31.08.11

Werder Bremen warnt vor unseriösen Tagesreisen

Der SV Werder Bremen möchte darauf hinweisen, dass in den vergangenen Tagen in vielen Briefkästen im Bremer Raum offenbar unseriöse Einladungen zu einer "exklusiven Reise zum Weser-Stadion" lagen. Ein "WSB-Infocenter Deutschland" hatte darin einen angeblich ausgewählten Kreis von 100 Personen zu einer Jubiläumsfahrt an unterschiedlichen Terminen im September geladen.

Dank aufmerksamer Anhänger erfuhr auch der SV Werder Bremen, dass dieses sogenannte "WSB-Infocenter Deutschland" mit diesen Schreiben zu Tagesreisen nach Bremen einlädt, um als Ehrengast unter anderem das Bremer Weser-Stadion zu besichtigen. Von diesen Einladungen distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich. Eine Anmeldung des "WSB - Infocenter Deutschland" zur Besichtigung des Bremer Weser-Stadions liegt uns nicht vor. Uns ist auch das "WSB - Infocenter Deutschland" nicht bekannt. Versuche der Kontaktaufnahme sind gescheitert, weil das "WSB - Infocenter Deutschland" über die angegebenen Kontaktdaten nicht zu erreichen ist.

Wir vermuten, dass es sich bei den Einladungen um irreführende Werbeschreiben für eine sogenannte "Kaffeefahrt", das heißt für Verkaufsfahrten, handelt, und werden aus diesem Grund Strafanzeige stellen. Werder Bremen empfiehlt daher, auf keinen Fall auf dieses Anschreiben zu reagieren.

Quelle: presseportal.de

Heizdecke statt Gewinn

Die Briefe sehen jetzt noch echter aus und kommen angeblich von einer Firma für Finanzdienstleistungen. Und die schreibt uns, dass es ja viele Unternehmen gibt, die Gewinne versprechen - aber nie auszahlen. Doch damit sei jetzt Schluss, denn man habe eine Firma rechtlich dazu zwingen können, das Geld wirklich auszuschütten. Und der Empfänger habe deshalb offiziell Anspruch auf 980 Euro und 7 Cent. ...

... die ganze Aktion ist wieder nichts anderes als eine Kaffeefahrt, und wieder warten Heizdecken und Messersets zu überhöhten Preisen. Von einem Gewinn dagegen keine Spur. ...

Quelle und vollständiger Bericht: BR-online.de

Betrug mit „Öffentlichem Gewerberegister“

Zurzeit prellen Betrüger österreichweit Unternehmer mit angeblichen Eintragungen in ein "Öffentliches Gewerberegister". Es gebe schon hunderte Opfer, die jeweils 528,36 Euro gezahlt haben, warnt die Polizei. ...

Die Betrüger erwecken in den Schreiben den Eindruck, dass es sich um Eintragungen in ein offizielles staatliches Firmenbuch handle. Tatsächlich erfolgten die Eintragungen aber in ein zusätzliches Register eines privaten Anbieters in Deutschland, warnt die Polizei. ...

Quelle und vollständiger Bericht: ORF.at

Aufgeflogen: Betrug durch die Blume

Es sieht nach einem Betrug durch die Blume aus: Der Düsseldorfer Anbieter Ihr Blumenkontor hat nach Informationen der Polizei im gesamten Bundesgebiet massenhaft Rechnungen für Sträuße verschickt, die offenbar weder bestellt noch versandt wurden. 39,98 Euro sollen die überwiegend gewerblichen Kunden für den „Blumenstrauß Sommertraum mit Glas-Vase“ überweisen.

Mehr als dreißig Anzeigen und noch viel mehr Hinweise aus dem ganzen Bundesgebiet sind in den vergangenen Tagen allein bei der Polizei in Düsseldorf eingegangen. ... Das genannte Firmenkonto bei der Sparkasse am Niederrhein, auf das die vermeintlichen Kunden das Geld überweisen sollten, sei inzwischen gesperrt worden.

Die Polizei warnt eindringlich davor, die Rechnung zu begleichen, da „alles darauf hindeutet, dass es sich hierbei um einen groß angelegten Betrugsversuch handelt“. Telefonisch ist Ihr Blumenkontor seit Tagen nicht mehr zu erreichen, auch die Internetseite ist mittlerweile abgeschaltet – mit dem Hinweis an Geschädigte, sich an die Kriminalpolizei Düsseldorf zu wenden. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des versuchten Betrugs laufen (Hinweise unter: 0211 8702005).

Quelle und vollständiger Bericht: Frankfurter Rundschau

Landratsamt Freising warnt vor dubioser Verkaufsveranstaltung

In den letzten Tagen wurden dem Landratsamt Freising und der Polizei von aufmerksamen Bürgern Schreiben eines Unternehmens für Finanzdienstleistungen „Schubert-Klein-Richter“ zugeleitet. Dabei werden vorwiegend ältere Mitbürger angeschrieben und ihnen wird mitgeteilt, dass „allen Geschädigten von Gewinnmitteilungen der Firma Gewinn-Service“ am 20. beziehungsweise am 21.09.2011 ein Betrag von 980,07 € ausbezahlt sowie kostenlos ein Artikel im Wert von 162,90 € übergeben werde. Die Übergabe soll an einem nicht benannten Ort in der Nähe von Freising stattfinden.

Vor den Schreiben der ominösen Bürogemeinschaft wird bereits in zahlreichen Verbraucherschutzforen gewarnt. Tatsächlich ergaben Recherchen des Landratsamts Freising, dass es sich bei diesen Schreiben um eine aktuelle Masche handelt, ältere Mitbürger auf eine Verkaufsveranstaltung zu locken. Eine Auszahlung des versprochenen Gewinns erfolgt nach den Erkenntnissen der Behörden nicht.

Das Landratsamt Freising rät dringend von der Teilnahme an solchen Verkaufsveranstaltungen ab. Die dort angebotenen Produkte sind in aller Regel nutzlos, in jedem Fall aber deutlich überteuert. Auch warnt das Landratsamt Freising vor falschen gesundheitsbezogenen Aussagen bezüglich der bei solchen Veranstaltungen angebotenen Produkte.

In diesem Zusammenhang bittet das Landratsamt Freising Bürger, die sich als Empfänger eines solchen Schreibens bereits zu der angeblichen Gewinnübergabe angemeldet haben, um Angaben zu den Zustiegshaltestellen oder Veranstaltungsorten. Hinweise können Sie telefonisch unter 08161/600-347 beziehungsweise -348 oder per E-Mail an gewerbeamt (at) kreis-fs.de an das Landratsamt richten.

Quelle: FS-live.de

Miese Abzocke per Post

Die Briefe, die derzeit auch viele Unternehmer im Landkreis Dachau bekommen, sehen aus wie offizielle Anschreiben von Behörden: Recyclingpapier, Barcode, die Überschrift lautet „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“. Sie enden mit der Bitte, man möge die Richtigkeit seiner Firmendaten mit einer Unterschrift bestätigen. Doch Vorsicht: Im Kleingedruckten steht, dass damit ein Zweijahresvertrag abgeschlossen wird. Die Gewerbetreibenden müssen monatlich 39,95 Euro zahlen und werden dafür von der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH auf der Internetseite www.gewerbeauskunft-zentrale.de veröffentlicht.

Dort sind auch schon weit über 100 Betriebe aus dem Landkreis Dachau registriert. Ein Großteil davon unfreiwillig, wie Recherchen der Heimatzeitung ergaben. ...

... räumt ein, dass Firmen aus ganz Deutschland, die in dem Verteiler der Firma stehen, standardmäßig die Schreiben erhalten. „Die Adressen bekommen wir von der Post“, ...

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online.de

30.08.11

Aggressiver Computervirus in immer neuen Varianten

Seit April 2011 ist ein besonders aggressiver Computervirus aktiv. Der Virus legt den infizierten Computer lahm, indem dieser durch eine Bildschirmeinblendung blockiert wird. (Siehe auch die Warnmeldung/ Presse-Info vom 14.04.2011).

Die Bildschirmmeldung gibt vor, von der Bundespolizei oder vom Bundeskriminalamt zu stammen. Sie fordert den Benutzer auf, einen Geldbetrag in Höhe von anfänglich 100 Euro über die Prepaid-Zahlsysteme Ukash oder PaySafe-Card zu entrichten, damit der PC wieder freigeschaltet wird. Eine Zahlung an die Täter bewirkt jedoch nichts! Das Geld ist verloren und der Computer bleibt weiterhin gesperrt. 

Es sind inzwischen 13 verschiedene Varianten dieser Bildschirmmeldungen bekannt, die sich anhand des Textes (zum Teil in englischer oder spanischer Sprache) und der Mailadresse für den Prepaidcode unterscheiden. Grundsätzlich sehen sie wie in der Abbildung aus.

Den Tätern scheinen inzwischen 100 Euro jedoch nicht zu reichen. Die neueste Variante des Virus verlangt bis zu 500 Euro für die Freischaltung des Computers.

Die Infizierung erfolgt unter anderem durch Besuche von Video- Kinofilmportalen und Pornoseiten, die auch illegale Downloads anbieten. Seit neuestem sind vermehrt Fälle bekannt geworden, in denen eine Infektion beim Anklicken eines Links bei Facebook mit der Fragestellung "Bist du das auf dem Bild?" erfolgte. 

Bei niedersächsischen Polizeidienststellen sind bereits mehr als 1500 Anzeigen eingegangen. Beim LKA NI ist aus diesem Anlass seit Mai eine Ermittlungsgruppe eingerichtet worden, die bundesweit alle Fälle dieser Art bearbeitet. Die bisherigen Ermittlungen deuten darauf hin, dass es sich bei den Verursachern um ein internationales Tätergeflecht handelt, so dass auch intensiv mit ausländischen Polizeibehörden zusammengearbeitet werden muss.

Betroffenen Bürgern wird empfohlen bei der für sie zuständigen Polizeidienststelle eine Strafanzeige zu erstatten. Dort bekommt man auch Tipps und Ratschläge wie der Virus wieder entfernt werden kann. Verschiedene Möglichkeiten zum Entfernen des Trojaners findet man auch im Internet, z.B. auf der Internetseite www.botfrei.de.

Quelle: Landeskriminalamt Niedersachsen

Miese Abzocke per Post

Die Briefe, die derzeit auch viele Unternehmer im Landkreis Dachau bekommen, sehen aus wie offizielle Anschreiben von Behörden: Recyclingpapier, Barcode, die Überschrift lautet „Gewerbeauskunft-Zentrale.de“. Sie enden mit der Bitte, man möge die Richtigkeit seiner Firmendaten mit einer Unterschrift bestätigen. Doch Vorsicht: Im Kleingedruckten steht, dass damit ein Zweijahresvertrag abgeschlossen wird. Die Gewerbetreibenden müssen monatlich 39,95 Euro zahlen und werden dafür von der Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH auf der Internetseite www.gewerbeauskunft-zentrale.de veröffentlicht.

Dort sind auch schon weit über 100 Betriebe aus dem Landkreis Dachau registriert. Ein Großteil davon unfreiwillig, wie Recherchen der Heimatzeitung ergaben. ...

... räumt ein, dass Firmen aus ganz Deutschland, die in dem Verteiler der Firma stehen, standardmäßig die Schreiben erhalten. „Die Adressen bekommen wir von der Post“, ...

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online.de

Moderne Wegelagerei geht weiter

Die Bundesregierung klopft sich selbstgefällig auf die Schulter. Der Warnbutton wird als Wunderwaffe im Kampf gegen die Internet-Abzocker gefeiert. Hoffentlich sind die Berliner Politiker nicht wirklich so naiv zu glauben, dem Millionen-Geschäft einen Riegel vorgeschoben zu haben. Die moderne Form der Wegelagerei wird weitergehen. Der Knopf, der vor versteckten Kosten warnen soll, ist absolut nutzlos.

Die Abzocker sind nämlich kreativer als die Politiker. Was passiert, wenn ein dubioses Angebot auffliegt, das keinen Warnbutton verwendet? Im Idealfall nehmen die Behörden die Seite zügig vom Netz – und dann taucht sie unter anderem Namen bald wieder auf. So ähnlich lief es bisher, so wird es wohl auch weiterhin laufen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Neue Osnabrücker Zeitung

GWE erwirkt Zahlungsurteil vor dem AG Köln

Seit mehreren Monaten versendet die Firma GWE-Wirtschaftsinformations GmbH, Düsseldorf, benannt als Gewerbeauskunft-Zentrale, an Unternehmen, Vereine, ja sogar hoheitlich handelnde Körperschaften, Formulare für Einträge in einer Online-Datenbank.
Die Gestaltung des Vordrucks erweckt bei vielen Adressaten den Eindruck eines behördlichen Schreibens. Tatsächlich beinhaltet es ein kostenpflichtiges Vertragsangebot.

Nunmehr werden Betroffene, die bislang nicht gezahlt haben, durch die GWE auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln vom 06.06.2011 (Az. 114 c 128/11) verwiesen und nachhaltig zur Zahlung aufgefordert.
Geklagt wurde von der GWE gegen einen im gleichen Amtsgerichtsbezirk Ansässigen. Das Amtsgericht hat in dem Verfahren nach § 495a ZPO (Verfahren nach billigem Ermessen) ohne mündliche Verhandlung einen Zahlungsanspruch zugebilligt. Die Entscheidung ist mangels Erreichen der Berufungssumme nicht anfechtbar.

Eine verbindliche Zahlungsverpflichtung für andere Betroffene ergibt sich aus dem Urteil nicht, da Urteile nur jeweils gegenüber den beteiligten Parteien Wirkung entfalten.
In Gerichtsverfahren ist die Rechtslage immer anhand des Einzelfalls rechtlich zu beurteilen. Die unterinstanzliche Entscheidung hat keine Bindungswirkung für andere Gerichte. Obwohl die rechtliche Begründung des Urteils vertretbar ist, verbleiben Fragen. Das schriftliche Verfahren ist, anders als eine mündliche Verhandlung, wenig geeignet, die persönliche Täuschung des Beklagten nachvollziehbar darzulegen. Verfahrensrechtlich wäre in dem Verfahren nach billigem Ermessen ein Antrag auf Durchführung der mündlichen Verhandlung nach § 495a Satz 2 ZPO möglich.

Der Entscheidung kann nicht entnommen werden, ob sich das Gericht mit der Argumentation aus dem Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 15.04.2011 (Az. 38 O 148/10) auseinandergesetzt hat. Dieses hat zwei Monate vor der Entscheidung von Köln in einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit der GWE die Verwendung des Formulars wegen Irreführung untersagt. Das Urteil des LG Düsseldorf ist zwar noch nicht rechtkräftig, die Begründung könnte aber im Zahlungsklageverfahren hinsichtlich des Merkmals der arglistigen Täuschung unterstützend herangezogen werden. Es findet sich ferner in den Urteilsgründen kein Hinweis auf die außergewöhnlich hohe Anzahl von Unternehmern, die sich getäuscht sehen. Allein die bekannten Fallzahlen aus dem Kammerbezirk hochgerechnet, führen zu der Einschätzung, dass deutschlandweit tausende Unternehmer demselben Irrtum unterlagen. Einen entsprechenden Vortrag im Verfahren hätte das Gericht zu würdigen.

Ungewöhnlicher Weise wurde mit dem Klageantrag außer den Verzugszinsen keine Nebenforderung geltend gemacht. Da die Betroffenen in der Regel auch außergerichtlich mit anwaltlichem Schreiben zur Zahlung aufgefordert werden, hätte die GWE vom Beklagten die vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren erstattet bekommen können.
Mit dem Verhalten des außergerichtlichen Vertreters der GWE beschäftigt sich nun nach Abgabe durch die Rechtsanwaltskammer Köln die Generalstaatsanwaltschaft. Einige der in den anwaltlichen Schreiben an Betroffene verwendeten Formulierungen begründen den Verdacht der Verletzung von berufs- und standesrechtlichen Vorschriften. Betroffene Unternehmer können sich wegen weiterer Informationen an ihre zuständige Industrie- und Handelskammer wenden.

Quelle: IHK Dresden

Betrüger setzen Rentner schamlos unter Druck

... ist eine 73-jährige Rentnerin gerade noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Statt den erhofften Gewinn zu bekommen, hätte sie um ein Haar draufgezahlt.

... Vor einigen Tagen klingelte Erna F.s Telefon. Sie habe beim Gewinnspiel eine große Summe Geld gewonnen, sagte die freundliche Stimme am Telefon – 12 800 Euro. „Ich sollte nur 650 Euro für Steuern und Bearbeitungsgebühren auf ein Auslandskonto in der Türkei überweisen, und dann würde mir der Verrechnungsscheck schnellstens zugeschickt.“ Also war sie einverstanden mit dem Deal und überwies das Geld ...

... Frau F. ließ das Geld zurückbuchen. So richtig klar wurde ihr die Betrugsmasche, als später noch einmal ein angeblicher Staatsanwalt bei ihr anrief, der ihr 5000 Euro Strafe androhte, weil sie einen Rückzieher gemacht habe. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Lausitzer Rundschau

Prozess wegen Millionenbetrugs

Die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Bielefeld eröffnet am 6. September den Prozess gegen den ehemaligen Todtmooser Hotelier Markus W.

Gemeinsam mit zwei Mitangeklagten muss er sich wegen Gewinnspielbetrugs verantworten. Die drei sollen bundesweit fast 19 Millionen Euro von Konten mehr als 300 000 Geschädigter abgebucht haben (wir berichteten). W. befindet sich mittlerweile seit fast einem Jahr in Untersuchungshaft, ebenso eine Mitangeklagte, deren Ehemann neun Monate.

Die Anklageschrift umfasst mehr als 4500 Seiten ...

Quelle und vollständiger Bericht: SÜDKURIER

Mit Probepackung zum untergeschobenen Abo

Mit der Zustellung einer Probepackung schieben die Medivatis GmbH, Medi-Pharm und Hirschberger NaturRat derzeit vorwiegend Senioren Lieferverträge unter. Es geht dabei um angeblich gesundheitsfördernde Nahrungsergänzungsmittel (z. B. Ginkgo-Präparate), die monatlich zugestellt werden.

Die Unternehmen gehen ausgeklügelt vor. Die Verbraucher werden ohne Einwilligung angerufen. Das Gespräch beginnt getarnt als Informationsgespräch oder als Umfrage zum Arzneimittelkauf. Ziele des Gesprächs sind aber, dass Verbraucher eine Monatspackung zum Probierpreis bestellen oder sich diese als Dankeschön zuschicken lassen. Mit Erhalt der Probepackung schieben die Unternehmen dann einen Abonnementvertrag unter, wenn ihnen innerhalb von 14 Tagen kein Widerruf zugeht. "Durch bloßes Schweigen kommt aber in diesem Fall gar kein Vertrag zustande", prangert Dr. Boris Wita von der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein das Verhalten der Unternehmen an. Durch einen solchen Abovertrag sollen dann angeblich Forderungen in Höhe von bis zu 338,75 Euro entstanden sein.

Als Unternehmensadresse sind entweder nur eine Postfachadresse angegeben oder gar zwei unterschiedliche Adressen. Egal bei welcher der Adressen widerrufen wird, meist behaupten die Unternehmen, der Widerruf sei an die falsche Adresse gesandt worden. So wird auch noch versucht, das Widerrufsrecht nicht zu gewähren. Begleichen die Verbraucher die untergeschobene Rechnung nicht, drohen die Unternehmen mit der Einschaltung von Inkasso-Firmen und ‚erheblichen Gebühren’. Zudem werden die Telefongespräche aufgezeichnet, um zusätzlich Druck aufzubauen.

Grundsätzlich gilt: Alle Betroffenen, die sicher sind keine kostenpflichtige Ware im Rahmen eines Telefonates bestellt zu haben, können die Rechnung für diese Zusendungen getrost ignorieren. Die zugesandten Produkte sind zu behandeln wie "unbestellte Waren". Mit diesen kann der Verbraucher nach eigenem Ermessen verfahren und braucht sie nicht zu bezahlen!

Quelle und vollständiger Bericht: Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Von Entwurf einer Klageschrift nicht einschüchtern lassen

Zahlreiche Verbraucher kommen derzeit aufgeregt in die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt mit Post von der Deutschen Zentral Inkasso GmbH aus Berlin. Im Grunde geht es mal wieder um Internetabofallen. So werden im Auftrag der Mandantin Premium Content GmbH rund 160 Euro für eine Dienstleistung gefordert, die Verbraucher auf der Internetseite my-downloads.de in Anspruch genommen haben sollen.

Im Anhang befindet sich der Entwurf einer Klageschrift. Auf den fünf Seiten Text sind bereits die persönlichen Daten des Verbrauchers eingefügt. Die Klage, die beim für den Wohnsitz des Verbrauchers zuständigen Amtsgericht eingereicht werden soll, könne nur gestoppt werden, wenn der Betroffene sofort zahlt. Offensichtlich sollen mit diesen Schreiben "zahlungsunwillige" Verbraucher verängstigt und zur Zahlung bewegt werden, so die Einschätzung der Verbraucherzentrale.
Auch in diesem Fall heißt es, Ruhe bewahren. Allein durch Einschüchterung und Drohung werden Forderungen nicht rechtmäßig.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Deutsche Zentral Inkasso darf weiterhin für Abzocker mahnen

Die Deutsche Zentral Inkasso darf also, aufgrund eines die gesamte deutsche Rechtspflege beschämendes Urteils, auch weiterhin ihre aggressiven Mahnungen verschicken. Somit ändert die Entscheidung der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts erst einmal nichts am Status Quo.

Dieser Mahndrohmüll wird nämlich auch in Zukunft den einen oder anderen „unzufriedenen Kunden“ einer Abofalle einschüchtern und ihn zu einer Veränderung seiner finanziellen Situation bewegen. Ich hoffe aber mal, dass der größere Teil der 800.000 (unglaublich: achthunderttausend) gepeinigten Mitmenschen durch die Medien und eigene Recherchen im Netz mittlerweile soweit aufgeklärt ist, dass er weiß, was von einem solchen Geschreibsel zu halten ist, nämlich nichts - ...

Quelle und vollständiger Bericht: abzocke-rupodo.blogspot

Einmal geklickt und schon in der Abofalle

Im Internet locken Seiten mit kostenlosen Softwaredownloads, Frei-SMS, Intelligenztests oder Rezeptvorschlägen, andere ködern mit Hausaufgabendiensten: Mit solch vermeintlich kostenlosen Web-Angeboten ziehen zweifelhafte Firmen neugierigen Nutzern das Geld aus der Tasche. Davor warnen die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz .

Mit harmlos wirkenden Internetadressen wirken die Abzocker auf den ersten Blick seriös und nutzen die Gutgläubigkeit und Unaufmerksamkeit mancher Internetnutzer skrupellos aus. Auf die teilweise beträchtlichen Kosten weisen sie meist nur gut versteckt im Kleingedruckten hin. Und meist hat man mit einem Klick ein ganzes Abo abgeschlossen, aus dem man nur schwer wieder rauskommt.

Bei einigen Anbietern muss man bis an das Ende der Seite scrollen, um dann, versteckt zwischen zahlreichen anderen Informationen, im Fließtext den Preishinweis zu finden. Bei anderen Anbietern ist der Preishinweis nicht fettgedruckt oder anderweitig drucktechnisch hervorgehoben. Auch das Euro-Zeichen ("€") wird ungern verwendet, "Euro" ausgeschrieben verschwindet deutlich besser im Fließtext. Oft wird auch der Betrag nicht in Ziffern geschrieben, sondern ebenfalls ausgeschrieben (z. B. neun Euro pro Monat statt 9,- €/Monat). Auch einem kleinen Sternchen hinter "Jetzt anmelden*" sollte man unbedingt nachgehen, denn dies kann ein Hinweis auf eine Preisangabe bedeuten, die an anderer Stelle dieser Seite platziert ist. Zwar sind die Abzocker auf Grund neuer Rechtsprechung dazu übergegangen, Preishinweise deutlicher zu platzieren, trotzdem fallen immer noch zahlreiche Internet-User darauf herein.

Ein weiterer Köder sind Sach- und Geldgewinne. Da werden Handys, Spielekonsolen, Digitalkameras und vieles mehr ausgelobt. Die versprochenen Gewinne sollen zum einen von den Kosten ablenken und zum anderen kommen die Betreiber so an die persönlichen Daten der Verbraucher. Damit man den Gewinn auch erhält, gibt man natürlich seine persönlichen Daten, wie z. B. Name, Anschrift und E-Mail, aber auch Alter und Geschlecht in das dafür vorgesehene Feld ein.

Manche Anbieter verwenden Internetadressen, die weitgehend identisch mit denen seriöser Anbieter sind oder verwenden sogenannte "Tippfehler"-Domains. So gab es noch vor kurzem die Seite "www.facebok.de", die sich allein durch das fehlende "o" von "www.facebook.de", unterschied.

Die Vorgehensweise der Anbieter, um gutgläubige Internetuser auf ihre kostenpflichtigen und teuren Seiten zu locken, ist vielfältig. Mit einigen Tipps können Sie sich davor schützen:

  • Seien Sie vorsichtig und lesen Sie die Internetseite aufmerksam und in aller Ruhe durch, bevor Sie sich anmelden.
  • Werfen Sie einen Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und durchsuchen Sie die Seite nach einem versteckten Kostenhinweis und scrollen Sie bis ans Seitenende.
  • Gehen Sie zurückhaltend und sparsam mit Ihren persönlichen Daten um.

Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Nennung von Firmennamen in Title-Tags für Meinungsforum zulässig

In einem Rechtsstreit des Vereins Antispam e.V. gegen die Firma "Neue Branchenbuch AG" hat das Landgericht Düsseldorf ein wegweisendes Urteil in Sachen Meinungsfreiheit gefällt.

Die Firma "Neue Branchenbuch AG" geht bundesweit juristisch gegen Betreiber von Webseiten vor, die über ihre Werbe- und Geschäftspraktiken berichten.

Die Argumentation der Firma bzw. ihrer Anwälte baut dabei regelmäßig auf einer angeblichen Verletzung des Marken- bzw. Namensrechts auf, wenn Webseitenbetreiber in den html-Seitentiteln (sogenannte "title-tags") den Firmennamen "Neues Branchenbuch" aufführen. Den Betreibern dieser Internetseiten wird mit rechtlichen Schritten, z.B. einstweiligen Verfügungen, gedroht und es werden in den Abmahnschreiben auch Gerichtsverfahren zitiert, die man bereits gewonnen habe.

.....

Gegen diese Rechtsansicht hat sich der Antispam e.V. mittels einer negativen Feststellungsklage vor dem Landgericht Düsseldorf zur Wehr gesetzt, und im vollen Umfang Recht bekommen.
(LG Düsseldorf, Urteil vom 10.08.2011, 2a O 69/11; nicht rechtskräftig)

Das Gericht hat festgestellt, dass der "Neue Branchenbuch AG" die zuvor geltend gemachten Ansprüche "unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt" zustehen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Antispam

Vor SIS Senioren Info Service GmbH wird gewarnt

Vor einer weiteren Form der Telefon-Abzocke warnen die Verbraucherzentralen: Zunehmend erhalten besonders Senioren Anrufe der SIS Senioren InfoService GmbH mit Sitz in München, die das „perfekte“ Serviceprogramm für ältere Menschen anbietet. „Egal welche Unterstützung Sie benötigen! Egal welche Anschaffung Sie vorhaben. Die Experten vom SIS helfen Ihnen!“, lautet die verlockende Devise der Firma.

Allerdings ist der Service nicht kostenfrei. Monatlich werden 9,95 Euro über die die Telefonrechnung (z. B. der Telekom Deutschland GmbH) durch die 01018-GmbH in Rechnung gestellt (Mindestvertragslaufzeit 6 Monate).

Tipp: Nicht nur regelmäßig die Kontoauszüge kontrollieren, sondern auch ihre Telefonrechnung auf unberechtigte Forderungen überprüfen. Nutzen Sie Ihre Rechte und widerrufen Sie bei einer telefonischen Vereinbarung das Vertragsverhältnis schriftlich.

Wenn Sie sich sicher sind, kein Vertragsverhältnis eingegangen zu sein, sollten Sie Ihre Einwendungen zur Rechnung gegenüber Ihrem Telekommunikationsunternehmen geltend machen und die Bundesnetzagentur informieren.
Auch die Erstattung einer Strafanzeige wäre hier denkbar.

Quellen: Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern und Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Neue Branchenbuch Firma mit Sitz in Istanbul

Die Fa. Medya Tanitim Ltd., Istanbul verschickt derzeit Branchenbucheinträge für einen Eintrag unter branchenauskunft-24.com. Das als “Korrekturabzug” bezeichnete Formluar enthält nach Auffasssung von RA Seeholzer aber nicht den notwendigen und eindeutigen Hinweis darauf, dass man, wenn man das Formular unterzeichnet und zurück sendet, ein Vertrag mit einer Laufzeit von 2 Jahren und einem Kostenanteil von € 899,00 (netto) pro Jahr abgeschlossen hat.

.....

Das Impressum der Fa. Meyda Tanitim Ltd., Cemal Sururi Sok. 1, 34733 Istanbul ist auch nur rudimentär. So ist kein Geschäftsführer (director) benannt und es fehlen Kontaktdaten wie Telefon und Fax.

Quelle und vollständiger Bericht: Anzeigenrecht

Falsche Anwälte zocken ab — Autogewinn nur gegen Vorkasse

Die Verbraucherzentrale Hessen warnt vor einer neuerlichen Welle dubioser Gewinnversprechen am Telefon. Zurzeit häufen sich Beschwerden von Verbrauchern, die von einer vorgeblichen Anwalts- oder Notariatskanzlei angerufen wurden und angeblich ein Auto gewonnen hätten. Vor der Übergabe, so die Anrufer, solle lediglich der Versicherungsbetrag, Transportkosten, Zoll- oder sonstige Verwaltungsgebühren via Bargeld-Transfer gezahlt werden.

Wer solche Anrufe erhält und in Vorleistung treten soll, kann sicher sein, dass es sich um einen dreisten Abzockversuch handelt. Verbraucher werden weder den Gewinn erhalten noch je ihr Geld wiedersehen. Die Verbraucherzentrale Hessen empfiehlt im Falle derartiger Gewinnmitteilungen, niemals kostenpflichtige Rufnummern zurück zu rufen, nie die eigene Bankverbindung preiszugeben und vor allem keinesfalls zu bezahlen.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen

Dubiose Rechnungen sorgen für Beschwerden

Nicht selten kommt es vor, dass eine Rechnung über mehrere hundert Euro im Briefkasten landet, bei dem Absender aber gar keine Leistung in Auftrag gegeben wurde. "So ein Fall wird uns mindestens ein Mal im Monat gemeldet", sagt Ludger Benda, bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) für Recht und Fair Play zuständig. "Und das sind nur die Fälle, bei denen wirklich eine Beschwerde bei uns eingeht." Wie viele von solchen dubiosen Rechnungen wirklich verschickt werden, könne er daher nicht sagen.

Unternehmen erhalten in diesen Fällen meist eine Rechnung über die Verlängerung eines Eintrags in einem Telefon- oder Branchenverzeichnis, in das sie sich aber nie eingetragen haben. ...

Deshalb rät Benda, sich bei Rechnungen Zeit zu nehmen und genau zu prüfen, woher sie kommen. "Wenn die Rechnung nicht nachvollzogen werden kann, sollte man das Geld einfach nicht überweisen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: RP Online

Hinter vielen Abofallen steht Michael Burat

My-Donwloads.de, Kochrezept-Sammlung.de, Routenplaner-Service.de, Gedichte-Download.de: Hinter all diesen Webseiten, die Verbraucherschützer als Abofallen kritisieren, steckt ein Mann: Michael Burat.

Der 36-Jährige zählt zum innersten Zirkel des sogenannten Frankfurter Kreisels, einem Geflecht aus dubiosen Rechtsanwälten, wechselnden Geschäftsführern und Inkassofirmen. "Für viele der gängigen deutschen Abofallen ist Burat sicher eine der wichtigsten Figuren", sagt Adrian Fuchs vom Verbraucherportal Abzocknews.de. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Badische Zeitung

29.08.11

Wie Urteile pro Abzocke zustande kommen

Wenn man sich all die Urteile pro Abzocke anschaut, welche über die letzten Jahre von den Firmen IContent GmbH, Webtains GmbH, Content4u GmbH, Premium Content GmbH, OPM Media GmbH und demnächst vermutlich auch Paid Content GmbH erwirkt wurden/werden, fällt zunächst auf, dass die Initiative der Urteile für den Frankfurter Kreisel um Michael Burat, also Premium Content GmbH, Webtains GmbH, Content4u GmbH und IContent GmbH fast ausschließlich von den Opfern ausging, während die Connection um das Gespann Frank Drescher und Bernhard Soldwisch, also OPM Media GmbH und demnächst wohl auch die erst vor Kurzem ins Leben gerufene Paid Content GmbH hier die Initiative selbst ergreift und scheinbare Opfer vor Gericht zitiert.

Sämtlichen Urteilen liegt die folgende, auffällige Gemeinsamkeit zu Grunde, nämlich dass sich alle Urteile mit den Webseiten selbst befassen, aber niemals mit dem Weg, welcher in die Abofalle führt. Nur so sind solche Sätze in den Entscheidungsgründen der Urteile zu verstehen, wie „Demzufolge war bei der Anmeldung die Webseite so gestaltet, wie sich dem Ausdruck auf Blatt xx der Akte entnehmen lässt. Dies genügt nach der Rechtsprechnung des Landgerichts xxx und des Oberlandesgerichts yyy den Anforderungen der Preisangabenverordnung.“

Offensichtlich wurde von keinem Opfer vorgetragen, wie es denn in die Falle getappt ist. So brauchte der Abzocker sein Anliegen im Prozess nur mit einigen, für den Richter unverständlichen, technischen Belanglosigkeiten sowie dem Verweis auf seine Webseite inkl. der dort inzwischen vorhandenen Preisauszeichnung vortragen.

Wie es denn ausschaut, wenn ein Opfer den Vorgang sachgemäß vorträgt, wollen wir aus dem Urteil aus Alzey zitieren:

„... die Klägerin (Anm.: also die OPM Media GmbH, vertreten durch Frank Drescher) handelte in der Absicht den Beklagten über die Entgeltlichkeit der Datenbank arglistig zu täuschen. Die Gestaltung des Internetauftritts war bereits durch die kostenhinweisfreie Gestaltung dazu konzipiert, den Beklagten über die Entgeltlichkeit in Ungewissheit zu lassen…
… Für die Annahme der arglistigen Täuschung spricht zudem, dass ansonsten das Geschäftskonzept der Klägerin nicht plausibel erscheint. Unterstellt man, dass ein auf die Internetseite zugreifender Verbraucher die Vergütungspflichtigkeit kennen würde, ergibt sich die Frag, was diesen dazu verleiten sollte, das Angebot der Klägerin ohne vorherige Testmöglichkeit zu nutzen, wenn gerade eine Vielzahl vergleichbarer Angebote im Bereich der Mitfahrzentrale zur kostenfreien Nutzung über das Internet bereitsteht.“

Ob die Urteile pro Abzocke auch so ausgefallen wären, wenn die Richter den Weg zur Abzocke hätten sehen können, weil das „scheinbare“ Opfer den folgenden Sachvortrag gemacht hätte, halten wir für äußerst fraglich.

Da ist nämlich zunächst die Google-Suche mit den Suchwörtern wie zum Beispiel „Spülmaschine“ + „günstig“ und die daraus erfolgte Trefferanzeige:

Wir finden zum Beispiel die Werbung auf Fängerdomains mit dem Werbeeintrag „bis zu 59 % sparen. Umgehen Sie den Einzelhandel.“

Anmerkung:
der Screenshot wurde zu einem Zeitpunkt gemacht, als das Netz nicht ganz so abzockeverseucht war, denn üblicherweise finden wir hier bis zu 5 beworbene Abzockvorschaltdomains untereinander.

In der Erwartung eine Webseite gefunden zu haben, über die eine Spülmaschine bis zu 59 % günstiger ist, weil die Einzelhandelsspanne eingespart wird, erfolgt der Klick auf den Eintrag und führt zu der beworbenen Vorschaltdomain mein-haushaltgeraete1.com

Kein Impressum, keine Preisangabe, kein Hinweis auf eine Kostenpflicht, statt dessen wird die Erwartung noch mehr sparen zu können durch die Prozentangaben bis zu 80 % sogar noch erhöht.

Welcher Euphemismus hinter dieser Masche steckt, wird dadurch ersichtlich, dass es nicht etwa heißt „weiter“ oder „Registrieren“, sondern „JETZT SPAREN!“

Wer glaubt, jetzt nach dem 3. Klick so etwas, wie eine hinreichende Preisauszeichnung nicht etwa für die gesuchte Spülmaschine sondern nur für die Webseitennutzung zu sehen zu bekommen, der irrt gewaltig, denn er landet wieder nur auf einer Vorschaltseite:

Wein für 1 €, bis zu 80 % sparen, ein durgestrichener Preis von 299 mit dem jetzt gültigen Preis von 149,95 € sind Reizwörter und optische Leckerbissen für Sparfüchse. Aber bei dieser Seite zu vermuten, dass allein die Nutzung der Seite etwas kosten soll, ist wohl nur für die Abzocker selbst nachvollziehbar. Also werden die potentiellen Opfer auch nicht bei der Änderung von „JETZT SPAREN“ zu „JETZT REGISTRIEREN“ argwöhnisch und klicken darauf:

Die Erwartungshaltung ist ja die, etwas sparen zu können. Hier nach dem 4. Klick erscheint dann das erste Mal der zarte Hinweis darauf, dass der ganz Spass für 2 Jahre insgesamt EUR 192 kosten soll. Aber es kommt noch besser, denn dass er sich registrieren soll, ist dem vermeintlichen Kunden ja inzwischen bewusst, weshalb er immer noch ohne Argwohn die Registrierungsform ausfüllt und siehe da, es passiert etwas:

Und was genau ist passiert, als das echte Opfer die Registrierungsform zum Ende hin ausgefüllt hat? Richtig, der ach so zarte Preishinweis ist beim Scrollen nach oben hin entschwunden, weshalb das echte Opfer immer noch ohne Argwohn den Knopf „JETZT ANMELDEN“ klickt und somit in der Kostenfalle hockt. Wir können uns nicht vorstellen, dass nur ein einziges Urteil pro Abzocke ergangen wäre, hätte ein „echtes Opfer“ diesen Vorgang vorgetragen.

20.08.11

Deutsche Zentral Inkasso und das Geschäft mit der Angst

Das Inkassounternehmen "DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH" ist in diesen Tagen wieder einmal besonders aktiv. Zahlreiche Verbraucher suchten mit Mahnungen, die das Berliner Unternehmen im Namen der Rodgauer IContent GmbH ("out-lets.de") bzw. der Premium Content GmbH ("my-downloads.de") verschickt, die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Hessen auf. Beigefügt ist dem Mahnschreiben ein einschüchternder Anhang, nämlich ein Urteil des Amtsgerichts Detmold, ein weiteres Urteil des Amtsgerichts Langen sowie ein Formblatt zum Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung. Mit diesem sollen die Empfänger zur Anerkennung der Forderungen animiert werden.

An den bisherigen Empfehlungen der Verbraucherzentrale Hessen ändert die neue Masche freilich nichts. Verbrauchern, die nicht wissentlich im Internet einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben, rät die Verbraucherzentrale Hessen nach wie vor: Nicht zahlen, den vermeintlichen Vertragsschluss entschieden zurückweisen, stur bleiben und sich auch in der Folgezeit nicht einschüchtern lassen. Inzwischen hat sich auch der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. von dem Berliner Inkassounternehmen distanziert.

Quelle: Verbraucherzentrale Hessen

Mit Probepackung via Cold-Call zur Abofalle

Mit der Zustellung einer Probepackung schieben die Medivatis GmbH, Medi-Pharm und Hirschberger NaturRat derzeit Verträge über die monatliche Zusendung angeblich gesundheitsfördernder Nahrungsergänzungsmittel (z.B. Ginkgo-Präparate) unter. Dabei werden gezielt Senioren angerufen.

Die Unternehmen gehen ausgeklügelt vor. Die Verbraucher werden ohne Einwilligung angerufen. Das Gespräch beginnt getarnt als Informationsgespräch oder als Umfrage zum Arzneimittelkauf. Ziele des Gesprächs sind aber, dass Verbraucher eine Monatspackung zum Probierpreis bestellen oder sich diese als Dankeschön zuschicken lassen. Mit Erhalt der Probepackung schieben die Unternehmen dann einen Abonnementvertrag unter, wenn ihnen innerhalb von 14 Tagen kein Widerruf zugeht.

"Durch bloßes Schweigen kommt aber in diesem Fall gar kein Vertrag zustande", prangert Sabine Partheymüller von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten der Unternehmen an. Durch einen solchen Abovertrag sollen Forderungen in Höhe von bis zu 338,75 Euro entstehen.

Als Unternehmensadresse sind entweder nur eine Postfachfachadresse angegeben oder gar zwei unterschiedliche Adressen. Egal bei welcher der Adressen widerrufen wird, meist behaupten die Unternehmen, der Widerruf sei an die falsche Adresse gesandt worden. "So wird auch noch versucht, das Widerrufsrecht nicht zu gewähren," macht Partheymüller deutlich. Begleichen die Verbraucher die untergeschobene Rechnung nicht, drohen die Unternehmen mit der Einschaltung von Inkasso-Fimen und ‚erheblichen Gebühren’. Zudem werden die Telefongespräche aufgezeichnet, um zusätzlich Druck aufzubauen.

"Wieder einmal zeigt sich, wie wirkungslos die gesetzlichen Regelungen gegen unerlaubte Telefonwerbung sind," kritisiert Sabine Partheymüller von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, "und wie notwendig die Bestätigungslösung ist."

Es handelt sich um die Unternehmen: Medivatis GmbH, Medi-Pharm der Bonifacius Helvetica AG, Schweiz und Hirschberger NaturRat der vitaciti AG, Schweiz.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

18.08.11

Telefonbetrüger gesteht im Mannheimer Prozess

Im Prozess um Telefonabzocke hat gestern in Mannheim der österreichische Hauptangeklagte im Wesentlichen gestanden und die Ortenauer Mitangeklagten belastet. ...

Die Staatsanwaltschaft Mannheim wirft insgesamt acht Angeklagten vor der 24. Großen Wirtschaftsstrafkammer des Mannheimer Landgerichts vor, in den Jahren 2008 bis 2010 über Wertpunkteversprechen rund 3,7 Millionen Euro abgezockt zu haben Das sei über 0900er-Nummern (2,99 Euro die Minute) geschehen. Damit die Bearbeitung des Gewinnes besonders zügig verläuft, wurde den Empfängern der bunten Blättchen empfohlen, sich in ein paar Minuten registrieren zu lassen.
»Es war ein großer Fehler, mich auf die 0900er-Nummern eingelassen zu haben. Die Mailings ware nicht nur moralisch angreifbar«, sagte der österreichische Hauptangeklagte gestern aus und erklärte auch, welche Rolle die beiden Ortenauer Hauptangeklagten spielten. Der eine habe sich in erster Linie um die Adressen der Angeschriebenen und die Technik gekümmert. Der zweite Ortenauer drehte offenbar das weitaus größere Rad. Er sei es gewesen, der das Mailing-Konzept aus »Glücksbringer-Zeiten« abgekupfert habe, als staatsanwaltliche Ermittlungen gegen dieses Unternehmen liefen. Ein Prozesstermin in Sachen Glücksbringer ist noch nicht bestimmt, er wird aber auch in Mannheim laufen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: baden-online.de

Warnung vor der Registerzentrale Gewerbe

Seit wenigen Tagen ist die Registerzentrale- Gewerbe auf dem Markt und verschickt auf behördengrauem Papier und im Befehls-Amtsdeutsch gehaltene Schreiben, die sich lesen als seien sie von einem Amt.  Betreiber ist eine MYO Media UG aus Düsseldof. Diese Gesellschaft ist erst seit dem 22.6.2011 im Handelsregister eingetragen ...

Was folgt, kennen wir bereits von der Gewerbeauskunft-Zentrale, ebenfalls aus Düsseldorf. Diese versendet wortgleiche Schreiben und hat fast wortgleiche AGB.  Ich gehe also mal davon aus, dass der weitere Verlauf ähnlich sein wird, schließlich scheinen die selben Drahtzieher dahinter zu stecken.

Quelle und vollständiger Bericht: Kanzlei Thomas Meier

Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 65842 Bekannt gemacht am: 28.06.2011 12:00 Uhr

In (). gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

22.06.2011

MYO Media UG (haftungsbeschränkt), Düsseldorf, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.04.2011. Geschäftsanschrift: Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf. Gegenstand: Das Marketing, insbesondere das Internetmarketing, die Konzeptionierung und Umsetzung von Internet-Projekten jeglicher Art sowie die Betreuung laufender Projekte als Dienstleistung. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Schumacher, Renato, Düsseldorf, *19.12.1972, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Quelle: Handelsregister

17.08.11

Welle des Erpressungs-Trojaners in Niedersachsen

Rund zehn Bürgerinnen und Bürger haben allein am letzten Wochenende bei Polizeidienststellen quer durch den Landkreis Rotenburg Anzeige wegen versuchter Erpressung durch so genannte "BKA-Trojaner" erstattet. Fachleute sprechen inzwischen davon, dass die elfte Welle dieser Trojaner im Bundesgebiet unterwegs ist. Waren es zunächst Erotikseiten, auf denen sich Internetnutzer den Trojaner ins heimische Computersystem holten, sind es jetzt auch ganz "normale" Internetseiten.

Erscheint ungewollt dieses Fenster, geht nichts mehr — Foto: Polizei Niedersachsen

Das Besondere an den Schadprogrammen ist, dass sie den heimischen PC völlig lahm legen - ein Weiterarbeiten ist unmöglich. Es öffnet sich eine Bildschirmseite, auf der zumeist das Bundeskriminalamt oder die Bundespolizei genannt wird und eine Zahlung von 100 Euro gefordert wird, weil angeblich illegale Seiten besucht wurden. Damit die Zahlung nicht zurückverfolgt werden kann, soll das "Internetgeld" UKash verwandt werden, bei dem nur eine PIN-Nummer eingegeben werden muss. Auf der anderen Seite, oft tausende Kilometer entfernt, muss die Summe nur noch abgehoben werden.

Der Sprecher der Rotenburger Polizei: "Das sollte man besser sein lassen, denn mit der Zahlung ist die Blockade des Computers nicht beseitigt." Die Beamten empfehlen, gegen den Schad-Trojaner vorzubeugen: Betriebssystem, Internetbrowser, Antivirensoftware und am besten eine Firewall sollten auf dem neuesten Stand gehalten werden. Aktuelle Qualitäts-Antivirus-Software hält die Trojaner fern, ist die Erfahrung der Polizei. Auch bei unbekannten E-Mails sollte man auf das Öffnen der E-Mails verzichten.

Wer sich trotzdem den Erpressung-Trojaner eingefangen hat, rät der Polizeisprecher, sollte über einen anderen PC die Internetseite www.botfrei.de aufsuchen, an der das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnologie beteiligt ist. Hier bekommt man die aktuellsten Tipps und das Programm DE-Cleaner, das den Trojaner löscht und das System wieder herstellt. Dazu muss eine lauffähige CD mit dem Reinigungsprogramm erstellt werden, deren Inhalt dort herunter geladen werden kann. Die Vorgehensweise ist gut erläutert, auch Nichtprofis dürfte es gelingen, den Computer wieder virenfrei und betriebsbereit zu bekommen.

Quelle: Polizeiinspektion Rotenburg

Wie auf Inkasso-Drohungen reagiert werden kann

... Per Post erfolgt dann erneut eine Zahlungsaufforderung. Ab diesem Punkt werden die meisten Verbraucher nervös und versuchen, sich an den Grund der Zahlungsaufforderung zu erinnern. Reagiert man nicht oder lehnt die Zahlung ab, dann folgen eine Mahnung und eine „Letzte Mahnung“, die dann auch Mahngebühren beinhalten. Zudem wird versucht, den Internetnutzer mit einem Hinweis auf einen negativen Schufa-Eintrag zur Zahlung zu bewegen. Erfolgt weiterhin keine Zahlung, dann kommt ein Brief von einem Inkasso-Unternehmen und die Kosten erhöhen sich deutlich. Auch von dem Inkasso-Unternehmen erhält man mehrere Briefe mit Überschriften wie "1. Mahnung", "2. Mahnung" und "Letzte Mahnung". In den Briefen des Inkasso-Unternehmens können ebenfalls Hinweise auf einen negativen Schufa-Eintrag enthalten sein. Teilweise werden auch Ratenzahlungsvereinbarungen oder "Ratenzahlungsvereinbarungen ohne Mehrkosten" oder Formulare mit dem Titel "Schuldanerkenntnis" beigefügt, die man unterschreiben und zurücksenden soll.

Schritt 1: Ruhe bewahren
Schritt 2: Beweise sichern
Schritt 3: Wirksamkeit des Vertrags bestreiten
Alternative Nichtstun?
Einige angeschriebenen Verbraucher reagieren gar nicht. Nimmt die Brief-Flut des Abofallen-Betreibers allerdings nicht ab und kommt womöglich noch ein Inkasso-Unternehmen ins Spiel, werden viele unsicher. Auch dann ist es noch nicht zu spät, denn in der Regel hört nach einigen Monaten die Brief-Attacke von alleine auf. Sollte das nicht passieren und ein gerichtlicher Mahnbescheid in einem der Briefe sein, dann muss man reagieren. Ein gerichtlicher Mahnbescheid ist ein offizielles Dokument eines Gerichts, das allerdings nichts über die Rechtmäßigkeit der Forderung aussagt. Hat sich das Abzock-Unternehmen den Mahnbescheid bei Gericht besorgt, muss man darauf reagieren, am besten indem man ihm widerspricht. An dieser Stelle ist es ratsam, sich an eine Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt – am besten mit Schwerpunkt Internetrecht – zu wenden. Normalerweise gehen die Abzock-Unternehmen aber nicht soweit, einen Mahnbescheid zu beantragen oder gar im Anschluss zu klagen. In der Regel hört die Brief-Flut einfach auf.

 

 

Quelle und vollständiger Bericht: WDR2 - Quintessenz

Deutsche Zentral Inkasso: Terminhinweis zum Widerruf der Inkassolizenz

In der Verwaltungsstreitsache

VG 1 K 5.10

der DOZ Deutsche Zentral Inkasso GmbH,

Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Sorge und Lohmanns Rechtsanwaltsgesellschaft

gegen

das Land Berlin, vertreten durch die Präsidentin des Kammergerichts


hat das Verwaltungsgericht Berlin Termin zur mündlichen Verhandlung auf

Donnerstag, den 25. August 2011, 11.00 Uhr

im Gerichtsgebäude, Kirchstraße 7, 10557 Berlin, Saal 4304 anberaumt.

Widerruf der Registrierung eines Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister

Die Klägerin ist ein Inkassounternehmen mit Sitz in Berlin. Sie ist nach eigenen Angaben darauf spezialisiert, offene Forderungen von Unternehmen zu realisieren, die entgeltliche Dienstleistungsangebote im Internet vermarkten. Nachdem beim Kammergericht zahlreiche Beschwerden über die Klägerin eingingen, widerrief die Präsidentin des Kammergerichts die Registrierung der Klägerin im Rechtsdienstleistungsregister wegen dauerhafter unqualifizierter Rechtsdienstleistungen zum Nachteil der Rechtsuchenden. Der Klägerin wird vorgeworfen, dass sie in großem Umfang ungeprüfte Forderungen einziehe, bei denen es sich um sogenannte „Abo-Fallen“ im Internet handele. Die Klägerin ist demgegenüber der Auffassung, ihre Mandanten seien verpflichtet, die jeweiligen Forderungen auf ihre Rechtsgültigkeit zu überprüfen. Sie betreibe lediglich ein sogenanntes „Mengeninkasso“, bei dem eine Prüfung der einzelnen Forderung typischerweise nicht erfolge.“

Quelle: Berlin.de - Justiz

Datendiebe: Angriffe auf Handynutzer

Mobil telefonieren, E-Mails schreiben oder im Netz einkaufen. Wir wollen nicht, dass andere mitlesen, wenn wir unterwegs sind. Aber das geht - und Ausrüstung und Wissen sind einfach zu bekommen.

Quelle: ZDF - Wiso

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Die Einschüchterungsmethoden der Deutschen Zentral Inkasso

Die Spielregeln sind einfach: Es gibt mehr Spieler als Stühle und wenn die Musik aus ist, muss jeder einen Platz gefunden haben. Wer sich nicht platzieren konnte, hat verloren. Das könnte eine Metapher für das äußerst ärgerliche Spiel sein, dass die Betreiber von Internetabofallen zusammen mit Inkassounternehmen und Anwälten seit Jahren mit arglosen Verbrauchern gespielt haben. Oft genug konnte den Verbrauchern geschickt suggeriert werden, die Musik sei aus und die Stühle alle besetzt. Wer sich überzeugen ließ, dass er verloren hatte, zahlte die Kosten für einen ungewollten oder gar untergeschobenen Vertrag.

"Nun richten die Verbraucherzentralen mit der momentan durchgeführten Inkasso-Umfrage den Fokus auch auf die Inkassounternehmen, die gegenüber den Verbrauchern massive Drohkulissen errichten, um z.T. unberechtigte Forderungen einzutreiben", berichtet Friederike Wagner von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Derzeit kämpft z.B. die Deutsche Zentral Inkasso GmbH (DZI) mit Sitz in Berlin verzweifelt darum, im Spiel zu bleiben. Die angeblichen Forderungen, die betroffenen Verbrauchern zugeschickt wurden, sollen für die Bereitstellung der Dienstleistung my-downloads.de bestehen. Um den Leidensdruck der Betroffenen zu erhöhen, wird den Inkassoschreiben auch ein Urteil eines Amtsgerichts in Hessen beigefügt. In dem Urteilstext heißt es zwar, dass ein wirksamer Dienstleistungsvertrag zustande gekommen sei. "Eine direkte Wirkung für diejenigen, die jetzt zur Zahlung von Forderungen aus dem Jahr 2009 aufgefordert werden, hat das Urteil keinesfalls", so Wagner weiter. Urteile gelten unmittelbar immer nur zwischen den Parteien, die sich vor Gericht streiten. Darüber hinaus urteilen Gerichte in vielen vergleichbaren Fällen genau umgekehrt, nämlich dass ein Anspruch auf Zahlung gegenüber dem Verbraucher nicht bestehe. Ungleich dreister jedoch ist, was der Inkassodienstleister seit wenigen Tagen verbreitet: Ein Verbraucher, der eine Forderung von my-downloads.de, eingetrieben durch just jenes Inkassobüro, nicht beglich, sitze nun in Haft. Dass ein Zusammenhang zwischen der Inhaftierung und dem Nichtbegleichen der Forderung besteht, wird durch geschickte Formulierung der Meldung zwar suggeriert, bei genauem Hinsehen jedoch gerade nicht behauptet. Die Mitteilung dient einmal mehr einzig der Einschüchterung angeblicher Schuldner des DZI.
Dass nun so massenhaft Forderungen aus vergangenen Jahren mit dem Hinweis auf eine amtsgerichtliche Einzelfallentscheidung aus dem Jahr 2010 und einen angeblichen Inhaftierungsfall eingetrieben werden sollen, lässt einerseits hoffen, dass viele Verbraucher inzwischen die Spielregeln beherrschen und sich nicht mehr so einfach einschüchtern und überrumpeln lassen. Andererseits muss verhindert werden, dass die Methoden der Abzocker immer raffinierter werden und der Druck auf den Verbraucher immer mehr erhöht wird. Dies haben sich die Verbraucherzentralen mit der Umfrage und der anschließenden Auswertung zur Aufgabe gemacht.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen

Über Abo-Abzocke im Internet informierte Akte 2011

Mit neuen miesen Tricks und Abmahnungen machen Inkasso-Firmen bei ahnungslosen Usern Kasse.

Quelle: Sat1 - Akte 2011

Quelle: Youtube - Beertjesnl

Wie ein Gewinn zur Mogelpackung wird

Erst ein Preisrätsel, ein Anruf und dann eine Gewinnmitteilung …. Unzählige Verbraucher Sachsen-Anhalts sind offensichtlich glückliche Gewinner von 300 Euro. Der Gewinn- keine Bargeldzahlung- sondern eine 3-Tage-Reise nach Berlin im modernen Reisebus, 2 Übernachtungen in ausgesuchten Hotels sowie ein Musical/ Konzert-Besuch teilt eine Firma TKT Europe Ltd. aus Ebersbach mit.

Doch was auf den ersten Blick wie ein attraktiver Reisegewinn aussieht, entpuppt sich in Wahrheit als teure Mogelpackung.
Wo ist der Haken? Dieser offenbart sich beim genauen Lesen der Reisebedingungen. Da es sich um gesponserte Reisen handele, werde eine Sicherheitsleistung/ Kaution (45 Euro) verlangt, um sicher zu stellen, dass die Reiseplätze auch besetzt werden. Für die Beauftragung/ Bezahlung des Organisationsbüros hätte der Gewinner 65 Euro anerkannt. Während der Reise könne das Transportunternehmen eine Organisationspauschale z.B. Dieselzuschlag je nach Aufwand berechnen, kassiert würde während der Reise. Bei der Stornierung der Reise würde ein pauschalisierter Schadenersatz, mindestens 50 Euro fällig. Bei Gratis-Sponsorenreisen müsse ein Mindestumsatz von 80 Euro pro Person an Ausflügen gebucht werden. Auffällig auch, dass die Verbraucher keinen Reisepreissicherungsschein erhalten.

Die Berlinreise kann damit zu einem teuren Vergnügen werden. Ein Gewinn sieht nach Meinung der Verbraucherzentrale anders aus und rät bei derartigen Reisegewinnmitteilungen zu großer Vorsicht.
Verbraucher sollten auch beachten:
Wird eine kostenfreie Reise zu "0" Euro ausgelobt, kann ein
Reiseveranstalter im Falle des Rücktritts vom Vertrag durch den Kunden auch keine Stornogebühren verlangen, da sich diese nach dem Wortlaut der gesetzlichen Regelung (§ 651 i Abs. 3 BGB) nach einem Vomhundertsatz des Reisepreises bemessen. So sind auch 50 Prozent von "0" Euro dann "0" Euro.
Werden neben dem Reisegewinn bei oder nach Vertragsschluss sog. Servicepauschalen, Zuschläge, Kautionen o.ä. verlangt und kein Reisesicherungsschein übergeben, liegt ein Verstoß gegen § 651 k BGB nahe.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

16.08.11

Getarnte Kaffeefahrt und andere üble Maschen

Betrüger lassen sich immer wieder neue Tricks einfallen. Bevorzugt ältere Menschen sind dabei das Ziel der skrupellosen Trickbetrüger. Gerade der älteren Generation fällt es häufig schwer, freundliche Anfragen einfach aber bestimmt zurückzuweisen. Sie trauen sich nicht, jemanden abzuwimmeln, manchmal sind sie auch einfach froh, wenn mal jemand mit ihnen redet. Eine Betrugsmasche, die in den vergangenen Monaten in Bayern die Runde machte, erreichte auch einen Brucker Senioren. Er erhielt einen Brief, der ihm einen Gewinn von 2.500 Euro einredete. Eine Kundenbetreuung von „Schon BEZahlt. Danke“ bedankte sich bei dem Brucker für die Gebühren. Um welche Gebühren es sich handelte, blieb offen. ...

Das Ganze entpuppte sich bei genauerem Hinsehen als getarnte Kaffeefahrt. Der Brucker wurde aufgefordert, sich für die Abholung des Gewinns am 15. August anzumelden. Doch weder Abholzeit noch Zielort waren angegeben. Wohl aber, dass er kostenlos abgeholt werde und ihm ein Frühstück und ein Mittagessen zur Verfügung gestellt werde. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kreisbote

Irreführende Werbung für Handy-Flatrate unzulässig

Wer auf der Suche nach einem Internet-Vertrag fürs Handy oder Smartphone ist, wird von zahllosen Flatrate-Angeboten geködert. Erst mal am Haken, merken Kunden, dass das versprochene unbegrenzte Surfvergnügen oft sehr begrenzt ist. Die Verbraucherzentrale NRW hat nun mehrere Mobilfunk-Firmen wegen ihrer Flat-Werbung abgemahnt und einstweilige Verfügungen erwirkt.

"Internet-Flat mit bis zu 7.200 kBit/s unbegrenzt surfen solange Sie wollen", warb etwa die Firma 1&1 (gmx.de, web.de), die Telekom (t-mobile.de) kreierte den Slogan: "Flatrate zum Highspeed-Surfen und E-Mailen (mit max. 7,2 Mbit/s)" und auch Vodafone versprach für die "SuperFlat Internet Mobil": "Surfen Sie unbegrenzt im Internet".

Doch den Unterschied zwischen Werbung und Wirklichkeit zeigte – wieder mal – der Blick in die Tarifdetails oder ins Kleingedruckte. Dort behielten sich die vollmundigen Firmen vor, die Übertragungsgeschwindigkeit nach Nutzung eines Datenvolumens von 500 (1&1) bzw. 300 Megabyte im Monat (entspricht grob gerechnet Internetvideos in Spielfilmlänge) auf GPRS-Niveau (maximal 64 Kilobit pro Sekunde im Download) zu drosseln: ein dreister Leistungsschwund von 99,1 Prozent.

Das bedeutet: Wo vorher auf dem Handy-Display ein Video ruckelfrei lief, brauchte es nach der Drosselung allein für das Öffnen einer Internetseite mehr als eine halbe Minute. Dieses Schnecken-Internet mussten Nutzer des Tarifs "Data-Flat" beim Anbieter NetCologne ("Ohne Limit Surfen und Mailen") sogar bereits nach einem Datenverkehr von 200 Megabyte erdulden.

Per einstweiliger Verfügung (nicht rechtskräftig) ist die Verbraucherzentrale NRW nun rechtlich gegen die vier Anbieter vorgegangen. Die vorläufige Bilanz: Die Richter untersagten die monierte Flatrate-Werbung im Internet. Alle Webseiten wurden mittlerweile geändert.

Immerhin: Drei Firmen zeigten sich auch ohne Einschaltung des Kadis einsichtig gegenüber der Reklame-Kritik. Die solomo GmbH sowie Medion AG und Blau Mobilfunk (in Teilen) unterzeichneten die von der Verbraucherzentrale NRW geforderte Unterlassungserklärung und gelobten Besserung.

Ins Visier nehmen die Düsseldorfer Konsumentenschützer aber auch Tarifbezeichnungen. So suggerieren die "UMTS-Flat" und die "Flat Komplett 3G" dauerhaftes High-Speed-Internet. Doch auch hier treten einige Anbieter fix auf die GPRS-Bremse – und zwar nach einem Datenvolumen von 250 bzw. 500 Megabyte. Ob das als Irreführung zu bewerten ist, lässt die Verbraucherzentrale NRW nun vor Gericht klären.

Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Vorsicht bei Gewinnversprechen und Kaffeefahrt

Eine offenbar unseriöse Einladung einer „Ausflugsplanung“ in Neuenkirchen kursiert im Raum Schweinfurt. Dabei werden Kaffeefahrten mit angeblicher Gewinnabholung angeboten, zu denen sich etliche Landkreisbürger angemeldet haben. Weil die Postkarten irrtümlicherweise bei einer anderen Firma in Neuenkirchen in Niedersachsen landeten, die seit langem immer wieder solche Anmeldungen für Kaffeefahrten und Gewinnversprechen erhält, wandte sich diese an die Tageszeitung.

Bei der angeblichen Firma „Ausflugsplanung, Postfach 1207, 49431 Neuenkirchen“ handle es sich um eine Scheinfirma mit einer Postfach-Adresse, so zahlreiche Warnungen im Internet. Postfächer können allerdings nicht verklagt werden, und die Deutsche Post verlangt nicht, dass sich ein Postfach-Inhaber eindeutig identifiziert. Grundsätzlich ist bei verschickten Gewinnversprechen Vorsicht geboten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Main-Post

BSI warnt: Schadprogramme durch manipulierte Shop-Systeme

Beobachtungen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zufolge nutzen Angreifer derzeit verstärkt mehrere Sicherheitslücken in veralteten Versionen des Online-Shop-Systems "osCommerce" aus, um auf diesem System basierende Web-Präsenzen zu manipulieren. Die Angreifer fügen unter Ausnutzung der Sicherheitslücken schädlichen Code auf dem Shop-Server ein, welcher auf so genannte "Drive-by-Exploits" verweist. Beim Besuch eines so manipulierten Online-Shops wird automatisiert versucht, verschiedene Schwachstellen im Web-Browser, im Betriebssystem oder anderer auf dem PC des Besuchers der Webseite installierter Anwendungssoftware auszunutzen, um unbemerkt ein Schadprogramm auf dem PC des Nutzers zu installieren.

Nach Erkenntnissen des BSI sind inzwischen mehrere tausend Online-Shops weltweit betroffen, darunter auch viele deutschsprachige. Die von den Angreifern für die Manipulationen ausgenutzten Sicherheitslücken wurden bereits in der vom Hersteller im November 2010 veröffentlichten Version osCommerce 2.3 geschlossen. Viele Online-Shops setzen jedoch immer noch ältere Versionen ein.

In der Fachpresse wurde bereits Ende Juli 2011 über diese Angriffe berichtet. Beobachtungen des BSI zufolge haben Betreiber von Online-Shops bislang jedoch nur teilweise reagiert und Manipulationen behoben sowie ein Update der eingesetzen osCommerce Software durchgeführt. Das BSI weist daher aus diesem Anlass auf den akuten Handlungsbedarf hin.

Anbieter sollten Shop-System überprüfen und aktualisieren

Das BSI rät Betreibern von Online-Shops auf Basis von osCommerce, den Versionsstand der eingesetzten Shop-Software zu überprüfen und ggf. ein Update auf die aktuellen Versionen 2.3.1 bzw. 3.0.2 durchzuführen. Die aktuellen Versionen stehen unter http://www.oscommerce.com/solutions/downloads zum Download bereit. Wurde bislang noch eine ältere Version eingesetzt, sollte der Shop-Server dringend auf mögliche Manipulationen überprüft werden.

Schutzmaßnahmen vor Schadprogrammen

Internet-Nutzern empfiehlt das BSI, zum Schutz vor Infektionen ihres Rechners mit Schadprogrammen über Drive-by-Exploits auf die regelmäßige Aktualisierung der Signaturen des eingesetzen Virenschutzprogramms zu achten und zeitnah alle jeweils verfügbaren Sicherheitsupdates für das Betriebssystem und Anwendungssoftware zu installieren. Weitere Informationen zum Thema Drive-by-Exploits gibt es auf der Webseite "BSI für Bürger"

Quelle: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Kaffeefahrtabzocke jetzt mit Computern statt Heizdecken

Die berühmten Kaffeefahrten – für die meisten Senioren inzwischen kalter Kaffee. Die neue Masche der Werbeverkaufsfahrten-Anbieter: Computer statt Heizdecken. Und wieder wird die Generation 60+ durch den Kakao gezogen – eine bittere Abzocke.

Heizdecken? Damit sind Senioren von heute nicht mehr hinterm Ofen hervorzulocken. Die meisten haben begriffen, dass die „kostenlosen Ausflugsfahrten“ meistens in einer drittklassigen Klitsche enden, wo ihnen minderwertige Ware für teures Geld aufgeschwatzt wird. Oma und Opa sind nicht auf den Kopf gefallen, im Gegenteil. Sie gehören zu einer Verbrauchergruppe, die versucht, sich an die modernen Kommunikationsmittel der Gesellschaft anzupassen. Meist noch zögerlich. Da kommt das Angebot der Seniordata GmbH, Technik für Senioren, Berlin, gerade recht: Der „Computer 60 +, Weltneuheit und enorme Hilfe, erstmals auf der IFA 2011 in Berlin vorgestellt“: Ab September, so das Schreiben an Herrn Schmidt, Frau Müller und ihre Altersgenossen, soll er im Handel für 1399 Euro zu haben sein.

Aber vor dem Fachhandel kommt der Verbraucher! 2500 dieser Computer sollen in Deutschland kostenlos verteilt werden. Schließlich seien die Erfahrungswerte wichtig. Und jetzt kommt das Beste: Denn natürlich hat das Los wieder den Herrn Schmidt, die Frau Müller etc. getroffen. ...

.....

Übrigens: Die IFA 2011, auf der der Computer 60+ angeblich schon vorgestellt wurde, findet erst am 2. September in Berlin statt.

Quelle und vollständiger Bericht: DerWesten

Es gibt kein Ministerium für lebendige Ernährung!

Das saarländische Ministerium für Gesundheit und Verbraucherschutz weist darauf hin, dass es in den vergangenen Wochen Verbraucherhinweise und Beschwerden über ein im Saarland im Umlauf befindliches Schreiben gab. Auf der Vorderseite der bereits farblich einer behördlichen Mitteilung ähnlich gestalteten Mitteilung befindet sich der Schriftzug „Offizielle Mitteilung des Ministeriums für lebendige Ernährung“.

Verbraucherschutz-Staatssekretär Sebastian Pini weist darauf hin, dass eine solche Behörde nicht existiert und dass es sich bei dem Schreiben um Werbung für Nahrungsergänzungsmittel handelt: „Erst bei näherem Hinschauen wird auf der Rückseite der tatsächliche Absender genannt – eine Firma in den Niederlanden. Wir werden nun die Verbraucherzentrale bitten, im Rahmen ihrer Zuständigkeit weitere Schritte zu prüfen.“

Quelle: Saarland.de

IContent nimmt Klage nach Hinweis des Gerichts zurück

Die IContent GmbH – Betreiberin kostenpflichtiger Inhalte im Internet – hat auf Hinweis des AG Helmstedt (Beschl. v. 6.4.2011, Az. 2 C 95/11) eine Zahlungsklage zurückgenommen.
Eingeklagt wurde eine angeblich fällig Forderung in Höhe von 96 € zzgl. Mahngebühr, die für eine gemutmaßte Inanspruchnahme des Portals outlets.de angefallen sei. Der Beklagte ist der Klage entgegengetreten. Das Amtsgericht hat daraufhin einen Hinweisbeschluß u.a. mit folgendem Inhalt erlassen:

Nach vorläufiger Würdigung der Sach- und Rechtslage wird darauf hingewiesen, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg haben dürfte. Es fehlt an einem Vertragsschluss mit dem Beklagten. Zum einen konnte bereits nicht nachgewiesen werden, dass der Beklagte ein Angebot zum Abschluss des Vertrages unterbreitet hat, zum anderen ist die Klausel “Vertragsinformationen” unwirksam, da sie aufgrund ihrer Platzierung auf der Internetseite überraschend ist, § 305 c Abs. 1 BGB. Ein Vertrag, der den Beklagten zur Zahlung von 96,00 € verpflichtet, dürfte daher nicht zustande gekommen sein.

Es wird geraten, die Klage zurück zu nehmen.

Die klagende IContent GmbH ist der Empfehlung gefolgt und hat die Klage zurückgenommen.

Quelle und vollständiger Bericht: stuecke.eu

Vorsicht gefälschte Abmahn-E-Mail in Umlauf

Seit ..., 15. August, werden gefälschte E-Mails im Namen der Rechtsanwaltskanzlei APW, Auffenberg, Petzold & Witte, verschickt. Darin werden die Empfänger wegen illegalen Filesharings abgemahnt und es wird die Überweisung eines Geldbetrags eingefordert. Dieser Aufforderung sollten Nutzer auf keinen Fall nachgehen. ...

Bei der angeblichen E-Mail der Rechtsanwaltskanzlei, die im Auftrag der Universal Pictures International Germany GmbH handeln will, deutet einiges darauf hin, dass es sich um eine Fälschung handelt. Zum Einen der Absender: In einer der netzwelt-Redaktion vorliegenden E-Mail lautet dieser "NealDeclanitDW@medimmune.com". Auch die unpersonalisierte Ansprache - hier steht lediglich "Guten Tag" - sollte Nutzer aufhorchen lassen.

