29.12.11

Berufung gegen Haftstrafe für Kaffeefahrt-Veranstalter

Der Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup, der vor einer Woche vom Cloppenburger Amtsgericht wegen gewerbsmäßigen Betruges in 16 Fällen zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden ist, will das Urteil nicht akzeptieren. Er hat gegen den Cloppenburger Richterspruch Berufung eingelegt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

28.12.11

Fakten zur Telefonabzocke von „Lotto 3000“

Die Pforzheimer Zeitung berichtete vor wenigen Tagen über die Abzocke am Telefon und stellte im Titel des Artikels die Frage "Hat Lotto 3000 ausgespielt?" Der Inhalt schildert überwiegend die Aussagen und Erfahrungen eines Insiders. Von besonderem Interesse sind dabei die publizierten Namen von Personen und Firmen. Schon früher hatten wir in diesem Blog auf Verbindungen zu dem Firmengeflecht des Faustus Eberle hingewiesen. Die aktuell erwähnten Namen bestätigen diese Verbindungen nicht nur, sondern sind ein deutlicher Beleg dafür, dass dieses betrügerisch agierende Netzwerk wesentlich größer ist, als zunächst vermutet werden konnte.

... Bei den Anrufen habe man immer darauf hinweisen müssen, dass der OTTO-Versand Hamburg beteiligt sei und ein Gutschein über 100 Euro für die Menschen bereitliege. Eine Aussage, die nicht der Wahrheit entsprach. ...

Wie berichtet, soll der Heidelberger Rechtsanwalt Georg Meyer-Wahl im Sommer auf Mallorca gewesen sein. Thema seiner Gespräche: „Lotto 3000“. Der Geschäftsführer des Call-Centers sei ein guter Bekannter des Anwalts, hieß es. Es handelt sich um Patrick Groß, der aus dem Großraum Heidelberg stammt, und bereits Erfahrung mit Call-Centern gesammelt hat. Gemeinsam mit einem Partner hat er auch in Deutschland schon Call-Center betrieben – zum Beispiel unter dem Namen „Arpat Telekommunikation“ oder „Groka Telecom SL“.

Die Mitarbeiter, die für diese Anrufe zuständig waren, seien alle zum 15. Dezember entlassen worden. Derzeit werde eine neue Struktur aufgebaut. Aktuell werde Österreich mit einer ähnlichen Gewinnspiel-Masche ins Visier genommen. „Jetzt geht der Betrug aber noch weiter, er will ab dem nächsten Jahr in Spanien anrufen lassen und will dafür 40 Spanier einstellen“, so der Informant weiter. Ein Ende der Abzockerei scheint nicht in Sicht zu sein. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Pforzheimer Zeitung

Patrick Ludwig Groß wird mit der Firma Arpat Telekommunikation GmbH in Verbindung gebracht. Die Firma ist seit Oktober 2010 nicht mehr aktiv und wurde im Handelsregister gelöscht.

Amtsgericht Mainz Aktenzeichen: HRB 41846 Bekannt gemacht am: 26.10.2010 12:00 Uhr

Die in ().
gesetzten Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Löschungen von Amts wegen

20.10.2010

Arpat Telekommunikation GmbH, Mainz, Rheinhessenstraße 9 a, 55129 Mainz.Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Das registerblatt ist geschlossen.

Die Firma Arpat Telekommunikation GmbH residierte in Mainz und hatte Zweigstellen in Koblenz und Heidelberg.

Neueintragungen

06.02.2009

Arpat Telekommunikation GmbH, Mainz, Rheinhessenstraße 9 a, 55129 Mainz.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.1996, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Koblenz (bisher Koblenz HRB 5145) nach Mainz beschlossen. Geschäftsanschrift: Rheinhessenstraße 9 a, 55129 Mainz. Zweigniederlassung errichtet unter gleicher Firma mit Zusatz: Zweigniederlassung Koblenz, 56070 Koblenz, Geschäftsanschrift: Carl-Zeiss-Straße 10, 56070 Koblenz; Zweigniederlassung Heidelberg, 69123 Heidelberg, Geschäftsanschrift: Maaßstraße 32/1, 69123 Heidelberg. Gegenstand: Der Vertrieb von Telekommunikationsprodukten. Stammkapital: 26.100,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Karp, Armin Erich, Koblenz, *22.08.1959, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Groß, Patrick Ludwig, Koblenz, *16.02.1975.

Die Heidelberger Zweistelle der ehemaligen Arpat Telekommunikation GmbH hatte die gleiche Adresse wie früher mal die bluerate telecom GmbH.

Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 335980 Bekannt gemacht am: 03.11.2008 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

29.10.2008

bluerate telecom GmbH, Heidelberg, (Maaßstr. 32/1, 69123 Heidelberg).Nicht mehr Geschäftsführer: Meyer-Wahl, Georg, Heidelberg, *30.10.1972. Bestellt als Geschäftsführer: W., Bernd, Spreenhagen, *01.11.1946, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Es ist kaum überaschend, dass der Anwalt Georg Meyer-Wahl auch Geschäftsführer der bluerate telecom GmbH war. Ebenfalls war er auch Verwaltungsrat der erloschenen Inphone AG tätig, die ja bekanntlich auch zum Eberle-Syndikat gehörte.

Außerdem gibt es noch eine Verbindung von Patrick Groß zu Jürg Kramer, einem weiteren Mitglied des Eberle-Netzwerks.

Amtsgericht Wiesbaden Aktenzeichen: HRB 24436 Bekannt gemacht am: 30.09.2009 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Wiesbaden In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

22.09.2009

Business Info GmbH, Wiesbaden, Poststraße 21 B, 65191 Wiesbaden.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.09.2008 Die Gesellschafterversammlung vom 15.07.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Sulzbach (Taunus) (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 84249) nach Wiesbaden beschlossen. Geschäftsanschrift: Poststraße 21 B, 65191 Wiesbaden. Gegenstand: Aufbau von internationalen Vertriebsorganisationen, allgemeine Marketing- und Vertriebstätigkeiten sowie nicht erlaubnispflichtige Beratungsdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Kramer, Jürg, Benzenschwil/Schweiz, *04.09.1955. Bestellt als Geschäftsführer: Wäger, David, Wiesbaden, *11.02.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Groß, Patrick, Ludwigshafen, *16.02.1975.

Laut seinem Profil bei Xing brachte David Wäger 2008 als Geschäftsführer der Business Info GmbH mit Business Advokat sein erstes,eigenes Produkt auf den Markt. Dieses anwaltliche Forderungs-Management wird inzwischen schon bei vielen Unternehmen mit Erfolg eingesetzt. Er ist Mitinhaber von 15 Call Centern in ganz Europa.

Und mit Jürg Kramer haben wir sowohl eine Verbindung zum Zuger Kreisel und auch den Geschäftsführer der IFK AG, von der ja die Gutscheine an die Opfer der Abzocke geschickt wurden.

Als Randnotiz sei noch darauf hingewiesen, dass die Marketing & Project Service Inc., vertreten durch den Anwalt Boris Höller, beantragte eine einstweilige Verfügung, um gegen die Pressemitteilung von OTTO vorzugehen. Der Antrag wurde jedoch vom Landgericht Köln abgelehnt (Okt 2010).

27.12.11

Fünfeinhalb Jahre Haft für Internet-Betrüger

Wegen Internet-Betrugs muss ein 29-jähriger Mann für fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Erfurt verurteilte den Mann am Montag wegen gewerbsmäßigen Betrugs.

Dabei werteten die Richter das Geständnis des Angeklagten als strafmildernd. Der Mann hatte im Prozess eingeräumt, zwischen November 2009 und Januar 2010 insgesamt 672 Kunden geprellt zu haben. Er habe im Internet einen Online-Shop eingerichtet und gegen Vorkasse Elektroartikel angeboten, ohne jemals welche zu besitzen. Insgesamt habe er so 172.000 Euro eingenommen. Sein Ziel sei es gewesen, schnelles Geld im Weihnachtsgeschäft zu machen und sich dann ins Ausland abzusetzen. Der Angeklagte war im Juli 2010 in Rumänien verhaftet worden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: mdr.de

Warnung vor Betrug mit Mehrwertnummern

Die Telekomregulierungsbehörde RTR mahnt bei Anrufen der Rufnummer +436666666 zur Vorsicht. Die Behörde habe Hinweise von mehreren Institutionen bekommen, dass ein organisierter Missbrauch von Mehrwertdiensten stattgefunden haben dürfte, hieß es in einer RTR-Mitteilung vom Montag.

Bei Anrufe von der laut RTR nicht existierenden Rufnummer wurden Angerufene in einer automatisierten Ansage darüber informiert, dass sie einen Vertrag abgeschlossen hätten. Zur Stornierung des Vertrages sei der Anruf einer Mehrwertnummer notwendig. Bei Anruf der Mehrwertnummer wurden dann 3,64 Euro pro Minute verrechnet. Dabei wurde eine Reihe von 0900er-Rufnummern angegeben:

0900 570 871
0900 560 306
0900 560 401
0900 560 430
0900 560 490
0900 560 510
0900 560 530
0900 566 511
0900 566 522
0900 566 542
0900 566 547
0900 566 548
0900 566 551
0900 566 552
0900 566 561
0900 566 562
0900 566 563
0900 566 575

Die meisten der genannten Rufnummern wurden laut RTR bereits gesperrt. Die Behörde empfiehlt Betroffenen, ihre Telefonrechnungen zu überprüfen und gegebenenfalls abgebuchte Rechnungsbeträge bei ihrem Telefonbetreiber zu beeinspruchen.

Quelle: Kurier.at

23.12.11

Gericht verhängt Haftstrafe gegen Kaffeefahrten-Veranstalter

Weil er Senioren auf Verkaufsveranstaltungen hinterlistig abgezockt hat, muss ein Kaffeefahrten-Veranstalter aus Lastrup für zwei Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Das Cloppenburger Amtsgericht sprach den 41-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betruges in 16 Fällen schuldig. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sollte es aber Bestand haben, wäre der Angeklagte der erste seiner Branche, der ins Gefängnis muss.

... Seine Betrugsmasche war in den Augen des Gerichtes und der Anklagebehörde so dreist, dass eine harten Strafe, die auch Signalwirkung haben dürfte, gerechtfertigt schien.

Mit angeblichen Gewinnen von bis zu 3000 Euro hatte der Angeklagte die Senioren bundesweit gelockt. Doch statt der Gewinne gab es Elektro-Matratzen, die schon mal 900 Euro kosten konnten. Nach Überzeugung des Gerichts ließ sich der Angeklagte noch während der Verkaufsveranstaltung von den Teilnehmern und Interessierten nicht nur einen Kaufvertrag unterschreiben, sondern auch eine Abbuchungsvollmacht und mehrere Überweisungsträger. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Warnung vor Kaffeefahrten mit angeblicher Gewinnübergabe

In den vergangenen Tagen wurden in dem Bereich des Polizeipräsidiums Osthessen sogenannte "Gewinnbenachrichtigungen" aus dem Hause "Konrad Herzog & Partner - Finanzdienstleistungen" zugestellt. Den Angeschriebenen wurde dabei die Auszahlung eines Gewinnes, um die 950 Euro, in Aussicht gestellt. Das "einsammeln" der Gewinner und die Fahrt an einen nicht vorher bekannten Ort erfolgt mittels Bus, an vorgegebenen Haltestellen - Frühstück und weitere Zusatzprämien inclusiv.

Nach Einschätzung der Polizei dürfte es sich dabei um eine sogenannte Kaffeefahrt, mit dem Ziel der Durchführung einer Werbeveranstaltung handeln, bei der erfahrungsgemäß völlig überteuerte Produkte vorzugsweise an Senioren verkauft werden sollen. Um eventuell weitere angeschriebene Personen vor diesen Gefahren zu warnen und aus Gründen des Verbraucherschutzes wird vor einer Teilnahme gewarnt. Auf solche Gewinnbenachrichtigungen sollten sie nicht reagieren, denn sie sind nicht mal das Papier wert, auf dem sie geschrieben sind. Informationen zu diesem Thema finden Sie auch im Internet unter www.polizei-beratung.de.

Quelle: Polizeipräsidium Osthessen

Falsche Identitäten nach Wahl

Bei einem 25-jährigen Mann aus Kamerun fanden Beamte der Bundespolizei gestern Nachmittag mehrere total gefälschte Identitätskarten. Offenbar hielt er sich seit geraumer Zeit unerlaubt in Deutschland auf und versuchte seine wahre Identität zu verschleiern.

Der Mann wies sich gegenüber einer Streife im Berliner Ostbahnhof lediglich mit der Kopie einer Duldung aus. Die stutzig gewordenen Beamten nahmen den 25-Jährigen mit zur Dienststelle. In seiner Geldbörse entdeckten sie insgesamt vier komplett gefälschte Ausweise verschiedener Nationalitäten und drei Kreditkarten, die jeweils auf unterschiedliche Personalien ausgestellt waren.

Die Bundespolizei leitete Strafverfahren wegen Urkundenfälschung und Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz ein. Die weiteren Ermittlungen hat das Landeskriminalamt Berlin zuständigkeitshalber übernommen.

Quelle und vollständiger Bericht: Bundespolizeidirektion Berlin

Weiterer ehemaliger kino.to-Mitarbeiter zu Haftstrafe verurteilt

Bereits zum vierten Mal ein ehemaliger Mitarbeiter des früheren Streamingportals Kino.to verureteilt. Das Urteil in Höhe von drei Jahren und fünf Monaten Haft ist das derzeit höchste Strafmaß in diesem Verfahren. Es wird aber eine noch höhere Strafe für den Hauptbeschuldigten erwartet. Interessant sind auch die Hintergrundinformationen zur Werbung auf Kino.to worüber die GVU in ihrer Pressemitteilung zu der Verurteilung ausführlich informiert.

Ein weiterer früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist vom Amtsgericht Leipzig zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach den 47-Jährigen am Mittwoch der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Das Strafmaß gegen den in Zwickau lebenden Mann ist das höchste in den bisherigen vier Verfahren gegen ehemalige Mitarbeiter von kino.to.

Richter Mathias Winderlich sagte in der Urteilsbegründung, es müsse mit aller Deutlichkeit gezeigt werden, dass Urheberrechtsverletzungen nicht geduldet würden. Dietmar Bluhm von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte eine Strafe von drei Jahren und zehn Monaten gefordert. Der Verteidiger hatte für eine Strafe von drei Jahren plädiert.

Staatsanwaltschaft und Verteidigung nahmen das Urteil unmittelbar nach seiner Verkündung an. Die Urteile aus den ersten drei Verfahren gegen frühere kino.to-Mitarbeiter wurden ebenfalls sofort rechtskräftig, weil die Strafverfolgungsbehörde und die Angeklagten auf Rechtsmittel verzichteten. ...

Derzeit befinden sich noch zwei frühere Betreiber von kino.to in Untersuchungshaft, die als die Hauptbeschuldigten gelten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Der Westen

Der gestern Verurteilte war im System kino.to für das Anmieten und die technische Betreuung von Internetrechnern im Ausland zuständig. Zudem betrieb der 47-Jährige den ältesten und einen der leistungsstärksten kino.to-eigenen Filehoster auf dem zuletzt Raubkopien von 10.754 unterschiedlichen Filmtiteln gespeichert waren. Durch Werbung und insbesondere Abofallen auf diesem Filehoster erwirtschaftete der in Köln geborene Angeklagte seit 2008 Einnahmen von mehr als 630.000 Euro. Etwa die Hälfte dieser Summe konnte er als Gewinn verbuchen. ...

In der Anfangszeit habe kino.to viele Kosten produziert, so der Angeklagte. Im Juli 2008 habe ihn der kino.to-Chef jedoch angerufen und mitgeteilt, dass er mit Valentin F. (Anm.: Fritzmann) aus Österreich einen Werbepartner gefunden habe, der ihm monatlich 250.000 Euro zahlen wolle. Diese Geschäfte wurden über Spanien abgewickelt. Der Leipziger Hauptbeschuldigte im kino.to-Verfahren habe ihm außerdem von horrenden Werbeeinnahmen berichtet, so der Angeklagte weiter, und ihn gefragt, ob er nicht selbst einen Filehoster betreiben wolle.

Der Angeklagte, dem zu diesem Zeitpunkt die Geschäfte mit seinen ISP weggebrochen waren, sagte zu und programmierte seinen Hoster. Zweidrittel seiner Einnahmen dort generierte er über Abofallen, in denen der kostenlose Download eines Players oder Browsers beworben wurde, welcher allerdings mit einer jährlichen Zahlungsverpflichtung von 96 Euro verbunden war. Pro Nutzeranmeldung bei diesem Anbieter erhielt der Angeklagte 2,50 Euro, pro Zahlung durch einen derart geneppten Kunden 48,- Euro. Mit so genannten Text-Links warb der Filehost-Betreiber zudem für Firstload, wofür er zwischen 12,- und 14,- Euro pro Anmeldung bei diesem bezahlpflichtigen Zugangsanbieter zum Usenet erhielt. Allein von seinem Werbepartner Verimount generierte er dadurch in 2008 insgesamt 100.000 Euro. ...

Quelle und vollständiger Bericht: GVU online

Betrüger missbrauchen Namen vom Institut für Ernährungsforschung

Seit einiger Zeit erhalten Verbraucher in Brandenburg und anderen Bundesländern Anrufe von Betrügern, die sich als Mitarbeiter des Deutschen Instituts für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke (DIfE) ausgeben. Diese versuchen nach zwei bis drei Gesundheitsfragen am Telefon im Namen des Instituts teure Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen. Indem der Ruf des DIfE als seriöse wissenschaftliche Einrichtung für den Verkauf eines zweifelhaften Produkts missbraucht wird, werden die Verbraucher vorsätzlich getäuscht.

Das DIfE distanziert sich ausdrücklich von solchen Verkaufsangeboten. Das Institut führt zwar im Rahmen einiger wissenschaftlicher Studien telefonische Befragungen durch, verkauft aber keinerlei Nahrungsergänzungsmittel oder andere Produkte.

Sollten Verbraucher einen Anruf erhalten, in dem im Namen des DIfE Produkte verkauft werden sollen, bittet das Institut darum, den Namen der anrufenden Person sowie die angezeigte Rufnummer zu notieren und an die Pressestelle des Instituts weiterzuleiten:

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam-Rehbrücke
Arthur-Scheunert-Allee 114-116
14558 Nuthetal
Tel.: +49(0)33200 88-2335
Fax: +49(0)33200 88-2503

Quelle: Deutsches Institut für Ernährungsforschung

Lohnende Kaffeefahrt: versprochenen Gewinn eingeklagt

Gerhard Pültz aus Geroda im Landkreis Bad Kissingen hat Grund zur Freude. Dem 71-Jährigen wurde im vergangenen Jahr von einem angeblichen Lotto-Service mitgeteilt, er habe 1.000 Euro gewonnen. Im Rahmen einer Busfahrt, dachte Pültz, würde ihm der Gewinn übergeben. Die Reise entpuppte sich jedoch als mehrstündige Kaffeefahrt, auf der von den 1.000 Euro nicht mehr die Rede war. Statt dessen ging es um Betten, Messersets und Arzneimittel. All diesen Angeboten widerstand Pültz. Beim Angebot einer Reise nach Südtirol konnte er jedoch nicht nein sagen. Als ihm allerdings einige Tage nach der Fahrt "Beratungsgebühren" gleich für mehrere Reisen abgebucht wurden, reichte es dem Rentner. Er ging zu einem Bad Kissinger Anwalt. Vor dem Amtsgericht klagte man auf Rückerstattung der Kosten und auf Auszahlung des versprochenen Gewinns. Mit Erfolg - dem Urteil der Richter zufolge muss der Organisator der Kaffeefahrt Gerhard Pültz den Betrag auszahlen.

Quelle: TV touring

Betrüger legen angebliche Gewinnerin rein

Einen Glücksspiel-Betrugsfall in einer solchen Größenordnung wie aktuell haben die Ermittler der Kreispolizeibehörde Soest noch nicht bearbeitet. Bisher noch unbekannte Betrüger haben von einer 65-jährigen Frau aus dem Kreisgebiet 240000 Euro erbeutet.

