30.11.11

Zollfahndung sprengt Kräuterdrogen-Kartell

Die Staatsanwaltschaft und Zollfahndung Nürnberg haben nun erste Details zu dem Schlag gegen die Händler von so genannten Kräuterdrogen bekannt gegeben.

"Insgesamt 80 Einsatzkräfte vollzogen unter Federführung der Staatsanwaltschaft München I in einem wegen gewerbsmäßigen Schmuggels geführten Ermittlungsverfahren in den frühen Morgenstunden des vergangenen Donnerstages an verschiedenen Orten im Bundesgebiet erfolgreich Haftbefehle und Durchsuchungsbeschlüsse gegen eine Gruppierung, welche mit "Legal Highs" genannten Designerdrogen handelte",  teilte die Zollfahndung Nürnberg mit und bestätigte damit die Meldung der NW.

Während des mehrstündigen Einsatzes durchsuchten Ermittler in  München, Herford und Deggendorf zehn Firmen- und Privatgebäude und nahmen drei Männer und zwei Frauen im Alter von 31 bis 48 Jahren fest. ...

Im Gesamtkomplex der Ermittlungen gelang es den Zollfahndern bisher knapp 40 Kilogramm bedenklicher Arzneimittel, über ein  Kilogramm Cannabinoide sowie vergangenen Donnerstag im Keller eines im Großraum Bielefeld durchsuchten Anwesens bei einem Tatbeteiligten noch weitere rund  25 Kilogramm von der Gruppierung unter dem Szenenamen "Sweed" vertriebene und ähnlich wie früher "Spice" vermutlich Cannabinoide enthaltene Räuchermischungen sicherzustellen. ...

"Von den fünf festgenommenen Tatbeteiligten befinden sich derzeit zwei Frauen und zwei Männer aufgrund bestehender Haftbefehle in Untersuchungshaft", teilte die Zollfahndung Nürnberg mit.  ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Westfälische

Als weitere Lektüre empfehlen wir den Bericht auf inside megadownloads.

Lotto 3000: fliegt das ganze auf?

Lotto 3000, die fiese Masche mit meist älteren Leuten, scheint ihrem Ende zu zu gehen. Die angeblich involvierte Firma Saleshouse AG in Zug aus der Schweiz (Tochter Saleshouse GmbH mit Sitz in Frankfurt)  jedenfalls lies im Handelsregister zuerst Ihr Domizil löschen und nun ist auch noch das letzte Verwaltungsradmitglied und Alleininhaber ausgeschieden. Dieser Firma wird vorgeworfen Daten aus dem Hause Otto Versand weiter gegeben zu haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: beluga59

Schlag gegen Kräuterdrogen-Händler

Zollfahnder aus Nürnberg haben nach Informationen der Neuen Westfälischen bei einer überregionalen Großaktion im Kreis Herford zugeschlagen und mehrere Häuser durchsucht. Bei den Ermittlungen der fränkischen Fahnder geht es um so genannte Kräuterdrogen, die unter anderem im Kreisgebiet abgepackt und dann bundesweit verschickt worden sein sollen. ...

Offenbar um Probleme mit der deutschen Justiz zu umgehen, so der aktuelle Verdacht, agierte im aktuellen Fall angeblich ein Unternehmen im chinesischen Hongkong als Exporteur der Kräuterdrogen.

Tatsächlich, so der Verdacht, dem die Beamten nachgehen, wurden die Bestellungen nicht in Fernost, sondern unter anderem im Kreis Herford verwogen, abgepackt und bundesweit an die Abnehmer verschickt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Westfälische

Dubiose Lotto-Firma zockt Rentner ab

Die Firma „Lotto 3000“ betreibt ein Glücksspielgeschäft mit zweifelhaften Methoden. Der Verbraucherschutz MV meldet Tausende Opfer der Lotto-Masche im Nordosten. Einer von ihnen ist Otto Harms aus Heiligenhagen.

Der erste vermeintliche Lottogewinn seines Lebens war für Otto Harms der Anfang vom Unglück. Statt des erhofften Preisgelds schickte die Firma „Lotto 3000“ dem 80-Jährigen aus Heiligenhagen eine Rechnung nach der anderen — 148 Euro Gebühren soll er mittlerweile zahlen. Harms: „Ich bin auf eine Betrügerfirma reingefallen. Das ist mir in meinem ganzen Leben noch nicht passiert.“ Doch damit steht Harms nicht allein. Bei der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern gingen in den letzten Monaten mehrere tausend Beschwerden über Lotto 3000 ein. Laut Polizeiinspektion Güstrow liegen gegen das Unternehmen mehrere Strafanzeigen vor. Verbraucherschützer Johannes Geburtig: „Bloß nicht zahlen, ...

Die zweifelhaften Methoden der „Support und Service Deutschland UG“ — so der eigentliche Name der Firma mit Sitz in Ludwigshafen — sind dem Verbraucherschutz nicht unbekannt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: OSTSEE-ZEITUNG.DE

Finanzagent wegen Internetbetrug festgenommen

Gerade zur Winterzeit warnt die Polizei immer wieder vor ungebetenen Gästen. Zuweilen macht sie jedoch selbst unangekündigt "Hausbesuche". So auch in diesem Fall, in welchem die Ermittler des Betrugskommissariates samt richterlichem Beschluss die Wohnung eines 32-jährigen Offenbachers aufsuchten und mit sichergestelltem Beweismaterial wieder verließen. Der Hausdurchsuchung vorausgegangen waren umfangreiche Ermittlungen nach Warenbetrug und Geldwäsche. Seit Ende September führten die Spuren immer wieder zu dem 32-Jährigen. Mit der Durchsuchung klickten für ihn nun die Handschellen.

Der bislang unbescholtene Bürger gab in seinem Verhör glaubhaft an, dass er selbst Schwindlern aufgesessen sei. Über eine Annonce im Internet sei der Festgenommene an dubiose Arbeitgeber geraten, die ihm einen stattlichen Lohn alleine für das Weiterleiten von Geldbeträgen und Warensendungen versprachen. Nach bisheriger Recherche sandte der Mann wenigstens zwölf Päckchen und stattliche Bargeldbeträge weiter. Die Waren, die er ins Ausland weiterleitete, wurden im Internet bestellt und via ausgespähter Daten ahnungsloser Kontoinhaber beglichen. Der Gesamtschaden geht vorsichtig geschätzt in die Tausende; die genaue Summe kann zum derzeitigen Stand jedoch noch nicht beziffert werden. Obgleich der leichtgläubige Offenbacher wohl ohne böse Absicht handelte, drohen ihm dennoch erhebliche straf- und zivilrechtliche Konsequenzen. Außer den Anzeigen wegen Geldwäsche und Beteiligung am Warenbetrug, muss er sich auf Geldforderungen von Betrogenen gefasst machen.

Die Kriminalpolizei warnt eindringlich davor, auf die zunehmend im Internet und per E-Mail offerierten lukrativen Jobangebote als "Finanzagent" einzugehen. Nicht immer jedoch sind solche Angebote so leicht durchschaubar wie im geschilderten Fall. So beschäftigen sich die Ermittler aktuell immer wieder auch mit folgender neuen Masche: Auf Konten von Privatpersonen oder Firmen wird ein größerer Geldbetrag überwiesen. Unter Hinweis auf ein Versehen meldet sich dann der "Geschäftspartner" und bittet darum, die Geldsumme an ein anderes Konto zumeist im Ausland zurück zu überweisen. Wegen der entstandenen Unannehmlichkeiten wird in der Regel ein kleinerer Geldbetrag versprochen, den der Kontoinhaber einbehalten darf. Doch auch in diesen Fällen geht es maßgeblich um die Verschleierung von Geldflüssen. Die Polizei rät Überweisungen immer kritisch zu prüfen und im Zweifelsfall mit der eigenen Bank oder der Kriminalpolizei zu sprechen.

Quelle: Polizeipräsidium Südosthessen

Neue Runde bei gelbes-branchenbuch.info

Es geht wieder los bei gelbes-branchenbuch.info. Auf der Website feiert man im Pressebereich den Verkauf des Projektes an “eine europäische Investorengruppe”, wie es dort heißt.

In der Vergangenheit kam es immer wieder zu rechtlichen Streitigkeiten mit der DeTe Medien GmbH aufgrund der gegebenen Wettbewerbsstellung, sodass die Gesellschafterversammlung der Eigentümergesellschaft den Abstoß des Projekts beschlossen hat

ist dort zu lesen.
Und weiter:

Der Kundendienst wird mit einer Überlauffrist weiterhin in Deutschland abgewickelt werden. Ein Dienstleister aus dem norddeutschen Raum zeichnet für den Kundendienst verantwortlich.

Was nichts anderes heißt als: Ab sofort wird ein neuer Anbieter auf Kundenfang gehen und Rechnungen für das zweite Vertragsjahr versenden. Offenbar geschieht dies derzeit auch schon. ...

... Als Zahlungsabwickler und Proformarechnungssteller ist eine “KML BCS Business Communication Solutions Limited” vermerkt, die angeblich ihren Sitz in Limassol (Zypern) hat.

Freundlicherweise wird auch ein Zahlschein mitgeschickt. Empfänger ist die BCS Business Communication Solutions mit der Kontonummer 16528 bei der BLZ 51230800 (Wirecard Bank AG). ...

Quelle und vollständiger Bericht: Daniel Große

Polizei warnt vor angeblichen Lotteriegewinnen

Genau die betrügerische Masche von "Lotto 3000" und der Firma Compresent Erfurt GmbH wird von der Polizei in deren Warnung vor angeblichen Lottogewinnen beschrieben. Zwar wird das Unternehmen nicht namentlich erwähnt, doch dafür teilt die Polzei weiter mit, dass aufgrund zahlreicher betroffener Bürger nun auch wegen versuchten Betruges ermittelt wird.

Besondere Vorsicht ist derzeit bei den Bürgern angezeigt, die Telefonanrufe und / oder Zahlungsaufforderungen zu angeblichen Lotto- oder Lotterieteilnahmen bekommen. "Dabei handelt es sich erneut um eine unseriöse oder gar kriminelle Vorgehensweise, um an das Geld der Bürger zu kommen", macht Kriminalhauptkommissar Carl Fahrenholz vom Polizeikommissariat Holzminden, die neueste betrügerische Vorgehensweise deutlich. In den letzten Tagen häuften sich die Anzeigen beim Polizeikommissariat, so dass sich die Ermittler veranlasst sehen, die Bürgerinnen und Bürger vor dieser "Masche" zu warnen, um nicht auf die Forderungen der Betrüger einzugehen.

Bei dieser Vorgehensweise erhalten die Geschädigten nach angeblichen telefonisch abgeschlossenen kostenpflichtigen Teilnahmen an Gewinnspielen Zahlungsaufforderungen von sog. "Briefkastenfirmen". Wird diesen Forderungen nicht nachgekommen, erhält der Betroffene zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten immer wieder zahlreiche aggressive Telefonanrufe in denen ihm der angebliche telefonische Vertragsabschluss suggeriert wird. In den überwiegend automatischen Bandansagen wird im aggressiven Ton "Ich rufe Sie immer und immer wieder an!" aufgefordert, die angeblich entstandenen Kosten für eine Gewinnspiel- oder Lotterieteilnahme zu überweisen.

Es handelt sich um ein besonders dreistes Vorgehen, bei den vor allem verängstigte oder auch ältere Anrufer eingeschüchtert und zur Zahlung bewegt werden sollen. Die betroffenen Bürger fühlten sich unabhängig von der betrügerischen Absicht durch die andauernden aggressiv vorgetragenen Anrufe bedrängt und erheblich belästigt. Die Polizei rät, derartigen Forderungen nicht nachzukommen, wenn nicht bewusst und gewollt eine Spielteilnahme bei einem seriösen Anbieter gewünscht wurde.

Quelle: Polizeikommissariat Holzminden

Betrüger versenden E-Mails im Namen der Deutschen Bundesbank

Seit dem Wochenende versuchen Betrüger durch gefälschte E-Mails an persönliche Daten von Adressaten der Mail zu gelangen. Sie geben sich in der E-Mail als „Deutsche Bundesbank“ aus und weisen auf eine zwischen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und den führenden Kreditkartenunternehmen ins Leben gerufene Kooperation hin. Deren Ziel sei es, den illegalen Handel mit gestohlenen Kreditkarten zu unterbinden. Der Absender der gefälschten E-Mail gibt vor, Kreditkarten im Notfall zeitnah sperren zu wollen und fordert die Adressaten auf, sich auf dem in der Mail angegebenen Portal zu verifizieren. Alle nicht verifizierten Datensätze würden zum 01. Dezember 2011 gesperrt.

Es handelt sich dabei um einen der täglich zunehmenden Betrugsversuche, um an die Kreditkartendaten, PINs oder andere Zugangsdaten der Bankkunden zu gelangen.

Wir erinnern daran, dass der Kunde seine persönlichen Legitimationsdaten (sog. Authentifizierungsinstrumente) für Karten, Internetzahlungen usw. strikt nur an autorisierte Personen und über autorisierte Kommunikationswege weitergeben darf.

Die Mail stammt nicht von der Deutschen Bundesbank. Bei der E-Mail handelt es sich um eine Form von Phishing, in der die Empfänger durch eine offiziell wirkende E-Mail zur Preisgabe von persönlichen Informationen verleitet werden sollen. Die Deutsche Bundesbank warnt eindringlich davor, auf solche oder ähnliche E-Mails zu reagieren.

Quelle und vollständiger Bericht: Deutsche Bundesbank

Polizei warnt vor Abzockmasche

Eine 37-jährige Frau aus Beckingen erhielt Anfang September einen Telefonanruf, bei dem ihr angekündigt wurde, dass sie bei "Otto" einen Gutschein über 100 Euro gewonnen habe. Wie die Polizei gestern weiter mitteilte, wurde ihr außerdem offeriert, dass sie an einem Lottospiel teilnehmen könne.

Arglos gab die Frau ihre Personendaten zum Erhalt des Gutscheines preis. Mitte November wurde sie schriftlich aufgefordert; 74 Euro zu überweisen, weil sie einen Spielvertrag mit "Lotto 3000" abgeschlossen habe. Hierbei handelt es sich um eine so genannte Abzockmasche, wie die Polizei mitteilte. Bundesweit liegen bereits zahlreiche Anzeigen gegen Verantwortliche der Firma "Compresent Erfurt GmbH, Lotto 3000" vor. ...

Die Polizei empfiehlt für solche Fälle, bei entsprechenden Anrufen keine Daten preiszugeben und unberechtigte Forderungen nicht zu begleichen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

29.11.11

Das Beuteschema des Abzockers aus Rodgau

Hat sich Michael Burat unseren Hinweis auf die miese Abzocke junger Eltern über die Schaltung seiner Werbung mit dem Keyword „Kinderwagen“, zu Herzen genommen? Anscheinend war das doch ein wenig zu schäbig, denn seit unserem Bericht hat der, in der Blogger-Szene auch liebevoll als „Stacheldrahtkönig“ oder „Schreihals von Rodgau“ genannte, Michael Burat dies eingestellt. Das wäre zwar lobenswert, aber befassen wir uns doch mal intensiver mit dem Beuteschema seiner Abofalle outlets.de. Diese wird neuerdings sehr aggressiv auf Yahoo und Bing beworben. Na dann suchen wir doch mal nach einem Begriff wie z.B. „Laminat“ in Kombination mit Schlüsselworten wie z.B. „günstig“, „preiswert“, „billig“ oder „outlet“. In der Regel funktionieren alle Kombinationen und wahrscheinlich noch einige weitere, die in unserer nicht sehr ausführlichen Recherche vernachlässigt haben. Und Bingo!

Der Treffer auf marken-outlet.de führt unweigerlich zur Homepage von outlets.de.

Wie gewohnt ohne jeden Hinweis darauf, dass es sich nur um eine völlig sinn- und nutzbefreite Link-Sammlung zu allen möglichen outlets handelt. Die Frechheit, dafür schlappe 192 € für eine 2-jährige Vertragslaufzeit zu verlangen, bekommen wir erst auf der Registrierungsseite mitgeteilt. Allerdings wie gewohnt, so dezent, dass unsere Augen vor allzu viel Preisangaben nicht überanstrengt werden.

Weiter geht es mit dem nächsten Begriff auf der Suche nach dem Beuteschema.

Ach so, Heimwerker stehen also auch auf der Liste der potentiellen Opfer.

Okay, Heim-Elektronik ebenso, wir ersparen uns alle weiteren Geräte und schwenken über auf Küchen:

Auch die ganze der Palette der Küchenmaschinen wollen wir uns an der Stelle ersparen und suchen weiter.

Nun, das mit den Norebooks war zu erwarten. Aber wer auf der Lauer nach Notebook-Käufern liegt, der wird doch sicher auch die möglichen Käufer von Laptops über den Tisch ziehen wollen.

Na Prima, das war ja wie erwartet. Doch wie sieht es eigentlich mit den weniger praktischen Gegenständen aus? Also mit den eher schönen Dingen, die besonders vom weiblichen Geschlecht bevorzugt werden?

Ein Treffer auch hier wieder! Wie hat uns der Stacheldrahtkönig auf seinem Blog kürzlich wissen lassen: „Wenn Frauen Schuhe sehen, setzt der Verstand aus.“ Sollten wir das eigentlich als Hinweis auffassen?

Auch wenn der Stacheldrahtkönig junge Eltern bezüglich der Kinderwagenfalle aus seinem Beuteschema gestrichen hat, können wir nicht glauben, dass die Katze das Mausen lässt und machen ganz vorsichtig die folgende Abfrage:

Och nöö, Michael Burat, müssen doch schon wieder Eltern dran glauben, wenn sie Schuhe oder Spielzeug für ihren Nachwuchs suchen?

Irgendwie werden wir den Eindruck nicht los, dass durch alle Altersklassen und soziale Schichten, sowie unabhängig von sexuellen Orientierungen oder religiösen Ansichten usw. hinweg abgezockt werden soll. Wir merken uns: vor dem Abzocker sind wir alle gleich!

Bundeskriminalamt warnt Yahoo-User vor Phishing-Mails

Das Österreichische Bundeskriminalamt (.BK) warnt aktuell vor einer Phishing-Welle, die sich aktuell gegen Benutzerinnen und Benutzer richtet, welche sich einen Email-Account bei Yahoo eingerichtet haben.

Betroffene Yahoo-Benutzerinnen und -Benutzer aus ganz Österreich melden, dass betrügerische E-Mails von Ihren E-Mail-Postfächern an alle Kontakte des Adressbuches verschickt werden. Die Adressaten werden auf Grund eines angeblichen Notfalles dazu aufgefordert per Money Transmitter Geld zu überweisen.

In einem ersten Schritt werden Yahoo-Benutzerinnen und -Benutzer mittels Phishing-Mails, die vortäuschen von Yahoo zu stammen, aufgefordert einem Link zu folgen und dort ihren Benutzernamen und Passwort einzugeben. So gelangen die Täter zu den Accountdaten von unbedarften Usern. In weiterer Folge wird von den Tätern ein E-Mail an alle im Adressbuch gespeicherten Kontakte gesendet. Inhalt dieser E-Mail ist eine Bitte den in Notfall geratenen Absender finanziell zu unterstützen und per Money Transmitter Geld anzuweisen. Darin wird unter anderem vorgegeben auf einer Reise bestohlen worden zu sein und über kein Bargeld mehr zu verfügen. Oftmals werden die betrügerischen Emails auch aus den gesendeten Objekten entfernt. Somit haben die Benutzerinnen und Benutzer nicht die Möglichkeit diesen Betrug nachzuvollziehen.

Derzeit sind in Österreich noch keine Schadensfälle, in denen Geld überwiesen wurde, bekannt. Das Bundeskriminalamt ersucht die Benutzerinnen und Benutzer eines Yahoo-Accounts um Vorsicht:

  • Sollten Sie dieses Mail bereits erhalten haben und Ihre Daten übersendet haben, so ändern Sie sofort das Passwort ihres Accounts.
  • Wenn Sie ein derartiges Notfall-E-Mail erhalten, dann versuchen Sie den Absender zu kontaktieren (Achtung: nicht per E-Mail!) und lassen Sie sich den Notfall persönlich (auch hier nicht per E-Mail!) bestätigen.

Tipps zur Passwortänderung:

  • Soweit möglich, verwenden Sie nicht das gleiche Passwort für mehrere Dienste – etwa E-Mail-Konto, Online-Shops und Communities.
  • Je länger ein Passwort, desto schwerer ist es zu knacken. Es sollte mindestens acht Zeichen lang sein und aus einer zufälligen Reihenfolge von Groß- und Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen bestehen. Ein solches könnte leicht erstellt werden, indem sich der Benutzer einen Satz überlegt und von jedem Wort den ersten Buchstaben sowie alle Zahlen und Sonderzeichen verwendet (zum Beispiel der Satz: „Ich bin am 1. Jänner 1970 geboren.“ ergäbe das Passwort: Iba1.J1970g.)
  • Wer sich die zahlreichen Codes schwer merken kann, dem helfen so genannte Passwort-Safes. Das sind PC-Programme, mit denen sich Geheimzahlen sicher speichern lassen. Der Anwender braucht sich dann nur noch ein Haupt-Passwort zu merken.

Phishing ist ein Versuch persönliche Daten über das Internet zu erlangen. Über E-Mails und betrügerische Webseiten wird versucht, persönliche Daten oder Informationen wie Kreditkartennummern, Kennwörter, Kontodaten usw. abzufragen. Bitte um Vorsicht: Phishing tritt in unterschiedlichsten Varianten auf, die Täter verändern die Phishing-Mails und adaptieren diese auf unterschiedlichste Lebensbereiche.

Quelle: www.Bundeskriminalamt.at

AK Kärnten warnt vor Telefonbetrügern

Erfinderische Betrüger sind in Kärnten am Werk! Mehrere Konsumenten erhielten bereits eine telefonische Gewinnverständigung von einem vermeintlichen „Herrn Notar“. Dieser verspricht einen 46.000-Euro-Gewinn, würde man zuvor rund 700 Euro an Bearbeitungsspesen überweisen. Die AK-Konsumentenschützer warnen: „Keinesfalls Geld für Spesen oder eine Kaution übermitteln!“

Mit dieser freudigen Nachricht hatte Herr B. nicht gerechnet: Ein Notar verständigte ihn telefonisch darüber, dass er 46.000 Euro gewonnen hätte. Um zu überprüfen, dass alles rechtens sei, könne der Kärntner auch einen Kontrollanruf bei einem Kollegen machen und weitere Details zum Gewinn erfahren.

Gesagt, gewählt: „Unter der besagten Nummer hat sich tatsächlich jemand gemeldet und den Gewinn bestätigt“, erklärt AK-Konsumentenschützer Mario Drussnitzer die Telefonabzocke. Herr B. wurde schließlich dazu aufgefordert, Spesen in der Höhe von 710 Euro per Western Union an einen Mann in Istanbul zu überweisen. Dieser käme zwei Tage später persönlich nach Kärnten, um den Gewinn in bar zu übergeben.

„Der Mann ist den Betrügern leider zum Opfer gefallen. Er hat die Spesen überwiesen“, bedauert Drussnitzer und erklärt: „Nachdem kein Gewinn eintraf, wandte sich der Konsument an die AK. Jetzt bleibt nur, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.“

Im Moment häufen sich die Anfragen zu diesen betrügerischen Anrufen, vor allem von Konsumenten aus Oberkärnten. Die Arbeiterkammer warnt: „Es gibt keinen Gewinn aus heiterem Himmel: Seriöse Gewinnspielveranstalter fordern Gewinner nie zu derartigen Vorauszahlungen auf. Schicken Sie keinesfalls Geld für Spesen oder eine Kaution per Western Union los!“

Quelle: Arbeiterkammer Kärnten

Geldeintreiber bedroht Rentnerin

Ruth Sucker erhält Anrufe und Rechnungen, weil sie bei Gewinnspielen mitgemacht haben soll. Immer mehr Dresdner werden von Ivan Milosevic unter Druck gesetzt.

Das Telefon klingelt. Als Ruth Sucker abnimmt, ahnt sie nicht, dass nervenaufreibende Tage vor ihr liegen. Es meldet sich ein Ivan Milosevic. Ruth Sucker schulde ihr Geld, sagt der Mann mit bedrohlicher Stimme. Sie werde noch von ihm hören. Dann legt er auf.

Die 81-jährige Dresdnerin ist eingeschüchtert. Vielleicht hat sich der Mann einfach nur verwählt? Nein, Ruth Sucker kommt nicht zur Ruhe. Noch am selben Tag landet ein Schreiben des Inkasso-Unternehmens NTT Telco in ihrem Briefkasten ...

Quelle und vollständiger Bericht: Sächsische Zeitung

Verbraucherschützer warnen vor dreister Abzocke

In der Beratungsstelle Düren der Verbraucherschützer häufen sich die Fälle, in denen Betroffene das Schreiben eines «Ivan Milosevic» vorlegen, der im Namen des Inkassounternehmens in drastischer Weise behauptet, dass sie dem Gewinnspieleintragsdienst Winfinder einen Betrag in meist dreistelliger Höhe schuldeten. Angeblich bestünde ein kostenpflichtiger Vertrag über die Zahlung von 9,90 Euro pro Woche für eine «Leistung», die in dem Anschreiben jedoch nicht näher definiert wird.

Winfinder hätte seine Ansprüche, die sich in den vorliegenden Fällen auf angebliche Vereinbarungen zwischen September 2010 bis Februar 2011 beziehen, an NTT Telco Inkasso abgetreten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: az-web.de

28.11.11

Gewinnspiel-Firma terrorisiert ältere Menschen mit Anrufen

Eine mutmaßlich betrügerische Gewinnspiel-Firma macht sich in diesen Tagen auch an Köllertaler Bürger heran, vor allem wohl an ältere Menschen. Sie heißt „Lotto 3000“ oder auch „Compresent Erfurt GmbH“ und will ihre Opfer glauben machen, diese hätten am Telefon einen Gewinnspielvertrag abgeschlossen. Dieser wird dann mit einem Betrag von 74 Euro in Rechnung gestellt. „Wird nicht bezahlt, werden die Geschädigten mit Anrufen terrorisiert“, ...

... Überdies sollte nach Empfehlung des Sicherheitsberaters die Polizei eingeschaltet werden.

Quelle und vollständiger Bericht: Mein Saarland Online

Polizei warnt: Nahrungsergänzungsmittel sind keine Wundermittel

Bei einer Verkaufsveranstaltung gingen sichergestellte Nahrungsergänzungsmittel für 878 Euro über den Tisch. Verpackungen, Inhalt und Aufschriften sehen professionell, höchst seriös und oftmals auch durchaus hochwertig aus. Die redegewandten, sympathischen und vertrauenswürdig wirkenden Verkäufer erzählten alles Mögliche über das Präparat und priesen es zum vermeintlichen Schnäppchenpreis an. Tatsächlich handelt es sich aber eben nur um das, was tatsächlich auch auf den Verpackungen steht, nämlich um ein Ergänzungsprodukt zu ausgewogener Ernährung. Die Vitalstoffkombination, sofern tatsächlich enthalten, entfaltet nach den Ermittlungen keinesfalls irgendwelche der versprochenen vorbeugenden Wirkungen wie z.B.

  • Stärkung des Herzens und Steigerung der Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit
  • hohem Blutdruck entgegenwirken
  • Symptome von Herzerkrankungen, Herzrhythmusstörungen oder Herzmuskelbeschwerden lindern
  • Arteriosklerose und damit Herzinfarkt und Schlaganfall vorbeugend
  • dem vorzeitigen Alterungsprozess entgegenwirkend
  • das Immunsystem stärkend
  • Krebs vorbeugend

Auch das Versprechen einer Gewichtsreduktion durch die bloße Einnahme gehört ins Märchenland.
Die Kripo Marburg ermittelt wegen Verdachts des Betruges. Durch die Verbreitung des Produkts unter Angabe falscher Wirkungsweisen liegt zudem ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz vor.

Aufgeflogen ist der letzte Fall nicht etwa durch das Misstrauen gegenüber dem Produkt und seinen Wirkungsweisen, sondern dadurch, dass die angebotene Reiserücktrittsversicherung für die bei der Veranstaltung ebenfalls buchbare Reise nicht mit der Scheckkarte bezahlbar war. Als die Anbieter darauf bestanden, den Betrag in Höhe von 69 Euro pro Person in Bar zu bekommen und sogar anboten diesen persönlich abzuholen, keimte bei den Käufern der Verdacht auf, dass es hier möglicherweise nicht mit rechten Dingen zugeht.

Die jetzt informierte Kripo Marburg passte am Mittwoch, 23. November den Geldabholer im Lahntal ab. Der Mann ist 49 Jahre alt und lebt in Bremen. In seinem weißen Lieferwagen stellte die Kripo insgesamt 44 Pakete mit Nahrungsergänzungsmitteln sicher. Dabei handelt es sich um COENZYM Q 10 + Selen forte und das Wellness & Care Product MEDI SANUS Collagen Hydrolysat.

Laut Packungsaufschrift handelt es sich um "Europas einzigartige Wirkstoffkomplexe zur Unterstützung einer ganzheitlichen Ernährung" bzw. "...zur Versorgung von Knorpel und Gelenken". Die Verpackung ist äußerlich unterschiedlich. Das Produkt selbst befindet sich in kleinen braunen Fläschchen, die sich lediglich dadurch voneinander abgrenzen, dass die Flaschen des einen Produktes mit einem Etikett beschriftet sind und die anderen nicht. Ob sich der Flascheninhalt unterscheidet ist mit bloßem Auge nicht feststellbar.

Mindestens drei Verkäufer boten diese Produkte nach jetzigem Ermittlungsstand bei vier Verkaufsveranstaltungen in der zurückliegenden Woche in einem Gasthaus in Lauterbach an. Dabei handelte es sich um gewerberechtlich nicht angemeldete und damit unzulässige Veranstaltungen. Die Gesamtermittlungen dauern derzeit an. Ausreichende Haftgründe gegen den bisher nicht polizeibekannten Bremer Bürger lagen nicht vor.

Quelle: Polizeipräsidium Mittelhessen

26.11.11

Nigeria-Connection-Bande in Bremen gefasst

Polizei und Staatsanwaltschaft Bremen konnten in den letzten Tagen einen Erfolg im Kampf gegen Geldwäsche und so genannten Vorschussbetrügereien verzeichnen. Vier aus Nigeria stammende Männer wurden am Mittwoch vorläufig festgenommen.

In mehreren Ermittlungsverfahren, u. a. wegen Geldwäsche und Betrug, wurden am Mittwoch neun Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichtes Bremen vollstreckt. Vier Täter, 33, 38, 40 und 45 Jahre alt, täuschten über einen längeren Zeitraum verschiedenen Geschädigten aus Deutschland und dem Ausland vor, sie würden einen hohen Geldbetrag entweder in Form einer Erbschaft, eines Kredites, eines Lotteriegewinns, o. ä. erhalten. Um den Betrag abrufen zu können, müssten sie jedoch zuvor Überweisungen tätigen, um Gebühren und Steuern zu begleichen. Mit gefälschten Ausweisdokumenten wurden Konten bei diversen Banken eröffnet, um die Zahlungen der ahnungslosen Opfer in Empfang nehmen zu können. Diese überwiesen in zuversichtlicher Erwartung Beträge in bis zu fünfstelliger Höhe. Sämtliche Gelder wurden somit aus Vorschussbetrügereien erlangt.

Die Schadenssumme über die bisher festgestellten Bremer Konten beläuft sich auf ca. 300.000 Euro, dürfte aber tatsächlich um ein Vielfaches höher liegen. Bei den Durchsuchungen wurde eine Vielzahl von Beweismitteln sichergestellt, die noch ausgewertet werden müssen.

Die Polizei warnt die Bevölkerung vor dubiosen Angeboten, die per Post, Fax oder Email zugesandt werden. Diese Geldversprechungen sollten ignoriert- und die Mails gelöscht werden.

Quelle: Polizei Bremen

United lda. unterliegt erneut vor Gericht

Das AG Osterholz-Scharmbeck (13 C 798/11) hat eine Entscheidung gegen United lda. aus Portugal gefällt.

Das AG hat im Wege eines Teilanerkentnis- und Schlussversäumnisrteil am 17.11.2011 entschieden:

  1. Es wird aufgrund des Anerkenntnisses der Beklagten festgestellt, dass die Beklagte keine Ansprüche auf Zahlung aus dem vorgeblichen Insertionsvertrag vom 24.10.2009 gegen die Klägerin hat.

Quelle und vollständiger Bericht: AnzeigenRecht

"IPhone"-Plagiate als Originale verkauft - Fünf Festnahmen

In Hamburg haben Zivilfahnder fünf Polen (16, 17, 18, 36 und 37 Jahre alt) wegen des Verdachts des Betruges vorläufig festgenommen. Den Tatverdächtigen wird vorgeworfen, Plagiate von hochwertigen Telefonen als Originale angeboten und verkauft zu haben.

Ein Zeuge hatte in Hamburg-St. Georg vier Personen beobachtet, die vorbeigehenden Fußgängern "IPhones" anboten. Für die angeblich neuen Geräte sollten die Passanten zwischen 150 und 200 Euro zahlen. Einem Interessenten übergab dann eine fünfte Person, aus einem VW Golf mit polnischem Kennzeichen heraus, ein "Iphone" in einer augenscheinlich originalen Verpackung. Der Zeuge verständigte die Polizei.

Zivilfahnder des Polizeikommissariates 11 entdeckten den VW, der hinter einem BMW mit Berliner Kennzeichen durch verschiedene Straßen im Innenstadtbereich fuhr. Mit weiteren Polizeibeamten stoppten die Fahnder die beide Fahrzeuge. Die Polizisten stellten im VW eine Tasche mit vier "IPhones" und im BMW eine Tasche mit sechs "IPhones" sicher. Die fünf Tatverdächtigen wurden vorläufig festgenommen. Die weiteren Ermittlungen übernahmen Kriminalbeamte des Kriminaldauerdienstes.

Die zehn sichergestellten Geräte machten vom äußeren Anschein her den Eindruck, dass es sich um Originalgeräte in handelsüblichen Verpackungen handelt. Die Telefone sind nur zum Teil funktionstüchtig, weisen jedoch bei genauerer Betrachtung Unterschiede zu den Originalen auf und konnten so einwandfrei als Plagiate identifiziert werden.

Beim 36-jährigen Tatverdächtigen stellten die Beamten 700 Euro und beim 37-jährigen Beschuldigten 520 Euro als sicher. Zudem wurden beide Fahrzeuge als Tatbegehungsmittel beschlagnahmt. Die beiden Erwachsenen werden wegen des Verdachts des Betruges und der Markenrechtsverletzung einem Haftrichter zugeführt, die drei 16, 17 und 18 Jahre alten Polen wurden entlassen, da keine Haftgründe vorlagen.

Quelle: Polizei Hamburg

Webtains GmbH versucht per Zahlungsaufforderung abzuzocken

Letzte Mahnung. Darunter eine Rechnungs- sowie eine Kundennummer. 101 Euro – davon 5 Euro Mahngebühren – verlangt die Firma Webtains GmbH von Hans-Jürgen L. für einen „Jahreszugang Routen-Planung.de“ im Internet. Für den Fall der Nichtzahlung werden L. weitere Kosten sowie ein Negativeintrag bei einer Wirtschaftsauskunft wie der Schufa oder der Creditreform angedroht.

Doch L. denkt gar nicht daran zu zahlen. Wofür? An wen? Er hat nach eigenen Angaben weder irgendwo, irgendwas im Internet angeklickt, noch irgendwas irgendwo bei irgendwem bestellt. Und Kunde dieser Firma, die ihren Sitz laut Anschrift auf dem Schreiben im hessischen Rodgau, ihre Bankverbindung aber bei der Pommerschen Volksbank e.G. mit Sitz in Stralsund hat, ist L. auch nicht. ...

Die Vorgehensweise ist immer gleich: Die Opfer erhalten eine Zahlungsaufforderung der Webtains GmbH über 96 Euro. Angeblich hätten sie einen kostenpflichtigen Zwölf-Monats-Zugang auf der von Webtains betriebenen Internetseite Routenplaner-Service.de gebucht. ...

Verbraucherschützer bezeichnen die Webtains-Masche als „nicht neu, aber immer noch erfolgreich“. Das Prinzip basiere zunächst auf einer Täuschung, auf der dann eine Drohkulisse aufbaut wird. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine

Ehepaar fiel nicht auf Betrugsmasche rein

Ganoven versuchten ein Ehepaar aus Biblis durch eine Gewinnbenachrichtigung über die Betrugsmasche mit so genannten UKash-Karten oder Paysafecards abzuzocken. Das Paar erhielt einen Anruf, in dem ein Gewinn über 64.000 Euro angekündigt wurde. Um das Geld noch am gleichen Abend von einem Anwalt in Empfang nehmen zu können, müssten vier Paysafecards im Wert von je 100 Euro gekauft und bereit gehalten werden.

Bei den Karten handelt es sich um ein Zahlungsmittel im Internet, das an Tankstellen oder in Supermärkten zu bekommen ist. Über eine PIN kann der Kaufpreis der Karten, nach Wahl 10, 25, 50 oder 100 Euro, im World Wide Web frei geschaltet und zum Kauf von Waren genutzt werden. Bei der Betrugsmasche wird den angerufenen Personen meist mitgeteilt, wo genau sie in ihrer Nähe die UKash- bzw. Paysafecards kaufen können.

Später folgt ein zweiter Anruf der Betrüger, in dem die Betroffenen als Gewinngebühr oder zur vermeintlichen Gewinnbestätigung aufgefordert werden, am Telefon die Codes der gekauften Karten durchzugeben. Haben die Täter erst die PINs können, sie online mit dem zur Verfügung stehenden Geldwert der Paysafecard einkaufen. Das Bibliser Ehepaar roch allerdings den Braten und tat das einzig Richtige indem es die zuständige Polizeistation verständigte. Von dort wurde sofort das Betrugskommissariat in Heppenheim eingeschaltet und die Ganoven gingen leer aus!

  • Fallen Sie nicht auf Anrufe mit Gewinnbenachrichtigung und Paysafecards bzw. UKash-Karten herein!
  • Teilen Sie keine Daten zu ihrer Person, Bankverbindung oder PINs am Telefon mit!
  • Verhalten Sie sich wie die Wachsamen Nachbarn aus Biblis und verständigen Sie Ihre Polizei!

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen

Briefkastenfirma aus Westfalen verspricht Gewinnübergabe

Weil Einladungen zu Kaffeefahrten offenbar nicht mehr so recht ziehen, erfinden Abzocker immer ausgefeiltere Maschen, um (meist ältere) Mitbürger ins Hinterzimmer irgendeines Landgasthofes zu locken. Dort bringen sie dann Ramsch für viele Euros an den Mann und die Frau. In diesem Zusammenhang bekam ein Neumarkter Ehepaar unlängst Post von einem angeblichen Finanzdienstleister.

Nicht, dass Ursula und Walter W. auch nur eine Sekunde geglaubt hätten, es handle sich um bei jener Firma aus dem Münsterland, die sich in dem Schreiben als selbst ernannter „Kämpfer für Ihre Rechte“ aufspielt, um eine seriöse. „Da gibt es keine richtige Anschrift und keine Telefonnummer, nur ein Postfach“, begründet der Studiendirektor a.D. seinen Anfangsverdacht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: nordbayern.de

Annoncenschwindler legte Geständnis ab

Ein 53-jähriger Handelsvertreter hat gestanden, Gewerbetreibenden aus der Region wertlose Anzeigen aufgeschwatzt zu haben. In erster Instanz hatte er noch eisern geleugnet und zweieinhalb Jahre Gefängnis kassiert. Er legte Berufung ein und kam am Dienstag vorm Landgericht Kassel - diesmal mit Geständnis - mit zwei Jahren auf Bewährung davon. Zudem muss er an zwei der Geschädigten insgesamt 1600 Euro zahlen.

Der Mann aus Franken war 2007 und 2008 in den Landkreisen Kassel, Schwalm-Eder, Werra-Meißner und Göttingen unterwegs, um Anzeigenkunden für eine so genannte Bürgerinformationsbroschüre zu werben. Weil er wusste, dass das von seinem Werbeverlag herausgegebene Blättchen auf wenig Interesse stoßen würde, machte er den Anzeigenkunden vor, es ginge um das offizielle Gemeindeblättchen. ...

Dass die zweijährige Freiheitsstrafe, trotz einschlägiger Vorstrafen und zur Tatzeit laufender Bewährung, nochmals zur Bewährung ausgesetzt wurde, begründete das Gericht auch mit der beruflichen Entwicklung des Mannes. Er arbeitet heute für ein anderes, seriöses Unternehmen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: HNA.de

Haftstrafe wegen Betrug mit Internet-Auktionen

Ein 27-jähriger Mann und eine 24-jährige Frau aus Paderborn mussten sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht Warburg verantworten. Über das Internet-Auktionshaus ebay hatten die Beiden rund zwei Jahre lang Waren zum Verkauf angeboten, die sie nicht besaßen.

Darunter Laptops, Handys, Küchengeräte, Fernseher und Eintrittskarten für Fußballspiele. Dementsprechend lang war die Anklageschrift. Mehr als 24 Käufer aus Warburg, Paderborn, Karlsruhe und Leipzig warteten vergeblich auf ihre Artikel und es entstand ein Schaden von mehr als 18.000 Euro.

"Hier muss man ganz klar von gewerbsmäßigem Betrug sprechen", sagte Richter ...

... Das Gericht verhängte daher zwei Freiheitstrafen über zwei Jahre für den 27-Jährigen und über ein Jahr und sechs Monate für die 24-Jährige. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Westfälische

25.11.11

Keine Tattoo-Abzocke mehr vom Zully

Anscheinend hat der als Zully bekanntgewordene Daniel Rosenke seine Abzockprojekte mit Tattooseiten komplett eingestellt, so unsere aktuelle Recherche. Auf diesen Umstand wurden wir vor einigen Tagen außerdem auch per Email hingewiesen. Momentan werden die ehemaligen Abofallenseiten als Parkingseiten (teilweise für Werbung) genutzt, sofern der Zugriff nicht verweigert wird. Aktuell liegen die Domains auf Servern von fastpark.net, welche von einer Firma für Domainhandel betrieben werden. Laut der uns zugegangenen Email sollen Daniel Rosenke schon lange nicht mehr die folgenden Webseiten gehören.

  • blumen-tattoo.com
  • branding-tattoo.de
  • tattoos-kreuz.de
  • tattoovorlagen-buchstaben.de

Bei den Webseiten aus Deutschland (.de) mag ja zutreffen, dass die inzwischen einem anderen Inhaber gehören. Aber noch nicht so lange wie man uns weissmachen möchte. Die Registrierungsdaten wurden bei der Denic zuletzt am 09. und 10.11.2011 geändert. Anders sieht es dagegen bei den internationalen Domains aus. So ist beispielweise bei der zuvor erwähnten Domain blumen-tattoo.com im Whois noch immer Daniel Rosenke und seine Firma Net 24 Ltd. eingetragen.

Die zur Kontaktaufnahme im Whois eingetragene Email-Adresse läuft zwar über eine andere Domain aber die Seite mxparking.com gehört ebenfalls Daniel Rosenke bzw. seiner Firma Net 24 Ltd.

Aktuell ist laut einer Abfrage bei Domaintools.com der Name Daniel Rosenke noch immer bei insgesamt 70 Webseiten eingetragen und mit dem Namen seiner Schwiegermutter sind weitere Webseiten registriert. Ob sich die Anzahl seiner Domains zukünftig reduziert, werden wir in den nächsten Wochen und Monaten im Auge behalten.

Vier Jahre Haft für notorischen Internet-Betrüger

Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag den erstinstanzlichen Schuldspruch gegen einen Internet-Betrüger bestätigt, die Strafe aber um ein Jahr auf vier Jahre Freiheitsentzug gesenkt.

Der Mann hatte im Internet Markenartikel angeboten, aber Ramsch geliefert und 60 Personen um rund 250'000 Franken betrogen. ...

Der mehrfach einschlägig vorbestrafte Beschuldigte trieb ab Oktober 2004 fünf Jahre lang im Internet sein Unwesen. Über verschiedene Auktionsplattformen bot er wertvolle Tahiti-Perlenketten, Mobiltelefone, Notebooks oder Plasmafernseher und einen BMW an.

Dabei versteckte sich der Profibetrüger hinter vermeintlich seriösen Firmennamen. Er kassierte im Voraus den verhältnismässig günstigen Preis und lieferte danach wertlosen Plunder oder gar nichts. ...

Quelle und vollständiger Bericht: bluewin.ch

Betrüger scheitert an aufmerksamem Rentner

Aggressiv und frech versuchen Betrüger am Telefon besonders ältere Menschen einzuschüchtern und zum Überweisen von angeblichen Rechtsgebühren zu nötigen. Das Betrugskommissariat der Kripo in Rüsselsheim befasst sich derzeit mit einem Fall dieser Betrugsmasche.

Vergangene Woche wurde ein 85 Jahre alter Mann aus Rüsselsheim am Telefon von einem unbekannten Anrufer aufgefordert 800 Euro für Rechtsgebühren zu entrichten. Der Unbekannte rief mehrmals an und log dem alten Herrn vor, von einem Anwaltsbüro zu kommen. Sollte der Rentner die geforderte Summe nicht bezahlen, würden 8 000 Euro fällig. Anstatt eine Begründung zu liefern, für welche Leistung die Summe bezahlt werden solle, gab der Anrufer dem Senior lediglich eine Kontonummer bekannt. Dorthin solle er das Geld überweisen. Der wachsame Mann ließ sich jedoch nicht auf die Forderung ein und zog seine Angehörigen hinzu. Beim nächsten Anruf des Schwindlers kam dann schnell heraus, dass es sich um eine Betrügerei handelte.

Die Polizei rät, sich nicht von derlei Anrufern einschüchtern zu lassen.

  • Tätigen Sie nur aufgrund eines Telefonanrufes keinerlei Geldtransfers.
  • Ziehen Sie im Zweifelsfall Angehörige oder andere Personen Ihres Vertrauens hinzu.
  • Melden Sie solche Anrufe so schnell als möglich der Polizei.
  • Sollten Sie bereits Opfer dieser Betrugsmasche geworden sein, zeigen Sie den Vorfall auf jeden Fall bei der Polizei an.
  • Informieren Sie sich zudem zu Ihrem Schutz vor Betrügereien bei Ihrer Polizeilichen Beratungsstelle.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen

Salzburger auf Werbefahrt um 4.000 Euro betrogen

Unerhört dreist legten Keiler auf einer Werbefahrt einen Salzburger im benachbarten Bayern herein: sie entlockten dem Mann 4.000 Euro, die er wohl nie mehr wieder sehen wird. Die AK-Konsumentenschützer warnen vor dieser Partie, die sich Rätsel-Gewinnzentrale Richard Glaser nennt und unter der Postfachadresse 2425, 5000 Salzburg firmiert. Bei der Kriminalpolizei wurde bereits eine Anzeige wegen schweren Betrugs erstattet.

Herr K. wurde zu einer Werbfahrt mit "offiziellen Gewinnbenachrichtigung" gelockt. Sie führte ihn in ein Wirtshaus nach Bad Reichenhall/Höglwörth nahe der Salzburger Grenze. Während der Veranstaltung wurden drei Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter Herr K., ausgewählt und mit einem neuen LCD-Fernseher sowie vier Großpackungen des Nahrungsergänzungsmittels „Algo Zym 3000“ beschenkt.

Die Freude der Gewinner war groß. Doch dann kam das dicke Ende. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Arbeiterkammer Salzburg

23.11.11

Der Frankfurter Kreisel etabliert sich allmählich bei Yahoo

Wir haben in den vergangenen Wochen und Monaten die verzweifelten Versuche des Frankfurter Kreisels um den dortigen Franchisenehmer Michael Burat beobachtet, bei Google doch noch Werbung für seine Abzockseiten platziert zu bekommen. Dabei wurden sogenannte Tagesdomains genutzt, also Domains mit geringen Halbwertzeiten und so sinnigen Namen wie beispielsweise adidasbuy24.com. Der einzige Sinn und Zweck dieser Domains bestand darin, die Werbung wenigstens so lange geschaltet zu bekommen, bis der Bot zur Überwachung der Richtlinien nach seinem Besuch die Kampagne beendete.

Dagegen versuchte es Alexander Hennig zeitgleich mit Werbung, welche auf Wordpress-Blogs aufgeschaltet wurde. Zunächst mit einer und später sogar mit vier Vorschaltseiten. Doch das alles half nichts, denn letztlich waren der Richtlinien-Bots immer öfter zu Besuch und griff auf alle Fängerdomains durch bis zur eigentlichen Abzockseite, so dass Google derzeit bis auf die Seiten von Frank Drescher (der nicht geflüchtiete Teil der Waldorfschul-Connection) nahezu abzockefrei ist.

Auch wenn es schmerzhaft ist, auf diese Weise ca. 90 % des Kundenpotentials verloren zu haben, so reicht das lange noch nicht aus, die Abofallensteller vom Abzocken abzuhalten. Wozu gibt es denn Bing und Yahoo, die vorher von den Abzockern allenfalls stiefmütterlich behandelt wurden und deshalb das Thema Abofalle dort auch nie richtig angekommen ist.

Auch wenn es schmerzhaft ist, auf diese Weise ca. 90 % des Kundenpotentials verloren zu haben, so reicht das lange noch nicht aus, die Abofallensteller vom Abzocken abzuhalten. Wozu gibt es denn Bing und Yahoo, die vorher von den Abzockern allenfalls stiefmütterlich behandelt wurden und deshalb das Thema Abofalle dort auch nie richtig angekommen ist.

Seit einiger Zeit beobachten wir bei Yahoo die Werbung. Aufgefallen ist uns die Seite loadblog.net, die bis vor wenigen Tagen zwar den kostenfreien download der dort angepriesenen Software zuließ, aber doch sehr verdächtig nach Abofalle aussah. Auch konnten wir uns keinen Reim darauf machen, dass jemand soviel Geld für die Werbung ausgibt, um letztlich keine Einnahmen daraus zu generieren. Doch inzwischen hat ich das geändert und Michael Burat, der selbsternannte Buchhalter des Frankfurter Kreisels hat die Maske fallen gelassen. Bei Yahoo haben wir nach OpenOffice gesucht und unter dem zweiten gesponserten Link den Eintrag zu loadblog.net gefunden.

Der Klick auf den angezeigten Treffer leitet weiter auf die Webseite loadblog.net mit Download Empfehlungen.

Vor dem vermeintlichen Download bekommen wir nach dem Klick auf den entsprechenden Button sinnigerweise noch eine weitere Vorschaltseite angezeigt.

Ein Weiterer Klick und voilà, wir landen auf der berühmt-berüchtigten Webseite download-service.de.

Das Portal download-service.de gehört zur Firma Content4U GmbH und dort zockt der Chef des Frankfurter Kreisels noch selbst ab.

Nun interessiert noch welcher Name für loadblog.net verbrannt wird. Also schauen wir doch mal nach im Whois der Domain:

So, so, ein Herr Vladimir Zurmann von einer LoadPR GmbH in Berlin soll verantwortlich sein? Im Handelsregister ist diese Firma aber nicht eingetragen und es ist zweifelhaft, ob die hier angegebenen Daten auch tatsächlich korrekt sind.

Burat verliert Prozeß: Keine Zahlungspflicht für outlets.de

Das hatte sich Michael Burat, der Stacheldrahtkönig aus Rodgau, wohl auch ganz anders vorgestellt. Statt eines positiven Urteils für seine Trophäenseite gab es eine herbe Klatsche beim AG Gladbeck. Dort waren der Beklagte und dessen Anwalt wesentlich besser auf den Vortrag vorbereitet. Nach Ansicht des AG Gladbeck kommt kein Vertrag für das Portal Outlets.de der Firma Content4u GmbH zustande, weil im Wesentlichen durch die irrreführende Gestaltung der Webseite nicht ausreichend auf die Kostenpflicht hingewiesen wurde.

So herrlich dieses Urteil auch ist und sich Abzockopfer des Frankfurter Kreisels auch über diese Klatsche freuen mögen, darf darüber hinaus nicht vergessen werden, dass es sich (leider) nur um ein Einzelurteil handelt.

Das komplette Urteil finden Sie bei abzocknews

Kostenhinweis bei mitfahrzentrale-24.de nicht ausreichend

Das Internetportal mitfahrzentrale-24.de muss den Preis für die Mitgliedschaft deutlicher hervorheben, so das Landgericht Landshut (Az. 54 O 1465/11). Das Portal für Mitfahrgelegenheiten versteckt den Jahresbeitrag von 132 Euro in einem Textfeld am Bildschirmrand. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Die Betreibergesellschaft Paid Content GmbH hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.

Quelle und vollständiger Bericht: Finanztest

Verbraucherzentrale geht gegen Spieleseiten vor

Internetseiten für Kinder fragen in Quizspielen zu viele Daten ab, kennzeichnen Werbung nicht ausreichend und verlinken zu Handy-Abonnements oder sogar Gewaltdarstellungen. Das berichtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Der Verband hat 52 meist werbefinanzierte Seiten für Kinder untersucht. Von 17 Anbietern fordert er Unterlassungserklärungen.

Quelle und vollständiger Bericht: Finanztest

22.11.11

Rentner klagte erfolgreich auf Gewinnauszahlung

Ein Rentner aus einem kleinen Ort im Landkreis Bad Kissingen wollte sich bei einer obskuren Verkaufsveranstaltung nicht über den Tisch ziehen lassen. Er klagte auf Zahlung von 1150 Euro - und gewinnt.

Für Gerhard P. (71) sind 1000 Euro viel Geld. Das sind mehr als seine Rente. Und genau diese Summe wurde ihm vor exakt einem Jahr als "Lottogewinn Nr.: # 90445711" versprochen. Dahinter hat sich eine ominöse Kaffeefahrt ins Blaue verborgen. Bei Gerhard P. kamen der Veranstalter, ein gewisser Andreas S. aus Lastrup, aber an den Falschen. Gerhard Pültz wandte sich an Rechtsanwalt Hans Weiß und an das Amtsgericht.
Sie erstritten sich dort den "Gewinn". ... Deshalb ist, im Namen des Volkes, ein bemerkenswertes Urteil ergangen: S. wurde verurteilt, an P. 1386 Euro plus Zinsen zu zahlen. Zudem muss er die Kosten des Rechtsstreites tragen (Az: 71 C 526/11). Der Spruch ist noch nicht rechtskräftig. ...

Quelle und vollständiger Bericht: inFranken.de

Haftstrafe nach Überfall auf Kaffeefahrt-Abzocker

Das Landgericht Oldenburg hat zwei Männer verurteilt, die im Sommer einen Kaffeefahrt-Veranstalter in einen Hinterhalt gelockt und ausgeraubt haben. Die Richter sprachen den 25 Jahre alten Haupttäter aus Lindern und einen 21-jährigen Mann aus Werlte wegen schweren Raubes schuldig, meldet "NWZ online". Der Emsländer wurde zu zweieinhalb und der 25-jährige zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Der 25-jährige war ein Arbeitskollege des Opfers. Sie hatten auf einer Kaffeefahrt in Bayern am Tattag 15 Tausend Euro eingenommen. Der Haupttäter rief den 21-jährigen an, der dem Duo auf dem A1-Parkplatz Holdorf auflauerte. Er bedrohte das Opfer dann mit einem Messer. Die beiden Täter hatten das Geld zwischenzeitlich zurückgezahlt und auch einen Schmerzensgeld ans Opfer geleistet. Das sah das Gericht strafmildernd an.

Quelle und vollständiger Bericht: emsvechtewelle.de

21.11.11

Adressbuchfirma aus Portugal kassiert Urteil

Gegen die Fa. United lda, mit Sitz in Lisbon, Portugal ist vor dem AG München (VU vom 03.11.2011 233 C 21233/11) ein Versäumnisurteil ergangen.

RA Seeholzer hatte vor dem AG München gegen United lda. eine negative Feststellungsklage anhängig gemacht. Das AG München hatte die Klage in Portugal zustellen lassen und der Beklagten (= United lda.) mit Vfg. vom 12.09.2011 aufgegeben, binnen einer Notfrist Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen.

Dies hat die Fa. United lda. versäumt. Zwar hatte diese mit Schreiben vom 04.11.2011 angezeigt sich verteidigen zu wollen, doch das Schreiben ging erst am 06.11.2011 in München ein.

Es war verspätet. Denn gem. § 276 I ZPO ist die Verteidigungsbereitschaft innerhalb einer Frist von 2 Wochen, nach Zustellung der Klage anzuzeigen. Konsequenterweise hat das Gericht dann, ein Versäumnisurteil erlassen.

Quelle und vollständiger Bericht: anzeigen-recht.de

Schweizer Gewinnspiel-Betrüger vor Gericht

Die Anzeige von Maria N., Hans Leicher und vielen anderen Geprellten bringt eine in der Schweiz einzigartige Untersuchung in Gang. Der St. Galler Staatsanwalt Erich Feineis beginnt, das komplizierte Netzwerk der Organisation zu entwirren (siehe nächste Seite), von dem er sagt, es sei ähnlich strukturiert wie das einer kriminellen Organisation. Die Hintermänner sind Leute aus scheinbar anständigem Milieu, die mit einem ausgeklügelten Betrugssystem vorgingen.

An der Spitze steht der französische Ex-Fussballprofi Bernhard Graeff (62). Der Gründer der nach seinen Initialen benannten BG-Gruppe ist in Frankreich wegen ähnlicher Delikte vorbestraft und hat seine Tätigkeiten deshalb in die Schweiz verlegt. Laut Anklage hat Graeff über den St. Galler Rechtsanwalt Herbert S. (60) verschiedenste Tarnfirmen in der Ostschweiz gegründet, die mit Strohleuten besetzt wurden.

Die Masche ist immer die gleiche: Den Opfern wird vorgegaukelt, sie hätten gewonnen. Mal schreibt eine Wahrsagerin, mal ist die Firma als Versandhandel getarnt. Um den Gewinn auszulösen, sollen sie zwischen 15 und 40 Euro einzahlen.

Fast alle Wertbriefe landen in Postfächern in Österreich, ...

Staatsanwalt Feineis möchte Big Boss Graeff für volle zweieinhalb Jahre hinter Gittern sehen. Zehn Millionen mittlerweile beschlagnahmte Euro sollen eingezogen werden, weitere fünf Millionen soll der Franzose zurückzahlen. Für Rechtsanwalt Herbert S. sind ebenfalls zweieinhalb Jahre, davon sechs Monate unbedingt und eine Rückzahlung von 1,5 Millionen Euro ­beantragt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Blick.ch

19.11.11

AK warnt vor „Deutsche Zentral Inkasso“

Mehr als 150 Kärntnerinnen und Kärntner haben sich in den vergangen Tagen bezüglich eines Inkassoschreibens an den AK-Konsumentenschutz gewandt. Grund des Schreibens: Ausstehende Forderungen der Firmen „Webtains GmbH“ oder „IContent GmbH“. „Diese Konsumenten sind in eine sogenannte ,Gratis-Falle‘ getappt“, erklärt die AK und rät: „Betrag nicht einzahlen und mit eingeschriebenem Rücktrittsschreiben antworten!“

Ein Schreiben der „Deutsche Zentral Inkasso“ verunsichert derzeit viele Konsumenten. Betroffene werden darin aufgefordert, einen offenen Zahlungsbetrag von 96 Euro plus Mahnspesen und Inkassogebühren – insgesamt rund 160 Euro – umgehend zu überweisen. „Die Begründung lautet: Konsumenten hätten die bisherigen Zahlungsaufforderungen der Firmen ,Webtains GmbH‘ oder ,IContent GmbH‘ ignoriert“, erklärt AK-Expertin Susanne Kalensky.

„Hinter dieser Vorgehensweise verbirgt sich eine Abzocke“, warnt die AK-Juristin und erklärt: „Mit vermeintlichen ‚Gratis-Angeboten‘ locken dubiose Firmen auf ihre Internetseiten zu Themen wie Berufsberatung, Hausaufgabenhilfe, Routenplaner und Lebensprognosen bis zu Tattoo-Vorlagen.“ Dabei verschleiern die Anbieter, dass der Kunde teure Abos abschließt. Die Preisangaben sind gut versteckt. Zahlungsaufforderungen und Inkassoschreiben wie jenes der „Deutsche Zentral Inkasso“ folgen.

Die Arbeiterkammer rät:

  • Bei „Gratis-Angeboten“ immer misstrauisch sein, vor allem wenn eine Registrierung verlangt wird. Allgemeine Geschäftsbedingungen lesen.
  • Durch Drohungen und Mahnschreiben nicht einschüchtern lassen und den Betrag keinesfalls einzahlen!
  • Schriftlich und eingeschrieben den Rücktritt erklären. Den Musterbrief „Rücktritt Internetfalle“ finden Sie in der Infobox.
  • Aufgabeschein und Kopie des Schreibens aber unbedingt aufheben.
  • Weitere Mahnungen von Inkassobüros oder Rechtsanwälten ignorieren.
  • Eine Liste der unseriösen Internetseiten finden Sie bei der Arbeiterkammer Kärnten

Quelle: Arbeiterkammer Kärnten

Berliner Gold-Kontor verspricht dicken Gewinn

"Schon wieder so was Komisches", dachte sich Renate Kobusch, als sie den Briefumschlag aufmachte und eine Gewinnmitteilung des Berliner Gold-Kontors (BGK) herauszog. Angeblich hat die 70-jährige Vlothoerin einen Goldbaren gewonnen. ...

... Es gibt sogar einen Abholservice: Ein Bus nimmt sie am 7. Dezember vom Kirchplatz/Mindener Straße mit. Andere Teilnehmer steigen an diversen Haltestellen in Bad Oeynhausen zu. Für die Teilnahme an der Fahrt muss sich Renate K... nur anmelden - und fünf Euro Gebühr pro Person bezahlen.

"Es ist nicht notwendig, seinen Gewinn abzuholen. Normalerweise werden Gewinne überstellt. Das wird eine Verkaufsveranstaltung werden", ist sich Ursula Thielemann von der Verbraucherberatung NRW in Minden sicher. ...

... Beim Berliner Gold-Kontor handelt es sich beispielsweise nur um eine Briefkasten-Firma, die unter einer Postfach-Adresse zu erreichen ist. "So kommt man an die Firma nicht ran", sagt Ursula Thielemann. Denn: Es könne niemandem eine Klage zugestellt werden, da es keine ladungsfähige Adresse gebe.

Dubios kommt ihr neben der Anschrift auch die angegebene Telefonnumer vor ...

Quelle und vollständiger Bericht: Vlothoer Anzeiger

NTT Telco Inkasso verschickt bundesweit Zahlungsaufforderungen

Mit massiven Einschüchterungen verunsichert derzeit das Inkassounternehmen NTT Telco aus Wiesbaden Verbraucher landauf, landab. Die Firma versucht am Telefon und per Post, vermeintliche Teilnehmer an den zwielichtigen Gewinnspieleintragsdiensten Winfinder und Windienst zur Zahlung von Beträgen zwischen 99 und 178 Euro zu bewegen. Die Verbraucherzentrale rät den angeblich säumigen Kunden, den Betrag auf keinen Fall zu zahlen, sondern die Forderung vorsorglich schriftlich zurückweisen!

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich die Fälle, in denen Betroffene das Schreiben eines "Ivan Milosevic" vorlegen. Darin wird behauptet, sie schuldeten der Firma Winfinder oder Windienst einen Betrag in meist dreistelliger Höhe. Angeblich bestünde ein kostenpflichtiger Vertrag über die Zahlung von 9,90 Euro pro Woche für eine "Leistung", die in dem Anschreiben jedoch nicht näher definiert wird. Beide Dienste hätten ihre Ansprüche, die sich in den vorliegenden Fällen auf angebliche Vereinbarungen zwischen September 2010 bis Februar 2011 beziehen, an NTT TELCO INKASSO abgetreten. Die aufgelaufene Summe solle innerhalb einer meist nur wenige Tage umfassenden Frist überwiesen werden. Ansonsten warteten auf den Empfänger der dubiosen Post "weitere Kosten und Unannehmlichkeiten". Bei pünktlicher Zahlung sei "der gesamte Vertrag erledigt", und es würden keine weiteren Forderungen gestellt. Betroffene berichten, dass die schriftliche Geldeintreibung durch belästigende Anrufe noch verstärkt werde.

Wer sicher ist, dass er einem Vertragsangebot zur Teilnahme an Gewinnspielen – weder mündlich noch schriftlich – zugestimmt hat, gibt Milosevic am besten einen Korb. ...

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Die meisten Verbraucherzentralen warnen mit dieser aktuellen Meldung bereits vor der Abzockfalle für einen vermeintlichen Gewinnspieleintragungsdienst. Darüber hinaus macht die Verbraucherzentrale Thüringen mit eine zusätzlichen Mitteilung aufmerksam auf diese fFragwürdigen Zahlungsaufforderungen und warnt vor der dreisten Abzocke.

Fragwürdige Post mit Zahlungsaufforderungen von "NTT TELCO FORDERUNGEN UND INKASSO DEUTSCHLAND" erhalten derzeit Verbraucherinnen und Verbraucher in Thüringen. Den Betroffenen wird unterstellt, telefonisch einen Vertrag abgeschlossen und am Gewinnspieleintragungsdienst "Winfinder der Marketing & Project Service Inc." teilgenommen zu haben. Da der angeblich geschuldete Betrag in Höhe von ca. 150 Euro nicht über die Telefonrechnung eingezogen werden konnte, soll die genannte Summe auf das Konto der "Compresent Erfurt GmbH" bei der Postbank eingezahlt werden.
In diesem Zusammenhang an die Regeln des Zusammenlebens und die Pflichten "rechtschaffener Bürger" zu appellieren, ihren Verpflichtungen aus Verträgen nachzukommen, um keinen Ärger mit Anwälten und Gerichten zu bekommen ist mehr als dreist.

Die Masche an sich ist nicht neu. Bereits in der Vergangenheit wurden Verbraucher von dubiosen Eintragungsdiensten immer wieder mit zweifelhaften Forderungen wegen angeblich abgeschlossener Verträge konfrontiert. "Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen", so Ralf Reichertz, Referatsleiter Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Thüringen e.V."NTT TELCO" hat seinen Sitz in den USA und besitzt keine deutsche Inkassoerlaubnis, die sie nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen aber benötigt. Versucht das Unternehmen dennoch in Deutschland Geld einzutreiben, begeht es nach Auffassung der Verbraucherzentrale eine Ordnungswidrigkeit. Verbraucher können dann Anzeige erstatten.

Quelle: Verbraucherzentrale Thüringen

Musik- und Filmtausch kann teuer werden

Das Amtsgericht München warnt vor der Teilnahme an Musik- und Filmtauschbörsen. Große Unternehmen, die Musikstücke, Hörbücher oder Videos vermarkten, klagen derzeit in einer Vielzahl von Fällen vor dem Amtsgericht München. 1400 solcher Klagen sind bereits anhängig, weitere werden erwartet.

Ausgangspunkt sind die sogenannten Online-Tauschbörsen. Hier werden von den Benutzern Musikdateien o.ä. angeboten, im Gegenzug laden sie Dateien anderer herunter. Das birgt aber ein hohes Risiko. Es ist mittlerweile möglich, den digitalen Fingerabdruck des Urheberrechtsverletzer zu finden und an seine IP-Adresse zu kommen. Nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bei der Staatsanwaltschaft ist der Internetprovider dann verpflichtet, dieser den Namen des Nutzers herauszugeben.

Dieser kann dann von den Unternehmen unabhängig von einem Verschulden zur Unterlassung verpflichtet werden. Hatte er seinen Internetzugang nicht ausreichend gesichert, entsprach der Schutz zum Zeitpunkt der Einrichtung auch nicht dem Stand der Technik, kann er auch auf Schadenersatz verklagt werden. Dieser bemisst sich im Regelfall nach der ansonsten angefallenen Lizenzgebühr. Aber auch die außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten fallen darunter. Bei einem Streitwert von im Regelfall 10 000 Euro können hier gleich mal 651 Euro netto verlangt werden.

Da nützt auch die neue Vorschrift des § 97 Absatz 2 im Urhebergesetz nichts. Danach sind bei Streitigkeiten nach dem 1.9.2008 die Abmahnkosten für den Rechtsanwalt bei einer ersten Abmahnung auf 100 Euro gedeckelt worden. Das gilt aber nur, sofern von einer unerheblichen Rechtsverletzung auszugehen ist. Da bei den Tauschbörsen die Konsequenzen des illegalen ins Netzstellen von Werken nicht abzuschätzen sind, man insbesondere die Anzahl der Abrufe nicht vorhersagen kann, verneint die Rechtsprechung das Vorliegen einer unerheblichen Rechtsverletzung.

Unabhängig davon, dass die Künstler ein Recht darauf haben, für ihre Leistung bezahlt zu werden, kann das vermeintliche Schnäppchen also ganz schön teuer werden. Geiz ist somit nicht immer geil.

Quelle: Amtsgericht München

18.11.11

Hohe Haftstrafe für Online-Betrüger

Trotz ernster Warnungen – Mario L. ließ sich nicht aus der Ruhe bringen. Unbeirrt machte der Internet-Händler weiter. Verkaufte vermeintlich edle Kleidung, Gürtel, Uhren und andere Accessoires internationaler Luxus-Hersteller wie Dolce & Gabbana, Prada, Armani, Louis Vuitton, Hugo Boss, um nur einige zu nennen. Vieles waren Fälschungen, eine Erlaubnis zum Handel hatte er nicht. Mario L. verkaufte jedem alles, oft als Restposten.

... Auch klare Ansprachen von Markenrechtsinhabern wie Lacoste ignorierte Mario L. – vermutlich war er dabei so unbelehrbar, wie nun in seinem Prozess am Amtsgericht Dresden. ...

Gestern endete das Verfahren mit einer Überraschung: Mario L. wurde in fast allen Punkten schuldig gesprochen und zu der höchstmöglichen Freiheitsstrafe, die ein Schöffengericht aussprechen kann, verurteilt: Vier Jahre. Wegen Fluchtgefahr wurde Mario L. noch im Saal verhaftet. Richter Hermann Hepp-Schwab verurteilte den Angeklagten wegen Markenrechtsverletzungen in 3.629 Fällen, versuchten Betruges in 3.601 Fällen und Betruges in 28 Fällen. Hinzu kommen Steuerhinterziehung, Bankrott, falsche Versicherung an Eides statt.

Quelle und vollständiger Bericht: Sächsische Zeitung

LG Berlin urteilt: Kein Vertragsschluss bei live2gether.de

Empfindliche Schlappe für die OPM Media GmbH: Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass mit der Anmeldung auf der Seite www.live2gether.de keine Einigung über einen kostenpflichtigen Vertrag zustande kommt. Betroffene müssen die geforderten Abogebühren demnach nicht bezahlen.

Quelle und vollständiger Bericht: Computerbetrug

Besonders interessant und lesenswert sind die im Urteil aufgeführten Begründungen. Nachfolgend ein kleiner Auszug daraus.

Die Anmeldung der Beklagten auf der Anmeldeseite der Website stellt kein Angebot auf Abschluss eines entgeltlichen Vertrages dar. Dies gilt sowohl für den Fall, dass das Anmeldeformular das Vertragsangebot darstellen sollte, als auch für den Fall, dass die Anmeldung ein Angebot sein sollte. Denn die Anmeldeseite ist nicht so gestaltet, dass sie bei dem Durchschnittsverbraucher zwangsläufig zu der Erkenntnis führt, dass die Leistung der Klägerin kostenpflichtig ist ...

Ebenso wenig reicht der Doppelsternchenhinweis auf den Jahrespreis.

Im Übrigen kommt in den Texten der Klägerin nicht zum Ausdruck, dass überhaupt ein Vertrag geschlossen werden soll; dieses Wort wird gemieden, stattdessen wird nur von “anmelden” und “Anmeldung abschließen” gesprochen und der Eindruck einer reinen Registrierung hervorgerufen.

Den Volltext des Urteils (LG Berlin, AZ: 50 S 143/10 vom 21.10.2011) finden Sie bei Verbraucherrechtliches

Der Schreihals von Rodgau

Irgendwo in den Tiefen des Netzes versteckt, hat der Abzocker M...... B...., (Anm: Michael Burat) in der Blogger-Literatur auch liebevoll "Stacheldrahtkönig" genannt, - ... - seinen Blog, auf dem er seine Sicht der Dinge kundtut ...

Offensichtlich tun die allenfalls 30 bis 40 durchgeknallten Netzindianer dem Schreihals von Rodgau zur Zeit so weh, dass er sich zur Gegenwehr genötigt sah. Nachdem die Verbraucherzentralen den inneren Kern der allenfalls 30 bis 40 durchgeknallten, inzwischen auch als linksradikal identifizierten Netzindianer ausmachen, müsste sich ja die Schlinge noch enger um die verbleibenden 5 bis 15 Netzindianer zuziehen? (Weia, wenn ich den inneren Kern der Abofallenmafia mit rund 100 Personen beziffere, ergibt sich schon von daher eine erdrückende Übermach - arme kleine durchgeknallte Netzindianer!)

Nun, also einer der durchgeknallten Netzindianer, die Verbrauchzentrale Hamburg, hatte sich erfrecht, auf ihrer Webseite fragenden und verunsicherten Abzockopfern den Ratschlag zu erteilen, die Kreditinstitute unter Hinweis, dass illegale Beträge über Abofallen flössen, zur Kontokündigung aufzufordern.

Na ja, ich habe solche Formulierungen immer schon für ein wenig unglücklich gehalten, weil ja bis zur anstehenden Verurteilung vor dem LG Frankfurt Anfang 2012 wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs, der Betrieb von Abofallen tatsächlich nicht illegal ist. Zum anderen kann ich ein Kreditinstitut nicht auffordern etwas für oder gegen ihre Kunden zu unternehmen. Da finde ich, dass die Entscheidung was mit der Information über das, was mit dem Konto gemacht wird, jedem Kreditinstut selbst überlassen bleiben sollte.

Quelle und vollständiger Beitrag: Forum - Sat1

Polizei warnt vor Gewinnbriefen

Viele Bürger werden mal wieder mit Gewinnbriefen zu einer Kaffeefahrt mit Verkaufsveranstaltung gelockt. Der angebliche Finanzdienstleister Konrad Herzog & Partner aus 49645 Ambühren hat in diesen Wochen Gewinnbriefe zur Festsetzung des nachträglichen Gewinnübergabetermins verschickt. Es wird ein Gewinnbetrag in Höhe von 951,72 EUR als noch nicht ausgezahlte Gewinnsumme offeriert. Der angebliche Gewinnbetrag verfällt nach dem angegebenen Datum. Für die persönliche Abholung zur Gewinnübergabe werden selbstverständlich geeignete Verkehrsmittel in Form von Bussen für die Hin- und Rückfahrt kostenlos zur Verfügung gestellt. Zusätzlich wird mit einem kostenlosen mobilen Navigationsgerät als Zusatzprämie aus Lagerbeständen gelockt.

Fahren Sie nicht zu diesen Gewinnübergaben, fallen Sie nicht auf die Verkaufsmaschen herein und reagieren Sie nicht auf diese Gewinnversprechen.

Quelle: Polizeidirektion Lübeck

Achtung bei Post von „De Jong“

Erst in der vergangenen Woche hat die Heimatzeitung darüber berichtet, dass drei Verkaufsveranstaltungen im Rahmen von so genannten Kaffeefahrten verhindert werden konnten. Nun versuchen erneut Betrüger, älteren Menschen Geld aus der Tasche zu ziehen.

Die Polizeiinspektion Dachau warnt vor Einladungen zu so genannten Kaffeefahrten, die derzeit durch die Käserei „de Jong“ im Landkreis verschickt werden. ...

Die Ermittlungen der Polizei haben jedoch ergeben, dass die Käserei „de Jong“ real nicht existiert und es sich bei der Firmenanschrift um eine reine Postfachadresse handelt. „Erfahrungsgemäß sind die Verantwortlichen nur an der Abzocke der Teilnehmer interessiert und werden die versprochenen Geschenke bzw. Gewinne nicht ausgeben“, weiß der Dachauer Polizeisprecher ...

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online

"Hauptgewinn" - mit vielen kleinen Wermutstropfen

Als Überbringer einer auf den ersten Blick äußerst freudigen Nachricht meldete sich am 11. November 2011 eine angebliche Anwaltskanzlei aus Norddeutschland telefonisch bei einer 33-jährigen Frau aus Hilchenbach. Ja, so die Jubelbotschaft, bei einem Gewinnspiel habe die Hilchenbacherin ein Auto gewonnen. In der Türkei! Kleiner Wermutstropfen dabei: Da das Fahrzeug noch auf sie umgeschrieben werden müsse, müsse die 33-Jährige nun eine Versicherung über rund 700 Euro abschließen und das Geld hierzu per Western Union in die Türkei transferieren. So gesagt, so getan.

Drei Tage später meldet sich dann eine angebliche Gewinnerhotline aus Berlin bei unserer Hilchenbacherin und teilt dieser mit, dass das gewonnene Auto bereits in Split an der Grenze stehe. Allerdings fielen nun noch Überführungskosten in Höhe von rund 1000 Euro an. Auch diesen Betrag zahlte die Geneppte dann wiederum per Western Union an den Empfänger in der Türkei. Nur zwei Tage später dann ein weiterer Anruf. Diesmal sogar ein angeblicher Herr Doktor von der vermeintlichen Gewinnerhotline höchstpersönlich in der Leitung. Sympathische Nachricht nun: Das Auto steht jetzt schon in Passau an der Grenze. Klar, 848 Euro Zollgebühren müsse sie nun noch einmal zahlen, dann aber könne sie sich über ein funkelnagelneues Auto freuen. Nunmehr - gottlob - wurde auch unsere Hilchenbacherin misstrauisch, zahlte diesmal keinen Pfennig (bzw. Cent) mehr und konnte über ihr Bankinstitut zumindest die zweite Überweisung auch noch rückgängig machen.

Die Sache wurde der Polizei anschließend angezeigt, so dass das Siegener Kriminalkommissariat nun wegen Betrugs ermittelt. Wie man sich denken kann, sind die Aussichten, die Hintermänner dieser perfiden Betrugsmasche erfolgreich zu ermitteln, sicherlich nicht besonders rosig. Von daher rät die Polizei, der geschilderten Betrugsmasche und ähnlich hinterhältigen Betrugsvarianten am besten bereits im Vorfeld, also präventiv, zu begegnen. Werden bei einem vermeintlichen "Gewinnspiel" Vorauszahlungen verlangt, so sollten sofort die "roten Warnleuchten" angehen - insbesondere wenn diese Vorauszahlungen auf ausländische Konten transferiert werden sollen.

Quelle: Polizeipressestelle Siegen-Wittgenstein

Die Welt ist voller List. Deshalb sollte bei Geldangelegenheiten immer ein gesundes Misstrauen und Vorsicht angebracht sein. Im Zweifelsfall sollte man sich daher in Fällen der geschilderten Art nicht scheuen, Kontakt zum zuständigen Fachkommissariat der örtlich zuständigen Kripo aufzunehmen. Und dies am besten, bevor man irgendeinen Betrag überwiesen hat.