30.01.12

Hamburger Tourist AG lädt ein zum Heizdeckenkauf

Frau S. aus Mecklenburg-Vorpommern freute sich über die nette Einladung zu einem Ausflugstag in Hamburg aus Anlass des „50-jährigen Jubiläums der Hamburger Tourist AG”. Aufgeregt rief sie ihre Nichte in Hamburg an, um den Ausflug gleich mit einem Familienbesuch zu verbinden. Der Nichte kam die Sache komisch vor. Sie fing an zu recherchieren. Die Firma erweckt durch das Hamburger Wappen auf dem Briefpapier den Eindruck, von der Stadt mit der Tourismusförderung beauftragt zu sein.

Die Wahrheit ist: Die Firma hat nichts mit der Stadt Hamburg und der für Hamburg mit der Förderung des Fremdenverkehrs beauftragten Hamburg Tourismus GmbH zu tun. Hinter der „Hamburger Tourist AG” steckt die Firma MF Laris GmbH in Berlin.

Bei genauem Lesen erfährt der Gast, dass die Fahrt zunächst zu einem Infozentrum geht, in dem ein Frühstück serviert wird, anschließend folgt eine Informationsveranstaltung. Danach gibt es Mittagessen. Das bedeutet: Die gesamte Zeit vom Frühstück bis zum Mittagessen verbringt der Gast im Infozentrum. Der Inhalt der Infoveranstaltung ist nicht erkennbar. Es kann somit durchaus um Heizdecken oder Nahrungsergänzungsmittel gehen.

Also, ab in den Müll mit der Einladung, und besuchen Sie Hamburg auf eigene Faust.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

Per Tastendruck in die Abofalle

Das Ehepaar Frank aus Parchim ist seit Jahren zufriedener Kunde bei der Telekom. Die monatlichen Rechnungen belaufen sich im Normalfall auf etwa 22 Euro. Doch seit September 2011 tauchen auf den Einzelverbindungsnachweisen Positionen mit Beiträgen eines anderen Anbieters, der NEXT ID technologies GmbH, auf. Die beantragte Aufschlüsselung der vermeintlichen Verbindungsdaten ergab einen wöchentlichen Dienst, immer um die gleiche Uhrzeit.

Das Kuriose an diesem Dienst ist: Für eine Gesprächsdauer von jeweils 0:00 Minuten werden der Familie Frank Kosten in Höhe von 8,32 Euro zuzüglich 19 Prozent Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Das bedeutet pro Woche 9,90 Euro, die sich nicht erklären lassen. ...

... Die Beschwerden über sogenannte Abonnement-Anbieter häufen sich und die Betroffenen können sich meist nicht erklären, wie sie in diese Falle geraten konnten. Die Anbieter gehen dabei sehr geschickt vor. Nach der Ansage des betreffenden Dienstes wird der Anrufer gebeten eine Tastenkombination auf dem Telefon zu drücken - und schon hat der Anrufer ein Abonnement bestellt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NDR - Aktuelles aus der Region  —  Video: Abzocke auf der Telefonrechnung

Abzockbrief von Gewerbeauskunft

"Eigentlich sah das Anschreiben ganz normal aus", sagt Karin Deppe. Die Vlothoerin und ihr Ehemann Heinz Deppe bekamen im vergangenen Jahr einen ominösen Brief per Post, der alles andere als harmlos war. Um ein Haar wäre das Paar um 1 000 Euro ärmer geworden.

In großen Lettern steht auf dem Briefkopf: Gewerbeauskunft-Zentrale.de - Erfassung gewerblicher Einträge. ...

Aktuell läuft ein wettbewerbsrechtliches Verfahren beim Oberlandesgericht in Düsseldorf. Das bestätigt Peter Solf, Rechtsanwalt und Mitglied der Geschäftsleitung des deutschen Schutzverbandes für Wirtschaftskriminalität. "Uns liegen unzählige Beschwerden von Bürgern vor", so Solf. Vorwerfen könne man der Firma zwei Dinge: "Hier werden Angebote versendet, womit Adressaten getäuscht werden. Die Abzockebriefe erwecken einen amtlichen Eindruck und die Höhe des geforderten Preises für einen Adresseintrag ist viel zu hoch."

Quelle und vollständiger Bericht: Vlothoer Anzeiger

Auf dem Wohnungsmarkt sind Betrüger aktiv

Die Kriminellen bieten im Internet in Immobilienportalen Wohnungen in attraktiven Lagen an, melden sich aus dem Ausland bei Interessenten und schlagen vor, zur Besichtigung der Wohnung den Schlüssel zu schicken. Der Haken daran: Der Interessent soll für den Schlüssel eine Kaution bezahlen, die er – so wird ihm versichert – zurückerstattet bekommt, wenn er sich gegen die Wohnung entscheidet. Doch die angeblich zu vermietenden Wohnungen sind gar nicht frei; der Interessent sieht sein Geld nie wieder. ...

Die Masche wird seit zirka zwei Jahren angewandt: Immobilienportale wie Immobilienscout24.de und Immonet.de werden mit falschen Angeboten für Wohnungen in deutschen Großstädten überhäuft. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

Falsche Verbraucherzentrale verkauft Zeitschriftenabos

Zur Zeit häufen sich Beschwerden von Verbrauchern aus dem gesamten Bundesgebiet, die von angeblichen Mitarbeitern einer „Verbraucherzentrale Frankfurt“ angerufen wurden. Die Anrufer geben vor, dass sie den Angerufenen aus einem angeblich übers Internet geschlossenen Lottospielvertrag heraus helfen. Dafür sei nichts weiter erforderlich – lediglich eine Zeitschrift sollen die Angerufenen abonnieren.

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor dieser dreisten Masche, mit der offensichtlich ein Abo-Vertrag am Telefon untergeschoben werden soll. Keinesfalls sollten sensible Daten wie zum Beispiel die Bankverbindung am Telefon preisgegeben werden. Stattdessen sollte jeder verbotene Werbeanrufe – auch und erst recht, wenn diese mit Betrugsversuchen verbunden sind – der Bundesnetzagentur und der Polizei mitgeteilt werden, damit auch diese gegen die Anrufer vorgehen können.

Die Juristin Ute Bittner von der Verbraucherzentrale Hessen betont, dass eine "Verbraucherzentrale Frankfurt" unbekannt sei. „Die korrekte Firmierung unserer Organisation lautet "Verbraucherzentrale Hessen e. V".

Immer wieder erreichen die Verbraucherzentrale Hessen Hinweise von Verbrauchern, dass sie Anrufe von der „Verbraucherzentrale“, „Verbraucherberatung“ oder dem „Verbraucherschutz“ erhalten. Häufig wird im Laufe des Gesprächs nach Bankdaten gefragt, damit die Beträge zwischen 50 und 80 € gleich abgebucht werden können. „Diese Firmen missbrauchen das Vertrauen, dass die Verbraucherzentralen bei Verbrauchern und in der öffentlichen Meinung genießen, um selbst Geschäfte zu machen“, erläutert Bitter. Auch die sogenannte „Verbraucherschutzzentrale – Telefonische Rechtsberatung e.V.“, die in vielen örtlichen Telefonbüchern zu finden ist, steht mit der Verbraucherzentrale Hessen e.V. weder in Verbindung noch arbeitet dieser Verein im Auftrage irgendeiner Verbraucherzentrale.

Verträge, die während eines Telefonats geschlossen wurden, können in der Regel widerrufen werden. Die Widerrufsfrist beträgt bei telefonisch geschlossenen Verträgen regelmäßig einen Monat. Der Beginn der Widerrufsfrist setzt aber voraus, dass der Unternehmer seine Informationspflichten für Fernabsatzverträge zuvor vollständig erfüllt und ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht belehrt hat. Andernfalls kann der Vertrag sogar ohne zeitliche Beschränkung widerrufen werden. Der Widerruf muss nicht begründet werden.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen

Euro Lotto Tipp AG scheitert beim Handelsgericht Wien gegen den Verein VPT

Die Euro Lotto Tipp AG hat aufgrund mehrer Berichte von uns versucht, vor Gericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die uns grob gesagt, die Berichterstattung hätte untersagen sollen. Das Handelsgericht Wien ist nun zu einer sehr wichtigen und richtigen Entscheidung gelangt: Der Antrag auf einstweilige Verfügung ist abgewiesen! ...

Rechtliche Beurteilung:

Die Beklagte konnte die Wahrheit der zentralen Aussage, nämlich dass es einen Zusammenhang zwischen der Klägerin und unerwünschten Anrufen mit bedrohenden Inhalten gibt, bescheinigen. Schließlich gab es nach den in der Aussendung der Beklagten geschilderten Telefonaten Geldüberweisungen an die Eurolotto Tipp AG"

Ungeachtet dessen hat die Klägerin eingestanden, dass es im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass Vertriebspartner, sohin Call-Center bzw deren Mitarbeiter sich nicht an die Telefonatablauf-Vorgaben der Klägerin halten würden. Nicht erwähnt wird, ob nach Bekanntwerden solcher Anrufpraktiken auch tatsächlich Vertriebspartner überprüft und Vertragsverhältnisse allenfalls unverzüglich beendet worden sind.

Entgegen der Rechtsansicht der Klägerin ist das Verhalten der Vertriebspartner, die in ihrem Auftrag und Namen tätig werden, der Klägerin zuzurechnen. Es kann nicht angehen, dass sich die Klägerin durch Outsourcing einzelner Aufgabenbereiche ihrer Verantwortung entledigt.

Es liegt keine Veröffentlichung von unwahren Tatsachen vor.

Quelle und vollständiger Bericht: Verein-VPT

Den Beschluss zum Nachlesen /Download hier:  Beschluss des HG Wien zu Zahl 22 Cg 74/11t vom 25.01.2012 - Antrag auf einstweilige Verfügung - Euro Lotto Tipp AG vs. Verein VPT- Abweisung

Deutsche Post Direkt GmbH als Datensammler

Die Deutsche Post, genauer gesagt die Tochter Deutsche Post Direkt GmbH wirbt ganz offen damit, dass diese über 37 Millionen Adressen zur Neukundengewinnung verfügen. Damit decken diese nach eigenen Angaben nahezu den gesamten Markt an Privathaushalten ab. Die Verbraucherzentrale hilft mit einem Musterbrief sich dagegen zu wehren.

In einer Werbebroschüre heißt es wörtlich: "Zur Adresspflege wird u.a. die Anschriftenprüfung der Deutschen Post genutzt, wodurch die Adressen fortlaufend auf den neuesten Stand gebracht werden. Dabei prüfen die Zusteller der Deutschen Post regelmäßig, ob eine Adresse richtig geschrieben und zustellbar ist."

Tatsächlich scheinen aber auch noch weitere Informationen gesammelt zu werden. So wird z.B. damit geworben, dass Informationen zu PKW-Vorlieben und privatem Versicherungs- und Bankverhalten vorlägen. Selbst zur Lebensweise und Lebensauffassung sollen Daten vorliegen.

Gerade in Zeiten der Flut ungewollter Werbung und untergeschobener Verträge halten wir eine weitgehende Art des Adressenhandels für äußerst problematisch.

Die Verbraucherzentrale rät Verbrauchern die Deutsche Post Direkt GmbH aufzufordern darzulegen, welche Daten über sie vorliegen und woher diese Daten stammen. Hierzu stellt die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ein Musterschreiben zur Verfügung, mit dem man der Nutzung seiner Daten widersprechen kann.

Wer sich zusätzlich gegen unerwünschte Werbepost schützen will, kann sich in den Beratungsstellen den Aufkleber "Keine Werbung" für 20 Cent abholen. Klebt dieser auf dem Briefkasten, ergeben sich bei Missachtung zivilrechtliche Abwehransprüche, über die die Verbraucherzentrale im Beratungsgespräch aufklären kann.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Angebliche Helfer gegen Telefonwerbung selbst dubios

In den vergangenen Monaten sind auch im Rems-Murr-Kreis offensichtlich untaugliche Telefonblocker, die Telefonwerbung schon im Vorfeld eliminieren sollen, verkauft worden – ausgerechnet über telefonische Werbung.

Ganz gezielt wurden ältere Bürger kontaktiert, die auch Opfer solcher Betrügereien wurden. Nachdem mit den Opfern telefonisch Kontakt aufgenommen wurde, erfolgte der Versand über ein seriöses Handelsunternehmen per Nachnahme.
Diese Geräte sollen laut telefonischer Bewerbung eben solche Telefonwerbungen automatisch unterbinden, meldet die Rems-Murr-Polizei. Bei Anruf, so die Anleitung, müssen die Benutzer die „Bad-Nummern“ dann nur mit einem Knopfdruck eingeben und schon werden die Anrufe mit dem Wunderapparat geblockt. Dabei, geben die Experten der Polizei zu bedenken, sind die Nummern oftmals unterdrückt und können gar nicht abgelesen, geschweige denn eingegeben werden und die betrügerischen Werber verwenden stets neue Telefonnummern. Die Funktion dieser Geräte sei deshalb sehr zweifelhaft. ...

Der Anbieter dieser Telefonblocker sitzt nach Erkenntnissen des Waiblinger Betrugsdezernats mit einer Briefkastenfirma in der Schweiz und hat auch noch einen Sitz im türkischen Ankara.

Quelle und vollständiger Bericht: Gmünder Tagespost

27.01.12

Mit ominösen Mails wollen Betrüger Daten ausspähen

Noch nie waren Internet-Betrüger so aktiv wie heute. Bereits 2010 wurden bundesweit 5.300 Fälle registriert, in denen Betrüger mit Hilfe von Schadprogrammen, sogenannten "Trojanern", versucht hatten, sich in fremde Konten einzuklinken und diese zu plündern. "Umso wichtiger ist es, dass man im Umgang mit Computern und Online-Banking entsprechende Vorsicht walten lässt", betont die Sprecherin der Polizei. Bei der Polizei in Cuxhaven haben sich kürzlich mehrere Internetnutzer gemeldet, die jeweils eine Email - angeblich von Mastercard, bzw. Mastercard Betrugsschutz - erhalten haben. In dieser Mail wurde ihnen mitgeteilt, dass aus Sicherheitsgründen eine vorrübergehende Sperrung der Kreditkarte erfolgt sei. Über einen Link solle ein Formular aufgerufen werden, in dem persönliche Daten eingetragen werden sollen.

Da die Empfänger der Mail jedoch gar keine Inhaber von Kreditkarten sind, riefen sie den Link nicht auf. Sie teilten den Sachverhalt der Polizei mit, um andere zu warnen. Die Beamten gehen davon aus, dass jemand missbräuchlich unter Nutzung des Namens von bekannten Kreditinstituten versucht hat, Daten illegal auszuspähen.

Die Tipps der Polizei und Sicherheitsexperten:

  • Der umsichtige Umgang mit dem Computer beginnt bei der Wahl des Passworts. Wählen Sie stets einen Code, der nicht zu erraten ist und immer eine Kombination aus Ziffern, Zahlen und Sonderzeichen!
  • Verschicken Sie niemals Passwörter per E-Mail! E-Mails gelten allgemein als unsicher, weshalb der Versand vertraulicher Informationen ein hohes Sicherheitsrisiko birgt. Seriöse Unternehmen werden Sie niemals darum bitten, ihr Passwort preiszugeben.
  • Installieren Sie eine Anti-Virus-Software oder eine anerkannte Internet-Sicherheitssoftware und - ganz wichtig - aktualisieren Sie diese täglich!
  • Installieren Sie regelmäßig die vom Hersteller des Betriebssystems angebotenen Sicherheitspatches! Dadurch werden Sicherheitslücken im Betriebssystem geschlossen.
  • Öffnen Sie niemals Dateianhänge (EXE-Dateien, PDF-, Word- oder Excel-Dateien) an E-Mails von Absendern, die Ihnen unbekannt sind, oder Anhänge, die sie nicht erwarten! Sie könnten Trojaner enthalten.
  • Klicken Sie nicht auf Links, die in E-Mails enthalten sind! Das gilt auch für Nachrichten im Chat oder in sozialen Netzwerken.
  • Führen Sie regelmäßig Datensicherungen auf externen Datenträgern (wie z.B. CDs, DVDs, USB-Sticks, oder externen Festplatten) durch! Damit können Ihre Dateien im Falle einer Beschädigung oder Verschlüsselung durch ein bösartiges Programm wieder zurückkopiert werden.
  • Erledigen Sie Ihre Bankgeschäfte nicht von öffentlichen Computern aus, zum Beispiel in Internet-Cafés!
  • Erhalten Sie während des Online-Bankings ungewöhnliche Aufforderungen am Rechner, Vorgang sofort abbrechen und beim Geldinstitut nachfragen! Auf den Online-Seiten der Geldinstitute befinden sich meist Warnungen vor aktuellen Betrugsversuchen.

Quelle: Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch

Gericht weist Zahlungsanspruch von Melango zurück

Mit Urteil vom 12.01.2012 hat das Amtsgericht Burgwedel zum Aktenzeichen 78 C 97/11 entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen einen Freiberufler aus Isernhagen zustehen. Da die Melango.de GmbH zwar ordnungsgemäß geladen aber nicht erschienen war, ...
... erging insoweit lediglich ein Versäumnisurteil ohne nähere Begründung zu Lasten der Melango.de GbmH. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Fachanwalt für IT-Recht

Polizei warnt: Vorsicht bei "Phishing-Mails"

Die Polizei warnt aufgrund aktueller Fälle vor dem Datenklau durch "Phishing". Übersetzt bedeutet dies "das Abfischen von Passwörtern". Betrüger versuchen diese und andere persönliche Daten wie Bankverbindungen in Erfahrung zu bringen, um diese anschließend missbräuchlich zu benutzen. In der jüngsten Vergangenheit häufen sich verschiedenste Varianten derartiger "Phishing-Mails". Diese werden an einen unbestimmten Personenkreis über das Internet übermittelt. Der Absender suggeriert dabei, dass es sich um ein Kreditkartenunternehmen handelt und versucht dann, unter dem Vorwand eines Datenabgleichs oder einer Sicherheitsanfrage an die tatsächlichen Kreditkartendaten des jeweils Angeschriebenen zu gelangen. Hierfür sind entsprechende Verlinkungen, meist auf Formulare hinterlegt, die angeblich von den Kreditkartenunternehmen stammen. Die so widerrechtlich erlangten Daten werden danach in der Regel über das Internet betrügerisch eingesetzt.

Die Polizei warnt: Banken oder Kreditkartenunternehmen sind nicht die Urheber dieser Mitteilungen. Legen Sie diese und auch andere sensible Daten, nicht über das Internet offen. Grundsätzlich sollten Sie bei der elektronischen Post ein gesundes Misstrauen an den Tag legen - auch dann, wenn die Botschaften mit bekannten Logos und in vertrauter Gestaltung aufwarten. Wenn Sie sich unsicher sind, halten Sie Rücksprache mit Ihrer Bank.

Nicht nur im Netz gilt: Übermitteln Sie keine persönlichen oder vertraulichen Daten.

Quelle: Landrat Steinfurt - Polizeipressestelle

Aktuell gibt es viele Meldungen über Emails, die angeblich von VISA und Mastercard stammen sollen. Tatsächlich handelt es sich auch in diesen Fällen eindeutig um Phishing-Versuche. Die versandten Emails haben beispielsweise auch folgende Mitteilung:

Betreff: Ihre Karte wurde vorübergehend eingeschränkt durch unsere Betrug Prüfsystem.

Sehr geehrter Kunde,

Ihre Karte wurde vorübergehend eingeschränkt durch unsere Betrug Prüfsystem. Zum Schutz gegen betrügerische Verwendung Ihrer Kreditkarte wir Ihre Karte beschränkt haben. Um Begrenzung zu entfernen und sicher Ihre Kreditkarte laden Sie sich bitte und füllen Sie das beigefügte Formular aus.

Fallen Sie sich nicht auf solche Emails rein. Ignorieren Sie den Müll und befördern ihn dort hin, wo er hingehört — ins Nirvana.

Abzock-Opfer erneut zur Zahlung aufgefordert

Nutzer von „Top of Software“ erhalten derzeit Anwaltspost aus Osnabrück. Sie sollen für ein zweites Abo-Jahr zahlen.

Theresa Abels ist vor zwei Jahren Opfer einer Kostenfalle geworden. Sie meldete sich mit ihren Adressdaten auf der Internetseite top-of-software.de an, um über einen Link ein Computerprogramm herunterzuladen. Der Hinweis, dass mit der Anmeldung ein zweijähriger Vertrag zustande kommt und pro Jahr 96 Euro zu zahlen sind, war für sie unscheinbar. Trotzdem zahlte sie nach Aufforderung 96 Euro für das erste Jahr.

Aber jetzt verlangt der Rechtsanwalt Nikolai Fedor Zutz mit seinem „Aninos Anwalts-inkasso Osnabrück“ auch für das zweite Vertragsjahr Geld. Mit teilweise fragwürdigen Argumenten setzt Zutz Theresa Abels unter Druck. In einem Brief behauptet er, mit der Zahlung für das erste Jahr habe sie den Anspruch für beide Jahre anerkannt. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach allein die vorbehaltlose Zahlung noch kein Anerkenntnis darstellt (Az. VIII ZR 265/07), kennt er offenbar nicht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Stiftung Warentest

Wer nicht mitfährt, soll Planungskosten zahlen

In den ersten Schreiben hatte die Firma vorgegeben, „allen Geschädigten“ zu bislang vorenthaltenen Gewinnen „verschiedener Firmen“ verhelfen zu wollen – 951,72 Euro für jeden. Tatsächlich handelt es sich dabei selbst um nichts anderes als eine der üblichen Kaffeefahrten, bei der die meist älteren Gäste übers Ohr gehauen werden sollen, erklärt die Verbraucherzentrale Göttingen.

Nun aber, sagt Verbraucherschützerin Kathrin Körber, setzen die Abzocker noch einen drauf: „Konrad Herzog & Partner“ verschickt derzeit Erinnerungsschreiben, in denen auf den festgesetzten Gewinnübergabetermin hingewiesen wird. Weil der Finanzdienstleister es „sehr ungewöhnlich“ finde, dass man auf den Gewinn verzichten wolle, seien für die Angeschriebenen kurzerhand Plätze reserviert worden – für 25 Euro pro Person. Die Drohung am Briefende: „Bei Nichtantritt der Fahrt sind wir laut Gesetzgeber berechtigt, Ihnen die Planungskosten in Rechnung zu stellen.“

Rechtsexpertin Körber dazu: „Das ist ein ganz übler Abzock-Versuch. Niemand muss diesen Betrag zahlen, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Göttinger Tageblatt

Gamelabs GmbH ist insolvent

810 IN 276/10 G-1-6 - In dem Insolvenzverfahren Gamelabs GmbH, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 84329) wird die Prüfung der bis zum 25.06.2012 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 09.07.2012 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.

AG Frankfurt am Main, 06.12.2011

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen.de

26.01.12

Deutscher Mitarbeiter von Megaupload festgenommen

Im Verfahren gegen das Internetportal Megaupload hat die US-Justiz die Frankfurter Staatsanwaltschaft um Rechtshilfe gebeten. Das bestätigte eine Behördensprecherin am Mittwoch. Bereits am Sonntag habe die Polizei den 39-jährigen Informatiker Sven E. festgenommen, ...

In der vergangenen Woche soll die Wohnung des Mannes dem Bericht zufolge im Frankfurter Westend durchsucht worden sein. Zum Zeitpunkt der Razzia habe sich Sven E. auf den Philippinen befunden.

Quelle und vollständiger Bericht: Freie Presse

LKA warnt vor Betrug durch angebliche Polizeibeamte

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor einer neuen Betrugsmasche, die die Polizei ganz besonders tangiert. Der Ablauf eines Falles in Worms in der vergangenen Woche war folgendermaßen: Die Betrüger gaben sich am Telefon als Polizisten aus. Eine Männerstimme sagte: "Hier ist die Polizeidirektion Worms. Es besteht der Verdacht, dass Ihre Telefondaten missbraucht wurden. Für weitere Auskünfte drücken Sie die Taste 1." Dies könnte auch eine Bandansage bzw. eine Automatenstimme gewesen sein, der Angerufene legte daraufhin auf.

Genauso wie bei diesem Fall muss es bei mehreren Betroffenen in den vergangenen Tagen gewesen sein, die sich bundesweit bei Polizeidienststellen meldeten und berichteten, sie hätten Anrufe mit "Polizeibezug" erhalten. Dann gaben sie die Bandansage wieder. Diejenigen, die nicht sofort wieder auflegten und tatsächlich die "1" drückten, wurden mit einer angeblichen Firma aus Hamburg verbunden, die die Angerufenen zum Abgleich ihrer Kontodaten aufforderte und diese haben wollte. Angeblich würden Kosten für obskure Datenlöschungen fällig werden.

Anderen Berichten zufolge wurden die Betroffenen nach Klick auf die "1" zu teuren Mehrwertdienste-Nummern verbunden. Bei Verbindungen zu 0900-Nummern können Gebühren von mehreren Euro pro Minute anfallen.

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt Betroffene, die einen solchen Anruf erhalten, in keinem Fall die genannte Taste "1" oder eine andere Tastenkombination zu drücken. Solche Anrufe gibt es von der Polizei nicht. Also: Sofort auflegen! Opfer der Masche sollten eine Strafanzeige erstatten.

Quelle: Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz

Gewerbeauskunft-Zentrale: Jurist warnt vor Unterschrift

In OWL (Anm: Ostwestfalen Lippe) landet aktuell in vielen Briefkästen und Faxgeräten von Firmen oder Gewerbetreibenden ein Schreiben einer "Gewerbeauskunft-Zentrale". Die in dem Papier geforderten Daten einzutragen und mit Unterschrift zurückzuschicken, wird teuer: 569,06 Euro im Jahr. So steht es im Kleingedruckten.

"Die Gegenleistung, die dafür geboten wird, ist die Summe nicht wert", warnt Mathias Steinbild von der Handwerkskammer OWL. Für sein Geld erhält der Zahlende einen Eintrag in ein privates Internet-Branchenbuch. "Der aber nach unseren Erfahrungen kaum zu Kunden-Kontakten führt", ...

Quelle und vollständiger Bericht: Lippische Landes-Zeitung

Unterschrift kostet 3813 Euro

Eine Firma mit Sitz in Mexiko-Stadt will an der Messe Nordvision mitverdienen. Sie hat zahlreichen Unternehmen in Nordenham und Umgebung einen Brief geschickt, indem es angeblich um „die Aktualisierung Ihrer bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis“ geht. Wer den Brief ausfüllt und unterschrieben zurückschickt, bucht aber tatsächlich Anzeigen im Internet. ...

Die entscheidenden Sätze stehen, wie so oft, ganz unten im Kleingedruckten. Wer den Brief mit dem angeblichen Daten-Abgleich unterschrieben an eine Adresse im hessischen Niederaula schickt, bucht drei Jahre lang Anzeigen auf der Homepage der Firma. „Der jährliche Betrag beläuft sich auf 1271 Euro ...

Quelle und vollständiger Bericht: Nordwest Zeitung

Abzockmasche gegen Winzer

Vor einer neuen Abzocker-Attacke gegen Weinbaubetriebe warnt die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz. Grundsätzlich rät die Kammer dabei, keine noch so seriös oder gar amtlich erscheinende Formulare zu unterschreiben und abzuschicken, ohne deren Inhalt und hier vor allem die meist klein gedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu lesen. Wer sich durch die Optik eines Formulars leicht täuschen lässt und glaubt, mit seiner Unterschrift den lästigen Papierkram schnell erledigt zu haben, erkennt meist zu spät, dass er einen teuren, aber für den Betrieb wertlosen Vertrag abgeschlossen hat.

Die neue Variante ist der Versand eines Vordrucks einer sogenannten „Gewerbeauskunfts-Zentrale“ mit Sitz in Düsseldorf, die dort aber über keinen angegebenen Telefonanschluss verfügt. Das nach Standardformular aussehende Papier fordert z.B. den Betriebsleiter eines Weingutes auf, die darin bereits vorgenommenen Eintragungen zu vervollständigen und durch seine Unterschrift zu bestätigen. Dabei wird gezielt der Eindruck erweckt, einen Eintrag in einem amtlichen Betriebsregister zu komplettieren und deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu bescheinigen. Beim gründlichen Lesen des Kleingedruckten wird allerdings klar, dass mit der Unterschrift ein für den Betrieb kostenpflichtiger Vertrag geschlossen wird, bei dem die Gegenleistung lediglich im Eintrag in ein unbedeutendes Informationsportal in den unendlichen Weiten des Internet besteht. Bei zweijähriger Mindestlaufzeit werden dafür fas 1.000,00 Euro fällig.

Die Masche und auch der Akteur sind nicht neu. Die Landwirtschaftskammer verweist auf einschlägige Ergebnisse in den bekannten Internet-Suchmaschinen.

Quelle: Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz

Warnung vor unseriösen Kaffeefahrten

Um unseriöse Kaffeefahrten geht es auch bei Einladungen des „Reiseclub“ von einer Claudia Fischer aus Molbergen. Auch hier handelt es sich um sogenannte „Gewinnbriefe“. Mit dieser Masche waren die unseriösen Veranstalter zuerst im Lahn-Dill-Kreis aktiv. In jüngster Zeit gingen die Briefe an meist ältere Menschen in Pforzheim und dem Enzkreis. ...

Währenddessen laufen die Ermittlungen gegen die Abzocker von „Lotto 3000“ weiter – und sie werden wohl noch geraume Zeit in Anspruch nehmen, so die Auskunft der Staatsanwaltschaft Mannheim. Die Hintermänner scheinen übrigens wenig beeindruckt von den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft. So gab es in jüngster Zeit Berichte, dass die Abzocker im Raum Cottbus und Oranienburg mit ihren nervigen Dauer-Anrufen aktiv sind. Auch die Drohbriefe mit der Zahlungsaufforderung wurden in diese Region verschickt. Allerdings: Der Empfänger des Geldes hat sich geändert – zumindest auf den ersten Blick. Diesmal sollen die Menschen die angeblichen Gewinnspiel-Beiträge an eine „Telebill GmbH“ mit Sitz in Heidelberg überweisen. Der Geschäftsführer ist jedoch ein alter Bekannter: Eberhard Fietz, der in dieser Funktion auch schon bei der „Compresent Erfurt GmbH“ auftauchte ...

Quelle und vollständiger Bericht: Pforzheimer Zeitung

Kann man gegen die Gauner gar nichts machen?

Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die Forderungen der pure Unsinn sind: Was „Euro Inkasso Solutions“ mit Sitz in Prag von der Frau verlangt, sind 90 Euro für einen Telefonsexanruf, den sie irgendwann im Oktober getätigt haben soll. Wer die Frau ansieht, kann sich an fünf Fingern abzählen, dass diese Angaben völlig unglaubwürdig sind. Dass es sich um eine offenbar großangelegte, verlogene Abzockerei handelt, wird zudem offensichtlich, wenn man den Namen der Firma im Internet googelt: Es wimmelt dort von Klagen über deren hanebüchene Forderungen.

Doch die Frau erhielt immer wieder Briefe, die Summe stieg ständig weiter an, zuletzt kam dann ein Brief von einer Münchner GmbH namens Allinkasso, die jetzt die Forderung vertrat, die Summe betrug inzwischen über 260 Euro.
Hier führt eine Internetrecherche zu einem ähnlichen Ergebnis wie bei Euro Inkasso: die Firma ist einschlägig bekannt.

Quelle und vollständiger Bericht: Schwäbische Post

25.01.12

Planet49 gibt sich einen neuen Namen

Der Datenbestand ist groß, das Image aber extrem schlecht: Der E-Mail-Adresshändler Planet 49 gibt sich einen neuen Namen. Ab 24. Januar will der Anbieter unter dem Namen eGentic firmieren. Damit soll vor allem auch der B-to-B- von dem B-to-C-Bereich getrennt werden. Das scheint nötig, denn wer nach dem Namen "Planet 49" im Netz recherchiert, stößt bald auf ungehaltene Blog- und Foreneinträge, die sich über teure Abo-Fallen und Gewinnspiel-Abzocke unter diesem Anbieter monieren.

Quelle und vollständiger Bericht: wuv.de

Im Handelsregister wurde die Veränderung inzwischen veröffentlicht.

Amtsgericht Darmstadt Aktenzeichen: HRB 7809 Bekannt gemacht am: 17.01.2012 12:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Darmstadt In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

12.01.2012

Planet49 Technologies GmbH, Darmstadt, Saalbaustraße 8-10, 64283 Darmstadt. Die Gesellschafterversammlung vom 05.01.2012 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma) beschlossen. Neue Firma: eGENTIC Systems GmbH.

23.01.12

Anwälte für Betrüger-Mails missbraucht

Eine Reihe neuer Betrugsversuche beschäftigt derzeit die Verbraucherzentralen in Göttingen und Hannover. Per massenhaft versandten E-Mails werden „Abmahnungen“ versandt, mit denen Internetnutzer aufgefordert werden, für einen angeblichen Urheberrechtsverstoß 50 Euro Mahnbetrag zu bezahlen.

Absender ist angeblich die auf Medienrecht spezialisierte Kanzlei Winterstein-Rechtsanwälte aus Frankfurt, als Auftraggeber werden die Firmen Universal Pictures International Germany GmbH, Frankfurt und Sony BMG Music Entertainment Germany, München, genannt. Die Verbraucherzentrale rät davon ab, auf die Mails von „Rechtsanwaelte.Winterstein@lawyer.com“ mit dem Betreff ‚Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung‘ zu reagieren. Die aber, so die Verbraucherschützer, haben mit der Abmahnwelle nicht das Geringste zu tun. Neu ist die Masche nicht: Anfang 2011 traf es die Berliner Rechtsanwälte Sasse und Partner.

Im Gegensatz zu den Fällen aus 2011 werden in den fingierten E-Mails neben Tag und Uhrzeit auch die angeblich zugewiesene IP-Adresse zum Zeitpunkt des angeblichen Urheberrechtsverstoßes angegeben. Welche Videos oder welche Musiktitel angeblich heruntergeladen wurden, bleibt hingegen unklar. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Göttinger Tageblatt

Mit einem Fingertipp in die Abo-Falle

Schöne neue Handy-Welt: Allein im vergangenen Jahr haben sich die Bundesbürger 11,8 Millionen Smartphones zugelegt, häufig zum Jahresende. Jetzt, mit den ersten Mobilfunkrechnungen, haben unzählige Nutzer dicke Extra-Kosten am Hals. Bis zu 60 Euro sollen sie zusätzlich zahlen, oft mehr, als die eigentlichen Handygebühren für den ganzen Monat. Der ganze Ärger komme durch dreiste Abo-Fallen, mahnt Rafaela Möhl vom Online-Portal Teltarif zu Vorsicht: "Eine echte Plage." ...

Wollen sich Smartphone-Nutzer ein App aufs Handy laden, sollten sie höllisch aufpassen. Die meisten der kleinen Zusatzprogramme sind zwar kostenfrei. Doch die Tücke liegt in den Werbebannern, die zur Finanzierung der Gratis-Offerten gern eingeblendet werden. Wer mit dem Finger versehentlich darauf tippt, sitzt bereits fest. Was folgt, ist ein Abonnement für Klingeltöne, Spiele, Musik-Videos oder Ähnliches, häufig für ein oder zwei Jahre, zu Preisen zwischen drei und etwa 60 Euro pro Monat. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Welt online

Kaffeefahrt-Abzocke immer dreister

Die angeblichen Finanzdienstleister Konrad Herzog & Partner teilen Ihnen mit, dass Sie gewonnen haben. Das Geld gibt`s bei einem Busausflug - die alte Masche. Doch etwas ist neu: Wenn Sie nicht teilnehmen, sollen Sie zahlen.

Und das geht so: Antworten Verbraucher nicht auf ein erstes Einladungsschreiben, bekommen sie üblicherweise weitere Post. Konrad Herzog & Partner weisen noch einmal deutlich auf die Gewinnauszahlung von 951,72 Euro und auf die damit verbundene Einhaltung einer Anmeldefrist hin.

In einem aktuellen Schreiben, welches der Verbraucherzentale vorliegt, erinnert Konrad Herzog daran, dass eine Rückmeldung bislang nicht erfolgt sei. Zudem erscheine es aus seiner Sicht sehr ungewöhnlich, auf den Gewinn verzichten zu wollen. Herr Herzog teilt zusätzlich mit, er habe kurz entschlossen Plätze für den Adressaten reserviert. Dreist ist dann das Ende des Briefes: Bei Nichtantritt der Fahrt sei er berechtigt, die Planungskosten in Höhe von 25,00 Euro pro Person in Rechnung zu stellen. Die seien aus seinen Bemühungen entstanden, den Gewinn zu realisieren.

Tipp der Verbraucherzentale Niedersachsen:
Zahlen Sie auf gar keinen Fall die 25,00 Euro pro Person und fahren Sie nicht mit! Es bestehen keine Vertragsbeziehungen zwischen dem Anbieter und Ihnen. Sie sind nicht verpflichtet, sich zurückzumelden. Es handelt sich um einen dreisten Abzock-Versuch. Sie müssen auf keine Einladung reagieren, wenn Sie nicht mitfahren möchten.

Quelle: Verbraucherzentale Niedersachsen

21.01.12

FBI nimmt Megaupload vom Netz - Betreiber festgenommen

Drei Deutsche und ein Niederländer sind wegen massiver Urheberrechtsverletzungen im Internet am Freitag ist Neuseeland festgenommen worden und vor Gericht erschienen. Der Richter am North Shore District-Gericht lehnte die Freilassung gegen Kaution ab. Die vier sollen Montag erneut vor Gericht erscheinen.

Die Männer sind zusammen mit drei weiteren in den USA wegen Internetkriminalität angeklagt. Es handelt sich um die Verantwortlichen der Datentausch-Plattform Megaupload, die die US-Behörden vom Netz genommen haben. Als Vergeltung legten Hacker am Freitag unter anderem die Webseiten der US-Bundespolizei FBI und des Justizminsiteriums teilweise lahm. ...

Die Männer waren am frühen Morgen bei einer Razzia in Coateville nördlich von Auckland festgenommen worden. Die Polizei durchsuchte das "Dotcom"-Anwesen. Dort wohnt ein 37-jähriger, der in der Anklageschrift des Eastern District-Gerichts in den USA als Gründer von Megaupload genannt ist. Er hat nach diesen Angaben sowohl die deutsche als auch die finnische Staatsbürgerschaft. ...

Quelle und vollständiger Bericht: finanzen.ch

Nach Recherchen der Schweizer Handelszeitung ergibt sich auch eine Spur an den Zuger See. Beschuldigte von Megaupload.com sollen von Zug aus an Adressbuchbetrügerein beteiligt gewesen sein.

Der Deutsche Mathias Ortmann (40) gilt als Computercrack und ist seit Jahren einer der engsten Vertrauten vom Kim Schmitz, dem Gründer von Megaupload.com. ...

... nahmen die Behörden mehrere Personen fest - darunter Kim Schmitz und engste Vertraute, die seit Jahren zu ihm halten, ihn zum Teil seit seiner Jugendzeit kennen. Das Nachrichtenportal Torrentfreaks.com veröffentlichte die Liste der Beschuldigten. Darunter befinden sich die Deutschen Finn Batato (38), Sven Echternach (39) und Mathias Ortmann. ...

Mathias Ortmanns Informatikwissen war auch anderen Personen aufgefallen. Er administrierte technische Belange der Zuger Intelligent Media AG und registrierte in Italien Webseiten für diese Gruppe, etwa für ein geplantes Online-Branchenbuch «Edizioni Online». Dazu gründete er in Bozen (Bolzano) im Südtirol die Firma «Edizioni Online SRL».

Für die Zuger Adressbuchschwindel-Firma Intelligent Media AG sass er im Verwaltungsrat. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Handelszeitung

Branchenbuch-Abzocke: BGH stärkt Opfern den Rücken

In der Entscheidung (Bundesgerichtshof, Urteil v. 30.06.2011 – Az.: I ZR 157/10) ging es um den Vorwurf von Branchenbuch-Abzocke. Ein Unternehmen stellte eine ganze Reihe von Adressverzeichnissen online und verschickte dann an Unternehmen Schreiben die auf den ersten Blick so aussahen, als handle es sich um Korrekturabzüge für bereits bestehende Branchenbuch-Einträge. Wer darauf hereinfiel und die Angebotsbriefe unterschrieben zurückschickte, saß in der Falle. ...

Ein Mitbewerber, der die “echten” Gelben Seiten” herausgibt, zog gegen die Masche vor Gericht – und gewann nach einem Marsch durch die Instanzen vor Deutschlands höchsten Gericht.

Der Bundesgerichtshof stellte nämlich fest, dass formularmäßig aufgemachte Angebotsschreiben für einen Eintrag in ein Branchenverzeichnis gegen das Verschleierungsverbot des § 4 Nr. 3 UWG sowie gegen das Irreführungsverbot des § 5 Abs. 1 UWG verstoßen, wenn sie so angelegt sind, als würde mit der Unterzeichnung und Rücksendung nur eine Aktualisierung im Rahmen eines bereits bestehenden Vertragsverhältnisses vorgenommen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Computerbetrug.de

Betrüger suchen Finanzagenten für dubiose Immobiliengeschäfte

Eine neue Masche haben sich die Urheber der nachfolgenden E-Mail ausgedacht: In Facebook werden Namen gesammelt und mit diesen über einen Spamversand mit falschen Absenderadressen Finanzagenten gesucht.Angeboten wird ein Verdienst bis zu € 40‘000 pro Jahr. Ausserdem ist neu, dass in der Betreffzeile der Familienname des Angeschriebenen erwähnt wird, was selbstverständlich Neugier auslöst.

Hier die E-Mail im Original:

Guten Tag .

Ich vertrete eine europaeische Immobilienagentur. Unser Haupt- Buero befindet sich in Frankreich. Zur Zeit suchen wir Agenten, die unsere Organisation bei Ihnen in der Region vertreten.

Ihre Kontaktadresse erhielten wir von der Agentur fuer Arbeit, bei der Sie als Bewerber registriert sind. Wir bieten Ihnen an, unser Repraesentant in Ihrer Region zu werden.

Es ist eine Vorbereitungsperiode vorgesehen, in dessen Verlauf Sie einige theoretische und praktische Aufgaben erfuellen.

Nach der Vorbereitungsperiode bekommen Sie eine kleine geldliche Entlohnung, ausserdem ein Diplom unserer Gesellschaft ueber die Ausbildung.

Als unser Partner bekommen Sie juristische und finanzielle Unterstuetzung. Im Namen unserer Gesellschaft koennen Sie beliebige Dienstleistungen in Bezug auf Immobilien anbieten, einschliesslich Ankauf, Verkauf und Vermietung von Immobilien in der Eurozone, Sofortankauf von Eigentum, Erledigung von Formalitaeten etc. Das Gehalt beginnt bei 40.000 euro im Jahr.

Um ausfuehrlichere Informationen zu bekommen, kontaktieren Sie uns per E-Mail: Sie bekommen die Antwort innerhalb von 48 Stunden.

Die Schweizerische Kriminalprävention rät

  • E-Mail löschen!
  • Nicht antworten!
  • Freunde und Bekannte warnen!

Quelle: Schweizerische Kriminalprävention

Abzocke mit angeblichen Abos für Sex-Videos

Ein älterer Herr soll für das Anschauen von Pornos im Internet zahlen - obwohl er das Internet noch nie genutzt hat.

Der 68-Jährige war mit einem an ihn adressierten Schreiben in die Bad Salzunger Beratungsstelle gekommen, in dem ihm die "automatische Kündigung" der Test-Nutzung von BlueX.liveporn-be - einer Web-Seite, auf der Sex-Videos gezeigt werden - bestätigt wurde. "Er war ganz überrascht, dass er im Internet irgendwelche Probeabos abgeschlossen haben soll, zumal er weder über einen Computer noch über ein internetfähiges Handy verfügt", erzählt Günter Pfaff und fragt: "Womit soll er sich also Pornoseiten angeschaut haben?"

Für diese "Testperiode" sollte der Mann nun 49,50 Euro zahlen. Gehe diese Summe nicht binnen acht Tagen auf dem angegebenen Bank-Konto ein, wurde ihm weiter mitgeteilt, "freuen wir uns, Sie als Vollmitglied begrüßen zu dürfen". ...

Quelle und vollständiger Bericht: in Südthüringen.de

20.01.12

Neue Branchenbuchabzocke einer Inikat Group Ltd.

Von einem neuen Branchenbuchbetrug wird aktuell auf der Webseite des RA Radziwill berichtet. Die offensichtlich nicht existente Firma Inikat Group Ltd. verschickte sogenannte „Proforma-Rechnungen“, in denen sie die Empfänger zur Zahlung von 245 € aufforderte. Involviert in diese Betrugsmasche ist mit Everton Wilsch eine Person, die schon bei der betrügerischen Abzocke mit dem Gewinnspielportal Win-Total24 negativ aufgefallen ist.

„Proforma-Rechnungen“, so nennen sie sich in deren Überschrift, erhielten jetzt Empfänger. Von einer Firma Inikat Group Ltd., die als Anschrift den Hohenstaufenring 38-40 in Köln angibt. Unter dieser Adresse sind Briefkastenfirmen bekannt. 245 EUR werden berechnet. Zahlbar auf das Konto einer Maxime Alexandra Heigl bei der La Caixa-Bank in Spanien. Der Rechnungstext lautet "Inikato.de - Packet Gold".

Im Internet findet sich ein Auftritt unter Inikato.de (also der Firmenname mit angehängtem „o“). Domainhaber ist nach einer Who-is-Abfrage bei Denic vom 06.01.2012 ein Everton Wilsch aus Berlin. Bei einer Recherche in den deutschen Handelsregistern wurde am 06.01.2012 eine Inikat Group Ltd. nicht gefunden.

Quelle und vollständiger Bericht: radziwill.info

Auch aktuell kann eine Firma Inikat Group Ltd. im deutschen und britischen Handelsregister nicht gefunden werden. Ebenso zur Verschleierung soll wohl die falsche Anschrift im Whois der Domain inikato.de beitragen.

Die angebliche Inikat Group sucht auf verschiedenen Jobportalen noch weitere Callcenter für ihre betrügerisches Treiben. Im Gegensatz zu den Daten im Whois wird diesmal aber eine Kölner Adresse angegeben.

Interessant an dem Impressum der Stellenanzeige ist außerdem noch die Telefonnummer "+49(0)30/69202577". Die gleiche Berliner Telefonnummer wird auch von einem Unternehmen namens SAD AG (Sales and Dialog AG) genutzt. Von dieser Firma werden ebenfalls Callcenterprodukte angeboten.

Bei einem Blick auf die Webseite sad.seite.com der Firma Sales and Dialog AG (SAD AG) wird im Impressum ein Eintrag im Schweizer Handelsregister angegeben. Demnach soll das Unternehmen unter der Nummer CH-170.3.029.576-7 eingetragen sein.

Aber auch hier sind die Angaben wiederum gefälscht, denn das Schweizer Handelsregister kennt keine Firma SAD AG bzw. Sales and Dialog AG. Die im Impressum angegebene Handelsregister-Nummer CH-170.3.029.576-7 ist geklaut, denn die gehört einem anderem Unternehmen, welches sich wegen Konkurs in Auflösung befindet und derzeit schon kein Firmendomizil mehr hat. Als einzig verwertbare Indizien zu den Verantwortlichen bleiben da nur Hinweise auf die Callcenter-Betreiber aus Hilden um die Person Everton Wilsch (auch Wilzek) sowie eine Spur, welche laut einer anderen Firmendomain (inikat.com) in die türkische Stadt Izmir führt.

Registration Service Provided By: WWW.ISIMTESCIL.NET Contact: +90.2163299393 Domain Name: INIKAT.COM Registrant: EBRU TEKIN CID236203 EBRU TEKIN (info@tekinbilisim.com.tr) 1475 sk. No:1 Kat:7/705 Mesta Is Merkezi Alsancak IZMIR ,34100 TR Tel. +90.2324631082 Fax. +90.2324631034 Creation Date: 19-Apr-2011 Expiration Date: 19-Apr-2012 Domain servers in listed order: ns1.ideamedya.com ns2.ideamedya.com

Den Zahlungsaufforderungen dieser „Proforma-Rechnungen“ sollte keinesfalls Folge geleistet werden. Zahlen Sie keinen Cent an diese Betrügerbande. Setzen Sie sich stattdessen mit der Polizei in Verbindung, um eine Anzeige zu erstatten.

Angebliche Verbraucherschützer fordern Mitgliedsbeiträge per Cold-Call

Beständig stellen sich sich zwielichtige Firmen am Telefon als "Verbraucherzentrale" oder "Verbraucherberatung" vor. Ihr Ziel: mit Lug und Trug reichlich Kasse zu machen. Aktuell wird behauptet, es stünden noch Mitgliedsbeiträge aus. Diese sollen durch Annahme einer Nachnahmesendung in Höhe von 89 Euro beglichen werden. Wer sich beim ersten Telefonat geweigert hat, den Betrag zu zahlen, wird später erneut angerufen. Dabei melden sich die Gauner als Buchhaltung der angeblichen Verbraucherzentrale und versuchen die Verbraucher mit mehr Nachdruck davon zu überzeugen, dass die von Ihnen frei erfundene Forderung zu recht bestehe.

Die Verbraucherzentrale stellt deshalb klar: Wir rufen nicht unaufgefordert bei Verbrauchern an. Auch fordern wir auf diesem Weg weder Mitgliedsbeiträge ein noch vertreiben wir Waren oder offerieren Dienstleistungen am Telefon. Wer von falschen Verbraucherschützern telefonisch behelligt wird, sollte am besten sofort auflegen und uns über die Gaunerei informieren.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

18.01.12

Kaffeefahrt statt Gewinn-Auszahlung

Da staunte vor einigen Tagen ein Ehepaar aus Hüffelsheim nicht schlecht: Über 1 052 Euro soll es, so verspricht es die »Niedersächsische Treuhand« in einem Brief , für das Paar geben - einfach so, der Scheck über die Summe sei bereits ausgestellt. Das Geld stamme unter anderem aus nicht genutzten Lotto-Gewinnen. Überweisen könne man die üppige Finanzspritze nicht, der Scheck müsse persönlich übergeben und der Empfang quittiert werden.

Wie schön für das Paar im Rentenalter, dass bereits ein Bus gebucht ist, der die Glücklichen zu der Geschäftsstelle der »Niedersächsischen Treuhand« in die Nähe von Hüffelsheim bringen wird. ...

... Toll! Oder etwa nicht? Spätestens bei den Worten Busfahrt und Freigetränk sollten alle Alarmglocken schrillen: Denn - so warnt die Verbraucherschutzzentrale Rheinland-Pfalz - mit solchen Schreiben werden die Empfänger zur Teilnahme an einer Kaffeefahrt verlockt, und der einzige, der dabei Geld bekommt, ist der Veranstalter. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Wochenspiegel

Bundesweit agierende Betrügerbande über Telefon aktiv

Am vergangenen Samstag teilte eine 71-jährige Rentnerin der Polizei mit, sie sei in den zurückliegenden Tagen mehrfach von ihr unbekannten Männern angerufen worden, die sie zur Überweisung von 960 Euro nötigten, ansonsten würde ihr der Gerichtsvollzieher auf den Hals gehetzt und ein Gerichtsverfahren eingeleitet, so dass dann mehrere tausend Euro Kosten anfallen würden.

Obwohl die eingeschüchterte Frau die geforderte Summe auf das ihr genannte Konto überwies, konnte glücklicherweise über die Bank die Überweisung rückgängig gemacht werden. Im Zuge der weiteren Recherchen stellte sich heraus, dass die selben Täter bereits im ganzen Bundesgebiet mit dieser Masche ältere Menschen zur Überweisung von Geldern genötigt haben. Außerdem bedienen sich die Täter ohne Wissen der Kontoinhaber fremder Konten, die so manipuliert sind, dass sie unberechtigt darauf zugreifen können.

Die Polizei rät daher, bei derartigen Anrufen entweder sofort aufzulegen, oder sich Namen und Telefonnummer der Anrufer für eventuelle Rückrufe zu notieren und diese Daten unverzüglich der Polizei zu melden. Auf keinen Fall sollte man sich am Telefon zur Überweisung von Geldbeträgen überreden lassen. Außerdem sollte bei nicht nachvollziehbaren Kontobewegungen unverzüglich die Bank verständigt werden und das Konto gesperrt werden.

Quelle: Bayerische Polizei

Facebook-Wurm Koobface: Kriminelle Bande enttarnt

Unabhängige Sicherheitsexperten haben eine Bande von Online-Kriminellen enttarnt, die über Jahre hinweg hunderttausende Facebook-Nutzer in die Falle lockte. Die fünf Verdächtigen infizierten deren PC mit dem Wurm Koobface und ergaunerten so mehrere Millionen Euro. Viele entscheidende Hinweise lieferte ein Mann aus Hamburg. ...