Die Frau, die seit vielen Jahren an Lotterie- und Gewinnspielen - auch international teilgenommen hatte, erhielt Anfang diesen Jahres eine (angebliche) Gewinnbenachrichtigung einer spanischen Lotteriegesellschaft. Danach hatte sie in der Weihnachtsziehung den Hauptgewinn "El Gordo" mit 1,9 Millionen Euro gewonnen. In vielen nachfolgenden Telefonkontakten konnte ein Anrufer (Mitarbeiter der Lottogesellschaft) das Vertrauen der Frau gewinnen und sie zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Notarkosten in Höhe von 150000 Euro überzeugen, damit der Gewinn ausbezahlt werden könne. Die Frau überwies das Geld im Verlauf des Jahres in vielen kleinen Teilbeträgen über "Western Union" an die Lotteriegesellschaft/die Betrüger.

Der Höhepunkt des Betruges erfolgte dann vor wenigen Wochen. Bei der Gewinnerin meldete sich telefonisch ein angeblicher Mitarbeiter von Interpol/Niederländische Polizei. Er teilte der Frau mit, dass der Geldbote aus Spanien in Amsterdam festgenommen worden sei. Da jetzt niederländische Steuern anfallen würden, sollte die Dame 90000 Euro in bar bezahlen. Tatsächlich übergab die Frau dann diese Summe einer Geldabholerin, die mit dem Taxi anreiste.

Als dann allerdings weitere Forderungen gestellt wurden und die Frau noch eine größere Summe Bargeld abheben wollte, wurde sie von ihrem Bankberater "zur Rede gestellt" und offenbarte sich. Auf dessen Rat erstattete sie anschließend Strafanzeige bei der Kriminalpolizei. Die Ermittlungen nach den Betrügern gestalten sich schwierig, die Chance das gezahlte Geld zurückzubekommen, ist eher gering.

Quelle: Kreispolizeibehörde Soest

Versteckte Abo-Fallen

Herbert G. hat im Internet die Adresse eines Outlet-Centers gesucht. Dazu hat er in eine Suchmaschine den Begriff "Outlet" eingegeben. Um an die gesuchten Adressen zu kommen, sollte er seine persönlichen Daten eingeben, was er ohne viel zu überlegen auch tat. Einige Tage später bekommt er eine Rechnung, aus der hervorgeht, dass er bei seinem Besuch auf der Seite ein Abonnement abgeschlossen hat, das jährlich 96 Euro kostet. Diese Information hat der Betreiber der Seite im Kleingedruckten versteckt. Das hat Herbert G. jedoch nicht gesehen und war so in eine typische Abo-Falle getappt. Anwalt Thomas Hoeren rät, die Rechnungen erst einmal zu ignorieren: "Niemals daraufhin bezahlen. Und noch wichtiger: Strafanzeige wegen Betrugs erstatten."

Quelle und vollständiger Bericht: mdr - Umschau

Betrügereien mit Zeitschriften-Abos

Wegen 101 Fällen des Betrugs und der Urkundenfälschung wurde ein 21-jähriger Angeklagter vom Jugendschöffengericht zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Der aus Niederbayern stammende junge Mann, der mittlerweile bei der Familie seiner Freundin in einer Kaufbeurer Umlandgemeinde lebt, war vor etwa eineinhalb Jahren mit einer Drücker-Kolonne in Norddeutschland unterwegs.

Um die Vorgaben seines Kolonnenführers zu erfüllen, der auf möglichst viele Abschlüsse und Provisionen aus war, hatte der Angeklagte damals zahlreichen Minderjährigen Zeitschriften-Abos angedreht und auf den Bestellformularen falsche Geburtsdaten eingetragen.

Die auf diese Weise zustande gekommenen Verträge wurden von den Eltern der Jugendlichen gekündigt, sodass dem Verlag ein entsprechender Schaden entstand. Das Mitgefühl des Staatsanwalts mit den Geschädigten hielt sich in Grenzen: „Wenn sich ein Verlag einer Drückerkolonne bedient, braucht er sich nicht grämen, wenn Verträge widerrufen werden.“ ...

Quelle und vollständiger Bericht: Allgäuer Zeitung

21.12.11

Inkasso-Betrug durch Phantomfirma aus Hamburg

Das Inkassounternehmen Volks Inkasso AG aus Hamburg verschickt derzeit Mahnungen und fordert die Empfänger auf, sofort 130 Euro zu überweisen. In den Schreiben gibt das Inkassounternehmen an, dass dessen Mandant Euro Medien Marketing, Betreiber der Gewinnspiele Top 200/Euro Spiele, die Beitreibung beauftragt habe. In Unterlagen fordert Volks Inkasso AG insgesamt 270 Euro. Die Zusammensetzung des Endbetrags wird wie folgt angegeben: „Hauptforderung 177 Euro plus Mahnkosten; 13 Euro plus vorgerichtliche Inkassokosten: 80 Euro machen 270 Euro aus“. Recherchen zufolge dürften alle Forderungen mit gleichen Beträgen versandt worden sein.

Georg S. (Name geändert) staunte nicht schlecht, als ihm vergangene Woche ein Mahnschreiben der Volks Inkasso AG aus Hamburg ins Haus flattert. Der 80-Jährige wird zwar über einzelne Posten die zur Gesamtforderung führen informiert, wie sich die Höhe der Hauptforderung von 177 Euro errechnet, bleibt das Geheimnis des Inkassounternehmens und dessen Mandanten Euro Medien Marketing.

Der Senior hatte bereits vor eineinhalb Jahren eine ähnliche Forderung erhalten. Seine damals gesammelten Erfahrungen ließ ihn jetzt etwas gelassener an die Sache heranzugehen. Auffällig ist, dass seine damals falsch geschriebene Anschrift auch dieses Mal verwendet wurde.

Im April 2010 hatte die Media Inkassomanagement AG im Auftrag der DEM Marketing (ebenfalls im Zusammenhang mit Gewinnspielen) eine Forderung von 130 Euro gewollt - die Summe ein Zufall? Bundesweit wurde in diesem Zeitraum gegen das Inkassobüro strafrechtlich ermittelt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Mittelbayerische

Das Unternehmen Volks Inkasso AG ist offensichtlich eine Phantomfirma, denn im Handelsregister ist keine Eintragung zu dem Namen zu finden. Es darf daher mit Recht angenommen werden, dass es sich um einen groß angelegten Betrug handelt. Zumal es zu der Euro Medien Marketing ebenfalls keine Fundstellen bei einer Suche via Google gibt, wenn man die aktuellen Warnungen einmal nicht berücksichtigt.

Abzocke mit Inkasso für Gewinnspiele

Ein unseriöses Inkasso-Büro belästigt massenweise Verbraucher in Baden-Württemberg wegen angeblich offener Zahlungen. Nach den Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg versucht die NTT Telco Inkasso mit Zahlungsaufforderungen und massiver Einschüchterung, per Telefon zurzeit Geld bei Verbrauchern im Südwesten einzutreiben. Die Forderungen von bis zu 200 EUR stammen dabei meistens aus angeblichen Verträgen mit den dubiosen Gewinnspieleintragsdiensten Winfinder und Windienst und sind in der Regel unberechtigt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Südwest Presse

Telefon-Abzocke: Ansbacherin um 450 Euro betrogen

Dreister Telefon-Betrüger! Vergangene Woche rief ein bislang Unbekannter mehrfach bei einer Frau in Ansbach an und forderte sie hierbei unter Vorspiegelung falscher Tatsachen dazu auf, Geld zu überweisen. Die Kriminalpolizeiinspektion Ansbach warnt nun vor dieser Masche.

Erstmals rief der Gesuchte am Montag vergangener Woche bei der 60-Jährigen in der Markgrafenstadt an und teilte ihr mit, für den Betrag von knapp 50 Euro die Löschung ihrer persönlichen Daten vornehmen zu wollen. So würde sie in Zukunft keine unerlaubte Telefonwerbung mehr bekommen. Um zu untersteichen, dass sich ihre persönlichen Daten bereits im Umlauf befinden, gab er u.a. auch die tatsächliche Kontonummer der Ansbacherin an. Daraufhin überwies sie den geforderten Betrag.

Am darauffolgenden Freitag rief der Unbekannte erneut an und teilte mit, dass für sie noch ein Gewinn in Höhe von knapp 10.000 Euro aus der Türkei anstehen würde. Um diesen zu erhalten, müsste sie innerhalb einer Stunde über ein Bezahlsystem 350 Euro einzahlen ...

Quelle und vollständiger Bericht: AZ Nürnberg

19.12.11

Abzocke mit Software von Tropmi Payment GmbH

Auch wenn für die Abzocker das Betreiben ihrer Abofallen in der letzten Zeit schwieriger geworden ist, werden wohl alle Möglichkeiten ausprobiert, um dieses betrügerische Geshäftsmodell noch länger aufrecht zu erhalten. So manches Mal erscheinen dann neue Abzockseiten, von denen man den Eindruck gewinnt, sie seien mit der heissen Nadel gestrickt. Da erläutert der Stacheldrahtkönig Michael Burat vor laufender Kamera die Kostenpflicht seines Routenplaners und demonstriert dann das Nichtfunktionieren dieses Portals. Typisch, money for nothing.

Oft kommen bei den als Schnellschuss aktivierten neuen Seiten noch katastrophale Fehler in Punkto Rechtschreibung und Grammatik hinzu, die wir auch schon von anderen Abzockern wie beispielsweise von dem Team Frank DrescherBernhard Soldwisch gewohnt sind. Auch die Brüder Schmidtlein aus Büttelborn bilden mit ihrem Strohmann Alexander Varin da keine Ausnahme, obwohl es eine Zeit lang recht ruhig um sie war. Vor ein paar Tagen wurde uns der folgende Screenshot der Webseite software-und-tools.de zugesandt, die dem Schmidtlein-Clan zuzuordnen ist.

Schauen wir uns zunächst mal den Text in der Mitte an, der in wenigen Worten, die Funktion der Software beschreiben soll. Übrigens will der Schmidtlein-Clan die 192 Euro ja nur für die Bereitstellung des Links. Die Software selbst kostet 32 Euro, die wir beim Entwickler/Hersteller auch werbefrei downloaden können und uns im Gegensatz zu der bloßen Bereitstellung des Links dann dort auch ein sehr interessant klingendes komplettes Spiel liefert. Soviel zum Kosten-/Nutzenverhältnis der nicht umsonst als Nutzlosbranche bezeichneten Abofallenbetreiber.

Sehen wir uns den Satz mit der Spiele-Beschreibung doch ein wenig genauer an. So sieht das dann aus:

Da versteht man nicht mal annähernd, was damit gemeint sein soll. Beim besten Willen ist es uns nicht gelungen eine sinnvolle Aussage zu erahnen und kapitulieren vor jedem Reparaturversuch. Und solche Beschreibungen sollen angeblich redaktionell noch aufbereitet worden sein?

Den Abzockern ist das aber egal. Hauptsache der Nutzer hat seine Daten abgegeben. Das Kosten-Leistungs-Verhältnis ist in diesen Kreisen ein völlig überflüssiges Thema. Wichtig ist nur dass den Opfern dann eine dreiste Rechnung für gar nichts präsentiert werden kann.

Im Memberbereich erhalten Sie Zugriff auf redaktionell aufbereitete Inhalte zum Thema Software

Nutznießer dieser Abzockseite sind die Brüder Schmidtlein mit ihrem Strohmann Geschäftsführer Alexander Varin von der Firma Tropmi Payment GmbH, welche im Impressum als verantwortliches Unternehmen angegben ist.

Telefonterror mit Strafanzeige begegnet

Olaf Neubert lässt sich nichts vormachen. Und das rät der 60-jährige Ammerländer, der massiv von der Inkassofirma NTT Telco belästigt wurde, auch anderen. Seine Befürchtung ist aber eine andere: „Ich will mir gar nicht vorstellen, wie viele sich einschüchtern lassen, vor allem ältere Menschen.“ Angesichts massiver schriftlicher und mündlicher Drohungen dürfte das der Firma, vor der auch die Verbraucherzentrale warnt, trotz aller Warnungen auch gelingen.

Bei Neubert fing es am 15. November an. Gegen 8 Uhr erhielt er einen Anruf, in dem in einer Bandansage „ein Brief mit wichtigen Geldangelegenheiten“ angekündigt wurde. Der kam kurz darauf auch – mit einer Zahlungsaufforderung über 99 Euro für die angebliche Teilnahme an einem Gewinnspiel, zahlbar bis zum 18. November auf das Konto der Compresent in Erfurt. Unterzeichnet hat den Brief ein gewisser Ivan Milosevic, Manager Außenstände.

Und der rief einen Tag nach Ablauf der Frist um 8.30 Uhr auch prompt an, oder besser seine Stimme vom Band. Diesen Anruf hat Neubert aufgezeichnet. Und „Herr Milosevic“ klingt nicht sehr freundlich: „Also, hören Sie jetzt genau zu und zwar bis zum Schluss“, wird der Angerufene harsch begrüßt. Und weiter: „Wenn sie den Hörer vorzeitig vom Ohr nehmen oder zwischendurch auflegen, dann rufe ich Sie wieder und immer wieder an, ...

Für ihn ist das Drohung und Nötigung. Deshalb hat er eine CD mit der Bandaufnahme auch bei der Polizei abgeliefert. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Infos zur Anklage gegen Schmidtlein/Tank

Zur Anklageerhebung im Ermittlungsverfahren 720 Js 31889/09 gegen die Brüder Schmidtlein, ihren ehemaligen Eintreiber Olaf Tank und den derzeit noch aktiven Strohmann Alexander Varin hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt aktuell die folgenden Informationen bekannt gegeben.

Im Verfahren 720 Js 31889/09 gegen

Olaf Tank
Andreas Walter Schmidtlein
Alexander Varin
Jan Manuel Schmidtlein

wegen gewerbsmäßigen Betruges (sog. Abofallen) hat die Staatsanwaltschaft Darmstadt am 7.6.2011 Anklage zum Landgericht Darmstadt erhoben. Die Anklage betrifft die Internetseiten opendownload.de und softwaresammler.de für den Tatzeitraum 02.09.2008 – 28.02.2010.

Alle Ermittlungsverfahren, die diesen Tatzeitraum und die vorgenannten Internetseiten betreffen, sind Gegenstand des obigen Verfahrens.

Alle anderen Verfahren – auch die weitere Internetseite top-of-software.de betreffend - wurden vorläufig im Hinblick auf die o. g. Anklage eingestellt, da dem Strafverfolgungsinteresse durch die Anklage auch insoweit Rechnung getragen wird.

Psychoterror am Telefon von NTT Telco

"Wir werden Sie wieder und wieder anrufen und all unsere Mittel einsetzen, ersparen Sie sich diesen leidvollen Weg", droht die Männer-Stimme vom Band Michaela Schmidt* durchs Telefon. Einen Tag zuvor hatte die Firma NTT Telco (Europe) Inc. ihr bereits eine Mahnung geschickt. Schmidt habe im Oktober 2010 einen telefonischen Vertrag mit dem Gewinnspieleintragsdienst Winfinder abgeschlossen, der seine Ansprüche in Höhe von 168,30 Euro nun an NTT Telco übertragen habe.

Mit Methoden, die an Psychoterror erinnern, versucht ein gewisser Ivan Milosevic, der als Manager Außenstände auftritt, nun, die angeblich ausstehende Rechnung einzutreiben. Dabei übt er massiv Druck auf die Betroffenen aus, versucht, sie einzuschüchtern. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NNN.de

Polizei warnt wieder vor Gewinnbenachrichtigungen

Immer wieder warnt die Polizei vor Gewinnbenachrichtigungen, die nur das Ziel haben, die sogenannten Gewinner zu Verkaufsveranstaltungen zu locken.

Aktuell landen Schreiben einer Organisation in den Briefkästen, die angeblich ein Treuhandkonto verwaltet, auf dem verschiedene Gewinne der Angeschriebenen aufgelaufen sind. Da die Gewinne im Wert von rund 1000 Euro – laut Schreiben -bislang nicht abgerufen worden sein sollen und das Konto aus Datenschutzgründen aufgelöst werden müsse, werden die Gewinner nun zu einer Scheckübergabe eingeladen.

Die in dem Schreiben genannten Rahmenbedingungen – Zusatzprämie und kostenloses Essen – sowie der noch unbekannte Ort der Gewinnübergabe deuten nach polizeilicher Erfahrung darauf hin, dass sich die Gewinner in einer Werbeveranstaltung anstatt einer Gewinnübergabe wiederfinden werden.

Welch negative Erfahrungen man bei solchen Veranstaltungen machen kann, zeigt der Fall eines Ehepaares, das jetzt Anzeige beim Polizeirevier Schramberg erstattet hat. Das Paar hatte bereits im Frühjahr an einer Gewinnübergabe eines anderen Anbieters teilgenommen. Zur Übergabe des Gewinns im Wert von 1000 Euro wurde das Paar mit zehn weiteren „Gewinnern“ ins Elsass kutschiert. Dort erhielt man zwar zwei Gewinne, die aber mit Sicherheit keine 1000 Euro wert waren. Dafür sahen sie sich aber einer vierstündigen Verkaufsveranstaltung ausgesetzt, auf der massiv für ein Präparat geworben wurde, das die Blutbahnen reinigen und den Magen-Darm-Trakt unterstützen solle.

Im Anschluss an die Werbeveranstaltung war das Ehepaar dann in einen separaten Raum gebeten und dort praktisch zur Unterschrift eines Kaufvertrags für das Präparat genötigt worden. Damit nicht genug – die Rückfahrt von der Veranstaltung erfolgte nicht mehr mit dem Bus, sondern mit einem Pkw der Veranstalter, die das Ehepaar derart massiv unter Druck setzten, dass diese bei der Ankunft zuhause sofort die Rechnung in Höhe von 2300 Euro beglichen.

Die Polizei ermittelt jetzt gegen die Veranstalter nicht nur wegen Nötigung und Betrugsverdacht, sondern auch wegen des Verdachts der Körperverletzung. Das Präparat verursachte bei der Frau nämlich gesundheitlich Beschwerden, die nach Absetzung sofort wieder verschwanden.

Quelle: Polizeidirektion Rottweil

Telefonbetrug: Das Protokoll eines Opfers

Anfangs überwies Gerda K.* Betrügern 2000 Euro. Als Gewinnsteuer. Danach herrschte Funkstille. Einige Tage vorher wurde ihr am Telefon noch gratuliert. Ein Auto soll sie gewonnen haben. Sie entschied sich für eine Ablöse in bar. Doch niemand kam mit dem Scheck über 40.000 Euro.

"Als ich nichts mehr von denen gehört habe, dachte ich: ,So, jetzt bist du betrogen worden'", erzählt die Frau aus einer kleinen Gemeinde heute, vier Monate später. Dennoch ging sie nicht zur Polizei, auch ihren Töchtern verriet sie nichts. "Ich habe mich geniert, ich wusste, dass ich einen Blödsinn gemacht habe. Nun appelliert sie an andere Betroffene, sich jemandem anzuvertrauen. ...

Als Polizisten getarnt, riefen die Betrüger in den letzten Monaten aber nochmals bei ihren Opfern an: Sie sollen der Polizei beim Ergreifen der Täter helfen, indem sie Scheinüberweisungen durchführen. Doch das war nur ein weiterer Betrug ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kleine Zeitung

Anzeigenfirma aus Hamburg unterliegt vor Gericht

Die Firma HIT Hanseatische Inkasso-Treuhand hatte für die Fa. KWH, Hamburg, diese gebildet aus den Gesellschaftern Ralf und und Achim Kufner eine Forderung aus abgetretenem Recht eingeklagt.

Diese Klage wurde nun durch das AG Stolzenau ( U. v. 24.11.2011 3 C 222/11) abgewiesen.

Nach Ansicht des Gerichts, hat die Fa. KWH nicht darlegen können, den möglicherweise wirksamen Vertrag odrnungsgemäß, d.h. vollständig erfüllt zu haben. Weder waren die Druckobjekte an den richtigen Stellen noch in ausreichender Menge verteilt worden. Eine Vergütung stand somit der KWH nach § 641 BGB nicht zu. ...

Quelle und vollständiger Bericht: AnzeigenRecht

16.12.11

Callcenter-Betreiber muss wegen Schwarzarbeit hinter Gitter

Das Zollamt Lindau hat einen Callcenter-Betreiber und seine Lebensgefährtin überführt, mehr als eine Viertelmillion Euro Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt zu haben. Der Mann wurde jetzt vom Amtsgericht Augsburg auch wegen seiner einschlägigen Vorstrafen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten, seine Lebensgefährtin zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Unternehmen hatte unter anderem Niederlassungen in Memmingen und Leutkirch betrieben. Auch in weiteren bayerischen Städten war das betrügerische Pärchen aktiv.

Offiziell beschäftigten die Beschuldigten an insgesamt sechs Standorten mehr als 400 Arbeitnehmer, in Spitzenzeiten fast 500. Von diesen waren etwa 300 Arbeitnehmer zum Teil, mehr als 100 gar nicht bei der Sozialversicherung gemeldet. Diese wurden als Schwarzarbeiter beschäftigt. Allein der aufgedeckte Sozialversicherungsschaden - ohne Steuerschaden - beträgt mehr als eine Viertelmillion Euro.

Quelle und vollständiger Bericht: Schwäbische Zeitung Online

Per Cold-Call für ARAL-Tankgutschein in die Abofalle

Es war einer dieser Werbeanrufe, die das Ziel haben, auf krumme Tour abzukassieren. Versprochen wurde der Gewinn eines ARAL-Tankgutscheins in Höhe von 10 Euro. Einzige Bedingung: der Anruf bei einer kostenfreien (0)800er-Nummer. Wer wählte, der wurde per Bandansage aufgefordert, die Tasten 1 und 9 zu drücken, um den Tankgutschein zu aktivieren. Der Haken jedoch: Dadurch meldete sich der Anrufer zugleich bei einem so genannten Gewinnspieleintragsdienst an. Und der vereinnahmte jede Woche 9,90 Euro – ganz einfach über die Telefonrechnung des hereingelegten Verbrauchers.

Laut Bundesnetzagentur erscheinen die Forderungen auf der Telefonrechnung unter "mr. next id technologies GmbH (ehemals: NEXT ID technologies GmbH), Mildred-Scheel-Str. 1, 53175 Bonn". Bei den Kunden der Telekom Deutschland GmbH sind die Rechnungsbeträge unter den Artikel-/Leistungsnummern 82583 und 67965, bei den übrigen Anbietern allgemein unter Angabe der Produkt-IDs 91960 und 91994 sowie möglicherweise auch unter den Produkt-IDs 91022, 91023 und 91024 aufgeführt. Dem unlauteren Treiben hat die Agentur jetzt ein Ende gesetzt. Sämtlichen Netzbetreibern hat sie untersagt, Beträge mit diesen Nummern ab dem 12. Mai 2011 in Rechnung zu stellen oder für bereits zugestellte Rechnungen das Inkasso zu betreiben.

Für alle, die bereits bezahlt haben, kommen die beiden Verbote zwar zu spät. Aber sie können mit Verweis auf das Inkassierungsverbot der Bundesnetzagentur das Geld zurückfordern. Enthält die Telefonrechnung keinen Hinweis auf die von der "mr. next id technologies GmbH" in Rechnung gestellte Produkt-ID, sollte man sich zunächst beim jeweiligen Telefonanbieter nach dieser Nummer erkundigen. Denn nur mit der ID kann der Verbraucher prüfen, ob die Verbote auch die ihm berechnete Leistung betreffen.

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

Abzocke durch dubiose Gewinnversprechen

In zurückliegenden Tagen kam es im Bereich der Polizeiinspektion Celle immer wieder zu Versuchen, ältere Menschen um ihr Geld zu bringen. Wie die Polizei mitteilte, wurden dazu von den Unbekannten Tätern immer wieder angebliche Anwälte eingesetzt. Bei den betroffenen Personen meldeten sie sich als Rechtsanwälte oder Mitarbeiter aus angeblichen Kanzleien und suggerierten älteren Menschen telefonisch oder per Email hohe Geldgewinne, den Gewinn eines neuen Autos oder den Erhalt einer Erbschaft mit.

Die angerufenen Personen wurden aufgefordert, Bearbeitungsgebühren bzw. Überführungskosten zu zahlen, damit die vermeintlichen Gewinne zugestellt werden können. Dabei wurden die potentiellen Opfer gezielt zu Annahmestellen von Western Union geleitet. Dort sollten die Gebühren in bar eingezahlt werden. Empfänger des Geldes sollten Personen seien, die sich im Ausland aufhalten. Würden die Angerufenen das Geld dann anweisen, wäre dies das einzige was passiert - der versprochene große Geldbetrag würde sich nicht einstellen..

Die Annahmestellen von Western Union befinden sich in Celle bei der Postbank und in einem Reisebüro. Der Inhaber des Reisebüros hat in den vergangenen Tagen bereits zweimal ältere Personen davon abgehalten, höhere Geldbeträge einzuzahlen.

Ex-Mitarbeiter von Kino.to erhält Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Leipzig hat am Donnerstag einen weiteren Mitarbeiter der illegalen Internet-Filmplattform Kino.to verurteilt. Der Richter sprach den 24-Jährigen der gemeinschaftlichen und gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken schuldig. Die Haftstrafe von einem Jahr und neun Monaten Gefängnis wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Der Angeklagte hatte gleich zu Prozessauftakt zugegeben, zwischen 2009 und 2011 fast 54.000 Dateien auf das Internetportal hochgeladen zu haben. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Dresden entsprach das einem Zehntel des gesamten auf Kino.to verfügbaren Filmbestands. Damit habe der aus Nordhein-Westfalen stammende Mann bis zu seiner Festnahme im Juni dieses Jahres rund 12.000 Euro verdient. ...

Der Leipziger Amtsrichter betonte dennoch, dass der Angeklagte ein kleiner, aber notwendiger Teil des illegalen Portals gewesen sei. Die Betreiber seien auf Leute wie ihn angewiesen gewesen, die für wenig Geld viele Filme hochgeladen hätten. Insgesamt ermittelt die Integrierte Ermittlungseinheit Sachsen (INES) der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen mehr als 20 an Kino.to Beteiligte. ...

Quelle und vollständiger Bericht: mdr - Sachsen

Polizei lässt Kaffeefahrt platzen

In einer gemeinsamen Aktion haben Landratsamt Landshut und die Polizei-Inspektion (PI) Landshut am Mittwochmorgen eine dubiose Kaffee-Fahrt nach Tschechien verhindert.

Um 5.45 Uhr haben Mitarbeiter der beiden Behörden die ersten Bürger am Hauptbahnhof Landshut über die fragwürdigen Praktiken einer in Norddeutschland ansässigen Firma informiert, welche die Frauen und Männer zu einer Fahrt animieren wollten: Sie sollte zu einer Verkaufs-Veranstaltung ins tschechische Vimperk (Winterberg) bei Prachatitz führen, rund 20 Kilometer östlich der bayerischen Landesgrenze.

Aber weder Reiseziel noch die Verkaufs-Veranstaltung waren offenbar im Vorfeld bekanntgegeben worden. Eine ganze Reihe von meist älteren Bürgern im Landshuter Raum hatten Schreiben erhalten, in denen ihnen ein Gewinn in Höhe von mehreren hundert Euro versprochen worden ist ...

Quelle und vollständiger Bericht: wochenblatt.de

Senior überführt Betrüger

Einem 76-jährigen Mann aus Soest wurde von einem bisher unbekannter Anrufer ein Gewinn in Höhe von 80000,- Euro versprochen. Laut Mitteilung der Soester Polizei ließ sich der Senior zum Schein auf das Spiel ein und konnte der Kripo somit zur vorläufigen Festnahme von zwei vermutlichen Betrügern verhelfen. In der letzten Woche war der Soester von einer angeblichen Rechtsanwaltkanzlei aus Stuttgart telefonisch kontaktiert worden. Der Notar gab an, dass der Senior einen BMW bei einer Lotterie gewonnen habe, der Wert aber auch in bar ausgezahlt werden könne. Für die Auszahlung seien allerdings Notar- und andere Gebühren in Höhe von 2400,- Euro zu zahlen.

In den nächsten Tagen fanden täglich mehrere Telefongespräche zwischen dem "Notar" und dem "Gewinner" statt. Der redegewandte Soester konnte die Summe auf 800,- Euro herunter handeln und von einer Überweisung auf Barzahlung umstellen. Als dann am Dienstag zwei Geldboten bei ihm erschienen, vertröstete der Senior die beiden Männer für eine halbe Stunde, da er das Geld erst von der Bank holen müsse. Er fuhr dann allerdings direkt zur Polizei und schilderte den Sachverhalt.

Die Kripo-Beamten konnten die beiden Geldboten aufgrund der guten "Vorarbeit" und exakten Beschreibung auf dem Parkplatz eines Einkaufscenters vorläufig festnehmen. Es handelt sich um zwei 24 und 30 Jahre alte Männer aus Castrop-Rauxel. In ihren Vernehmungen gaben sie an, dass sie offenbar hereingelegt worden seien und lediglich für eine Kurierfahrt angeheuert waren. Ob das tatsächlich so ist, werden die weiteren Ermittlungen ergeben. Die Polizei hat die Wohnungen der Tatverdächtigen in Castrop-Rauxel nach richterlichem Beschluss durchsucht und dabei auch Computer und Handys sichergestellt. Möglicherweise kann die Auswertung der Daten zu den Hintermännern führen. Die Tatverdächtigen wurden im Verlauf des Mittwoch wieder entlassen.

Der geschilderte Fall zeigt wieder mal eindrucksvoll, dass man Gewinnversprechen am Telefon oder auch per Post auf keinen Fall glauben sollte. "Niemand schenkt Ihnen etwas!!!"

14.12.11

Telefonkunden müssen falsche Posten nicht bezahlen

Telefonfirmen dürfen nicht einfach den Festnetzanschluss sperren, wenn der Kunde die Rechnung nicht komplett bezahlt. Das Landgericht München I gab einer Hamburgerin Recht, die in ihrer Telefonrechnung rund 163 Euro für Sondernummern und Servicedienste fand. Die Kundin gab an, dass sie diese nie vereinbart und nie genutzt hatte. Sie hatte deshalb die falschen Posten abgezogen und nur den Restbetrag überwiesen.

