18.04.11

Mahnung für nicht geführten Sex-Anruf

Die Abzocker werden immer dreister: Die alleinlebende Witwe Maria Schmidt (Name geänder) 85, erhielt eine Mahnung, weil sie angeblich von ihrem Telefonanschluss aus bei einer Sexhotline angerufen hat, aber die Rechnung dafür nicht bezahlt haben soll. 264,05 Euro verlangte der Absender des Mahnschreibens, Allinkasso GmbH aus München im Auftrag eines "Mandanten" namens R.M.I. ...

... Es gebe rechtlich keine Handhabe für das Inkassobüro, das Geld tatsächlich einzutreiben. Die Rechnungen seien illegal, damit werde versucht, vor allem Ältere zu verunsichern. Sie setzen auf die Scham der Kunden. ...

Im Internet finden sich zahlreiche Hinweise auf diese Masche. Immer wieder wird dort das Münchener Inkassobüro erwähnt, ebenso das Unternehmen R.M.I. Dahinter verbirgt sich ein Unternehmen namens Roxborough Management Inc., das als seinen Firmensitz die Karibik-Insel Tortola angibt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: volksfreund.de

15.04.11

Schuldenfalle trotz Prepaid-Karte

Eigentlich sollen die so genannten Prepaid-Karten für Mobiltelefone überraschend hohe Rechnungen verhindern. Tatsächlich können jedoch sogar bei den vorbezahlten Karten plötzlich Kosten von mehreren tausend Euro auflaufen, wenn man nicht aufpasst. MARKTCHECK erklärt, wie so etwas passieren kann.

Mit seinem schicken, neuen Mobiltelefon kann Andreas E. komfortabel und mobil im Internet unterwegs sein. Er glaubt, dass es keine Kostenfalle geben könne, da er eine Prepaid-Karte benutzt. Doch plötzlich bekommt er eine Rechnung: Über 4.000,- Euro soll er zahlen und fühlt sich abgezockt.

Quelle: Youtube - scamnewsTV

14.04.11

Unerlaubte Werbeanrufe von falschen Verbraucherschützern

Bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gehen gehäuft Meldungen verärgerter Verbraucherinnen und Verbraucher ein, die unter dem Namen „Verbraucherschutzzentrale“ angerufen wurden. Am Ende der Telefonate steht immer der Versuch, ein teures Abo für eine wertlose Dienstleistung zu verkaufen.

Die Methoden der „Abzocker“ werden dabei immer dreister, das Vorgehen ist jetzt zweistufig: Zunächst werden Verbraucher von einer ‚Verbraucherschutzzentrale’ angerufen. Die falschen Verbraucherschützer behaupten, dass verschiedene Gewinnspielfirmen Daten der Angerufenen gespeichert hätten. Als Beweis wird die echte Kontonummer genannt. Die Anruferin ‚warnt’ dann vor einem Anruf eines Gewinnspielvermittlers. Damit dieser kein Verdacht schöpfe, solle der Verbraucher einfach alle Fragen mit Ja beantworten. So könne der ‚Verbraucherschutz’ dafür sorgen, dass die Daten der Betroffenen gelöscht werden. Kurz nachdem die ‚Verbraucherschutzzentrale’ auflegt, erfolgt tatsächlich der Anruf eines Gewinnspielvermittlers. Einziges Ziel der Anrufer ist es, dem Verbraucher ein kostenpflichtiges Abo unterzuschieben.

„Wieder einmal zeigt sich damit, dass die Politik der Dreistigkeit der Abzocker immer noch hinterherläuft,“ kritisiert Christian Gollner, Referent für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Seit Jahren ist der Politik das Problem der untergeschobenen Verträge am Telefon bekannt und ebenso lange dessen Lösung: die Bestätigungslösung. Danach gilt der bei einem Werbeanruf angebotene Vertrag erst dann als rechtsgültig geschlossen, wenn er vom Verbraucher schriftlich bestätigt wurde.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg fordert daher, endlich die Bestätigungslösung im Rahmen der anstehenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes zu etablieren. Nur so kann die Telefon-Abzocke wirksam bekämpft werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Kaffeefahrt-Abocker werden immer dreister

Immer wieder flattern sie in die Briefkästen: Benachrichtigungen über Gewinne, die man sich im Rahmen einer „Kaffeefahrt“ abholen kann. Und fast regelmäßig gibt es bei diesen Ausflügen keinen Gewinn, sondern am Ende nimmt der interessierte Fahrgast an einer Verkaufsveranstaltung teil. Dort kann er dann zumeist überteuerte Nahrungsergänzungsmittel, Wärmedecken oder was auch immer erwerben.

