31.03.10

Opfer von online-downloaden.de können auf Rückzahlung hoffen

Schon wieder Pech für die Download-Abzocker aus dem Hamburger Raum. Bereits beim vorherigen Portal 99downloads.de wurden die Ermittlungsbehörden aktiv. Die Staatsanwaltschaft Hamburg fror seinerzeit die Konten der Beschuldigten ein und beschlagnahmte die vorhandenen Gelder. Das gleiche Schiksal ereilte inzwischen das Nachfolgeprojekt online-downloaden.de der Firma Online Downloaden-Service Ltd. Insgesamt wurden durch die StA Hamburg in diesem Verfahren Gelder mit einer Gesamtsumme von mehr als 1,3 Millionen € sichergestellt. Auch dieses Mal haben die betroffenen Opfer die Chance, im Rahmen des Verfahrens zur Rückgewinnungshilfe, ihr Geld oder wenigstens einen Teil davon erstattet zu bekommen. Von der Staatsanwaltschaft Hamburg wurde im eBundesanzeiger in der Rubrik Gerichtlicher Teil, Vorläufige Sicherungsmaßnahmen, unter dem Aktenzeichen 6802 Js 18/09, 26.03.2010 die folgende Mitteilung veröffentlicht.

Staatsanwaltschaft Hamburg

6802 Js 18/09

Im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Hamburg (Geschäfts-Nr. 6802 Js 18/09 [7450 Js 508/09]) gegen die Beschuldigten Michael Bardenhagen, Sascha Alexis Schüßler, Michael Hopp, David Benjamin Simanowski, Marcel Kalinowski, Dirk Danzeglocke und andere wegen des Verdachts des Betruges durch Versenden von Rechnungen unter den Firmen bzw. durch die Firmen

  • OA Online Abrechnungen GmbH,
  • OFA Online Factoring GmbH,
  • XIA Verwaltungs GmbH und
  • EFZ Zahlungssysteme UG

im Zusammenhang mit den unter der Firma Online Downloaden-Service Limited über die Webseite www.online-downloaden.de angebotenen Internet-Dienstleistungen sind im Wege der Beschlagnahme zum Zweck der Rückgewinnungshilfe für die Geschädigten die nachstehend genannten Vermögenswerte gesichert worden:

1)
Forderungen der Fa. OA Online Abrechnungen GmbH gegen
a)

die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 681/0882233 00 in Höhe von 19.817,30 €,

b)

die Sparkasse Harburg-Buxtehude aus dem Konto Nr. 90043696 in Höhe von 293.880,13 € (das gepfändete Guthaben wurde gemäß § 1 Abs. 3 Hinterlegungsordnung bei der Justizkasse Hamburg unter der Zeitbuchnummer 103.060 hinterlegt),

c)

die Sparkasse Uelzen Lüchow-Dannenberg aus dem Konto Nr. 267559 in Höhe von 567.928,74 € (das gepfändete Guthaben wurde gemäß § 1 Abs. 3 Hinterlegungsordnung bei der Justizkasse Hamburg unter der Zeitbuchnummer 88.706 hinterlegt)

d)

die Hamburger Sparkasse AG aus dem Konto Nr. 1180/211128 in Höhe von 79.141,09 €,

e)

die Postbank Hamburg aus dem Konto Nr. 9689207 in Höhe von 13.901,46 €,

2)

Forderungen der Fa. OFA Online Factoring GmbH gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 600/1545482 in Höhe von 16.682,95 €,

3)

Forderungen der Fa. XIA Verwaltungs GmbH gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 600/1538305 00 in Höhe von 98.461,67 €,

4)
Forderungen der Fa. EFZ Zahlungssysteme UG gegen
a)

die Sparkasse Mainz aus dem Konto Nr. 200051423 in Höhe von 5.456,96 €,

b)

die Commerzbank AG aus dem Konto Nr. 513010900 in Höhe von 994,68 € (beide Guthaben sollen zur Verwahrung an die Justizkasse Hamburg überwiesen werden)

5)

Forderungen des Sascha Schüßler gegen die Citibank Privatkunden AG & Co. KGaA aus dem Konto Nr. 3819689 in Höhe von 112.605,– € und

6)

Forderungen des David Simanowski gegen die Deutsche Bank Privat- und Geschäftskunden AG aus dem Konto Nr. 950/6117071 in Höhe von 100.013,62 €.

Diese Mitteilung soll den Geschädigten die Möglichkeit eröffnen, ihre Rechte geltend zu machen. Eine formlose Anmeldung von Ansprüchen bei der Staatsanwaltschaft hat keine Rechtswirkungen und ist deshalb zwecklos; eine Verteilung gesicherter Werte durch die Staatsanwaltschaft findet nicht statt. Geschädigte, die beabsichtigen, auf die gesicherten Vermögenswerte zuzugreifen, mögen sich mit einem Rechtsanwalt oder einer öffentlichen Rechtsauskunftsstelle in Verbindung setzen. Diese können über die zur Durchsetzung der Ansprüche einzuleitenden zivilrechtlichen Schritte Auskunft erteilen. Die Staatsanwaltschaft ist zur Erteilung weiterer Auskünfte über die von den Geschädigten zu ergreifenden Maßnahmen nicht befugt.

Etwaige die Sachermittlungen betreffende Akteneinsichtsanträge müssen bei der Abteilung 74 der Staatsanwaltschaft Hamburg unter der Geschäfts-Nr. 7450 Js 508/09 und nach Anklageerhebung gegebenenfalls beim zuständigen Gericht gestellt werden. Bei der Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg befinden sich unter der Geschäfts-Nr. 6802 Js 18/09 lediglich die die Sicherungsmaßnahmen betreffenden Aktenteile. Durch die Abteilung 68 der Staatsanwaltschaft Hamburg kann wegen der Vielzahl der Geschädigten Akteneinsicht nur bei Abholung der Akte im Dienstgebäude in Hamburg und nur für jeweils einen Tag gewährt werden; eine Versendung kommt – jedenfalls derzeit – nicht in Betracht.

Weiter wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass die Arrestvollziehung oder Zwangsvollstreckung gemäß § 111g StPO der Zulassung durch das Gericht bedarf. Diese kann auch nach Durchführung der Vollstreckungsmaßnahme beantragt werden.

Quellet: Elektronischer Bundesanzeiger

29.03.10

Polizei warnt vor Trojaner beim Online-Banking

Derzeit ist ein verstärktes Auftreten von Schadensfällen im Zusammenhang mit dem Online-
Banking zu verzeichnen.
In allen bekannt gewordenen Fällen kann festgestellt werden, dass sich Schadprogramme
auf den genutzten Computern befunden haben.
Über den genauen Infektionsweg liegen keine abschließenden Erkenntnisse vor.

Die aktuelle Situation zeigt, dass die Schadprogramme durch die unbekannten
Tatverdächtigen im Laufe der Zeit immer modifiziert wurden und für alle gängigen
Geldinstitute entsprechend wirksam sind.
Nachdem sich die Schadprogramme zunächst mit 40 oder 50 TAN´s zufrieden gaben, ist
derzeit ein Trojaner aktiv, der sich gleich mit allen zur Verfügung gestellten TAN´s begnügt.
Beim Aufruf der jeweiligen Seite des Geldinstitutes erhält der Nutzer ein PopUp-Fenster über
die Oberfläche seines genutzten Browsers eingeblendet, über das er aufgefordert wird, die
persönliche TAN-Liste in die Felder einzutragen.
PopUp-Fenster für einen so genannten 100-TAN-Trojaner

Ein Verlassen dieses Fensters ist nicht möglich.
Spätestens hier sollte der Bankkunde skeptisch werden, den Vorgang abbrechen und den
genutzten Computer auf Schadprogramme untersuchen.
Für die Nutzung des Online-Banking-Verfahrens sind immer die auch von allen
Geldinstituten veröffentlichten Sicherheitsregeln zu beachten.
Die Polizei rät:
Behalten Sie Ihre Daten für sich. Geben Sie keine PINs, TANs und
sonstigen persönlichen Daten an Dritte weiter.
Vorsicht vor Dateianhängen
Klicken Sie nicht auf Dateien oder Links in E-Mails, deren Absender sie
nicht kennen, denn damit könnten sich Spionageprogramme auf Ihrem PC
installieren.
Sicher zum Online-Banking
Tippen Sie die Adresse Ihres Geldinstitutes in die Browserzeile ein oder
rufen Sie die Seite über die "Favoriten" auf. Klicken Sie nicht auf
Links in Mails oder auf anderen Internetseiten, um zum Online-Banking zu
gelangen.
Verwenden Sie aktuelle Software
Aktualisieren sie in kurzen Abständen Ihre Antivirensoftware und achten sie darauf, dass
Sicherheitsupdates für Ihr Betriebssystem installiert werden.
Sollte der Bankkunde Zweifel an der Richtigkeit der dargestellten Webseite seines
Geldinstitutes haben, erscheint es ratsam, auf die Eingabe von persönlichen Daten zu
verzichten und sich mit seinem Geldinstitut in Verbindung setzen.

Quelle: Polizei NRW - Presseportal

Aktuelle Masche der Telefonbetrüger: Rentenrückzahlung

Mit einer neuen Masche sind erneut Betrüger in und um Potsdam unterwegs. Derzeit werden der Polizei vermehrt Fälle bekannt, bei denen offenbar gezielt ältere Bürger angerufen werden. Die Anrufer geben sich als Mitarbeiter der Landesversicherungsanstalt, kurz LVA aus. Den Betroffenen wird erläutert, sie hätten über Jahre hinweg zu viele Rentenzahlungen erhalten und müssten dieses Geld nun zurückzahlen. Gewissermaßen als Service bieten die Anrufer an, den überzahlten Betrag in Raten vom Konto abzubuchen. Im Anschluss werden Bankdaten, Anschrift und Personalien abgefragt. ...

... Ermittler vermuten, dass sich hinter den Anrufern und den späteren Abbuchungen eine Lotteriefirma verbirgt. Die Rentner nehmen unter Vortäuschung falscher Tatsachen und ohne ihr Wissen an einem Gewinnspiel teil. Mit den monatlichen Abbuchungen werden die Kosten der Lotterielose beglichen.

Die Polizei rät: Legen Sie bei derartigen Anrufen sofort auf. ...
... Sollten Sie einem solchen Betrug bereits aufgesessen sein und stellen Abbuchungen von ihrem Konto fest, buchen Sie diese sofort zurück und informieren die Polizei. 

Quelle und vollständiger Bericht: Märkische Allgemeine

Vor bösartiger Scareware warnt Stiftung Warentest

Schreck lass nach – das fährt Computernutzern durch den Kopf, die sich Scareware eingefangen haben. Das sind Programme, die erst einmal Schrecken verbreiten: „Warning! Attack detected!“ oder „Ihr PC ist virenverseucht!“ Meist hat der Nutzer zuvor die Werbung für ein Gratis-Antivirenprogramm angeklickt oder einen Link mit einer Demoversion. Die findet dann jede Menge Viren – so schlimme, dass nur noch die teure Vollversion helfen kann. Wer die nicht kauft, erhält dauernd weitere nervige Warnungen vor schweren Systemfehlern und Datenverlust.

Manche Varianten nehmen gar den PC als Geisel. Sie blockieren Desktop und Taskmanager, sodass sich kein Programm mehr starten lässt – einzig die falsche Sicherheits-Software. Nur wer deren Freischaltkode kauft, also Lösegeld zahlt, wird wieder Herr seines Rechners. Manche Scareware installiert sogar Trojaner auf dem Computer, die Passwörter und Kontonummern ausspähen.

Tipp: In Wahrheit war der Rechner zuvor meist gar nicht befallen. Wenn nichts mehr läuft, gelingt es häufig, die Scareware zu deinstallieren, indem der Nutzer den abgesicherten Modus startet und dann ein echtes Antivirenprogramm einschaltet. Einige völlig seriöse und im Test mit „gut“ bewertete Programme gibt es sogar gratis, etwa Alwil Avast 4.8 oder Avira AntiVir (siehe Test Internetsicherheit).

Quelle: Test.de

Olaf Tank schickt Mahnung an Verstorbene

Da forderte ein Osnabrücker Rechtsanwalt im Namen einer Mainzer Firma 96 Euro. Zuzüglich Mahnkosten, Geschäftsgebühr und Auslagen summa summarum 138 Euro, zahlbar bis 28. März 2010. Adressiert war die Mahnung an die Mutter von Meinolf Gehle, Johanna Gehle. Doch die starb vor zehn Jahren, im gesegneten Alter von 92. Laut Rechnung soll sie am 9. Februar 2010 auf dem Internetportal „Top of Software“ der Antassia GmbH einen Vertrag abgeschlossen haben.

... trete der Osnabrücker Jurist in Aktion. „Der seit Jahren bekannte und für diverse dubiose Firmen tätige Rechtsanwalt Olaf Tank mahnt im Namen der Antassia GmbH die vermeintlichen Forderungen an.“ Betroffene sollten sich hierdurch jedoch nicht einschüchtern lassen, so der Rat von „Verbraucherrecht“.

Quelle: Südkurier

Dem Tipp von Verbraucherrecht können wir nur zustimmen und wie folgt ergänzen: Zahlen Sie nicht!

Kaffeefahrt war dreiste Betrugsaktion

Normalerweise werden auf angeblichen Gewinnreisen überteuerte Produkte an die meist ältere Kundschaft gebracht - die Bezirksblätter berichteten mehrmals. Im Bezirk ging Anfang Februar einer der dubiosen Reiseveranstalter einen Schritt weiter. Mit gefälschten Unterschriften buchte der Veranstalter Geld von den Konten seiner Reisegäste ab.

Neujahrsfahrt entpuppte sich als freche Betrugsaktion
Der Reisebus zur „Neujahrsfahrt“ der Firma Euro Plus 24 UG aus Salzburg mit dem angeblichen Ziel Ceske Velenice war am 3. Februar voll besetzt, wie die Polizei vergangene Woche mitteilte. Dort bezahlten die Reisenden 20 Euro für die zuvor angemeldete Hauptperson und weitere 39 Euro für jeden Mitfahrenden. Eine von der angeblichen „Buchungsstelle“ des Reiseanbieters ausgegebene Quittung musste dazu unterschrieben werden. Anschließend lockte man den Fahrgästen auch noch ihre Kontodaten heraus, nur um mit diesen gemeinsam mit der ja schon vorhandenen Unterschrift EU-Überweisungen nach Deutschland auszufüllen.

„Unterschriften wirkten täuschend echt“ „Da die Unterschrift auf den ersten Blick täuschend echt aussieht, wurde von den Banken die Überweisung nach Deutschland durchgeführt“, teilte die Polizei mit. Den Fahrgästen wurden mehrere hundert Euro für eine Beratungsgebühr und ein „Reise-Plus-Paket“ abgebucht. Die Polizei ermittelt in dem Fall und bittet weitere Geschädigte, sich unter 059133-3460 (Polizeiinspektion Waidhofen) zu melden.

Quelle: mein bezirk.at

28.03.10

Onlinequiz-Chef Soldwisch flüchtet vor Millionengewinner

Nachdem ein User bei onlinequiz.de seinen Millionengewinn eingeklagt hatte, weigerte sich der Betreiber Bernhard Soldwisch dem Urteil Folge zu leisten und zahlte den Gewinn nicht aus. Über den aktuellen Stand nach dem gewonnene Prozess informierte im Frühstücksfernsehen des Sat1 der Beitrag des “Internet-Sheriff”. Im Auftrag von Gewinner Michael Werner war der Internet-Sheriff auf der Suche nach dem Firmenchef Bernhard Soldwisch und seinem Anwalt Bernhard Syndikus.

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

26.03.10

Gratisauto24.de ist eine Kostenfalle und Datenschleuder

Momentan ist auf verschiendenen Kleinanzeigenportalen für den Nuztlosdienst gratisauto24.de Werbung geschaltet. Laut Anzeigentext braucht man sich nur anmelden um kostenlos in Auto für den Zeitraum von zwei Jahren fahren zu können. Auch auf der Webseite werden die Besucher begrüßt mit der Aussage: "Ein Gratisauto24 ist ein Auto welches kostenlos von einer Firma zur Verfügung gestellt wird." Betroffene berichten uns, dass sie nach einer Anmeldung unversehens eine Rechnung in ihrem Emaileingang vorgefunden haben. Das ist besonders ärgerlich, weil wohl die wenigsten eine Rechnung erwarten. Zumal der Dienst ja mit Gratis und kostenlos beworben wird. Wie kommt es, dass den Opfern nicht bewußt wird auf was sie sich einlassen? Schuld daran ist ein simpler, aber dreister Rosstäuschertrick bei der Anmeldeprozedur. Erst einmal muss man sich auf dem Portal bewerben, in dem Name und Email-Adresse in eine vorhanden Eingabemaske getippt werden. Zu dem Zeitpunkt sind auf den Start- und Anmeldeseiten keinerlei Kostenhinweise vorhanden.

Kurz nach dem sich ein Interessent für ein gratisauto24 entsprechend beworben hat, erhält er eine Email mit einem Link und der Aufforderung die Daten für die Bewerbung zu ergänzen. Wenn man diesen Link aufruft bekommt man wieder eine Seite zu sehen, auf der eine Preisangabe nicht auffällt.

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Dennoch ist auf dieser Seite ein Kostenhinweis versteckt. Ein einfacher Trick mit dem arglose User getäuscht werden. Im Quellcode der Webseite wird einfach ein Anker mit dem Namen bewerbung gesetzt.

[p align="center"][font color="#FFFFFF" size="2" face="Arial"]Design & Realisierung [a target="_blank" href="http://www.wehsmedia.de"]wehsmedia.de deutschland[/a]. All right reserved - Copyright 2008 - 2010[/font] [/p]

[a name="bewerbung"][/a]
[script type="text/javascript"]

Als Ergebnis wird die Seite wegen des Ankers weiter unten angezeigt. Seitlich kann man nun an Hand des Scrollbalkens sehen, dass sich oberhalb des angezeigten Fensters weitere Informationen befinden könnten. Scrollen wir also mal nach oben und sehen uns die gesamte Seite an.

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Selbstverständlich sind die Häkchen schon gesetzt vor den Feldern mit den AGB und dass man über die Kosten informiert wurde. Eine besonders dreiste Falle, die wir in dieser Art zuvor noch nicht gesehen haben.

In den AGB befindet sich zwar auch noch der Kostenhinweis. Der ist angesichts der Werbung mit den Attributen gratis und kostenlos aber unwirksam weil es eine überraschende Klausel ist mit der ein Betroffener nicht rechnen muss. Ebenfalls interessant ist der Passus zu Datenschutz. Anscheinend soll das Portal auch zum Sammeln von Daten dienen. Denn auch damit kann man sich ein Zubrot verdienen.

2.3 Der Teilnehmer zahlt für dier Erstellung seiner ausführlichen Bewerbung einen einmaligen Betrag von 69,95 Euro. Dieser Betrag ist auf Rechnung zu zahlen.
2.4 Der Kunde verpflichtet sich im Falle eines Umzugs oder sonstiger Änderungen der Adresse welche eine Zustellung der Lieferung unmöglich machen dies unverzüglich bekannt zu geben.

.....

5 Datenschutz

5.1 Zum Betrieb von gratisauto24.de bedarf es einiger personenbezogener Daten. Dazu gehören Anschrift sowie vollständiger Name der Teilnehmer. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten vom Betreiber elektronisch gespeichert und ausgewertet werden. Der Betreiber ist weiterhin dazu berechtigt die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbedingungen zu verarbeiten bzw. durch Dritte verarbeiten zu lassen.
5.2 Mit Anmeldung erklärt er sich damit einverstanden, dass seine Angaben für Marketingzwecke verwendet werden dürfen und er von uns und befreundeten Unternehmen per Post, Telefon, SMS/MMS oder E-Mail Informationen erhält.

Verantwortlich für das Portal ist die Firma Wehsmedia aus Cloppenburg, die sowohl im Impressum und whois eingetragen ist.

Domain: gratisauto24.de
Nameserver: ns65.1und1.de.
Nameserver: ns66.1und1.de.

[licensee]
Type:ORG
Name: wehsmedia.de deutschland
Organisation:
Street: Bergstr. 6
City: Cloppenburg
Country: DE
Postal Code: 49661
Phone:

PS: Anscheinend haben die ersten Hinweise auf die Seite bereits dazu geführt, dass der Betreiber diese wieder vom Netz genommen hat. Kurz vor der Veröffentlichng dieses Beitrags erschien im Forum von Sat1 - Akte ein Posting mit dem folgenden Hinweis:

Ich entschuldige mich für die ganzen Unannehmlichkeiten. Leider ist dort ein rechtlicher Fehler vorhanden, der nicht so schnell beseitigt werden kann. Diesen haben wir nicht bemerkt!!!!
Zudem haben wir rechtliche Schritte gegen den Vorbesitzer des Projektes eingeleitet, von dem wir dieses übernommen haben.

Die Entschuldigung gilt allen Usern. Alle Rechnungen sind hinfällig und jeder User wird in den nächsten Tagen persönlich von mir angeschrieben, den Betrag nicht zu zahlen.

Quelle: Forum Akte 2010

Eine kurze Überprüfung bestätigte, dass das Portal gratisauto24.de tatsächlich nicht mehr aufgerufen werden kann. Kurz und knapp kann man dort statt dessen jetzt zu lesen: "Momentan ist diese Seite außer Betrieb." Bleibt zu hoffen, dass der Moment noch länger andauernd wird.

25.03.10

Zum "Wiener Karussell" neue Infos angekündigt

Im September 2009 wurde die Redaktion von den Betreibern der damals neuen Webseite wienerkarussell per Email auf diese Seite hingewiesen. Zu dem Zeitpunkt dürften die Macher der Seite wohl schon geahnt haben, dass sie mit ihrer Veröffentlichung in ein Wespennest stechen würden. Sehr brisant sind die dort publizierten Inhalte. Legen sie doch offen, dass hinter den Betrügereien mit Gewinnspielen ein international operierendes Kartell steckt. Über die Auswirkungen für Betroffene der Gewinnspielmafia haben verschiedene Medien (z.B. Akte 2010) in den letzten Monaten häufiger berichtet. Die Veröffentlichungen haben bei den Verantwortlichen der betrügerischen Abzocke anscheinend deutliche Spuren hinterlassen. Das Wiener Karussell verliert wohl an Fahrt und es ist nicht auszuschließen, dass das Firmengeflecht der Gauner neu aufgeteilt und strukturiert wird. Möglicherweise droht auch der Zerfall, denn anscheinend haben auch Behörden schon Ermittlungen aufgenommen.

Nun wenden sich auch noch ehemalige Mitarbeiter des Kartells an die Öffentlichkeit. Die zur (erweiterten) Führungsriege geltenden Insider haben gestern darauf hingewiesen, dass sie ihrerseits zur Aufklärung beitragen wollen. Auf ihrem ganz neuen eigenen Blog betrugskartell.blogspot.com kündigen sie die Veröffentlichung weiterer brisanter Details an.

Heute beginnen wir damit, Nägel mit Köpfen zu machen und läuten den Anfang vom Ende des schweren gewerbsmässigen Betruges der Wiener Bande ein. ...

... werden wir am 27.03.2010 die erste einer Reihe von Veröffentlichungen machen.
Das Thema wird die Struktur des Netzwerkes sein. Von Las Vegas über Südamerika, Südafrika, über Deutschland und die Zentrale in Wien Rotenturmstrasse 13, bis nach Rumänien, wo die Gelder gewaschen werden.

Quelle und mehr Informationen: betrugskartell.blogspot.com

Es dürfte interessant werden, was demnächst an Informationen auf dem Blog zu lesen sein wird.

24.03.10

Gericht urteilt: bei outlets.de keine Zahlungspflicht

Ein weiteres Urteil stärkt die Rechte von Verbrauchern. Das Amtsgericht Leipzig kommt in seinem Urteil (AG Leipzig, Az. 118 C 10105/09 v. 03.02.2010) zu dem Ergebnis, dass es bei den vermeintlichen Kunden von outlets.de nicht zu einem wirksamen Vertragschluss gekommen ist. Deshalb besteht auch keine Verpflichtung, für diesen nutzlosen Dienst zu zahlen.

In dem Fall ging es eigentlich um die Frage, ob outlets.de zahlungsunwilligen Opfern mit einem negativen Schufa-Eintrag drohen darf. Ein Betroffener wollte sich nämlich nicht gefallen lassen, ... und zog vor Gericht.

Das Amtsgericht Leipzig nahm das zum Anlass, sich ausführlich mit der Seite outlets.de zu beschäftigen. Und das Ergebnis war eindeutig: Wer auf der Seite outlets.de seine Daten einträgt, schließt damit keinen wirksamen kostenpflichtigen Vertrag ab - und muss folglich auch nichts bezahlen. ...

... Diese Entscheidung stärkt die Geschädigten. Und sie rechtfertigt unseren Tipp, Rechnungen dieses Anbieters nicht zu bezahlen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Computerbetrug.de

Akte 2010: den Drahtziehern von Online-Downloaden.de auf der Spur

Online-Downloaden und Co. Immer neue Namen für Abo-Fallen im Internet

„Online-Downloaden.de“- aktuell eines der großen Abzockportale in Deutschland. Die Masche ist nach wie vor erfolgreich: Besucher der Seite sollen zahlen – für Programme, die im Netz und vom Hersteller eigentlich frei erhältlich sind, sogenannte Freeware. Der Preis für das Jahres-Abo ist gut getarnt im Kleingedruckten. Zehntausende Anwender sind wieder darauf hereingefallen. Die Drahtzieher spielen ein Versteckspiel, wechseln Adressen und Firmenbezeichnungen schneller, als es den Ermittlern lieb ist. Ein Name fällt in diesem Zusammenhang aber immer wieder: Michael Bardenhagen, Geschäftsführer der Online Downloaden Service Ltd. AKTE-Reporter haben ihn aufgespürt und erstaunliches von ihm erfahren.

Quelle: Sat1 - Akte 2010

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

Abmahn-Gangster-Rapper Bushido verurteilt

Er ist Deutschlands erfolgreichster Rapper und berüchtigt für seine markigen Texte: Hat Bushido (31, "Zeiten ändern dich") große Songteile für seine Hits geklaut? Das Hamburger Landgericht sagt Ja und bestätigte damit die Plagiatsvorwürfe gegen den Berliner Skandalrapper.

Was der von fremdem Eigentum hält, ist auf seiner CD "Geben und Nehmen" zu hören: "Nimm, was du kannst, keiner schenkt dir hier was."

... und damit das Urheberrecht der Original-Komponisten verletzt. Bushido, so entschieden gestern die Zivilkammern acht und zehn des Landgerichts, ist nun zu Schadenersatz verpflichtet und muss vermutlich Tausende CDs schreddern lassen. ...

Wie hoch der Schadenersatz ist, ergibt sich, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf der CDs offengelegt worden sind - auch dazu hat das Gericht Bushido verpflichtet. ...
... Zudem muss Bushido den Autoren 63 000 Euro zahlen,

Quelle und vollständiger Bericht: Hamburger Abendblatt

Der angeblich ja so böse Rapper Bushido lässt bekanntlicherweise ja total gerne Abmahnungen verschicken, um seine künstlerisch wertvollen Werke vor fiesen “Raumordkopierern” zu schützen und ist deswegen vielerorts auch unter den wohlklingenden Namen Abmahn-Gangster-Rapper bekannt.

... wurde eben dieser ehrenwerte Herr Bushido bzw. Anis Mohamed Youssef Ferchichi aufgrund diverser Urheberrechtsverletzungen – sprich Plagiate – verurteilt ...

Quelle und vollständiger Bericht: tutsi.de

23.03.10

Im Kieler Prozess um SMS-Betrug ist kein Ende in Sicht

Sie hofften auf den Traumpartner und wurden abgezockt - per Flirt-SMS für je 1,99 Euro. Ob damit aber tatsächlich 700 000 Handynutzer um mehr als 46 Millionen Euro geprellt wurden, wie die Anklage behauptet, versucht das Kieler Landgericht schon seit einem halben Jahr zu klären. Ein Ende des bundesweit bislang größten Strafverfahrens gegen mutmaßliche Betreiber von SMS-Chats ist nicht in Sicht. Auch ein Deal, wie sonst durchaus üblich in Wirtschaftsstrafsachen, erscheint derzeit abwegig.

.....

Die Verteidiger bezweifeln die Strafbarkeit der Premium-Dienste: ...
... Die Staatsanwältinnen dagegen sehen sich bestärkt durch Urteile aus Flensburg und Braunschweig.

So verurteilte das Flensburger Gericht die Ex-Mitarbeiterin eines Callcenters, das zum Firmengeflecht der Hauptangeklagten gehören soll, wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Bewährungsstrafe. Die Braunschweiger Richter erkannten bei einem 30-Jährigen, der Singles über einen Profi-SMS-Chat abzockte, auf gewerbsmäßigen Betrug. Die Quittung: zweieinhalb Jahre Gefängnis.

.....

Die Mitangeklagten, die ihre Namen für Briefkastenfirmen der Hauptangeklagten hergegeben haben sollen, können auf Einstellung ihres Verfahrens gegen Geldauflagen oder Arbeitsleistungen hoffen. Darüber wollen Anklägerinnen, Verteidiger und Gericht nach Ostern per Absprache befinden. Die Kosten des Prozesses sind nicht absehbar. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Welt online

Umfrage zu unerwünschter Telefonwerbung

Laut Pressemitteilungen der Verbarucherzentralen wollen diese nun den Kampf gegen unerwünschte Telefonwerbung verschärfen und starten haben deshalb eine bundesweite Umfrage gestartet. Betroffene sollten sich diese Gelegenehit nicht entgeghen lassen und an der Umfrage teilnehmen.

Millionen Verbraucher in Deutschland werden täglich durch unerlaubte Telefonwerbung belästigt. Die Verbraucherzentralen wollen es jetzt genau wissen: Sie starten eine bundesweite Umfrageaktion und sammeln Beweise für unerwünschte Telefonwerbung, um die Lücken im gesetzlichen Schutz vor Telefonwerbung zu dokumentieren. Hierfür steht auf der Internetseite www.vz-rlp.de/telefonwerbung und in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ein Beschwerdeformular zur Verfügung.
Seit Anfang August 2009 müssen Firmen, die Werbeanrufe ohne ausdrückliche Einwilligung der Verbraucher tätigen, mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro rechnen. Ferner ist es Werbung treibenden Unternehmen seither nicht gestattet, ihre Rufnummer zu unterdrücken. Firmen, die das nicht beachten, müssen mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro rechnen. Seit gut sieben Monaten sollen Verbraucher also besser vor unerwünschten Telefonanrufen geschützt sein. Doch die Realität sieht anders aus. Die Anrufer lassen sich nicht durch die Androhung hoher Bußgelder abschrecken und probieren es immer weiter. Die Verbraucherzentralen erhalten täglich zahlreiche Mitteilungen, in denen Verbraucher sich über unerwünschte Telefonanrufe beklagen.

Unerlaubte Telefonwerbung lässt sich nur wirksam unterbinden, wenn sie sich für Anbieter nicht mehr lohnt. Seit Jahren fordern die Verbraucherzentralen vom Gesetzgeber, dass am Telefon abgeschlossene Verträge nur gültig werden, wenn der Kunde sie schriftlich bestätigt. Auf die im Gesetz vorgesehene Überprüfung der Wirksamkeit dieser Regelung in drei Jahren wollen die Verbraucherzentralen allerdings nicht warten. Deshalb starten sie jetzt eine bundesweite Umfrageaktion, an der sich auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz beteiligt.
Von Telefonwerbung Betroffene können dieser Forderung durch Ausfüllen des Beschwerdeformulars der Verbraucherzentralen jetzt Nachdruck verleihen. Es steht unter www.vz-rlp.de/telefonwerbung.

Quelle und vollständige: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

22.03.10

Kaffeefahrt-Betreiber kontrolliert und Abzocke verhindert

Mitarbeiter der Landratsämter Dachau und Freising sowie Beamte der Polizeiinspektion Dachau haben eine „Kaffeefahrt“ im Landkreis Dachau kontrolliert – und eine dreiste Abzocke von Senioren verhindert.

Eine real nicht existierende „Gewinnbenachrichtigungszentrale“ mit einer Postfachadresse im niedersächsischen Stuhr lud unter anderem Bürger aus dem Landkreis Freising zur Teilnahme an einer „Frühlingsfahrt mit Musik und Tanz“ in die Landeshauptstadt München ein. Dort, so wurde ihnen in den Einladungsschreiben versprochen, würde sie die Übergabe eines Gewinns in Höhe von 10 000 Euro erwarten.

.....

... stand fest, dass dieses Wanderlager ohne die nach der Gewerbeordnung notwendige Anmeldung bei der Gemeinde durchgeführt wurde.

Zunächst versuchten zwei der Moderatoren, sich der Kontrolle zu entziehen. Als sie bemerkten, dass es keinen Hinterausgang gab, versteckten sie ihre Geschäftsunterlagen in einer Tiefkühlkammer des Gasthauses und sich selbst in einer Küchennische, wo sie von den Ordnungshütern gestellt wurden. Auf den vermeintlichen Gewinn angesprochen, erklärte einer der Moderatoren, dass die Teilnehmer nicht den angepriesenen Geldbetrag gewonnen hätten, sondern lediglich ein Rubbellos, mit dem sie an der Verlosung der 10 000 Euro teilnehmen könnten.

... Die Moderatoren und Veranstalter dieses Wanderlagers erwartet jetzt der Erlass empfindlicher Bußgelder und die Abschöpfung der erzielten Gewinne. Außerdem wird wegen Betrugs ermittelt.

Quelle und vollständiger Bericht: merkur-online.de

Dreiste Abzocke an Hinterbliebenen über öffentliches-sterberegister.de

Bereits im vergangenen Jahr hatte ein Betrüger mit der Masche eines angeblichen offiziellen Bundessterbeanzeigers versucht Hinterbliebene über den Tisch zu ziehen. Die Betroffenen erhielten Rechnungen für die vermeintlich notwendige Veröffentlichung in dem Internetportal „www.bundessterbeanzeiger.de“. Dafür wurde der Gauner im Januar zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten wegen Betrugs verurteilt. Offensichtlich ist die Strafe für Nachahmer nicht abschreckend genug, denn seit Anfang des Monats werden wieder Hinterbliebene mit Rechnungsschreiben für ein Sterberegister belästigt und zur Zahlung aufgefordert. Diverse Medien wurden bereits auf das Thema aufmerksam und berichteten über diese besonders üble Abzocke.

In dem Brief heißt es, dass die Gestorbenen in das spezielle Register eingetragen werden müssen. Der Eintrag soll 89,65 Euro kosten – ein vorgefertigter Überweisungsträger liegt dabei.

Quelle und vollständiger Bericht: Hannoversche Allgemeine

Anscheinend wurden Hinterbliebene quer durch die Republik angeschrieben, denn aus unterschiedlichen Regionen meldeten sich Betroffene.

Zwei Wochen nahm dem Tod ihres Mannes bekam die Witwe Post. 89,95 Euro sollte sie zahlen, um den verstorbenen Ehemann in ein öffentliches Sterberegister eintragen zu lassen.

Absender: ein Postfach in Ludwigshafen. Auch der Überweisungsträger war direkt beigefügt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Ruhr Nachrichten

In einer Pressemitteilung hat auch der Verband unabhängiger Bestatter e.V. inzwischen vor dem betrügerischen Treiben gewarnt.

Warnung vor unseriösen Stergefallanzeigern

Alte Masche-neu aufgelegt
Rechtzeitig zum Frühjahrsbeginn wird eine alte Masche neu aufgelegt. Angehörigen gingen in den letzten Tag vermehrt Rechnungen über 89,95€ für einen Eintrag in ein „Öffentliches Sterberegister“ versandt von einem Peter Hoffmann, der unter der Anschrift „Öffentliches Sterberegister, Postfach 211003 in 67010 Ludwigshafen firmiert. Nach Auskunft der Denic ist der Domaininhaber eine Firma eudistri UG (Mini-GmbH) in Ludwigshafen, vertreten durch Marcel Saleh.
Gegen diesen Betrag erscheint dann unter www.öffentliches-sterberegister.de ein Eintrag der Name,Sterbeort und letzter Wohnort enthält.
Durch die Aufmachung des Anschreibens soll der Eindruck vermittelt werden, es handele sich um ein „amtliches“ Schreiben von Behörden.
Auf unsere Nachforschungen hin, bei Gewerbeamt oder auch Handelsregister waren keine weiteren Informationen erhältlich.

Quelle und vollständige: Pressemitteilung vom Verband unabhängiger Bestatter e.V.

Verantwortlich für dieses betrügerische Geschäftsgebaren ist laut Impressum der Webseite öffentliches-sterberegister.de:

Das Öffentliche Sterberegister ist ein Produkt der:

eudistri UG (haftungsbeschränkt)
Hans Sachs Str. 7
67061 Ludwigshafen

Geschäftsführer: Marcel Saleh
HRB: 61826
Steuernummer:27/666/0183/7
USt-IdNr.: DE267765384
kontakt@eudistri.de

Die eudistri UG ist im Handelsregister des AG Ludwigshafen unter der Nummer HRB 61826 eingetragen. Ebenso der Geschäftsführer Marcel Saleh.

Amtsgericht Ludwigshafen a.Rhein (Ludwigshafen) Aktenzeichen: HRB 61826: Bekannt gemacht am: 04.12.2009 12:00 Uhr

Die in ().
gesetzten Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

01.12.2009

Eudistri UG (haftungsbeschränkt), Ludwigshafen, Hans-Sachs-Straße 7, 67061 Ludwigshafen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.11.2009. Geschäftsanschrift: Hans-Sachs-Straße 7, 67061 Ludwigshafen. Gegenstand: Die Unternehmensberatung mit standardisierten Dienstleistungsprodukten für kleinere und mittlere Unternehmen, - die Personalberatung mit standardisierten Dienstleistungsprodukten für kleinere und mittlere Unternehmen, - der Arbeitsvermittlungsservice für Arbeitssuchende und für kleinere und mittlere Unter-nehmen, - der Betrieb einer Onlineshop Plattform für eigene Consulting Produkte, - der Onlinehandel mit importierten Waren bzw. mit Waren in Lohnfertigung/abfüllung unter eigenen Markennamen und alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Saleh, Marcel Sherief, Ludwigshafen, *14.11.1987, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Quelle: Registerportal

Betroffene sollten die Rechnungen auf keinen Fall zahlen. Stattdessen ist die Erstattung einer Anzeige wegen (versuchten) Betrugs empfehlenswert.

19.03.10

Fingierte Anwaltskanzlei fordert für angebliche Urheberrechtsverletzung

Die Liste der Ferkeleien, die im Internet passieren, ist lang. Jetzt versuchen es Betrüger mit einer neuen Masche, damit sich Beute im Netz verfängt: Eine angebliche Anwaltskanzlei aus Regensburg kommt mit einer E-Mail daher und teilt dem Adressaten mit, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittle. Dieser Fall wurde jetzt der OZ bekannt. Es drohe eine "Klage wegen Urheberrechtsverletzungen pornografischen Materials", heißt es darin. Der "sehr geehrte Herr" habe sich nachweislich strafbar gemacht, ...

Allerdings lässt sich da was machen, verspricht die Kanzlei Knil und Partner ... Mit 100 Euro ließen sich alle Unannehmlichkeiten aus der Welt schaffen.

Selbst für die Polizei ist diese Internetfalle noch neu ... "Auf jeden Fall sollen Betroffene Strafanzeige stellen", ...

Quelle und vollständiger Bericht: Ostfriesen-Zeitung

Die Spenden-Abzocke angeblich gemeinnütziger Vereine

Sie werben mit der Not von Hilfsbedürftigen - und stecken Spenden in die eigene Tasche. Hinter Hilfsorganisationen verstecken sich zahlreiche Betrüger, denn es gibt keine staatlichen Kontrollen - zum Leidwesen der sauber arbeitenden Organisationen. FTD.de zeigt sieben zwielichtige Helfer.

  • Treberhilfe Berlin gGmbH
  • Hatun & Can e.V.
  • Aktion Tier e.V.
  • Bund für Kinderhlfe e.V.
  • Kinder in Not e.V. München und Deutsche Gesellschaft für Tiere und Natur e.V.
  • Kinderkrebsvorsorge e.V.

Quelle und vollständiger Bericht: Financial Times Deutschland

Gratis Seniorenhandy entpuppt sich als Abzocke mit eBooks

Statt sich mit Informationen über Seniorenhandys zu beschäftigen, hat eine Betroffene nun Ärger mit einer Rechnung über 99,- € für ein unerwünschtes eBook. Weil Frau H. ältere Familienangehörige betreut, hatte sie im Internet gesucht und Informationen angefordert. Ein Anbieter schickte ihr dann eine Email mit dem Betreff:

Seniorenhandy Gratis reserviert für .........

Im Inhalt der Email lenkte ein Button sofort die Aufmerksamkeit auf sich.

Klicken Sie auf ok um fortzufahren und das Buch 111 Sparideen mit Gratis Seniorenhandy jetzt anzufordern.

Ein übereilter oder versehentlicher Klick auf den Button führte dazu, dass Frau H. nun in der Kostenfalle gefangen war. Statt eines kostenlosen Seniorenhandys erhielt Frau H. nur kurze Zeit danach eine weitere Email mit einer Zahlungsaufforderung über 99,- €. Allerdings nicht für das vermeintliche Handy sondern für das eBook 111 Sparideen, welches sich im Anhang der Email als PDF-Datei befand.

Die Emails, die Frau H. erhalten hat, haben eine Kontaktadresse, welche auf den Mail-Server der Webseite verbrauchersparideen.de verweist. Die Domain verbrauchersparideen.de leitet dann aber weiter zu der Firmendomain baverlag.de. Verantwortlich laut Impressum der Seite ist die Firma B&A Verlag Berlin mit dem Geschäftsführer Christian Gest.

id=

Mit den gleichen Daten wurden auch die betreffenden Webseiten registriert wie ein Blick in das Whois der Domain verbrauchersparideen.de verrät..

Domain: verbrauchersparideen.de
Nameserver: ns.stratoserver.net.
Nameserver: ns2.stratoserver.net.
  
[licensee]
Type:ORG
Name: B&A Verlag Berlin
Organisation:
Street: Frankfurter Allee 55
City: Berlin
Country: DE
Postal Code: 10247
Phone:
Fax:
Email:
  
[admin]
Type:PERSON
Name: Christian Gest
Organisation:
Street: Frankfurter Allee 55
City: Berlin
Country: DE
Postal Code: 10247

Durch dieses unseriöse Geschäftsgebaren fühlt sich Frau H. über den Tisch gezogen und spricht von Abzocke. Das ist durchaus verständlich und für die Redaktion nachzuvollziehen. Betroffene, denen es ebenso ergangen ist, kann nur geraten werden, sich nicht einschüchtern zu lassen und nicht zu zahlen. Melden Sie diese Vorfälle auf jeden Fall den Verbraucherzentralen bzw. dem Konsumentenschutz.

Schärfere Gesetze gegen Abzocke im Internet gefordert

Wie arglose Nutzer im Netz abgezockt werden: Thomas K. wollte sich nur mal eben schnell ein Programm für seinen Computer aus dem Internet runterladen. Kostenfrei sollte das Ganze sein. Doch zwei Wochen später bekam er die Rechnung: 89 € !

Thomas K. zahlte nicht und liegt seitdem im Dauerclinch mit der Firma. So wie ihm ergeht es immer mehr Internetnutzern. Ob Virenscanner, Routenplaner, Computersoftware all das kann man heute scheinbar kostenlos aus dem Internet runterladen. Doch Vorsicht! Wer nicht aufpasst, kann ganz schnell in der Falle sitzen. Denn hinter manchem auf den ersten Blick kostenlosen Angebot steckt in Wirklichkeit ein teures Abonnement.

Die Tricks der Internetabzocker werden immer raffinierter, doch niemand legt ihnen wirksam das Handwerk. Sind die Gesetze zu lasch?


Quelle: Youtube - AntiAbzockTV

18.03.10

PCWelt berichtet über Abzocke im Web

Die dunkle Seite des Internets

Im Internet werden Sie verführt, belogen und betrogen – wenn Sie nicht aufpassen. Durchschauen Sie die Maschen hinter scheinbar kostenlosen Diensten, lukrativen Jobangeboten und verlockenden Kleinanzeigen, und schützen Sie sich

Lesen Sie in diesem Beitrag

  1. Die dunkle Seite des Internets
  2. Opfer von Abo-Fallen: Nicht immer ist ein Anwalt nötig
  3. Gewinnspiel mit Nachspiel: Ihre persönlichen Daten werden verkauft
  4. iPhone oder iPod gratis: Doch oft gehen die Leute leer aus
  5. (Zu) gute Jobangebote: Dubioser Nebenverdienst
  6. Auto-Schnäppchen: Trickserei mit Treuhandkonto
  7. Auto-Schnäppchen: Auch Verkäufer sind gefährdet

Quelle: PCWelt.de

Angeblich Adeliger belästigt weiter mit Telefon-Abzocke

Ein Lästling am Telefon setzt derzeit verstärkt Verbrauchern zu. Einschlägig bekannt wurde er als "Friedrich von Haber - Vorsitzender der Vereinigung Gewinnspieleintragsdienste", der monatelang rund um die Uhr automatisch anrufen ließ.

Der Nerver von niederem Adel setzte traditions­gemäß auf eine alte Abzock-Masche. Er versprach ein "BMW Coupé inklu­sive Spritgeld und Versicherung für ein Jahr im Wert von 30.000 Euro oder einen Geldpreis in gleicher Höhe". Um an die Gewinne zu gelangen, sollten innerhalb von 48 Stunden seine teuren 0900er-Nummern angerufen werden.

Der permanente Rat der Verbraucherzentrale NRW zu solchem Vorgehen: Einfach auflegen und nicht zurückrufen! Denn mit Telefonnummern, die meist mit zwei Euro pro Minute auf der Telefonrechnung erscheinen, kas­sieren Anbieter gnadenlos ab.

Viele verstoßen zudem gegen geltendes Recht, indem sie – wie Friedrich von Haber – die Rufnummer unterdrücken. Seine rechtswidrigen Anrufe erfolgten obendrein ohne die gesetzlich geforderte Einwilligung der Angerufenen. Zudem fehlte die laut Gesetz zwingende Angabe des Preises der beworbenen 0900er-Nummer.

Zwar hat die Bundesnetzagentur bereits Anfang des Jahres dem Adels­mann mehrere Abzocknummern abgeschaltet, mit denen er auf Kunden­fang war. Doch der Spuk geht weiter. Massenweise melden sich derzeit Geschädigte bei der Verbraucherzentrale NRW, die Haber-Rechnungen von oftmals weit über 50 Euro bezahlen sollen. Dabei hat die Bundes­netzagentur eine Rechnungslegung- und ein Inkasso ausdrücklich verboten.

Quelle und vollständige: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

16.03.10

Abzocke mit falschen Gewinnversprechen

Zahlreiche Gewinnspielveranstalter locken mit attraktiven Preisen wie teuren Reisen, Autos oder Bargeld. Die tatsächlichen Chancen auf einen Gewinn sind allerdings meist sehr gering. Zudem gibt es eine Reihe unseriöser Anbieter, die mit falschen Gewinnzusicherungen arbeiten, um so Profit zu machen.

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

Endlich: Klatsche für Olaf Tank vom Gericht

Das Amtsgericht Marburg hat dem Osnabrücker Rechtsanwalt Olaf Tank in die Suppe gespuckt. Tank macht sich der Beihilfe zu einem versuchten Betrug schuldig, wenn er Opfern von Abzocker-Seiten im Internet das Geld abknöpft.

.....

Das Gericht bewertete die Abo-Seiten wie opendownload.de als Täuschung und versuchten Betrug. Wer die Seite nutzt, geht ein zweijähriges Abonnement für 192 Euro ein. ...

Dem Rechtsanwalt Olaf Tank müsste als Organ der Rechtspflege klar sein, dass es sich um versuchten Betrug handele. Deshalb mache er sich der Beihilfe schuldig, wenn er das Inkasso betreibe.

Das Urteil ist hier in der Neuen Juristischen Wochenschrift als Urteil der Woche veröffentlicht worden.

Quelle und vollständiger Bericht: neueOZ - Osnabrücker Zeitung

Vorsicht: Onlineauktionen mit Risiko und Geld-weg-Garantie

Der neuste Trend bei Onlineauktionen ist nicht risikolos: Waren werden zum Teil zu Schnäppchenpreisen angeboten. Der Nutzer kauft Gebote oder Zeit und setzt diese ein. Bekommt ein anderer den Zuschlag, hat der Nutzer das eingesetzte Geld verloren.

Quelle und Video: ZDF - WiSo

SWR berichtete über unberechtigte Abbuchungen

Monat für Monat wird vom Konto Geld abgebucht. Angeblich für einen Handyvertrag bei T-Mobile, den es jedoch gar nicht gibt. Jede Lastschrift muss man einzeln zurücküberweisen lassen, was extrem lästig ist. Die Bank sagt jedoch, anders sei das nicht möglich. Entweder müsse das Konto für alle Lastschriften gesperrt werden oder für keine. Wie ist es überhaupt möglich, dass jemand ohne Einzugsermächtigung von einem fremden Konto abbuchen lässt?

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

Ermittlungen gegen Betreiber von betrügerischem Reisebüro

Das Reisebüro aus Berlin ist bereits geschlossen und beim Aufruf der Webseite erfährt der Leser nur, dass diese zum Verkauf ansteht. Anfang März hatte die Berliner Polizei noch in einer Pressemitteilung davor gewarnt, dass die betrügerischen Aktivitäten möglicherweise weiter betrieben würden.

Polizei warnt vor betrügerischem Reisebüro

Das für Betrugstaten bei Reisebüros zuständige Kommissariat beim Landeskriminalamt ermittelt seit Jahresbeginn wegen des Verdachts des Betruges im Zusammenhang mit der Durchführung von Flugreisen.

Insbesondere handelt es sich bei dem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren um Flüge nach Mittel- und Südamerika. Dringend verdächtig sind ein 58-Jähriger und dessen 52-jährige Komplizin, die das Continental Reisebüro in Charlottenburg führten. Bislang sind bei Polizei und Staatsanwaltschaft etwa 60 Strafanzeigen eingegangen. Die von den Reisenden geleisteten Zahlungen wurden nicht an die Fluggesellschaften weitergeleitet. Somit konnten die Urlauber ihre Reisen entweder nicht antreten oder mussten die Kosten noch einmal begleichen. Der Schaden beziffert sich mittlerweile auf rund 127.000 Euro.

Nach aktuellen Erkenntnissen wird trotz der Schließung des Reisebüros über die Internetseite www.continentalreisen.com weiter versucht, Kunden zu gewinnen. Die Polizei warnt eindringlich vor der Benutzung der entsprechenden Angebote.

Quelle: Pressemeldung - Polizei Berlin

Polizei warnt vor Kaffeefahrt-Abzocke

In diesen Tagen landen wieder Einladungen der "Ziehungszentrale Ost" des Veranstalters Gesund & Vital aus Stettin in den Briefkästen gutgläubiger Bürger.

Die Polizeiinspektion Neustrelitz macht jedoch darauf aufmerksam, dass diese Firma von der Verbraucherzentrale Hamburg in der Liste der "unseriösen Firmen" geführt wird.

Auf die Unseriosität dieser Einladungen deuten nicht nur die vielen Rechtschreibfehler hin.

Ein Wesenberger Bürger erhielt eine Gewinnbenachrichtigung, die er am 16.03.2010 in Mirow auf einer Veranstaltung in Empfang nehmen solle. Jedoch ist dieser Bürger bereits 1998 verstorben.

Es verbergen sich Werbeverkaufsveranstaltungen dahinter. Wer tatsächlich einen Kaufvertrag abschließt, hat oft schlechte Karten. Erfolgt zu Hause das böse Erwachen, ist der Widerruf aufgrund unkorrekter Anschriften nicht mehr zustellbar.

Die Verbraucherzentrale rät zur Vermeidung derartiger Überraschungen zur Ignorierung dieser Einladungen und Entsorgung im Papierkorb.

Quelle: MVregio

Verfassungsbeschwerde gegen Elektronischen Entgeltnachweis

Beteiligen Sie sich an der Verfassungsbeschwerde gegen ELENA!

Mit dieser Verfassungsbeschwerde wollen wir ELENA, den “Elektronischen Entgeltnachweis” kippen. Wir wollen erreichen, dass die zentrale Datenbank mit sensiblen Arbeitnehmerdaten gelöscht wird. Zeigen Sie der Politik und dem Verfassungsgericht, dass auch Sie eine Vorratsdatenspeicherung Ihrer Arbeitsstunden, Krankheitstage, Urlaubstage, etc. ablehnen!

Zur Petition: FoeBud.org

15.03.10

Wenn Web-Kino plötzlich Eintritt kostet

Kino.to: Ein prominenter Lockvogel

Streaming-Sites für brandneue Kinofilme und Serien sind heute aus der Internetlandschaft ebenso wenig wegzudenken wie Filesharing-Portale. Im deutschsprachigen Raum hat sich besonders Kino.to als zuverlässige Instanz hervorgetan. Hier laufen Hollywoodstreifen oft schon Wochen vor ihrer offiziellen Premiere. Doch jetzt schlagen die Verbraucherzentralen Alarm: Für ungeübte Nutzer kann der Besuch auf der Gratis-Seite nämlich schnell horrende Kosten nach sich ziehen.

Adrian Fuchs ist seit langem Experte für die Tricks der Abzocker-Branche. Auf abzocknews.de berichtet er tagesaktuell über die neuesten Entwicklungen in Sachen Kostenfallen im Internet. Wir sprachen mit ihm über Abo-Fallen auf Kino.to, und wie man sich davor schützen kann:

Zum Interview: Pirate Play

14.03.10

Lotto-Betrüger plündern Konten von Senioren

Die Abzocke insbesondere von Senioren hat in Hagen massiv zugenommen. Mindestens fünf Fälle landen jede Woche auf den Schreibtischen der Berater der Hagener Verbraucherzentrale. Dabei liegen die Schäden oft jenseits der 1000-Euro-Marke.

.....

Mit einem vermeintlichen Anruf eines Verlags, bei dem die ältere Dame schon seit 30 Jahren Bücher bestellt, fing alles an. „Man hat mir angeboten, an einer Lotterie teilzunehmen”, erzählt sie, „anfangs war ich skeptisch. Aber weil es nur 22 Euro im Vierteljahr kosten sollte, habe ich zugestimmt.”

Die Seniorin gibt ihre Kontodaten preis und löst damit eine Lawine aus, der sie erst nach fast einem Jahr mit Hilfe ihrer Bank und der Verbraucherzentrale wieder Herr wird. Mehr als 30 Firmen greifen auf ihr Konto zu, buchen Beträge ab. „Mehr als zehnmal klingelte pro Tag das Telefon. Immer wieder waren Mitarbeiter von Lotteriegesellschaften dran. ...

Dahinter steckt ein Handel mit Daten, mit dem dubiose Unternehmen Kasse machen. „Kontoverbindungen werden verkauft”, sagt Birgit Oleg-Flender. „Und im Prinzip brauche ich nicht mehr als einen Namen, eine Bank und eine Kontonummer und kann abbuchen lassen. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Der Westen

Betrüger bleibt Prozeß fern, Gericht erläßt Haftbefehl

Vor dem Schöffengericht in Sangerhausen ist Mittwoch ein Prozess gegen einen mutmaßlichen Millionenbetrüger geplatzt. Der heute 28-Jährige soll vor zwei Jahren versucht haben, ein Mobilfunkunternehmen um insgesamt 1,51 Millionen Euro zu erleichtern. Mittwoch erschien der Angeklagte aber nicht, so dass die Verhandlung nicht stattfinden konnte.

.....

Der Angeklagte ist bereits dreimal wegen Eigentumsdelikten vorbestraft. Zuletzt hat er vom Amtsgericht in Magdeburg eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten erhalten. Bei einer erneuten Verurteilung droht ihm nun ein Gefängnisaufenthalt. Gegen den 28-Jährigen liegen bereits drei Haftbefehle vor. Das Gericht stellte Mittwo einen vierten aus. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Naumburger Tageblatt

Vanus Ltd. nun im Handelsregister eingetragen

Als wir im Dezember 2009 erstmals über die Downloadabzocke von der Phantomfirma Vanus Ltd. berichteten, konnte in keinem Handelsregister eine entsprechende Eintragung zu der Firma gefunden werden. Zu dem Zeitpunkt durfte demnach davon ausgegangen werden, es würde sich bei der Vanus Ltd. um ein Phantomunternehmen handeln. Dieser erste Eindruck kann nun als unzutreffend bezeichnet werden. Ein paar Tage nach der Veröffentlichung unseres Beitrags wurde der Eintrag im britischen Handelsregister vorgenommen. Kein Wunder also dass eine Vanus Ltd. im britischen Handelsregister nicht auf Anhieb gefunden werden konnte. Die Firma wurde erst im Dezember umbenannt. Unter der angegebenen Company No. 06263082 findet man derzeit auch noch den vorherigen Namen.

VANUS MANAGEMENT LIMITED
5 JUPITER HOUSE, CALLEVA PARK
ALDERMASTON
READING
BERKSHIRE
RG7 8NN
Company No. 06263082

Previous Name
HOARD XV LIMITED
Date of change
16/12/2009

Ganz neu ist auch die vor wenigen Tagen bekannt gewordene Eintragung im deutschen Handelsregister. Beim Amtsgericht Jena wird die Vanus Ltd. & Co. KG geführt unter der Nummer HRA 501738.

Amtsgericht Jena Aktenzeichen: HRA 501738: Bekannt gemacht am: 10.03.2010 12:00 Uhr

Die in ().
gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

03.03.2010

Vanus Ltd & Co. KG, Eisenach, Werneburgstraße 11, 99817 Eisenach.Kommanditgesellschaft. Firma geändert, nun: Geschäftsanschrift: Werneburgstraße 11, 99817 Eisenach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Firma geändert, nun: Persönlich haftende Gesellschafterin: Vanus Management Limited, Aldermaston Reading, Berkshire/Großbritannien (Companies House, Cardiff/Großbritannien, Company No. 06263082), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Sitz ist von Berlin ( Amtsgericht Charlottenburg HRA 42954 B) nach Eisenach verlegt. Die Firma ist geändert.

Bemerkenswert ist hier besonders der Firmensitz. An der gleichen Adresse befindet sich die CBS Collect Billing Solutions GmbH des Herrn Christian Riebold. Schon im Januar hatten wir auf unsere Frage Wer mahnt da für mix-download.com? als Antwort die CBS Collect Billing Solutions GmbH ausmachen können. Anscheinend Tatsächlich ist laut Auszug aus dem britischen Handelsregister ist Christian Riebold auch bei der Vanus Management Ltd. verantwortlich. Auch wenn in den whois-Daten der von der Vanus Ltd. betriebenen Webseiten ein anderer Name genannt wird.

Owner Contact:
   Brad Sinston
   Vanus Ltd.
   Jupiter House 5
   Aldermaston Reading Berkshire, RG78NN, GB
  
   Punycode Name:  freewaresammlung.net
   Unicode Name:   freewaresammlung.net
   
   Admin Contact
      Brad Sinston
      Vanus Ltd.
      hostmaster@ im NetzJupiter House 5
      Aldermaston Reading Berkshire, RG78NN, GB
      phone: +44.8004563463

Bei dem Namen Brad Sinston handelt es sich wahrscheinlich um ein Fake. Auch jetzt ist dieser Name dem britischen Handelsregister unbekannt. Aber dafür ist dort ja Christian Riebold als Director eingetragen.

Es darf damit gerechnet werden, dass noch einiges an Abofallen von dem Verein im Netz zu finden sein wird. Das Portal downloadkoenig.com teilt sich die IP mit den folgenden Domains:

  • freewarekick.net
  • adventskalender2009.com
  • behoerden-dokumente.com
  • bestadmarketing.com
  • downloadkoenig.com
  • fahrpruefung-online.org
  • fahrpruefungonline.org
  • fahrschule-im-netz.org
  • fix-downloaden.com
  • freeware-live.im
  • freeware-power.im
  • freeware111.com
  • freewarekick.com
  • freewarelad.org
  • freewarepark.biz
  • freewaresammler.net
  • freewaresammlung.net
  • geld-abcashen.eu
  • geld-verdienst.net
  • germancashreport.com
  • iphonegewinner.com
  • kohlebeziehen.eu
  • ladjetztrunter.org
  • loads-direct.net
  • loads-direct.org
  • loads001.net
  • luxusbox.info
  • mein-adventskalender.net
  • mix-download.com
  • online-fahrpruefung.com
  • partnerserver.net
  • probenhimmel.com
  • reichtum-abcashen.eu
  • routenplaner1.com
  • schnell-viel-verdienen.eu
  • swissmoneyreport.net
  • tarainform.com
  • tdns.to
  • virenschutz-download.info
  • virenschutz-downloaden.info
  • virenwarnungrunterladen.info

Betrüger mißbrauchen Namen der Bundesnetzagentur

Unternehmen täuschen Verbraucher durch angebliche Kooperation mit Bundesnetzagentur

Bundesnetzagentur rät Verbrauchern zu sorgfältigem Umgang mit persönlichen Daten

In letzter Zeit werben Unternehmen schriftlich und telefonisch mit dem falschen Hinweis, Mitarbeiter oder Kooperationspartner der Bundesnetzagentur zu sein. Dabei versprechen die Unternehmen, Datenmissbrauch kostenpflichtig zu bekämpfen. Häufig werden die Verbraucher hierbei aufgefordert, ihre Bankverbindungsdaten zu nennen, damit das Entgelt für eine Dienstleistung abgebucht werden kann. Mit der Nennung der Bundesnetzagentur als Kooperationspartner soll offenbar der Anschein von Seriosität erweckt werden. Verbraucher sollen zur Herausgabe sensibler Daten und zu Geldzahlungen animiert werden.

Aktuell liegen der Bundesnetzagentur z. B. Schreiben vor, in denen eine Firma VDS-24 (Verbraucher Datenschutz-24), Postfach 281, Hofstraße 1, 40723 Hilden, wahrheitswidrig behauptet, Kooperationspartner der Bundesnetzagentur zu sein. Für einen jährlichen "Servicebeitrag" in Höhe von 69 Euro sollen Verbraucher angeblich vor Datenmissbrauch geschützt werden. Beschwerden der Verbraucher über Werbeanrufe würden an die Behörde weitergeleitet. Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass ein solches Kooperationsverhältnis weder mit VDS-24 noch mit sonstigen Dienstleistern besteht. Sowohl das Unternehmen VDS-24 als solches als auch die für VDS-24 handelnden Personen sind der Bundesnetzagentur nicht bekannt. Außerdem stellt die Bundesnetzagentur ausdrücklich klar, dass sich bei unverlangten Werbeanrufen jeder Verbraucher unmittelbar und direkt an die Behörde wenden kann. Hierbei ist er nicht auf eine kostenpflichtige Weiterleitung seines Anliegens durch Dritte, z. B. private Dienstleister, angewiesen.

Die Bundesnetzagentur bittet auch zukünftig um Mitteilung vergleichbarer Täuschungssachverhalte, um angemessen reagieren und ggf. auch rechtliche Schritte einleiten zu können. Wichtig sind dabei vor allem Informationen, die der Identifizierung der handelnden Personen dienen, wie z. B. Name und eventuell mitgeteilte Kontaktdaten. ...

Quelle: Pressemitteilung der Bundesnetzagentur

12.03.10

Kaffeefahrt-Opfer klagte versprochenen Gewinn ein

Wer einen Gewinn verspricht oder in Lockbriefen auch nur so tut, muss trotzdem zahlen. Das gilt auch für Kaffeefahrten-Veranstalter: Ein Händler hat einem 64-jährigen Teilnehmer jetzt zähneknirschend 1508,90 Euro überwiesen.

Die Beharrlichkeit hat sich gelohnt. Der versprochene "Bargeldregen" ist tatsächlich auf dem Konto von Gerhard Raith aus Remseck eingegangen. 1500 Euro, plus 8,90 Euro, die Raith für das angeblich kostenlose Mittagessen ausgeben musste. Gezahlt hat ein 37-jähriger Kaffeefahrten-Veranstalter, der mit Gewinnbriefen zu einer Verkaufsausflugsfahrt gelockt hatte - freilich nicht aus eigener Einsicht. Sondern weil die 4. Zivilkammer des Landgerichts Stuttgart ein richtungweisendes Urteil (Aktenzeichen 4S232/09) gefällt hat.

.....

Ein NRC-Vertrieb mit Postfach in Cloppenburg hatte Tausenden in der Region Stuttgart einen "Bargeldregen" von 1500 Euro versprochen. Die Teilnehmer landeten in Gasthöfen ..., wo unter anderem Frank C. wartete, Inhaber einer Vertriebsfirma aus Emden. Unter dem Namen Frank von Liechtenstein bietet er auf seinen Touren Wundermittel für Gelenke an. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Stuttgarter Nachrichten

Update zu: Abofallen bei Premium-SMS

Nach der Veröffentlichung eines Berichts in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift test über Abofallen beim leichtfertigen Herunterladen von Klingeltönen und Bildern, hatte ein namentlich erwähnter Anbieter seinen Internetauftritt verändert. Aus dem Grund hat die Stiftung Warentest auf ihrer Webseite ein entsprechendes Update publiziert.

Update: Abofallen bei Premium-SMS

Akte 2010 holte Gelder von Kontoabzockern zurück

Großer Schlag gegen Kontoabzocker:
AKTE-Reporter holen 16.000 Euro zurück!

Seit Wochen berichten wir über regelrechte Konto-Plünderungen durch Gewinnspiel-Firmen. Hunderte Betroffene meldeten sich bereits in unserer Redaktion. Heute kann AKTE endlich einen großen Schlag gegen die Kontoabzocker vermelden! Für Christina C., konnten 4.000 Euro zurückgeholt werden, vor Monaten dreist von ihrem Konto per Lastschrift abgezockt. Noch mehr Grund zur Freude hat Inge M. aus Hamburg. Längst hatte sie die 12.500 Euro abgeschrieben, die ihr im Lauf der vergangenen zwei Jahre abgeluchst wurden. Jetzt hat AKTE zusammen mit einem Rechtsanwalt Druck gemacht: Die Hausbank hat nahezu die komplette Summe zurückerstattet. Nicht ein einziges Gewinnspiel-Unternehmen hat Einspruch eingelegt. Und immer öfter melden sich reumütige Aussteiger, berichten über Ihre Erfahrungen „hinter den Kulissen“.

Akte 20.10 weiter auf den Spuren der Gewinnspiel-Mafia

Quelle: Sat1 - Akte

Quelle: Youtube - AntiAbzockTV

11.03.10

Anwalt von Abzockern zu Schadensersatz verurteilt

Nachdem das Amtsgericht Karlsruhe im August 2009 bereits Katja Günther zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt hat, gibt es ein weiteres, richtungweisendes Urteil gegen Betreiber von Nutzlosdiensten und Abofallen. In dem nun bekannt gewordenen Verfahren hat den Anwalt (Olaf Tank?) des Betreibers von opendownload.de das gleiche Schiksal ereilt wie im vergangenen Jahr der Anwältin Katja Günther. Auch das Amtsgericht Marburg sieht in der unrechtmäßigen Forderung eine Beihilfe zum Betrug.

Nun hat auch das AG Marburg den Prozessbevollmächtigten eines Abofallen-Betreibers wegen Beihilfe zum versuchten Betrug auf Schadensersatz verurteilt. Ausführlich erklärt der Richter in seinem Urteil, warum ein Portal wie opendownload.de, das unter einem versteckten Hinweis auf ein entgeltliches Abonnement kostenfreie Downloads anbietet, den Interessenten täuscht, um sich einen rechts­widrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Beklagte zu 2) hätte als Rechtsanwalt und Organ der Rechtspflege erkennen müssen, dass er für den Abofallenbetreiber eine offensichtliche Nichtforderung geltend macht.

Quelle: rsw.beck.de

10.03.10

NDR-Markt über die Maschen bei Kaffeefahrten

Die Angebote, die vor allem Senioren locken sollen, sind bekannt: ein schöner Ausflug, meist mit dem Bus, manchmal auch mit einem Schiff, Kaffee und Kuchen. In den Einladungen zu einer Kaffeefahrt ist zudem etwa von "Gratis-Geschenken" die Rede und die Teilnehmer sollen dafür angeblich kein Geld bezahlen. Manchmal wird in einer persönlich adressierten Einladungs-Postkarte ein Preis versprochen, den der Empfänger angeblich gewonnen haben soll. Solche Aussagen sind aber nur dann erlaubt, wenn sie am Ende tatsächlich eingelöst werden. So steht es im Paragraf 661a des Bürgerlichen Gesetzbuches.

.....

Zwar ist das Angebot an Produkten häufig recht groß, doch die Qualität ist selten gut. Viele der angeblichen Schnäppchen sind "überteuert", "von minderer Qualität" oder "nutzlos" - das ist seit Jahren bekannt. Verbraucherschützer vertreten die Ansicht, dass es keine wirklich seriösen Kaffeefahrten gibt. Auch Markt hat mehrfach über diese Form der Bauernfängerei berichtet. ...

Quelle und vollständiger Bericht mit Video: NDR Fernsehen - Markt deckt auf

Vor telefonischen Gewinnversprechen warnen die Verbraucherzentralen

Gewinn eines Cabrios versprochen und dann abgezockt

Unter dem Vorwand, dass sie ein BMW-Cabrio gewonnen hätten, forderten "Friedrich von Haber" und "Carmen Götz" die Verbraucher zu einem teuren Rückruf auf. Betroffene haben der Verbraucherzentrale Bayern kürzlich Telefonrechnungen vorgelegt, wonach die Kosten für den Anruf bei der 0900-Nummer bis zu 70 Euro betrugen.

Kein Zweifel besteht, dass der Anbieter, gegen den die Bundesnetzagentur inzwischen vorgegangen ist, mit der teuren Telefonnummer gnadenlos abzocken wollte. Die Verbraucherzentrale Bayern rät, die Kosten dieses Telefonats keinesfalls zu bezahlen.

Die Bundesnetzagentur hat die beworbenen Rufnummern abgeschaltet sowie ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot verhängt. Das bedeutet, dass der jeweilige Telekommunikationsanbieter die angewählten Nummern nicht mehr abrechnen darf.

Wem der Anruf dennoch in Rechnung gestellt wird, muss innerhalb von acht Wochen widersprechen. Die Verbraucherzentrale Bayern empfiehlt, die Rechnung dann abzüglich dieses Betrages zu begleichen. ...

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern

Schon im Februar berichtete DerWesten.de unter dem Titel: "Glücksbote nur ein mieser Betrüger" über diese betrügerische Form der Abzocke.

... „Auch die teure Telefonnummer hatte der Mann so raffiniert betont, dass man sie als solche nicht so schnell erkennt – das war ein Abzock-Versuch.” Die Masche ist der neueste Streich von Betrügern, die mit den so genannten 0900er-Premiumdiensten ihr Geld machen. Bei der Verbraucherzentrale sind in den vergangenen zwei Wochen 80 Beschwerden über den Glücksboten „Friedrich von Haber” eingetrudelt. „Der hat seit vorgestern auch eine Kollegin namens Carmen Götz, die genauso vorgeht”, erklärt Peter Lindackers von der Verbraucherzentrale. Bislang waren es immer Bandansagen, die auf eine 900er-Nummer verwiesen. Der Anruf kostet dann maximal drei Euro pro Minute oder 30 Euro einmalig. „Dass da ein echter Mensch spricht, ist neu – lohnt sich aber für die Betrüger. So ein anschließendes Gespräch dauert meist 20 bis 30 Minuten”, erklärt der Experte. Mache also 60 Euro Gewinn ...

Quelle und vollständiger Bericht: DerWesten.de

Auch Akte 2010 berichtete im Februar bereits über die Abzocke mit teuren 0900er Runummern.

Die Abzocke mit den teuren 0900 Rufnummern. Eigentlich nichts Neues und doch fallen immer wieder Menschen darauf herein.

So massenhaft, wie in den vergangenen Tagen, wurden die Deutschen mit diesen vermeintlichen Gewinnspiel-Hotlines noch nie belästigt.
Ein Audi Cabriolet wird als Gewinn versprochen. Unsere Reporter machen den Test, wählen die teure Nummer des Gewinnspiels. Ob wir wirklich ein Cabriolet gewonnen haben? Sie dürfen gespannt sein .. AKTE 09 über teure Gewinne!

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

StA Essen ermittelt gegen Gewinnspielabzocker

Die Staatsanwaltschaft Essen und die Gelsenkirchener Kripo ermitteln seit Monaten in einem umfangreichen Betrugsverfahren. Im Visier: Alphascout, ein Gewinnspiel-Anbieter aus der Altstadt. .....

Im zuständigen Kriminalkommissariat 12 geht man davon aus, dass von Alphascout in 18 190 Fällen von Konten Geld abgebucht wurde. „Wir haben eine ganze Reihe Strafanzeigen von Geschädigten vorliegen“, sagt die Essener Oberstaatsanwältin ...

Die Recherche der Ermittler ist schwierig: Wechselnde Firmennamen und -sitze gehören zum Gewinnspiel-Geschäft. Gelsenkirchener Kriminalbeamte fahndeten – auch mit Aufrufen zur Kontaktaufnahme – in Internet-Foren nach Insider-Informationen und Zeugen, spürten auch dort Opfern nach. ...

Andernorts läuft offensichtlich auch das Geschäft weiter. Alphascout24 wirbt nun im Internet für Gewinnspiele. Teilnahmegebühr: 48 Euro pro Monat. Die vermutlichen Macher: siehe oben

Quelle: der Westen

Köderseite für Online-Casinos mit dem Schwarzen Schaf ausgezeichnet

Bei der monatlich stattfindenden Verleihung des Negativ-Preises Das schwarze Schaf musste sich die Initiative der OpSec Security GmbH im Februar mit dem Thema Online-Casino befassen. Es gibt zwar schon mehr als genügend Spam-Emails um auf die Casinomasche mit Geld-weg-Garantie hinzuweisen. Nun kommen noch dubiose Köderseiten dazu, die den Usern vermeintliche Gewinne garantieren wollen. Eine solcher Seiten ist die von einem Dr. Norbert Wintersiegel betriebene Domain wohlstand-heute.com, welche mit dem Negativ-Preis für die dreisteste Rechtsverletzung im Internet ausgezeichnet wurde.

Unseriöse Werbeversprechen für angeblich schnellen Wohlstand

Anbieter: wohlstand-heute.com

Vorgang: Auf seiner Homepage wohlstand-heute.com gibt Dr. Norbert Wintersiegel Verbrauchern Tipps, wie sie in Online-Kasinos durch Tricks bzw. seine 5-Step-Gap-Methode risikolos täglich 400 bis 600 Euro verdienen können. Da sein Vorgehen jedoch äußerst unseriös ist und seine Werbebotschaft eine dreiste Rechtsverletzung darstellt, verleiht ihm OpSec Security stellvertretend für ähnlich agierende Seitenbetreiber den Negativ-Preis „Das Schwarze Schaf“ für den Monat Februar.

Die Masche des Schwarzen Schafes: „Online Geld verdienen! 100% garantiert! Bis zu 3000 Euro pro Woche online verdienen!“ – Mit diesen Versprechen wirbt Dr. Norbert Wintersiegel, laut eigenen Aussagen ehemaliger Chefentwickler der Deutschen Börse AG, auf seiner Website wohlstand-heute.com. Auf der Startseite fordert er Verbraucher auf, sich kostenlos und unverbindlich mit Name und E-Mail-Adresse einzutragen, um zu erfahren, wie man von seinem eigens entwickelten mathematischen Algorithmus profitieren und täglich garantiert 450 Euro verdienen kann. Verbrauchermeldungen zufolge erhält man nach der Registrierung Informationen zu der so genannten 5-Step-Gap-Methode, mit deren Hilfe man bei einigen von Wintersiegel getesteten Online-Kasinos Lücken ausnutzen bzw. diese Kasinos „überlisten“ und somit täglich 400 bis 600 Euro gewinnen kann. Als Dankeschön für diesen Tipp wünscht sich der Betreiber lediglich eine kleine Spende („Spenden Sie einfach 5% ihres erwirtschafteten Gewinns aus diesem Projekt an uns, und helfen Sie somit Wohlstand-heute.com weiterhin finanzierbar zu bleiben.“, Auszug aus der Homepage). Für einen seriösen Anschein sorgt ein Banner von Focus Money mit dem Schriftzug „Es funktioniert!“. Laut eines Forenbeitrags hat das Wirtschaftsmagazin jedoch nie der Nutzung seines Logos für diese Werbung zugestimmt und auch keine derartige Empfehlung gegeben. Ob man mit Hilfe dieser 5-Step-Gap-Methode wirklich Geld gewinnen kann, scheint mehr als zweifelhaft. Viele Internetseiten decken diese Methode als einfache Wahrscheinlichkeitsrechnung auf, die nicht dazu geeignet ist, risikolos Geld zu verdienen. Verschiedener Forenbeiträge zufolge scheint es dem Betreiber der Seite wohlstand-heute.com darum zu gehen, User auf bestimme Kasino-Websites zu locken und damit Geld zu verdienen. Durch Täuschung wird bei dem Verbraucher der Irrtum erweckt, er hätte einen Vorteil bzw. bessere Chancen beim Spiel in den Online-Kasinos. Somit wird er dazu verleitet, eine für ihn möglicherweise nachteilige Vermögensverfügung zu treffen, denn bei Kenntnis der tatsächlichen Gewinnchancen würde er höchstwahrscheinlich nicht spielen. Dies würde den Tatbestand des Betrugs erfüllen.

Quelle: Das Schwarze Schaf im Februar 2010