27.02.12

Bundesweite Betrugsmasche mit Lastschriften

Das ist die neue Masche: Ein ominöser Kontoinhaber namens Petrus Egidius Knabben bucht von den Konten der Opfer per Lastschrift 19,95 Euro für eine mobile App fürs Smartphone ab.

Jedoch hat offenbar keiner der Geschädigten diesen Service tatsächlich jemals in Anspruch genommen. Bundesweit geht die Polizei inzwischen von mehreren Tausend Betroffenen aus. ...

Die Polizei Emsland und die Staatsanwaltschaft Osnabrück ermitteln seit Ende vergangener Woche gegen den 62-jährigen Niederländer Petrus Egidius K. und die 65-jährige Elisabeth Louise Maria R. aus Amsterdam. Auf der Internetseite der Polizeiinspektion Emsland wird mitgeteilt, dass die beiden Verdächtigen für ihre illegalen Geschäfte eine fingierte Firmenadresse in Lingen angegeben haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Rhein-Zeitung

Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche

Vor einer abgewandelten Betrugsmasche, bei der Bürger mit Preis- und Gewinnversprechen zu sogenannten Kaffeefahrten eingeladen werden, warnt die Bonner Polizei. Zum Vorgehen des Absenders "Niedersächsische Treuhand" sei in dieser Woche auch eine bundesweite Betrugswarnung ausgesprochen worden, sagte Polizeisprecher Frank Piontek auf GA-Anfrage. ...

Die "Niedersächsische Treuhand" gibt in ihrem Brief vor, für die Adressaten würden Treuhandkonten geführt; im Falle der Königswinterin seien hierauf 1052,20 Euro verzeichnet. Das Konto dürfe "nur eine gewisse Zeit geführt" und müsse nun aufgelöst werden. ...

"Dies scheint eine neue Masche zu sein, Fahrten zu organisieren, bei denen Minderware an den Mann und die Frau gebracht werden soll", so Piontek. Die Polizei rät von Teilnahmen an derlei Fahrten dringend ab.

Quelle und vollständiger Bericht: General Anzeiger

Groß angelegte Konto-Abzocke

Petrus Egidius Knabben – unter diesem wenig unauffälligen Namen wurde jüngst von den Konten zahlreicher Bankkunden unrechtmäßig Geld abgehoben. Die Beträge waren relativ klein, weshalb mancher den Schaden noch gar nicht bemerkt haben dürfte. Die Oberhausener Sparkasse informierte betroffene Kunden schriftlich und bat sie, Anzeige zu erstatten.

Mit dem Verwendungszweck „Mobile App“ nahm der vermeintliche Betrüger, bei dem es sich um einen 62-jährigen Niederländer handeln soll, Abbuchungen in Höhe von jeweils 19,95 Euro vor. Dabei hatten die Konto-Inhaber gar keine derartige Software für ihr „Smartphone“ heruntergeladen, einige besitzen überhaupt kein solches internetfähiges Handy.

Die Polizei im niedersächsischen Lingen, dort ist die Firma des mutmaßlichen Täters gemeldet, und die Staatsanwaltschaft in Osnabrück haben die bundesweiten Ermittlungen übernommen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: DerWesten

25.02.12

Test warnt vor Firmenregister der GWE GmbH

„Korrigieren Sie fehlende Daten.“ Das verlangt ein Brief der Gewerbeauskunft-Zentrale. Absender ist eine GWE GmbH. Er geht an Selbstständige und Verbraucher. Er erscheint, als käme er von einer Behörde oder einem Gericht. Als gehe es nur darum, die Adresse zu prüfen: „Rückantwort gebührenfrei.“ Von wegen: Wer unterschreibt, erteilt den Auftrag für den Eintrag in ein Branchenverzeichnis. „39,85 Euro monatlich, plus Umsatzsteuer, zwei Jahre verbindlich“, steht im Kleingedruckten. Viel Geld für einen Eintrag, über den die IHK Aachen urteilt: „Das Papier nicht wert.“ Ein „Nutzlosregister“ sagen Verbraucherzentralen. Der Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität meint: „Die Werbewirkung ist gering.“ Ähnlich zweifelhafte Register, die mit ähnlichen Briefen arbeiten, gibt es jede Menge. Der Bundesanzeiger listet Dutzende auf: https://www.ebundesanzeiger.de/download/anbieterliste.pdf.

Tipp: Wer eine Rechnung erhält, kann sie anfechten, sollte das aber möglichst schnell tun. Zwar hat die GWE vor Amtsgerichten mal gewonnen, mal verloren (AG Köln, Az. 114 C 128/11, AG Düsseldorf, Az. 42 C 11568/11). Doch der Bundesgerichtshof hat kürzlich einen ähnlichen Brief als irreführend eingestuft (Az. I ZR 157/10).

Quelle: Stiftung Warentest

24.02.12

Lastschriftbetrüger schröpft Konten gleich mehrfach

Unter dem Pseudonym "Petrus Egidius Knabben" belastet ein bislang unbekannter Betrüger fremde Konten in Höhe von 19,95 Euro für das angebliche Herunterladen eines "Mobile App", also eines Serviceprogramms für Smartphones. Die Polizei rät dringend, regelmäßig die eigenen Kontobewegungen zu kontrollieren, bei Abbuchungen der beschriebenen Art eine Rücklastschrift bei der Bank zu veranlassen und Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

In Braunschweig meldeten sich bislang drei Geschädigte bei den Betrugsermittlern. Seit Anfang Februar sind etwa 60 Kontoinhaber aus Niedersachsen betroffen. Der Betrüger ist allerdings bundesweit aktiv. Wie der Täter an die Verbindungsdaten der Bankkunden gelangt ist, ist noch nicht bekannt. Bei den Geschädigten in Braunschweig wurden die Konten jeweils mehrmals mit dem gleichen Betrag belastet.

Quelle: Polizei Braunschweig

Erneute Kaffeefahrt lief ins Leere

Donnerstagmorgen endete erneut eine Kaffeefahrt, ehe sie ihr Ziel erreichte. Wie schon am Mittwochvormittag, hatten Ermittler des Betrugskommissariates in Offenbach die Passagiere eines Busses in mehreren Orten im Westkreis über die Hintergründe ihres Reisezieles informiert: Wie wir bereits berichteten, hatten in den vergangenen Tagen viele Bürgerinnen und Bürger der Region einen Brief erhalten, der eine Gutschrift auf einem Treuhandkonto und weitere Gewinne versprach. Die Angeschriebenen sollten angeblich auf einem Konto eine Gutschrift von über 1.000 Euro haben. Aus Datenschutzgründen müsse das Konto bald aufgelöst werden. Es wurde daher angeboten, einen Scheck über die volle Summe auszuhändigen. Dies geschehe an einem weiter nicht beschriebenen Ort. Der "Kontoinhaber" solle kostenlos mit einem Bus abgeholt werden. Termine für den 22. und auch 23. Februar und die Abholorte waren im Schreiben benannt.

Neben der Warnung der Polizei in den Medien und der Meldung über die geplatzte Ausfahrt am Mittwoch, überwachten die Ermittler auch wieder am Donnerstagmorgen die geplanten Abholstellen des Unternehmens. "Unlauterer Wettbewerb" heißt der Verdacht der Polizei, da die Teilnehmer dieser Fahrten unter wohl täuschenden Angaben zu einer Verkaufsveranstaltung gelockt werden; im Normalfall ohne Auszahlung der versprochenen Gewinnsummen.

Die Kripo schilderte den Fahrtgästen und wartenden Zusteigern ihre Bedenken an insgesamt drei Bushaltestellen in Neu-Isenburg, Langen und Egelsbach. Die meisten Mitfahrer nutzten die Polizeikontrollen, um ernüchtert aus- oder gar nicht erst einzusteigen. Einige wenige blieben im Bus, um die Fahrt fortzusetzen. Diese endete jedoch nicht wie geplant in einer Lokalität in Viernheim, sondern am Hauptbahnhof in Frankfurt; dies hatte der Busfahrer nach einiger Überdenkzeit so entschieden.

Die südhessischen Beamten überprüften das Viernheimer Lokal, um an die Personalien der "Gewinn-Fahrt-Veranstalter" zu gelangen. Diese hatten sich am Vortag dort nicht blicken lassen. Die Ermittlungen dauern noch an.

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

Polizei als Kaffeefahrtenschreck

Noch in der vergangenen Woche warnte die Polizei vor der Teilnahme an Kaffeefahrten - am Mittwochmorgen sorgte eine Streife des Betrugskommissariates Offenbach für das Ende einer solchen, noch ehe sie startete. Wie wir bereits berichteten, hatten in den vergangenen Tagen viele Bürgerinnen und Bürger der Region einen Brief erhalten, der eine Gutschrift auf einem Treuhandkonto und weitere Gewinne versprach. Die Angeschriebenen sollten angeblich auf einem Konto eine Gutschrift von über 1.000 Euro haben. Aus Datenschutzgründen müsse das Konto bald aufgelöst werden. Es wurde daher angeboten, einen Scheck über die volle Summe auszuhändigen. Dies geschehe an einem weiter nicht beschriebenen Ort. Der "Kontoinhaber" solle kostenlos mit einem Bus abgeholt werden. Termine für den 22. Februar und die Abholorte waren im Schreiben benannt.

Nachdem die Ermittler von den geplanten Ausfahrten erfahren hatten, warnten sie nicht über die Medien vor der Teilnahme, sondern nahmen am Mittwochmorgen die Abholstellen des Unternehmens in Augenschein. An einer Bushaltestelle in Obertshausen führten die Kripo-Leute ein kurzes Gespräch mit dem Busfahrer. Der teilte mit, dass er seine Gäste in ein Lokal nach Viernheim bringen solle. Nachdem er den Hintergrund seines Auftrages genauer überdachte, brach er die Fahrt freiwillig ab und fuhr die bereits im Bus befindlichen "Gewinner" wieder nach Hause. Er wolle keine "Rentnerabzocke" unterstützen, ließ er die Ordnungshüter noch wissen. Die Offenbacher Polizisten verständigten die Kollegen in Viernheim, um zumindest die Personalien des "Verkäufers" feststellen zu lassen. Ob weitere Maßnahmen gegen die "Gewinn-Fahrt-Veranstalter" folgen, bleibt noch abzuwarten.

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

Inkassobutze Aequatio ist erloschen

Das Inkassounternehmen Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG des Geschäftsführers Bernd Rogalski wurde zu Beginn des Jahres liquidiert. Unter dem früheren Namen Collector hatte sich die Firma bundesweit einen mehr als zweifelhaften Ruf erworben, indem sie für zahlreiche Abzockprojekte (u.a. Mega-Downloads.net) den Forderungseinzug betrieb.

Amtsgericht Bad Oeynhausen Aktenzeichen: HRA 6588 Bekannt gemacht am: 01.02.2012 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

09.01.2012

Aequatio Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Vlotho, Herforder Straße 127, 32602 Vlotho. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Liquidator: Rogalski, Bernd, Gütersloh, *25.08.1964. Die Gesellschaft ist aufgelöst.

Quelle: Handelsregister — via Netzfurore

22.02.12

Eintrag bei "Gelbes Branchenbuch.mobi" wird zur Kostenfalle

In letzter Zeit werden Gewerbetreibende vermehrt von verschiedenen Firmen von Branchenbüchern angeschrieben. Es wird dabei der Eindruck vermittelt, es handele sich um die Gelben Seiten der Telekom. Dabei schreibt eine Firma mit Sitz in der Türkei und informiert über ein 'Branchenbuch für die Region'. Die Grundeinträge seien kostenlos, man könne aber einen Plus-Eintrag bekommen, der dann kostenpflichtig ist. Immerhin wird bei Rücksendung des Eintragabzuges ein Dreijahresvertrag abgeschlossen, der jährlich mindestens 450,- € plus MWSt. kostet. Teilweise werden auch 960,- € pro Jahr verlangt und es erfolgt eine Vertragsverlängerung um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in ähnlichen Fällen geurteilt, dass solche Offerten irreführend seien und somit unwirksam sein können. Auf keinen Fall eine Rechnung bezahlen, sondern über eine Anfechtungsklage versuchen, aus dem Vertrag heraus zu kommen. Dennoch, so der Rat Ihrer Polizei, sollte man sich gut überlegen, was man unterschreibt.

Quelle: Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg

21.02.12

Betrugsverfahren gegen Petrus Egidius Knabben

Die Polizei in Lingen und die Staatsanwaltschaft Osnabrück führen seit Ende der letzten Woche ein bundesweites Betrugsverfahren gegen den 62-jährigen Niederländer Petrus Egidius K. und die 65-jährige Elisabeth Louise Maria R. aus Amsterdam. Beide stehen im Verdacht über ein Konto bei einem Geldinstitut in Lingen betrügerische Lastschriftaufträge über jeweils 19,95 Euro zum Nachteil einer Vielzahl von Personen im gesamten Bundesgebiet vorgelegt zu haben. Als Firmenanschrift wurde eine fingierte Adresse in Lingen, Kaiserstraße 10b, angegeben. Als Verwendungszweck ist überwiegend auf den Lastschriftbelegen vermerkt: 'Petrus Egidius K. Mobile App’. Die betroffenen Personen haben so ein App nicht bestellt, einige von ihnen verfügen gar nicht über ein Handy.

Zur Sicherung der Ansprüche der Geschädigten hat die Polizei in Lingen zusammen mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück das entsprechende Konto mit einem Kontostand von etwa 1,7 Millionen Euro beschlagnahmt. In Absprache mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück werden Rücklastschriften von diesem Konto zu Gunsten von geschädigten Personen ausdrücklich zugelassen.

Für Nachfragen von Geschädigten hat die Polizei in Lingen eine Hotline unter der Telefonnummer (0591) 87-400 (Anrufbeantworter) eingerichtet. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft Osnabrück dauern an. Die Polizei in Lingen geht von mehreren tausend Geschädigten im gesamten Bundesgebiet aus.

Die Polizei in Lingen bittet Geschädigte sich bei ihrer örtlichen Polizeidienststelle zu melden und dort eine Betrugsanzeige zu erstatten.

Sofern Sie Opfer eines unberechtigten Lastschrifteinzugs zu Gunsten eines Petrus Egidius KNABBEN, mit Firmensitz in 49809 Lingen, geworden sind, veranlassen Sie bitte folgendes:

  • Erstatten Sie unbedingt bei der Polizei an Ihrem Wohnort eine Strafanzeige wegen Lastschriftbetruges gegen Petrus Egidius KNABBEN. Bitte bringen Sie den Lastschriftbeleg Ihrer Bank zur Anzeigenerstattung mit.

  • Weisen Sie bei der Anzeigeerstattung daraufhin, dass die

    Polizeiinspektion Emsland/Grafschaft Bentheim
    Brockhauser Weg 21
    49809 Lingen,

    die weitere Sachbearbeitung übernimmt.

  • Veranlassen Sie bei Ihrer Bank in den nächsten Tagen die Durchführung einer Rücklastschrift, falls dieses noch nicht geschehen ist.

Quelle: Polizeiinspektion Emsland/ Grafschaft Bentheim

Vor Betrugsmasche Autogewinn wird gewarnt

Die Verbraucherzentrale warnen fast täglich vor Gewinnversprechen am Telefon. Insbesondere ältere Menschen sind das Ziel betrügerischer Gewinnmitteilungen. So wurde eine Verbraucherin aus dem Saalekreis um über 4000 Euro ihres Ersparten gebracht. Die Betrugsmasche ist ebenso alt wie einfach.

Die Opfer erhalten den Anruf eines angeblichen Rechtsanwaltes oder Notars, der ihnen mitteilt, dass sie ein neues Auto gewonnen hätten. Damit das Auto auch ordnungsgemäß aus der Türkei überführt werden könne, werden die angeblichen Gewinner aufgefordert, diverse Zahlungen zu leisten: Verwaltungsgebühr, Überführungskosten, Versicherung u. ä. sind in die Türkei zu überweisen. Dazu sollen die Gewinner einen so genannten Bargeld-Transfer vornehmen, bei dem Geld in Deutschland bar eingezahlt und in der Türkei direkt an den Empfänger ausgezahlt wird.
Dass die Adressaten dieser Gewinnmitteilung das angeblich gewonnene Auto nicht erhalten und ihr Geld verlieren, ist in aller Regel das Ergebnis dieser Betrugsmasche.

Die Verbraucherzentrale warnt eindringlich zur Vorsicht, wenn am Telefon das Blaue vom Himmel versprochen wird und rät kein Geld in der Hoffnung auf einen Gewinn an Unbekannte zu überweisen.
Wer Opfer dieser Autogewinnmasche geworden ist, sollte die nächste Polizeidienststelle informieren und Strafanzeige erstatten.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Online-Betrüger gefasst

Den Beamten der Kriminalpolizei Nürnberg ist ein 30-Jähriger ins Netz gegangen. Er nutzte selbiges um ein "falsches" Konto zu eröffnen. Im Oktober vergangenen Jahres (2011) versuchte der Nürnberger unter Verwendung falscher Daten online ein Girokonto zu eröffnen. Hierzu hatte er u.a. auch persönliche Dokumente gefälscht. Die betroffene Bank schöpfte jedoch Verdacht und erstattete Strafanzeige.

Den Beamten des Fachkommissariats gelang es nun dem Tatverdächtigen mittels seiner im Internet hinterlassenen Spuren zu ermitteln. Der 30-jährige Nürnberger gestand bereits seine Tat. Auch im richtigen Leben fälschte er Dokumente. So hatte er Anfang diesen Jahres (2012) einen Anwohnerausweis zum Parken gefälscht und benutzt. Die Kripo Nürnberg leitete deshalb Ermittlungsverfahren wegen des versuchten Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung ein.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken

Pillen-Abo per unerlaubter Telefonwerbung

Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz erhält derzeit verstärkt Beschwerden über telefonisch untergeschobene Abonnements von Fjordperlen. Diese Nahrungsergänzungsmittel sollen die Herzgesundheit unterstützen. Am Telefon wird der Eindruck erweckt, man bekäme eine Probepackung der Pillen mit Omega-3-Fettsäuren unverbindlich zugeschickt. Der erste Monatsvorrat wird dann aber zum Sonderpreis von 4,95 Euro geliefert. Wer nicht ausdrücklich kündigt, erhält alle 16 Wochen weitere Lieferungen zum "Vorzugspreis" von 14,95 Euro je Monatsvorrat.

"Die Methoden der unseriösen Telefonverkäufer werden immer raffinierter", meint Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. "Jetzt wird mit einem Gesundheitsversprechen Kasse gemacht." Bei einer ausgewogenen Ernährung brauchen gesunde Menschen überhaupt keine zusätzliche Zufuhr von Omega-3-Fettsäuren. Abgesehen davon gilt: Auch am Telefon geschlossene Verträge sind grundsätzlich wirksam. Aber schon im Verkaufsgespräch müssen die wesentlichen Vertragsbedingungen genannt werden. Dies scheint bei der Werbung für die Fjordperlen jedoch nicht der Fall zu sein.

Verbraucher berichten, dass bei ihnen der Eindruck erweckt wurde, sie würden eine einmalige Probelieferung erhalten und keine weiteren Verpflichtungen eingehen. Von regelmäßigen Pillen-Lieferungen war am Telefon nicht die Rede. Wer der ständigen Belieferung mit Fjordperlen am Telefon nicht zugestimmt hat, sollte dem angeblich abgeschlossenen Abonnement schriftlich widersprechen und die unfreie Rücksendung der Ware anbieten, so der Rat der Verbraucherzentrale.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Vor Gewerbeauskunft-Zentrale warnen Verbraucherschützer

Die Verbraucherzentrale Hamburg warnt vor einem zunächst offiziell anmutenden Schreiben der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH aus Düsseldorf, welches sich jedoch als Abofalle entpuppt. Vor allem kleine Unternehmen, Institutionen und Gewerbetreibende sind bereits auf das kostenpflichtige Angebot eines Gewerbeeintrags auf der Domain Gewerbeauskunft-Zentrale.de hereingefallen.

Regelmäßig wenden sich Betroffene, die ursprünglich glaubten für einen kostenlosen Brancheneintrag unterschrieben zu haben, an die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Adressaten hatten ein Schreiben mit dem amtlich scheinenden Titel „Gewerbeauskunft-Zentrale.de – Erfassung gewerblicher Einträge“ erhalten. Darin wurden sie aufgefordert, in einem bereits vorausgefüllten Formular noch fehlende Daten zu ergänzen oder falsche Daten zu korrigieren und alles unterschrieben zurückzusenden. Hierfür bot die GWE unter Angabe einer 0800er-Nummer den Angeschriebenen sogar eine gebührenfreie Fax-Antwort an.

„Doch der eigentliche Eintrag entpuppte sich in allen Fällen, die uns vorliegen, als ganz und gar nicht kostenlos“, so Julia Rehberg von der Verbraucherzentrale Hamburg. Pro Monat sollen die Unternehmer 39,85 Euro netto an die GWE GmbH bezahlen. Bei einer vorgesehenen Vertragslaufzeit von zwei Jahren sind das insgesamt 956,40 Euro, zuzüglich Umsatzsteuer – für einen überflüssigen Eintrag in einem kaum bekannten Online-Firmenregister.

„Wir raten Selbstständigen dringend, sämtliche Anfragen für Gewerbeeinträge, auch wenn sie auf den ersten Blick offiziell scheinen, sorgfältig zu lesen und keinesfalls vorschnell zu unterschreiben“, so Rehberg. „Es gibt zahlreiche schwarze Schafe, die mit dieser Art von angeblicher Dienstleistung versuchen, Kasse zu machen. Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH mit ihrer Domain Gewerbeauskunft-Zentrale.de ist leider nur ein Übeltäter unter vielen.“ Ist das Formular einmal unterschrieben, sollten sich die Betroffenen darauf berufen, dass kein Vertrag zustande gekommen ist, weil die Kostenpflicht der Leistung nicht eindeutig ersichtlich war, und sich rechtlich beraten lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

Warnung vor Teilnahme an dubiosen Gewinnspielen

Wer einmal in den Datenbanken dubioser Gewinnspiel-Firmen registriert ist, dessen Daten werden von unseriösen Anbietern weitergereicht und immer wieder zur Teilnahme aufgefordert. Die Schreiben der Gewinnspiel-Firmen üben teilweise einen hohen Druck auf die überwiegend älteren Adressaten der Schreiben auf, die sich nicht selten genötigt sehen, an den Veranstaltungen teilzunehmen, weil sie glauben, sonst bezahlen zu müssen. Im Kleingedruckten der Anschreiben folgt dann: "Aufgrund der großen Nachfrage unserer Teilnehmer, zeigen wir Ihnen in einer kurzen Präsentation Messe- und Reiseneuheiten."

Vor Ort folgen stundenlange Verkaufsveranstaltungen, in denen den alten Leuten überteuerte Waren angeboten werden, die sie nicht brauchen - wenn sie nicht sogar schädlich sind, wie dubiose Nahrungsergänzungsmittel für tausende von Euro. Um einen Bus zu füllen versenden die Firmen erfahrungsgemäß 10 000 Einladungen. "Im Durchschnitt gehen den Veranstaltern zehn Teilnehmer pro Kaffeefahrt auf den Leim. Dann haben die Betrüger ihr Scherflein im trockenen", erläutert ein Polizeisprecher.

In dem der Polizei derzeit vorliegenden Fall hatte ein 69-jähriger Sottrumer - ohne groß darüber nachzudenken, wie er der Polizei sagte - einer Gewinnspiel-Firma geantwortet. Die Erfahrung der Polizisten: "Befindet man sich erst einmal in den Datenbanken, werden die Daten an andere Gewinnspiel-Firmen weitergereicht. Auch von dort kommen dann Einladungen." So liegen dem Sottrumer derzeit gleich zwei Einladungen vor. Eine Reisefirma aus Salzburg offeriert dem älteren Herrn gleich mehrere Gewinne: "Bargeld, ein Reisegutscheinpaket und einen Golf oder als Alternative 25.000 Euro Bargeld." Dazu soll es ein Gratisessen geben, offerieren die Veranstalter.

Ein einfaches Essen bekommen die Teilnehmer zumeist, so die Polizei. Die attraktiven Gewinne allerdings gibt's nicht. Als die Teilnehmer einer Kaffeefahrt in einem Ortsteil Rotenburgs vor Jahren glaubten, ihnen werden 2000 Euro überreicht, waren es gerade mal zwei 1000 Lire-Scheine. Der Sottrumer erhielt nun neben der Einladung zur Kaffeefahrt nach Grasberg gleich noch eine zweite Einladung, die ein üppiges Fisch-Paket offeriert. Wenn man genau hinschaut, wird nur eine Gewinnchance über 1500 Euro eröffnet. Einen solchen Gewinn hat es aber, so die Erfahrung der Rotenburger Polizei, nie gegeben.

Die Senioren werden stundenlang einer minutiös geplanten Verkaufsveranstaltung ausgesetzt, bei der Rhetorik-Profis einen hohen Druck aufbauen. Die Folge ist, dass die Teilnehmer nicht mit einem Gewinn von 1500 Euro nach Hause fahren, sondern eine Heizdecke für diesen Preis bestellen, die es in besserer Qualität im Supermarkt für unter 100 Euro gegeben hätte. Infolge des perfiden Drucks bestellen auch Teilnehmer, die sich fest vorgenommen hatten nichts zu kaufen. Gerade ältere Menschen halten diesem Druck nicht stand. Deswegen fordert die Polizei eindringlich, die betrügerischen Gewinnspiel-Einladungen einfach in den Papierkorb zu werfen. Ein Tipp übrigens, den die Polizei auch dem Sottrumer Senior gab.

Das zuständige Ordnungsamt für die Verkaufsveranstaltung am Veranstaltungsort wusste übrigens nichts. Dort war die Veranstaltung als "Wanderlager" gemäß Gewerbeordnung nicht angemeldet worden.

Quelle: Polizeiinspektion Rotenburg

Kostenfalle per Postident-Verfahren

Aktuell erkundigen sich Verbraucher aus Brandenburg bei der Verbraucherzentrale nach Vertragsänderungen im Auftrag von Tele 2, bei denen das Postident-Verfahren genutzt wird. Dabei werden per Post zugestellte Unterlagen nur gegen Unterschrift in den Dokumenten des Absenders übergeben. "Vielen Betroffenen ist gar nicht bewusst, dass sie hierbei mit ihrer Unterschrift einer Vertragsänderung zustimmen", stellt Norbert Richter von der Verbraucherzentrale Brandenburg fest und empfiehlt: "Wer auf diese Weise ‚hineingerutscht’ ist, sollte widersprechen und darauf hinweisen, dass er sich lediglich zur Entgegennahme von Informationen bereit erklärt hatte." Der Verbraucherschützer sieht so gute Chancen, aus dem Vertrag zu kommen, wenn die bei einem Fernabsatzvertrag vorgeschriebene Widerrufsbelehrung nicht korrekt geleistet wurde – das sei jeweils im Einzelfall genauer zu prüfen, wenn der Widerruf nicht akzeptiert würde.

Mehrere betroffene Brandenburger hatten den Verbraucherschützern berichtet, dass sie telefonisch aufgefordert wurden, ihren Preselectionvertrag komplett auf Tele 2 umzustellen. Dazu wurde ihnen die Zusendung eines neuen Telefons versprochen. Auch Interessenten, welche lediglich Informationen gewünscht hatten, erhielten daraufhin offenbar die Vertragsunterlagen per Postident-Verfahren zugeschickt. Bei der Übergabe hatte der Postbote dem Verfahren entsprechend eine Unterschrift verlangt. In der Annahme, den Erhalt der Sendung zu bestätigen, unterschrieben Einige und stimmten damit ahnungslos dem Vertrag zu.

"Grundsätzlich sollten sich Verbraucher Ärger ersparen und prinzipiell nur unterschreiben, was sie zuvor auch gelesen haben, selbst wenn das manchmal lästig ist", so der Jurist. Wer keinen Auftrag in Verbindung mit einem Postident-Verfahren erteilt hat oder vorgelegte Unterlagen nicht sofort ausreichend prüfen kann, solle lieber die Unterschrift verweigern.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Polizei warnt vor dubiosen Einladungen

In den letzten Tagen gingen in vielen hessischen Haushalten dubiose Einladungen einer "Niedersächsischen Treuhand" ein. In diesen Schreiben wird eine angebliche Scheckübergabe im Wert von etwa 1050 Euro suggeriert. Bei genauem Hinsehen entpuppt sich diese Übergabe aber als Köder für die Teilnahme an einer Verkaufs- oder Kaffeefahrt. Mit ihren Schreiben geht die "Niedersächsische Treuhand" besonders dreist vor. Sie gaukelt ein bestehendes Konto mit einem 4-stelligen Betrag vor, welches bei der Veranstaltung aufgelöst werden soll. Spätere Ansprüche seien nicht mehr möglich. Bei der Teilnahme an der Veranstaltung sollten Sie aber nicht davon ausgehen, dass Ihnen ein Scheck in Höhe von 1050 Euro ausgezahlt wird. Mit Gebühren, Arbeitsaufwand und Abschlägen in etwa der gleichen Höhe ist zu rechnen, so dass sich der Scheck als Nullnummer erweist. Ein Navigationsgerät ist ihnen als Zusatzprämie avisiert. Allerdings sind hier keine Bedingungen genannt. Vermutlich bekommen Sie dieses nur, wenn sie weitere überteuerte Ware kaufen.

In einschlägigen Internetforen wird vor den Machenschaften dieser "Treuhand" gewarnt, denn es gibt sie gar nicht. Auch die Polizei warnt ausdrücklich vor solchen oder ähnlichen Maschen. Solche Verkaufsveranstaltungen dienen lediglich dazu, weit überteuerte Waren an den Mann oder die Frau zu bringen. Betrachten Sie solche Schreiben einfach als Werbung und werfen Sie sie weg.

Quelle: Polizeipräsidium Nordhessen

Teures Luftschloss statt preiswerter Traumwohnung

Unter Tausenden von Angeboten der einschlägigen Wohnungsportale findet sich bisweilen das atemberaubende Superschnäppchen. Die angesagte Lage, die grandiosen Einkaufs- und Ausgehmöglichkeiten rund um das Objekt der Begierde, der nicht zu überbietende Schnitt und als Sahnehäubchen noch der sensationell niedrige Preis: Wer schwebt da nicht schnell auf Wolke Sieben und sieht sich als baldiger Mieter der perfekten Wohnung?

Dass der Anbieter aus beruflichen Gründen zurzeit im Ausland weilt und gewisse finanzielle Sicherheiten wünscht, um den Schlüssel für die Besichtigung zu verschicken, erscheint da mitunter nur als winzige Hürde auf dem sicheren Weg zum neuen Domizil. Doch Vorsicht! In den letzten Wochen wurden Fälle bekannt, in denen nach der Überweisung von mehreren Hundert Euro dann gar nichts mehr geschah: Die Wohnung war virtuell, die im Portal angegebene Kontaktadresse existierte nicht; überdies war der Kontoinhaber nicht auszumachen. Der Weg des angewiesenen Geldes verlor sich im Nichts des automatisierten Zahlungsverkehrs, und für die Interessenten platzte nicht nur der Traum von der Superwohnung, sondern auch gleich die Finanzplanung der nächsten Zeit.

Dr. Peter Lischke, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Berlin, kennt das Problem:"Wie überall gibt es auch in diesem Segment schwarze Schafe. Den Portalanbietern ist es schlichtweg unmöglich, jede einzelne Offerte zu prüfen."

Hier ein paar Tipps, um Ärger zu vermeiden:

  • Zahlen Sie niemals im Voraus. Im Falle eines seriösen Angebots lassen sich Besichtigungstermine nach kurzer Absprache meist problemlos – und immer kostenlos – organisieren.
  • Vergleichen Sie! Entspricht der Preis dem sonst geforderten Mietzins in dem Bezirk oder Kiez? Auf der Homepage der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt lässt sich zur Orientierung eine straßen- und hausnummerngenaue Mietspiegelabfrage durchführen (http://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/mietspiegel/index.shtml).
  • Eine neue Bleibe zu finden kostet Zeit. Übereilen Sie nichts. Drucken Sie sich das Anzeigenfoto des Hauses aus und prüfen Sie, ob das Objekt wirklich an der angegebenen Stelle existiert. Nebenbei: Vielleicht stellen Sie bei Ihren Recherchen fest, dass die Verkehrsanbindung oder der Kiez ohnehin nicht Ihren Vorstellungen entspricht. Fortan können Sie sich besser auf andere Angebote konzentrieren.
  • Wenn Ihnen bei Ihrer "diskreten Außenbesichtigung" Hausbewohner begegnen, fragen Sie einfach, ob in dem Gebäude tatsächlich eine Wohnung frei ist. Aber: Klingeln Sie nicht willkürlich irgendwo, um an Informationen zu gelangen. Die Bewohner reagieren bisweilen – verständlicherweise – genervt.

Falls Sie Beweise für unseriöse Angebote im Netz haben, erstatten Sie am besten Strafanzeige bei der Polizei und informieren Sie schnellstmöglich den Portalbetreiber.

Quelle: Verbraucherzentrale Berlin

20.02.12

Ermittlungen gegen Bank-Vorstände

Im Fall um betrügerische Lastschriften über Konten der alten Bankverein Werther AG ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld gegen insgesamt sechs Mitarbeiter der Privatbank. Zu den Verdächtigen gehören auch die drei Vorstände, die vor der Aufspaltung der Bank im Dezember das Sagen hatten. Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft kürzlich erklärt, dass gegen den ehemaligen Vorstand Werner Hachmeister ermittelt wird. Es geht um den Verdacht der Beihilfe zum gewerbsmäßigen und zum bandenmäßigen Betrug. ...

Der Bankverein war in die Schlagzeilen geraten, weil nach Auffassung der Staatsanwaltschaft auf Konten bei der Wertheraner Privatbank auf illegale Weise vielfach Gelder gelandet waren. Diese sollen aus betrügerischen Gewinnspielen stammen, bei denen die Opfer am Telefon ausgetrickst und so zur Herausgabe ihrer Kontodaten bewegt worden sein sollen.

Diese Vorgehensweise wird unter anderem einem Paderborner Ehepaar und einem Hotelier aus der Schweiz vorgeworfen, die sich seit Monaten vor dem Bielefelder Landgericht verantworten müssen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westfalen-Blatt

Schlag gegen Call-Center-Mafia

An Selbstvertrauen mangelte es ihm nie: «Faustus Eberle hat eine Unternehmerkarriere absolviert, für die andere Jahrzehnte brauchen, falls sie es überhaupt schaffen», teilte das «Wirtschaftswunderkind» und «Business Angel» im Nebenamt 2007 der Welt in einer Pressmitteilung mit.

Dem dürfte die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main voll zustimmen: Am Dienstag, 7. Februar, nahm sie Faustus Eberle (31) fest. Zusammen mit sieben weiteren Personen, darunter eine Frau und Eberles «rechte Hand», wurden sie alle in Untersuchungshaft gesteckt, ...

Die Justizbeamten werfen Eberles Umfeld gewerbsmässigen und bandenmässigen Betrug vor, als eine der betroffenen Firmen nennt die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main die Telomax GmbH. Das Verfahren richtet sich gegen 14 Beschuldigte zwischen 26 und 58 Jahren. ...

Unter der Führung der Zuger Polizei fanden auch in der Schweiz vier Hausdurchsuchungen statt. Zwei in Zug im Umfeld der Firmen Europe Holding AG und der Saleshouse AG. Eine wurde im Kanton Aargau durchgeführt. Eine weitere Razzia fand im Kanton Thurgau statt, das Rückzugsgebiet des Deutschen Siegfried Soya. Neben einer anderen Person war auch er im Tatzeitraum Geschäftsführer der Frankfurter Telomax GmbH, ...

Zur Gruppe Eberle, der zwischenzeitlich im Kanton Zug an der gleichen Adresse wie sein Geschäftspartner Robert Juric eine Bleibe fand, gehörten auch Person von der IFK Holding AG (ehemals IFK Institut für Konsumforschung AG). Gegen diese Firma lief 2006 ein Ermittlungsverfahren der Zuger Kriminalpolizei. Die IFK Holding ging 2008 Konkurs, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Handelszeitung.ch

Megaupload-Gründer wegen Betrug angeklagt

Allein im Jahr 2010 soll Kim Schmitz 42 Millionen Dollar verdient haben – allerdings illegal. Deswegen sitzt er in Neuseeland im Gefängnis. US-Behörden erheben nun neue Vorwürfe gegen den Megaupload-Gründer.

Die US-Behörden haben in mehreren weiteren Punkten Anklage gegen Megaupload-Gründer Kim Schmitz und weitere Verantwortliche des inzwischen geschlossenen Online-Speicherdienstes erhoben. Die neuen Vorwürfe wegen Verletzung des Urheberschutzes und Betrugs seien der bereits seit Januar vorliegenden Anklageschrift hinzugefügt worden, erklärte das US-Justizministerium am Freitag (Ortszeit). Aus dieser geht demnach hervor, dass Megaupload sich massiver Internetpiraterie schuldig gemacht hat, indem es das Herunterladen von urheberrechtsgeschützten Werken ermöglichte. ...

Quelle und vollständiger Bericht: FOCUS Online

Online-Betrüger zocken jahrelang Seniorin ab

Vor Trickbetrügern im Internet, die unter einem Vorwand die Kontonummer erfragen und dann regelmäßig kleinere Beträge abbuchen, warnt die Duisburger Polizei. In einem Fall erleichterten Glücksspielbetrüger eine Seniorin aus Duisburg-Hamborn um insgesamt 2500 Euro.

Die Duisburger Polizei warnt vor dubiosen Glücksspiel-Anbietern, die per Telefon oder E-Mail oft unter einem Vorwand fremde Kontonummern erfragen und dann regelmäßig kleinere Beträge abbuchen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Der Westen

Gericht verurteilt Internet-Betrüger Michael Burat

Das Landgericht Osnabrück hat am Freitag einen 37-Jährigen, seinen Anwalt sowie zwei weitere Komplizen wegen gewerbsmäßigen Betruges zu Bewährungs- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt. Die Angeklagten hatten Kommunen, Unternehmen und Parteien im Internet wegen elektronischer Grußkarten abgemahnt und sich so zum Teil fünfstellige Beträge ergaunert ...

Die Grüße von der Abzock-Front kommen vor allem den 37-Jährigen jetzt teuer zu stehen: Er wurde zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten auf Bewährung bei einer Bewährungszeit von drei Jahren verurteilt. Zudem muss er 120000 Euro an gemeinnützige Einrichtungen überweisen. Sein Anwalt erhielt eine Bewährungsstrafe von 15 Monaten sowie eine Geldauflage von 12000 Euro. Die zwei weiteren Angeklagten kamen mit einer geringeren Bewährungs- beziehungsweise einer Geldstrafe milder davon. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NOZ - Neue Osnabrücker Zeitung

Neue Masche der Phishing-Betrüger

Die Spezialisten des Betrugsdezernats der Polizeidirektion Esslingen warnen vor einer neuen und gerissenen Masche der Online-Betrüger.

Ein 33-jähriger Mann und seine Ehefrau aus Leinfelden-Echterdingen sowie eine Firma aus dem Landkreis wurden in den vergangenen Tagen Opfer von Internetbetrügern. Diese hatten nach bisherigen Erkenntnissen die Rechner der Geschädigten mit Schadsoftware infiziert und dadurch deren Onlinebanking-Account übernommen.

Die Geschädigten wurden durch die Täter auf eine Gutschrift zugunsten ihres Kontos hingewiesen, bei der es sich um eine Fehlbuchung handeln soll. Sie täuschten dazu geschickt einen Geldeingang vor. Tatsächlich war natürlich kein Geld auf dem Konto der Geschädigten eingegangen. Anschließend forderten die Täter die Bankkunden auf, den Betrag zurück zu überweisen.

Der Aufforderung den Betrag zurück zu buchen kamen die getäuschten Kontoinhaber nach. So erlangten die Täter im ersten Fall rund 4.000 EUR und im Fall der Firma sogar über 13.000 EUR. Die Kriminalbeamten haben bei ihren Recherchen zur Aufklärung der Tatumstände auch die Spezialisten der IT-Beweissicherung hinzugezogen.

Das Betrugsdezernat weist in diesem Zusammenhang nochmals auf die nachfolgenden Tipps hin:

Grundsätzlich gilt: Augen auf beim Online-Banking!

  • Sollten Sie eine derartige Meldung auf Ihrem Computer erhalten, tätigen Sie keinesfalls die angeforderte Rücküberweisung und wenden Sie sich an die nächste Polizeidienststelle. Der benutzte Rechner ist zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Schadsoftware infiziert. 

  • Da der Geschädigte in diesem Fall die Überweisung selbst ausführt, bleiben die üblichen Sicherungsmechanismen im Onlinebanking wirkungslos und der angewiesene Betrag wird auf ein zur Täterseite gehörendes Bankkonto überwiesen.

  • Sind sie besonders kritisch mit ungewöhnlichen Anweisungen und nicht mit ihrem eigenen Buchungsverhalten übereinstimmenden Zahlungsvorgängen!

  • Ihre Bank wird sie niemals online oder per E-Mail auffordern eine Rückbuchung zu veranlassen!

  • E-Mails, deren Absender Sie nicht kennen, sollten Sie nicht öffnen. Folgen Sie auch keinen Links und öffnen Sie nie deren Anhänge.

  • Geben Sie nie Ihre persönlichen Daten außerhalb des gewohnten Rahmens an. Geben Sie Ihre Daten stets selbst und nur an vertrauenswürdigen Rechnern ein.

  • Prüfen Sie die Adresse ihrer Bank beim Online-Banking genau. Haben Sie ein Auge darauf, ob es sich um eine sichere Verbindung handelt und diese verschlüsselt ist. 

  • Aktualisieren Sie Ihr Betriebssystem regelmäßig.

  • Schützen Sie sich und Ihren Rechner durch eine Firewall und einen Virenscanner sowie einen schlagkräftigen SPAM-Filter.

  • Zahlreiche Tipps gibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik unter www.bsi.de.

Quelle: Polizeidirektion Esslingen

Kaffeefahrt: wer sich nicht locken lässt, soll zahlen

Zurzeit geistern Schreiben einer Konrad Herzog & Partner Finanzdienstleistungen mit Postfach in Ambühren durch die Gegend, in denen über die Festsetzung eines nachträglichen Gewinnübergabetermins informiert wird.

Man habe für den Verbraucher ein Restguthaben aus einer Gewinnsumme von 1.000,- Euro erstritten. Das Angebot gelte letztmalig, und der "Gewinn" sei persönlich abzuholen. Ein geeignetes Verkehrsmittel für Hin- und Rückfahrt werde kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Ziel der Fahrt sei eine Zweigstelle des Finanzdienstleisters ganz in der Nähe des Verbrauchers.

Verbraucherinnen und Verbraucher, die auf diese Einladung nicht reagieren, erhalten kurze Zeit später ein Erinnerungsschreiben, mit dem sie darüber informiert werden, dass man zwei Plätze für sie reserviert habe. Mit dem Hinweis, man habe bereits Kosten von 25,00 Euro pro Person (Fahrpreis, Buchungsgebühr, Frühstück) übernommen und bei Nichtantritt der Fahrt wäre man laut Gesetzgeber berechtigt, Planungskosten in Rechnung zu stellen, will man offensichtlich die Verbraucher endgültig zur Teilnahme bewegen.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt: Lassen Sie die Finger von solchen Angeboten! Bei diesen Schreiben handelt es sich um einen klassischen Lockruf zu einer Kaffeefahrt. Darauf müssen Sie nicht reagieren oder sich zurückmelden. Es besteht kein Zwang zur Teilnahme. Kostenforderungen für den Fall, dass Sie an der Fahrt nicht teilnehmen, entbehren jeder Grundlage. Auf solchen Kaffeefahrten werden erfahrungsgemäß überteuerte Produkte an den Mann und die Frau gebracht. Bisher ist der Verbraucherzentrale kein Fall bekannt, in dem es zu einer Gewinnauszahlung gekommen wäre.

Die Masche von "Konrad Herzog & Partner Finanzdienstleistungen" ist übrigens kein Einzelfall: Briefe mit fast identischem Wortlaut wurden schon in den vergangenen Jahren unter laufend wechselnden Namen - immer mit dem Seriosität vorgaukelnden Zusatz "Finanzdienstleistungen"- verschickt.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

Schweizer Firma war mit Raubkopierern im Geschäft

Einer der grössten Profiteure der FBI-Aktion gegen Megaupload.com ist die Firma Uploaded mit Verbindungen nach Zug. Die Raubkopie-Anklage gegen den Konkurrenten aus Hong Kong dürfte jedoch einigen Hintermännern schwer im Magen liegen: Sie waren in der deutschen Raubkopierer-Szene eine feste Grösse.

Die Webseite «Toplisted.in» war eine richtig tolle Hitparade. Schön aufgelistet standen sie dort, die besten Webseiten für Hardcore-Pornos, Microsoft-Programme, Hollywood-Filme, Musikdateien. Was am beliebtesten war, stand an der Spitze, wer den besten Deal mit Toplisted machte, wurde prominent platziert.

Nicht zu übersehen war auch ein Hinweis auf Uploaded.to, eine Firma, die sich aufs Herauf- und Runterladen (Upload und Download) von grossen Dateien spezialisiert hat. Uploaded ist also ein sogenannter Sharehoster, mit idealem Angebot fürs Speichern von Filmen und Programmen aller Art.

Der Kopf hinter Uploaded.to war Deniz Cetindag (27), ein Deutscher aus dem Raum München. Im Februar 2008 zog er mit seinem Webprojekt von München in den Kanton Zug und gründete die Uploaded AG. ...

Aber Deniz Cetindag war nicht allein: Sein Geschäftspartner Murat Altaylar (27), heute mit der Zuger Coldsend GmbH fürs Einsammeln der Download-Gebühren von Uploaded.to besorgt, registrierte die Website Toplisted.in gleich selber. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Handelszeitung.ch

17.02.12

Gebühr statt versprochenem Gewinn

„Traumwagen Gewinnspiel“ steht groß über dem Einladungsschreiben. In normal großer Schrift ist von einer Gewinnbenachrichtigung die Rede, als Beleg dafür, dass der Adressat tatsächlich an einem Gewinnspiel teilgenommen hat, der seinerzeitige Losabschnitt in das Schreiben einkopiert.

Ein Sonderpreis im Wert von 50 Euro, ein Reisegutscheinpaket im Wert von 2990 Euro wird als Gewinn bestätigt, außerdem „als Hauptgewinner die Nominierung auf einen VW Golf oder wahlweise 25000,00 Euro in bar“.

Gut ein Dutzend angeblicher Gewinner ist der Einladung von „Sun Travel S.R.O“ mit Sitz im österreichischen Salzburg zur Ziehung der „potenziellem Hauptgewinner“ bei „einem unterhaltsamen Vormittag mit abschließendem leckeren Mittagessen“ in ein renommiertes Wilhelmshavener Hotel gefolgt, haben Ehe- oder Lebenspartner oder Freunde mitgebracht. Begrüßt werden sie allerdings nicht von „Sun Travel“, sondern von „Sonnenschein-Reisen“ ...

Quelle und vollständiger Bericht: Wilhelmshavener Zeitung

Dubiose Einladungen eines angeblichen Finanzdienstleisters

Hannelore D. aus Eisenach macht seit Tagen nachts kaum ein Auge zu. Denn seit mehreren Wochen bekommt sie per Postwurfsendung immer wieder Briefe der Firma Konrad Herzog & Partner Finanzdienstleistungen. Diese sind ohne Porto. Eine konkrete Adresse oder Telefonnummer für Rückfragen suchte die Betroffene auch vergebens.

"Im ersten Schreiben stand, dass ich als Gewinnerin ermittelt worden bin und 951,72 Euro zu erwarten hätte", berichtet Frau D. ...

Das Geld soll der Rentnerin, die eigentlich nie bei einem Gewinnspiel mitgemacht hat, aber nicht überwiesen werden, sondern sie soll es bei einem Ausflug mit dem Bus und anschließender Verköstigung persönlich in die Hand bekommen. ...

... Bei Nichtantritt der Fahrt sei die Firma berechtigt, die Planungskosten in Höhe von 25 Euro pro Person in Rechnung zu stellen. Die seien aus den Bemühungen entstanden, den Gewinn zu realisieren. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Thüringer Allgemeine

Lotto-Abzocke vom Callcenter auf Mallorca

In Deutschland hat die Lotto-3000-Masche für Aufsehen gesorgt: Mit einem Trick wurden ahnungslose Menschen per Telefon zur Teilnahme an einer Lottogemeinschaft verleitet. Ein Teil der Anrufe kam aus Mallorca.

"Türöffner" war für die Anrufer ein 100-Euro-Gutschein eines großen deutschen Versandhauses, in dessen Namen die Telefonisten anriefen. "Ich habe eine gute Nachricht für Sie, denn Sie haben (...) einen Einkaufsgutschein im Wert von 100 Euro gewonnen" - so lautete der erste Satz des Leitfadens für die Mitarbeiter eines Callcenters, der MM vorliegt. ...

"Unser Ziel war es, ihnen ihre Kontodaten zu entlocken und in 90 Prozent der Fälle klappte das", sagt Uwe M. (Name geändert). Er hat die Anrufe in einem Callcenter in Capdepera durchgeführt. Nach seinen Worten wurden dem Gutscheingewinner die Vertragsbedingungen für die Teilnahme an der Lotto-Tippgemeinschaft Lotto 3000 vorgelesen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mallorca Magazin

Gericht stoppt Abzocke durch „Gewerbeauskunfts-Zentrale“

Kleine Unternehmer fallen auf den fiesen Trick der Gewerbeauskunft-Zentrale rein: Sie glaubten, sie erteilten einem Amt Auskunft, unterschrieben unbemerkt einen Vertrag und mussten dann fast 600 Euro zahlen. Ein Gericht hat nun die Masche der GWE Wirtschaftsinformationsgesellschaft gestoppt.

Tausende Gewerbetreibende in der Abo-Falle: Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat die Methoden der bundesweit operierenden „Gewerbeauskunfts-Zentrale“ als irreführend verboten. „Das Geschäftsmodell operiert damit, Dinge dunkel zu halten“, sagte der Vorsitzende Richter Prof. Wilhelm Berneke am Dienstag. Das Gericht ließ keine Revision zu (Az.: I-20 U 100/11). ...

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau

Dubiose Einladungen für Kaffeefahrten im Rhein-Neckar-kreis

Dass er wirklich etwas gewinnen würde, hat Herr X. nicht geglaubt. Der Rentner war einsam und wollte etwas erleben, deshalb fuhr er mit. Als er am Abend wieder nach Hause kam, hatte er 500 Euro ausgegeben. Für einen ganzen Karton voll mit Nahrungsergänzungsmitteln, die angeblich vorbeugend gegen alle möglichen Alterserscheinungen helfen sollten. Der Versuch, die Ware zurückzugeben, scheiterte, weil nirgendwo eine Adresse des Veranstalters zu finden war, das Geld war weg.

Wie diesem Rentner geht es vielen, die sich auf eine sogenannte Kaffeefahrt einlassen. Mit einer bunten Einladung werden sie in einen Bus gelockt, der sie an einen abgelegenen Ort bringt. Sie bekommen dort ein kostenloses Mittagessen und müssen dafür eine Veranstaltung über sich ergehen lassen, bei der alle Register der Verkaufspsychologie gezogen werden. Am Ende kaufen sie maßlos überteuerte Bratpfannen, Magnetfelddecken oder Demenzmittel von zweifelhafter Qualität.

Aktuell häufen sich die Anzeigen  bei der Polizei in Heidelberg, Schreiben/Einladungen einer „Niedersächsischen Treuhand“ mit Sitz in Cloppenburg suggerieren hohe Geldversprechen und Sachpreise, die im Rahmen einer Busfahrt übergeben werden sollen.

Trotz wiederholter Warnungen vor günstigen Kaffeefahrten fallen leider immer noch viele Senioren darauf herein und müssen erkennen, dass nicht die versprochenen Besichtigungen, sondern eine Werbeveranstaltung im Vordergrund steht. Dort werden sie oftmals von windigen Verkäufern geschickt unter Druck gesetzt und dazu gedrängt, Kaufverträge abzuschließen, die nicht selten ihr monatliches Einkommen übersteigen. Zudem versuchen unseriöse Verkäufer das Widerrufsrecht zu unterlaufen. Dieses erlaubt es, bei Kaffeefahrten oder ähnlichen Veranstaltungen geschlossene Kaufverträge binnen 14 Tage zu widerrufen. Windige Vertreter nehmen dann Bestellungen ohne Datumsangabe auf und können diese später rückdatieren – die Widerrufsfrist ist damit schnell verflogen. Daher ist es besonders wichtig auf das Datum und die Belehrung über das Rücktrittsrecht zu achten. Am sichersten ist es aber, bei einer Werbeveranstaltung erst gar nichts zu kaufen oder zu unterschreiben.

Denn bei solchen Verkaufsveranstaltungen geht es nur ums schnelle Geschäft. Die als Schnäppchen gepriesenen Kochtöpfe, Badezusätze oder Trinkkuren sind nach polizeilicher Erfahrung häufig minderwertiger und teurer als im Fachhandel.

Mit den folgenden Tipps der Polizei können sich ältere Menschen vor den Tricks der Verkäufer schützen:

  • Es spricht nichts gegen eine Kaffeefahrt, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.
  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.
  • Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.
  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.
  • Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.
  • Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.
  • Die Broschüre "Der goldene Herbst" ist bei den (Kriminal-) Polizeilichen Beratungsstellen erhältlich sowie im Internet als Download eingestellt unter www.polizei-beratung.de. Sie enthält auch andere wertvolle Tipps für Senioren zum Schutz vor Straftaten.

Quelle: Polizeidirektion Heidelberg

Internet-Betrüger zu Haftstrafen verurteilt

Vielleicht merkt es ja keiner. Das dachten sich wohl die Täter, als sie jeweils 9,28 Euro von 18 816 fremden Bankkonten abbuchten. Wegen Computerbetrugs hat das Heidelberger Landgericht jetzt zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt.

Ein früherer türkischer Reisebüroinhaber erhielt eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Ein drogensüchtiger, italienischer Pizzabäcker wurde zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis verurteilt. Die Heidelberger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen fünf weitere mutmaßliche Betrüger. Möglich wurde das Gaunerstück durch die Daten von Bankkunden, die der 44-jährige Türke beschaffte. Von wem, das ist weiterhin unklar. ...

Innerhalb von zwei Tagen kamen rund 174 000 Euro zusammen. „Die Täter dachten, dass 9,28 Euro nicht so auffallen“, sagte Staatsanwalt Dietmar Konrad. Doch bereits am zweiten Tag liefen bei der Raiffeisenbank die ersten Stornierungen ein. Ein Mitarbeiter wurde misstrauisch und informierte die Polizei. Die wartete bereits, als der Italiener einen größeren Betrag bar abheben wollte. ...

Den Schaden hat jetzt aber die Raiffeisenbank, da sie auf Stornogebühren von fast 50 000 Euro sitzen bleibt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Wormser Zeitung

Stadt verteilt keine Gutscheine per Post

In jüngster Zeit erreichten die Verbraucherzentrale vermehrt Beschwerden, dass Mitarbeiter von Call-Centern Geräte fürs Telefon zur „Nummernblockierung per Knopfdruck“ anböten. Diese würden durch die Stadt Plauen per Gutschein in Höhe von 599 Euro bezuschusst, die Gutscheine würden allerdings monatlich in 50-Euro-Teilen durch den Postboten zugestellt. Silvia Weck, Pressesprecherin der Stadt: „Die Stadt Plauen verteilt keine Gutscheine per Anruf, die durch die Post zugestellt werden. Städtische Gutscheine – beispielsweise nach bestimmten U-Vorsorgeuntersuchungen für Babys – können in der Verwaltung erfragt, beantragt und abgeholt werden. Wer unsicher ist, kann sich jederzeit ans Bürgerbüro, Rufnummer 03741/291-0, wenden.“ Auch Claudia Neumerkel von der Verbraucherzentrale unterstreicht: „Lieber vorsichtig sein und vorher nachfragen, denn was genau die Masche dieser Anbieter ist, kann ich nur vermuten.“

Quelle: Stadtverwaltung Plauen

09.02.12

Vorsicht: Schadprogramm beim Onlinebanking

Die Polizei Bremen warnt vor einer neuen Variante von Schadsoftware, die Manipulationen von Onlinebanking-Seiten durchführt.

Nach einem Login des Kunden in seinen Onlinebanking-Account wird ihm in einem ersten Schritt unter dem Namen seiner Bank eine Information eingeblendet, dass auf seinem Konto irrtümlicherweise eine Gutschrift eingegangen sei. Diese müsse er umgehend zurück überweisen, um sein Konto wieder zu entsperren. In einem zweiten Schritt manipuliert die Schadsoftware die Umsatzanzeige der Kontoumsätze des Onlinebanking-Accounts und zeigt den angeblichen Eingang der Gutschrift in der Saldoübersicht an. Tatsächlich ist auf dem Konto des Kunden jedoch niemals eine Gutschrift eingegangen. Folgt der Kunde der Aufforderung die Rücküberweisung vorzunehmen, präsentiert die Schadsoftware das normale, aber bereits ausgefüllte Onlineüberweisungsformular. Da in diesem Fall die Überweisung selbst ausgeführt wird, bleiben die üblichen Sicherungsmechanismen im Onlinebanking wirkungslos und der angewiesene Betrag wird auf ein zur Täterseite gehörendes Bankkonto überwiesen.

Die Polizei Bremen rät: Sollten Sie eine derartige Meldung auf dem Computer erhalten, tätigen Sie keinesfalls die angeforderte Rücküberweisung und wenden sich an die nächste Polizeidienststelle. Der benutzte Rechner ist zu diesem Zeitpunkt bereits mit der Schadsoftware infiziert. Es besteht die Gefahr, dass auch weitere Daten ausgespäht werden. Es wird eine vollständige Neuinstallation empfohlen. Generell gilt: Halten Sie den Update-Status ihres Betriebssystems und Ihrer genutzten Anti-Viren-Software immer auf dem aktuellen Stand. Dies erhöht die Chancen, dass es erst gar nicht zu einer Infektion mit der Schadsoftware kommt. Vorsichtig sollten Nutzer auch bei unbekannten Links oder Dateianhängen in E-Mails sein. Dahinter können sich Schadprogramme sowie infizierte oder gefälschte Webseiten verbergen.

Quelle: Polizei Bremen

TV-Mediacenter: Kaffeefahrt-Anbieter auf Dummenfang

"Vertrauen und Ehrlichkeit setzen sich durch" ist in der Überschrift zu lesen und kleingedruckt: "Bei dieser Jubiläumsfahrt handelt es sich nicht um eine Kaffeefahrt." Lüge!

Das Schreiben besagt, dass unser Leser ausgewählt worden sei, einen Fernsehapparat zu erhalten und zwar anlässlich des 50. Firmenjubiläums von TV-Mediacenter. An vier verschiedenen Bushaltestellen in Jena sollen die "Gewinner" am Morgen des 22. Februars abgeholt werden. Wohin die Fahrt genau geht, wird aus dem Schreiben nicht ersichtlich - nur, dass es ein kostenloses Mittagessen gibt und ein "hochwertiges Reiseradio" gratis. So viele tolle Geschenke!

"Die Firma TV-Mediacenter existiert nicht. Die angegebene Mail-Adresse ist erfunden. Wer die Handynummer wählt, wird nur die Mailbox erreichen. Ausschließlich das Postfach existiert", weiß Frank Schuster vom Fachdienst Ordnungs- und Gewerberecht des Lahn-Dill-Kreises in Hessen. Er beschäftigt sich seit einigen Jahren mit den unseriösen und rechtswidrigen Kaffeefahrtunternehmen.

Das Ordnungsamt des Lahn-Dill-Kreises hat als einzige Behörde Deutschlands eine Warnliste mit konkreten Einladungsschreiben veröffentlicht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Thüringische Landeszeitung

08.02.12

Verantwortliche des WinFinder-Betrugs festgenommen

Durchsuchungen und Festnahmen wegen des Verdachts auf groß angelegten bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betrug

In einem Ermittlungskomplex wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrugs hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt gemeinsam mit verschiedenen Dienststellen der Polizei in Frankfurt/M am Dienstag (7. Febr.) insgesamt  55 Durchsuchungsbeschlüsse in Deutschland mit Schwerpunkt im Rhein-Main-Gebiet und im Wege der Rechtshilfe zeitgleich weitere 4 Beschlüsse in der Schweiz und 5 Beschlüsse in Österreich vollstreckt.

Das Verfahren richtet  sich derzeit gegen insgesamt 14 Beschuldigte im Alter von 26 bis 58 Jahren.

8 Personen, darunter der mutmaßliche Kopf der Bande, seine „rechte Hand“ sowie der Geschäftsführer der Firma Telomax GmbH wurden aufgrund bestehender Haftbefehle festgenommen und werden dem Haftrichter vorgeführt. Zudem wurde umfangreiches Beweismaterial in den Durchsuchungsobjekten sichergestellt.

Die Beschuldigten sollen sich eine neu ins Telekommunikationsgesetz eingefügte Vorschrift zunutze gemacht haben, wonach sogenannte Mehrwertdienstleistungen über die Telefonrechnung vom Netzbetreiber eingezogen werden können. Der Forderung muss eine Dienstleistung zugrunde liegen, bei der die Vertragspartner im Rahmen einer Telefonverbindung einen Berechtigungscode vereinbart haben.

Der mutmaßliche 31-jährige Kopf der Bande hat offensichtlich erkannt, dass diese Art der Abrechnung die Möglichkeit bietet, leichter als über einen Lastschrifteneinzug vermeintliche Forderungen einzuziehen, da diese Art des Inkasso in der Bevölkerung weitgehend unbekannt ist und etroffene somit bei der ausgewiesenen „Mehrwertdienstleistung“ nicht ohne weiteres an einen unberechtigten Forderungseinzug denken. Zudem werde eine Vielzahl von Telefonkunden mangels entsprechender Prüfung der Telefonrechnung den Einzug der unberechtigten Forderung nicht bemerken.

Spätestens ab 22.7.2010 sollen die Beschuldigten diesen Plan umgesetzt haben.
Es wurden Datensätze zumeist älterer Personen erworben. Diese Personen wurden aus Call-Centern in Pristina/Kosovo und Sofia/Bulgarien  angerufen z.B. mit der Behauptung, sie hätten einen Kosmetikgutschein über 100 € gewonnen. Um angeblich die persönlichen Daten und die Lieferdaten zum Zwecke der Zustellung des Gewinns abzugleichen, wurde gebeten, einer Aufzeichnung des folgenden Gesprächs zuzustimmen. In diesem Gespräch sollen die Teilnehmer dann durch irreführende und manipulative Gesprächsführung dazu gebracht worden sein, verschiedene Fragen mit „ja“ zu beantworten. Diese bewusst selektive Aufzeichnung des Gesprächs sollte den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags über die Eintragung in über 200 Gewinnspiele mit angeblich monatlichen Gewinnchancen bis zu einer Million Euro zum wöchentlichen Abonnementpreis von 9,90 € nach außen hin dokumentieren. Bei diesem Gespräch wurde den Kunden auch der Berechtigungscode genannt, um die Voraussetzungen für den Forderungseinzug nach dem Telekommunikationsgesetz zu erfüllen. Nach dem Telefonat wurde über eine weitere Firma, den sog. Carrier,  das Inkasso über den Telefondienstleister vorgenommen.

Der 31-jährige Beschuldigte soll nicht nur die Einrichtung der Call-Center initiiert haben sondern auch die Firma Telomax GmbH als Carrier eingebunden haben, die einen sog. Fakturierungs- und Inkassierungsvertrag mit den Netzbetreibern hatte. Der ebenfalls beschuldigte Geschäftsführer dieser Firma soll in den Tatplan eingeweiht gewesen sein. Die Anbieterfirmen für den angeblichen Gewinneintragungsdienst und somit die vermeintlichen Inhaber der eingezogenen Forderungen waren Firmen auf den British Virgin Islands und in den USA.
Wenn also ein Kunde die angebliche Mehrwertdienstleistung hinterfragen wollte, wurde er vom Netzbetreiber an den Carrier Telomax verwiesen, der wiederum an die im Ausland ansässige Firma weiter verwies, was den Geschädigten die Reklamation unmöglich machte.

Insgesamt soll die Firma Telomax auf diese Weise bereits mindestens 1,623 Millionen Euro vereinnahmt haben; weitere 810.000,- €, die von der Firma Telomax beansprucht werden, wurden mittlerweile von der Telekom aufgrund von Auszahlungsverboten der Bundesnetzagentur auf ein Notaranderkonto einbezahlt. Etwa die Hälfte des an die Firma Telomax gezahlten Geldes soll an den 31-jährigen mutmaßlichen Kopf der Bande geflossen sein.
Gegen ihn und den Geschäftsführer der Telomax wurden dingliche Arreste in Höhe von 1,6 Millionen € ausgebracht.

In einer weiteren Tatvariante wurden Personen angerufen und ihnen Benzingutscheine im Wert von 10 € aus einer angeblichen Verlosung in Aussicht gestellt. Um den Gewinn abzurufen, sollten sie eine 0800er Nummer anrufen. Dort lief ein Band, das in schneller Sprechfolge das Gewinnspiel anbot und die Anrufer animierte, die Ziffern 1 und 9 zu wählen, wodurch sie, ohne dies zu erkennen, ihre Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages mit einem Gewinnspieleintragungsdienst gaben. Aufgrund der bisherigen Ermittlungen ist derzeit von mindestens 100.000 geschädigten Personen in Deutschland auszugehen.

Bei den gestrigen Durchsuchungen waren ca. 1000 Polizeibeamte und 10 Staatsanwälte im Einsatz, der sich dank der hervorragenden Vorarbeit der Frankfurter Polizei ausgesprochen erfolgreich gestaltete.

Quelle: Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main

Warnung vor dreister Kaffeefahrt-Abzocke

Die Osnabrücker Verbraucherzentrale warnt vor einer dreisten Abzocke, mit der der angebliche Finanzdienstleister Konrad Herzog & Partner aus Ambühren verstärkt in Osnabrück auftritt.

Nachdem er zuvor zahlreiche Gewinnmitteilungen über 951,72 Euro verschickt hatte, käme nun ein Erinnerungsschreiben. Weil noch keine Anmeldung erfolgt sei, habe der Anbieter für die Angeschriebenen Plätze reserviert für 25 Euro pro Person. Bei Nichtantritt der Fahrt würden die Planungskosten fällig.

„Ein ganz übler Abzockversuch“, sagt Petra Borgmann von der Osnabrücker Verbraucherzentrale. Niemand müsse den Betrag zahlen, weil kein gültiger Vertrag zustande gekommen sei. Verbraucher sollten sich nicht einschüchtern lassen ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

07.02.12

Urteil im Betrugsprozess gegen Michael Burat am 17.02. erwartet

Das Landgericht Osnabrück verkündet voraussichtlich am Freitag, den 17.02.2012, um 10:00 Uhr im Saal 272 das Urteil gegen Michael Burat aus Rodgau. Die insgesamt vier Angeklagten müssen sich vor der 15. großen Strafkammer wegen gewerbsmäßiger Erpressung und Betruges wegen Abmahnungen aus der Zeit von März 2004 bis August 2005 verantworten, Aktenzeichen 15 KLs 35/09.

