05.05.11

Senior nach Kaffeefahrt in Wohnung bestohlen

Ein 85-jähriger Cuxhavener nahm am 13. April 2011 an einer Verkaufsfahrt teil, in deren Verlauf er eine sogenannte „Vital Kur“ geordert hat. Für diese Kur sollte der Senior im Anschluss an die Veranstaltung eine Schutzgebühr bezahlen. Ihm wurde zugesagt, dass ihm die Gebühr nach erfolgter Einnahme wieder erstattet wird. Nach Beendigung der Verkaufsfahrt wurden alle Teilnehmer der Vital Aktiv Kur in privaten Fahrzeugen zu ihrer jeweiligen Wohnanschrift verbracht.

Die übrigen Teilnehmer wurden per Bus zurück gefahren. Zuhause angekommen, händigte der 85-Jährige dem Fahrer die Schutzgebühr aus. Andere Teilnehmer der Vital Aktiv Kur wurden durch Fahrer zwecks Bezahlung der Schutzgebühr sogar in Schneverdingen zu naheliegenden Banken gefahren.

Diese sogenannte Kaffefahrt hatte der Mann nach dem postalischen Erhalt eines Werbeschreibens gebucht. Die Busfahrt startete am 13.04.2011 in Cuxhaven am dortigen Bahnhof und endete in Schneverdingen an einem Gasthof.

Während des Aufenthaltes in besagtem Gasthof wurde eine 180 Tage Vital Aktiv Kur angeboten, welche das allgemeine Wohlbefinden verbessern soll.

Knapp drei Wochen später wurde der Rentner abermals an seiner Wohnanschrift aufgesucht. Zwei Männer, die sich zuvor telefonisch bei ihm angemeldet hatten, gaben vor, sich nach seinem Wohlbefinden nach Einnahme der Kur erkundigen zu wollen. Der Mann wurde zu einer erneuten Zahlung aufgefordert. Auch diese soll ihm nach Abschluss der Kur rückerstattet werden.

Nachdem die beiden angeblichen Vertreter seine Wohnung verlassen hatten, stellte der Cuxhavener das Fehlen seiner Geldkassette fest.

Die Polizei bittet weitere Teilnehmer der Verkaufsfahrt, die am 13. April 2011 am Bahnhof Cuxhaven gen Schneverdingen gestartet ist, sich unter Tel.: 04721 / 5730 zu melden.

Quelle: Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch

Tipps der Polizei:

  • Lassen Sie sich Zeit! Unterschreiben Sie nichts unter Zeitdruck, lassen Sie sich nicht beeindrucken oder verwirren.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht ganz genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
  • Wenn Sie etwas unterschreiben, schließen Sie einen Vertrag, ein verbindliches Rechtsgeschäft ab! Bitten Sie Nachbarn oder Bekannte als Zeugen dazu.
  • Achten Sie bei Haustürgeschäften auf das Datum und die Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
  • Wenn Sie es sich anders überlegen und von einem Geschäft zurücktreten möchten, dann schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein!) binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.
  • Für weitere Informationen steht Ihnen auch die ortsansässige Verbraucherschutzzentrale zur Verfügung.

Offertenschwindel mit Monatspreis unzulässig, wenn Vertragslaufzeit länger ist

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung für einen Eintrag in ein Firmenregister unter Angabe eines Monatspreises wettbewerbswidrig ist, wenn die Vertragslaufzeit tatsächlich mehr als einen Monat beträgt. Durch die Preisangabe von 39,85 Euro monatlich werde verschleiert, dass wegen der Mindestlaufzeit von 2 Jahren insgesamt 956,40 Euro netto zu entrichten seien. Dadurch liege eine Irreführung über wesentliche Merkmale der beworbenen Dienstleistung vor. Da es bei der Eintragung nicht um eine periodisch wiederkehrende Leistung gehe, sei für ein in Monaten berechnetes Entgelt kein vernünftiger Grund erkennbar. Auch im Übrigen stufte das Gericht das Formular der Beklagten als irreführend ein, da nur bei ganz besonders aufmerksamen Lesen überhaupt auffallen könne, dass ein Angebot über den Abschluss eines entgeltlichen Dienstleistungsvertrages vorliege.