Nunmehr ist aber ein neues Schreiben im Umlauf: Aus diesem geht hervor, dass sich der Angeschriebene für eine solche Kaffeefahrt angemeldet habe; bei Nichtantritt würden ihm Stornierungskosten in Höhe von 19,90 Euro in Rechnung gestellt. Einige angeschriebene Seniorinnen und Senioren waren sich aber ganz sicher, keine Anmeldung vorgenommen zu haben und meldeten den Vorfall bei der Polizei. Die wollte wissen, wer dahinter steckt und schaute am Mittwoch kurzerhand selbst an den Abholstellen in Offenbach nach. Pünktlich um 6.15 Uhr fuhr der Bus in Bieber ein und hielt wie auf der „Anmeldung“ angekündigt in der Aschaffenburger Straße. Dort zeigten die durchgeführten Aufklärungsmaßnahmen in Sachen Kaffeefahrten ihre Wirkung. In Bieber stiegen nämlich keinerlei Fahrgäste zu. Auch an der zweiten Station in der Offenbacher Innenstadt stiegen lediglich drei Rentner zu.

Die Fahrt ging danach ins Stadtgebiet Frankfurt weiter. Dort wurde der Reisebus nach Zustieg weiterer Frankfurter Fahrgäste einer Kontrolle unterzogen, zumal der Busfahrer offensichtlich die Polizei bemerkt hatte und dies noch während der Fahrt seinem Auftraggeber per Handy mitteilte. Nach entsprechender Ansprache des Busfahrers und Aufklärung seiner Fahrgäste wurden er sowie der Reisebus durch die Beamten der Verkehrsinspektion auf Verstöße hin überprüft. Der Reisebus selbst war neu und entsprechend in technisch einwandfreiem Zustand. Allerdings reagierte der Busfahrer sichtlich verstimmt, als die Beamten der Verkehrsinspektion ihm eröffneten, dass er nicht nur verbotener Weise während der Fahrt mit dem Handy telefoniert habe, sondern auch noch ein Verstoß gegen seine Lenk- und Ruhezeiten festgestellt wurde. Dem Busfahrer droht nun ein Bußgeld in Höhe von rund 500 Euro; seine Ehefrau, die die Halterin des Reisebusses ist, muss sogar mit 1.000 Euro rechnen.

Die Kaffeefahrt, welche ursprünglich nach Koblenz zu einer Frühlingsausstellung eines angeblichen Blumen- und Gartencenters führen sollte, wurde nicht fortgesetzt, so dass die angeschriebenen Rentner nun auch keine „Stornierungsgebühren“ befürchten müssen. Vielmehr dürfte diese Kaffeefahrt eine recht kostspielige „Leerfahrt“ für den Busunternehmer und die Veranstalter, gegen die die Ermittlungen des Offenbacher Betrugskommissariates auf Hochtouren laufen, gewesen sein.

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

Klarmobil: Gericht verwirft unfaire Klauseln

Sechs Euro kassierte die Firma „Klarmobil“, wenn sie Kunden nach einer Kündigung das Restguthaben auf der Prepaid-Karte erstattete. Das Landgericht Kiel (Az.: 18 O 243/10 - nicht rechtskräftig) hat dieses Ansinnen auf Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (VZBV) ebenso verworfen wie zwei weitere Gebührenklauseln. Nach dem Urteil darf der Mobilfunkanbieter weder 9,95 Euro für eine erste Mahnung noch 19,95 Euro für die Rückgabe von Lastschriften wegen eines ungedeckten Kontos verlangen.

Mobilfunkunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, ein Restguthaben aus einem Prepaid-Vertrag auszuzahlen. Deshalb ist es nach Ansicht des Gerichts unzulässig, die damit verbundenen Aufwendungen auf die Kunden abzuwälzen. Dieselbe Auffassung hatte zuvor bereits das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 1 U 129/09) in einem Verfahren gegen den Anbieter „Simply“ vertreten. Die happige Mahngebühr tadelten die Kieler Richter schon allein deshalb, weil „Klarmobil“ sie bereits bei der ersten Mahnung forderte. Und in die Lastschrift-Pauschale rechnete die Firma nach Überzeugung des Gerichts auch allgemeine Personalkosten ein. Das ist nicht erlaubt.

Mobilfunkunternehmen fallen immer wieder mit unfairen Klauseln auf. Im Kleingedruckten von 19 abgemahnten oder verklagten Gesellschaften hat der VZBV seit 2008 fast 200 verbraucherunfreundliche Klauseln entdeckt.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg