29.12.10

Bundesnetzagentur untersagt Abrechnung bestimmter Forderungen der telomax GmbH

Die Bundesnetzagentur hat jetzt für bestimmte Forderungen der telomax GmbH ein Verbot der Rechnungslegung und Inkassierung verhängt. Das Verbot wurde gegenüber dem Unternehmen und der Telekom Deutschland GmbH ausgesprochen, über deren Telefonrechnungen die telomax GmbH Verbrauchern unter den Artikel-/Leistungsnummern 61404 und 83917 Entgelte für Gewinnspieleintragsdienste berechnet, die von Drittfirmen erbracht werden sollen. Die Eintragsdienste werden zuvor z. B. unter dem Namen "www.win-finder.com" rechtswidrig telefonisch beworben. Das Verbot gilt rückwirkend für die Zeit ab dem 30. März 2010. ...

Seit September 2010 sind bei der Bundesnetzagentur in zunehmendem Maße Beschwerden eingegangen, in denen Verbraucher unerlaubte Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer schildern. Aus den Beschwerdeschreiben geht hervor, dass den Betroffenen in den Telefonaten zunächst ein Kosmetikgutschein in Höhe von 100 Euro als Gewinn versprochen wird. Während des Gesprächs schließen die Verbraucher dann angeblich einen Vertrag über die Teilnahme an einem Gewinnspieleintragsdienst – z. B. "www.win-finder.com" oder "www.glücksfinder.net" – ab. Die Kosten für den Eintragsdienst betragen 9,90 Euro brutto bzw. 8,32 Euro netto in der Woche.

Die telomax GmbH macht diese Beträge gegenüber betroffenen Verbrauchern dann über deren Telefonrechnungen geltend. Erhält der Verbraucher seine Telefonrechnung von der Telekom Deutschland GmbH, wird das Entgelt unter den Überschriften "Beträge anderer Anbieter" sowie "Verbindungen über telomax GmbH" unter Angabe der Artikel-/Leistungsnummer 61404 als "Mehrwertdiensteabonnements" und der Artikel-/Leistungsnummer 83917 als "Premium Abonnement Services, www.tel-and-pay.de" aufgeführt.

Die von der Bundesnetzagentur nunmehr verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten, dass betroffenen Verbrauchern die unter den genannten Artikel-/Leistungsnummern geltend gemachten Beträge nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen. Falls Verbraucher bereits derartige Rechnungen erhalten haben, greift das Verbot der Inkassierung. Die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen werden. ...

Quelle und vollständige: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

Eintrag in Gelbes Branchenbuch als Kostenfalle

Zu größter Vorsicht mahnt die Wirtschaftskammer im Zusammenhang mit einem Angebot namens "Gelbes Branchenbuch", das derzeit massenweise per Fax an steirische Unternehmen versendet wird. Geworben wird um einen Eintrag in ein Branchenbuch. ...

Seitens der steirischen Wirtschaftskammer spricht man von einem "unseriösen Keilerschreiben". Ein Befund, der auch durch die im Schreiben angegebene Adresse des Vertragspartners untermauert wird. Der nennt sich "Ucalegon Ltd" und sitzt auf den Seychellen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Kleine Zeitung

Polizei warnt vor Betrug bei Jobangeboten

Der Öhringer nahm daraufhin Kontakt zu der angegebenen Adresse in Manila auf. Dabei wurde ihm von einem deutsch sprechenden Gegenüber vermittelt, dass ein persönliches Vorstellungsgespräch erforderlich sei, da es sich schließlich um eine Führungsposition handeln würde. Hierzu kam dann die eigentliche Aufforderung des Jobbetrügers, dass der Interessent zunächst die Hälfte der Flugkosten von rund 600 Euro auf ein Konto der Western Union in Manila überweisen müsse. Im Gegenzug bekäme er dann das Flugticket zugesandt.

.....

Der Betrüger hat bereits über 170 einschlägige Vorstrafen auf seinem Konto und wird zudem von mehreren deutschen Staatsanwaltschaften wegen Vermittlungsbetrugs gesucht.

Quelle und vollständiger Bericht: STIMME.de

28.12.10

Ministerium warnt Landwirte vor Betrügern

Das Bundesagrarministerium warnt vor gefälschten Rechnungen, die derzeit an landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland verschickt werden.

In den gefälschten Briefen werden einzelne Betriebe im Namen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) aufgefordert, Geldbeträge an einen fiktiven "Klimawandel-Entschädigungsfonds" (genannt: "KLEF") zu überweisen. Der Fonds ist eine Erfindung – er existiert ebenso wenig wie die Berliner Postadresse des angeblichen Absenders. Das BMELV und die BLE raten betroffenen Betrieben und Landwirten, nicht auf diese Schreiben zu reagieren und keinesfalls Geld zu überweisen. Wer der Urheber der falschen Rechnungen ist, die offenbar in betrügerischer Absicht erstellt worden sind, wird derzeit versucht zu ermitteln. Die BLE hat Strafanzeige erstattet.

Die Schreiben mit dem Titel "Ihre Beitragszahlung KLEF" sind offenbar gezielt an Empfänger von EU-Agrarzahlungen gerichtet. Für die fingierte Zahlungsaufforderung wurde rechtswidrig das Logo der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung verwendet. Den Schreiben liegt zudem ein entsprechender Überweisungsträger bei. Die darauf angegebene Bankverbindung ist ebenso falsch wie der übrige Inhalt des Schreibens.

Quelle: Pressemitteilung der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

23.12.10

Akte 2010: Schluss mit unerlaubten Abbuchungen

Das Schicksal der Rentnerin Hildegard G., 87, aus der AKTE-Sendung hat Tausende Menschen in ganz Deutschland berührt. Dubiose Gewinnspielunternehmen räumen ihr jeden Monat über 800 Euro vom Konto ab. Die alte Dame lebt seither am Existenzminimum.
Auch Inge M., 81, wird von der Gewinnspielmafia terrorisiert: Seit zwei Jahren klingelt ständig ihr Telefon. Allerdings bleibt es nicht bei den Anrufen: Die Abzocker buchen ohne Erlaubnis immer häufiger Beträge von ihrem Konto ab: bisher insgesamt 14.000 Euro.

Quelle: Sat1 - Akte 2010

Quelle: Youtube - scamnewsTV

22.12.10

millionengewinn.tv: die nächste Abzocke per Telefonrechnung

Statt mühsam anzumahnen und noch unseriöse Inkassobutzen mitverdienen zu lassen, wird einfach über die Telefonrechnung kassiert - meist unbemerkt!

Wie z.B. hier bei www.millionengewinn.tv:

Ein neuer "Stern" am Abzockhimmel - oder nur ein Strohmann der üblichen Verdächtigen?

Das Impressum:

AK-Consulting GmbH
Oststraße 84
40210 Düsseldorf

E-Mail: info@ak-consulting49.com
Telefon: 0800 - 111 2 111
Geschäftsführer: Joachim Schäfer
Amtsgericht Düsseldorf HRB: 60573
Ust-IdNr: DE257073946

Quelle und vollständiger Beitrag: The New Boo

WDR: Der Kampf gegen die Gewinnspiel-Mafia

Die Gewinnspiele existieren meist nur auf dem Papier, ebenso wie Firmen, die angeblich dahinter stehen.

die story zeigt, wie es möglich ist, dass dubiose „Gewinnspielfirmen“ sich ohne jegliche Unterschrift Geld von fremden Konten holen. Anhand erschütternder Fälle wird dokumentiert, wie Banken reagieren, wenn deren Kunden versuchen, aus den Fängen der Gewinnspiel-Mafia wieder heraus zu kommen.

Quelle und vollständiger Bericht: WDR - die story

Quelle: Youtube - scamnewsTV

17.12.10

Internetbetrug: Plötzlich war das Geld weg

... Eine Schweizer Internet-Abrechnungsfirma buchte bei Frau B. ohne Einzugsermächtigung innerhalb von drei Wochen insgesamt 340 Euro ab.

Ihre Bank holte das Geld zwar wieder zurück, aber Ruhe hatte Frau B. damit noch lange nicht. Jetzt kamen wiederholt Mahnungen von einem Münchener Anwaltsbüro: "Sie haben mit Ihrem Benutzernamen Xlecker1 ein Angebot in Anspruch genommen, das über das Payment-System Eurobill abgerechnet wurde. Trotz Fälligkeit haben Sie leider bislang die vertraglich geschuldete Vergütung... nicht bezahlt."

Welches Angebot die Lehrerin genutzt haben soll, teilte ihr niemand mit. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Stuttgarter Zeitung

Vor win-finder, windienst und Telomax warnt die Verbraucherzentrale

Viele Schleswig-Holsteiner schildern derzeit Werbeanrufe, ihrer Auffassung nach von namhaften Firmen, wie z. B. "Yves Rocher" oder "Otto", welche unter dem Vorwand der kostenfreien Zusendung von Kosmetikartikeln und Kosmetik-Gutscheinen persönliche Daten, wie das Geburtsdatum "der Frau des Hauses", abfragen würden. Am Telefon ist für die Verbraucher jedoch nicht erkennbar, dass es sich um Nachahmer von Markenfirmen handelt, die z. B. "Yves Roche" oder "o.t.o." heißen und mit Gewinnversprechen locken.
Mit diesen Anrufen erhalten die Verbraucher eine telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später folgt ein Brief des IFK-Glücksteams aus den USA mit der Aktivierung für www.win-finder.com bzw. ein Brief von der "o.t.o. Ltd." aus Großbritannien mit der Aktivierung für www.windienst.net - mit angeblich erhaltener "Vollmacht" der Verbraucher.