Quelle und Volltext der Entscheidung

03.05.11

Schon BEZ.ahlt? Verbraucherzentrale warnt

Seit Tagen erreichen brandenburgische Verbraucher Gewinnmitteilungen als Dankeschön für angeblich bezahlte „Gebühren“, die in der Aufmachung an die GEZ erinnern. Für die Abholung des ersten Preises in Höhe von 2.500 Euro soll man sich bei der genannten Postfachadresse anmelden. Die Verbraucherzentrale vermutet hier eine Werbeverkaufsveranstaltung und rät, die unlautere Werbung „Schon BEZ.ahlt.“ mit einem klaren „Nein, Danke!“ zu ignorieren.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Rentnerin mit Gewinnversprechen betrogen - Polizei warnt

Unbekannte haben am vergangenen Freitag einer Rentnerin am Telefon einen hohen Gewinn in Aussicht gestellt. In der Folge brachten ein Mann und eine Frau die 83-Jährige dazu, 2.400 Euro zu überweisen. Als sich einer der Täter sogar als Polizist ausgab und noch einmal 1.600 Euro forderte, wandte sich die Geschädigte an einen ihr bekannten Polizeibeamten. Jetzt ermittelt die Kriminalpolizei Würzburg wegen Betrugs.

Eine Anruferin hatte sich am vergangenen Wochenende bei der Rentnerin gemeldet und ihr mitgeteilt, dass sie 54.000 Euro gewonnen habe. Um das Geld auch ausgezahlt zu bekommen, sei es notwendig, einen Rechtsanwalt in München anzurufen. Dieser verlangte von der 83-Jährigen 800 Euro, die die Seniorin dann auch an einer Tankstelle in einem speziellen Verfahren einzahlte. Am nächsten Tag wurden der Frau dann weitere 24.000 Euro Gewinn versprochen und die Rentnerin auf diese Art und Weise dazu gebracht, noch weitere zweimal je 800 Euro zu überweisen.

Am Montag meldete sich dann ein vermeintlicher Polizist bei der Geschädigten und teilte mit, man sei einer Betrügerbande auf der Spur. Die Frau müsse noch einmal 1.600 Euro überweisen, damit die Polizei die Täter festnehmen könne. Erst zu diesem Zeitpunkt merkte die Seniorin, dass in dieser Angelegenheit irgendetwas nicht stimmte. Allerdings wurde sie danach noch massiv zur Zahlung genötigt und ihr angedroht, dass sie mit einem Streifenwagen abgeholt würde, falls sie der Zahlungsaufforderung nicht nachkomme.

Die 83-Jährige wandte sich dann richtigerweise an einen ihr bekannten Polizisten, der seine Kollegen der Kriminalpolizei informierte. Die weiteren Ermittlungen hat jetzt die Kripo Würzburg übernommen. Bislang fehlt von den Tätern noch jede Spur.

Quelle: Audiodatei des Pressesprechers

Das Polizeipräsidium Unterfranken nimmt diesen Fall erneut zum Anlass, vor dubiosen Gewinnmitteilungen zu warnen. Grundsätzlich sollte jeder äußerst skeptisch sein, dem irgendwelche Gewinne in Aussicht gestellt werden. Spätestens dann sollte jeder hellhörig werden, wenn es darum geht, im Vorfeld größere Summen für etwaige Gebühren zu überweisen, um so an den in Aussicht gestellten Gewinn zu kommen. Immer dann, wenn jemand mit dieser Masche am Werk ist, sollten sich die Angerufenen auch sofort bei der Polizei melden. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Betrüger ihr Unwesen treiben, wenn unerwartet Gewinne angekündigt werden. Statt der erhofften Gewinne bleibt zumeist nur die Erkenntnis, auf Kriminelle und ihre raffinierten Machenschaften hereingefallen zu sein.

Quelle: Polizei Bayern

Wenn Scheine im Geldautomaten hängenbleiben

Eine neue Betrugsvariante taucht vermehrt an Geldautomaten auf: Kriminelle kleben über den Ausgabeschacht eine täuschend echte Blende. Sie trägt innen eine Klebefolie. Wirft der Automat das Geld aus, bleibt es kleben und wird auch nicht wieder eingezogen. Sobald der Kunde geht, entfernt der Dieb die Blende mitsamt den festgeklebten Scheinen.

Tipp: Wenn kein Geld kommt, prüfen Sie den festen Sitz der Blende. Oft sitzt sie nur lose. Bleiben Sie beim Geldautomaten, rufen Sie per Handy die Polizei.

Quelle: Stiftung Warentest