16.02.14

Domain-Registrar haftet für Torrent-Verzeichnis

Das Landgericht Saarbrücken hat das Prinzip Störerhaftung auf Domain-Registrare ausgeweitet. In dem Urteil wegen eines Torrent-Verzeichnisses heißt es: Sobald der Registrar auf Rechtsverstöße aufmerksam gemacht wird, muss er prüfen und handeln.

Das Landgericht Saarbrücken hat den deutschen Registrar Key-Systems dazu verurteilt, den Zugang zu einer bei ihm registrierten Internetadresse zu unterbinden. Grund sind "offensichtliche und eindeutige Rechtsverstöße" auf der Plattform. ...

Mit seinem Urteil vom 15. Januar 2014 (Az. 7 O 82/13) bestätigte das Gericht eine im August 2013 in der Sache ergangene einstweilige Verfügung. ...

Quelle und vollständiger Bericht: SPIEGEL online