01.07.11

Inkasso aus Kroatien will unberechtigte Forderungen eintreiben

Sächsische Verbraucher staunten nicht schlecht, als sie Post aus Kroatien von einem Inkaso Zaštita aus Marina in Kroatien erhielten. Angeprangert wurde eine angebliche Forderung einer Firma Teleglück Gewinnspiel-Service Teleglück GmbH oder auch der DGC Gewinnspiel-Service Tanagra AG, beide in Pfäffikon/Schweiz ansässig. Die Verbraucher sollten per Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben, der bisher nicht gekündigt wurde und der sich alle drei Monate automatisch verlängern würde. Beträge von 80 bzw. 133 Euro ständen nun offen und müssten eingetrieben werden. Angeblich wären Versuche, die Forderung über das Konto einzutreiben fehlgeschlagen und Rücklastschriften erfolgt. Nun wolle man sich gütlich einigen und statt der aufgelaufenen Beträge nur die niedrigen Beträge einfordern. Wer allerdings die gesetzte Nachfrist verstreichen ließe, müsse damit rechnen, dass rechtliche Schritte eingeleitet werden würden.

Bei Forderungen aus dem Jahr 2007 ist bereits Verjährung eingetreten. Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt, diese angeblichen Forderungen genau zu prüfen. Hatte man keinen Vertrag abgeschlossen oder sind die Ansprüche bereits verjährt, sollte das der Firma sicherheitshalber per Einwurf-Einschreiben mitgeteilt und die Forderung zurückgewiesen werden.

Danach braucht man nicht mehr zu reagieren. Nur wenn ein Mahnbescheid eines Gerichtes im Briefkasten zu finden ist, muss unbedingt reagiert werden. Ein Widerspruch ist dann innerhalb von zwei Wochen vonnöten.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

Bei den angeblichen Schweizer Firmen Teleglück Gewinnspiel-Service Teleglück GmbH und DGC Gewinnspiel-Service Tanagra AG, welche als Inhaber der Forderungen genannt werden, handelt es sich offensichtlich um nicht existente Unternehmen. In den betreffenden Handelsregistern werden keine passenden Einträge zu den erwähnten Firmen angezeigt.

MasterCard warnt vor "Phishing-E-Mails"

Es kommt immer wieder vor, dass betrügerische Organisationen mittels so genannten "Phishing-E-Mails" an Karteninhaber persönliche Daten, wie z.B. die vollständige Kreditkartennummer, oder sogar den 3-stelligen Sicherheitscode, die PIN und andere zum Karteneinsatz relevante Sicherheitskriterien, betrügerisch auszuspähen versuchen.

Dabei wird in diesen E-Mails MasterCard oder eine Bank als Absender vorgetäuscht. Der Trick: die E-Mail sieht aus, als käme sie von MasterCard, einer Bank oder einem anderen, allgemein als vertrauenswürdig eingestuften Absender. Oft werden dabei sogar ganze Internetseiten gefälscht, um arglose Karteninhaber zu täuschen und zur Angabe ihrer Daten zu verleiten. In der Regel werden die Empfänger aufgefordert, persönliche Daten zu bestätigen bzw. weiterzugeben.

Beachten Sie bitte, dass der E-Mail-Absender auch ein Ihnen bekanntes Unternehmen oder eine Ihnen bekannte Person sein kann (gefälschter E-Mail-Absender). Absender von E-Mails, die von Unbefugten in unserem Namen, MasterCard, versendet werden, verfolgen wir strafrechtlich.

Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass MasterCard, wie auch Ihre kartenausgebenden Banken, niemals persönliche Informationen oder Ihre Kartennummer per E-Mail abfragt! ...

Quelle und weitere Tipps: MasterCard

Warnung vor unseriösen Geschäften mit dem Namen der Polizei

Mit einer dreisten Masche sind derzeit Anzeigenwerber in Oberfranken unterwegs. Durch ihr Verhalten und ihre Äußerungen erwecken sie bei Bürgern den Eindruck, als Sonderbeauftragte für die Polizei tätig zu sein.

Die dubiosen Werber treten insbesondere an Firmen heran und werben für ein Inserat in einem vermeintlichen Polizeimagazin. Das Geld für die Inserate verwenden die Anzeigenwerber angeblich als Spende, worüber die Betrüger auch eine fingierte Spendenquittung ausstellen. Die unseriösen Werber handeln jedoch nicht im Auftrag der Polizei und besitzen hierfür auch keine Berechtigung.

Die Polizei bittet daher, wie in allen Bereichen des Geschäftslebens: Achten Sie bei Vertragsabschlüssen darauf, für welche Art von Leistung Sie unterschreiben und hinterfragen Sie den Verwendungszweck von Geldern.

Die oberfränkische Polizei distanziert sich deutlich von diesen unseriösen Werbemethoden.

Quelle und weitere Tipps: Bayerische Polizei

Adressbuchschwindel boomt zur Urlaubszeit

Die Tricks privater Adressbuchverlage werden immer ausgefeilter. Wer auf ihre Masche reinfällt, wird ordentlich zur Kasse gebeten, die Gegenleistung ist gering. Betroffenen Unternehmern rät die IHK, sich zu wehren. ...

... Nur wer das Kleingedruckte derartiger Anschreiben liest, wird bemerken, dass er privat-gewerbliche Angebote in der Hand hält. Besonders hoch ist die Gefahr während der Urlaubszeit. „Die Sommerferien sind der ideale Zeitpunkt für Offerten dieser Art. Die Verlage setzen darauf, dass Urlaubsvertretungen sich die Anschreiben nicht so genau ansehen“, sagt Jürgen Hahn aus der Rechtsabteilung der IHK Hannover. Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität in Bad Homburg beziffert den potenziellen wirtschaftlichen Schaden aus Adressbuchschwindel auf 347 Millionen Euro pro Jahr.

Die Tricks der Firmen werden immer ausgefeilter. „Während es anfangs um die Eintragung in Branchenbücher ging, lehnen sich immer mehr zweifelhafte Anbieter bereits durch ihre Namensgebung an öffentliche Institutionen an, etwa an Registergerichte, den Bundesanzeiger, das Deutsche Patent- und Markenamt oder auch Messeverzeichnisse“, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Hannoversche Allgemeine

30.06.11

Polizei warnt vor Betrügern am Telefon

Ein bislang unbekannter Mann ergaunerte zwischen Donnerstag (23.7.) und Montag (27.7.) von einer über 80-jährigen Frau einen hohen Geldbetrag. Der Täter gab sich als "Anwalt" aus, um so an das Geld zu gelangen. Der Betrüger gab gegenüber der Seniorin an, sie hätte an einem Gewinnspiel teilgenommen und der Vertrag würde sich automatisch verlängern und somit müsse sie den Betrag sofort überweisen. Anfangs zögerte die Frau, jedoch überwies sie letztendlich den geforderten Betrag.

Als der Betrüger ein zweites Mal anrief, gab er an, dass die Zahlung nicht erfolgt sei und die Seniorin nochmals den gleichen Betrag überweisen müsse. Die Geschädigte ging erneute zur Bank. Jedoch konnte eine aufmerksame Mitarbeiterin die nochmalige Überweisung verhindern. Die Kriminalpolizei in Heppenheim ermittelt.

Die Polizei warnt: - Seien Sie misstrauisch, wenn sich Fremde am Telefon als Verwandte, Bekannte oder Amtspersonen ausgeben.

  • Geben Sie keine Details zu ihren familiären oder finanziellen Verhältnissen preis.
  • Informieren Sie sofort die Polizei, wenn Sie vermuten, dass es ein Telefonbetrüger auf Sie abgesehen hat.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen