02.12.11

Betrug mit System? Inkasso-Büros und Abzocker

Mitfahrzentralen, Kochrezepte, Routenplaner und Schnäppchen: Bei diesen Angeboten können Sie in die Abofalle tappen. Dann bekommen Sie Post von Inkasso-Büros - und die arbeiten in Bayern mit System. ...

Laut Schufa treiben seriöse Inkasso-Büros keine strittigen Rechnungen aus sogenannten Abofallen ein. Unseriöse Inkasso-Büros haben da anscheinend weniger Berührungsängste. Sie werden teils sogar verdächtigt, mit den Geschäftsführern von Abofallen zu kooperieren - bis hin zur Postenverteilung. So sollen zum Beispiel Mitglieder der Abofallen-Unternehmen auch Posten in den Inkasso-Büros haben.

Einer davon ist Frank Drescher: Bei der Deutschen Zentral Inkasso ist der 30-Jährige aus Gammelsdorf bei Landshut als Einzelprokura geführt und ist gleichzeitig bei den Abofallen-Unternehmen OPM Media und Paid Content GmbH tätig. Drescher betreibt Internetseiten, die teure Kopien von Mitfahrer- und Wohnungsvermittlungs-Börsen sind wie beispielsweise Mitfahrzentrale-24.de, Mitwohnzentrale-24.de und analog dazu Drive2you und live2gether.

Quelle und vollständiger Bericht: Bayerischer Rundfunk

Zum Podcast: Bayern 5 aktuell - Der Funkstreifzug

Ermittlungen wegen Betrug bei Online-Auktionen

Wegen gemeinschaftlichen, gewerbsmäßigen Warenbetrug ermittelt derzeit die Kripo Ingolstadt gegen einen 40-jährigen Mann und dessen 38-jährige Freundin. Die Beiden stehen im Tatverdacht durch betrügerisches Anbieten von Waren auf einer Auktionplattform eine noch nicht genau bezifferbare Summe ergaunert zu haben.

Seit rund 10 Tagen gehen bei dem Kommissariat für Vermögens- und Wirtschaftskriminalität der Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt eine Vielzahl von Betrugsanzeigen aus Deutschland und dem Ausland ein. Auf einem Auktionsportal im Internet wurden über den Account einer 38-Jährigen aus dem Landkreis Pfaffenhofen hochwertigste Elektronikartikel wie zum Beispiel, Mobiltelefone, Laptops oder Flachbildschirme in großen Mengen angeboten, ohne die Gegenstände jedoch zu besitzen. Da die Waren dort erheblich unter dem eigentlichen Verkaufspreis finden waren vermuteten viele Käufer ein absolutes Schnäppchen und griffen zu.

Über die dort übliche Vorkasse gingen dann innerhalb kürzester Zeit eine noch nicht genauer bezifferbare Summe auf dem Konto der 38-jährigen Frau ein. Nach Ermittlungen der Kripo Ingolstadt liegt der Verdacht nahe, dass die Frau diese Betrugsmasche zusammen mit ihrem 40-jährigen Freund plante und durchführte. Die Beiden sind derzeit unbekannten Aufenthaltes.

Mittlerweile sind rund 940 Geschädigte, hauptsächlich aus Deutschland aber auch mit Wohnsitz im Ausland bei der sachbearbeitenden Kripo Ingolstadt aktenkundig.

Quelle: Bayerische Polizei

Unseriöses Inkasso ist eine bedrohliche Plage

Unseriöses Inkasso geht Hand in Hand mit Kostenfallen im Internet und unlauterer Telefonwerbung. Willkür und Phantasiegebühren treiben Inkassoforderungen in schwindelerregende Höhen. Dies belegt eine Auswertung der Verbraucherzentralen von rund 4000 Verbraucherbeschwerden. Demnach sind 99 Prozent der Beschwerden über unseriöse Inkassopraktiken berechtigt. „Unseriöses Inkasso ist eine bedrohliche Plage. Abzocke und Einschüchterung müssen endlich gestoppt werden“, fordert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv).

Die nicht repräsentative Untersuchung zeigt, dass bereits die Hauptforderung in 84 Prozent der Fälle unberechtigt war. In 15 Prozent der Fälle blieb auch auf Nachfrage unklar, ob es sich um eine berechtigte Forderung handelt. Eindeutig berechtigt waren nur ein Prozent der erfassten Inkassoforderungen. Meist stehen unberechtigte Inkassoforderungen im Zusammenhang mit untergeschobenen Verträgen, die durch Abofallen im Internet, unerlaubte Telefonwerbung oder Gewinnspielwerbung generiert wurden. „Viele Betroffene zahlen aus Unkenntnis und Angst selbst unberechtigte Forderungen“, berichtet Olaf Weinel, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Niedersachen. Verbraucher fühlten sich bedroht und eingeschüchtert.

Vielfach sorgen – auch bei berechtigen Forderungen – Phantasiegebühren für eine Kostenexplosion der Gesamtrechnung. So verlangten Inkassounternehmen in rund 50 Prozent der ausgewerteten Fälle nicht nachvollziehbare Gebühren, Auslagen oder Zinsen.

Quelle und vollständige Pressemitteilung: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

Fake-Shop mit dem schwarzen Schaf ausgezeichnet

Mal wieder wurde ein Fake-Shop für die dreisteste Rechtsverletzung in Internet mit dem Negativpreis "Das Schwaze Schaf" ausgezeichnet. Auf dem Portal moncleronlinekauf.com des angeblichen Online-Händlers ist kein Impressum vorhanden und auch sonst ist keine Anschrift zu finden. Eine Kontaktaufnahme ist ausschließlich über ein Formular per Email möglich. Dafür möchte man bei einer Bestellung aber gleich die Kreditkartendaten der potentiellen Opfer haben, denn die Zahlung bestellter Waren ist laut AGB nur auf diesem Weg möglich. Allein das sollte schon alle Alarmglocken klingeln lassen. Doch es gibt noch einen weiteren Grund. Die Domain moncleronlinekauf.com wurde erst im August 2011 registriert auf einen Mr Chen aus China. Auch bei den Daten im Whois der Domain läuft die angegebene Emailadresse nur über einen chinesischen Freemailer.

Markenprodukte zu Schnäppchenpreisen – damit locken viele Online-Händler. Jedoch gibt es unter ihnen auch zahlreiche schwarze Schafe, wie zum Beispiel die Seite moncleronlinekauf.com, die laut Verbrauchermeldungen bestellte und bereits bezahlte Ware nicht liefert. Daher verleihen die Markenschutzexperten dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat November.

Die Masche des Schwarzen Schafes: Laut dem Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) plant in diesem Jahr jeder dritte Bundesbürger ab 14 Jahren (insgesamt 24 Millionen Menschen), seine Weihnachtsgeschenke im Internet zu kaufen. Doch wer sich für Online-Shopping entscheidet, sollte vorsichtig sein, denn viele unseriöse Internet-Shops locken mit scheinbar attraktiven Angeboten – wie auch moncleronlinekauf.com. Der Online-Shop bietet Jacken und Accessoires des italienischen Modeherstellers Moncler zu äußerst günstigen Preisen an. Bezahlt werden kann ausschließlich mit Kreditkarte. Die Lieferzeit ist mit 7-12 Werktagen angegeben. Wie OpSec in diesem Monat jedoch gemeldet wurde und auch verschiedenen Online-Foren zu entnehmen ist, wurden bestellte und bereits bezahlte Produkte überhaupt nicht geliefert.

Bei Preisen, die weit über 50 Prozent unterhalb der regulären Preise liegen, ist zudem äußerst fraglich, ob es sich bei den angebotenen Artikeln überhaupt um Originale handelt. Da die Produkte jedoch mit mehreren hundert Euro immer noch recht teuer sind, entsteht Verbrauchern, die vergeblich auf ihre Ware warten, ein nicht unerheblicher finanzieller Schaden. Weitere Anhaltspunkte für die Unseriösität des Shops sind das fehlende Impressum, womit gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen wird, sowie Rechtschreibfehler. Dreist ist vor allem auch, dass der Betreiber der Seite, der namentlich nicht in Erscheinung tritt, den Namen eines Markenherstellers missbraucht, um einen seriösen Anschein zu erwecken.

Quelle: Das Schwarze Schaf

Unterbindung einer sogenannten „Kaffeefahrt“

Am 29.11.2011 wurde bei der PI Diessen bekannt das in einer Gaststätte in Greifenberg eine Verkaufsveranstaltung anläßlich einer sogenannten "Kaffeefahrt" stattfindet. Die Veranstaltung wurde bei der zuständigen Gemeinde Schondorf nicht angezeigt. In Zusammenarbeit mit den Fachbehörden, Landratsamt Landsberg und Gemeinde Schondorf, wurde die Veranstaltung einer Kontrolle unterzogen. An der Veranstaltung nahmen 19 Personen, vorwiegend Senioren, aus dem Raum Ingolstadt teil. Diese wurden mit einem Bus zu der Veranstaltung gebracht. Von den Veranstaltern wurden unter anderem offensichtliche überteuerte Topfsets, Matratzen, u.a. angeboten. Einige Teilnehmer hatten schon Verträge abgeschlossen. Nach Darlegung des Sachverhaltes und Intervention bei den Veranstaltern konnten diese ihre Kaufverträge rückgängig machen. Die Veranstaltung wurde anschließend aufgelöst. Kaufverträge und Waren wurden vom Landratsamt sichergestellt. Gegen die Verantwortlichen, einen 44jährigen- und 48jährigen Mann, wurden Ermittlungen nach dem Gewerberecht eingeleitet. Sollten sich im Zuge der Ermittlungen Hinweise auf Straftatbestände ergeben, wird der Sachverhalt der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt.

In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf hingewiesen das mit einer Teilnahme an einer sogenannten "Kaffeefahrt" sehr vorsichtig umgegangen werden soll. Oftmals werden überteuerte Produkte angeboten und die Teilnehmer werden durch geschicktes Verkaufsverhalten der Veranstalter zu einem Kauf gebracht. Grundsätzlich hat man zwar ein 14tägiges Rücktrittsrecht von einem Kauf, sein bereits bezahltes Geld bekommt man aber in der Regel nicht mehr zurück.

Quelle: Polizei Diessen via bayregio.de