Verbraucherzentrale erfolgreich gegen CLT-Marketing
Unlauteres Vorgehen gerichtlich unterbunden
Die Verbraucherzentrale Brandenburg errang dieser Tage vor dem Landgericht Oldenburg einen Sieg gegen die CLT-Marketing GmbH Cappeln. Laut Urteil vom 26.01.2011 (Az: 5 O 2691/10) darf das Unternehmen bei Werbeverkaufsveranstaltungen künftig nicht mehr:
- Gewinne in Form eines Reisegutscheines übergeben und diese mit Anmeldungen für eine Reise und ein "Christophorus-Sorglos-Paket" für 49 Euro verbinden, ohne den Verbraucher über sein bestehendes Widerrufsrecht zu belehren,
- Zahlungen für die Anmeldung einer Reise und eines Christophorus-Sorglos-Paketes entgegen nehmen, ohne zuvor einen Reisesicherungsschein übergeben zu haben,
- gegenüber Verbrauchern auf Freizeitveranstaltungen eine als "Stornierungsbelehrung" bezeichnete Erklärung abgeben.
Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro oder Ordnungshaft.
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Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg