Die Kriminalpolizei Ansbach warnt vor so genannten "Sicherheitsüberweisungen" beim Onlinebanking. Anlass hierfür ist ein neuerlicher Fall, dieses Mal in Rothenburg ob der Tauber. Dort erhielt in den vergangenen Wochen ein 55-Jähriger, nachdem er auf die Homepage seines Kreditinstitutes gegangen war, die Meldung, eine so genannte "Sicherheitsüberweisung" durchzuführen.
Bei dem Bankkunden hatte sich ein neues Fenster geöffnet, in dem bereits ein vollständig ausgefülltes Überweisungsformular angezeigt wurde. Auf diesem war auch der im Chip-Tan-Verfahren übliche Flickercode (eine Art Strichcode) vermerkt. Daraufhin führte er seinen TAN-Generator an dem Bildschirm, las diesen Code damit ab und tippte die für diese Überweisung generierte TAN (Transaktionsnummer) ein. Anschließend bestätigte er jeweils mit dem Druck auf den OK-Button den Kontoempfänger und den Geldbetrag der Überweisung und führte sie so aus. Wenige Tage später stellte er dann fest, dass die fast 3.000 Euro tatsächlich von seinem Konto abgebucht und nach Tschechien transferiert worden sind.
Die Beamten des Fachkommissariats der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach warnen erneut vor dieser Masche. Kein Kreditinstitut wird Sie jemals dazu auffordern, aus "Sicherheitsgründen" eine Überweisung auszuführen.
Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken