05.12.13

Bundesnetzagentur geht gegen angebliche Verbraucherschützer vor

Die Bundesnetzagentur hat zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ein Unternehmen abgeschlossen, das mit einem angeblichen Schutz vor Werbeanrufen geworben hatte. Aufgrund von Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung und das Verbot der Rufnummerunterdrückung bei Werbeanrufen wurden zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro verhängt. Die Bußgeldhöhe richtete sich nach der bis zum 08.10.2013 geltenden Rechtslage. Danach war ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 € möglich.

Das Unternehmen hatte im Jahr 2012 telefonisch gegenüber Verbrauchern für die „Deutsche Verbraucher Weste“ geworben. Den Verbrauchern wurde hierbei der Schutz vor unerwünschten Werbeanrufen angeboten. Per Nachnahme-Verfahren sollten die Verbraucher hierfür rund 100 Euro zahlen. Die angerufenen Verbraucher hatten dabei vorher nicht ausdrücklich in die Werbeanrufe eingewilligt. Bei diesen Anrufen wurde zudem die zu diesem Zeitpunkt nicht existente Rufnummer 0171 7110349 übertragen. Die eigentlich genutzte Rufnummer 0180 5012747 wurde nicht angezeigt. Hierdurch wurde gegen das Verbot der Rufnummernunterdrückung verstoßen. Diese Regelung besagt, dass der Anrufer sicherstellen muss, dass dem Angerufenen eine dem Anrufer zugeteilte Rufnummer übermittelt wird.

Ausgelöst wurde das Bußgeldverfahren durch Beschwerden von Verbrauchern, die sich nach dem Erhalt der Anrufe mit dem Hinweis, in diese Werbeanrufe nicht eingewilligt zu haben, an die Bundesnetzagentur gewandt hatten. Das betroffene Unternehmen hat keinen Einspruch gegen die Bußgeldbescheide eingelegt, sodass diese rechtskräftig geworden sind.

Quelle: Bundesnetzagentur

Polizei warnt vor Gewinnspiel

Mit falschen Gewinnversprechen versuchen Betrüger derzeit in Sachsen-Anhalt abzukassieren. Einer Frau aus Wittenberg wurde per Brief einer vermeintlichen Notar- und Rechtsanwaltskanzlei ein Hauptpreis in Höhe von 65 000 Euro in bar versprochen. Ein auf ihrem Namen versiegelter Koffer befände sich in der Schweiz und würde gegen eine einmalige Zollgebühr in Höhe von 9 750 Euro nach Deutschland überführt werden. Die in Dessau ansässige Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Ost warnt nun vor dieser Masche. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mitteldeutsche Zeitung

Betrüger nutzen SEPA-Umstellung zum Phishing aus

Die Umstellung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs im Euro-Raum auf das einheitliche SEPA - Verfahren bei Überweisungen und Lastschriften zum Februar 2014 ruft offenbar Online-Abzocker auf den Plan. In den letzten Tagen und Wochen meldeten Zeugen der Polizei, dass sie verdächtige E-Mails erhalten haben. Der Aufmachung nach scheinen die Mails von Geldinstituten zu stammen. Die Angeschriebenen wurden unter dem Hintergrund der bevorstehenden SEPA - Umstellung aufgefordert, Kontodaten in ein Formular auf einer Internetseite einzutragen. Auf diese Seite verwies ein Link in der Mail. Teilweise sei die Dateneingabe bis zu einem gewissen Termin zwingend erforderlich und kostenlos, danach würden dann Gebühren anfallen.

Nach Erkenntnissen des mittelhessischen Internetkommissariats handelt es sich bei diesen E-Mails um eine neu aufgemachte Version des schon seit längerem bekannten sogenannten "Phishing - Tricks". Beim "Phishing" versuchen Kriminelle in betrügerischer Absicht Bankkunden mit täuschend echt aufgemachten E-Mails zu erreichen und dann unter einem Vorwand über einen Link auf vermeintliche Internet-Seiten von Banken zu locken. Dort sollen dann persönliche Daten, wie Zugangsdaten und Passwörter, eingegeben werden. Angeblich aus Sicherheitsgründen, zur Bestätigung oder um, wie es oftmals heißt, notwendige Datenabgleiche auszuführen. Tatsächlich landen die Kunden aber keinesfalls auf echten Bank-, sondern vielmehr auf gefälschten Internet-Seiten, die üblicherweise zu ausländischen Servern gehören. Mit den erlangten persönlichen Daten können Betrüger dann allerhand Missbrauch betreiben und mit der vorgegaukelten Identität im Namen des Geschädigten online nahezu alle Geschäfte abwickeln, zum Beispiel Geld überweisen, Dispokredite ausschöpfen oder Online-Einkäufe tätigen.

Bei der Polizei in Butzbach erstatte eine Gießenerin Strafanzeige. Offensichtlich wurde sie Opfer dieser Betrüger. Sie wollte an einem anderen Rechner zwei Verfügungen per Onlinebanking durchführen. Auf der vermeintlichen Startseite wurde sie auf eine offenbare "SEPA - Prüfung" hingewiesen. Sie führte diese Prüfung in gutem Glauben Schritt für Schritt durch. Dabei wurden offensichtlich die notwenigen Daten von ihrem Konto ausgespäht. Wenig später kam es zu einer widerrechtlichen Abbuchung von ihrem Konto in Höhe von 3.000 Euro auf ein ungarisches Konto.

Die Fachleute für Internetkriminalität warnen genau davor und raten zur besonderen Vorsicht:

  1. Klicken Sie nicht auf den angegeben Link der E-Mail - solche Mails gehören in den virtuellen Papierkorb!

  2. Bewahren Sie sich gegenüber elektronischer Post ein gesundes Misstrauen auch dann, wenn die Botschaften mit bekannten Logos und in vertrauter Aufmachung aufwarten.

  3. Vergewissern Sie sich, mit wem Sie es zu tun haben. Überprüfen Sie die "Adressleiste" in Ihrem Browser. Bei geringsten Abweichungen sollten Sie stutzig werden.

  4. Übermitteln Sie keine persönlichen oder vertraulichen Daten (bspw. Passwörter oder Transaktionsnummern) per E-Mail oder am Telefon.

  5. Kreditinstitute fordern grundsätzlich keine vertraulichen Daten per E-Mail, Telefon oder Post von Ihnen an. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie in jedem Fall Rücksprache mit Ihrer Bank.

  6. Sollten Sie Opfer solch einer Straftat geworden sein: Verständigen Sie Ihr Kreditinstitut und erstatten Sie Strafanzeige!

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen

Sicherungsmaßnahmen im Verfahren gegen Mega-Downloads

Staatsanwaltschaft Hannover

4051 Js 64140/12

In dem Vermögensermittlungsverfahren 4051 Js 64140/12 zu dem Ermittlungsverfahren 5403 Js 41769/09 gegen Verantwortliche der L & H GmbH, Färberstr. 3, 30453 Hannover wegen des Verdachts des Betrugs in einem besonders schweren Fall im Zusammenhang mit dem Anbieten von Software hat die Staatsanwaltschaft Hannover folgende Vermögenswerte der L & H GmbH zur Sicherung der Ansprüche Verletzter gemäß §§ 111 b ff. StPO (Strafprozessordnung) vorläufig sichergestellt:

Pfändung der Forderungen der L & H GmbH

  • gegen die Deutsche Bank AG in Höhe von 721.446,76 EUR (Kontonr. 6704051512)
  • gegen die Sparkasse Hannover in Höhe von 226.127,43 EUR (Kontonr. 900340649)
  • gegen die Commerzbank AG in Höhe von 29.973,28 EUR (u. a. Kontonr. 790691000)

Inwieweit die sichergestellten Vermögensgegenstände für die Geschädigten verwertbar sind, hängt von möglicherweise bestehenden Rechten Dritter ab.

Die Veröffentlichung erfolgt gem. § 111e StPO

Quelle: bundesanzeiger.de

Böses Erwachen bei der Suche nach dem Glück

Der sehnliche Wunsch nach Liebe und Zuneigung vernebelt vielen Menschen oftmals einen klaren Blick für Gefahren, die ihnen durch virtuelle Partnerschaften im Internet drohen. So bewertet die Rotenburger Polizei derzeit mehrere Sachverhalte, bei denen die Beamten gegen unbekannte Hochstapler ermitteln.

Beim Kriminalitätsphänomen Love-Scamming bandeln Täter, die vornehmlich aus dem Ausland agieren, vorzugsweise in Partnerschaftsbörsen und anderen sozialen Netzwerken mit alleinstehenden Frauen mittleren Alters an. Gerne bedienen sie sich dabei echter Identitäten, die für die Frauen attraktiv und vor allem nachprüfbar erscheinen und gaukeln ihnen liebevolles Interesse an ihrer Person vor. In der Regel läuft die Kommunikation in englischer Sprache über Chats, Emails aber auch über SMS. Mitunter kommt es zu Video-Chats, bei denen die Täter jedoch gerne technische Probleme oder andere Gründe vortäuschen, um kein Bild von sich preisgeben zu müssen.

Die tatsächlichen Gesichter der Betrüger bekommen die Frauen niemals zu sehen. Nicht selten glauben die Opfer tatsächlich an eine Liebesbeziehung und lassen sich selbst von engsten Freunden nicht von einer Fortsetzung des Kontaktes abbringen. Im Resultat läuft der jedoch immer auf dasselbe Ergebnis hinaus. Die Schwindler wollen an das Geld der meist gut situierten Frauen, die für sie eine leichte Beute zu sein scheinen. Geschickt manipulieren sie ihre Opfer auf ganz unterschiedliche Weise. In einigen Fällen täuschten die Betrüger lukrative Geschäfte vor, für die sie finanzielle Hilfe benötigten. Aber auch das Einlösen von falschen Schecks, zählte für die Täter als Liebesbeweis, die sie ihren Opfern abverlangten.

Als Versprechen lockte meistens ein gemeinsames glückliches Leben. In anderen Fällen hatten Frauen allzu unbedacht intime Fotos von sich übersandt. Das wiederum öffnet den Kriminellen Tür und Tor für Erpressungen. Scham und Enttäuschung sind meistens die Gründe, dass diese Taten nicht angezeigt werden. Trotzdem rät Polizeisprecher Heiner van der Werp den Opfern sich zu melden:" Wir bieten Menschen, die durch hochkriminelle Betrüger getäuscht wurden, unsere Hilfe an. Auch wenn wir die Täter nicht in jedem Fall ermitteln können, so bewahren wir die Opfer vor weiteren Schäden oder schützen andere Frauen vor den gleichen Fehlern."

Quelle: Polizeiinspektion Rotenburg