03.09.07

Strafverfahren gegen Schmidtlein eingestellt

Wie heise online bereits gemeldet hat, wurden 1500 Strafverfahren durch die Frankfurter Justiz eingestellt.

Die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft hat alle Verfahren gegen die bekannten Abo-Fallensteller Andreas und Manuel Schmidtlein eingestellt. Einer Mitteilung zufolge haben umfangreiche Ermittlungen einer speziellen Eingreifreserve des Generalstaatsanwalts den Betrugsvorwurf gegen die Gebrüder Schmidtlein entkräftet.

Es handelte sich dabei um die Fälle, in denen die Opfer bestritten, jemals auf die Seiten der Schmidtleins besucht zu haben. Zu einer interessanten Bewertung kommt der Autor eines Beitrags auf Augsblog. Unter der Überschrift "Staatsanwaltschaft: 1500 Schmidtlein-Opfer haben gelogen", hat der Autor auch die passende Schlußfolgerung:

Was schließen wir daraus: Die Frankfurter Ermittler stellen fest, dass 1500 Internetnutzer offensichtlich gelogen haben. Oder zu dumm waren zu kapieren, was sie wann wo getan haben. Das ist ein ziemlich massiver Vorwurf.

Sehr interessant ist auch die rechtliche Bewertung und Erklärung von "Der Jurist" aus dem Forum Computerbetrug. Es geht in dem Beitrag vor allem um die Frage, wie kommen die Brüder an meine Daten und was es mit der IP auf sich hat.

Abonnements-Anbieter behaupten, mit der Vorlage von Namen, Anschrift und E-Mail-Adresse sowie einer Internet Protocol Adresse (IP)1, welche die zu einem bestimmten Zeitpunk nur seinem Rechner oder seinem Netzwerk2 zugeordnete IP-Adresse war, belegen zu können, dass der Nutzer mit Wissen und Wollen auf der Angebotsseite war und dort durch Eingabe seiner Daten und durch späteren Aktivierung eines durch einen nur ihm per E-Mail übersandten Link mit einem eindeutigen, nicht erratbaren Kennzeichen das Angebot angenommen, also einen Vertrag geschlossen habe.

Prädikat: lesenswert