Tritt dieser Fall ein, müssen Betroffene ihre nächsten Telefonrechnungen sorgsam auf "Beiträge andere Anbieter" überprüfen. Denn nach den Anrufen der hier genannten "Unternehmen" versuchen diese über die Telefonrechnung monatlich € 9,90 einzuziehen. Auf der Rechnung erscheint dann eine Firma namens "Telomax", die bereits von der Deutschen Telekom AG abgemahnt worden sein soll.

Bei diesen Firmen geht es also gar nicht um etwas Kostenloses. Win-finder.com und win-dienst.de versprechen vielmehr die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich trägt das Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein.

Bei Werbeanrufen mit Datenabfragen sollte man generell vorsichtig sein. Einem bestehenden Vertragspartner liegen die persönlichen Daten des Verbrauchers bereits vor, er muss diese also nicht erneut angeben.

Wir empfehlen den fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen. Betroffene sollten Widerspruch gegen die unberechtigte Forderung bei ihrem Telefonanbieter einlegen und lediglich den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung begleichen. Der dubiosen Forderung und dem angeblichen Vertragsschluss sollten Betroffene ebenfalls widersprechen. Ein entsprechendes Musterschreiben hierzu hat die Verbraucherzentrale auf ihre Homepage eingestellt.

Insgesamt muss die bedauerliche Lehre daraus für Verbraucher lauten, dass nicht nur Kontoauszüge regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen, sondern auch Telefonrechnungen sowohl in Papierform als auch Onlinerechnungen auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Teure Abmahnungen statt kostenloser Musik-Downloads

Rund 400.000 Abmahnungen werden jährlich wegen Verstößen gegen das Urheberrecht versandt. Denn auch das kostenlose Musikherunterladen ist schon illegal. Ein weites "Geschäftsfeld" für Anwälte, deren Rechnungen bisweilen im vierstelligen Bereich liegen.

.....

... Seit Jahren gehen Plattenfirmen mit aller Härte gegen vermeintliche Musikpiraten vor. Einige Anwaltskanzleien haben sich auf das Geschäft mit den Abmahnungen spezialisiert. Der geforderte Schadenersatz geht in die Tausende. Wer erwischt wird, dem droht nicht selten der finanzielle Ruin. Dabei ist nicht jeder Nutzer einer Tauschbörse ein krimineller Raubkopierer. Viele, vor allem jugendliche Internet-User tappen auch ahnungslos in die Falle. Viele Tauschbörsen werben mit Schlagwörter wie "free download". Das man beim Runterladen und vor allem beim Hochladen von Dateien Urheberrechte verletzt, ist vielen nicht bewußt. Und wenn dann die ersten Abmahnungen ins Haus flattern, ist die Hilflosigkeit groß. Was ist zu tun? Ist es überhaupt sinnvoll, einen Anwalt einzuschalten? Was ist dabei zu beachten? ...

Quelle und vollständiger Bericht: RBB - Was!

Quelle: Youtube - scamnewsTV

16.12.10

Stop der perfider werdenden Abzocke per Telefonwerbung gefordert

Dreiste Abzocke über illegale Telefonwerbung reißt nicht ab, sondern nimmt immer perfidere Formen an: Firmen, die unerlaubt an der Strippe für die Registrierung bei einem Gewinnspiel-Abo-Dienst werben, entlocken Kunden im Gespräch persönliche Daten und ziehen ihre vermeintlichen Forderungen nicht mehr nur übers Konto, sondern auch per Telefonrechnung ein. Dies ist nur das jüngste Beispiel aus einer Flut von nahezu 80.000 Beschwerden, die die Verbraucherzentralen in den vergangenen neun Monaten bundesweit erfasst haben: "Unterm Strich landet geballter Verbraucherärger über belästigende Werbeanrufe, daraus zustande gekommene Verträge und unzulässige Abbuchungen unnötig bei uns auf dem Tisch. Das bisherige rechtliche Instrumentarium dagegen ist schlicht zu halbherzig, um diesem unseligen Treiben endlich ein Ende zu bereiten" bedauert Klaus Müller, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.

Eine schärfere gesetzliche Gangart gegen unerlaubte Telefonwerbung ist dringend nötig. ...

Gesetzgeberische Eile ist mit Blick auf die Fälle auch noch aus einem weiteren Grund dringend geboten: Werber und ihre Auftraggeber im Hintergrund sind nicht nur skrupellos, sondern auch sehr erfinderisch, um arglosen Menschen mit Hilfe des Telefons das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Firma "Telomax GmbH" etwa rechnet 9,90 Euro pro Woche per Telefonrechnung ab. Dabei beruft sich die Firma darauf, dass die Angerufenen einem fernmündlichen Vertragsschluss zugestimmt hätten und die wöchentliche Geldabbuchung somit rechtens sei. "Eine Pflicht zur nachträglichen Bestätigung des Angerufenen würde diesem Gebaren sehr schnell ein Ende setzen, weil ein Unternehmen wie Telomax diese Zustimmung als Beweis für den Vertragsabschluss vorweisen müsste", erläutert NRW-Verbraucherzentralenchef Müller: "Bis sich das rechtlich durchgesetzt hat, reicht es nun nicht mehr aus, vorsorglich nur private Kontoauszüge auf eventuelle Abbuchungen hin zu überprüfen. Auch die Telefonrechnungen müssen sorgfältig gecheckt und im Zweifelsfall reklamiert werden."

Quelle und vollständige Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

Mozilla feiert Sieg über Download-Abzocker

Sie bieten Freeware gegen viel Geld an und sind ein Ärgernis im Internet. Nun hat Mozilla einen Erfolg gegen die Betreiber solcher Abzocker-Portale und Abo-Fallen erzielt. Wie die US-amerikanische gemeinnützige Stiftung meldet, hat das Landgericht Hamburg in einem Gerichtsurteil entschieden , dass die Abzocker die beliebten OpenSource-Anwendungen Firefox und Thunderbird von Mozilla nicht mehr auf ihren Seiten kostenpflichtig vertreiben dürfen. Das Landgericht urteilte außerdem, dass Abzocker-Websites künftig etwaige Kostenpflichten und vertragliche Mindestlaufzeiten in Zukunft klar und deutlich kenntlich machen müssen.

"Mozilla hat in dem Rechtsstreit auch erwirkt, dass die Betreiber die bislang erfolgten Downloads und die damit zusammenhängenden geschäftlichen Informationen offenlegen müssen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: PC-WELT

Vorsicht: Bei Anruf Gewinnspiel-Abzocke

Ende November fing es an: Bei Rolf Müller (77) schellt das Telefon. An einem Gewinnspiel habe er teilgenommen, erklärt der Anrufer. „Davon weiß ich nichts“, schildert Müller. Angeblich habe er im Dezember letzten Jahres das für neun Monate kostenlose Gewinnspiel abgeschlossen. Da er nicht zum September-Ende gekündigt habe, sei es um zwölf Monate à 49 Euro verlängert.

Mehrere Anrufe folgten. Müller betonte stets, er könne sich nicht an einen Abschluss erinnern. „Dann bot man mir ein Sonderkündigungsrecht von drei Monaten an. So hätte ich nur noch dreimal 49 Euro zu zahlen.“ Einen Nachweis darüber, dass er tatsächlich einen Vertrag geschlossen habe, forderte Rolf Müller mehrfach - ebenso die Nennung des Veranstalters. „Genau das sollte man auch tun“, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Solinger-Tageblatt

Polizei sucht Kredit-Betrüger

Eine 53 Jahre alte Hausfrau, der finanziell das Wasser bis zum Hals steht, ist dieser Tage von einem sogenannten Kreditvermittler hereingelegt und abgezockt worden. Dies teilte die Polizei mit.

In Ihrer finanziellen Not reagierte sie auf eine Annonce, in der ein Kreditvermittler seine Dienste anbot. Dieser suchte daraufhin die Frau zu Hause auf. Im Verlauf des Beratungsgesprächs legte er ihr mehrere Formulare und Blanko-Überweisungsträger zur Unterschrift vor. Ihre Vorstellung, mit dem Kredit von 5000 Euro vorübergehend wieder etwas Geld zu haben, platzten jedoch jäh. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Schwäbische Zeitung

Abzocke bei angeblichen Erotik-Abos

Mit Mahnungen der Firma "Tele-Inside" wenden sich derzeit verunsicherte Konsumenten an die AK Tirol. Dabei wird für angeblich telefonisch abgeschlossene Abonnementsverträge im Erotikbereich Geld verlangt.

Der AK Tirol sind Fälle bekannt, wo bereits Forderungen von mehreren Hundert Euro an Konsumenten gerichtet wurden. Einige der Betroffenen versichern, die in der Rechnung/Mahnung angegebene Nummer gar nie angerufen zu haben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: ORF.at

Polizei warnt vor Betrug mit geklauten Schecks

... Die Kriminellen haben verschiedene Maschen, mit denen sie ihre Opfer ködern wollen. Zunächst stellen sie einen deutlich überhöhten Geldbetrag in Aussicht, um dann mit dubiosen Geldtransfers die Opfer zu täuschen und Gewinn zu machen. Zu den angewandten Betrugsversuchen zählt laut Polizei unter anderem, dass die Kriminellen in Englisch bei Zimmervermietern anrufen. Obwohl keinerlei Vereinbarungen mit ihnen getroffen wurden, bekommen die Vermieter vermeintlich dicke Schecks mit einigen tausend Euro Wert zugeschickt. Doch damit wollten die Betrüger ihre Opfer ködern.

Ein weiterer Trick, wohl derselben Kriminellen, wurde der Polizei gemeldet. Er ist ähnlich: Zunächst bietet ein Engländer, in diesem Fall ein Mr. Davis, für ein im Internet angebotenes kaputtes Auto 4000 Euro statt der 2000 Euro in der Anzeige. Dies begründete er damit, um die Transportkosten nach England zu begleichen. Kurz darauf teilte der unbekannte Anrufer der Auto-Verkäuferin mit, rund 2000 Euro seien über eine Reisebank an eine Spedition überwiesen worden. Die Transfernummer des Schecks wurde an die Empfängerin verschickt. Kurz darauf wollten die Betrüger Kasse machen und teilten der Auto-Verkäuferin mit, Mr. Davis sei nur der Vermittler des Geschäfts gewesen. Sie solle die restlichen 2000 Euro an den vom Verkauf zurückgetretenen Kunden zurück überweisen – wieder anonym über die Reisebank. Doch der vermeintlich dicke Scheck war gestohlen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: SÜDKURIER

DPMA warnt vor Offertenbetrügern

Das Deutsche Patent- und Markenamt warnt im Zusammenhang mit Schutzrechtsanmeldungen und -verlängerungen vor - teilweise irreführenden - Angeboten, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen, die nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt stammen.

Unternehmen bieten - teilweise unter behördenähnlichen Bezeichnungen - eine kostenpflichtige Veröffentlichung oder Eintragung von Schutzrechten in nichtamtliche Register oder eine Verlängerung des Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt an. Die Angebote, Zahlungsaufforderungen bzw. Rechnungen und Überweisungsträger dieser Unternehmen wecken teilweise den Anschein amtlicher Formulare. Solche Schreiben entfalten für sich allein jedoch keinerlei Rechtswirkungen, eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Aussteller wird hierdurch nicht begründet.

Schutzrechtsanmeldungen:

Das Deutsche Patent- und Markenamt weist darauf hin, dass ein wirksamer Rechtsschutz nur mittels Anmeldung eines Schutzrechts beim Deutschen Patent- und Markenamt oder bei anderen Behörden des gewerblichen Rechtsschutzes erlangt werden kann.

Amtliche Gebühren, die im Zusammenhang mit einem Schutzrecht im Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anfallen, sind ausschließlich auf das vom Deutschen Patent- und Markenamt benannte Konto einzuzahlen.

Insbesondere folgende Unternehmen stehen nicht im Zusammenhang mit Aufgaben und Leistungen des Deutschen Patent- und Markenamts:

  • AGR Allgemeine Gewerbedatei e.K.
  • Allgemeine Gewerbeverwaltung (AGV)
  • Allgemeines Datenregister
  • CPTD - Central Patent & Trademark Database
  • European Trade marks and Designs
  • FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry
  • I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register
  • I.B.I.P. International Bureau for Intellectual Property
  • IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation
  • Matic-Verlagsgesellschaft mbH
  • Register of Commerce - Markenregisterverzeichnis
  • TM-Edition International Catalogue of Trademarks
  • WBIP World Bureau Intellectual Property
  • WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG,
  • WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG
  • WPTI s.r.o. World Patent and Trademark Index
  • Zentrales Gewerbe Register

Schutzrechtsverlängerungen:

Schutzrechte können durch rechtzeitige Einzahlung der jeweiligen Verlängerungsgebühr direkt auf das Konto des Deutschen Patent- und Markenamts verlängert werden. Zur Höhe der Verlängerungsgebühr wird auf das Kostenmerkblatt verwiesen.

Insbesondere folgende Unternehmen sind nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt beauftragt:

  • Deutsche Markenverlängerung AG
  • DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH
  • DPMV-Deutsche Patent- und Markenverlängerung GmbH
  • ECTO SA
  • European Trademark Organisation S.A.
  • Intellectual Property Agency Ltd.
  • Nationales Markenregister AG

Quelle: Deutsches Patent- und Markenamt

Reingelegt bei Online-Auktion

Betrüger kommen bei eBay auf immer dreistere Tricks. Eine markt-Zuschauerin fiel auf ein Angebot herein und ersteigerte statt des Produkts nur die leere Originalverpackung. ...

Quelle und Bericht: WDR - Markt

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

14.12.10

Branchenbuch-Verlage im Weihnachtsgeschäft

Verbraucherzentrale warnt vor Rechnungen von "Nutzlosregistern"

Im "Weihnachtsgeschäft" befinden sich offensichtlich mehrere Branchenbuch-Verlage. Dazu gehört auch eine GWE-Wirtschaftsinformations-GmbH mit Sitz in Düsseldorf, die unter www.gewerbeauskunft-zentrale.de ein nach Auffassung der Verbraucherzentrale sogenanntes "Nutzlosregister" betreibt. Zahlreiche Beschwerden liegen ebenso über eine TM Marketing Service Ltd. mit Sitz in London vor. Zum Füllen eines örtlichen gelben Branchenbuches erhalten gegenwärtig selbst die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. dubiose Post dieser Firma.

Die Masche ist bekannt: Es werden kleine Gewerbetreibende, Selbstständige aber auch Endverbraucher mit einem Formular angeschrieben, das den Anschein erweckt, es handele sich um einen kostenfreien Service eines Branchenbuchbetreibers. Überschrieben mit amtlich wirkenden Titeln wie "Gewerbeauskunft-Zentrale" oder "Gelbes Branchenbuch" wird hier allerdings um (Nicht-) Aufmerksamkeit bei den Adressaten geworben. Diese werden aufgefordert, in dem oft bereits vorausgefüllten Formular fehlende oder fehlerhafte Daten zu korrigieren und das Ganze unterschrieben zurückzusenden. Natürlich ist der eigentliche Eintrag in diese behörden- und kammerunabhängigen "Nutzlosregister" nicht gebührenfrei. Bei mehrjährigen Laufzeiten geht es hier immerhin um Summen bis zu 1.000 Euro und mehr.

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät Betroffenen, auch scheinbar kostenlose Offerten genau durchzulesen und auf versteckte Kostenhinweise zu prüfen. Wer darauf hereingefallen ist, kann den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Ein Widerrufsrecht besteht dagegen nur für den so genannten klassischen Enderbraucher, nicht aber für Gewerbetreibende und Selbstständige. Diese können sich zur Unterstützung an ihre Kammern oder einen Rechtsanwalt wenden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Werbepost unzulässig, auch ohne Hinweis am Briefkasten

Die meisten Verbraucher wissen, dass keine Massen-Postwurfsendungen in ihren Briefkasten eingeworfen werden dürfen, wenn sie einen Aufkleber „Bitte keine Werbung“ oder ähnlich angebracht oder sich in eine sogenannte „Robinsonliste“ eingetragen haben. Hier nur am Rande: Die „echten Robinsonlisten“ erkennt man an der kostenlosen Eintragung – wer Geld verlangt, ist ein Betrüger!

Was aber soll ein Verbraucher tun, der nur die Massenprospekte einer bestimmten Firma nicht oder nicht mehr wünscht? Dann scheiden der allgemeine Verbots-Aufkleber oder eine „Robinsonliste“ aus. Es hilft nur, der Firma schriftlich (am besten mit Einwurf-Einschreiben) mitzuteilen, dass diese Werbung unterlassen werden soll.

Das Landgericht Lüneburg hatte jetzt zu entscheiden, ob nach einem solchen Einzel-Werbeverbot eine Postwurfsendung auch dann als unzulässige Belästigung verboten sei, wenn der Verbraucher am Briefkasten keinen Aufkleber hatte. Die beklagte Firma Möbel-Kraft hatte eingewendet, es sei mit unverhältnismäßigen Nachteilen für sie verbunden, in diesem Falle den Verbraucherwillen zu respektieren. Das Landgericht Lüneburg hat jedoch die klare Rechtsmeinung vertreten: Wenn ein Verbraucher einer Firma gegenüber deren Werbung verbietet, gilt dies uneingeschränkt auch dann, wenn kein allgemeines Werbeverbot am Briefkasten ausgewiesen ist!

Im vorliegenden Fall hat nach Mitteilung der Kläger-Kanzlei die beklagte Firma Möbel-Kraft daraufhin einen Tag vor Verkündung dieses Gerichtsstandpunktes in Urteilsform doch noch eine Unterlassungsverpflichtungserklärung abgegeben, um so ein grundsätzliches Urteil gegen sich zu verhindern. An der Rechtslage ändert dieser übliche formale Anbieter-Trick nichts.

Die Neue Verbraucherzentrale geht seit einigen Wochen verstärkt auch gegen unzulässige belästigende Briefkastenwerbung vor und unterstützt Verbraucher in ihren Beratungsstellen auch bei der Geltendmachung diesbezüglicher Unterlassungsansprüche.

Quelle: Presseinformation der Verbraucherzentrale Mecklenburg und Vorpommern

Unseriöse Job-Angebote

Seit Jahren warnen Verbraucherschützer vor dubiosen Nebenjob-Angeboten. Trotzdem fallen immer wieder ahnungslose Menschen auf die raffinierten Tricks unseriöser Anbieter herein. Besonders im Internet lauern Gefahren für Jobsuchende.

"Top-Verdienst bei freier Zeiteinteilung", "600 Euro nebenbei als Testperson verdienen" oder "In wenigen Wochen zum Millionär" - verlockende Anzeigen in Zeitungen oder im Internet. Diese Art von "Job-Angeboten" sind nicht neu und doch häufen sich in regelmäßigen Abständen die Beschwerden bei Verbraucherschützern. ...

Quelle und vollständiger Bericht: ZDF - Wiso

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Polizei nimmt Abzocker-Ring in Dresden hoch

Vier Verdächtige, die als Drahtzieher einer Abzocker-Firma gelten, sind am Sonnabend festgenommen worden. Die Polizei platzte nachmittags in eine Präsentationsveranstaltung der Firma im Dresdner Mercure-Hotel auf der Hamburger Straße und nahm einen Mann (42) und eine Frau (31) mit. Zur gleichen Zeit wurden zwei weitere Beschuldigte in ihren Wohnungen verhaftet – in Leipzig Jana H. (41), die als Haupttäterin gilt, und ein 32-Jähriger in Dresden. ...

Laut Staatsanwaltschaft leitet das Quartett eine Firma, die gezielt die Not von Arbeitssuchenden ausgenutzt haben soll. Ihren Opfern stellten sie, so der Vorwurf, in Präsentationsveranstaltungen Aufträge und gute Verdienstmöglichkeiten in Aussicht. Einzige Bedingung sei das Absolvieren eines Seminars für 4300 Euro. „Letztlich wurden nur sehr wenige Aufträge an die Geworbenen vergeben, aber nicht bezahlt“, so Polizeisprecher Thomas Geithner. Drei der Verdächtigen hatten in den letzten Jahren bereits unter Firmennamen wie „PPV“ oder „White Oasis“ für Schlagzeilen gesorgt. Sie waren erst im März 2009 vom Landgericht Leipzig wegen eines ähnlichen „Schneeball-Systems“ zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Sächsische Zeitung

soft2pay.com: Freeware-Abzocke als Handy-Abofalle

Dank unzureichender Rechtslage und willigen, mitverdienenden Mobilfunkanbietern, braucht man jedoch nicht viel mehr, als an die Handynummer des angeblichen Kunden zu kommen und dann die Kosten per Handyrechnung durch den jeweiligen Mobilfunkprovider einzutreiben.
So macht es auch die "Internet Dienstleistungen GmbH" aus München, laut AGB Betreiberin der Seite soft2pay.com, welche seit Kurzem durch die übliche "Sie brauchen ein Update"-Masche auf dem Videohoster Duckload.com beworben wird.

soft2pay.com ähnelt den üblichen Freeware-Abzockportalen sehr, nur dass eben nicht die Anschrift, sondern eine Eingabe der Handyummer verlangt wird, über welche dann 4,99 Euro pro Woche eingezogen werden, wie sich aus der leicht überlesbar angebrachten Preisangabe in zwei Textblöcken in Form von Fließtexten ergibt:

Für die Abzocker ist die wöchentliche Abrechnung bei diesem "Geschäftsmodell" deshalb wichtig, da man somit i.d.R. mehrmals Geld einkassieren kann, bevor der Nutzer überhaupt auf seiner monatlichen Mobilfunkrechnung feststellt, dass er angeblich ein Abo abgeschlossen haben soll.

Wie bei anderen Freeware-Abzockern, wird auch hier wieder mit der Masche mit den verschiedenartig gestalteten Anmeldeseiten gearbeitet, so dass der reingefallene Verbraucher denkt, er habe eine nicht grade transparente, aber deutlichere Preisangabe, übersehen.
Ruft der Nutzer die Seite manuell auf, bekommt er nämlich folgende Anmeldeseite mit einer weiteren Preisangabe zu sehen:

Die Seite soft2pay.com scheint desweiteren alles andere als koscher.
Ob die in den AGB genannte Firma "Internet Dienstleistungen GmbH" stimmt, darf hinterfragt werden.
Auf der Seite scheint kein gültiges Impressum zu finden zu sein, unter "Kontakt" ist lediglich eine Mailadresse hinterlegt.
Allerdings scheinen mal wieder "alte Bekannte" hinter dieser Abzocke zu stecken, wenn man sich die Registrierungsdaten der Domain soft2pay.com anguckt, welche auf die Serverhostr GmbH des Hasan-Burak Erol aus Delmenhorst registriert ist.
Hasan-Burak Erol ist in der Vergangenheit immer wieder als Teil des Umfeldes von Abofallen wie ABCload.de, software-archiv.com und dem Videohoster Duckload.com aufgefallen.

Quelle und vollständiger Beitrag: gegen-abzocke.blogspot.com

Durch eine Überprüfung der in den AGB angegebenen Firma Internet Dienstleistungen GmbH bestätigt sich die Vermutung, dass alte Bekannte die Drahtzieher dieser Abzocke sind. Entstanden ist die Internet Dienstleistungen GmbH durch die Umbenennung des ursprünglichen Unternehmens DuckLoad GmbH. Deren Geschäftsführer war Hasan-Burak Erol. Nur wenige Tage nach dem die Umbenennung und Sitzverlegung in das Handelsregister eingetragen war, wurde die Geschäftsführung von Hasan-Burak Erol an eine Nachfolgerin übertragen.

Amtsgericht München Aktenzeichen: HRB 186516 Bekannt gemacht am: 07.07.2010 12:00 Uhr

In ( ).
gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

01.07.2010

Internet Dienstleistungen GmbH, München, Dauchauer Str. 37, 80335 München.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 27.11.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 28.05.2010 hat die Änderung des § 1 (Firma, bisher 'DuckLoad GmbH', und Sitz, bisher Delmenhorst, Amtsgericht Oldenburg, HRB 203995 ) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Dauchauer Str. 37, 80335 München. Gegenstand des Unternehmens: Anbieten von Internetdienstleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Erol, Hasan-Burak, Delmenhorst, *27.09.1985. Bestellt: Geschäftsführer: Strahl, Annekatrin, Bremen, *23.01.1958, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Quelle: Handelsregister.de

Polizei warnt vor Ganoven am Telefon

Die Polizei Wolfhagen warnt vor Ganoven, die sich als Mitarbeiter einer Bankaufsicht ausgeben. Sie hatten vor wenigen Tagen versucht, eine 85-jährige Frau aus Wolfhagen hinters Licht zu führen.

„Unter einem Vorwand, auf ihrem Konto seien angeblich 1000 abgebucht worden, versuchte der angebliche Mitarbeiter, sie dazu zu bewegen, eine teure Hotline anzurufen“, ...

... „Rufen Sie keine Nummer an, die sie nicht kennen. Gerade bei 0180er- und 0900-Nummern ist Vorsicht geboten.“ Hinter diesen Nummern steckten oft teure Hotlines, die in eine „Kostenfalle locken“. ...

Quelle und vollständiger Bericht: HNA Online

Abzocke per Fax durch "Mein-Branchenverzeichnis.info"

Firmen werden unter dem Hinweis "Gelbes Branchenbuch" aufgefordert, "Bitte Daten für Ihre Eintragung zu prüfen und ggf. vervollständigen". Bei Rücksendung des Fax mit Unterschrift wird ein 2-jähriger Vertrag für 497,-- € netto abgeschlossen.

.....

Auf der Internetseite unter www-Mein-Branchenverzeichnis.info ist folgendes zu finden: "Über 5 Millionen Einträge". Gibt man den Begriff Rechtsanwälten und München ein, erscheinen nur 2 Einträge. Gibt es in München nur 2 Rechtsanwälte? Bei Rechtsanwälten und Berlin sind 0 Einträge zu finden.

Es wird dringend vor diesen Betrugsversuchen gewarnt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Verein für Existenzsicherung e.V.

13.12.10

Schwindel mit Markennamen

Dubiose Geschäftsleute missbrauchen die Namen bekannter Unternehmen. So locken sie zum Beispiel ältere Menschen auf Kaffeefahrten, um überteuerte Ware zu verkaufen. Jetzt drohen Strafanzeigen.

Die Einladung klang vielversprechend. Das Kundenkonto weise ein Guthaben von 245,37 Euro auf, jetzt habe man die Chance, den Betrag einzulösen. Man müsse nur zu einer "interessanten Info-Show" kommen, bei der es auch ein reichhaltiges Essen gebe. Und einen großen Präsentkorb, gefüllt mit ...

frischem Landbrot, Honig, Obst, Wein und anderen Leckereien. Außerdem noch ein Navigationsgerät oder ein Markenhandy, alles kostenlos natürlich.

Absender des Schreibens, das kürzlich vor allem an Menschen in Süd- und Ostdeutschland ging, war die Abteilung Kundenbetreuung des Bauer Versands. Bei etlichen Veranstaltungen sollten die Guthaben in Form von Gutscheinen ausbezahlt und die Geschenke überreicht werden. ...

Die mit tollen Versprechen geköderten Gäste sollten dann, um in den Genuss der angekündigten Präsente zu kommen, erst einmal für viel Geld vermeintlich wertvolle Medizinprodukte kaufen. Zum Beispiel Pillen, die das Leben verlängern, zum Preis von mehr als 1000 Euro. Die angekündigten Info-Shows erwiesen sich als sogenannte Kaffeefahrt-Veranstaltungen, bei denen geschulte Verkäufer mit allerlei Psychotricks versuchen, eine schon etwas betagte und leichtgläubige Kundschaft zum Erwerb von irgendwelchem Krimskrams zu überreden. Heizdecken etwa, die man im Alter gut brauchen könne, die aber ihr Geld nicht wert sind. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Süddeutsche

Kaffeefahrten-Rebell sprengt Verkaufsveranstaltung

Was wird nicht alles versprochen, damit ahnungslose Menschen an einer Kaffeefahrt teilnehmen. Und wie hemmungslos werden diese Versprechen dann vor Ort gebrochen. Ein Mann hat die Nase voll von dieser miesen Verkaufsmasche: Er fährt bei den Kaffeefahrten mit den dreistesten Versprechen mit, um sie dann zu sprengen.

Eine Kaffeefahrt scheint ein wahres Paradies für Senioren zu sein. Kostenlose Reisen, kostenloses Essen und sogar noch Bargeldgewinne locken. Doch am Ende sollen die Senioren teure Bratpfannen, angebliche Wundermittel oder Reisen kaufen. Das versprochene Bargeld gibt es natürlich nicht, ...

Gegen diese Machenschaften kämpft Robert H. an. Er will den Kaffeefahrt-Unternehmen das Leben schwer machen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: SWR - marktcheck

Quelle: Youtube - scamnewsTV

12.12.10

Ronny Leonhardt per Haftbefehl gesucht

Ronny LEONHARDT ist dringend verdächtig, in den Jahren 2008 bis 2009 in betrügerischer Absicht unberechtigte Rechnungen wegen der angeblichen Nutzung eines kostenpflichtigen SMS-Dienstes an eine große Zahl von Mobilfunknutzern versandt zu haben. Dadurch erzielte er erhebliche Summen in noch unbekannter Höhe.

Beschreibung  
Name: L E O N H A R D T
Vorname: Ronny Dieter
Geburtsdatum: 11.08.1965
Geburtsort/-land: Dresden / Sachsen
Alter: 45 Jahre
Geschlecht: männlich
Hinweise: Hinweise zum Aufenthalt des Gesuchten richten Sie bitte an die zuständige oder jede andere Polizeidienststelle oder an das Landeskriminalamt Sachsen
Zuständige Dienststelle: PD Oberes Elbtal-Osterzgebirge, Polizeirevier Freital, Dresdner Straße 203, 01705 Freital; Tel.: 0351 / 647260

Quelle: Polizei Sachsen

10.12.10

Offertenschwindel: Abzockerschreiben im Landkreis Dachau aufgetaucht

Die Masche ist nicht neu, zieht aber offenbar noch immer: Abzocker versenden Faxe, auf denen Firmen und Behörden vorgeblich Kontaktdaten ergänzen und korrigieren sollen. Vorsicht: Das kann teuer werden.

Mehrfach sind jetzt wieder solche Vordrucke einer dubiosen Firma im Landkreis aufgetaucht. Die TM Marketing Service Ltd. bezeichnet sich als Dienstleister und will doch nur das Geld der Leichtgläubigen und Unvorsichtigen. Das Unternehmen betreibt eine Plattform, die sie „Gelbes Branchenbuch“ nennt. Verwechslungen mit den „Gelben Seiten“ sind natürlich pure Absicht.

Wer sich die Faxvordrucke genauer anschaut, entdeckt eine Reihe von Hinweisen, dass Abzocker am Werk sind. Denn auf den Schreiben sind weder Ansprechpersonen noch Kontakttelefonnummern angegeben. Auffällig zudem: Die Absender sitzen im Ausland. Die TM Marketing Service Ltd. gibt nur eine Adresse in London an, ...

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online

09.12.10

Blockheizkraftwerke als dubiose Investitions-Anlage

Betrugsmaschen gehen nie aus. Man muss als Betrüger nur den richtigen Nerv bei den richtigen Leuten treffen. Wem etwa Umweltfreundlichkeit und Energiesparen wichtig sind, den könnte eine Investition in Blockheizkraftwerke interessieren. Die werden zum Beispiel mit sauberem Rapsöl gefüttert und erzeugen sinnvoller Weise Strom und Wärme gleichzeitig. Doch manche Verkäufer der kleinen Kraftwerke versprechen Kleinanlegern traumhafte Renditen. So traumhaft, dass Staatsanwaltschaften aufmerksam wurden.

Reich werden wie die Stromkonzerne

Werden Sie zum Stromerzeuger und machen Sie Gewinne wie die Stromkonzerne! Mit solch wohlklingenden Sprüchen werben immer mehr Firmen um Kleinanleger. Die sollen ihr Geld in so genannten Blockheizkraftwerken investieren. Der Investor erhält angeblich eine satte Rendite von 30 Prozent und mehr.

Quelle: ZDF - Frontal21

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Kaffeefahrt-Anbieter verklagt Rentner

Ein Rentner aus dem sächsischen Antonsthal soll für zwei auf einer Kaffeefahrt erworbene "Wundermatratzen" 1.798 Euro zahlen. Der 78-Jährige musste sich deshalb jetzt vor Gericht verantworten. In dem sogenannten "Kaffeefahrt-Prozess" hat das Amtsgericht Aue aber noch kein Urteil gesprochen.

In einem Beschluss hieß es, dass der Rentner bis Anfang Januar nachweisen muss, wie er während der Kaffeefahrt im Juni dieses Jahres gelinkt wurde. Die Chancen, dass der Mann den betreffenden Betrag nicht bezahlen muss, stehen schlecht. Der Veranstalter ist in Besitz eines Kaufvertrages mit der Unterschrift des Rentners. Das Gericht stellte die Echtheit von Vertrag und Unterschrift fest.

... der 78-jährige Antonsthaler unterschrieb einen Kaufvertrag für zwei dieser Matratzen im Wert von 1.798 Euro. Während der Show will er aber mündlich auf dem Geld beharrt haben, dass ihm und den anderen zuvor versprochen wurde. Daraufhin soll der Moderator eingelenkt und ihm die Matratzen zum Nulltarif angeboten haben. Dem 78-Jährigen liegt dies allerdings nicht schriftlich vor. ...

Quelle: MDR - dabei ab 2

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Verbraucherzentrale warnt vor neuer Betrugsmasche

Und kurz vor Weihnachten flattern erneut unseriöse Gewinnmitteilungen in die Briefkästen. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilte, wird darin von einem "Verwaltungsbüro Schmidt und Bollen" die Auszahlung von 3.000 Euro versprochen. "Statt des attraktiven Tagesausflugs erwartet die Teilnehmer wohl auch in diesem Fall eine langwierige Verkaufsveranstaltung in einem abgelegenen Gasthaus. Dort werden erfahrungsgemäß überteuerte Produkte von zweifelhafter Qualität und Wirkung an den Mann und die Frau gebracht.", so Christina Wendt von der Verbraucherzentrale Sachsen. Besonders dreist sei, dass in den Gewinnmitteilungen mit der Formulierung "Verbraucherschutz ihres Bundeslandes" gearbeitet wird. "Die Verbraucherzentrale Sachsen arbeitet weder mit derartigen Unternehmen zusammen noch verschicken wir unerwünschte Werbepost", sagte Wendt, die rät, die Einladungen sofort in den Papierkorb zu werfen.

Quelle: MDR - dabei ab 2

Teleshop Versandhandels AG jetzt: DMS Trading GmbH

Shopping vom Fernsehsessel aus – für viele Verbraucher eine bequeme Art, sich Kleidung, Haushaltsgeräte oder Schmuck zu kaufen. Zu den Geschäftspraktiken der Teleshop Versandhandels AG aus Liechtenstein gingen bei der Verbraucherzentrale Saarland in der Vergangenheit jedoch vermehrt Beschwerden ein.

Grund dafür waren versteckte Zusatzkosten wie Zahlscheinentgelte, Transportversicherungen sowie Handlingsgebühren, auf die nur im Kleingedruckten hingewiesen wird. "Oft sind die Kosten für diese Gebühren höher als der eigentliche Warenwert", warnt Heike Linster, Juristin bei der Verbraucherzentrale des Saarlandes.
Bei der Erstattung des Geldes bei einem Widerruf behielt das Unternehmen bislang regelmäßig die Gebühren ein. "Das ist gegen die gesetzlichen Vorschriften", betont Heike Linster weiter.

Mittlerweile wurde die Teleshop AG in Liechtenstein aus dem Handelsregister gelöscht und firmiert unter dem Namen "DMS Trading GmbH" in der Schweiz. Beschwerden über die bisherige Teleshop Versandhandel AG nimmt das AMT FÜR HANDEL UND TRANSPORT , Fachbereich Konsumentenschutz, Postfach 684 in 9490 Vaduz, Liechtenstein oder unter Tel: (+423) 236 69 92 entgegen.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Saarland

Hansestar Marketing lockt in Kostenfalle

Auf der Straße oder im Bahnhof locken seit einiger Zeit Mitarbeiter der Hansestar Marketing GmbH (www.konnex.me) besonders jüngere Leute in angeblich kostenfreie Mobilfunkverträge. Die versprochene Kostenfreiheit entpuppt sich bei näherer Prüfung als Fallstrick, wenn nicht alle im "Kleingedruckten" genannten Bedingungen der Marketing-Firma eingehalten werden. Wegen dieser Verkaufsmasche wurde beispielsweise die Firma Cosma Plus vom Dachverband der Verbraucherzentralen (VZBV) wegen Irreführung über Kostenlosigkeit abgemahnt.

Verärgerten Kunden rät die Verbraucherzentrale, Verträge nach Unterschrift innerhalb von zwei Wochen zu widerrufen. Ist die Frist bereits überschritten, sollte der Vertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Hilfestellungen dabei bieten die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Niedersachsen, denn häufig kann die Stornierung des Mobilfunkvertrages erreicht werden.

Das angebotene Vertragspaket der GmbH enthält ein Smartphone, ein Handy, 30 MB frei pro Monat und zwei Vodafone-Simkarten – so das kostenfreie Vertragsangebot auf den ersten Blick. Wer das "verbindliche Bestellformular" unterschreibt, sitzt in der Vertragsfalle, beanstandet die Verbraucherzentrale.

Erst nach Rechnungserhalt des Mobilfunkanbieters Vodafone und Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird vielen Betroffenen deutlich, dass das angeblich kostenlose Vertragspaket sehr wohl an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. Die Marketingfirma übernimmt zwar die Kosten, dafür müssen die Mobilfunkkarten freigeschaltet und außerdem in den ersten drei Monaten mit jedem Handy insgesamt 50 Minuten telefoniert werden. Der Nachweis darüber soll durch Zusendung der Vodafone-Rechnungen an die Firma erfolgen. Die Kostenübernahme ist darüber hinaus an eine zeitliche Abfolge gebunden. Bei Nichteinhaltung erlischt der Anspruch auf Erstattung. Bei vorzeitiger Vertragskündigung werden ebenfalls keine Kosten erstattet.

Kritisch beurteilt die Verbraucherzentrale in diesem Zusammenhang auch das Verhalten von Vodafone. Der Mobilfunkanbieter wäre gut beraten, sich seine Vertragspartner mal genauer anzuschauen und zu prüfen, auf welchem Wege die Verträge zustande kommen.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Niedersachsen

win-finder.com oder windienst.net: Abzocke über Telefonrechnung

Viele Brandenburger schildern derzeit Werbeanrufe, ihrer Auffassung nach von namhaften Firmen, wie z. B. "Yves Rocher" oder "Otto", welche unter dem Vorwand der kostenfreien Zusendung von Kosmetikartikeln und Kosmetik-Gutscheinen persönliche Daten, wie das Geburtsdatum "der Frau des Hauses", abfragen würden. Am Telefon ist für die Verbraucher jedoch nicht erkennbar, dass es sich um Nachahmer von Markenfirmen handelt, die z. B. "Yves Roche" oder "o.t.o." heißen und mit Gewinnversprechen locken.

Mit diesen Anrufen erhalten die Verbraucher eine telefonische Mitteilung über einen Gutscheingewinn und wenig später folgt ein Brief des IFK-Glücksteams aus den USA mit der Aktivierung für www.win-finder.com bzw. ein Brief von der "o.t.o. Ltd." aus Großbritannien mit der Aktivierung für www.windienst.net - mit angeblich erhaltener "Vollmacht" der Verbraucher.

Tritt dieser Fall ein, müssen Betroffene Ihre nächsten Telefonrechnungen sorgsam auf "Beiträge andere Anbieter" überprüfen.

"Bei Werbeanrufen mit Datenabfragen sollte man generell vorsichtig sein", warnt Norbert Richter von der Verbraucher-zentrale Brandenburg. "Einem bestehenden Vertragspartner liegen die persönlichen Daten des Verbrauchers bereits vor, er muss diese also nicht erneut angeben".

Win-Finder und win-dienst.de versprechen den Besuchern ihrer Internetseiten die Eintragung in 200 Gewinnspiele jeden Monat mit Preisen von bis zu 1 Million Euro. Angeblich trägt das Unternehmen mit einer speziell entwickelten Software Verbraucher monatlich vollautomatisch in 200 Gewinnspiele ein. Für die Registrierung fragt win-finder nach Rufnummer und Geburtsdatum - um anschließend über die Telefonrechnung wöchentlich 9,90 Euro abzubuchen. Außerdem werden vor allem ältere Verbraucher angerufen, denen angebliche Gewinne in Aussicht gestellt werden. Offensichtlich entlockt man dabei den vermeintlichen "Gewinnern" auch verschiedene personenbezogene Daten.

Verbraucherschützer Richter empfiehlt Betroffenen, den fragwürdigen Betrag nicht zu zahlen. Betroffene sollten Widerspruch gegen die unberechtigte Forderung bei Ihrem Telefonanbieter einlegen und lediglich den unstrittigen Betrag der Telefonrechnung begleichen. Der dubiosen Forderung und dem angeblichen Vertragsschluss sollten Betroffene ebenfalls widersprechen.

Insgesamt muss die bedauerliche Lehre daraus für Verbraucher lauten, dass nicht nur Kontoauszüge regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen, sondern auch Telefonrechnungen sowohl in Papierform als auch Onlinerechnungen auf Unregelmäßigkeiten überprüft werden müssen.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

MZM-Reisen: Dubiose Kaffeefahrten von Polen nach Deutschland

Kaffeefahrten und kein Ende. Neu ist, dass polnische Verbraucher in der Nähe von Berlin zu Zahlungen veranlasst worden sind, ohne entsprechende Gegenwerte zu erhalten.

Ein Reisevermittler aus Langwedel, der sich u.a. als MZM Travels bezeichnet, lud Verbraucher aus Polen Anfang des Jahres zu einer Veranstaltung nach Deutschland ein. Während des Aufenthaltes verloste er u.a. einwöchige Reisen an die türkische Riviera für den Monat Oktober 2010. Die Begleitpersonen der jeweiligen Gewinner durften gegen Zahlung von 498 € mitreisen. Auf diese Art und Weise buchten mehrere Verbraucher angebliche Schnäppchen-Reisen in Höhe von je 498 €. Ende September 2010 teilte das Reisebüro den Verbrauchern mit, dass die Reise auf den Monat Februar 2011 verschoben wurde. Mehrmalige Rückforderungen der bereits überwiesenen Reisebeträge blieben bislang ohne Erfolg.

Dr. Katarzyna Guzenda, stellvertretende Leiterin des Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrums, erläutert die dreiste Vorgehensweise von MZM: "Der Reisevermittler kommt seinen Informationspflichten nicht nach. So teilt er den Verbrauchern beispielsweise erst ca. einen Monat nach der Buchung mit, wer der Reiseveranstalter der gebuchten Reise ist. Eine Telefonnummer und Faxnummer des Veranstalters gibt er jedoch nicht bekannt. Hinzukommt, dass in den Reiseunterlagen ein Unternehmen als Adressat des Widerrufs benannt wird, das nach Auskunft des zuständigen Amtsgerichts nicht im Handelsregister eingetragen war."

Außerdem erhielten die ahnungslosen Verbraucher Zahlungsaufforderungen, ohne dass sie einen Sicherungsschein bekommen haben. "Nach dem geltenden Recht dürfen jedoch Reisevermittler nur dann Anzahlungen verlangen, wenn dem Kunden zuvor ein Sicherungsschein übergeben wurde", erklärt die Verbraucherschützerin. Der Reisesicherungsschein stellt einen Nachweis dafür dar, dass der Reiseveranstalter gegen Konkurs und Zahlungsunfähigkeit versichert ist.

"Vor Buchung solcher angeblich gewonnenen Reisen bei einer Werbeverkaufsveranstaltung raten wir generell ab", warnt Dr. Guzenda. "Wenn Sie schon mal gebucht haben, tätigen Sie keine Anzahlungen! Zu Hause können Sie in aller Ruhe überlegen, ob die gewonnene Reise tatsächlich ein Schnäppchen ist. Gegebenenfalls können sie den Vertrag widerrufen und somit die Buchung rückgängig machen." Auch die Verschiebung des Reisetermins durch das Reisebüro berechtigt zum Rücktritt. Allerdings zeigt die Praxis, dass die dubiosen Kaffeefahrtveranstalter die getätigten Anzahlungen freiwillig nicht erstatten wollen. Den bereits betroffenen Verbrauchern rät die Juristin zur Strafanzeige und zur Einleitung entsprechender zivilrechtlicher Schritte.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Brandenburg

Hochburg der Telefon-Abzocker

Hinterhältige Abzocke bei dubiosen Gewinnspielen, die am Telefon angepriesen werden: Kriminelle aus Krefeld legen damit tausende Menschen in ganz Deutschland herein. Die Staatsanwaltschaft spricht von organisierter Kriminalität, und die führenden Köpfe in einem riesigen Firmengeflecht kommen aus Krefeld, so Staatsanwalt Thomas Pelka. Hier gebe es eine regelrechte Hochburg der Abzocker, die ihresgleichen suche. Im Moment seien sie besonders aktiv.

.....

... Die schwierige Aufgabe für den Staatsanwalt und die Ermittler der Krefelder Polizei: Das komplizierte Geflecht aus Unternehmen zu entwirren, die in die skrupellose Abzocke verwickelt sind. Manchmal sind keine Einträge im Handelsregister vorhanden, oft gibt es nur Briefkastenfirmen oder Scheinadressen. Strohmänner fungieren als Geschäftsführer, wo es geht, wird verschleiert. Wer als Geprellter einen Kontakt sucht, wird deshalb kaum einen Verantwortlichen ausfindig machen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Westdeutsche Zeitung

Nur unerklärliche Zusatzkosten gewonnen

Kransberger Damen von Rechnung überrascht: Telekom zieht bei der Telefonrechnung auch Beträge für Dritte ein

Die Kransbergerin hat Glück: Da sie nach schlechten Erfahrungen ihre Rechnung fürs Telefon bei der Telekom jeden Monat per Überweisung bezahlt, kann sie schnell reagieren. Hätte sie der Telekom eine bequeme Einzugsermächtigung erteilt, wäre der aktuelle Konflikt schon schwieriger.

Denn die Telekom will von der Kransbergerin seit zwei Monaten jeweils 29,70 Euro, die sie unter dem Posten „Beträge anderer Anbieter“ verlangt. Dahinter steckt eine Forderung der Firma Telomax. Dass sie mit Telomax etwas zu tun hat, wusste die Frau aus Kransberg überhaupt nicht - bis die Forderung von Telomax auf der Telekom-Rechnung stand. Telomax sei ein „Mehrwertdienstanbieter“, erläutert die Telekom schlicht, um dann für weitere Auskünfte auf eine Rufnummer von Telomax zu verweisen.

Die Kransbergerin hat dort nachgefragt. Nach Minuten in einer Warteschleife habe man ihr eine Tonbandaufzeichnung abgespielt, auf der ihre über 80-jährige Mutter zu hören gewesen sein könnte. Auf deren Aussage hin aber gründet sich offenbar die Forderung von Telomax. Schriftlich hat die Frau nichts in der Hand und auch nichts unterschrieben. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Usinger Anzeiger

Abzocke der Adressbuch-Mafia: Fachregister Wirtschaft und Unternehmen

In vermeintlich amtlicher Aufmachung kommt das Schreiben daher, überschrieben mit „Fachregister Wirtschaft und Unternehmen“. „Hiermit erfolgt die turnusmäßige Kontrolle der gespeicherten Grunddaten ihres Unternehmens“, lesen die Geschäftsinhaber und Gewerbetreibende. Sie werden um Überprüfung der abgedruckten Daten gebeten. Es wird sanft Druck gemacht. „Sollte eine rechtzeitige Gültigkeitsbescheinigung ausbleiben, könnten Ihre Daten beim nächsten Kontrolllauf gestrichen werden.“

Das freilich wäre das Beste, was den Angeschriebenen passieren könnte – dann blieben sie vielleicht eine Weile unbehelligt vom Treiben der Adressbuch-Mafia. So wird die einfallsreiche Branche jener Abzocker bezeichnet, die in immer neuen Verpackungen mit wertlosen Einträgen nur eines will – ans Geld der Gutgläubigen zu kommen. In diesem Fall 1.011 Euro pro Jahr für einen Eintrag als Anzeige auf www.registerwu.de. Ein Adressengrab. Nutzlos, wie übrigens besagter Internetauftritt nichtssagend ist.

.....

Die Fachregister-Abzocker agieren mit einem angeblichen Verlag United Lda. mit einer Postfachadresse in Lissabon, Portugal. Wer weiter nachforscht, stößt auf eine Metazon Holdings Limited auf Zypern und auf einschlägig bekannte Abzocker. Formularspezialisten, die unter ständig wechselnden Firmennamen seit Jahren Firmen und Privatpersonen mit ihren Schwindel-Angeboten überschwemmen und mit eigenen Inkassounternehmen zum Zahlen drängen. Die aktuelle Variante soll aus dem Umfeld einer früheren Novachannel kommen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Wiesbadener Kurier

Achtung, falsche Geschenke-Gutscheine!

Alle Jahre wieder die gleiche Frage: Was soll ich schenken? Immer öfter lautet die Antwort – Gutscheine! Kaum ein Geschenk ist schneller zu besorgen, kaum ein Geschenk ist praktischer. Aber Gutscheine sind nur Versprechungen. Ob diese auch eingehalten werden, zeigt sich erst nach dem frohen Fest. Was muss man bei Gutscheinen beachten? Wann sollte man misstrauisch werden?

Quelle: Sat1 - Akte 2010

Quelle: Youtube

Vor Online-Adventskalendern für Kinder warnen Verbraucherschützer

Mit Adventskalendern im Internet verführen viele Firmen Kinder zur Preisgabe persönlicher Daten. Diesen Vorwurf hat die Verbraucherzentrale NRW am Dienstag in Düsseldorf erhoben, nachdem sie 18 der Online-Kalender unter die Lupe genommen hatte. Ein Drittel der Angebote ziele darauf ab, die Daten für Werbezwecke abzufischen. "Damit wird gezielt die geschäftliche Unerfahrenheit von Kindern ausgenutzt", kritisierte die Verbraucherzentrale. Nur zwei der Online-Kalender beschränkten sich darauf, die E-Mail-Adresse und ein Passwort zu erfragen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: heise online

08.12.10

Die Machenschaften der Gewinnspielmafia

Die Tricks der so genannten Telefon- und Internetmafia werden immer raffinierter. Vor allem ältere Menschen werden Opfer von Betrügern. Bei mehreren deutschen Staatsanwaltschaften laufen inzwischen Ermittlungen gegen zahlreiche Telefonabzocker, die ein europaweites Geflecht von Betrugsfirmen betreiben.

Es werde getäuscht, erpresst und handfest gedroht, beschreibt Stefan Richter vom Verbraucherschutzverein "Antispam e.V." gegenüber Frontal21 die skrupellosen Methoden der Gewinnspielmafia. Sein Verein bietet im Internet ein Forum an, in dem es über aktuelle Abzocker und ihre Methoden berichtet.

Bei mehreren deutschen Staatsanwaltschaften laufen inzwischen Ermittlungen gegen zahlreiche Telefonabzocker, die ein europaweites Geflecht von Betrugsfirmen betreiben. Die Staatsanwaltschaft Mannheim zum Beispiel durchsuchte im Oktober 33 Firmen und Privatwohnungen in Deutschland, Frankreich, Österreich, Schweiz und Spanien. Mehrere Mitglieder der so genannten Gewinnspiel-Mafia wurden festgenommen und kamen in Untersuchungshaft.

"Die Beschuldigten sind strukturiert, es gibt verschiedenen Hierarchie-Ebenen", erklärt Peter Lintz von der Staatsanwaltschaft Mannheim. So hätten sich die Hauptbeschuldigten vom Tagesgeschäft zurückgezogen, befänden sich mehr im Hintergrund des Geschehens. Man schicke Strohleute vor, die natürlich beim ersten Zugriff auch erstes ausfallen würden. Lintz betont gegenüber Frontal21: "Das Verfahren wird bei uns als Verfahren der Organisierten Kriminalität eingestuft." So zocken allein in Deutschland solche Telefon- und Internetfirmen nach Schätzungen von Experten insgesamt bis zu einer Milliarde Euro ab.

Quelle und vollständiger Bericht: ZDF - Frotal21

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Polizei und Sparkasse warnen vor Betrügern

Polizei und Sparkasse warnen vor Betrügern, die zurzeit vor allem im Bereich Steele versuchen, Bürger abzuzocken. Sie geben sich als Polizeibeamte oder Bank-Mitarbeiter aus und verlangen die Herausgabe der PIN-Nummer, da angeblich mit der EC-Karte des jeweils Betroffenen etwas nicht in Ordnung ist.

Zudem wurde eine noch unbekannte Zahl an Austauschkarten der Sparkasse Essen gestohlen, die den Kunden nach Hause geschickt werden sollten. Die Polizei warnt eindringlich davor, die Nummer an Dritte weiterzugeben: ...

Quelle und vollständiger Bericht: Der Westen

Telefonbetrug: Dubiose Gewinnspiele und falsche Verbraucherschützer

Die Firmen, in deren Auftrag die Call-Center-Agenten anriefen, nannten sich Win-Express, Extrawin.tv oder Eurowin 24. Zu gewinnen gab es für die Kunden aber nichts. Im Gegenteil: Die Anrufer machten ihren Gesprächspartnern weis, sie hätten sich bei einem Gewinnspieleintragungsdienst registriert und die Kündigungsfrist versäumt. Daher seien sie verpflichtet, für mindestens drei Monate Beträge zwischen 89 und 149,70 Euro zu zahlen – je nachdem um welchen Gewinndienst es sich handelte. In Wahrheit hatten sich die Angerufenen nie bei einem solchen Service angemeldet – und eine Leistung bekamen sie für ihr Geld auch nicht. Die bunten Websites der angeblichen Gewinnfirmen waren bloß Fassade.

Seit diesem Montag sitzen die beiden Verantwortlichen in Essen vor Gericht. Gegen drei weitere Call-Center-Betreiber, die mit der gleichen Masche ebenfalls Geld in Millionenhöhe abgebucht hatten, läuft bereits ein Verfahren. Allen wird banden- und gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Ihnen drohen mehrjährige Haftstrafen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Focus money

Betrügerische Umzugshelfer

Keine richtige Firmenanschrift, handschriftliche Pseudoverträge, Pauschalpreise - es gibt einige Hinweise, bei denen man hellhörig werden sollte: Immer wieder lassen sich ahnungslose Kunden von unseriösen Umzugsunternehmen abzocken. Auf der Suche nach Hilfe im Umzugsstress findet man Angebote zuhauf, doch wie erkennt man eine seriöse Spedition?

Allein in Deutschland wechseln jedes Jahr rund neun Millionen Bürger ihren Wohnort. Wer schon mal umgezogen ist, weiß, wie viel Geld, Zeit und Nerven ein Umzug kosten. Wer nicht auf viele hilfsbereite Freunde zurückgreifen kann, ist auf ein Umzugsunternehmen angewiesen. Doch da gibt es die unglaublichsten Fälle: Möbelpacker, die sich mitten im Umzug aus dem Staub machen oder die Umzugshilfe wird deutlich teurer als vereinbart. Immer wieder fallen Kunden auf betrügerische Billigangebote rein.

Viele suchen im Internet nach Umzugshelfern, doch hier sollte man vorsichtig sein. Verdächtig ist, wenn keine komplette Firmenanschrift, sondern nur eine Handynummer angegeben ist. Ständige Namenswechsel verheißen nichts Gutes, billige Pauschalangebote sind häufig nicht seriös. Auch die Frage, ob mit oder ohne Mehrwertsteuer lässt Rückschlüsse zu - eine nicht vorhandene Buchhaltung kann Steuerhinterziehung bedeuten. Vorsicht: Hier kann sich auch der Kunde strafbar machen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: ZDF - vollekanne

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Betrugsverdacht: Anrufer eiskalt abgezockt

... Die Masche einer aus Tschechien operierenden Telefonfirma ist einfach gestrickt aber offensichtlich erfolgreich. Denn statt einer Mehrwertnummer werden per SMS ganz normale Festnetz- und Mobilnummern zum Rückruf angeboten. Nur wenige Tage nach dem Rückruf flattert dem Mobiltelefonbesitzer eine saftige Rechnung ins Haus - auch wenn man gleich aufgelegt hat, weil es sich um eine Sex-Hotline handelt. Seit 2008 ist die Gesellschaft in Österreich dick im Geschäft mit der Telefon-Abzocke. Die Staatsanwaltschaft sieht tatenlos zu.

Beim Verein für Konsumenteninformation (VKI) in Wien türmen sich mittlerweile die Beschwerden Geschädigter. Mehr als 1000 Abzocke-Opfer haben sich in den vergangenen Monaten schon gemeldet. ...

... Vor kurzem suchte eine 86-jährige Rentnerin beim VKI Rat und Hilfe. "Der Frau wird vorgeworfen, dass sie zwei Mal bei der Erotikhotline angerufen hat", sagt Konsumentenschützer Schranz. ...

Trotz ständiger Anzeigen ist bis dato nichts passiert. Im Gegenteil: Die tschechische Firma mit Retzer Postfachanschrift und Kontoverbindung hat ihre Telefontätigkeiten ausgebaut. "Die ganze Sache stinkt gewaltig nach Betrug. Die Staatsanwaltschaft soll endlich mit umfassenden Ermittlungen beginnen", fordert Höfler. Er vermutet auch, dass die Firma in Tschechien Umsatzsteuer hinterzieht. ...

Quelle und vollständiger Bericht: KURIER.at

WISO ermittelt: Dubioser Krebsarzt

Bei vielen Krebspatienten geht um Leben und Tod. Da greifen manche Betroffene zu ungewöhnlichen Hilfsmitteln, auch wenn es teuer wird. Solch einem Fall geht der WISO-Detektiv nach.

Quelle und vollständiger Bericht: ZDF - WISO

Quelle: Youtube - scamnewsTV

Gewinnspiel-Anrufe schüchtern Rentnerin ein

Bereits Anfang November erhielt eine 70-jährige Rentnerin in Weismain mehrere Anrufe zur Teilnahme an Gewinnspielen. Ein Anrufer teilte ihr mit, dass sie an mehreren Gewinnspielen beteiligt wäre und sie dies nur durch die Bekanntgabe ihrer Bankdaten widerrufen könne, was die Rentnerin auch tat.

Kurz darauf erfolgten zwei Abbuchungen von insgesamt 140 Euro, die sie stornieren ließ.Hierauf erhielt die Frau dann einige Tage später einen Anruf, der angeblich vom Amtsgericht Berlin kam, wo ihr ein Strafverfahren mit Unkosten von bis zu 8000 Euro angedroht wurden. Um diese Unkosten zu vermeiden solle sie insgesamt rund 800 Euro auf ein ihr genanntes Konto überweisen. Bei der Ausführung dieser Überweisungen wies eine Bankangestellte die eingeschüchterte Frau auf einen Betrug hin und ermutigte sie zur Anzeigenerstattung.

Quelle: infranken.de

Bezahlt - und nicht geliefert

In diversen Online-Preissuch-Maschinen scheinen viele Produkte unschlagbar günstig zu sein. Burkhard Hirsch meinte ein Schnäppchen zu machen, als er für 752 Euro bei einem Spremberger Online-Händler einen Flachbildschirm bestellte. Doch die Ware kam nie bei ihm an.

Burkhard Hirsch machte im Internet schon so manches Schnäppchen, meistens bei ebay. Probleme hätte er dabei noch nie gehabt und jedes Geschäft sei sauber abgewickelt worden, sagt er. Eines Abends führt ihn ein Preisvergleichsportal auf die Website einer Firma mit dem Namen „LDMR-Distribution UG“. Dort wird ein Samsung-Fernseher angeboten für 752 Euro. Das Gerät interessiert ihn schon länger, kostet aber bei anderen Anbietern mindestens 150 Euro mehr. Der Online-Shop macht einen guten Eindruck, Burkhard Hirsch schlägt zu und überweist das Geld sofort. Innerhalb von vier Tagen würde der Fernseher geliefert, verspricht die Website. Doch nichts passiert.

Burkhard Hirsch versucht telefonisch, per Fax und per e-mail den Händler zu erreichen - vergeblich. Zwei Wochen nach dem Kauf erstattet er Anzeige bei der Polizei. Dort ist Marcus Donath, der Geschäftsführer der Firma LDMR-Distribution UG, kein Unbekannter. Die Staatsanwaltschaft Cottbus bestätigt, dass Marcus Donath zu drei Jahren und 10 Monaten Gefängnis verurteilt wurde. Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass er 119 mal Menschen betrogen hat - doch Donath legte Revision ein. Der Bundesgerichtshof kassierte das Urteil aufgrund eines Verfahrensfehlers. Das Landgericht Cottbus muss nun alle 119 Fälle neu aufrollen und solange gilt Marcus Donath als unschuldig, kann seinen Geschäften also ungestört weiter nach gehen.

Quelle und vollständiger Bericht: RBB - was!

Quelle: Youtube - scamnewsTV

07.12.10

Achtung: bahnticket-service.info ist Betrug

Vorsicht vor einem weiteren betrügerischen Fake-Shop, bei dem angeblich günstige Bahntickets erworben werden können. Nach einer Bestellung auf dem Portal bahnticket-service.info wird man entweder vergeblich auf seine Karten warten oder einen Code erhalten, der mit Geldern aus anderen kriminellen Quellen gezahlt wurde. Außerdem wird die Seite auf einem Server gehostet, welcher der Russenmafia zugerechnet wird. Als Zahlmöglichkeit werden "Ukash, webmoney oder Paysafe Card" angeboten. Das ist ein sicheres Indiz für eine Geld-weg-Garantie.

http://bahnticket-service.info

Hier gibt es keine Tickets! Die Seite ist Betrug!

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Quelle: Dubiose Online Shops

Unseriöse Web-Shops enttarnen

Sie sehen seriös aus, sind es aber nicht. Betrüger, die Shop-Seiten ins Internet stellen, aber nach erfolgter Vorkasse nicht liefern, werden immer raffinierter. Und sie werden leider zu selten von den Strafverfolgungsbehörden gefasst. Doch zum Glück kann man mit wenigen Mausklicks innerhalb von Minuten herausfinden, ob einer Shopseite zu trauen ist. Hier sind drei Tipps.

1. Shop-Adresse in Suchmaschinen abfragen

Dazu kopiert man einfach die Shop-Adresse aus der Adresszeile des Browsers in die Abfragemaske einer Suchmaschine und kombiniert diese eventuell noch mit Suchbegriffen wie "Betrug" oder "Abzocke". Gibt es entsprechende Treffer in Blogs und Foren, lohnt es sich, dort einmal nachzulesen, was andere Käufer erlebt haben, bevor man etwas bestellt. Allerdings: Nur weil es Beschwerden gibt, muss es sich bei den Betreibern des Webshops nicht gleich um unseriöse Unternehmen handeln. Umgekehrt gilt aber auch: Gibt es keine Suchmaschinentreffer, liegt es vielleicht auch daran, dass ein Betrugsshop erst neu im Netz aufgetaucht ist.

2. Seiteninhaber überprüfen

Jedes seriöse Angebot hat auf seinen Seiten in Impressum, das angibt, wer für die Seite verantwortlich ist. Hat ein Webshop kein Impressum - lieber Finger weg. ...

Aufschlussreich kann zudem die Abfrage bei einer Registrierungsdatenbank wie http://who.is oder www.denic.de sein. Dort kann man unter Eingabe der URL (Adressezeile oben aus dem Browser) erfahren, wo und auf wen eine bestimmte Internet-Adresse registriert ist.

3. Echtheit von Gütesiegeln klären

Auch dubiose Anbieter verlinken Gütesiegel für sicheres Shoppen auf ihren Seiten, ohne dass das Gütesiegel optisch als Fälschung erkennbar wäre. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NDR - Markt

Quelle: Youtube - scamnewsTV