In 74 Fällen sollen sie gegenüber Firmen, Kommunen und Parteien beklagt haben, dass sie unerwünscht per E-Mail elektronische Grußkarten (e-card) oder Newsletter erhalten hätten. Diese Werbemails sollen sich die Angeklagten jedoch selbst zugeschickt haben, um die Betroffenen per Abmahnung zur Abgabe einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungserklärung aufzufordern, wonach für jeden Wiederholungsfall eine Vertragsstrafe von 5.000,00 € zu zahlen war. Diese Vertragsstrafen sollen die Angeklagte in einigen Fällen erfolgreich provoziert haben. Der mitangeklagte Rechtsanwalt Bernhard S. aus München soll mehrfach die Abmahnschreiben unter seinem Briefkopf erstellt und die Übernahme seiner Anwaltskosten gefordert haben, die dann später unter den Angeklagten aufgeteilt worden sein sollen. Der Angeklagte Michael Burat soll außerdem einen Onlineshop für Computerartikel einzig zu dem Zweck betrieben haben, um Mitbewerber wegen deren fehlerhaften Allgemeinen Geschäftsbedingungen in 15 Fällen abzumahnen und sich so um die Abmahnkosten zu bereichern.

Das Landgericht Osnabrück hat seit dem 17.02.2011 an insgesamt 26 Verhandlungstagen 52 Zeugen vernommen. Heute sind die letzten Plädoyers gehalten worden. Der Staatsanwalt hat beantragt, gegen Michael Burat eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges sowie gewerbsmäßiger Erpressung in insgesamt 89 Fällen (teilweise im Versuch) zu verhängen. Herr Burat hat bei den e-card-Fällen teilweise ein strafbares Verhalten eingeräumt und wegen (einfachen) Betruges eine Gesamtgeldstrafe von maximal 210 Tagessätzen gefordert. Hinsichtlich der Onlineshop-Fälle sei er freizusprechen, weil er tatsächlich ein Gewerbe betrieben habe.

Gegen den angeklagten Rechtsanwalt Bernhard S. soll nach den Vorstellungen der Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren ausgeurteilt werden. Der Anwalt hat in den e-card-Fällen eingeräumt, ab Februar 2005 Kenntnis von dem strafbaren Verhalten des Herrn Burat gehabt zu haben. Er selbst plädiert wegen 24-fachen Betruges auf eine geringe Geldstrafe und befürchtet, bei einer Verhängung einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr seine Zulassung als Rechtsanwalt zu verlieren.

Quelle: Landgericht Osnabrück - Pressemitteilung 07/12

Haftstrafe für Kaffeefahrtbetrüger

Wegen gewerbsmäßigen gemeinschaftlichen Betruges hat das Schöffengericht des Amtsgerichtes Vechta am Freitag zwei 28 und 36 Jahre alte Brüder aus Sevelten (Kreis Cloppenburg) und Goldenstedt (Kreis Vechta) zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie müssen zwei Jahre und neun Monate und zwei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis.

Die beiden Brüder waren Inhaber einer Handelsagentur mit Sitz in Goldenstedt. Sie schrieben 535 Kunden einer Kaffeefahrerfirma aus Cloppenburg unter ihrem Namen Rechnungen über Transportkosten von jeweils 47,60 Euro für angebliche Transporte, die es nicht gegeben hatte und die in keinem Kaufvertrag erwähnt wurden. ...

... Das Gericht sprach in der Urteilsbegründung von einem "Ausschnitt eines Gesamt-Betrugsgeflechtes". Es liege ein klassischer gewerblicher Betrug vor, der präzise und lange geplant gewesen sei. Man habe gutgläubige, vielleicht naive Kunden getäuscht und betrogen.

Quelle und vollständiger Bericht: Radio Bremen

Mit Probepackung in die Abofalle gelockt

In der Verbraucherberatungsstelle am Julius-Mosen-Platz haben sich bereits mehrere ältere Menschen über unerlaubte Telefonanrufe der Vertriebsfirma Medi-Pharm mit Sitz in Hamburg bzw. in Luzern (Schweiz) beschwert. Das Anrufmuster der Telefonverkäufer sei immer gleich. Wortgewandt überraschen die Anrufer ihre Opfer mit den Vorzügen des angeblich gesundheitsfördernden Nahrungsergänzungsmittel Ginkgo Biloba. Gekonnt spielen die Unbekannten Fachkompetenz vor.

Zum Vorzugspreis von 9,95 Euro werde eine Probepackung zum Kennenlernen aufgedrängt. „Dass man den Leuten einen teuren Abo-Vertrag untergeschoben hat, wird den meisten erst bei der nächsten Lieferung klar“, weiß Beraterin Christel Lohrey. Alle zwei Monate würden dann mehr als 60 Euro fällig. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Wenn Gewinnspiel-Firmen Konten plündern

Sie versprechen Autos, Reisen, Häuser oder Bargeld, doch die Teilnahme an Lotterien gibt es nicht umsonst: Dubiose Gewinnspiel-Firmen erschleichen sich am Telefon Kontonummern - und buchen ab. Eigentlich sind diese Werbeanrufe schon seit Jahren verboten, doch das bringt wenig.

Der Ordner, den Walter Schütz in der Hand hält, ist prall gefüllt. Mehrere Dutzend Schreiben unterschiedlicher Firmen sind darin abgeheftet. Sie haben Namen wie Bonusrunde 100, Gewinnprofi, Maxxirente 24 oder Euro Winpot. Alle versprechen sie die Teilnahme an Lotterien, Glücks- und Gewinnspielen, bei denen es angeblich tolle Preise gibt: Autos, Reisen, Häuser, Bargeld. Doch die Versprechen gibt es nicht umsonst. Die Firmen buchen monatlich Geld dafür vom Konto ab: 39,90 Euro, oft 49,90 Euro, manchmal 99 Euro. Einen Gewinn gibt es jedoch nie.

Gleich sieben solcher Gewinnspiel-Abos hat die 84-jährige Mutter von Walter Schütz in den vergangenen Monaten übers Telefon untergeschoben bekommen. "Wenn wir nicht per Zufall einen Blick auf ihr Konto geworfen hätten, würden die heute noch Geld abbuchen", sagt ihr Sohn. Gut 400 Euro im Monat wären das. Die kleine Rente der Seniorin liegt bei kaum 500 Euro. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Süddeutsche Zeitung

Polizei warnt vor Abzocke einer Kaffeefahrt-Firma

Post von einer vermeintlichen Treuhandgesellschaft aus Niedersachsen zu einer angeblichen Scheckübergabe bekamen in den vergangenen Tagen mehrere Kulmbacher. Bei genauem Hinsehen entpuppten sich die suggerierten Gewinnversprechen jedoch als Köder zur Teilnahme an einer als Kaffeefahrt getarnten Verkaufsveranstaltung.
Mit dem Anschein eines offiziellen Schreibens der Niedersächsischen Treuhand versucht die ominöse Postfach-Firma, möglichst viele Leute zur Teilnahme an der angepriesenen Veranstaltung zu bewegen. ...

Das Versprechen von Geldgewinnen, Sachpreisen und Geschenken, die im Rahmen der Busfahrt übergeben werden sollen, sowie die Verwendung einer Postfachadresse als Absender seien untrügliche Zeichen für eine unseriöse Kaffeefahrt, an deren Ende es die in Aussicht gestellten Gewinne niemals gibt, aber immer Abzocke erfolgt. Zur Scheckübergabe wird zwar eingeladen, eine tatsächliche Auszahlung wird aber nie genannt ...

Quelle und vollständiger Bericht: inFranken.de

Dubiose Anrufe aus der Inkasso-Zentrale

Erst klingelte das Telefon, dann ertönte eine melodische, deutlich zu hörende Frauenstimme: „Hier ist die deutsche Inkasso-Zentrale. Gegen Sie sind verschiedene Inkassoverfahren anhängig. Wir helfen Ihnen – dazu drücken Sie bitte die Eins.“ Diese Ansage, die vermutlich vom Band kam, hört ein 60-jähriger Mann aus Königsfeld am Freitagmorgen bereits zum wiederholten Mal. „Ich bekomme regelmäßig unerwünschte Anrufe“, berichtet der Königsfelder, der nicht namentlich genannt werden will.

Bereits Anfang des Jahres erhielt er einen Anruf, bei dem eine Stimme vom Band ertönte. Damals war es aber kein Inkasso-Unternehmen, sondern die Polizei, die ihm mit folgenden Worten vermeintlich ihre Hilfe anbieten wollte: „Hier spricht die Polizei. Leider wurden Ihre Daten missbräuchlich verwendet. Zur Verhinderung weiter Missbräuche drücken Sie bitte die Taste eins. Entschuldigen Sie bitte die Unannehmlichkeiten. Ihre Polizei.“ ...

... Polizeipressesprecher Günter Hones warnt die Bevölkerung ausdrücklich davor, der Aufforderung nachzukommen: „Wenn die geforderte Ziffer gedrückt wird, wird ein Rückruf produziert und dabei wird den Angerufenen viel Geld aus der Tasche gezogen“, sagt Hones. Wählt der Angerufene die entsprechende Ziffer, besteht die Möglichkeit, dass er zu einer teuren Hotline oder einem kostenpflichtigen Dienst weitergeleitet wird. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Südkurier

04.02.12

Gewinnspielbetrug: Ex-Bankvorstand will nicht aussagen

Im Strafverfahren um den groß angelegten Lastschriftbetrug mit Gewinnspielen bleiben die Vorgänge um den Bankverein Werther vorerst noch ungeklärt. Der frühere Bankverein-Vorstand Werner Hachmeister hat am Mittwoch vor dem Landgericht Bielefeld keine Aussage gemacht. Gegen den 60-Jährigen ist ebenfalls ein Ermittlungsverfahren anhängig.

Seit Anfang September 2011 stehen ein Paderborner Ehepaar und ein früherer Hotelier aus der Schweiz vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Bielefelder Landgerichts. Oberstaatsanwältin Regina Wiedemann und Staatsanwalt Stephan Poerschke werfen den drei Angeklagten gewerbsmäßigen Bandenbetrug mit Lastschriften vor. Dabei soll ein Schaden in Höhe von 18,8 Millionen Euro entstanden sein. ...

Insgesamt wurden 139711 Spieler geworben, mehr als 327000 Lastschriften eingezogen.

Der geringste Teil dieser Beträge landete auf einem Konto bei der Sparkasse Paderborn; der Löwenanteil von etwa zehn Millionen Euro hingegen wurde beim Bankverein Werther gebucht. Die Staatsanwaltschaft geht auch nach vier Monaten Prozessdauer von einem strafrechtlich relevanten Schaden in Höhe von 18,8 Millionen Euro aus. Etwa 40 Prozent aller verbuchten Lastschriften seien nach Widersprüchen zurückgebucht worden. Und von diesen kostenpflichtigen Rückbuchungen habe die Wertheraner Privatbank ebenfalls profitiert. ...

Werner Hachmeister (60), der ehemalige Vorstand des Bankvereins, sollte gestern als Zeuge vor dem Landgericht aussagen. Da er im Vorfeld aber bereits ankündigte, von seinem Recht der Aussageverweigerung Gebrauch zu machen, wurde Hachmeister wieder abgeladen. Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist »gegen Hachmeister ein Ermittlungsverfahren anhängig«.

