15.02.13

Branchenbuchbetrug von Briefkastenfirma aus der Karibik

Kennen Sie Road Town Tortola? Nein? Zumindest Soester Geschäftsleute sollten das hübsche Eiland in der Karibik kennen, wenn sie sich auf einen windigen Eintrag in das "Branchenbuch Deutschland 2013" einlassen.

Derzeit tickern die Angebote dafür über die Faxgeräte zu den Firmen; auch der Soester Anzeiger hat die Offerte erhalten. Allerdings hat er nicht die 980 Euro gezahlt, die da im Kleingedruckten für den nutzlosen Eintrag verlangt werden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: soester-anzeiger

Das Einträge in das "Branchenbuch Deutschland 2013" laufen über die anonym betriebene Webseite deutsches- branchenbuch.net. Die Formulare sollen von den potentiellen Opfern an eine Faxnummer senden, welche die Vorwahl von Malaysia hat. Laut Impressum der Firmenhomepage ist eine TAD Data Systems Ltd. von den britischen Jungferninseln für diese betrügerische Aktion verantwortlich.

Vorläufige Sicherungsmaßnahmen gegen ADV e.K.

Wegen gewerbsmäßigen Betruges ermittelt die Staatsanwaltschaft Mainz gegen den Inhaber der Firma ADV e.K., Herrn Mathias Weyerich aus Bonn. Im Rahmen des Verfahrens wurden vorläufige Sicherungsmaßnahmen vorgenommen, um etwaigen Geschädigten die Durchsetzung ihrer Ansprüche zu ermöglichen.

Staatsanwaltschaft Mainz

3332 Js 31229/12

In dem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Mainz, Ernst-Ludwig-Straße 7, 55115 Mainz, Aktenzeichen 3332 Js 31229/12 gegen Mathias Weyerich als Verantwortlichen der Einzelfirma ADV e.K., Franzstraße 40 bzw. Siemensstraße 2 - 50 in Bonn wegen gewerbsmäßigen Betruges wurden aufgrund des dinglichen Arrestes des Amtsgerichts Mainz vom 08.01.2013 – 409 Gs 65/13 – in Höhe von 182.856 Euro die nachfolgend aufgeführten Vermögenswerte gesichert, um Vermögensverschiebungen zu verhindern.

Die staatsanwaltschaftlichen Sicherungsmaßnahmen nach § 111e Absatz 4 Strafprozessordnung sollen Tatverletzten die Möglichkeit eröffnen, ihre Ansprüche in das gesicherte Vermögen durch eigene zivilrechtliche Vollstreckungsmaßnahmen zu sichern.

Eine bloße Anmeldung der Forderung bei der Staatsanwaltschaft Mainz ist nicht ausreichend. Die Aufrechterhaltung dieser vorläufigen Sicherungsmaßnahmen für die Tatverletzten ist zudem zeitlich begrenzt.

Da nicht absehbar ist, wie lange das Gericht die Sicherungsmaßnahmen aufrechterhalten wird, wird allen Tatverletzten dringend empfohlen, umgehend selbst tätig zu werden.

Im Übrigen wird auf die §§ 803, 804 Zivilprozessordnung verwiesen.

Aufstellung der gesicherten Vermögenswerte:

Drittschuldner

Vermögenswert

Werthaltigkeit

Staatsanwaltschaft Mainz

Geschäftsleiter -

700 Euro Bargeld

700 Euro

Briefmarken im Wert von 11.000 Euro

11.000 Euro

Oldenburgische Landesbank AG

Stau 15/17, 26122 Oldenburg

Pfändung eines Firmenkontos mit der Nr. 6659822800

113.291,45 Euro

Drittschuldnererklärung vom 30.01.2013 zu Az: 665 9822800

Kreissparkasse Ahrweiler, Wilhelmstr. 1, 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler

Pfändung eines Girokontos mit der Nr. 197046

3.401,63 Euro

Drittschuldnererklärung vom 05.02.2013 zu Az. 17475

Quelle: Bundesanzeiger

Relativ schnell wurde dieses betrügerische Handeln der ADV e.K. seitens der Mainzer Ermittler unterbunden, im Gegensatz zu anderen Unternehmen, wie beispielsweise die GWE Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf, welche noch immer unbehelligt ihr Unwesen treiben. Die ADV e.K. wurde erst im Juli 2012 in das Handelsregister eingetragen.

Amtsgericht Bonn Aktenzeichen: HRA 7994 Bekannt gemacht am: 23.07.2012 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

19.07.2012

ADV e.K., Bonn, Franzstraße 40, 53111 Bonn. (ist die Erstellung von Printmedien und Broschüren). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Franzstraße 40, 53111 Bonn. Inhaber: Weyerich, Mathias, Bonn, *17.07.1987.

Quelle: Handelsregister

13.02.13

Warnung vor Onlinebankbetrügern

Durch Vortäuschen eines Onlinebankvorganges hat ein Unbekannter eine Frau aus dem Landkreis Osnabrück um mehrere tausend Euro erleichtert. Die Frau erhielt zunächst eine Email, vermeintlich von einem großen Internetkaufhaus. In der Email wurde auf eine offene Rechnung hingewiesen, die sich im Anhang befinden würde. Deshalb klickte sie auf den Anhang. Dabei löste sie unbemerkt einen Trojaner aus, der sich auf ihrem Rechner installierte und es dem Betrüger ermöglichte, ihre Onlinebankvorgänge zu verfolgen.

Nur wenige Tage danach meldete sie sich auf ihrem Rechner zum Online-Banking an und bekam unmittelbar nach der Anmeldung auf dem Bildschirm einen Hinweis, dass es eine Fehlbuchung in Form einer Gutschrift in Höhe von mehreren Tausend Euro gegeben habe. Daraufhin klickte Sie in der Maske auf die Kontoübersicht und sah dabei den (angeblichen) Zahlungseingang. Der Kontostand befand sich dabei auch in der entsprechenden Höhe. Um diese Fehlbuchung zu beheben, sollte sie auf einen "Button" klicken, damit das Geld wieder zurück überwiesen wird. Die Frau folgte dieser Aufforderung. Als sie sich dann einen Tag später online bei der Bank anmeldete und auf ihr Konto sah, stellte sie einen entsprechenden Fehlbetrag fest. Die Gutschrift war somit vorgetäuscht worden. Daraufhin erstattete sie eine entsprechende Betrugsanzeige.

Die Polizei warnt aufgrund dieses Betruges und vergleichbarer Fälle davor Anhänge von Emails zu öffnen, die entweder einen unbekannten Absender haben oder, wie in diesem Fall, nicht erklärbar sind. Außerdem sollten Online-Bankvorgänge niemals nach Aufforderung durch eine Email und über einen in der jeweiligen Email angegebenen Link oder Button erfolgen. Bankvorgänge sollten immer eigeninitiativ, inklusive des jeweils notwendigen Anmeldevorganges durchgeführt werden. Zudem sind die Sicherheitsprogramme auf dem PC immer aktuell zu halten. Bei Betrugsfällen ist es außerdem wichtig, unverzüglich die Bank und die Polizei zu informieren.

Quelle: Polizeiinspektion Osnabrück

Melango fordert Zahlungen auch ohne Vertrag

Das Gerücht, wonach Melango.de auch ohne die Nutzung des Buttons „Ich akzeptiere die AGB, jetzt anmelden“ Zahlungsaufforderungen versendet, wurde durch Urteil des Amtsgerichts Peine vom 24. Januar 2013 zum Az.: 5 C 440/11 bestätigt. Weil bereits nach Eingabe der persönlichen Daten durch den Druck auf das Schaltfeld „weiter zu Seite 2" eine Speicherung der Daten auf dem Server von Melango stattfand und diese Daten für die Generierung von Zahlungsaufforderungen genutzt wurden, ging das Amtsgericht davon aus, dass der Kläger, der durch eine negative Feststellungsklage gegen die Zahlungsansprüche von Melango aktiv geworden war, keinen Vertrag mit Melango geschlossen hatte.

Das vom Gericht angeforderte Sachverständigengutachten bestätigte: „Damit die Informationen aus der Erfassungsmaske (Seite 1) an den Server übertragen werden ist es nicht notwendig Aktivitäten auf der Seite 2 auszuführen. Die Informationen werden bereits nach Freigabe der ersten Erfassungsseite durch aktivieren des Schalters „weiter zu Schritt 2“ übertragen.“ ...

Quelle und vollständiger Bericht: Fachanwalt für IT-Recht

08.02.13

Mehrjährige Haftstrafe für Gewinnspielbetrüger

Nach 26 Verhandlungstagen vor dem Krefelder Landgericht hat sich der Krefelder Adressenhändler William F. für seine Geschäfte im Callcenter-Milieu eine Gefängnisstrafe von vier Jahren und zehn Monaten eingehandelt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der ehemalige Chemielaborant ein einträgliches Inkasso-Geschäft mit Kundenadressen gewittert hatte und bei tausenden ehemaligen Gewinnspielteilnehmern aus ganz Deutschland unberechtigt Geld eintreiben ließ. ...

Mit der verhängten Haftstrafe kam das Gericht dem Antrag des Staatsanwaltes nach und beschloss Haftfortdauer.

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

Die betrügerischen Forderungen und den Datenhandel betrieb William Filsinger über seine Firma FS Zahlungsvermittlungsmanagement UG.
Einen lesenswerten Bericht finden Sie auch auf der Webseite Kanzlei-Richter.com.