24.12.12

Faustus Eberle zu Haftstrafe verurteilt

Knapp 3 Monate nach Prozessbeginn hat das Landgericht Frankfurt am Freitag (21.12.2012) die Urteile gegen Faustus Eberle und Kadrush Shijaku gefällt. Zu einer Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten wurde Faustus Eberle als Drahtzieher von betrügerischer Telefonabzocke der Projekte Winfinder, Windienst, Glücksfinder und Sofortgewinn verurteilt. Der mitangeklagte Kadrush Shijaku erhielt vom Gericht eine zweieinhalbjährige Haftstrafe. Kadrush Shijaku ist Geschäftführer des Call-Center in Prishtina (Kosovo), von dem die betrügerischen Anrufe erfolgten. Das Urteil lautet zwar nur auf versuchten Betrug, da nicht alle Opfer vernommen werden konnten. Die Aussagen von mehr als 200.000 Zeugen vor Gericht hätte wohl den Rahmen des Verfahrens gesprengt.

Die Angeklagten bestritten im Prozess zwar eine Betrugsabsicht, jedoch kam das Gericht zu einer anderen Einschätzung. Der vorsitzende Richter sah es als erwiesen an, dass die Angeklagten ihre "Kunden" schädigen wollten. Weil Faustus Eberle mit Scheinfirmen eine hochorganisierte kriminelle Struktur aufgebaut habe, wurde ihm der wesentlich größere Anteil zugerechnet. Auch wenn nirgendwo Eberle draufstand, es war aber immer Eberle drin.

Von einem Call-Center aus dem Kosovo wurden vorzugsweise ältere Personen angerufen um sie über den angeblichen Gewinn eines Gutscheins für Kosmetik bzw. eines Tankgutscheins zu informieren. Tatsächlich ging es den Betrügern aber nur um den Abschluss von nutzlosen Abo-Diensten. Bei der Berechnung der erwarteten Einnahmen ist das Gericht von einer Schadensumme ausgegangen, die bei knapp 200.000 Bestätigungsschreiben mehr als drei Millionen Euro beträgt. Abzüglich einer Stornoquote wurde ein Betrag angesetzt der für je zwei Wochen á 9,90 € für die von der Telomax GmbH abgerechneten Projekte betrug.

Nur wenige Tage vor dem Ende des Prozesses hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Beschlagnahme von Vermögenswerten als des Faustus Eberle bekanntgegeben. Neben Bargeld, Bankkonten Sowie Auto und Uhren gehören auch Sicherungshypotheken bezüglich des Immobilie im Frankfurter Hermesweg 14 dazu. Interessant ist dabei die Feststellung, dass im besagten Hermesweg 14 in Frankfurt die Firmen co-ncept GmbH und hg-com GmbH residieren bzw. residierten Bei dem Geschäftsführer der beiden Unternehmen handelt es sich um Christian Ohme, welcher als sich ja als Geschäftsführer der telomax GmbH den Zorn vieler Abzockopfer zugezogen hatte.

Polizei Wiesbaden sucht Kaffeefahrt-Teilnehmer

Die Polizei in Bad Schwalbach ist auf der Suche nach den Veranstaltern einer Kaffeefahrt, die bereits am 10.12.2012 stattgefunden haben soll. Der Sachverhalt wurde erst einige Tage nach der Fahrt bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Es besteht der Verdacht, dass am Rande das Ausfluges ein 70-jähriger Mann Opfer eines Wuchers und eines Diebstahls geworden sein könnte.

Den Angaben des Geschädigten zufolge, begab er sich aufgrund einer schriftlichen Einladung (Wurfzettel) am 10.12.2012, gegen 14.00 Uhr, zum Busbahnhof in Bad Schwalbach. Dort wurde er mit einem Bus abgeholt und die Fahrt ging nach Rüdesheim in eine Gaststätte. Dort gab es neben Kaffee und Kuchen auch eine Werbeveranstaltung, bei der den Teilnehmern teure Medikamente angeboten wurden. An der Veranstaltung nahmen etwa 30 Personen teil. Schließlich überredete man ihn zum Kauf von 180 Ampullen des Mittels zum Vorzugspreis von 1.600 Euro. Von zwei Verkäufern wurde er daraufhin zu einer Bank gefahren, wo er 5.000 Euro abhob und den Männern 1.600 Euro davon übergab. Anschließend wurde der 70-Jährige nach Hause gefahren. Am nächsten Tag stellte er fest, dass auch die restlichen 3.400 Euro, die er abgehoben hatte, fehlten. In seiner Aussage bei der Polizei konnte der Geschädigte lediglich angeben, dass die beiden Männer etwa 50 bis 60 Jahre alt waren. Einer sei klein und untersetzt, der andere größer und schlank gewesen. An andere Details zur Beschreibung sowie zum Veranstalter und der Gaststätte in Rüdesheim konnte der Geschädigte sich nicht mehr erinnern.

Daher bittet die die Polizei in Bad Schwalbach um Hinweise von anderen Teilnehmern der Kaffeefahrt. Gegebenenfalls gibt es dort Personen, die ebenfalls Opfer von Straftaten geworden sind. Nach den Angaben des Geschädigten seien in Bad Schwalbach etwa 4 Personen mit ihm in den Bus eingestiegen, die ihm jedoch unbekannt sind. Hinweisgeber in diesem Fall wenden sich bitte an die Telefonnummer (06124) 7078-0.

Quelle: Polizeipräsidium Westhessen - Wiesbaden

Kaffeefahrt-Opfer vor Verschuldung bewahrt

Eine aufmerksame Mitarbeiterin der Sparkasse Bochum hat eine Seniorin davor bewahrt, sich als Teilnehmerin einer "Kaffeefahrt" zu verschulden. Die 77-Jährige wollte einen Kredit über 4000 Euro für "etwas für die Gesundheit" aufnehmen. ...

Da die Kundin den hohen Geldbetrag vor Ort weder bar, noch mit Karte bezahlen konnte, war ein Mitarbeiter des niederländischen Unternehmens mit der 77-Jährigen direkt zu ihrer Sparkassen-Filiale nach Bochum gefahren, damit sie umgehend einen Kredit aufnimmt.

Weil die Kundin angab, von den Verkäufern massiv genötigt und unter Druck gesetzt worden zu sein, informierte die Sparkassen-Beraterin sofort die Polizei. ...

Quelle und vollständiger Bericht: RuhrNachrichten.de

21.12.12

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen Faustus Eberle

Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main
-Schwerpunkstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen-

7580 Js 201988/11

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main, Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen, Große Friedberger Straße 23-27, 60313 Frankfurt am Main, Aktenzeichen 7580 Js 201988/11 WI gegen Wilhelm Faustus Simon EBERLE, Wilhelmshöher Straße 176a, 60389 Frankfurt am Main und andere wegen Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs wurden aufgrund des dinglichen Arrests des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 10.01.2012 (Aktenzeichen 7580 Js 201988/11 – 931 Gs) in Höhe von 1.623.120,09 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen und ihre Bekanntmachung nach § 111e Abs. 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern. Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft ist nicht ausreichend. Die Aufrechrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt. Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden. Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Quelle: Bundesanzeiger

Versuchter Betrug auf Kaffeefahrt

Am Mittwoch versuchten Betrüger bei einer Kaffeefahrt die PIN-Nummern von Senioren herauszukriegen, obwohl sie in bar bezahlt hatten. Die Polizei warnt vor solchen Veranstaltungen. ...

Dort sollte ihnen von vier Verkäufern ein "Rüttler" der Marke Galileo verkauft werden. ...

Dabei wurde den Käufern suggeriert, sie würden einen Gewinn beim Kauf der Geräte erzielen. Eine 78-jährige und eine 80-jährige Frau, beide aus Kleve, nahmen den angeblichen Gewinn an und bezahlten den Kaufpreis in bar. Dabei wurde auch versucht, die PIN der Senioren zu erfragen. Die polizeilichen Ermittlungen dauern an. ...

Quelle und vollständiger Bericht: RP ONLINE