

  • Reagieren Sie keinesfalls auf diese telefonischen Gewinnversprechen, sondern verständigen Sie die Polizei.
  • Übermitteln Sie keine Nummerncodes von digitalen Bezahlkarten an Unbekannte.
  • Auch eine auf dem Display ihres Telefons angezeigte Festnetznummer aus dem Inland bietet keine Gewähr dafür, dass diese Nummer tatsächlich existent, bzw. dem Anrufer zuzuordnen ist.

Quelle: Bayerische Polizei - Polizeipräsidium Unterfranken#

Veröffentlichung personenbezogener Daten kann rechtens sein

Die Posten personenbezogener Daten in ein Webforum kann durch öffentliches Interesse gerechtfertigt sein. Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg, indem es dem Kläger einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber des Internetforums absprach (Az.: 7 U 134/10).

Ein Nutzer hatte sich in dem Forum kritisch über die Geschäftspraxis eines Unternehmens geäußert. ... Um seine Kritik zu untermauern, nannte der Beitragsverfasser den Namen, das Geburtsdatum und die Anschrift des Klägers, der Geschäftsführer mehrerer dieser Firmen war. Die genannten Daten entnahm er dem irischen Handelsregister. ...

Im vorliegenden Fall entschied das OLG jedoch, dass ein öffentliches Interesse gem. Paragraf 28 Abs. 2 BDSG an der Aufklärung der Verbraucher und somit auch an der Nennung der Daten besteht. Dieses überwiegt gegenüber den Interessen des Klägers und rechtfertigt die Veröffentlichung. Laut Gericht muss derjenige, der als Geschäftsführer handelt, dulden, dass über ihn in "identifizierbarer Weise berichtet wird", wenn die Geschäftspraxis des Unternehmens kritisiert wird. Eine Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts, wegen dem ein Unterlassungsanspruch auch bestehen kann, liegt laut Gericht nicht vor, weil der Forumsbeitrag von der Meinungsfreiheit geschützt ist. ...

Quelle und vollständiger Bericht: heise online

Teure und vor allem überflüssige Geschäftsidee

Verbraucher können bereits seit April 2010 einmal jährlich kostenlos eine Information darüber verlangen, welche persönlichen Daten Auskunfteien über sie gespeichert haben, welcher Score-Wert hinsichtlich ihrer Verhältnisse ermittelt wurde und was diese Einschätzung für ihre Kreditwürdigkeit im Zahlungsverkehr bedeutet. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ermuntert seitdem die Verbraucher, dieses kostenfreie Auskunftsrecht aktiv zu nutzen, um gespeicherten Daten zu prüfen, fehlerhafte Bewertungen leichter aufzudecken und Korrekturen verlangen zu können. Fehler können sich manchmal existenziell auf Kredit- oder Vertragsentscheidungen auswirken, wie entsprechende Verbraucherbeschwerden immer wieder belegen.

Eine j.labs GmbH mit Sitz in Kiel sah darin eine Chance, leichtes Geld zu verdienen und entwickelte eine Geschäftsidee. Sie betreibt im Internet unter der Adresse "selbstauskunft-zentrale.de" einen Online-Dienst zur Erstellung eines Auskunftsantrages und dessen Versand. Der kleine, aber feine Unterschied: Die Selbstauskunft an sich ist kostenfrei – diese wird von der jeweiligen Auskunftei erstellt - die Dienstleistung von j-labs dagegen kostet Geld. Für den Versand eines Selbstauskunftsantrages mit Scoringwert - beispielsweise an die Schufa - sind 19,90 Euro zu zahlen. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. eine teure und vor allem überflüssige Leistung! Den Versand eines ausgefüllten Vordruckes kann der Verbraucher für 0,55 Euro Briefporto selbst erledigen.

Einen Musterbrief zum Auskunftsrecht, eine Liste mit Adressen von Auskunfteien und einen Fragebogen halten die Verbraucherschützer in ihren Beratungsstellen und ...hier zum Download parat.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Betrüger versuchen, mit Mitteilungskarten an Daten zu gelangen

Wer dieser Tage eine gelbe Karte mit der Aufschrift „Wichtige Paket-Zustellungs-Mitteilung“ in seinem Briefkasten vorfindet, sollte stutzig werden. Bei dem vermeintlichen Bescheid handelt es sich um eine bundesweite Betrugsmasche. ...

Bei dem Unternehmen handelt es sich um die GP Health Products B. V. mit Postfach in Düsseldorf, die diese Zustellungsmitteilungen willkürlich an Verbraucher verschickt. Mit der gelben Karte wird der Empfänger informiert, dass man ihm gerne ein Paket mit den Maßen 30 mal 21 mal 17 Zentimetern ausliefern würde. ...

... „Dahinter steckt eine Firma, die Wellnessprodukte und Nahrungsergänzungsmittel anbietet. Die angebliche Karte für die Paketzustellung ist eine miese Werbemasche, um Verbraucher zur Preisgabe von Daten und den Abschluss von Verträgen zu animieren.“

Quelle und vollständiger Bericht: Nordbayerischer Kurier

Online-Partner-Vermittlung verliert Prozess in Berlin

An die Zielgruppen der Akademiker sowie der "niveauvollen Singles“ wendet sich mit einigem Werbeaufwand die Elitemedianet GmbH mit ihrem Internetportal ElitePartner.de. Die angebotenen Verträge haben eine feste Laufzeit. Diese verlängert sich automatisch durch eine vorformulierte Laufzeitklausel, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird; eine böse Überraschung für manchen Kunden, den das Angebotene in der Zwischenzeit nicht mehr überzeugt und der kein Interesse hat, noch länger für die Mitgliedschaft bei ElitePartner zahlen zu müssen.

Das der Anspruch der Elitemedianet GmbH auf eine Zahlung nicht besteht, stellte das Amtsgericht Berlin-Spandau in einem Rechtsstreit fest, bei dem ... eine Kundin ..., die in die Verlängerungsfalle herein getappt war, weil sie nicht rechtzeitig gekündigt hatte (AG Spandau, Urteil vom 07.09.2011 – 4 C 167/11). ...

Quelle und vollständiger Bericht: radziwill.info