Die Geschäftsräume des Bankvereins an der Ravensberger Straße waren im Sommer 2010 von Ermittlern durchsucht worden. Oberstaatsanwältin Regina Wiedemann bestätigte auf Anfrage dieser Zeitung zudem, dass es »weitere Beschuldigte« aus dem Umfeld des Bankvereins Werther gibt, gegen die wegen der Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug ermittelt werde.

Quelle und vollständiger Bericht: Westfalen-Blatt

Kaffeefahrt verfolgt und aufgelöst durch Polizei

Das Ende der Kaffeefahrt kam abrupt. Polizisten durchsuchten am Mittwoch den Veranstaltungsraum in einem Gasthof im Burgenlandkreis, beschlagnahmten Vertragsunterlagen, Laptop und Ware des Verkäufers. Jetzt wird gegen ihn ermittelt wegen "Verdachts der strafbaren Werbung", heißt es in einer Pressemitteilung der Polizeidirektion Halle.

Ein Mann aus Halle, der vor wenigen Tagen eine briefliche Einladung der Firma Aktiv & Vital Bio-Produkte erhalten hatte, brachte den Stein ins Rollen. "Er hat uns das Schreiben übermittelt und wir wurden bei dem darauf abgebildeten unbekannten Bio-Siegel stutzig", sagt Gabriele Emmrich von der Verbraucherzentrale in Halle. Sie übergab die Sache der Staatsanwaltschaft, die erwirkte den Durchsuchungsbeschluss. Polizisten folgten daraufhin dem in Halle gestarteten Bus bis zu dem Gasthof.

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Die einladende Firma "MF Laris - Aktiv & Vital" mit einem Postfach in Berlin als Absender ist schon mehrfach in die Kritik geraten, wie Recherchen im Internet ergeben. Vertrauen versucht sie mit der Unterschrift eines Prof. Dr. Herbert v. Gaal zu gewinnen. Extra betont wird, dass es sich nicht um eine Kaffeefahrt, sondern um eine Informationsveranstaltung handelt. Die Polizei sucht jetzt weitere Teilnehmer vorangegangener Fahrten für ihre Ermittlungen.

Quelle und vollständiger Bericht: Mitteldeutsche Zeitung

Angeboten wurden den Teilnehmern der Fahrt, zumeist ältere Personen, Nahrungsergänzungsmittel sowie „Geschenke“ als Zugabe zu einem sehr hohen Preis. Ein geschulter Verkäufer bot das Nahrungsergänzungsmittel sehr hartnäckig an, um Kaufverträge abzuschließen.

Ermittelt wird nun wegen des Verdachtes der strafbaren Werbung gemäß §16 Abs.1 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.) Die Staatsanwaltschaft Halle und die Kriminalpolizei der Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Süd müssen nun die sichergestellten Beweismittel auswerten und die Teilnehmer dieser Fahrt befragen.

Quelle und vollständiger Bericht: Halleforum.de

02.02.12

Hacker sorgten für massenhafte Betrügereien

Mehr als 30.000 Euro Schaden soll eine Bande angerichtet haben, die im Internet nicht existierende Ware verkauft hat. Und dieser von der Staatsanwaltschaft angenommene Schaden ist laut Anklage nur "die absolute Spitze des Eisbergs". Wie Gerichtssprecher Phillipp Prietze mitteilte, werden sich demnächst vier Männer unter anderem wegen bandenmäßigen Betruges, Urkundenfälschung und Computerbetrugs vor dem Landgericht verantworten müssen.

In der seitenlangen Anklage werden 524 Einzelfälle aufgeführt. Kopf der Gruppe soll ein 24 Jahre alter Bonner sein. Er hat laut Anklage gemeinsam mit einem 33-Jährigen aus Essen zehn Anbieterkonten eines Internetauktionshauses geknackt. ...

Dass diese Betrügereien überhaupt aufgeklärt werden konnten, scheint zu großen Teilen Kommissar Zufall zu verdanken zu sein. Gegen den 24 Jahre alten Bonner wurde zunächst allein wegen des Betrugsverdachts im Zusammenhang mit dem Missbrauch von Telekom-Kundendaten ermittelt ...

Quelle und vollständiger Bericht: General Anzeiger

Vorsicht: Betrugsmasche per Nachnahmebrief

Kripo und Staatsanwaltschaft Frankenthal bearbeiten derzeit mehrere Strafanzeigen, bei denen es im Zusammenhang mit Nachnahmebriefsendungen den Verdacht von Abonnement-Betrugshandlungen gibt.

Hintergrund der Masche ist es, dass sich eine bislang noch unbekannte Frau mit Telefonanrufen bei vorwiegend älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern meldet und auf angeblich ausstehende Spielschulden hinweist. Diese nicht näher konkretisierten Spielschulden „sollten durch die Staatsanwaltschaft eingetrieben“ werden. Die Unbekannte offeriert in dem Telefonat ein Ablösungsangebot, das der oder die Angerufenen durch eine Nachnahmesendung erhalten sollen. Dieser Nachnahmebrief soll dann von den Angerufenen bei der jeweiligen Postfiliale zu einem Nachnahmebetrag in Höhe von 85,- € abgeholt werden. Die negative Erfahrung zeigt, dass die Seniorinnen oder Senioren dann auf einen Abo-Betrug hereingefallen sind und durch die Auslösung der Nachnahme dann einen Gewinnspielvertrag bestätigt/abgeschlossen haben.

Quelle: Polizeidirektion Ludwigshafen

Rentnerin durchschaute Betrugsversuch

Die Seniorin hatte es mit einem besonders hartnäckigen Ganoven zu tun. Der rief sie wiederholt am Montag zwischen 11 und 16.35 Uhr per Telefon an. Dabei teilte der Anrufer der Frau mit, dass sie einen Gewinn von 49000 Euro erhalten habe und dieser auch gleich in bar an sie ausgezahlt werden würde.

Der Trick: Damit die notwendigen Formalitäten im Vorfeld geklärt werden könnten, sei aber eine Bareinzahlung von 520 Euro per Money-Transfer nötig, erklärte der Anrufer. Sobald die Einzahlung erfolgt sei, würde ihr dann der Gewinn persönlich um 16 Uhr zu Hause vorbeigebracht werden.

Da die Seniorin die Einzahlung nicht tätigte, wurde diese von dem unbekannten Anrufer noch mehrmals kontaktiert. Die Frau konnte aber den Verlockungen dieser Gewinnmitteilung widerstehen und so entstand ihr kein finanzieller Schaden. Die ersten Recherchen bezüglich der angezeigten Rufnummer ergab, dass diese für einen Anschluss in der Türkei ausgegeben wurde. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mittelbayerische

Polizei warnt vor neuer Betrugsmasche "Mastercard"

Seit Mitte Januar melden sich vermehrt Bürgerinnen und Bürger bei der Polizei und weisen auf eine neue Betrugsmasche hin. "Per Mailversand versuchen die Betrüger an die persönlichen Daten für die Mastercard der Betroffenen zu kommen", erklärt Gabriela Mielke, Polizeipressesprecherin. In den meisten Fällen handelten die Betroffenen richtig und haben die Mail einfach gelöscht.

Jetzt hat eine Drakenburgerin Anzeige erstattet, weil sie Opfer dieser Betrugsmasche geworden ist. In einer Mail mit dem Absender info@master-card-security.com wurde sie zwecks Verifizierung ihrer Mastercard aufgefordert einem Link zu folgen und hier ihre persönlichen Daten anzugeben. Da die 65-Jährige gerade erst eine neue Mastercard bekommen hatte, gab sie die Daten arglos ein. Ein paar Tage später hatten die Betrüger das Konto ihres Opfers um 2600 Euro erleichtert.

Die Täter entwickeln immer wieder neue Vorgehensweisen, um betrügerisch an Kartendaten und persönliche Geheimzahlen zu kommen. "Wir warnen vor solchen gefälschten Internetmails, die angeblich von Sicherheitsabteilungen der Kreditinstitute stammen und den Empfänger unter einem Vorwand auffordern, persönliche Daten auf einer Website einzugeben", so die Pressesprecherin mit dem abschließenden Rat, solche Mails zu löschen, auf keinen Fall persönliche Daten preiszugeben, sondern das Kreditinstitut des Vertrauens oder die Polizei aufzusuchen.

Quelle: Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg

Gewinnspielabzocke: Tankgutschein gegen Abo

Oktober 2011: Bei Frank Bartels aus Mönchengladbach klingelt das Telefon. Das Display zeigt eine unbekannte Nummer. Frank Bartels nahm den Hörer ab: „"Da wurde mir dargelegt, dass ich einen Tankgutschein gewonnen hätte aufgrund eines Zeitungsabonnements. Ich sollte dann im Anschluss sofort eine kostenlose 0800-Nummer wählen, damit dieser Tankgutschein mir zugestellt werden kann."“

Die Sache erschien Frank Bartels seriös: Der Tankgutschein sollte von Aral sein, also einem bekannten Unternehmen, ein Zeitungsabo hat er auch und die Rückrufnummer war kostenfrei. Also rief er zurück – und hörte eine Bandansage. Tatsächlich flatterte zwei Wochen später ein Tankgutschein ins Haus. Doch mit der nächsten Telefonrechnung kam auch eine böse Überraschung: Die Firma „mr.next id“ verlangt 29,70 Euro für sogenannte Mehrwertdienste. Was Frank Bartels nämlich nicht wusste: Durch seinen Rückruf bei der kostenlosen Nummer hatte er ein kostenpflichtiges Abo für Gewinnspiele gebucht.

Wir gehen der Sache nach und fahren zunächst nach Bonn zur Firma mr.next id. Sie taucht als Anbieter auf der Telefonrechnung von Frank Bartels auf. Ein Interview gibt man uns nicht, aber eine schriftliche Stellungnahme. Darin stellt die Firma klar, man sei lediglich ein technischer Dienstleister, stelle nur Rufnummern bereit und mache die Abrechnung bei den neuen Gewinnspielkunden. Der Auftrag komme von einer anderen Firma, die am Ende auch das Geld bekomme. Dabei handelt es sich um die Captura GmbH mit Sitz in Österreich.

Im Internet finden wir zahlreiche Hinweise, dass die Captura GmbH offenbar häufiger mit dubiosen Gewinnspielen in Verbindung gebracht wird. Von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf erfahren wir, dass gegen den deutschen Geschäftsführer Frank R. wegen Betrugs ermittelt wird. ...

In der Zwischenzeit erhärtet sich unser Verdacht, dass es wir es mit einem weit verzweigten Firmennetz zu tun haben. Ein Beispiel: Das Postfach, das die Captura GmbH als Antwortadresse für die verschickten Tankgutscheine angibt, wird offenbar von über 40 anderen Firmen ebenfalls als Kontaktadresse genutzt, obwohl sie ihren Sitz zum Teil im Ausland haben. Darunter sind klangvolle Namen wie „Telemillions“, „Gewinner-Zeit“ oder „Sofortgewinn49“. Seit wenigen Wochen ist Captura Geschäftsführer Frank R. auch Inhaber der Firma „Teleservice GmbH“ in Düsseldorf. ...

... Die Bundesnetzagentur hat ... ein Inkassierungs- und Rechnungslegungsverbot ausgesprochen, weil damit die Zahlungsflüsse unterbunden werden. Das bedeutet konkret: Die Captura GmbH darf den Betroffenen keine Posten mehr auf die Telefonrechnung setzen lassen. Wurde das Geld schon abgebucht, muss es zurückerstattet werden. ...

Quelle und vollständiger Bericht mit Video: WDR - Markt