Das Sicherheits-Blog Naked Security hat nun die Namen der fünf Mitglieder der Gang veröffentlicht. Facebook hat angekündigt, demnächst weitere Details zu den Tätern publik zu machen. Die Online-Kriminellen operieren vom russischen Sankt Petersburg aus und waren mit üblichen Fahndungsmethoden bisher nicht dingfest zu machen. Die Experten hoffen, dass durch den Gang in die Öffentlichkeit der Druck auf die Verdächtigen steigt.

Bei der Ermittlung der fünf Verdächtigen war der 32-jährige Netzwerktechniker Jan Drömer aus Hamburg die wichtigste Quelle für Informationen. Seit Oktober 2009 war der Mann der Koobface-Gang auf den Fersen. Seine Erkenntnisse stellte er bereits damals dem FBI und anderen Polizeibehörden zur Verfügung. Um die Ermittlungen nicht zu gefährden, sollten die Namen der Hintermänner geheim bleiben. Erst jetzt haben sich die Sicherheitsexperten entschlossen, den Fall publik zu machen.

Wie die News York Times berichtete, gelang es Drömer sogar, in die Struktur der Kommando-Server des Koobface-Botnetzes, von den Betreibern "Mothership" (Mutterschiff) genannt, einzudringen und den Ermittlern einen passwortfreien Zugang dazu zu verschaffen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: http://computer.t-online.de

Wormser Familie wegen "Kölner Betrugsmasche" verurteilt

Im Betrugsprozess gegen eine Wormser Familie brachte der Vorsitzende Richter der 3. Mainzer Strafkammer, Reinhold Koch, am Dienstag die Machenschaften des bandenmäßig organisierten Quartetts auf einen Nenner: „Ihre Firma war eine Gelddruckmaschine, die für einen bestimmten Zeitraum funktionierte“.

Lange hätten die Angeklagten „mehr als gut“ davon leben können. Jetzt aber müssen sie die Konsequenzen daraus ziehen: Das Gericht verhängte Haftstrafen zwischen einem Jahr und zehn Monaten und drei Jahren und drei Monaten.

Nach den Geständnissen und der Vernehmung verschiedener Zeugen stand zur Überzeugung der Kammer fest, dass sich die Familie spätestens im April 2001 zum gewerbsmäßigen Betrug nach der so genannten „Kölner Masche“ zusammen geschlossen hat.

Das Unternehmen, das eine Vielzahl von Werbern beschäftigte, von denen sich nahezu alle auf dem betrügerischen Gebiet auskannten und sich demnächst ebenfalls vor Gericht verantworten müssen, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Wormser Zeitung

Briefe von der "Auszahlungskanzlei" gehören in den Papierkorb

... "Ich mache schon seit Jahren bei keinen Gewinnspielen mehr mit, weil ich da mal reingefallen bin", sagt die Frau aus Moormerland. Trotzdem hat sie jetzt ein offiziell wirkendes Schreiben einer "Auszahlungskanzlei Dr. Frank Schulze & Partner" aus Vechta erhalten.

Darin wird ihr mitgeteilt, dass ihr mittlerweile eine Gewinnsumme von 1108,02 Euro aus einem seinerzeit nicht ausgezahlten Gewinnspiel gutgeschrieben worden sei. "Dahinter steckt nichts anderes als eine neue Kaffeefahrten-Abzocke", sagte Gabriele Peters, Pressereferentin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. ...

Der Rat von Gabriele Peters: "Bloß nicht mitfahren. In den meisten Fällen werden die Teilnehmer mit aggressiven Verkaufsmethoden unter Druck gesetzt, völlig überteuerte Produkte zu angeblichen Schnäppchenpreisen zu kaufen." ...

Quelle und vollständiger Bericht: Ostfriesen-Zeitung

Betreiber von Sunphone24 angeklagt

Sunphone24 soll mehr als 300 Handy-Käufer abgezockt haben. Den Betreibern droht eine lange Haftstrafe.

Die Betreiber des inzwischen abgeschalteten Pirnaer Onlineshops „Sunphone24“ müssen sich jetzt vor Gericht verantworten. Über die gleichnamige Internetseite wurden Mobiltelefone vertrieben. Doch Kunden aus ganz Deutschland beschwerten sich, dass sie die bestellte Ware nicht erhielten, obwohl sie per Vorkasse gezahlt hatten. Ob die geprellten Käufer ihr Geld je wiedersehen, ist noch völlig offen. Denn das wird vor Gericht erst einmal keine Rolle spielen. ...

Verhandelt wird vor dem Landgericht Dresden und nicht beim Amtsgericht Pirna, das ansonsten üblicherweise die erste Instanz ist.

Nach Information der Staatsanwaltschaft ist das zu erwartende Strafmaß der Grund für diesen Schritt. Bei möglichen Strafen von bis zu zwei Jahren sei üblicherweise ein Schöffengericht zuständig, bei Strafen von zwei bis vier Jahren das Amtsgericht. Bei zu erwartenden Strafen von über vier Jahren sei das Landgericht verantwortlich, da ein Amtsgericht keine Strafen über vier Jahre verhängen dürfe. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Sächsische Zeitung

Achtung Telefonbetrug: Drücken Sie nicht die "1"

Bei einer Frau klingelt das Telefon. Auf Band spricht ihr ein vermeintlicher Polizeibeamte und warnt sie vor Datenmissbrauch durch Dritte. "Wenn Sie die Taste 1 drücken, bekommen sie weitere Hinweise", schallt es freundlich aus dem Apparat.  Doch die Frau handelt intuitiv richtig  - und legt sofort auf.

Die Polizeiinspektion Hauzenberg teilt mit, was passiert wäre, wenn sich die Frau zum Drücken der Taste entschlossen hätte: Dann wäre sie mit einem sogenannten Telefonmehrwertdienst verbunden worden, der  ihr eine deutlich höhere Telefonrechnung eingebrockt hätte.

Die Polizeiinspektion Hauzenberg warnt nun Betroffene, die einen derartigen Anruf erhalten. Auf keinen fall die "1" drücken, denn solche Anrufe führt die Polizei nie durch. ...

Quelle und vollständiger Bericht: PNP-Online

Wenn „Dr. Martin“ mit Ärger droht

... Nach Angaben der Verbraucherzentrale Oldenburg versucht gegenwärtig das britische Monatsmagazin „Win“ (Werbeslogan: „Beginn Ihrer Gewinner-Zeit“) mit einem Abo- und Gewinnspieltrick ans Geld und die persönlichen Daten argloser Oldenburger zu kommen. Zurzeit kursieren Briefe, in denen die Angeschriebenen darüber „informiert“ werden, dass sie bei einem Telefon-Gewinnspiel ein Zeitschriften-Abo abgeschlossen und nun 87 Euro für das erste Halbjahr zahlen sollen. Es folgten üble Drohungen.

Die Frage am Telefon klang harmlos: „Mögen sie lieber Weiß- oder Rotwein?“ wurde eine Oldenburgerin jüngst bei einem Werbeanruf gefragt. Doch das dicke Ende folgte: Bei einem zweiten Anruf wurde als „Dankeschön“ angekündigt, dass eine Zeitschrift auf dem Weg sei – und wenn die Dame das Magazin haben möchte, müsse sie lediglich den beigefügten Überweisungsträger ausfüllen.

Es ging noch perfider weiter: Wer nicht zahlte, hatte kurze Zeit später vermeintliche „Amtspersonen“ am Telefon. Darunter ein angeblicher „Dr. Martin“, der für den Fall der Nichtzahlung großen Ärger androhte. Ein anderer Anrufer erweckte den Eindruck vom Amtsgericht zu sein und erklärte, dass man bei Zahlungsverweigerung verpflichtet sei, die Polizei zu verständigen und die Oldenburgerin abzuholen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Das Millionengeschäft mit Abofallen

Ganz anders sieht es auf anderen Abofallen-Seiten aus: die mitfahrzentrale-24.de beispielweise. In diversen Foren haben sich zahlreiche Opfer gemeldet, die bei der Suche nach einer Mitfahrgelegenheit dort gelandet sind und, ehe sie sich versahen, ein Abonnement abgeschlossen hatten. ...

Bei der Verbraucherzentrale in Landshut ist die Seite bekannt. "Wir haben diese Abzockerei täglich auf dem Tisch", sagt eine Sprecherin. "Dieser Fall ist für uns besonders interessant, weil es um unser Einzugsgebiet geht." Schaut man sich nämlich das Impressum von mitfahrzentrale-24.de an, stellt man fest, dass der Geschäftsführer der Anbieterfirma Paid Content GmbH ein gewisser Frank Drescher aus der Gemeinde Gammelsdorf (Landkreis Freising) ist.

Dessen Name taucht im Zusammenhang mit Internetabzocke seit einigen Jahren immer wieder auf. Er betrieb mit der Polyphem Media Limited unter anderem das Mitfahrportal www.nimimit.de, SMS-Services und einige Online-Gewinnspielseiten. Später gründete er die OPM Media GmbH, die für die Seiten www.drive2u.de - das ist wieder eine Mitfahrzentrale - sowie für www.live2gether.de zuständig ist. Bei letzterer handelt es sich um ein Portal für Wohnungssuchende und -anbieter. Eine ähnliche Seite bietet auch Frank Dreschers Unternehmen Paid Content GmbH an, nämlich: www.mitwohnzentrale-24.de.

Überall ist Frank Drescher als Geschäftsführer angegeben, und überall ist die Masche dieselbe. Der Hinweis auf Kosten und Abonnement ist auf der zweiten Seite im Fließtext zu finden. Genau deswegen sind die genannten Firmen bereits mehrmals verurteilt worden. ...

Die Staatsanwaltschaft Landshut ermittelt gegen den Gammelsdorfer wegen Betruges. "Es läuft ein Ermittlungsverfahren", sagt Sprecher Ralph Reiter. Es lägen zahlreiche Anzeigen vor, "es sind Hunderte von Fällen". Die Fallgestaltung sei jedoch schwierig, es müsse im Einzelfall geprüft werden, "wann die Internetseiten wie ausgesehen haben", ...

Quelle und vollständiger Bericht: Moosburger Zeitung

16.01.12

Warnung vor "Legal Highs"

Vor einiger Zeit bekam ein 16jähriger Schüler aus Celle erhebliche Kreislaufprobleme, nachdem er unter den Tabak seiner selbstgedrehten Zigarette eine frei verkäufliche Kräutermischung, sog. "Legal Highs", gemischt und diese dann geraucht hatte. Er kolabierte und musste im Krankenhaus behandelt werden.

