13.10.10

Das Milliardengeschäft der Gewinnspiel-Mafia

Unter dem Titel Abgezockt am Telefon - Das Milliardengeschäft der Gewinnspiel-Mafia zeigte der WDR wie die Betrügerische Abzocke funktioniert, denen überwiegend ältere Mitbürger zum Opfer werden.

Bei Witwe Karla B., 83, begann es vor etwa zwei Jahren: Plötzlich buchen angebliche Gewinnspielunternehmen von ihrem Konto ab - einmal, zweimal, immer wieder - und plötzlich sogar mehrere Firmen parallel. Die Namen hat sie nie gehört, nie einen Vertrag unterschrieben. Die Abbuchungen übersteigen bald die schmale Rente der alten Dame - im August buchen die Glücksversprecher insgesamt 1600 Euro ab. Der Fall Karla B. ist einer von Hunderttausenden.

Tagtäglich nerven Firmen mit ihren unerwünschten Telefonanrufen, mit denen sie Gewinnspiele verkaufen wollen.

Die böse Wahrheit hinter dem Geschäft: Eine Lastschriftvereinbarung muss nicht schriftlich erfolgen, mündlich geht es auch. Deshalb verstricken Hunderte Call-Center in Deutschland und im Ausland vor allem ältere Leute in langatmige Gespräche – mit dem Ziel, ihnen die Kontonummer zu entlocken und irgendwann im Gespräch ein einziges kurzes „Ja“ zu hören.

die story zeigt, wie Geschädigte auf diese Weise Geld verloren haben. Hochrangige Aussteiger demonstrieren, wie der Betrug am Telefon funktioniert. Die Hintermänner sitzen an einer vornehmen Adresse im Ausland. Ihr Umsatz soll im vergangenen Jahr die Milliardengrenze gesprengt haben. Erst jetzt beginnen Kripo und Staatsanwälte, die Strukturen des Systems zu durchleuchten.

Quelle: WDR Fernsehen

Gewinnspiel-Mafia Teil 1 - Quelle: Youtube - scamnewsTV

Gewinnspiel-Mafia Teil 2 - Quelle: Youtube - scamnewsTV

Gewinnspiel-Mafia Teil 3 - Quelle: Youtube - scamnewsTV

12.10.10

Prozess um Internetbetrug mit Produktproben

Das Angebot des "Europäischen Centers für Verbraucheranalysen (EuCeVa)" klingt verlockend: Als freiwilliger Produkttester soll man Produkte bewerten, die man dann behalten darf. Dafür muss lediglich eine "kleine kleine Teilnahmepauschale in Höhe von nur 7,80 Euro im Monat bei einer Laufzeit von 12 Monaten also 93,60 Euro im Jahr" entrichtet werden, ...

... So erhielten die 35.000 Tester statt der erhofften hochwertigen Waren nur Ramschprodukte, zum Beispiel Duftbäume, Parfümproben, Sekundenkleber im Wert von 19 Cent oder billig produzierte Kopfhörer - wenn überhaupt etwas geschickt wurde. ... Wer sich abgezockt fühlte und versuchte, den Vertrag zu kündigen, bekam es schnell mit Inkassounternehmen und den Anwälten der EuCeVa zu tun.

Viele der Produkttester fühlten sich betrogen, einige haben Anzeige erstattet. Am Dienstag begann der Prozess vor dem Landgericht Lüneburg, 34 Betrugsfälle sollen verhandelt werden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NDR - Niedersachsen

Betrug bei Wohnungskauf

Vom Mieter zum Eigentümer, das kann auch per Mietkauf geschehen. Erst wird gemietet, dann gekauft. Ein Teil der Miete wird dann mit dem Kaufpreis verrechnet. Klingt gut, lockt aber auch Betrüger an.

Quelle: ZDF - WISO

Quelle und vollständiger Bericht: Youtube - scamnewsTV

Abmahnung für Filesharing vor Zahlung genau prüfen

Immer wieder suchen Brandenburger Rat zu anwaltlichen Abmahnungen von angeblichen Urheberrechtsverletzungen bei der Verbraucherzentrale. In solchen Schreiben behaupten Anwälte, der Internetanschlussinhaber habe zu einem bestimmten Zeitpunkt in einer Tauschbörse urheberrechtswidrig Musik- oder Filmdateien angeboten. Er solle unverzüglich eine "strafbewehrte Unterlassungserklärung" abgeben und damit verbundene Zahlungsansprüche anerkennen, um gerichtliche Schritte zu vermeiden.