Ihre Telefonfirma Telefónica Germany durfte weder mit einer Sperre drohen noch sie wahr­machen, ohne die Forderung zu beweisen. Es müsse vermieden werden, dass Verbraucher unbe­rechtigte Beträge bezahlen, weil ihnen sonst eine Sperre droht (Az. 37 O 21210/11). ...

Quelle und vollständiger Bericht: Stiftung Warentest

Forderungen von NTT Telco werden immer unverschämter

Mit massiven Einschüchterungen verunsichert derzeit das Inkassounternehmen NTT Telco aus Wiesbaden Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Firma versucht am Telefon und per Post, vermeintliche Teilnehmer an zwielichtigen Gewinnspieleintragsdiensten wie Winfinder oder Windienst zur Zahlung von Beträgen zwischen 99 und 178 Euro zu bewegen. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät den angeblich säumigen Kunden, den Betrag auf keinen Fall zu zahlen, wenn sie keinen Vertrag mit den dahinterstehenden Unternehmen geschlossen haben.

Verbraucher berichteten, dass schon Tage vor dem Eingang des Schreibens per Telefon in automatischen Bandansagen ein "Brief mit wichtigen Geldangelegenheiten" angekündigt wurde. Angerufene, die nicht reagiert haben, werden nun erneut in langen Bandansagen beschimpft, endlich ihre Schulden zu bezahlen. Ihnen wird gedroht, dass man doch eine schöne Weihnachtszeit und nichts mit einem Gerichtsvollzieher zu tun haben wolle. "Der Telefonterror der Inkassofirma wird immer unverschämter", stellt Christian Gollner, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale fest.

In den Schreiben, die von einem "Ivan Milosevic" unterzeichnet sind, wird behauptet, die Empfänger schuldeten den Betreiberfirmen der Gewinnspieleintragsdienste einen Betrag in meist dreistelliger Höhe. Angeblich bestünde ein kostenpflichtiger Vertrag über die Zahlung von 9,90 Euro pro Woche für eine "Leistung", die in dem Anschreiben jedoch nicht näher beschrieben wird.

Diese Dienste hätten ihre Ansprüche, die sich in den vorliegenden Fällen auf angebliche Vereinbarungen zwischen September 2010 bis Februar 2011 beziehen, an NTT Telco Inkasso abgetreten. Die aufgelaufene Summe solle innerhalb einer meist nur wenige Tage umfassenden Frist überwiesen werden. Ansonsten warteten auf den Empfänger der dubiosen Post "weitere Kosten und Unannehmlichkeiten". Bei pünktlicher Zahlung sei "der gesamte Vertrag erledigt", und es würden keine weiteren Forderungen gestellt. Betroffene berichten, dass die schriftliche Geldeintreibung durch belästigende Anrufe noch verstärkt werde. Wer sich hierdurch bedroht fühlt, kann Strafanzeige erstatten.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Wie schon in Foren und Blogs berichtet wird, haben auch die Verbraucherzentralen bereits Hinweise von Betroffenen erhalten, dass Widerspruchsschreiben an NTT Telco zurückgekommen sind mit dem Vermerk ‚Annahme verweigert’. Im Gegensatz zu den Verbraucherzentralen halten wir deshalb eine Korrespondenz für überflüssig. Da die Forderungen i.d.R. ohnehin unberechtigt sind, kann man sich als Betroffener auch totstellen und sich das Porto für einen Widerruf sparen.

Betrüger machen Druck: Polizei rät die Schreiben zu ignorieren

Gleichzeitig erschienen bei der Polizei in Scheeßel letzte Woche zwei 78 und 83 Jahre alte Ehemänner, deren Frauen von einer "Zentrale für Gewinn..." Reisebestätigungen für eine Tagesfahrt am Dienstag erhalten hatten. Die Unternehmen drohten, falls die Fahrt nicht angetreten werde, würde eine Rechnung folgen.

Bei diesen Fahrten handelt es sich um die üblichen betrügerischen Kaffeefahrten, bei denen Senioren überteuerte Heizdecken und andere unnötige Waren angedreht werden sollen. Allerdings sind die Betreiberfirmen dazu übergegangen, höheren Druck auf die potentiellen Teilnehmer auszuüben.

Der Sprecher der Rotenburger Polizei rät, sich davon nicht beeindrucken zu lassen. Die Schreiben werden oft vieltausendfach in der Hoffnung versandt, dass ein Bus gefüllt werden kann. Die Rechnung dieser Firmen ist, dass es ihnen in geschickten Verkaufsveranstaltungen gelingt, einigen Teilnehmern für viel Geld Waren zu verkaufen.

Frühere Ermittlungen haben ergeben, dass die Waren von schlechter Qualität und um ein Vielfaches überteuert sind. Daher der Tipp des Beamten: "Ignorieren Sie die Schreiben und werfen Sie sie in den Papierkorb! Nehmen Sie auf keinen Fall an diesen Fahrten teil!" Der Nebeneffekt: Fährt niemand mehr mit, müssen sich die Betrüger ein anderes Betätigungsfeld suchen.

Die Ermittlungen gestalten sich für die Polizei oft schwierig, da die Firmen ihre Veranstaltungen nicht als "Wanderlager" nach Gewerbeordnung anzeigen. Hin und wieder rufen dann Teilnehmer dieser Veranstaltungen bei der Polizei an. Werden die Rechtsvorschriften nicht eingehalten, können die Behörden die Veranstaltungen unterbinden.

Quelle: Polizeiinspektion Rotenburg

Vor Inkasso-Abzocke der NTT Telco wird gewarnt

Die Verbraucherzentrale NRW warnt vor den massiven Einschüchterungsversuchen, mit denen ein Inkassounternehmen am Telefon und per Post derzeit versucht, vermeintliche Teilnehmer am Gewinnspieleintragsdienst Winfinder zur Zahlung von Beträgen zwischen 99 und 178 Euro zu bewegen.

Angeblich säumige Kunden, denen eine Zahlungsaufforderung der NTT Telco (Europe) Inc. mit Sitz in Wiesbaden ins Haus flattert, sollten den angeblich fälligen Betrag auf keinen Fall zahlen, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Ruhr Nachrichten

12.12.11

Firstload der Wiener Abzocker mit erneut verändertem Impressum

Die aktuellen Entwicklungen um kino.to scheinen den "kleinen Prinzen" Valentin Fritzmann irgendwie aus der Bahn geworfen zu haben. Nicht anders ist zu erklären, dass das Impressum von Firstload nun erneut verändert wurde und eine Kreditkartenzahlung über das aus Adjerbaijan stammende "Unternehmen" augenscheinlich nicht mehr möglich ist. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Inside megadownloads-net

Abzocke mit Tonband und Mehrwertnummer

Der Ideenreichtum der Telefonabzocker ist unendlich: Derzeit werden Vorarlbergs Konsumenten von einer Tonbandstimme aufgefordert eine kostenpflichtige Mehrwertnummer anzurufen, ansonsten werde ein Mitspielbeitrag für ein Gewinnspiel vom Konto abgebucht. Die AK-Konsumentenschützer raten, entweder gleich aufzulegen.

Wer in den vergangenen Tagen Anrufe der Nummer „+436666666“ entgegen genommen hat, wurde durch eine Tonbandstimme aufgefordert, die „1“ für eine Kundenberatung oder die „2“ für eine Verlängerung des Vertrages auf weitere zwölf Monate zu drücken. Konsumenten, die sich für die Kundenberatung entscheiden, wird mitgeteilt, dass sie vor ein paar Monaten an einem Gewinnspiel teilgenommen hätten.

Würde man jetzt nicht eine kostenpflichtige Mehrwertnummer anrufen um den „Vertrag“ zu kündigen, würde am nächsten Tag der neue Mitspielbeitrag vom Konto abgebucht oder eine Rechnung zugeschickt. Nach Meinung von AK-Konsumentenberaterin Sandra Leichte, BBA existiert in diesen Fällen weder ein alter Gewinnspielvertrag noch sollte in irgendeiner Form auf diesen Anruf reagiert werden.

Wie Betroffene berichten, werden Konsumenten bei Anruf der teuren Mehrwertnummer nämlich sehr lange hingehalten. Da die Anrufe mehr als 3,5 Euro pro Minute kosten, können durch ein 15-minütiges Telefonat bereits über 50 Euro Kosten auflaufen.

Betroffenen, die diese Nummer bereits angerufen haben, rät Leichte eine Anzeige wegen Betrugs bei der Polizei zu erstatten und die nächste Telefonrechnung schriftlich zu beeinspruchen.

Quelle: Arbeiterkammer Vorarlberg

Lotto-3000-Abzocker mit neuer Masche

Mehrere Betroffene aus der Region berichten von Anrufen und Briefen einer Firma „NTT Telco“. Ein Ivan Milosevic, der sich als „Manager Außenstände“ bezeichnet, fordert zur Zahlung zwischen 59 und 79 Euro auf. Man habe am Gewinnspieleintragsdienst „Glücksfinder“ der „Millionenchance Inc.“ teilgenommen – die Beiträge sei man jedoch schuldig geblieben. Nun habe die Firma „Millionenchance Inc.“ ihre Ansprüche an die „NTT Telco (Europe) INC.“ abgetreten. Man solle umgehend bezahlen, dann werde die Firma keine weiteren Forderungen stellen.

Im Internet finden sich zahlreiche Einträge, in denen vor der neusten Masche gewarnt wird. Interessant ist, wohin das Geld fließen soll: Genannt werden die „Compresent Erfurt GmbH“ und auch die „Telebill GmbH“. Namen, die aufhorchen lassen. An die „Compresent Erfurt GmbH“ sollte man auch bei „Lotto 3000“ das Geld überweisen. Es war die Firma des angeblichen Geschäftsführers Eberhard Fietz, der auch bei der „Telebill“ und anderen Firmen immer wieder in verantwortlicher Position genannt wird. Als Adresse wird jeweils die Waldhofer Straße 102 in Heidelberg genannt – wohl recht beliebt für Firmen, die nur aus einem Briefkasten bestehen.

Ob Fietz tatsächlich hinter der Abzock-Masche steckt, ist fraglich. Nach PZ-Recherchen ist sein Anwalt, Georg Meyer-Wahl aus Heidelberg einer der Drahtzieher – zumindest hatte er die Verfügungsgewalt über das Konto. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Pforzheimer Zeitung

Mal eben ein Abo für 1000 Euro

Wer das Schreiben der „Gewerbeauskunft-Zentrale“ liest, kommt zunächst wohl kaum auf die Idee, hier zur Kasse gebeten zu werden. „Erfassung gewerblicher Einträge“ steht da, und zu allererst wird der Empfänger des Briefs aufgefordert, die Angaben, die dort über ihn stehen, zu „ergänzen oder korrigieren“.

Also den Firmeneintrag in einem bestehenden Verzeichnis auf Richtigkeit durchsehen?, denkt sich da sicher manche gestresste Sekretärin, der das mit der übrigen Firmenpost auf den Schreibtisch flattert. Dann noch die Unterschrift drunter, und per Fax an die „Gewerbeauskunft-Zentrale“.

Aber man sollte dieses Schreiben doch bis zu Ende lesen, auch die in kleiner Schrift gedruckten weiteren Angaben. Da erfährt man dann überrascht, dass man mit der Unterschrift ein Abonnement eingeht, und zwar gleich auf zwei Jahre hinaus. Und diese 24 Monate kostet der Spaß dann sage und schreibe 956,40 Euro. Und die Umsatzsteuer wird dann auch noch draufgeschlagen, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Schwäbische Post

10.12.11

Vor Zahlungsaufforderungen nach angeblichem Gewinnspiel wird gewarnt

In den letzten Tagen erstatten mehrere Bürger Anzeige gegen eine Inkassofirma. Diese Firma hatte vorwiegend ältere Mitbürger angeschrieben. Demnach hätten sie an einem kostenpflichtigen Gewinnspiel teilgenommen und müssten jetzt noch eine offene Rechnung bezahlen. Bei Nichtzahlung der Beträge drohte man mit weiteren Massnahmen, um an das Geld zu kommen. Mit automatisierten 'Einschüchterungstelefonaten' versuchte man zum Teil weiter Druck auszuüben.

Die Ermittlungen gegen diese Firma wurden aufgenommen, gestalten sich allerdings als schwierig, da es sich offensichtlich um eine Briefkastenfirma handelt. Die Polizei rät dazu, auf jeden Fall eine Strafanzeige zu erstatten. Nicht auf die Forderungen eingehen und die Rechnung nicht bezahlen! Behandeln Sie solche Post als unerwünschte Werbepost und entsorgen sie diese!

Quelle: Kreispolizeibehörde Coesfeld

Polizei schnappt Betrüger

Unbekannte Anrufer meldeten sich mehrfach bei einer 79-jährigen aus Letmathe und gaben an, dass diese in einem Gewinnspiel eine hohe Geldsumme gewonnen habe. Mann hatte ihr einen Gewinn von über zwei Millionen Euro in Aussicht gestellt. Die Geldsumme könne jedoch erst nach Überweisung eines 1%-igen Anteils an sie ausgezahlt werden. In mehreren Anrufen sollte die Geschädigte dazu bewegt werden, diesen 1%-igen Anteil an einen Boten zu übergeben.

Die Rentnerin hatte sich aber im Vorfeld an die Polizei in Iserlohn gewandt. Am Nachmittag des 07.12.2011, erschien ein 21jähriger Mann aus Bremen als Bote bei der Geschädigten und wollte die Summe abholen. Die Geschädigte übergab einen Briefumschlag und anschließend wurde der Beschuldigte von Beamten des hiesigen Kriminalkommissariates 11 vorläufig festgenommen. Der Beschuldigte wurde nach seiner Vernehmung entlassen und muss nun mit einem Verfahren wegen Betrugs rechnen.

Die Polizei appelliert: Wenden Sie sich bei dubiosen Anrufen mit Geldgewinnen an Spielen, an denen sie nicht teilgenommen haben, an ihre Polizei, damit solchen Betrügern das Handwerk gelegt wird.

Quelle: Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

Rentnerin fällt fast auf Trickbetrüger herein

Eine 84-Jährige aus Angermünde wurde am Mittwochvormittag beinahe Opfer von Trickbetrügern. Die Männer teilten der Frau am Telefon mit, dass alle ihre persönlichen Daten ins Ausland verkauft worden seien. Um eine Löschung ihrer Daten dort zu veranlassen, sollte sie zwei Mal je 400 Euro in die Türkei überweisen. Für den Fall, dass sie dies nicht tun würde, zeigte man ihr auf, dass ihr Konto gepfändet werden würde.

Aus Angst vor dieser vermeintlichen Pfändung begab sich die Geschädigte zur Post und wollte das Geld überwiesen. Dort schöpften die Mitarbeiter jedoch Verdacht. Sie verweigerten die Ausführung der Überweisungen, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine

Die Polizei nimmt diesen Fall zum Anlass und warnt erneut eindringlich vor solch dreisten Betrügern.

Angeblich an Gewinnspiel teilgenommen

In den vergangenen Tagen wurde bei den Polizeiinspektionen Neustadt/Aisch und Ansbach insgesamt dreimal eine Anzeige wegen versuchten Betruges gestellt. In allen drei Fällen sollen die Anzeigeerstatter an einem kostenpflichtigen Gewinnspiel teilgenommen haben.

Eine 50-jährige Frau aus dem Landkreis Ansbach erhielt eine Zahlungsaufforderung über mehr als 100 Euro. Ein Inkassounternehmen mahnte den Betrag an, da sie die Dienstleistung eines Gewinnspieleintragsdienstes in Anspruch genommen hätte. Gleichlautende Schreiben erhielten auch eine 50-jährige Frau und ein 74-jähriger Mann im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim. Auch hier forderte dasselbe Inkassounternehmen einen ähnlichen Geldbetrag.

In allen drei Fällen sollen die Anzeigeerstatter telefonisch die Dienste des Gewinnspieleintragsdienstes in Anspruch genommen haben. Hierüber seien auch telefonische Aufzeichnungen geführt worden, welche dies belegen sollen.

Die Beamten des Fachkommissariats der Kriminalpolizeiinspektion Ansbach haben die Ermittlungen wegen versuchten Betruges übernommen. Derzeit wird geprüft, inwieweit die Tonaufnahmen den tatsächlichen Gesprächverlauf der Anzeigeerstatter mit den Mitarbeitern dieses Gewinnspieleintragsdienstes wiedergeben.

Alle drei Anzeigeerstatter zahlten jedoch den geforderten Betrag nicht.

Die Ermittler aus der Markgrafenstadt fragen nun, ob weitere Personen solche Zahlungsaufforderungen erhalten haben. Sollte dies der Fall sein, wird gebeten, sich mit dem Kriminaldauerdienst Mittelfranken unter der Telefonnummer (0911) 2112-3333 in Verbindung zu setzen.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelfranken

09.12.11

Unberechtigte Forderungen der NTT Telco nicht zahlen

Nachdem sich die Kontoverbindung geändert hat für die unberechtigten Forderungen der angeblichen Gewinnspieleintragungsportale windienst und winfinder, erhalten die Opfer von der Betrügerbande ganz lustige Schreiben. Natürlich wird wieder einmal gefordert. Als Hintergrundinformation wird mitgeteilt, dass die NTT Telco (Europe) Inc. die Forderungen von der Telefon Services Inc. übernommern. Deshalb seien schuldbefreiende Zahlungen nur noch an die NTT Telco möglich.

Als Zahlstelle wird im Text dann die Compresent Erfurt GmbH benannt, aber eine Überweisung soll komischerweise an die Firma Telebill GmbH erfolgen.

Offensichtlich wurden die vermeintlichen Forderungen an die NTT Telco (Europe) Inc. übertragen, weil der Registered Agent der Telefon Services Inc. das Handtuch geschmissen hat und die Firma seit März 2011 nicht mehr aktiv ist.

Der Firmensitz in Wyoming/USA ist schon länger bekannt und öfter aufgefallen. Beispielsweise ist er identisch mit dem Sitz der IFK AG (Geschäftsführer: Jürg Kramer), eines ehemaligen Unternehmens von Faustus Eberle, von der die Abzocke mit den Kosmetik-Gutscheinen stammt. Bei den aktuellen Schreiben der NTT Telco handelt es sich um die gleiche Betrugsmasche wie sie zuvor schon von der Telomax GmbH praktiziert wurde. Und immer lassen sich die Hinterleute dieser Gaunerbande bis zum Zuger Kreisel der Swiss Connection zurückverfolgen.

Offertenbetrug von neuer Phantomfirma

Firmengründer und Gewerbetreibende, bei denen eine Eintragung oder Änderung im Handelsregister erfolgt ist, haben in den letzen Wochen offiziell wirkende Schreiben mit angehängtem Überweisungsträger erhalten. Die Überschrift in großen, fetten Buchstaben lautet "Handelsregister". Offensichtlich handelt es sich bei dem Absender um eine anonyme Betrügerbande. Aus dem Schreiben geht nämlich nicht hervor, an wen man sich ggf. wenden kann. Es gibt kein Impressum, keine Kontaktadresse und keine Firmenangabe. Lediglich auf dem Überweisungsträger ist als Kontoinhaber das Kürzel "BLE-HRB" zu lesen. Was auch immer das heißen soll. Im Anschreiben wird zwar auf die AGB hingewiesen, welche auf der Webseite www.handelregisterbekanntmachungen.de zu finden sein sollen. Seltsamerweise ist dort aber nichts entsprechendes vorhanden. Aufrufbar ist stattdessen eine Parkingseite mit Werbung und dem Hinweis, dass diese Domain zum Verkauf angeboten wird. Eine Verwechslung mit der offiziellen Webseite des Handelsregisters ist wohl beabsichtigt, den die kann unter der Adresse www.handelsregisterbekanntmachungen.de (mit s) aufgerufen werden.

Empfänger solcher Schreiben sollten auf keinen Fall eine Zahlung leisten. Wenden Sie sich an die Polizei und erstatten Sie Anzeige.

Betrugsversuch von NTT Telco Inkasso; Polizei warnt

Karl M. (Name von der Redaktion geändert) staunte nicht schlecht, als er am Dienstag in seinem Briefkasten eine Zahlungsaufforderung des Inkassobüros "NTT Telco Forderungen und Inkasso Deutschland" fand. Angeblich habe er, so stand es in dem Schreiben, am Gewinnspieldienst Glücksfinder teilgenommen und sechs seiner wöchentlichen Beiträge bisher noch nicht bezahlt. Insgesamt stünde deshalb der Betrag von 59,40 Euro offen. Den soll er auf ein angegebenes Sparkassenkonto überweisen. ...

Mittlerweile warnt die Polizeidirektion Tauberbischofsheim vor dieser fragwürdigen Post mit Zahlungsaufforderungen von "NTT Telco Forderungen und Inkasso Deutschland", denn es ist nicht auszuschließen, dass die zwischenzeitlich den Weg auch noch in weitere Briefkästen der Region gefunden hat. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Fränkische Nachrichten

Drei Jahren Haft für kino.to-Betreiber

Am 7. Dezember 2011 fand ab 8.30 Uhr die zweite Verhandlung beim Schöffengericht Leipzig im Fall kino.to statt. Angeklagt war Martin S. aus Leipzig. Der heute 27-Jährige, der zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Million Fälle zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass das Bereitstellen der Links über kino.to letztlich das "öffentlich Zugänglichmachen" der Raubkopien sei.

Das Strafmaß begründete Amtsrichter Mathias Winderlich damit, dass die mittels kino.to begangenen Urheberrechtsverletzungen "bei weitem über das übliche Maß" hinausgingen. Der Angeklagte habe sich einen nicht unerheblichen wirtschaftlichen Vorteil durch die Urheberrechtsverletzungen verschafft. "Die Kinofilme waren dabei nur Mittel zum Zweck", so der Richter. Strafmildernd wirkte sich laut Gericht vor allem das aus familiären Gründen zwar späte, aber aufrichtige und umfassende Geständnis des Angeklagten aus.

Der gelernte Kfz-Mechaniker, der in familiärer Beziehung zu dem mutmaßlichen Kopf der kino.to-Bande steht, erwirtschaftete im System kino.to nahezu 400.000 Euro aus "Wartungs- und Verwaltungsarbeiten" sowie "Nutzung von Werbeflächen", wie aus den von der Anklage vorgetragenen Rechnungen des Martin S. hervorgeht. Nach Abzug aller Kosten blieben ihm annähernd 230.000 Euro Gewinn für die Zeit vom August 2009 bis Juni 2011. Die Werbe-Einnahmen stammten überwiegend aus Abofallen, die unbedarften Nutzern wiederkehrende Gebühren für ansonsten frei erhältliche Software oder minderwertige Angebote in Rechnung stellten.

Der nunmehr Verurteilte war seit August 2009 der Haupt-Administrator der Portalseite kino.to und betrieb zudem einen eigenen Filehoster mit zuletzt 16.780 Raubkopien, die ausschließlich über die Verlinkung auf kino.to von Nutzern gefunden und genutzt werden konnten.

Als Haupt-Administrator war er zugleich "die Stimme von kino.to", wie es die Anklage formulierte. Er kommunizierte über das kino.to-eigene Forum mit den Nutzern nach außen und intern mit den Uploadern, welche die Raubkopien auf die Filehoster hochluden sowie mit den so genannten Freischaltern. Diese hatten die Aufgabe, die Links nach verschiedenen Qualitätsmerkmalen zu prüfen und erst danach auf der Portalseite zu aktivieren. Martin S. war nach eigener Aussage vor Gericht ebenfalls als Freischalter tätig und in den letzten Jahren der Hauptuploader für aktuelle Kinofilme.

Von der Anklage dazu befragt, woher das System kino.to eigentlich seine Einkünfte beziehe, gab S. an, dass der Kopf der Bande, Dirk B., von Valentin F. monatliche Zahlungen erhalten habe, die zeitweilig im sechsstelligen Bereich gelegen haben. Dies habe ihm Dirk B. erzählt. Um Werbung für kino.to zu machen, habe F. zudem auf dem Portal Gulli.com, das er zuvor gekauft hatte, ein Interview zu diesem Thema platziert. Dieses Interview sei gemeinsam von dem Angeklagten selbst und zwei weiteren kino.to-Betreibern entwickelt und niedergeschrieben worden.

Das Portal kino.to listete nach Erkenntnissen der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) zuletzt Links zu mehr als 30.000 unterschiedlichen Kino- und Spielfilmen, Dokumentationen und TV-Serien. Zumeist waren zu jedem einzelnen Titel mehrere Raubkopien über kino.to erhältlich, so dass die Linkzahl weitaus höher lag. Im Juni 2011 belegte www.kino.to laut Alexa-Ranking, welches die Beliebtheit von Internetseiten bewertet, Platz 47 der in Deutschland am meisten aufgerufenen Internetseiten. Damit verzeichnete das Portal mehr Besucher als die Webseiten des FOCUS, von N-TV, Amazon und der Tagesschau. Einnahmen generierten die Köpfe des Systems kino.to über Werbebanner und Abofallen. Die GVU stellte seit 2008 insgesamt drei Strafanträge gegen die Betreiber von kino.to. Mit dem Strafantrag vom 28. April 2011 stieß die GVU das aktuelle, erfolgreiche Verfahren an.

Quelle: GVU.de

08.12.11

Betrugsprozess um Abzocke am Telefon beim LG Osnabrück

Kann Telefonabzocke eine legale Sauerei sein? Diese Frage steht im Zentrum eines Betrugsprozesses vor dem Landgericht Osnabrück, der bundesweite Brisanz aufweist. Dort müssen sich seit gestern drei Angeklagte verantworten. ...

... Für viele Bürger dürfte es wohl schwer vorstellbar sein, doch der Richter des Landgerichts Osnabrück hatte das Verfahren zunächst nicht eröffnet, da keine strafbare Handlung gesehen wurde.

Die Staatsanwaltschaft legte dagegen beim Oberlandesgericht Beschwerde ein – erfolgreich! Jetzt muss derselbe Richter in Osnabrück in diesem Ping-Skandal doch urteilen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

Bei dem vorzeitig eingestellten Verfahren mit dem Aktenzeichen 10 KLs 38/09 sollten eigentlich die betrügerischen Ping-Anrufe aus Dezember 2006 verhandelt werden. Die Anklage der Staatsanwaltschaft richtete sich schon zum damaligen Zeitpunkt gegen Christian Ohme, Walter Toifl und Manuela Rehagel.

Zum Hintergrund des Verfahrens beschreibt das Landgericht Osnabrück, in einem Hinweis auf den Prozess, den Ablauf der mutmaßlich betrügerischen Telefonabzocke folgendermaßen:

Den Angeklagten wird vorgeworfen, sich im November 2006 verabredetet zu haben, im Dezember 2006 eine sog. Pinganrufaktion mit hochpreisigen 0137-7- Mehrwertdienstenummern durchzuführen.

So sollen in dieser Zeit mehrere Millionen Mobiltelefonnummern in ganz Deutschland rechnergesteuert so kurz angewählt haben, dass - wenn überhaupt - nur ein einmaliges Klingeln ertönte und der Angerufene deshalb keine Möglichkeit hatte, das Gespräch anzunehmen. Zahlreiche Angerufene sollen die Fehlvorstellung gehabt haben, ein Familienmitglied habe aus wichtigem Anlass angerufen und sollen dann zurückgerufen haben. Der teure Rückruf war vollkommen nutzlos und uninteressant für die Geschädigten. Bis zur Sperrung der Nummern soll in mindestens 785.000 Fällen zurückgerufen worden sein. Für die hiervon berechneten mindestens 660.000 Telefonate sollen den Anrufern bei 0,98 € pro Anruf Kosten in Höhe von insgesamt mindestens 645.000 € entstanden sein.

Quelle: Landgericht Osnabrück

Als Verteidiger eines Angeklagten war der Heidelberger Anwalt Georg Meyer-Wahl im Prozess anwesend. Für den Angeklagten dürfte das sicher eine gute Wahl sein, denn Georg Meyer-Wahl kennt sich ja mit betrügerischer Abzocke bestens aus, wie z.B. die aktuellen Vorkommnisse um den Telefonbetrug von "Lotto 3000" belegen. Aber auch schon früher ist der Name des Anwalts aufgefallen. Unter anderem waren auch Jürg Kramer und Georg Meyer-Wahl Mitglieder des Verwaltungsrates der Schweizer Firma Inphone AG. Durch das Firmendomizil im schweizerischen Zug ergibt sich eine weitere Verflechtung zum sogenannten Zuger Kreisel der Swiss Connection.

Lotto 3000 mit neuer Bankverbindung

Aktuell berichten Opfer des Gewinnspielbetrugs von "Lotto 3000" über eine neue Kontoverbindung, auf welche die zu unrecht geforderten Beträge eingezahlt werden sollen. Als Zahlungsempfänger wird eine Firma namens Telebill GmbH angegeben.

Amtsgericht Mannheim Aktenzeichen: HRB 710997 Bekannt gemacht am: 21.01.2011 12:00 Uhr

In ().
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

14.01.2011

Telebill GmbH, Heidelberg, Waldhofer Str. 102, 69123 Heidelberg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 15.01.2010. Die Gesellschafterversammlung vom 06.12.2010 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma und Sitz), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen. Der Sitz ist von Kiel (Amtsgericht Kiel HRB 11584 KI) nach Heidelberg verlegt. Bisher: "KIELANTA GmbH"; Neue Geschäftsanschrift: Waldhofer Str. 102, 69123 Heidelberg. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Der Betrieb eines Carrier sowie sonstige Telekommunikationsdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Nicht mehr Geschäftsführer: K., Swend, Buxtehude, *XX.08.1966. Bestellt als Geschäftsführer: Fietz, Eberhard Anton, Mainz, *09.09.1950, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Na, sieh mal an, da ist ja mit Eberhard Anton Fietz der gleiche Geschäftsführer wie auch bei der COMPRESENT Erfurt GmbH.