Nun gibt es keine Zurückhaltung mehr bei der Hama Media GmbH. Inzwischen ist die Firma im Handelsregister eingetragen (siehe Impressum der Hama Media) und somit auch rechtsfähig. Dass die Hama Media nunmehr rechtsfähig ist, heisst aber noch lange nicht, dass auch alle Forderungen berechtigt sind.
Die Opfer der Abzocke werden derzeit mit Mahnungen beglückt, in denen auch gleich derbe Drohungen enthalten sind. So versucht man wohl auch bei Minderjährigen die geforderten Beträge zu kassieren. Nach unseren Informationen werden anscheinend die Widerrufsschreiben per Einschreiben nicht abgeholt und gehen an den Absender zurück. Auf die Nachfrage eines Elternteils wurde dann erklärt:
...... berichtete von meinem schriftlichen Widerruf. Mir wurde vom Mitarbeiter mitgeteilt, dass Schriftverkehr uninteressant wäre und gegen mich und mein** ****** Strafanzeige gestellt wird. |
Möglicherweise war der Mitarbeiter der Hama Media auch nur überfordert und hat noch nichts von Fernabsatzgesetz und Widerrufsrecht mitbekommen. Aber auch wenn man die gesetzlichen Vorschriften nicht in allen Einzelheiten kennt oder beherrscht, sollte man zumindest die AGB der Webseiten kennen, die man selber betreibt. Dort steht klar und deutlich zu lesen:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
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Diesem Hinweis kommt ohnehin eine besondere Bedeutung zu, da viele Besucher der Abzockseite zunächst keinen Kostenhinweis sehen können. Dies liegt ganz einfach daran, dass User über einen Link, beispielsweise bei google, auf die Seite gelotst werden. Die URL hinter diesem Link leitet dann sofort auf die Seite "Start". Diese enthält im Gegensatz zur der Seite "Home" keinen Hinweis auf die Kosten, wie man an Hand der Screenshots sehen kann.
Dass die Seite "START", also diejenige welche keinen Kostenhinweis enthält, bei Google in der Werbung verlinkt ist, kann auch an Hand des Quellcodes von dem Werbebanner bei Google nachgewiesen werden.
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