31.10.11

Prozessbeginn wegen Betrug mit Downloads

Vor der Großen Strafkammer 8 des Landgerichts Hamburg ist heute der Prozessbeginn gegen acht Angeklagte die sich wegen u.a. gewerbs- und bandenmäßigen Betruges bzw. Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit sog. Abofallen im Internet verantworten müssen.

Die Staatsanwaltschaft legt den sieben Männern und einer Frau zur Last, in der Zeit von Juli 2007 bis Februar 2010 mit unterschiedlichen Unternehmen u.a. sog. „Downloadportale“ im Internet betrieben zu haben, auf denen vermeintlich kostenlos Software bekannter Hersteller zum Download angeboten wurde. Hierbei sollen sie eine Vielzahl von Nutzern, die nach einer kostenlosen Downloadmöglichkeit suchten, auf ihre Webseiten geleitet haben, wo diese im Rahmen einer „Anmeldung“ oder „Registrierung“ ihre persönlichen Daten hinterließen. Nach der Anmeldung auf der vermeintlich kostenlosen Webseite der Angeklagten erhielten die Nutzer regelmäßig eine E-Mail, in welcher nunmehr der kostenpflichtige Abschluss eines 12-monatigen „Abo-Vertrages“ bestätigt wurde. In der jeweiligen Bestätigungsemail soll zu diesem Zweck eine Webseite angegeben worden sein, auf der die Anmeldung angeblich erfolgt sein sollte, und auf der - im Unterschied zu der ursprünglichen Webseite – ein Kostenhinweis deutlich erkennbar vorhanden war.

Um die Zahlungsquote zu erhöhen, soll der angeklagte Rechtsanwalt Sch. „Anwaltliche Zahlungsaufforderungen“ versandt haben. Durch diese Kostenfalle sollen 68.852 Nutzer zur Zahlung verleitet worden sein. Insgesamt soll durch die Taten ein Vermögensschaden von über 5,3 Millionen Euro verursacht worden. Die Staatsanwaltschaft konnte im Rahmen ihrer Ermittlungen einen Betrag von 1,3 Millionen Euro sicherstellen.

Der Prozess wird sich voraussichtlich bis Ende Januar hinziehen und wurde auf 20 Verhandlungstage terminiert. Am Mittwoch den 2. Nov. 2011 findet der nächste Verhandlungstermin statt.

Quelle: Hanseatisches Oberlandesgericht

Betrüger werben mit Kaffeefahrt

Die Polizei warnt vor einer im Landkreis Hameln-Pyrmont wieder einmal weitverbreiteten Betrugsmasche aus dem Bereich „Kaffeefahrten“, bei der es um angebliche Gewinnbenachrichtigungen unter der Überschrift „Niedersächsische Treuhand“ geht.

Eine 72-jährige Seniorin aus Aerzen bekam zum Beispiel ein angebliches Gewinnschreiben unter dem Titel „Niedersächsische Treuhand“. In dem Schreiben wurde sie zu einer Kaffeefahrt eingeladen. Auch stand dort etwas von einem Gewinn und der Empfängerin wurde sogar Bargeld versprochen. „Meist werden die Leute damit in einem Bus zu einer Kaffeefahrt gelockt. Dort gibt es aber weder einen Gewinn noch Bargeld, sondern nur Ausreden“, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Deister- und Weserzeitung

28.10.11

Abzockfirma „Buchungszentrale 24“ ist insolvent

Insolvenzverfahren

503 IN 20/10: Am 25.10.2011 um 10:17 Uhr ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen der Buchungszentrale 24 GmbH, Franz-Grashof-Straße 4-8, 28201 Bremen (AG Bremen, HRB 25194),

vertreten durch:

Andreas Kaluschke, Kurt-Huber-Straße 46, 28327 Bremen, (Geschäftsführer). Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Gerrit Hölzle, Martinistraße 1, 28195 Bremen, Tel.: 0421 - 322 649 - 0, Fax: 0421 - 322 649 - 29, E-Mail: info@beck-hoelzle.de, Internet: www.beck-hoelzle.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 27.12.2011 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte sind dem Insolvenzverwalter mitzuteilen. Leistungen müssen an den Insolvenzverwalter erfolgen (§ 28 InsO).

Gläubigerversammlung am:

Donnerstag, 09.02.2012, 10:00 Uhr, Saal 115, Gerichtshaus (Neubau), Ostertorstr. 25-31, 28195 Bremen, (Berichts- und Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten:

  • die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO)

  • die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über

  • Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO)

  • eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO)

  • den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan

  • die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO)
    besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert

  • eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO)

  • eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO)

  • die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),

  • eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung

sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.

Die Zustimmungen der Gläubigerversammlung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.

Quelle: Insolvenzbekanntmachungen

Schon BEZahlt? Vorsicht, Kaffeefahrt!

Das Logo ist bis auf einen kleinen Buchstabendreher – BEZ statt GEZ – vertrauenerweckend, und die Versprechen im offiziell aussehenden Schreiben klingen vielversprechend. Ein neuer Flachbildfernseher und ein Jahr Gebührenbefreiung winken als Kundenprämie, außerdem ein Preis in Höhe von 2.500 Euro. Da scheint es sich doch zu lohnen, zur „Gewinnübergabe“ anzureisen? Irrtum!

Denn zu gewinnen gibt es erfahrungsgemäß nichts, und wegen der dreisten Logo-Ähnlichkeit mit der Gebühreneinzugszentrale ermittelt die Staatsanwaltschaft Oldenburg. Die vermeintlichen Gewinner sollen auf eine Kaffeefahrt gelockt werden. WDR-Reporter sind mitgefahren und haben festgestellt: Wer sich zur Gewinnübergabe anmeldet, bekommt zunächst nur einen Treffpunkt mitgeteilt und wird mit dem Bus zu einem bis dahin geheimen Ort gefahren, zum Beispiel einem Landgasthof. Dort findet eine mehrstündige Veranstaltung statt, die mit den Versprechen im Brief nichts zu tun hat. Das ist typisch für solche Kaffeefahrten: Es sollen Produkte und Reisen verkauft werden.

Quelle und Video: WDR Servicezeit

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

Bande von Phishing-Betrügern in Berlin festgenommen

In einem Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Berlin wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetruges haben rund 115 Beamte des Landekriminalamtes am Dienstag den 25.10. in Berlin sechs Haftbefehle und elf Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt.

Den insgesamt 13 Beschuldigten unterschiedlicher Staatsangehörigkeit wird vorgeworfen, sich Ende des Jahres 2009 zu einer Bande zusammengeschlossen zu haben mit dem Ziel, sich durch Computerbetrugstaten unter Verwendung des sog. „Phishing“ eine dauerhafte Einnahmequelle zu verschaffen.

In der Folgezeit soll ein bislang unbekannter, aus dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion heraus operierender mutmaßlicher Hintermann und Mittäter sich zunächst unter Einsatz eines sog. „Trojaners“ über fremde Computer die Zugangsdaten zu den Konten einer Vielzahl Geschädigter erschlichen haben. Tatplangemäß soll er daraufhin unter Nutzung des Online-Banking in über 1000 Fällen über 1,3 Mio Euro unbefugt von diesen Konten transferiert haben. Die Gelder soll er auf insgesamt 40 nur zu diesem Zweck eröffnete Konten verschiedener, zuvor von den Beschuldigten für die Taten angeworbener „Finanzagenten“ deponiert haben. Es oblag den tatbeteiligten „Finanzagenten“, das Geld von dort unter Aufsicht der mutmaßlichen Bandenmitglieder abzuheben und den Hauptbeschuldigten zu übergeben.
Bei den Durchsuchungen in Berlin konnte umfangreiches Beweismaterial sichergestellt werden. Insgesamt sechs Beschuldigte russischer, litauischer, israelischer und deutscher Staatsangehörigkeit im Alter von 32 bis 47 Jahren konnten aufgrund von bereits gegen sie vorliegender Haftbefehle festgenommen werden.

Die Ermittlungen dauern an.

Quelle: Polizei und Staatsanwaltschaft Berlin

Als Online-Bankkunde können Sie sich schützen indem Sie die Empfehlungen der Kriminalpolizei beachten.

  • Nutzung aktuell sicherer Verfahren wie SMS-TAN oder Chip-TAN

  • Bei leicht abweichenden, verdächtigen Mitteilungen im Online-Verfahren bitte tel. Rückfrage mit der eigenen Bank halten; veranlassen sie im Zweifelsfall keine Transaktionen!

  • Virenschutz und Firewall sind auf dem auf dem aktuellen Stand zu halten; regelmäßige Aktualisierungen der genutzten Standardsoftware werden ebenfalls empfohlen, weiterführende Informationen zum techn. Schutz siehe www.bsi-fuer-buerger.de.

Wenn den Tätern unberechtigte Geldverfügungen von den Konten der Geschädigten gelingen, bedienen sich die Täter sogenannter „Finanzagenten“. Es handelt sich hierbei um Personen, die unter Vorspiegelung falscher Tatsachen (z.B. Arbeitsversprechen mit Aussicht auf Lohnüberweisungen oder Gefälligkeitsbitte) ein Konto eröffnen, dieses den Tätern zur „Verfügung“ stellen bzw. die eingehenden Geldbeträge selbst abheben und an die Täter weiter leiten.
Wer dies tut, macht sich strafbar (Geldwäsche) und muss obendrein für sämtliche zivilrechtlichen Forderungen einstehen.
Daher gilt: Eröffnen Sie kein Konto im Auftrag oder auf Bitten eines Anderen! Stellen Sie Ihr Konto keinem Anderen zur Verfügung, auch dann nicht, wenn Sie dafür entlohnt werden sollen und es sich scheinbar um eine legale Tätigkeit handelt!

Test warnt vor „Zentral Inkasso“

Ins Bockshorn jagen – das ist es, was die Deutsche Zentral Inkasso mit Internetsurfern macht. Zunächst noch harmlos: „Zahlen Sie sofort“, stand in einem Brief an test-Leser Reda El Shal. Angeblich hatte er bei www.my-downloads.de ein Abonnement abgeschlossen – eine typische Abofalle. 159,50 Euro, sonst drohten Klage und Verurteilung. Beigefügt war ein Urteil des Amtsgerichts Langen, das tatsächlich bei einer anderen Abofalle, Premium Content, von einem wirksamen Vertrag ausging. Doch dieses Urteil ist eine absolute Ausnahme und nicht nachvollziehbar. Es gibt Dutzende gegenteilige Urteile höherer Instanzen, besser begründet und juristisch präziser.

Reda El Shal folgte unserem Rat: Er zahlte nicht. Doch dann erhielt er den „Entwurf einer Klageschrift“. Alles fix und fertig, als werde jeden Moment Klage eingereicht. Aber auch das ist nur eine leere Drohung. In den Verbraucherzentralen melden sich täglich Betroffene, die ähnliche Post erhielten. Fakt ist: Wer unwissentlich in eine Abofalle tappt, braucht nicht zu zahlen. Denn laut Preisangabenverordnung muss es einen klaren, unübersehbaren Hinweis auf die Kosten geben.

Quelle: test.de

RBB berichtete über die Abzocke von „mitfahrzentrale-24.de“

Die Berlinerin Melanie Temborius sucht eine Mitfahrgelegenheit. Die Unternehmerin meldet sich an bei der offenbar kostenfreien Seite „mitfahrzentrale-24.de“, wird aber nicht fündig. Nach einem halben Jahr erhält sie eine Rechnung über 132,- €, für das erste von zunächst zwei Mitgliedsjahren.

Die Rechnung kommt aber von einer anderen Firma als jener, die ihr den Zugang damals bestätigte. ...

Quelle und vollständiger Bericht: RBB online

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

Angeklagt wegen Raubüberfall nach Kaffeefahrt

Wegen schweren Raubes müssen sich seit Dienstag zwei 25 und 21 Jahre alte Männer aus Lindern und Werlte vor der Jugendkammer des Oldenburger Landgerichts verantworten. Die Anklage legt ihnen zur Last, am 17. Juni 2011 auf einem Rastplatz der Hansalinie einen Mitarbeiter eines Kaffeefahrten-Veranstalters ausgeraubt zu haben. Der 25-jährige Angeklagte war ein Kollege des Opfers.
br>Gemeinsam waren sie auf der Rückfahrt von einer Kaffeefahrten-Veranstaltung. 15.000 Euro waren eingenommen worden. Auf der Rückfahrt nach Lindern rief er den 21-jährigen Mitangeklagten an und teilte ihm mit, wo man Halt mache. Der 21-Jährige legte sich auf die Lauer. Als sein mutmaßlicher Mittäter und das Opfer ankamen, riss der 21-Jährige die Autotür auf, bedrohte und schlug das Opfer und verletzte es mit einem Messer. Dann raubte er das Geld, so die Anklage weiter. Der Prozess wird Donnerstag fortgesetzt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Falsches Spiel mit Gewinnversprechen

Vor allem ältere Menschen werden regelmäßig mit Gewinnversprechen zu Kaffeefahrten gelockt. ...

Mit Namen wie „Niedersächsische Treuhand“ versuchen die Abzocker dabei eine Verbindung zu seriösen Unternehmen herzustellen. Und tatsächlich gibt es die „Niedersächsische Landestreuhandstelle“ in Hannover, welche die von ihr zur Verfügung gestellten Programme über eine Bank abwickelt. Dieses Prozedere hat sich die „Niedersächsische Treuhand“ angeeignet, indem sie ihren Gewinnern Gutschriften in Form eines Treuhandtravelkontos anbietet. Bei diesem „Konto“ handelt es sich um eine Art Gutschein, der in Verbindung mit einer Reise verrechnet wird. Bargeld gibt es nicht. ...

Wenn die Empfänger der Briefe antworten und die beigefügte Karte zurücksenden, finden sie sich auf einer Kaffeefahrt wieder und im schlimmsten Fall mit einer überteuerten Reise im Rückgepäck. Solche Firmen verlangen zudem oft noch Bearbeitungsgebühren, die nicht zurückerstattet werden. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NWZ online

Abzocke mit Unterwäsche-Abo

Vorsicht, Abzocke! Wer in diesen Tagen Unterwäsche zugeschickt bekommt, ohne sie bestellt zu haben, sollte aufpassen. Experten raten, die Sendung und vor allem spätere Mahnschreiben, einfach zu ignorieren.

Mit einem angeblichen Abo für Unterwäsche will eine unseriöse Firma aus der Schweiz deutsche Verbraucher über das Ohr hauen. Das Unternehmen habe Menschen Unterwäsche zugeschickt, die gar nichts bestellt hätten,

Quelle und vollständiger Bericht: Stern

Zeitschriftenvertrieb haftet auch für kriminelle Subunternehmer

Der Bundesgerichtshof hat der Presse-Union Medien Vertriebs GmbH & Co. KG verboten, Verbrauchern ohne Auftrag eine Bestätigung für ein Zeitschriftenabonnement zu senden. Das gelte auch dann, wenn wie hier ein mit der Werbekampagne beauftragter Subunternehmer dabei die Hauptvertriebsfirma betrogen habe. Das Verhalten des Subunternehmers sei der Vertriebsfirma zuzurechnen. Das erst jetzt schriftlich vorliegende Grundsatzurteil erging am 17. August 2011 (Az.: I ZR 134/10). Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Presse-Union muss mit einem Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro rechnen, wenn sie sich nicht an das Urteil hält.

Nach den Erfahrungen der Verbraucherzentrale wird im Zeitschriftenvertrieb oft versucht, die Verantwortung für rechtswidrige Werbung durch ein mehrstufiges Vertriebssystem auf angeblich unabhängige, selbstständig tätige Unterfirmen zu schieben.

„Das Urteil ist ein großer Erfolg für die Verbraucher. Das Abwälzen der Verantwortung für rechtswidrige Abowerbung funktioniert nun nicht mehr. Weder für die Vertriebsfirmen, noch für deren Auftraggeber, die Verlage, die endlich für faire Werbung sorgen müssen", sagt Edda Castelló, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg.

Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg

Durch Abzockerschreiben in Vertragsfalle

Abzocke, Offertenschwindel, arglistige Täuschung - Mit diesen Stichworten werden die Machenschaften der so genannten Gewerbeauskunft-Zentrale beschrieben. Was klingt, als verberge sich eine Behörde hinter diesem Namen, ist ein Privatunternehmen, das auf unseröse Weise Internet-Brancheneinträge verkauft. ...

Die Masche der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, die sich dahinter verbirgt: Gewerbetreibende und Freiberufler werden mit einem Formular angeschrieben, das den Anschein erwecken kann, es handele sich um einen kostenfreien Branchenbucheintag. Überschrieben mit dem amtlich wirkenden Titel "Gewerbeauskunft-Zentrale" wird suggeriert, es handele sich um ein behördliches Schreiben. ...

In einigen der Schreiben wird fettgedruckt auf die kostenfreie Rückantwort per Fax hingewiesen. Doch die Folgen der Rückantwort sind alles andere als kostenfrei. Postwendend flattert eine Rechnung von mehr als 1000 Euro ins Haus. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Volksstimme

26.10.11

Datenschutz: Warnung vor unseriösen Angeboten

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, Ulrich Lepper, warnt die Bürger vor Anrufen, in denen ihnen die Löschung ihrer Daten gegen Entgelt angeboten wird. Keinesfalls werden solche Angebote im Auftrag des Landesdatenschutzbeauftragten unterbreitet, wie die Anrufer fälschlicherweise behaupten.

Diese Angebote seien unseriös, denn kein Unternehmen könne die nachhaltige und umfassende Löschung aller Daten einer Person bei anderen Unternehmen oder im Internet tatsächlich bewirken. Die Anrufer wollten Geld und Daten von den Angerufenen erschleichen.

Quelle und vollständiger Bericht: Der Westen

Bundesnetzagentur legt ausländischen Fax-Spammer still

Die Bundesnetzagentur ist jetzt gegen als "Swiss Money Report" bekannte Spam-Faxe vorgegangen. Alle deutschen Netzbetreiber wurden aufgefordert, soweit es ihnen technisch möglich ist, eingehende Verbindungen sowie die Erreichbarkeit von insgesamt sechs auf den Faxen angegebenen ausländischen Rufnummern zu unterbinden.

"Aufgrund neuer technischer Erkenntnisse konnten wir die jetzige netzseitige Sperrung anordnen. Mit dieser neuartigen Maßnahme werden die Verbraucher vor einer massiven Belästigung durch derartige Werbefaxe mit Auslandsbezug geschützt", betonte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

Der "Swiss Money Report" ist ein Fax-Newsletter mit Börseninformationen. Inhalt der Werbefaxe ist stets eine Kaufempfehlung für eine bestimmte Aktie, zu der angeblich ein Kursanstieg erwartet wird. Nach den der Bundesnetzagentur vorliegenden Beschwerden wird dieser Fax-Newsletter mehrmals pro Woche versendet. Als Kontaktrufnummern sind stets ausländische Rufnummern angegeben. Zudem enthalten die Werbefaxe den Hinweis auf die Möglichkeit zur Abmeldung des Fax-Newsletters per E-Mail bzw. im Internet.

Quelle und vollständige Meldung: Bundesnetzagentur

IHK warnt vor Adressbuchschwindel und Registereintragung

Zur Zeit werden wieder vermehrt Briefe und Faxe versandt, deren Aufmachung eine schon bestehende Geschäftsbeziehung oder Beauftragung suggeriert. Tatsächlich schließt man jedoch erst durch die Unterzeichnung der übersandten Formulare oft mehrjährige Verträge ab, die man gar nicht abschließen wollte. Eine Kündigung ist schwierig und es entstehen Kosten über mehrere hundert Euro.

Quelle: Handelskammer Bremen

Auf dem wachsenden Markt der Branchenbucheinträge sind zahlreiche „schwarze Schafe“ aktiv. Und so erhalten Selbstständige und Gewerbetreibende – und selbst die Kreishandwerkerschaft und die IHK – mit (un-)schöner Regelmäßigkeit Post von diesen Anbietern.

Mit einem Formular werden die Empfänger nun aufgefordert, einen Vertrag für einen Eintrag auf Gewerbeauskunft.com über zwei Jahre hinweg abzuschließen. 41,65 Euro werden dann pro Monat fällig ...

Quelle und vollständiger Bericht: Nordsee Zeitung

25.10.11

Betrug mit zurückdatierter Post von "Gewinner-Zeit"

Vom "Beginn Ihrer Gewinner-Zeit" kann keine Rede sein. Stattdessen flattert vermeintlichen Abnehmern des Monats-Magazins "WIN!", das "Reportagen aus aller Welt und spannende Artikel" zu "Gewinnspielen, Luxus, Reisen, Wellness und Trends" verspricht, eine Zahlungsforderung von 87 Euro fürs erste halbe Jahr ins Haus. "Wer ein Schreiben mit 'vielen Dank für das freundliche Telefonat' in diesen Tagen erhält, sollte den fälligen Betrag auf keinen Fall begleichen, der Forderung der Firma "Gewinner-Zeit" jedoch vorsorglich schriftlich widersprechen", rät die Verbraucherzentrale NRW. Sie warnt vor einer neuen Abo- und Gewinnspiel-Masche, mit der der fragwürdige Magazinbetreiber mit Sitz in Großbritannien zurzeit versucht, ans Geld und die persönlichen Daten argloser Konsumenten zu kommen.

Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich die Fälle, in denen scheinbare Kunden in Schreiben von "Gewinner-Zeit" an ein Telefonat erinnert werden, in dem sie angeblich mit der Firma einen kostenpflichtigen Vertrag für mindestens ein Jahr zum Bezug ihres Gewinner-Magazins sowie die Teilnahme an einer privaten Lotterie abgeschlossen hätten. Das Perfide an Post und Plausch: "Mittels unerlaubter Werbeanrufe wird wahllos Angerufenen nicht nur ein vermeintlicher Abo-Vertrag untergeschoben. Die anschließenden Bestätigungsschreiben sind auch so zurechtdatiert, dass die vierzehntägige Widerrufsfrist zur Auflösung der scheinbaren Vereinbarung bereits abgelaufen ist, wenn Angeschriebene die Zahlungsforderung erhalten", beschreibt die Verbraucherzentrale NRW die Masche. Der Zahlungsdruck auf Kunden wird durch die Behauptung noch erhöht, die unzulässigen Telefonate zur Vertragsanbahnung würden zusätzlich aufgezeichnet.

Empfänger der dubiosen Post, die sicher sind, dass sie einem Vertragsangebot von Gewinner-Zeit – weder mündlich noch schriftlich – zugestimmt haben, können die Forderung des Abo-Betreibers schriftlich zurückweisen und einen Nachweis darüber fordern, wie der angebliche Vertrag eigentlich zustande gekommen ist. Wer sich sicher ist, dass er sich am Telefon keinen Abo-Vertrag hat aufschwatzen lassen, muss auch nicht zahlen.

Ein kostenloses Musterschreiben, mit denen die unberechtigte Forderung zurückgewiesen werden kann, bietet die Verbraucherzentrale NRW im Internet unter www.vz-nrw.de/win-musterbrief an.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Erfahrene Abzockopfer wissen bereits, dass man auf die unberechtigten Forderungen für vermeintliche Verträge nicht reagieren braucht.
Zahlen Sie nicht, stellen Sie sich tot.

Polizei warnt vor Betrugsmasche mit Kleinanzeigen

Gewerbetreibende in Münster erhalten in diesen Tagen vermehrt Faxe einer in England ansässigen Firma. Scheinbar unverfänglich werden sie darin aufgefordert, ein bereits abgedrucktes Inserat zu überprüfen. Dass sich im Kleingedruckten ein mit hohen Folgekosten verbundener Vertrag befindet, ahnen die wenigsten. Die Kripo Darmstadt ermittelt wegen des Verdachts des Betrugs.

"Die Masche ist eigentlich alt, kommt aber in regelmäßigen Abständen immer wieder vor", so Annerose Siegler, Leiterin des Darmstädter Betrugskommissariats. Die Betroffenen, meist Kleinunternehmer, hatten in der Regel zuvor Anzeigen in einer örtlichen Bürgerinformationsbroschüre geschaltet. Diese wird regelmäßig im Auftrag der Gemeinde Münster gedruckt und dient der allgemeinen Information. Vor etwa 14 Tagen sei eine Neuauflage der Broschüre in Münster veröffentlicht worden. Scheinbar haben die Betrüger nur hierauf gewartet.

Kurze Zeit nach der Veröffentlichung erhielten die ersten Unternehmer bereits Anrufe. In den folgenden Gesprächen wurde ihnen ein Fax angekündigt. Mittels diesem solle lediglich eine Überprüfung der zuvor veröffentlichten Anzeige statt finden. Der Anrufer bat, dieses doch nach Erhalt schnellstmöglich zurück zu senden. Das angekündigte Fax einer in England ansässigen Firma erreichte die Unternehmer dann meist unmittelbar nach dem Anruf. Auf diesem abgebildet war, neben reichlich Kleingedruckten, eine Kopie der zuvor in der Gemeindebroschüre veröffentlichten Anzeige. Die Betroffenen waren wegen des vorangegangenen Gesprächs im Glauben, dass es sich lediglich um die angekündigte Überprüfung ihrer Annonce handelte. Das Kleingedruckte wurde daher meist nur schnell überflogen und das Fax anschließend unterschrieben zurück an den Absender geschickt. Was die wenigsten ahnten: Im Kleingedruckten des Fax verbirgt sich ein neuer Vertrag, den die Betroffenen unfreiwillig mit der Unterzeichnung eingehen. Dieser beinhaltet eine kostenintensive Neuauflage der Anzeige in einer noch zu veröffentlichen Broschüre. Nach den bisherigen Erfahrungen bekommen die Betroffenen diese aber in der Regel nie zu Gesicht; ob und wo diese veröffentlicht wird, steht buchstäblich in den Sternen. "Die Gemeinden wenden sich mit einem Brief an ihre örtlichen Gewerbetreibenden. Eine telefonische Akquise erfolgt daher in aller Regel nicht", sagt Siegler.

Das Betrugskommissariat der Darmstädter Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Zwar ist das Übersenden eines Vertragsangebots per Fax prinzipiell zulässig. "Verbunden mit dem vorangegangenen Gespräch wurde aber mit dem Fax der Eindruck geweckt, dass nur eine Korrektur der bestehenden Annonce stattfinden soll. Von einer weiteren, kostenpflichtigen Anzeige war in dem Gespräch nie die Rede. Es besteht somit für uns der Verdacht des Betrugs", so Annemarie Siegler. Die Kripo erwartet, dass in nächster Zeit sich noch weitere Betroffene melden werden.

Quelle: Polizeipräsidium Südhessen

mitfahrzentrale-24.de muss Kosten deutlich angeben

Die Webseite mitfahrzentrale-24.de muss in Zukunft den Preis für die Anmeldung deutlich erkennbar angeben. Das hat das Landgericht Landshut nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) entschieden. Bislang standen die Gebühren für den Service nur im Kleingedruckten.

Die Paid Content GmbH, Betreiberin der Seite mitfahrzentrale-24.de, hatte den Hinweis auf die Kosten in der rechten Spalte unter "Kundeninformation" in einem kleingedruckten Fließtext platziert. Das sei irreführend, hat nun das Landgericht Landshut geurteilt. Die Seite weise nicht deutlich genug auf die Kostenpflicht hin. Die Verbraucher seien es gewohnt, im Internet viele kostenlose Dienstleistungen zu finden. Daher sei ein deutlicher Hinweis notwendig, dass der Service bei mitfahrzentrale-24.de eben nicht kostenlos ist.

Das Gericht bestätigte außerdem die Unwirksamkeit zweier Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von mitfahrzentrale-24.de: Zum einen soll das Entgelt in Höhe von 132,00 EUR jährlich im Voraus gezahlt werden. Die Vorleistungsklausel sei intransparent, sagt das Landgericht, weil für den Verbraucher nicht erkennbar sei, wann dieser die jährliche Leistung zu zahlen habe. Sie benachteilige außerdem Verbraucher unangemessen, da das Unternehmensrisiko einseitig auf die Verbraucher verlagert werde. Das Gericht beanstandete außerdem eine Klausel, der zufolge sich der Vertrag nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit um weitere zwei Jahre verlängert. Ein Vertrag dürfe sich laut Bürgerlichen Gesetzbuch stillschweigend nur um maximal ein Jahr verlängern.

Urteil des LG Landshut vom 16.08.2011, 54 O 1465/11, (nicht rechtskräftig)

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

24.10.11

Anklage wegen Abzocke mit Abofallen

Nachdem die Staatsanwaltschaft Hamburg bereits Ende 2009 ein Ermittlungsverfahren wegen Betrugs eingeleitet hat gegen Verantwortliche von 99downloads.de und online-downloaden.de aus dem Firmengeflecht um Belleros Premium Media GmbH, wurde nun auch Anklage erhoben. Im Februar 2011 ließ die StA Haftbefehle gegen die Hauptbeschuldigten, Sascha Schüßler und David Simanowski vollstrecken. Weitere Beteiligte der betrügerischen Abzocke sind Rolf Schünemann, Michael Bardenhagen, Michael Hopp, Marcel Kalinowski, Stephanie Schneider und Dirk Danzeglocke.

Mit Abofallen im Internet sollen mehrere Personen fast 70 000 Nutzer geprellt und mehr als 5,3 Millionen Euro ergaunert haben. Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die acht Beschuldigten - sieben Männer und eine Frau - wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs angeklagt.

Von Ende Oktober an müssen sie sich vor der Wirtschaftskammer des Landgerichts verantworten, ...

Die Angeklagten - sie sind zwischen 24 und 36 Jahre alt - kommen aus Hamburg und Düsseldorf sowie aus Lüneburg und Umgebung. Einer der beiden mutmaßlichen Haupttäter sitzt in Untersuchungshaft, der andere hat ein umfangreiches Geständnis abgelegt.

Die Staatsanwaltschaft wirft den Beschuldigten vor, von Juli 2007 bis Februar 2010 mit diversen Scheinfirmen Download-Portale für kostenlose Software genutzt zu haben, ...

Quelle und vollständiger Bericht: news.de

Abzocke mit angeblichem Gratis-Computer

Das Foto auf der Einladung schaut verlockend aus: Ein strahlender Mittvierziger schenkt glücklichen Senioren niegelnagelneue Laptops. Was den Anschein einer gelungenen PR-Aktion der Berliner Firma „Seniordata - Technik für Senioren“ hat, ist aber nichts anderes als eine neue Abzockmasche. ...

... Hier sollen ahnungslose Senioren abgezockt werden; statt Gratis-PC gibt’s Heizdecken und Anti-Falten-Crèmes. ...
... Unter der angegebenen Telefonnummer meldet sich nur ein Anrufbeantworter, der versprochene Rückruf kommt nicht. Und der ach so seniorenfreundliche tragbare Computer hat eine Bildschirmdiagonale von 17 Zentimetern und ist garantiert nichts für altersschwache Augen.

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online

EC-Betrug nach Kaffeefahrt

Ein 79-jähriger Passauer entdeckte nach der Teilnahme an einer Kaffeefahrt, dass unberechtigt Geld von seinem Konto abgebucht wurde.

Der Mann hatte nach einer Gewinnbenachrichtigung an einer Kaffeefahrt in die tschechische Republik teilgenommen. Teilnahmebedingung war allerdings, dass ein Ausweis und der Nachweis einer Kontoverbindung vorgelegt wurde. Der Geschädigte ahnte nichts Böses und händigte dem Moderator daraufhin kurz seine EC-Karte aus, die er allerdings sofort wieder zurückbekam. Am Montag musste der Mann schließlich feststellen, dass sein Konto unberechtigterweise mit einem dreistelligen Eurobetrag belastet wurde. Eine Erlaubnis zum Einzug des Betrages lag nicht vor. Gegen die Inhaberin des Kontos, auf das das Geld überwiesen wurde, wird nun wegen Betrugs ermittelt.

Quelle: lokalnews.de/passau

Gewerbeauskunft-Zentrale gibt vor Gericht auf

... einen Tag vor dem geplanten Gerichtstermin - im Verfahren AG Düsseldorf (Az 35 C 9172/11) ein Fax des Anwalts der Gewerbeauskunfts-Zentrale (oder: GWE Wirtschaftsinformations GmbH) mit der Erklärung, dass man auf die Forderungen aus dem Formular verzichte, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kanzlei Thomas Meier

23.10.11

EC-Betrug nach Kaffeefahrt

Ein 79-jähriger Passauer entdeckte nach der Teilnahme an einer Kaffeefahrt, dass unberechtigt Geld von seinem Konto abgebucht wurde.

Der Mann hatte nach einer Gewinnbenachrichtigung an einer Kaffeefahrt in die tschechische Republik teilgenommen. Teilnahmebedingung war allerdings, dass ein Ausweis und der Nachweis einer Kontoverbindung vorgelegt wurde. Der Geschädigte ahnte nichts Böses und händigte dem Moderator daraufhin kurz seine EC-Karte aus, die er allerdings sofort wieder zurückbekam. Am Montag musste der Mann schließlich feststellen, dass sein Konto unberechtigterweise mit einem dreistelligen Eurobetrag belastet wurde. Eine Erlaubnis zum Einzug des Betrages lag nicht vor. Gegen die Inhaberin des Kontos, auf das das Geld überwiesen wurde, wird nun wegen Betrugs ermittelt.

Quelle: lokalnews.de/passau

Neue Abofallen von "Play & Win" und "Win & Co."

In Brandenburg erhielten Verbraucher Schreiben der Gewinnclubs Play & Win und Win & Co., die unter einer identischen Anschrift in Düsseldorf firmieren und nach dem gleichen Muster vorgehen: Sie bestätigen die "vorzeitige Vertragsauflösung" eines angeblich geschlossenen Gewinnspielabos, das die Betroffenen nach eigenen Aussagen nie abgeschlossen haben. Diese werden mit der Aufforderung unter Druck gesetzt, den letzten Spielbeitrag in Höhe von 99,30 Euro zu überweisen, da sich ansonsten das Abo um weitere sechs Monate verlängere.

Doch die vollständig vermerkten Bankdaten machten Betroffene misstrauisch, so dass sie sofort die Verbraucherzentrale informierten. "Solche Bestätigungsschreiben sollen Verbraucher über die Autorisierung persönlicher Daten in die Abofalle locken", warnt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Sie rät, den behaupteten Vertragsschlüssen einmal per Einwurfeinschreiben nachweisbar zu widersprechen und weitere Schreiben zu ignorieren. Keinesfalls sollten Verbraucher zahlen, die keinen Vertrag geschlossen haben!

Quelle: Verbraucherzentrale Brandenburg

PS: Im Gegensatz zur Verbraucherzentrale Brandenburg halten wir das Ignorieren solch betrügerischer Anschreiben für sinnvoller. Denn warum sollte man für einen nicht existenten Vertrag einer existenten Firma unnötige Zeit und Kosten opfern. Zumal die angebene Anschrift nicht zu dem Gewinnspieldienst gehört, sondern zu einem Bürodienstleister. Nur für den recht unwahrscheinlichen Fall, dass eine Firma so unverfroren sein sollte einen Gerichtlichen Mahnbescheid auf den Weg zu bringen, muss umgehend reagiert und Widerspruch einlegt werden.

Geldbußen für Kaffeefahrt-Veranstalter

Insgesamt 90 000 Euro Bußgeld hat das Landratsamt Dachau gegen drei Veranstalter von „Kaffeefahrten“ festgesetzt. Es geht um 16 Fälle bundesweit. Allein drei davon waren in Hebertshausen. Doch die Herren kamen vor Gericht glimpflich davon. ...

Ihnen war vorgeworfen worden, Verkaufsveranstaltungen nicht angemeldet und zudem unerlaubt Gewinne angekündigt zu haben. Doch gegen die Verhängung der Geldbuße legten die Männer Einspruch ein. ...

... Immer gleich die Masche: Lockangebote wie DVD-Player, Warenkörbe, Reisen und Gewinnversprechen über Beträge zwischen 8000 und 10 000 Euro. Am Ende werden jedoch nur Telefonverträge vermittelt und Waren verkauft. ...

... Am Ende zogen die drei Männer ihren Einspruch etwas widerwillig zurück, sie bezahlen jetzt 8400, 3300 und 2700 Euro Bußgeld.

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online

Erste Anklage im Fall kino.to am LG Leipzig

Wegen gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden Anfang dieser Woche Anklage beim Landgericht Leipzig gegen den ersten der mutmaßlichen Betreiber von kino.to erhoben. Dem Beschuldigten wird die Mittäterschaft an dem illegalen Filehoster-Portal-System vorgeworfen. ...

Am 8. Juni hatten Beamte unter Leitung der Integrierten Ermittlungseinheit Sachsen (INES) Räume und Wohnungen der Verdächtigen durchsucht. Die Beamten beschlagnahmten die Domain von kino.to sowie Server und verhafteten insgesamt 13 Personen. Sechs dieser Tatverdächtigen sitzen bis heute in Haft, darunter der nun Angeklagte. Die Anlagen der Anklageschrift umfassen etwa 15.000 Seiten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Dresdner Neueste Nachrichten

21.10.11

Abzocke von W&C Kundenservice und P&W Kundenservice

Aktuell erhalten viele Verbraucher in Schleswig-Holstein Schreiben der Firmen W&C Kundenservice und P&W Kundenservice. Beide haben dieselbe Postanschrift in Düsseldorf. Den Adressanten wird die Kündigung des Gewinnsystems Win&Co oder des Gewinnclubs Play&Win bestätigt, obwohl die Betroffenen zuvor keinen Kontakt mit den Firmen hatten und damit auch keine kündbaren Verträge existieren. Die Verbraucherzentrale empfiehlt hier keinesfalls die geforderten 99,00 € für die angebliche Teilnahme an der Swisslos Interkantonalen Kantonlotterie zu zahlen.

Die Drohung, wonach sich der Gewinnspielvertrag automatisch um weitere sechs Monate verlängere, wenn die geforderten 99,00 € nicht rechtzeitig bezahlt werden, gehört ins Reich der Phantasie.

Hier wird versucht die Angeschriebenen zur Bezahlung nicht existierender Forderungen zu verleiten. Wir empfehlen in diesen Fällen eine Strafanzeige, da nach unserer Auffassung der Straftatbestand des versuchten Betruges erfüllt ist.

Problematisch ist auch, dass beide Firmen neben der Postanschrift auch Kenntnis von den Kontoverbindungen der Betroffenen haben, welche in den Schreiben auch genannt werden.
Betroffene, die diese Anschreiben erhalten und sich an einen Vertragsschluss mit den Firmen nicht erinnern können, sollten keinesfalls zahlen.

Quelle: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Neues Geständnis im Prozess um Gewinnspielbetrug angekündigt

Der ehemalige Todtmooser Hotelier Markus W. will vor dem Bielefelder Landgericht ein erneutes Geständnis ablegen. Das erklärte gestern eine Verteidigerin des 48-jährigen Angeklagten. W. hoffe darauf, dass das Gericht ein ursprüngliches "Verständigungsangebot", das die Höchststrafe von sechs Jahren Haft beinhaltete, erneuern werde.

Dem Kaufmann aus der Schweiz wird von der Bielefelder Staatsanwaltschaft "bandenmäßiger und gewerbsmäßiger Betrug" vorgeworfen. Gemeinsam mit einem 40- und 37-jährigen Ehepaar aus Paderborn soll Markus W. insgesamt 139 711 Personen im ganzen undesgebiet in den Jahren 2009 und 2010 mit Gewinnspieltricks überzogen haben. ...

Insgesamt geht die Staatsanwaltschaft Bielefeld von einem strafrechtlich relevanten Schaden von 18,8 Millionen Euro aus. Die Beträge waren auf Konten von zwei Banken in Ostwestfalen geflossen. Ein Bankmitarbeiter erklärte als Zeuge, Markus W. habe eines dieser Konten mit eröffnet. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

Vorsicht vor Immobilienbetrügern

Skrupellos inserieren dreiste Betrüger unseriöse Wohnungsangebote und trüben so den Studienbeginn vieler Studenten in den Hochschulstandorten.

Den doppelten Abiturjahrgang und den damit verbundenen Wohnungsmangel für Studienanfängern in den Universitätsstädten versuchen sich die Betrüger zu Nutze zu machen. Unseriöse Anbieter versprechen oftmals den Schlüssel zur Besichtigung des neuen begehrten Wohnraums per Post zuzuschicken. Dafür müssten die Interessenten per Money Gram oder Western Union zuvor Geld überweisen. Die Gründe, warum der Vermieter nicht persönlich erscheinen kann, sind vielfältig. Angebliche Zertifikate sollen die Glaubwürdigkeit des vermeintlichen Vermieters bescheinigen.

Diesem betrügerischen Lockruf widerstanden bereits mehrere Studenten und verständigten richtigerweise die Polizei.

Ihre Polizei rät:

  • Hände weg von Wohnungen, bei denen Sie – ohne vorherige Besichtigung - in Vorleistung treten müssen, um später den Schlüssel zugesandt zu bekommen.

  • Banken und Sparkassen haben spezielle Angebote zur Hinterlegung der Kaution.

  • Scheuen Sie sich nicht, bei dubiosen Angeboten bei Ihrer Polizei nachzufragen.

Quelle: Bayerische Polizei

Stadt Leipzig warnt vor Betrügern

Derzeit gehen bei der Stadt Leipzig und der Leipzig Tourismus und Marketing (LTM) GmbH Nachfragen von verunsicherten Bürgern ein. Diese beziehen sich auf ein gemeinsames Schreiben der Firma „MF Laris GmbH“ und der „Leipziger Tourist AG“, das auf das 20. Jubiläum der „Leipzig Tourist AG“ hinweist.

In dem Schreiben mit dem Betreff „Leipzig lädt Sie ein!“ und der Stadtsilhoutte im Briefkopf wird suggeriert, dass sich die Stadt Leipzig und die Leipziger Tourist AG mit einer Informationsveranstaltung, einer Verlosung, einem Laptop sowie einer Stadtrundfahrt bei den Bürgern bedanken möchte. Sowohl der Stadt Leipzig als auch der Leipziger Tourismus und Marketing (LTM) GmbH sind eine „Leipzig Tourist AG“ noch ein Zentrum mit diesem Namen oder die angepriesene Veranstaltung bekannt. Es wird deshalb dringend davor gewarnt, sich auf diese Einladungen einzulassen.

Quelle: Stadt Leipzig

Betrüger kassieren angebliche Verwaltungs- und Transaktionskosten

Diese Masche grassiert bereits seit Ende 2010. Die meist älteren Geschädigten werden per Telefon angerufen. Die Anrufer geben sich oft als Notar, Rechtsanwalt oder Mitarbeiter einer Bank aus. Es wird meist sechsstelliger Geldgewinn vorgegaukelt. Der Gewinn soll im Ausland (meist Türkei) bereitstehen. Zur Gewinnabwicklung werden Auslandssteuern, Gerichts- und Verwaltungskosten sowie Transaktionskosten geltend gemacht. Diese Kosten werden etappenweise eingefordert. Die Schadenssummen betragen bis zu 5000 Euro.

Nun werden diese Täter noch dreister, sie geben sich als Polizeibeamte aus: Eine 86-Jährige wurde von einer Person, die sich als Interpol-Polizist ausgab, angerufen. Dabei wurde ihr mitgeteilt, dass man in der Türkei Personen festgenommen hat, die unter anderem auch sie schon betrogen und Bargeld von ihr erhalten haben. Um ihr damals verlorenes Geld wieder zu erhalten, sollte sie Bearbeitungs- und Anwaltskosten überweisen. Diese Überweisungen, ein nicht unerheblicher Betrag, wurden von der Frau per Western Union durchgeführt. Eine nochmalige Zahlungsforderung per UKASH wurde allerdings nicht mehr ausgeführt.

Die Polizei rät deshalb: Tatsächliche Gewinne werden den Gewinnern zugestellt per Scheck oder durch Kuriere, die sich legitimieren können. Hierfür entstehen grundsätzlich keine Kosten.

Quelle und vollständiger Bericht: Usinger Anzeiger

Western Union informiert über Betrugsmaschen

Western Union, ein führender Anbieter von weltweiten Geldtransfers, warnt im Rahmen der Betrugsbekämpfung vor Betrugsmaschen, die in Deutschland vorkommen.

"Die meisten Betrugsmaschen basieren auf der Fähigkeit der Betrüger, sich das Vertrauen der Opfer zu erschleichen", so Siegfried Bergles, für Deutschland zuständiger Director Consumer Protection, Compliance and Ethics bei Western Union. "Daher gilt es, von Geldtransfers an Fremde abzusehen und Angebote, die 'zu gut klingen, um wahr zu sein', kritisch zu prüfen und im Zweifel kein Geld zu senden. Wir stehen dazu im engen Austausch mit unseren Vertriebspartnern, den Strafverfolgungsbehörden und mit Verbraucherschutzorganisationen."

Wie können sich Verbraucher vor Onlinebetrug schützen? Western Union rät zu folgenden Vorsichtsmaßnahmen:

  • Senden Sie niemals Geld an Fremde. Schicken Sie nur Geld an Personen, die Sie persönlich kennen und denen Sie vertrauen.

  • Hüten Sie sich vor Geschäften, die unrealistische Vorteile versprechen. Lassen Sie sich nicht auf Angebote ein, die "zu gut klingen, um wahr zu sein".

  • Nutzen Sie keine Geldtransfers, um Einkäufe beispielsweise aus Online-Auktionen zu bezahlen, vor allem wenn dies die einzige Zahlungsmöglichkeit ist.

  • Senden Sie niemals Geld, um Steuern oder Gebühren für angebliche Lotteriegewinne zu entrichten.

  • Bewahren Sie Informationen zu Geldtransfers sicher auf und geben Sie diese nur an den Empfänger weiter, niemals an unbeteiligte
    Dritte. Diese Daten sollten Sie wie PIN-Nummern oder Passwörter geheim halten.

  • Western Union ist kein Service, um die Zahlungsfähigkeit vor Vertragsabschluss zu beweisen. Western Union bietet keinen Käuferschutz oder Treuhandservice an.

  • Falls Sie verdächtige E-Mails erhalten, beispielsweise Spam-Mails mit Jobangeboten, die sich auf Western Union beziehen, informieren Sie uns unter spoof @ westernunion.com. Das Team von Sicherheitsexperten wird entsprechend handeln.

  • "Betrug betrifft die gesamte Finanzindustrie. Prävention ist eine Aufgabe, die wir mit Strafverfolgungsbehörden, Konsumenten und Unternehmen wahrnehmen", so Bergles. "Unsere Vertriebspartner und wir klären Konsumenten auf und identifizieren Verbraucher, die möglicherweise Opfer von Betrug geworden sind. Konsumenten sollten Angebote sorgsam und kritisch prüfen. Soviel wir und andere Finanzdienstleister auch unternehmen, um Betrug zu verhindern, bleiben aufgeklärte Verbraucher mit einem 'gesunden Misstrauen' der beste Schutz vor Betrug."

  • Falls Konsumenten mit Western Union Geld gesendet haben, und glauben, Opfer von Betrug geworden zu sein, wenden sie sich schnellstmöglich an die Western Union Hotline unter Tel. 0800 181 1797.

Vollständige Pressemitteilung: presseportal.de

Dubiose Abzocke mit vermeintlichen mündlichen Verträgen

Das Telefon klingelt, Monika M. hebt ab, und da ist sie wieder, diese künstlich klingende, blecherne Stimme mit dem drohenden Unterton: «Mein Name ist Anton Meier», schallt es der Aachenerin entgegen.

Danach kommt Computer-Anton schnell zur Sache: «Sie haben vor kurzem einen mündlichen Vertrag abgeschlossen», sagt er. Um ihre Teilnahme am «Lotto 3000 Gewinnerpool» gehe es. Und: «Da fehlt von Ihnen noch immer Geld!» Sie solle bloß nicht auf die Idee kommen, einfach schnell aufzulegen, fügt er noch hinzu – «sonst muss ich Sie wieder und wieder anrufen». ...

Anton Meier ruft trotzdem weiter an – und droht. Etwa damit, dass das erste Telefonat «als Beweis» aufgezeichnet worden sei. Oder – in anderen Fällen – auch ganz unverhohlen mit dem Gerichtsvollzieher. «Der holt dann Ihren Fernseher ab. Dann ist Schluss mit Ihrer Lieblingssendung.» Monika M. ist kein Einzelfall. Bundesweit scheint die «Compresent Erfurt GmbH» mit «Lotto 3000» zu versuchen, meist ältere Adressaten so massiv unter Druck zu setzen, bis manche sogar zahlen. In Internet-Foren tauschen sich Opfer aus, wird «Lotto 3000» als «Abzocke» gebrandmarkt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Aachener Zeitung

Beim Autokauf böse reingelegt

Eine gemeine Betrugsmasche beim vermeintlich günstigen Internet-Autokauf findet immer wieder Opfer. So auch vergangene Woche einen 57-jährigen Mann im Kreis Paderborn, der durch ein kriminelles Verkaufsangebot aus England in die Falle gelockt worden ist.

Beim Stöbern nach günstigen Autos in den einschlägigen Internet-Plattformen stieß das Opfer auf einen Mercedes ML-Geländewagen, den ein privater englischer Anbieter weit unter Marktpreis eingestellt hatte. Per E-Mail nahm der Interessent Kontakt zum Verkäufer auf. In freundlichen E-Mails baute der Betrüger eine Legende auf: Er habe den Mercedes in Deutschland gekauft und müsse jetzt anders als erwartet in England bleiben. Da sei ein "LinksLenker" jedoch äußerst unpraktisch und auch schwer zu verkaufen. Deswegen der absolut günstige Preis. Der Kriminelle schickte auch ein Bild seines Ausweises mit, um seine Glaubwürdigkeit zu untermauern.

Eine Anzahlung in Höhe von mehreren tausend Euro sollte der Käufer per Bargeld-Transfer der Western Union leisten. Das geforderte Geld zahlte der 57-Jährige ein und machte einen Termin, um das Auto in England abzuholen. Mit der Antwort, er würde vom Verkäufer am Flughafen Stansted angeholt, buchte der Käufer ein One-Way-Ticket und flog nach England. Am Treffpunkt wartete der Ostwestfale jedoch vergeblich. Eine Kontaktaufnahme zum Anbieter ist seitdem nicht mehr möglich. Zurück in Deutschland erstattete der 57-Jährige aus dem Kreis Paderborn Anzeige bei der Polizei.

Nicht zum ersten Mal aufgefallen

Als der ermittelnde Kriminalbeamte den Schriftverkehr und auch das Bild auf dem Ausweis vorgelegt bekam, erinnerte er sich an einen Fall aus dem Vorjahr. Damals war ein ähnlicher Fall angezeigt worden. Der Betrüger hatte seinerzeit einen englischen Polizeidienstausweis kopiert und als Legitimation zum damaligen Opfer gemailt. Das Bild zeigte den gleichen Mann wie heute, nur der Name war verändert. In dem zurückliegenden Fall hatte der Betrüger gleich weitere Fotos von sich und seiner Familie - einer netten Frau und zwei süßen Kindern - gemailt. Eine Anfrage bei Scotland Yard hatte seinerzeit ergeben, dass der abgebildete Mann nicht als britischer Polizist identifiziert werden kann und bereits viele ähnliche Ermittlungsanfragen nach Autobetrügereien aus anderen Ländern vorliegen.

Vollständige Pressemitteilung: Kreispolizeibehörde Paderborn

BaFin-Lizenz für Online-Paymentdienste notwendig

Für die Finanztransfergeschäfte von Online-Zahlungsdiensten ist laut einem Urteil des Landgricht Köln (AZ: 81 O 91/11) eine BaFin-Lizenz erforderlich.

Erbringt ein Unternehmen gewerbsmäßige Bestellvermittlungen in Verbindung mit einer Online-Zahlungsmöglichkeit, so handelt es sich um ein Zahlungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Zahlungsmöglichkeit als Nebendienst für ein Hauptgeschäft erbracht wird.

Bei einem Dienst, der es ermöglicht, ohne Einrichtung eines Kontos einen Geldbetrag ausschließlich zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an einen Zahlungsempfänger entgegenzunehmen, handelt es sich um einen Zahlungsdienst im Sinne von § 1 Abs. 2 ZAG, und zwar in Form eines Finanztransfergeschäfts gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG. Dies gilt auch dann, wenn es sich bei dem Geldbetrag um Buchgeld handelt.

Die Verfügungsbeklagte handelt als Zahlungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 5 ZAG. Das ist der Fall bei Unternehmen, die u. a. gewerbsmäßig Zahlungsdienste erbringen, ohne unter Nr. 1-4 zu fallen. Letzteres ist unzweifelhaft und wird auch von den Parteien nicht in Zweifel gezogen. Die Verfügungsbeklagte handelt bei der Nutzung der Online-Zahlungsmöglichkeit gewerbsmäßig, nämlich im Rahmen der gewerblichen Bestellvermittlung. Die Vorschrift fordert nicht, dass es dem Unternehmen gerade um die Zahlungsdienste gehen muss. Vielmehr werden auch Zahlungsdienste als Nebendienst für ein Hauptgeschäft erfasst. Es genügt, dass die Zahlungsdienste im Rahmen der gewerblichen Tätigkeit erbracht werden.

.....

Es handelt sich gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG um Zahlungsdienste in Form von Finanztransfergeschäften. Diese liegen u. a. bei Diensten vor, bei denen ohne Einrichtung eines Kontos ein Geldbetrag ausschließlich zur Übermittlung eines entsprechenden Betrags an den Zahlungsempfänger entgegengenommen wird. So liegt es hier, wenn die Verfügungsbeklagte z.B. über PayPal die Beträge für die Bestellungen vereinnahmt und diese später an die Lieferanten auskehrt. Dabei beschränkt § 1 Abs. 2 Nr. 6 ZAG den Geldbetrag nicht auf Bargeld, sondern gilt auch für Buchgeld

Die für gewerbliche Betätigung erforderliche Gewinnerzielungsabsicht muss sich nicht zwingend auf die Zahlungsdienste beziehen, sondern es genügt, wenn die Zahlungsdienste die Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen des Hauptgeschäfts fördern. Es handelt sich bei der Vereinnahmung und Weiterleitung der Geldbeträge durch die Verfügungsbeklagte nicht um eine unentgeltliche Tätigkeit, sondern um eine bei einer Gesamtbetrachtung entgeltliche Tätigkeit, bei der der Zahlungsdienst in der Provision mitvergütet ist.

Quelle und vollständiges Urteil: Telemedicus

Geständnis im Gewinnspielprozess nicht ausreichend

Der ehemalige Todtmooser Hotelier Markus W. hat als erster Angeklagter vor dem Landgericht Bielefeld ein Geständnis abgelegt. Doch den Richtern der 9. Strafkammer ging diese Erklärung gestern nicht weit genug. Sie bezeichneten das Geständnis als ungenügend. Nun fühlt sich das Gericht nicht mehr an eine Strafzusage von bis zu sechs Jahren Haft gebunden.

Das Paderborner Ehepaar Daniela (37) und Thorsten S. (40) sollen mit dem Schweizer Kaufmannn und ehemaligen Todtmooser Hotelier Markus W. (48) im Jahr 2008 übereingekommen sein, eine Vielzahl von Menschen zu Gewinnspielen zu überreden. Davon geht jedenfalls die Staatsanwaltschaft Bielefeld aus, die das Trio des "bandenmäßigen und gewerbsmäßigen Betruges" angeklagt hat.

Die Vorwürfe der Anklage räumte er danach mit einer eigenen Erklärung "voll" ein. "Die Konteninhaber wurden getäuscht", sagte er, "so ist es zu den Lastschrifteinzügen gekommen". ...

... "Ich räume den bandenmäßigen Betrug ein." Als einen Mittäter benannte er dann einen im Rheinland lebenden gebürtigen Rumänen. Eine von der Strafkammer geforderte Vereinbarung mit weiteren Mittätern – "Zu einer Bande gehören drei Leute", so der Richter – wollte der Ex-Hotelier indessen nicht preisgeben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

19.10.11

Akte 2011: Die Gewinnspielmafia

Bei Anruf Geld weg! Die Tricks der Gewinnspiel-Mafia. Wer über die Hintermänner mit deren Methoden berichtete, wurde eingeschüchtert und sogar vor Gericht gezerrt. So ist es auch dem Berliner Rechtsanwalt Stefan Richter widerfahren.

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

Ohne Anmeldung in Abzockfalle geraten

Die Geschichte beginnt am 1. April diesen Jahres und ist kein Scherz. An jenem Tag hat Marius Augustin im Internet nach Möglichkeiten gesucht, kostengünstig mit dem Auto von Poing nach Stuttgart zu gelangen. Unter anderem sah er sich auf der Seite mitfahrzentrale-24.de um. Weil ihm das Angebot dieser Mitfahrzentrale zu teuer erschien, verließ er die Seite wieder und forschte weiter.

Vier Monate später, am 2. September, flatterte dem Poinger eine Rechnung ins Haus, ausgestellt von der Paid Content GmbH mit Sitz in Gammelsdorf (Landkreis Freising). Als Geschäftsführer ist Frank D. genannt. „Sehr geehrte(r) Herr/Frau Marius Augustin, Sie haben sich am 01.04.2001 für die Mitgliedschaft bei mitfahrzentrale-24.de entschieden. (...) Wie vereinbart berechnen wir Ihnen heute die Jahresgebühr für diesen Service.“ Die Gebühr: 132 Euro.

Der 29-jährige Poinger wunderte sich über die Rechnung, da er bei seinem Besuch der Internetseite seines Wissens nach keine Anmeldungsbestätigung angeklickt hatte. „Ich hatte lediglich meine Adresse eingegeben, so wie es bei allen Mitfahrzentralen üblich ist, wenn man auf der Suche nach einer Fahrt ist“ ...

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online

Gewinnspielabzocker vor Gericht

Den deutschen Ermittlern ist nach langwierigen Ermittlungen im vergangenen Jahr endlich ein Schlag gegen die Gewinnspielabzocker gelungen. Vor dem Landgericht Bielefeld fand letzte Woche die Verhandlung gegen drei Hintermänner der Gewinnspielabzocker statt. Der Vorwurf gegen die Angeklagten, Markus Waldvogel, Daniela und Thorsten Seyfarth, lautet auf bandenmässigen Betrug. So sollen die Angeklagten Bundesweit vom Herbst 2009 bis zum Frühjahr 2010 nachweislich ca.140.000 Personen geschädigt haben. Die Beute soll allein in diesem Zeitraums gut 9 Millionen Euro betragen haben.

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

Für angeblichen Gewinn Vorkasse gefordert

Dreister Fall von Telefon-Betrug in Villach. Mehrmals wurde eine 60-jährige Villacher aufgefordert, für den angeblichen Gewinn von 53.000 Euro insgesamt rund 2400 Euro auf ein Konto zu überweisen. Zweimal zahlte die Frau, bei der dritten Aufforderung schaltete sie schließlich die Polizei ein. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kleine Zeitung

Abzocker geben sich als Verbraucherzentrale Bayern aus

Telefonabzocker probieren es momentan mit einer neuen Masche. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Verbraucherzentrale Bayern aus und behaupten, dass der Verbraucher in eine Gewinnspielfalle geraten sei. Dort wolle man ihm heraushelfen und dafür müsse er seine Bankverbindung angeben. Besonders dreist: Im Display des angerufenen Verbrauchers erscheint die Rufnummer der Münchner Verbraucherzentrale. Marion Breithaupt-Endres, Vorstand der Verbraucherzentrale Bayern, stellt klar: "Wir rufen keine Verbraucher an, schon gar nicht, um Bankdaten abzufragen. Hier versuchen offensichtlich Betrüger, unseren guten Namen zu benutzen, um Geschäfte zu machen." Sie rät, in solchen Fällen den Hörer sofort wieder aufzulegen und sich auf nichts einzulassen. "Das gilt auch, wenn kurz darauf mit einem erneuten Anruf massiv Druck ausgeübt wird", so die Verbraucherschützerin. Wer ähnliche Erfahrungen gemacht hat, wird gebeten, sich bei der Verbraucherzentrale Bayern unter info@vzbayern.de zu melden.

Aus zahlreichen anderen Fällen weiß die Verbraucherzentrale Bayern, dass Verbraucher teure Überraschungen erleben, wenn sie am Telefon persönliche Angaben preisgeben. Denn egal, was gesprochen wurde, die Abzocker tun so, als seien Verträge geschlossen worden und greifen auf Konten zu. Wichtig für Betroffene ist daher, die Kontoauszüge regelmäßig zu prüfen und unberechtigte Abbuchungen sofort zurückbuchen zu lassen.

Quelle: Verbraucherzentrale Bayern

Dubiose "Staatsanwältin" fordert Geld am Telefon

Die Telefonbetrüger werden immer dreister und aggressiver. Jetzt haben sich kriminelle Trickbetrüger bei Bergedorfern als "Staatsanwaltschaft" ausgegeben. Im Visir der Betrüger sind vor allem ältere Menschen. Die Verbraucherzentrale schlägt einmal mehr Alarm.

... Nachdem ihr vor einigen Wochen ein Abonnementvertrag aufgeschwatzt werden sollte, kamen die Betrüger jetzt mit einer ganz besonders dreisten Masche: „Angeblich hatte ich die Staatsanwaltschaft Düsseldorf am Apparat. Die Dame drohte mir mit der Vollstreckung eines Strafbefehls über 5000 Euro“, berichtet Vogelaar empört. Sie habe eine Lotteriefirma betrogen, ihre Monatsbeiträge nicht bezahlt. „Dabei habe ich noch nie im Leben Lotto gespielt“, sagt Vogelaar. Seltsam kam es ihr auch vor, dass die Dame ihr am Telefon anbot, ihr 3500 Euro zu erlassen, wenn sie 1500 Euro sofort bezahle. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Bergedorfer Zeitung

18.10.11

Urteil: Keine Kontoeröffnung für Abzocker

Eine Sparkasse darf einer Internetfirma ein Girokonto auf Guthabenbasis im Hinblick auf einen drohenden Imageschade versagen. Dies stellte das Verwaltungsgericht Darmstadt am 30.08.2011 in einem Urteil (AZ: 5 K 1554/09.DA) zugunsten der beklagten Sparkasse fest. Geklagt hatte der, von Bloggern liebevoll "Stacheldrahtkönig" genannte, Abzocker Michael Burat für sein Unternehmen RA Office GmbH. Das ist eine Kontoklatsche der besonderen Art, denn es gab ja weder ein Konto noch eine Geschäftsbeziehung mit dem Kreditinstitut. Da half auch das vor Gericht vorgetragene Bestreiten nicht, "dass es eine „Abofallen-Szene“ gebe, geschweige denn die Geschäftsführer beziehungsweise der Prokurist der Klägerin dieser zuzuordnen seien."

  1. Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Eröffnung und Führung eines geschäftlichen Girokontos auf Guthabenbasis.

  2. Die Klägerin ist mit folgendem Geschäftszweck im Handelsregister das Amtsgerichts S. am Main (Registerauszug vom 29.08.2011) eingetragen: „Die Entwicklung und der Vertrieb von Software für Rechtsanwaltsbüros, Erbringung von Dienstleistungen für Rechtsanwaltskanzleien; ferner die Erbringung von Dienstleistungen bei der Führung fremder Unternehmen sowie alle damit verwandten Geschäfte. Ferner ist die Beteiligung an fremden Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmenszweck möglich und zulässig.“

  3. Als Geschäftsführer sind Y. X., geboren am 23.01.1975, der auch alleiniger Gesellschafter ist, und W. V., geboren am 13.05.1975, sowie als Prokurist U. T., geboren am 10.06.1983, in das Handelsregister eingetragen.

  4. Die Geschäftsführer sowie der Prokurist der Klägerin wurden in verschiedenen Internetforen, die sich mit sogenannten „Abo-Fallen“ und „Internetabzocke“ bzw. „Kostenfallen im Internet“ beschäftigen, als auch auf Nachrichtenseiten, wie n-tv.de und der Fachzeitschrift c‘t, meistens namentlich als „Hintermänner“ diverser Gesellschaften genannt, die auf ihren Webseiten unter anderem Dienstleistungen oder sogenannte “freeware“ anböten und dabei nur versteckte, wenigstens aber nicht ohne weiteres erkennbare Hinweise auf die Kostenpflichtigkeit der zu erbringenden „Leistung“ enthielten und so ahnungslose Verbraucher zur Inanspruchnahme der vermeintlich kostenfreien Leistung bewegten.

  5. Wegen des hinreichenden Verdachts eines derartigen Verhaltens hat OLG Frankfurt a.M. durch Beschluss vom 17.12.2010 (Az.: 1 Ws 29/09) das Hauptverfahren unter anderem gegen den Geschäftsführer und Alleingesellschafter der Klägerin wegen gewerbsmäßigen Betruges bei dem LG B-Stadt eröffnet.

Quelle und vollständiges Urteil: Landesrechtsprechungsdatenbank - Hessenrecht (AZ: 5 K 1554/09.DA)

Das von der Versagung einer Kontoeröffnung tatsächlich die Firma RA Office GmbH betroffen ist, kann mit dem Auszug aus dem Handelsregister verglichen werden. Dort sind ebenfalls als Geschäftsführer und Prokurist ebenfalls jene Personen mit den exakt gleichen Geburtsdaten eingetragen.

Amtsgericht Offenbach am Main Aktenzeichen: HRB 43904 Bekannt gemacht am: 13.02.2009 22:00 Uhr

Veröffentlichungen des Amtsgerichts Offenbach am Main In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

11.02.2009

RA Office GmbH, Rodgau, Borsigstraße 35, 63110 Rodgau.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.01.2007. Die Gesellschafterversammlung vom 01.12.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz). und mit ihr die Sitzverlegung von Frankfurt am Main (bisher Amtsgericht Frankfurt am Main HRB 79616) nach Rodgau beschlossen. Geschäftsanschrift: Borsigstraße 35, 63110 Rodgau. Gegenstand: Entwicklung und Vertrieb von Software für Rechtsanwaltsbüros, Erbringung von Dienstleistungen für Rechtsanwalts-Kanzleien; ferner die Erbringung von Dienstleistungen bei der Führung fremder Unternehmen sowie alle damit verwandten Geschäfte. Ferner ist die Beteiligung an fremden Unternehmen mit gleichem oder ähnlichem Unternehmenszweck möglich und zulässig. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Burat, Michael, Frankfurt am Main, *23.01.1975, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer: Neugeboren, Ronny, Frankfurt am Main, *13.05.1975. Einzelprokura: Adamca, Robert, Bad Homburg v. d. Höhe, *10.06.1983.

Quelle: Handelsregister

Warnung vor Adressbuchschwindlern

Der Beobachter warnt gemeinsam mit dem Schweizer Adressbuch- und Datenbankverlegerverband (SADV) vor Adressbuchschwindlern - und nennt die Abzocker beim Namen.

Adressbuchschwindler, auch Registerhaie genannt, sind eine Plage fürs Gewerbe. Sie versenden amtlich wirkende Formulare an Kleinunternehmen für Adresseinträge in Branchenregistern. Manchmal geht es auch um ein Inserat in einer Informationsbroschüre. Angeblich soll es sich um kostengünstige Werbung handeln. Doch weit gefehlt. Die Adressverzeichnisse werden kaum beachtet. Und die Broschüren werden, wenn überhaupt, in einer Miniauflage irgendwann irgendwie irgendwo verteilt. Die Kleinunternehmen realisieren häufig erst, dass sie einen Vertrag abgeschlossen haben, wenn sie die Rechnung erhalten.

Unseriöse Adressverleger stellen auch weitere Fallen: So wird in manchen Werbeschreiben eine kostenpflichtige 0900-Nummer angegeben. Dorthin soll ein Fax geschickt werden, wenn kein Eintrag erwünscht sei. Ein solcher Fax kann schnell über 100 Franken kosten.

Quelle und vollständiger Bericht mit Warnliste: Beobachter.ch

Versandhaus „Oldy Sex“ fordert Geld von Verstorbenen

Das dubiose Versandhaus für Sexartikel „Oldy Sex“ fordert von Konsumenten Geld, obwohl sie dort nie etwas bestellt haben. Laut AKNÖ ein übler Trick. Die Experten raten, nicht zu bezahlen und besser eine Anzeige bei der Polizei zu machen.

Das Ganze ist ziemlich unangenehm. Eine Rechnung flattert ins Haus, der Absender: ein Versandhaus für Sexartikel mit dem Namen „Oldy Sex“. Ein Betrag in Höhe von 384,83 Euro sei auf das angegebene Konto einzuzahlen, sonst droht das in Frechen, Deutschland, angesiedelte Versandhaus mit „Bukarest Inkasso“. Doch was tun, wenn man gar kein Sexspielzeug bei „Oldy Sex“ bestellt hat? „Nicht bezahlen! Diese Firma versucht, den peinlich berührten Konsumenten durch eine vermeintlich ausständige Rechnung für Sexspielzeug Geld zu entlocken“, erklärt AKNÖ-Konsumentenexperte Mag. (FH) Manfred Neubauer. Die hart klingende Bezeichnung „Bukarest Inkasso“ sei außerdem nur eine Erfindung, um von eingeschüchterten Konsumenten möglichst viele Geldüberweisungen zu erhalten. „Die Beschwerden über dieses Unternehmen häufen sich in jüngster Zeit bei uns“, berichtet Neubauer. Sogar der eingeforderte Betrag von 384,83 Euro sei in allen von der AKNÖ dokumentierten Fällen gleich hoch. „Bei den angeblich ausstehenden Rechnungen von ‚Oldy Sex‘ liegt der Verdacht des Betruges sehr nahe. Am besten meldet man solche Fälle der Polizei. Auf keinen Fall sollte man auf die Geldforderung eingehen!“, warnt der Experte.

Quelle und vollständiger Bericht: Arbeiterkammer NiederÖsterreich

Auch das österreiche Fernsehen berichtete in der Sendung Heute vom ORF über diese Masche.

Immer wieder finden Betrüger neue Mittel und Wege, um an Geld zu kommen. Inzwischen schrecken sie offenbar nicht einmal davor zurück, Angehörige von eben erst Verstorbenen auszunehmen: Ihnen flattert eine gefälschte Rechnung von knapp 400 Euro für Sexspielzeug ins Haus.

Quelle und Video: ORF.at

17.10.11

premiumloads.net: Neue Abofalle von Daniel Rosenke

Nachdem es zuletzt recht ruhig war um Daniel Rosenke, ist nun mit dem Downloadportal premiumloads.net eine neue Abzockseite in den Blickpunkt gerückt. Ein Kostenhinweis ist auch hier, wie bei Abofallen üblich, gut versteckt und nur im Kleingedruckten zu finden.

Verantwortlich ist laut Impressum die Firma Pemil Marketing & Capital GmbH, welche im Handelsregister des Amtsgericht München unter der HRB-Nummer 193151 eingetragen ist.

Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 193151 Bekannt gemacht am: 05.10.2011 12:00 Uhr

In ( ). gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

04.10.2011

Blue 190. Vermögensverwaltungs GmbH, München, Leopoldstraße 153, 80804 München. Die Gesellschafterversammlung vom 16.08.2011 mit Nachtrag vom 15.09.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 3 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: PEMIL - Marketing & Capital GmbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Nymphenburger Straße 4, 80335 München. Neuer Unternehmensgegenstand: EDV-Dienstleistung, Marketing und Halten von Beteiligungen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: St., Ursula, München, *1x.01.194x. Bestellt: Geschäftsführer: Petrovic, Milka, Wien/Österreich, *29.07.1957, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Auf dem Server liegen auf der gleichen IP noch Tattoo-Seiten, u.a. auch von der Firma service und payment GmbH des Daniel Rosenke.

  • blumen-tattoo.com
  • branding-tattoo.de
  • tattoos-kreuz.de
  • tattoovorlagen-buchstaben.de

Bei der Domain blumen-tattoo.com handelt es sich offensichtlich um eine Fängerdomain, denn zur Zeit wird dort der gleiche Inhalt wie von premiumloads.net angezeigt. Domaininhaber der beider Webseiten ist angeblich ein Lew de Carlos.

DOMAIN: BLUMEN-TATTOO.COM

RSP: Domain-Registrar
URL: -

owner-contact: P-LHC45
owner-organization: intersonic, inc.
owner-fname: Lew de
owner-lname: Carlos
owner-street: PO Box 5956
owner-city: Panama City
owner-zip: Zona 6
owner-country: PA

Bei dem vermeintlichen Domaininhaber Lew de Carlos gab es schon vor fast vier Jahren den Verdacht, es würde sich um eine Scheinidentität, also ein Phantom, handeln. Bei den anderen Seiten auf dem Server wird die Verwicklung zu Daniel Rosenke aber noch deutlicher, denn dort ist als Inhaber der Domains seine Firma service und payment GmbH angegeben. Beispielsweise bei tattoos-kreuz.de.

Nachdem Rosenkes Strohfrau vor einem Jahr aus dem Unternehmen ausgeschieden ist, hat der Zully dort selbst das Ruder als Geschäftsführer übernommen.

Amtsgericht Leipzig Aktenzeichen: HRB 25020 Bekannt gemacht am: 02.09.2010 12:00 Uhr

Die in (). gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

31.08.2010

service und payment GmbH, Leipzig, Frickestr. 2, 04105 Leipzig. Geschäftsanschrift: Muldenthalstraße 97, 04288 Leipzig. Bestellt: Geschäftsführer: Rosenke, Daniel, Belgershain OT Threna, *23.06.1972, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Aßmann, Margit, Naunhof, *20.08.1961.

Bleibt zum Schluss noch der Hinweis, dass es aufgrund der mangelhaften Transparenz bezüglich der Kosten, wohl kaum zu einem rechtskräftigen Vertrag kommen kann. Sollten Sie auf diese Abzocke reingefallen sein, dann beachten Sie die Tipps der Verbraucherzentrale.

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Klage und Ermittlungen gegen Euroweb

Vieles deutet aber darauf hin, dass die Angebots-Verschleierung bei Euroweb System hat - und Grundlage des Geschäftsmodells ist. ...

Derweil scheint bei der Justiz allmählich die Skepsis gegenüber Euroweb zu wachsen. So gab im Januar 2011 das Landgericht Hildesheim einem Kläger Recht, der sich beim Vertragsabschluss getäuscht fühlte. Die Richter werfen Euroweb arglistiges Handeln vor: "Die von ihr für ihre Vertriebsmitarbeiter durch den Marketingbogen und den Leitfaden für Marketing-Beauftragte vorgegebene Gestaltung von Vertragsgesprächen mit der Gegenüberstellung des Kaufkunden- und des Referenzkundenangebots bezweckt ja gerade die Verschleierung der tatsächlichen Umstände ihres Vertriebssystems. Insoweit handelt die Klägerin zumindest mit bedingtem Vorsatz, weil sie die Ungerechtigkeit der bei den Vertragsgesprächen gemachten Angaben kennt", heißt es in dem Hildesheimer Urteil. Euroweb hat dagegen Berufung eingelegt, am 13. Oktober wird der Bundesgerichtshof den Fall verhandeln. Wann das Urteil fällt ist noch unklar. Aber es dürfte wegweisend sein.

Neben der Staatsanwaltschaft Hildesheim ermittelt auch die Leipziger Staatsanwaltschaft wegen Betruges gegen die Euroweb-Geschäftsführung. ...

Quelle und vollständiger Bericht: taz.de

Kaffeefahrt aufgelöst, Veranstalter wegen Betrug angezeigt

„Sie haben gewonnen! Wir laden Sie herzlich ein...“ - so oder ähnlich wird eine Vielzahl von gutgläubigen Menschen mit Einladungsschreiben zu diversen Verkaufsveranstaltungen gelockt. Im Nachhinein muss man aber sehr häufig feststellen, dass man fast nichts von dem bekommt, was einem versprochen wurde. Für verschiedene Angebote aber viel zu viel Geld bezahlt hat.

Auch viele Bürger aus mehreren Landkreisen im südlichen Oberbayern erhielten zuletzt ein Schreiben, in denen Ihnen ein Bargeldpreis in Höhe von 2.500 Euro als bereits gewonnen versprochen wurde. Obendrein gäbe es sogar noch einen LCD-Flachbildfernseher dazu - und das gratis. Ebenfalls kostenlos wären außerdem noch das Frühstück und das Mittagessen in der Gaststätte, wenngleich für die „Glücklichen“ auch noch nicht ersichtlich war, wohin die Reise eigentlich gehen sollte.

Schließlich wurden die Teilnehmer an verschiedenen Bushaltestellen aufgesammelt und landeten in einer Gaststätte im Landkreis Miesbach. Die Polizeiinspektion Miesbach unterzog diese Veranstaltung gegen deren Ende hin unangemeldet einer genauen Überprüfung - mit dem Ergebnis, dass die Teilnehmer aufgeklärt und die Verkaufsveranstaltung aufgelöst wurde.

Der 43-jährige Veranstalter aus der Gegend um Oldenburg hatte die Teilnehmer nicht nur im Hinblick auf die erwarteten Gewinne ernüchtert. Diese gäbe es nun doch nicht. Dafür bot er hochpreisige Nahrungsergänzungsmittel und Reisen an. Der wortgewandte Moderator, der wegen ähnlicher Veranstaltungen bereits polizeilich in Erscheinung getreten war, legte zwar eine Erlaubnis der zuständigen Gemeinde vor, die aber im Detail noch zu prüfen ist. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen mehrerer Straftaten, wie zum Beispiel Betrug, und Ordnungswidrigkeiten eingeleitet.

Die vor Ort geschlossenen Verträge über die Lieferung hochgelobter Nahrungsergänzungsmittel im Wert von teils mehreren Tausend Euro wurden im Beisein der Polizei wieder storniert und die betreffenden Kunden erhielten ihre bereits getätigten Anzahlungen vom Veranstalter zurück.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich darauf hin, dass „Gewinner“ solcher Verkaufsfahrten fast immer nur die Veranstalter sind. Die versprochenen Gewinne bleiben, bis auf mehr oder weniger üppige Mahlzeiten, meist allesamt ein leeres Versprechen. Die angebotenen Reisen oder Waren sind in der Regel maßlos überteuert, entsprechen darüber hinaus häufig nicht annähernd dem angepriesenen Standard oder erfüllen nicht die beworbenen Eigenschaften.

Mit den folgenden Tipps der Polizei können sich die Teilnehmer solcher Verkaufsveranstaltungen vor den Tricks der Verkäufer schützen:

  • Es spricht grundsätzlich nichts gegen eine Kaffeefahrt, aber fühlen Sie sich niemals zu einer Bestellung oder einem Kauf verpflichtet.

  • Unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht genau verstanden haben. Unterschriften sind nie „reine Formsache“.

  • Beachten Sie bei Verträgen immer Datum und Unterschriften. Ein fehlendes oder falsches Datum erschwert die Durchsetzung Ihres Widerrufsrechts.

  • Fordern Sie eine Vertragsdurchschrift, auf der Name und Anschrift des Vertragspartners deutlich lesbar sind.

  • Wenn Sie vom Vertrag zurücktreten möchten: Schicken Sie einen schriftlichen Widerruf (Einschreiben mit Rückschein) binnen zwei Wochen nach Vertragsschluss an den Verkäufer.
  • Das deutsche Widerrufsrecht gilt auch für Kaffeefahrten ins Ausland, wenn in Deutschland dafür geworben wurde und Busfahrt, Veranstaltung und Verkauf von einem deutschen Unternehmen durchgeführt wurden.

Quelle: Bayerische Polizei

Neue "Payment-Dienstleister" auf dem Vormarsch

Damit die Abzocke mit Abofallen funktioniert, braucht man nicht gerade viel. Ein Muss ist das exzessive schalten von Werbung und nachhaltiges Inkasso-Stalking - die bekanntesten Inkassobüros sind die D(O)Z, die DIG, die R(A)Z, die DIS und natürlich Inkassoanwälte wie Katja Günther, Olaf Tank oder Sven Schulze. In diesem Jahr haben allerdings sogenannte "Payment-Dienstleister" wieder Hochkonjunktur und schießen aus dem Boden.
Diese Payment-Dienstleister wickeln die Erpressung das Zahlungsmanagement der Abofallen ab. Der Vorteil daran ist, dass man keine etwaige Inkassolizenz benötigt, sofern man nur für hauseigene Projekte aktiv wird - dies ist bspw. bei der im Januar 2011 gegründeten ProPayment GmbH (GF: Zdenko Ballay, Prokurist: Michael Burat) der Fall.

Auf "Firmen" wie Tropmi Payment GmbH (GF: Alexander Varin) wurde man im August 2011 und auf Concept Payment (GF: Alexander Hennig) im Oktober 2011 aufmerksam.

Ein Leser gab den Hinweis auf eine Global Payment GmbH (davor Crossminds GmbH), die für Eventus Lernsysteme (die eigentlich nicht mehr abzocken wollten) fordert.

Die Global Payment GmbH selbst findet man auch im Handelsregister...

Quelle und vollständiger Bericht: abzocknews.blogspot.com