"Die voreilige Unterschrift unter solchen Erklärungen kann für Betroffene teuer werden", warnt Verbraucherschützer Jan Wilschke eindringlich. Die von spezialisierten Kanzleien angeschriebenen Verbraucher wären oft nur Inhaber des Internetanschlusses und hätten lediglich dessen unzureichende Sicherung gegen Missbrauch durch Dritte zu verantworten – ob durch die eigenen Kinder oder durch Unbekannte, die sich ins W-LAN einhacken und in Tauschbörsen geschützte Film- oder Musikdateien herunter laden. "Wer seinen Internetanschluss nicht in üblicher Weise gesichert hat, der muss das schnellstens nachholen und angemessene Anwaltskosten zahlen", klärt Jurist Wilschke auf und präzisiert: "Wir halten Anwaltskosten von mehr als 100 Euro für ahnungsloser Anschlussinhaber bei einem ersten Rechtsverstoß für überhöht."

Die Überforderung mancher Verbraucher durch die rasante technische Entwicklung spielte erst vor wenigen Wochen vor dem Bundesgerichtshof eine Rolle: Der Anschlussinhaber eines WLAN-Netzes war zum Zeitpunkt einer Urheberrechtsverletzung im Urlaub und damit nicht anwesend, sollte aber für den Missbrauch haften. Mit Urteil vom 12.05.2010 (Az: I ZR 121/08) entschied der BGH daraufhin grundsätzlich, dass der Inhaber seinen Anschluss marktüblich zu sichern habe; derzeit gilt dieses Kriterium mit WPA2-Verschlüsselung und einem eigenen sicheren Passwort als erfüllt. Wer dies unterlässt, hafte als so genannter "Störer" für Rechtsverletzungen Dritter und muss daraus entstandene Anwaltskosten tragen, nicht jedoch für Schäden durch die Weiterverbreitung von Werken aufkommen. Die Höhe der Anwaltskosten beschränkt § 97a II des Urheberrechtsgesetzes für die erstmalige Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit unerheblichen Urheberrechtsverletzungen außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro. Obwohl eine Pressemitteilung des BGH zur geschilderten Entscheidung diese Intention bekräftigt, berechnen "Abmahnanwälte" häufig höhere Summen.

"Um im Umgang mit abgeforderten Verpflichtungserklärungen und Kostenberechnungen keine folgenschweren Fehler zu begehen, raten wir dringend, die Sachlage mit kompetenter Hilfe genau zu prüfen", unterstreicht Wilschke. Hier sei insbesondere zu überlegen, welche Versäumnisse man mit einer modifizierten Unterlassungserklärung schriftlich anerkennt und ob eine unerhebliche Rechtsverletzung vorliegt, für die nicht mehr als 100 Euro gezahlt werden sollte. Abschließend weist der Verbraucherschützer darauf hin, dass diese Grenze nicht zur Sorglosigkeit verleiten dürfe: "Wer trotz nachweislicher Aufforderung seinen Anschluss nicht gesichert hat oder sogar selbst aktiv den Urheberrechtsschutz verletzt, muss mit deutlich höheren Kosten rechnen!"

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

Internet-Abzocke durch Deutsche Zentral-Inkasso

"Zurzeit können wir uns vor Anrufen besorgter Verbraucher kaum retten", sagt Heike Linster von der Dillinger Beratungsstelle der Verbraucherzentrale des Saarlandes (VZS). Die Bürger hatten jeweils Mahnungen der Deutschen Zentral-Inkasso erhalten, die laut Linster "unter anderem für die bekannten Internet-Abzocker IContent GmbH, GoWeb Ltd. (den Nachfolger von Online Content Ltd.) und andere Ausstände eintreibt.

"Um Druck für eine erfolgreiche Beitreibung angeblicher Forderungen der IContent GmbH aufzubauen, die die Internetseite outlets.de betreibt, verschickt die Inkassofirma nun die Kopie eines Urteils des Amtsgerichts Witten, welches angeblich bestätigt, dass die Forderung begründet ist", sagt Linster. Die Juristin der Verbraucherzentrale rät zur Vorsicht. "Bevor sich Verbraucher vorschnell zur Zahlung der geforderten 153 Euro entschließen, sollten sie Folgendes beachten: Dem Urteil liegt keine Klage des Seitenbetreibers von outlets.de zugrunde." Vielmehr habe ein Nutzer der Internetseite gegen eine Geldforderung geklagt - bei dem Verfahren aber Fehler gemacht, die seine formale Position vor Gericht geschwächt hätten. "Hätte der Seitenbetreiber selbst geklagt, hätte er einen wirksamen Vertragsschluss beweisen müssen", betont Linster. "Gerade das war hier aber nicht der Fall."

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung