21.10.08

New Interactive Media: Hausdurchsuchungen bei Verantwortlichen

Wegen der betrügerischen Machenschaften der Firma New Interactive Media Ltd. hat es inzwischen Hausdurchsuchungen bei den Verantwortlichen gegeben. Dabei wurde umfangreiches Material zur Beweissicherung beschlagnahmt. Dies geht aus der Pressemitteilung der Poilizei hervor. Auch die Taunus-Zeitung schreibt in ihrer aktuellen online-Ausgabe über den Fall.

Internet-Abzocker aus Bad Homburg

Bad Homburg. Im Betrugsdezernat ist der Kriminalpolizei Bad Homburg gestern ein dicker Fisch ins Netz gegangen. Es handelt sich um einen 23-jährigen italienischen Staatsbürger mit Wohnsitz in Bad Homburg. Der Mann ist Geschäftsführer der New Interactive Media Limited.

Mehr im Beitrag der Taunus-Zeitung

Die Pressemitteilung der Kripo Hochtaunus:

 RKI - Regionale Kriminalinspektion (Kripo) der PD Hochtaunus

    Ermittlungsverfahren wegen Betrug im Internet unter dem Namen " interactive- WIN- Deutschland  New Interactiveemedia Limited "

    Sachverhaltsdarstellung: Ein Münchner Inkassounternehmen bekam Anfang Oktober 2008 per E-Mail einen Auftrag für einen Gläubiger bei ca. 11.000 Personen offene Beträge für Dienstleistungen im Internet einzuziehen.

    Das Inkassounternehmen verschickte in der 41. KW an ca. 10.500 Personen aus dem Bundesgebiet schriftliche Inkassoforderungen in Höhe von je EUR132,39-. für eine vermeintliche Nutzung einer Web- Site der Firma

    interactive -WIN- Deutschland New Interactiveemedia Limited.

    Eine Internetrecherche der Polizeibehörden ergab, dass als Verantwortliche dieser Internetseite die Firma: New Interactive Media Ltd 69 Great Hampton Street B18 6EW Birmingham Company No. 6678914

    mit der angeblichen deutschen Zweigniederlassung in 61348 Bad Homburg und einem italienischen Geschäftsführer steht.

    Weitere Recherchen im Internet bezüglich der o. a. Firmen ergaben, dass tatsächliche eine Web- Side im Internet am 08.10.08 mit dem Domainname interactive-win.net von der o. a. Firma eröffnet wurde.

    Würden alle angeschriebenen Personen der Zahlungsaufforderung nachkommen, könnte eine Gesamtforderung von ca. 1.476.816.-EUR auf das Konto des Inkassounternehmens eingehen.

    Durch die Kriminalpolizei Bad Homburg wurde ermittelt, dass die New Interactive Media Ltd bis dato weder im Handelsregister noch beim zuständigen Gewerbeamt zur Anmeldung kam.

    Die als Geschäftsführer angegebene Person, ein 23-jähriger italienischer Staatsbürger aus Bad Homburg, ist  tatsächlich unter der angegebenen Anschrift in Bad Homburg angemeldet. Jedoch waren an seiner Wohnanschrift kein Briefkasten und kein Klingelschild mit Hinweisen auf seine Person oder die genannte Firma vorhanden.

    Nach dem Erwirken von Durchsuchungsbeschlüssen über die Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. wurden am Freitag, dem 17.10.08, in Bad Homburg zwei Wohnungen, in Frankfurt/M. und in Hochheim am Main je eine weitere Wohnung von ermittelten tatverdächtigen Personen durch Beamte der Kriminalpolizei in Bad Homburg, dem K 23-24 und der OPE-Limes im K 32-33, durchsucht.

    Im Rahmen der Durchsuchungen konnte umfangreiches Beweismaterial aufgefunden und für das Verfahren sichergestellt werden. Der tatverdächtige Geschäftsführer aus Bad Homburg wurde vorläufig festgenommen. Nach einer umfangreichen Beschuldigtenvernehmung, in der er sich zu den Straftaten eingelassen hatte, wurde er in Absprache mit der Staatsanwaltschaft wieder entlassen.  Er hatte die "Hintermänner" des Betrugsverfahrens genannt und daher lagen keine Haftgründe mehr gegen ihn vor.

    Die verfahrensrelevante Auswertung der Beweismittel (Computer und Laptop's) wird längere Zeit in Anspruch nehmen. Die dem Inkassobüro zugeleiteten Forderungen sind frei erfunden. Die angeschriebenen Personen werden aufgefordert die frei erfundenen Forderungen nicht zu bezahlen.

    Die Kriminalpolizei in Bad Homburg, die zunächst die Ermittlungen führt, leitet die Ermittlungsakten zur weiteren Entscheidung der Staatsanwaltschaft Frankfurt/M. zu. Sie wird in den nächsten Tagen entscheiden, welche Polizeidienststelle für die weitere Bearbeitung des Strafverfahrens zuständig sein wird, da es eine Vielzahl von verschiedenen Tatorten in Deutschland gibt.

    Alle Personen, die bereits eine Zahlung an das Inkassounternehmen geleistet haben, sollten diese Gelder zurückfordern und eine Strafanzeige bei ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle erstatten.

Quelle: Polizeipräsidium_Westhessen