Eine beim Landeskriminalamt Niedersachsen durchgeführte Untersuchung dieser Kräutermischung ergab, dass diese einen Wirkstoff enthielt, der bislang nicht in der Anlage des Betäubungsmittelgesetzes aufgenommen ist, jedoch unter das Arneimittelgesetz fällt. Dieser Wirkstoff soll eine cannabisähnliche Rauschwirkung haben und wird daher gern als legale Droge konsumiert.

Im Rahmen der weiteren Ermittlungen wurden in der vergangenen Woche zwei Celler Verkaufsstellen für derartige Kräutermischungen durchsucht. Hierbei wurden über 100 verkaufsfertige Kräutermischungspäckchen gefunden und sichergestellt. Gegen den Betreiber der Verkaufsstellen wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz eingeleitet.

In diesem Zusammenhang wird nochmals vor dem Konsum derartiger Stoffe gewarnt. Die "Legal Highs" werden häufig als Badesalze, Lufterfrischer oder Kräutermischungen deklariert. Werden sie missbräuchlich konsumiert (z. B. Rauchen) gelten sie als angeblich legale Alternative zu illegalen Drogen. Sie enthalten jedoch häufig mindestens ähnlich wie Betäubungsmittel wirkende chemische Substanzen, die auf den Verpackungen nicht ausgewiesen sind. Aufgrund dieser fehlenden Deklarierung wissen die Konsumenten nicht, welchen Wirkstoff sie in welcher Konzentration konsumieren. Zudem wird die Wirkstoffzusammensetzung eines Produktes oftmals mit der Zeit verändert. Bei wiederholtem Konsum eines bestimmten Produktes können Konsumenten dann nicht mit der gleichen Dosierung und der gewohnten Wirkung rechnen. Eine weitere Gefahr liegt in der Verharmlosung dieser Produkte, die meist bunt und flippig präsentiert werden und von den Händlern als angeblich legal angepriesen werden. Durch Aufmachung und Vermarktung wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, es handele sich um professionelle Produkte, die keine grob gesundheitsgefährdenden Stoffe enthalten. Insbesondere auf junge Menschen wirkt dies attraktiv und unverfänglich.

Enthalten diese Produkte Betäubungsmittel, so ist der Umgang damit nach dem Betäubungsmittelgesetz strafbar. Aber auch wenn sie ähnlich wirksame Substanzen enthalten, die - noch - nicht als Betäubungsmittel eingestuft sind, gelten aufgrund der pharmakologischen Wirkung die Bestimmungen und Strafvorschriften des Arzneimittelgesetzes. Verstöße können mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden.

Quelle: Polizeiinspektion Celle

Abofallen und unseriöse Inkasso-Abzocke

Wieder einmal soll „eine noch offene Forderung“ eingetrieben werden. Sie beläuft sich auf 333,87 Euro. Ein Inkasso-Büro in Köln hat ingesamt zwölf Posten zu dieser Summe addiert. Davon entfallen nur 192 Euro auf ein Zweijahres-Abonnement, das der Empfänger angeblich beim Internet-Anbieter „opendownload.de“ abgeschlossen hat. Dort werden neben Antiviren-Software und Excel-Tools auch PC-Spiele wie das „Moorhuhn Remake 1.0“ angepriesen. Der große Rest der Rechnung: Rücklastschrift- und Mahngebühren, Verzugszinsen, Inkasso- und Vergleichsgebühren, Auslagen und „Treuhand-Kontogebühren des aufsichtsführenden Rechtsanwaltes“. Die Mehrwertsteuer von 18,05 Euro kommt zusätzlich obendrauf.

Die gesalzene Rechnung flatterte Hans-Georg Bührer aus Rielasingen im November ins Haus. Der Einfachheit halber hatte die Midas Inkasso GmbH gleich einen Zahlschein beigelegt. Empfänger: Ein Rechtsanwalt in Essen. ...

Die stark bei Google beworbene Seite "www.top-of-software.de" setzt vermeintlich säumige Zahler neuerdings durch die Wiesbadener Tropmi Payment GmbH unter Druck. Sie überzieht seit zwei Jahren unzählige Internet-Nutzer mit Mahnschreiben, ...

Quelle und vollständiger Bericht: SÜDKURIER

Telefonbetrug: Eine Spur führt nach Hawaii

Seit Mitte vergangenen Jahres beschäftigt die Ermittler der Polizeiinspektion Schmalkalden-Meiningen massiv eine Betrugsmasche bei Gewinnspielen. Sowohl im Raum Schmalkalden als auch im Raum Meiningen wurde diese, besonders älteren Menschen, zum Verhängnis.

Andreas Friedrich, Leiter der Ermittlergruppe, und seine Beamten haben "sehr viele Fälle" zu bearbeiten und auch im neuen Jahr schon wieder Anzeigen auf dem Tisch. Voraus geht dem "glasklaren Betrug ein aggressives Werbegespräch". Die Geprellten werden angerufen und ihnen wird mitgeteilt, sie hätten bei einem Gewinnspiel gewonnen. Es sei aber nötig, dass sie zur Einlösung des Gewinns eine so genannte Ukash-Karte erwerben. ...
... Das Bezahlen per Ukash wird im Internet einfach erklärt und ist ein übliches Zahlungssystem. Ukash selbst wirbt damit, dass es "auf tausenden von Webseiten akzeptiert wird".

Das machen sich die Betrüger zunutze, die somit anonym an das Geld anderer Leute herankommen. Der Leiter der Polizeiinspektion Schmalkalden-Meiningen, Jörn Durst, weist darauf hin, dass diese Masche in vielen verschiedenen Varianten angewendet wird. ...

Spezialbeamte der Kriminalpolizei Suhl haben sich damit beschäftigt. Eine Spur führte zur Western Union nach London, bei einer anderen sei ein Provider auf Hawaii ausfindig gemacht worden, weiß Jörn Durst. "Bürger, die sich unsicher sind, wenn sie solche Anrufe erhalten, sollten bei uns nachfragen", rät Andreas Friedrich. Und alle, die auf diese Masche hereingefallen sind, sich melden, sagt der PI-Leiter. ...

Quelle und vollständiger Bericht: in Südthüringen.de

Inkassoanwälte geben nicht auf

Nachdem das Amtsgericht Bremen bereits mit Urteil vom 20.10.2011 - AZ 9 C 0430/11 festgestellt hatte, dass die an die Klägerin abgetretene Forderung aus Telefonauskunftsdiensten gegen das Fernmeldegeheimnis verstoßen und somit nichtig sind, wollte die Klägerin dies zunächst nicht so recht einsehen und begehrte eine Änderung des Urteils aufgrund behaupteter Verletzung rechtlichen Gehörs. Dies wurde seitens des Gerichts jedoch anders gesehen und die Gehörsrüge per Beschluss als unbegründet zurückgewiesen.

Quelle und vollständiger Bericht: ITRecht24.de

Warnhinweis! Telefonanrufe mit angeblicher Bandansage der Polizei

Seit gestern haben mehrere Personen in verschiedenen Stadtteilen und der Region Hannover Anrufe mit einer angeblichen Bandansage der Polizeidirektion Hannover erhalten. Die Angerufenen werden im Namen der Polizeidirektion Hannover -zur Verhinderung des Missbrauchs persönlicher Daten - aufgefordert, nach dem Drücken einer Taste ihres Telefons, Personaldaten preiszugeben. Dabei handelt es sich vermutlich um Betrugsversuche. Die Betroffenen sollten dieser Aufforderung keinesfalls nachkommen, sondern das Gespräch sofort beenden. Die Polizeidirektion Hannover weist darauf hin, dass sie keine derartigen Anrufe tätigt. Die Urheber und die genaue Absicht der geführten Telefongespräche sind der Polizei in Hannover bislang unbekannt.

Quelle: Polizeidirektion Hannover

... Am anderen Ende der Leitung sagte die Automatenstimme: "Hier spricht die Polizei". Anschließend wurde behauptet, dass es in der Region zu Datenmissbrauch gekommen sei. Um weitere Straftaten zu verhindern, müsse die Taste 1 gedrückt werden.

Wie Axel Bergmann, Präventionsexperte bei der Polizei in Stadthagen, erklärt, wird beim Wählen der Nummer 1 die Verbindung zu einer Mehrwertnummer hergestellt. Minutenpreise von zehn Euro und mehr drohen denjenigen, die sich darauf einlassen. Da das Betrugsopfer selbst die Taste gedrückt habe, könne es hinterher nicht mehr die Summe zurückfordern", sagt Bergmann. "Dass der Täter auch noch behauptet, von der Polizei zu sein, macht das Vorgehen noch verwerflicher." Wie die (echte) Polizei bereits feststellte, stammt die Automatenstimme von einem Mann, der fehlerfrei und eindringlich Hochdeutsch spricht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mindener Tageblatt

13.01.12

Seniorin fällt nicht auf falschen Zöllner rein

Eine 91 Jahre alte Frau erhielt Mittwochmittag einen Anruf von einem Unbekannten. Dieser Mann gab sich Abteilungsleiter des Berliner Zollamtes aus. Er offerierte der Frau einen Gewinn aus einem ausländischen Gewinnspiel in Höhe von 9.000 Euro. Sie müsste darauf aber Steuern zahlen und sollte 920 Euro auf ein Konto bei der Postbank überweisen. Die Bankdaten benannte der Mann.

Die Seniorin erbat sich jedoch Bedenkzeit und verständigte die Polizei, die die Frau zu Hause aufsuchte. Der Betrüger meldete sich wieder. Die Frau erhielt von der Polizei einen Fragespiegel und fragte den Anrufer unter anderem nach seiner Erreichbarkeit.

Er gab eine Nummer vom Zollamt an, unter der er selbst und sein Stellvertreter angeblich erreichbar wären. Diese Telefonnummer ist nicht vergeben.

Der Geldtransfer sollte von Frankreich nach Deutschland über eine „Euro Sinn Consulting Gruppe SA“ abgewickelt werden. Nach ersten Recherchen ist diese Firma nicht existent.

Die Polizei weist daraufhin bei derartigen Anrufen stets misstrauisch zu sein, sich nicht auf die Forderungen der Anrufer einzulassen und die Polizei zu verständigen.

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine

Warnung vor betrügerischem Reisebüro im Internet

Gleich mehrere Geschädigte erstatteten in den vergangenen Tagen eine Strafanzeige gegen ein im Internet werbendes Reisebüro aus der Stadt Leverkusen. Wie aus vielen gleichartigen Internet-Betrugsmaschen hinlänglich bekannt, warb auch dieses Reisebüro mit "unschlagbar günstigen Reisen".

Nach der Buchung erhielten die Kunden eine Buchungsbestätigung und Zahlungsaufforderung. Nach Überweisung des Reisepreises warteten Kunden bis zum Reiseantritt jedoch vergeblich auf ihre Reiseunterlagen. Auf Nachfrage bei den jeweiligen Reiseveranstaltern wurde den Kunden dann mitgeteilt, daß die Reisen storniert worden seien, da das Internet-Reisebüro wiederholt die Kundenzahlungen nicht weitergeleitet hatte. Der Betrüger bewarb seine "Reiseangebote" unter immer wieder wechselnden Firmierungen wie zum Beispiel "Travel Star 24" oder "Amexia-Reisen".

Aufgrund des bundesweiten Anzeigenaufkommens gegen diese Internet-Reisebüros wird bei der Staatsanwaltschaft Köln bereits ein Sammelverfahren geführt. Die Kriminalpolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, vermeintliche "Lockangebote" kritisch zu prüfen und keine leichtsinnigen Überweisungen zu tätigen.

Quelle: Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis

Dubioser Leasingvermittler erhält "Das schwarze Schaf"

Nicht nur Firmen, sondern auch immer mehr Privatpersonen nutzen die Möglichkeit, Fahrzeuge zu leasen. Im Internet findet man zahlreiche Leasinganbieter bzw. -vermittler, die jedoch nicht alle seriös zu sein scheinen, wie zum Beispiel die Seite dc-essen.de. Wie OpSec in diesem Monat gemeldet wurde, hielt der Anbieter getroffene Absprachen nicht ein, wodurch dem betroffenen Kunden ein Schaden von mehreren hundert Euro entstand. Daher verleihen die Markenschutzexperten dem Betreiber der Seite den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Dezember.

Das Discount-Center Essen wirbt auf seiner Internetseite dc-essen.de damit, auch bei negativster Schufa und ohne Einkommensnachweis Leasingverträge zu vermitteln. Jedoch scheint die Abwicklung nicht immer problemlos zu laufen. Wie ein betroffener Verbraucher OpSec mitteilte, schloss er über die Seite einen Leasing-Vertrag ab – Vertragspartner war laut seiner Meldung die Metropol Leasing GmbH – und überwies auch schon, wie gefordert, einen Teil des Geldes (mehrere hundert Euro). Wie er OpSec schrieb, wurden dann aber die vertraglichen Vereinbarungen nicht eingehalten; sein bereits gezahltes Geld erhielt er jedoch nicht zurück.

Die Website verfügt zwar über ein Impressum und Allgemeine Geschäftsbedingungen, jedoch ist sie insgesamt recht unübersichtlich gestaltet. Dass der Betreiber der Seite dc-essen.de in betrügerischer Absicht mit der Metropol Leasing GmbH zusammenarbeitet, ist nicht nachweisbar, doch egal, ob es sich um ein Missverständnis oder Betrug handelt, Fälle wie dieser sind aufgrund der hohen finanziellen Schäden für betroffene Kunden äußerst ärgerlich.

Quelle: Das Schwarze Schaf

Phishingseite auf nigerianischem Regierungsserver

Die Nationale IT-Entwicklungsagentur (NITDA) der nigerianischen Regierung beherbergt auf ihrem Server derzeit eine Phishingseite, die sich gegen das britische Bankhaus Halifax richtet. Die Toolbar-Community von Netcraft hatte die betrügerischen Inhalte entdeckt und die NITDA darüber informiert. Ironischerweise ist NITDA die Institution für IT-Projekte in Nigeria, welche die Sicherheits-Richtlinien für das Computernetzwerk der nigerianischen Regierung aufstellt. Das Dokument beinhaltet auch die nationale Politik zur Netzwerksicherheit.

The Nigerian government's National Information Technology Development Agency (http://www.nitda.gov.ng/) is currently hosting a phishing attack against Halifax (http://www.halifax.co.uk/) on its own website at www.nitda.gov.ng. NITDA has been notified, and the Netcraft Toolbar (http://toolbar.netcraft.com/) community (which discovered the fraudulent content) is already protected from this attack.

Ironically, NITDA is the clearing house for IT projects in Nigeria, and establishes a set of security guidelines for the Federal Government of Nigeria in its Computer Network Architecture Standards (COMNAS) Framework. This document covers the national policy on network security and describes vulnerability scanning and penetration testing procedures which may have prevented the fraudulent content from appearing on its own website.

Phishing sites are quite commonly hosted on government infrastructure: In July, Netcraft blocked 146 new phishing sites hosted in government domains around the world.

Quelle: Netcraft

Gefälschte Urheberrechtsabmahnung per E-Mail

Bereits in der Vergangenheit wurden die Namen von bekannten und weniger bekannten "Abmahnkanzleien" dazu genutzt, scheinbar wahllos Abmahnungen wegen nicht näher bezeichneter Urheberrechtsverletzungen per E-Mail zu verschicken. Momentan versenden angeblich "Winterstein Rechtsanwälte" E-Mails, in denen Verbraucher zur Abwendung weiterer gerichtlicher Schritte zur Zahlung von 50,00 € aufgefordert werden.

"Da auch in diesen E-Mails wieder einiges untypisch und seltsam ist, kann man davon ausgehen, dass es sich hier um gefälschte Abmahnungen handelt und Betroffene die 50,00 € nicht zahlen sollten", informiert Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen. So weisen die Abmahnungen verschiedener Betroffener dieselbe IP-Adresse aus. Das kann zwar theoretisch sein, aber wenn dann noch Datum und Uhrzeit exakt übereinstimmen, steht fest, dass es sich hier um Spam-E-Mails handelt. "Spam-E-Mails jeder Art sollte man auf keinen Fall beantworten und am besten nicht einmal öffnen, sondern gleich löschen", so Wagner. Anwaltskanzleien schicken keine Urheberrechtsabmahnungen per E-Mail. Echte Abmahnungen, die auf jeden Fall ernst genommen werden müssen, kommen per Post, da die Adresse des Abgemahnten bekannt ist. Außerdem bezeichnen sie den Verstoß genau und fordern zur Beseitigung der Wiederholungsgefahr immer eine Unterlassungserklärung.

Dass die Angebote von Potenzmitteln und Spielcasino-Gewinnen als E-Mail-Spam in den Papierkorb gehören, weiß inzwischen wahrscheinlich jeder Verbraucher. Verunsichert sind jedoch viele Verbraucher, wenn es scheinbar ans eigene Portemonnaie geht. E-Mail-Spam lässt sich kaum vermeiden, allenfalls verringern. Der sparsame Umgang mit der eigenen E-Mail-Adresse und entsprechende Einstellungen des E-Mail-Postfaches können helfen.
Dass das leider nicht immer klappt, kann die Verbraucherzentrale Sachsen selbst bestätigen, denn sie hat die vermeintliche Abmahnung ebenfalls erhalten.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

Neue Betrugsversuche der türkischen Autogewinn-Mafia

Seit kurzem ist eine Website online, die von den Autogewinnbetrügern aus der Türkei bei deren schmutzigen Geschäft benutzt wird:

Die Webseite http://www.kanzlei-siegelundpartner.de ist eine reine Fakeseite, die nur dazu dienen soll, bei einer Nachschau der Opfer, ob es denn diese Kanzlei wirklich gibt, auch eine Webseite zu finden. Die Daten der Registrierung geben da allerdings eindeutig Auskunft, dass es sich um keine Rechtsanwaltskanzlei handelt.

Auch stimmen die Angaben zur Adresse, sowie zur Telefonnummer nicht: die Adresse ist eine Fantasieadresse und die Rufnummer ist eine angemietete und keine eingetragene zu einer Kanzlei. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Verein VPT

Warnung vor betrügerischen Gewinnmitteilungen

Unbekannte haben in den letzten Tagen an mehrere Haushalte im Landkreis Konstanz Gewinnbenachrichtigungen gefaxt. Eine vermeintliche Notarkanzlei aus Hamburg teilt mit, dass der Empfänger einen BMW im Wert von fast 50 000 Euro gewonnen hat. Das Fax ist optisch so gestaltet, dass es den Anschein erweckt, tatsächlich von einer Notars- oder Anwaltskanzlei zu stammen. Die Ziehung fand angeblich am 26.05.2011 in der Türkei statt. Die Übergabe des Gewinns soll in 2 – 5 Tagen stattfinden. Zuvor muss jedoch eine Vollmachtskaution in Höhe von 670 Euro per Western-Union an einen Empfänger in der Türkei transferiert werden. Jedoch kommt der Gewinn niemals an und die 670 Euro sind weg. Da das Geld bei Western-Union einbezahlt wird, kann die Polizei den Empfänger nicht ermitteln und der Betrag kann nicht zurückgebucht werden.

Quelle: Polizeidirektion Konstanz

12.01.12

Bundespolizei verhaftet mutmaßlichen eBay-Betrüger

Bereits am vergangenen Samstag haben Bundespolizisten einen mutmaßlichen Internetbetrüger aus Estland verhaftet. Die Staatsanwaltschaft Dortmund hatte nach dem 39-Jährigen schon seit April 2011 gesucht. Jetzt sitzt der Mann in Untersuchungshaft.

Der Gesuchte ging den Fahndern bei einer Kontrolle auf der BAB 6 ins Netz. Er hatte nach eigenen Angaben einen Freund in Ingolstadt besucht und war nun auf dem Weg zu seinem Urlaubsdomizil in Prag. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung stellten die Bundespolizisten einen vom Amtsgericht Dortmund im April 2011 erlassenen Haftbefehl sowie eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Dortmund fest.

Laut Haftbefehl hatte der in Estland wohnhafte Betrüger im Zeitraum von April bis November 2008 vorgeblich erstklassige Ware bekannter Marken über die Auktionsplattform eBay verkauft und dabei einen beträchtlichen Umsatz erzielt. Tatsächlich bekamen die Käufer aber nur billige Plagiate. In bisher 79 nachweisbaren Fällen hatte der trickreiche Händler mit den Fälschungen einen Umsatz von über 2.800 Euro erlangt. Ein Kunde des dreisten Esten hatte beispielsweise zum vermeintlichen Schnäppchenpreis von 45 Euro eine hochwertige Markensonnenbrille erworben. Letztlich bekam er für sein Geld aber nur eine billige Nachahmung im Wert von etwa 5 Euro.

Um an das Geld seiner Kunden zu kommen, hatte sich der Gauner ein Konto in einer Dortmunder Bank eingerichtet und vier verschiedene eBay-Accounts eröffnet. Dabei nutzte er die Personaldaten und Anschriften existierender Personen, die so als Inhaber eines eBay-Accounts registriert wurden.

Die Bundespolizisten führten den 39-jährigen Esten am Sonntag dem Haftrichter vor. Auf dessen Anordnung wurde der Mann zur Untersuchungshaft in die Justizvollzugsanstalt Regensburg eingeliefert. Da der Balte keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat und weil aufgrund der zu erwartenden Strafe Fluchtgefahr besteht, wird er die Zeit bis zur Gerichtsverhandlung wohl hinter Gittern verbringen.

Quelle: Bundespolizeidirektion München