Aber spätestens an dem Punkt, an dem der Empfänger der E-Mail dazu aufgefordert wird, einen Ukash- oder Paysafecard-Voucher in der Höhe der Schadensersatzzahlung zu kaufen, sollte deutlich werden, dass es sich um eine Spam-E-Mail handelt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Netzwelt.de

Internetnutzer tappen in Abo-Fallen

... Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH mit Sitz in Berlin versende sie derzeit an Verbraucher, die Ende 2009 beziehungsweise Anfang 2010 eine Dienstleistung der Premium Content GmbH in Anspruch genommen haben sollen.

Behauptet werde, der Betroffene habe auf der Internetseite my-downloads.de einen Dienstleistungsvertrag geschlossen und die daraus resultierende Grundforderung in Höhe von 96 Euro trotz Mahnungen nicht bezahlt. "Zuzüglich Mahnkosten, Verzugszinsen sowie vorgerichtlichen Inkassogebühren und - auslagen wird seitens des Inkassobüros nunmehr die stolze Summe von fast 160 Euro verlangt", sagt Meisel. Bei weiterer Zahlungsverweigerung werde die Forderung gerichtlich geltend gemacht, droht das Inkassobüro in dem Schreiben: "Durch eine solche Verurteilung entstehen Ihnen unverhältnismäßig hohe Kosten." In der Regel sei aber gar kein kostenpflichtiger Vertrag zustande gekommen. Druck werde auf die Verbraucher auch mit einer beigefügten Ratenzahlungsvereinbarung ausgeübt, ferner werde auf ein Urteil des Amtsgerichtes Langen verwiesen. "Das begründet als Einzelfallentscheidung aber keinesfalls die Zahlungspflicht für alle Verbraucher", sagt Simone Meisel. Damit wolle man offensichtlich den Zahlungswillen der Betroffenen verstärken. Sie sollten sich von diesen Drohgebärden aber nicht beeindrucken lassen. ...

"Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur durch übereinstimmende Willenserklärungen zu Inhalt, Laufzeit und Kosten des Vertrages zustande", sagt die Juristin. Der Anbieter müsse Verbraucher über das gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht ordnungsgemäß in Textform belehren. Gespeicherte IP-Adressen stellten keinen Beweis für einen Vertragsschluss dar.

Quelle und vollständiger Bericht: mz-web.de

Das Geschäft mit der Angst

Inkassofirmen legen ihren Mahnschreiben beliebige Urteile bei und drohen mit Gerichtsverfahren. Angeblich säumige Kunden sollten sich nicht jedoch nicht beeindrucken lassen. Denn einen gültigen Vertrag gibt es fast nie.

Die besten Schnäppchen wollte Maria P. finden - und registrierte sich deshalb auf der Internetseite Outlets.de. "Über 1800 Adressen, Tipps und Infos zum Thema Outlets, Fabrikverkauf, Lagerverkauf, Werksverkauf und Shopping" bietet das Portal, "bis zu 80 Prozent" könne man sparen. Das klingt verlockend. Doch wer sich anmeldet, schließt ein Zwei-Jahres-Abonnement ab - zu acht Euro im Monat, also 96 Euro im Jahr. Der versteckte Hinweis darauf steht ganz unscheinbar in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf der Anmeldeseite rechts oben, wo ihn niemand vermuten würde. Outlets.de ist das, was Verbraucherschützer als Abofalle bezeichnen. Dahinter steckt die als aggressives Unternehmen einschlägig bekannte IContent GmbH mit Sitz im hessischen Rodgau.

.....

Maria P. fand nach ihrer Anmeldung mehrfach Rechnungen, Mahnungen und Zahlungsaufforderungen in der Post - und widersprach. Jetzt bekam sie ein weiteres Mahnschreiben, von der "Deutschen Zentral Inkasso" aus Berlin. Nun soll sie nicht mehr nur die 96 Euro für das angebliche Abonnement bezahlen, sondern auch noch Mahnkosten, Verzugszinsen, Inkassogebühren und so weiter. In Summe: 160,15 Euro. ...
... Besonders dreist: Dem Brief, der der "Welt" vorliegt, liegt die Kopie eines Urteils des Amtsgerichts Detmold bei, Aktenzeichen 7 C 1/11. Demnach sei ein anderer Kunde schon zur Zahlung der 96 Euro zuzüglich Gerichtskosten verurteilt worden.

Das entsprechende Urteil gibt es zwar wirklich, bestätigt Gerichtssprecherin Anke Grudda. "Das heißt aber nicht, dass es allgemein wirksam ist." Rechtswirkung entfalte es nur in dem einen konkreten Fall. ...

... Die Deutsche Zentral Inkasso wollte sich gegenüber der "Welt" trotz mehrfacher Anfrage nicht dazu äußern. Stattdessen sah sich Geschäftsführer Bernhard Soldwisch dazu veranlasst, per Pressemitteilung zum Rundumschlag gegen die Verbraucherzentralen auszuholen: ...

Quelle und vollständiger Bericht: Welt online

15.08.11

WinDirekt: dubiose Tipp-Gemeinschaft

Die Grazer Firma WinDirekt verschickt derzeit Gewinn-Verständigungen. Die Adressaten werden als "einer von 111 Gewinnern der Sommer-Tombola" beglückwünscht. Ruft man bei der kostenlosen Hotline an, erfährt man, dass es sich bei dem "phantastischen Überraschungsgeschenk" um eine 4-tägige Bus-Reise nach Prag handelt. Wer sich die Unterlagen zuschicken lässt, erhält am Telefon gleich noch ein "exklusives" Angebot: Um 50 Euro pro Monat kann man an einer Lotto-Spielgemeinschaft mit 44 weiteren Spielern teilnehmen. Als durchschnittlicher Gewinn werden in den ersten 3 Monaten 500 bis 600 Euro in Aussicht gestellt. Aber wer nicht bereit ist, am Telefon seine Kontodaten bekannt zu geben, der erhält auch keine näheren Informationen.

Quelle: ORF - Konkret

Quelle: Youtube - derNetzIndianer

Abzocke mit Zeitschriften-Abos boomt

Nachdem der Gesetzgeber das "Schlupfloch" für schnelle Vertragsabschlüsse von Zeitungs- und Zeitschriftenabonnements per Telefon geschlossen hat, haben die Anbieter ihren Hauptvertriebsweg wieder auf die Straße verlegt. Wurden vor 20 Jahren noch ganze Straßenzüge von sog. Drückerkolonnen heimgesucht, findet man heute die jungen und dynamischen Promoter vor allem in Fußgängerzonen, am Rande von Volks- und Straßenfesten oder vor Einkaufsparks. Ihr Ziel ist offensichtlich, auf Biegen und Brechen Zeitungsabos an den Mann oder die Frau zu bringen.

Massenhaft beschweren sich gegenwärtig Verbraucher, denen auf diese Art und Weise Zeitungs- und Zeitschriftabonnements untergeschoben wurden. Gutgläubig leisten Angesprochene Unterschriften, die wenigsten wissen jedoch wofür. Es wird von Gewinnen gesprochen, von kostenlosen Probelieferungen, von guten Zwecken für Mensch und Tier. Die meisten Betroffenen haben im Anschluss an diese Gespräche nichts in der Hand, können im Nachgang nicht nachlesen, wofür sie ihre Unterschrift geleistet haben. Meist erschließt sich das Ganze erst dann, wenn die erste Rechnung eines Zeitschriftenverlages eintrifft, in der auf einen wirksamen Abo-Vertrag Bezug genommen wird. Viele Verbraucher sind selbst erstaunt, wenn sie nach Anforderung des angeblich geschlossenen Vertrages tatsächlich ihre Unterschrift genau auf einem solchen Liefervertrag erkennen. Die Lage ist aber auch dann nicht aussichtslos. Betroffene Verbraucher können derartige Verträge auch noch Wochen nach Unterschriftsleistung widerrufen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt erst dann, wenn dem Verbraucher eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ausgehändigt worden ist.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät angesichts der ärgerlichen Folgen - die letztlich auch Zeit, Geld und Nerven kosten - genauestens zu überlegen, bevor eine Unterschrift geleistet wird. In jedem Fall sollte sich jeder Verbraucher eine Kopie des von ihm unterzeichneten Schriftstückes aushändigen lassen, um dieses zu Hause in Ruhe lesen zu können.

Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Teurer Traum vom Auswandern

USA und Kanada sind für viele ein Ort voller Sehnsüchte. Stefan Tölle möchte weg aus Deutschland, am liebsten nach Kanada. Bei einer Auswandereragentur wird er kräftig über den Tisch gezogen.

Quelle: ZDF - Wiso

Quelle: Youtube - scamnewsTV

14.08.11

Zweifelhafte Inkasso-Masche der Deutschen Zentral Inkasso

Beim Amtsgericht Detmold war über zwei Tage die Telefonanlage blockiert, weil ein Inkasso-Unternehmen mit einer neuen Masche Geld eintreibt. Auch bei der Polizei häufen sich in diesen Tagen die Anfragen verunsicherter Bürger.

Diese Woche hatte Robert D. aus Bielefeld Post im Briefkasten. In dem Umschlag befand sich die Mahnung des Unternehmens "Deutsche Zentral Inkasso" über knapp 160 Euro. Die Kosten setzten sich zusammen aus einer angeblichen Anmeldung bei einem Internetportal plus Gebühren und Zinsen. Dem Schreiben lag ein Urteil des Amtsgerichts Detmold bei. In dem Verfahren hatte eine Frau vor Gericht verloren und musste für die Anmeldung in einem Internetporal Geld zahlen. Die Beklagte war davon ausgegangen, dass das Angebot kostenfrei war. Tatsächlich kostete es aber 96 Euro, was die Beklagte mit einer E-Mail bestätigt hatte.

"Ich dachte erst einmal, jetzt ist es zappenduster", sagt Robert D. Er dachte, das Urteil bezöge sich auf seinen Fall, doch dann schaute er noch einmal genauer hin. In dem Urteil war der Name der Beklagten verschwunden. "Wenn das vom Gericht ist, dann muss da doch ein Name drauf sein und auch vom Gericht zugestellt werden", wunderte sich der Bielefelder und ging nicht zur Bank, sondern rief beim Amtsgericht an.

... Das Gericht hat ... einen Hinweis auf die Internetseite gesetzt, dass das Urteil eine Einzelfallentscheidung sei....

Quelle und vollständiger Bericht: WDR - Lokalzeit

Quelle: Youtube - scamnewsTV