Gestern erreichte uns ein eher ungewöhlicher Hilferuf. Ein Betroffener hat eine email der Firma Netava Concept Billing erhalten, in der nicht nur die Bezahliung eines vermeintlich offenen Betrages gefordert wird. Zusätzlich wird dem Empfänger des Schreibens die Beitreibung mittels eines Sogenannten "Russisch Inkasso" angedroht. Die mit krimineller Energie verfasste Drohmail hat folgenden Inhalt:
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Leider handelt es sich nicht um einen Einzelfall. Auch in anderen Foren und Blogs haben mehrere User darüber berichtet, ebenfalls dieses dreiste Schreiben erhalten zu haben. Unserer Ansicht nach dürfte hier der Straftatbestand der Nötigung und evtl. sogar der Erpressung vorliegen. Deshalb empfehlen wir den Empfängern dieser Drohungen, bei der Polizei eine Anzeige gegen den Urheber zu erstatten. Eine Aussicht auf Erfolg wäre dadurch jedenfalls gegeben. Es wäre nicht das erste Mal, dass ein derartiges Geschäftsgebahren mit einer Verurteilung endet. Auch das Inkasso-Team Moskau wurde bereits rechtskräftig verurteilt.
Ein Geldeintreiber darf nicht mit Gewalt drohen, auch nicht unterschwellig. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Köln hervor. |
Quelle: kostenlose-urteile.de
Lassen Sie sich durch den rechtswidrigen Inhalt der Schreiben nicht einschüchtern und zahlen Sie nicht. Erwägen Sie stattdessen die Erstattung einer Anzeige wegen Nötigung und ggf. Erpressung.