28.02.10

Proinkasso: Urteil wegen Versand unverlangter Emails

Aus aktuellem Anlass, Stefan Strassburg´s Proinkasso GmbH verschickt wieder seine Mahnschreiben, Drohschreiben, Inkasso Schreiben an zahllose Empfänger, stelle ich meinen Vorfall wg. unverlangter Werbe E-Mails mit dem Inhalt unberechtigter Forderungen für die Nutzlos-/Abzockbranche dar und zeige auf,

wie man sich gegen Proinkasso GmbH wehren kann.

Quelle und vollständiger Beitrag: www.maier.de

Zu Proinkasso ist festzuhalten:

  • Proinkasso versendet E-Mail mit Forderungen / Drohungen für Nutzlos- /Abzockfirmen.
  • Proinkasso versendet E-Mail an fast beliebige E-Mail Adressen, die Proinkasso angeblich von Firmen der Nutzlos- / Abzockbranche bekommt.
  • Proinkasso ignoriert Unterlassungsaufforderungen.
  • Proinkasso handelt gegen Aufforderungen zur Unterlassung von E-Mail Sendungen.
  • Proinkasso ist der Meinung rechtmäßig zu handeln (ein Irrtum wie man später sieht).

Das Landgericht Hanau stellt dazu, mit Urteil gegen Proinkasso vom 22.07.2009 (Az. 1 O 649/09) zu Recht fest:

  • Denn dem Verfügungskläger steht der geltend gemachte Unterlassungsanspruch als sogenannter quasinegatorischer Abwehranspruch aus den §§ 1004 Abs. 1, 823 Abs. 1 BGB zu

  • Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. Urteil vom 17.07.2008 - I ZR 197 aus 2005 - zitiert nach Juris) ist Werbung jede Äußerung bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs mit dem Ziel, den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen zu fördern.

  • ...stellen E-Mails, die trotz Widerspruchs unaufgefordert wiederholt und einem Dritten übersandt werden, eine Beeinträchtigung dessen eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes dar, die der Betroffene nicht hinnehmen muss.

  • Hier ist es Aufgabe der Verfügungsbeklagten, sicherzustellen, dass die offenbar für eventuelle Schuldner gedachten Zahlungsaufforderungen auch die richtige Adresse erreichen. Wie das Landgericht Berlin in seiner Entscheidung vom 13.03.2007 - 15 O 821/06 - zitiert nach Juris) zu Recht entschieden hat, liegt auch dann in der Übersendung der E-Mail - ohne mit dem Empfänger im geschäftlichen Kontakt zu stehen und ohne seine Anforderung oder Zustimmung - ein unmittelbarer Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht vor, wenn der Empfänger seine E-Mail-Adresse so programmiert hat, dass sie alle E-Mails unabhängig von der vor dem „@" vorangesteilten Bezeichnung aufnimmt.

  • ...die Verfügungsbeklagte aber durchaus in der Lage wäre, nur solche E-Mails zu versenden, die auch richtig adressiert ist. Die Tatsache, dass ihre Kunden ihr falsche E-Mail-Adressen zur Verfügung stellen, entlastet sie nicht.

  • Denn als Versender der E-Mails trägt die Verfügungsbeklagte das Risiko, an einen nicht mit der Übersendung einverstandenen Inhaber einer E-Mail-Adresse zu senden. Es mag zwar sein, dass die Prüfung der Richtigkeit und Vollständigkeit der E-Mail-Adressen im Einzelfall mit erheblichem Aufwand verbunden ist, doch ist es allein das Geschäftsrisiko derVerfügungsbeklagten, die ihrerseits in der Lage wäre, von ihren Kunden entsprechend richtige Angaben zu fordern oder aber in soichen Fällen auf den E-Mail-Verkehr ganz zu verzichten. Es gibt ja schließlich auch noch andere Kommunikationswege.

Weitere Infos, Links und das Urteil finden Sie auf der Webseite von www.maier.de

Das Gelbe Branchenbuch mit neuer Abzock-Welle

Jetzt, im Februar 2010, gibt es offenbar eine neue Welle vom Gelben Branchenbuch. Wieder werden mittelständische Firmen, Freiberufler und offenbar, wenn ich meinen Website-Statistiken Glauben schenken darf, auch börsennotierte Unternehmen angeschrieben. Die Masche ist die Gleiche. Das Gelbe Branchenbuch teilt in der Mail mit, man informiere “gemäß §33 des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes” über den Eintrag im “Gelben Branchenbuch 2010/2011″. Dass es sich dabei nicht etwa um ein Druckerzeugnis, sondern nur um eine schlecht gemachte Website handelt, darauf geht der Versender in der Mail nicht ein. ...

Der Anhang ist ein PDF-Dokument, auf dem unter der Überschrift “Eintragungsantrag” die Daten des einzutragenden Unternehmens wiederholt werden. Außerdem wird rechts daneben eine Laufzeit angegeben, die zwei Jahren entspricht. Auch in der darunter Leistungsbeschreibung ist von zwei Jahren Laufzeit die Rede. Der Preis blieb stabil: 65 Euro im Monat, sprich 780 Euro im Jahr. ...

... Zu beachten ist auch: Wie bereits 2008 steht in dem PDF-Dokument, dass tschechisches Recht gilt und der Gerichtsstand Prag ist.

Vertragspartner ist die so genannte GBB Ltd., die ihren Sitz in Majuro auf den Marshall Islands im Nordpazifik hat. War mir neu, dass die Marshall Islands zu Tschechien gehören – oder wieso glaubt diese Unternehmen, tschechisches Recht anwenden zu können?

Quelle und vollständiger Beitrag: danielgrosse.com

Antassia GmbH verlangt 192 Euro für Freeware

Verbraucherschützer warnen vor dem Internetportal Top-of-Software.de. Es lockt mit Gratis-Software Kunden in eine teure-Abofalle. Wer nicht zahlt, bekommt es mit einem berüchtigten Abmahnanwalt zu tun.

Top-of-software.de wird von der Mainzer Antassia GmbH betrieben. Wer der Chef ist, ist aus dem Impressum nicht zu ersehen. Wenn man aber im so genannten Whois nachprüft, wer hinter der Domain "top-of-software.de" steckt, stößt man auf die E-Mail-Adresse von Alexander Varin. Das deckt sich mit dem Handelsregistereintrag, in dem Varin als Geschäftsführer genannt wird.

Alexander Varin ist laut Antiabzocknet und anderen Verbraucherschutz-Seiten für Michael Burat tätig, der als Mitglied des so genannten Frankfurter Zirkels hinter zahlreichen Abzock-Seiten stecken soll. ...

.....

Wer nicht bezahlt, bekommt es mit dem bekannten Rechtsanwalt Olaf Tank zu tun. Tank trieb unter anderem auch für Opendownload.de offene Rechnungen ein. Jetzt mahnt er im Namen der Antassia GmbH die vermeintlichen Forderungen an. ...

Quelle und vollständiger Bericht: n-tv.de

Schon seit mehreren Jahren ist Olaf Tank als Eintreiber von Abzockern bekannt. Sein zweifelhaftes Image hat Olaf Tank insbesondere durch das Engagement für die Brüder Schmidtlein kontinuierlich verschlechtern können. Daran wird sich so schnell auch nichts ändern. Sowohl am schlechtem Ruf von Olaf Tank als auch an der Zusammenarbeit mit Andreas und Manuel Schmidtlein. Hinter der Abzocke der Antassia GmbH stecken als Hintermänner keine Geringeren als die Brüder Schmidtlein. Anscheinend gibt es zwischen den Schmidtleins und Michael Burat eine Kooperation. Immerhin ist der für die Antassia GmbH tätige Strohmann Geschäftsführer Alexander Varin ein Cousin von Michael Burats als Strohmann Geschäftsführer eingesetzten Villiam Adamca. Von dort soll Alexander Varin an die Schmidtlein vermittelt worden sein, wie aus Beiträgen in Foren und Insiderberichten zu entnehmen ist. Diese Indizien lassen vermuten, dass auch die Brüder Schmidtlein inzwischen ein Teil des Frankfurter Kreisels sein dürften.

26.02.10

Vor Abzocke der Antassia GmbH warnt die Verbraucherzentrale

Antassia GmbH bittet zur Kasse

Bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz häufen sich derzeit Anfragen zu fragwürdigen Rechnungen des Internetportals "top-of-software.de" der Antassia GmbH mit Sitz in Mainz. Der Seitenbetreiber bittet Internetnutzer für ein Abonnement zur Kasse, das sie angeblich durch Registrierung auf seiner Seite geschlossen haben. Mit der Weiterverbreitung von kostenlosen Programmen Dritter versuchen die Drahtzieher der Seite, unbedarfte Internetnutzer abzukassieren. "Lassen Sie sich durch Rechnungen und Mahnschreiben der Firma nicht einschüchtern", so der Rat der Verbraucherzentrale. "Weisen Sie die Zahlungsaufforderungen des Anbieters mit der Begründung zurück, dass kein rechtskräftiger Vertrag zustande gekommen ist."

Zum Hintergrund: Die Betroffenen hatten auf der Seite nach kostenlosen Programmen wie "OpenOffice", "Adobe Flash Player" oder nach Virenschutzprogrammen gesucht. Nach mehreren Klicks kamen sie zu einer Anmeldeseite. Neben einer Eingabemaske für persönliche Daten fand sich dort ein kaum erkennbarer Hinweis auf Kosten in Höhe von 96 Euro und eine Laufzeit von einem Jahr. In der Annahme, die geforderten Daten seien lediglich für den bekanntermaßen kostenlosen Download der Software nötig, haben die meisten diese Klausel übersehen. Besonders dreist: Die Rechnung und auch die Mahnung kommen per E-Mail. Der Versuch einer Antwortmail scheitert.

Der seit Jahren bekannte und für diverse dubiose Firmen tätige Rechtsanwalt Olaf Tank mahnt im Namen der Antassia GmbH die vermeintlichen Forderungen an. Betroffene sollten sich hierdurch jedoch nicht einschüchtern lassen.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Die Tank-Stelle der Antassia GmbH

Der Rechtsanwalt Olaf Tank ist seit Jahren für verschiedene so genannte Internetabzocker tätig. Er betreibt für diese dubiosen Firmen das Inkassogeschäft. Tank fordert unter seinem Anwaltsbriefkopf etwaige Rechnungsbeträge und die eigenen Rechtsanwaltskosten ein.

Die Schreiben des Herrn Tank haben jetzt eine neue Qualität erreicht. Abgesehen von den üblichen Einschüchterungen legt Herr Tank seinen Briefen neuerdings Ratenzahlungsvergleiche bei. Diese sollen es dem Verbraucher leicht machen, in kleinen Raten die angebliche Schuld abzutragen. Gleichzeitig soll er aber auf eine Vielzahl seiner Rechte zu verzichten bzw. diese an Herrn Tank abtreten. So verlangt er zur Absicherung seiner Forderung von den Betroffenen die Sicherungsübereignung von Autos oder sonstigen Wertgegenständen bzw. gleich die Abtretung des pfändbaren Teils des Einkommens.

Herr Tank schlägt aus einer solchen Vereinbarung einen schönen Profit. Denn neben den üblichen Gebühren setzt dieser auch gleich eine Einigungsgebühr mit auf die Rechnung.

Der Verbraucher sollte sich von den aktuellen Schreiben aus dem Hause Tank nicht beeindrucken lassen. Ursprung der Forderung ist diesmal die Nutzung des Portals "top-of-software.de" der Antassia GmbH. Dort wird bewusst die Preisangabe intransparent dargestellt, um den Verbraucher in die Vertragsfalle zu locken. Daher mangelt den Forderungen des Herrn Tank bereits an einer vertraglichen Grundlage.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Gericht verbietet Werbeanrufe für Forschungsgruppe Profana

Unerwünschte Werbeanrufe für die "Forschungsgruppe Profana" gerichtlich untersagt!
Bei weiteren Verstößen drohen der Ascor Media Ltd. und deren Geschäftsführer, Daniel Michanikl, Ordnungsgeld oder Ordnungshaft.

Wie schon am 30. Januar 2010 berichtet haben sich bei der Verbraucherzentrale Berlin zahlreiche Verbraucher über die telefonische Belästigung durch die Ascor Media Ltd. beschwert. Inzwischen liegen über 400 Beschwerden vor. Nachdem die Abmahnung mit der Aufforderung, eine Unterlassungsverpflichtung abzugeben, von der Firma abgelehnt worden war, hat die Verbraucherzentrale eine einstweilige Verfügung bei dem Landgericht Berlin erwirkt, die jetzt endlich in der Hielscherstraße 25, 13158 Berlin, zugestellt werden konnte. Die Firma gibt in ihren Briefen falsche Adressen an, so dass nicht nur der Gerichtsvollzieher, sondern auch die Verbraucher ihre liebe Not haben, sie zu erreichen.

"Wenn die Firma weiterhin Verbraucher anruft oder anrufen lässt, die ihr das vorher nicht ausdrücklich erlaubt haben, werden wir die Verhängung eines Ordnungsgeldes, ersatzweise einer Ordnungshaft beantragen", informiert Susanne Nowarra, die zuständige Juristin bei der Verbraucherzentrale. "Sehr fragwürdig ist nach unserer Auffassung auch das Versprechen, den Angerufenen Elektronik- und Elektrogeräte aller Art im Rahmen einer angeblichen Forschungsreihe kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wir haben erhebliche Zweifel, dass die Firma entsprechende Forschungsaufträge hat und die Produkte zur Verfügung stellen kann und will. Es widerspräche allen unseren Erfahrungen, und keiner der Beschwerdeführer hat je ein Gerät gesehen, dafür aber Rechnungen und Mahnungen, so Nowarra.

Die Verbraucherzentrale rät allen Betroffenen zum Widerruf und zur Strafanzeige, denn es besteht der Verdacht des Betruges. Außerdem bittet sie, ihr unerwünschte Anrufe, die ab jetzt erfolgen, postalisch oder unter telefonwerbung@vz-bln.de mitzuteilen. Darüber hinaus steht den Betroffenen die telefonische oder persönliche Rechtsberatung der Verbraucherzentrale zur Verfügung.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Berlin

25.02.10

Haftstrafen für Betrüger der Kölner Masche

Weil sie hunderte Firmen um insgesamt 2,5 Millionen Euro betrogen haben, sind zwei Angeklagte zu Haftstrafen von je drei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Die Männer hatten Scheinfirmen gegründet, um Verträge abzuschließen, die sie nie erfüllen wollten.

"Die Strafen fielen milde aus, weil die Angeklagten umfassend ausgesagt haben und dem Gericht so ersparten, alle Geschädigten anzuhören", erklärte Karl-Heinz Schumacher, Vorsitzender Richter der 1. Großen Strafkammer. Die Staatsanwaltschaft hatte jeweils vier Jahre Haft beantragt. Beide Angeklagten sind vorbestraft. Das Urteil wegen gewerbsmäßigen Betruges ist rechtskräftig.

... Beide machten sich eine alte Betrugsmasche zunutze, die seit den 90er Jahren bundesweit praktiziert wird. ...

... Im September vergangenen Jahres wurden die beiden Männer festgenommen. Gegen viele ihrer Mitarbeiter laufen bereits Verfahren. Es ist also abzusehen, dass die "Kölner Masche" das Kölner Landgericht noch einige Zeit beschäftigen wird.

Quelle und vollständiger Beitrag: WDR.de

Über die Festnahme der jetzt verurteilten Betrüger berichtete der Kölner Stadt-Anzeiger im September 2009 wie folgt:

Betrüger von „Kölner Masche“ verhaftet

Seit Jahren versuchen Behörden bundesweit den Drahtziehern der „Kölner Masche“ das Handwerk zu legen. In ganz Deutschland hatten die Betrüger Scheinunternehmen gegründet und Arbeitssuchenden Geld abgeluchst. Jetzt wurden zwei Männer verhaftet.

Nach aufwendigen Ermittlungen ist es der Kölner Polizei und der Kölner Staatsanwaltschaft gelungen, zwei wichtige Hintermänner und Drahtzieher von Betrügereien nach der bundesweit so genannten "Kölner Masche" in Untersuchungshaft zu nehmen. Beide Männer, 28 und 36 Jahre alt, hatten sich unangemeldet bei ihren Freundinnen in Köln Junkersdorf und Zollstock versteckt. Bis zum Schluss versuchten sie, sich der Verhaftung zu entziehen.

.....

Bislang konnten 4 Betrügerfirmen ermittelt werden, die insgesamt circa 2.200 Betrugshandlungen vorgenommen haben. Der hier entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf ca. 1,5 Millionen Euro.

Quelle und vollständiger Beitrag: Kölner Stadt-Anzeiger

Schon seit mehreren Jahren werden mit dieser Betrugsmasche immer wieder Gewerbetreibende reingelegt. Die Schaden ist riesengroß, denn die Betrüger erbeuten Millionen mit ihrem kriminellen Handeln. Der Kölner Stadt-Anzeiger berichtete schon mehrfach über die Masche und die Ermittlungen gegen mehrere Gauner, die mit dieser Masche aktiv waren.

Millionenschaden durch „Kölner Masche”

Erstellt 22.07.04, 14:25h

Mit der Schließung mehrerer Werbeagenturen und der Einleitung von Ermittlungsverfahren gegen über 60 Beschuldigte will die Polizei die sogenannte "Kölner Masche" stoppen. Dabei handelt es sich um eine besonders geschickte Betrugsmethode, mit der werbetreibende Firmen geschröpft wurden, wie die Polizei in der Domstadt am Donnerstag mitteilte. Den Ermittlern lagen mehrere hundert Strafanzeigen von geschädigten Firmen überwiegend aus dem süddeutschen Raum vor. Der entstandene Schaden liegt bei über acht Millionen Euro.

.....

Die Werbeagenturen waren bereits in den vergangenen Wochen vom Kölner Gewerbeaufsichtsamt und der Polizei geschlossen worden. Die beiden Geschäftsführer wurden festgenommen. Gegen einen der Männer bestand bereits ein Haftbefehl.

Quelle und vollständiger Beitrag: Kölner Stadt-Anzeiger

Polizei und Verbraucherberatung warnen vor Gewinn-Benachrichtigungen

Knapp 1000 Euro, eine Kaffeemaschine und einen Ausflug hat ein Mann aus Biberach gewonnen – zumindest steht dies in einem laut Polizeibericht seriös aussehenden Schreiben eines angeblichen Finanzdienstleisters aus dem Kreis Coesfeld.

Das Schreiben wies laut Polizeibericht eine Vorgangsnummer, Datum und Aktenzeichen sowie einen Sachbearbeiter aus. Inhaltlich wurde dem Empfänger die Festsetzung eines nachträglichen Gewinnübergabetermins im März mitgeteilt.

Konkret ging es dabei um die Auszahlung eines Restguthabens ...

Bei der Polizei im Kreis Coesfeld wird gegen diese Firma bereits in mehreren Fällen ermittelt. Die Vorgehensweise dieser Leute zielt dem Anschein nach auf eine Art „Kaffeefahrt“ ab, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Südkurier

Achtung Kaffeefahrt! Die Verbraucherberatung Ulm warnt vor unseriösen Machenschaften von Dr. Schmidt & Partner.

Mal heißen sie Dr. Becker und Partner, mal Dr. Müller und Partner, mal Dr. Wolf, Dr. Hoffmann, Dr. Wagner oder Dr. Böhm und Partner. Und auch Dr. Schneider und Dr. Fischer mit ihren jeweiligen Partnern sind auf ähnlichen Briefbögen zu finden. Verbunden mit dem Zusatz "Finanzdienstleistungen" suggerieren die Schreiben eines: Seriosität. Aber sie sind das genaue Gegenteil, wie das jüngste Schreiben zeigt, das derzeit in Ulm im Umlauf ist: Dr. Schmidt und Partner wollen ein paar Leichtgläubige auf eine Kaffeefahrt locken - und zwar mit einem bar ausgezahlten Gewinn in Höhe von knapp 1000 Euro. "Sie können sich auch selbst davon überzeugen, dass alles mit rechten Dingen zugeht."

Eines ist sicher: Nichts geht hier mit rechten Dingen zu. Dr. Schmidt, Dr. Becker, Dr. Wolf und Konsorten sind abgefeimte Betrüger, das Ganze ist Abzocke pur, vor der Karin Thomas-Martin von der Verbraucherberatung Ulm warnt. ...

.....

... Und das Rahmenprogramm ende damit, dass überteuerte Heizdecken, Nahrungsergänzungsmittel oder Reisen verscherbelt werden. Der Rat lautet: Finger weg von Dr. Schmidt & Partner!

Quelle und vollständiger Bericht: Südwest Presse

Wie gewonnen, so zerronnen

Die Benachrichtigungen hören sich fantastisch an: Von einer monatlichen Rente über 1.000 Euro bis zum Sofortgewinn wird momentan das Blaue vom Himmel versprochen. Die Liste der Gewinnmöglichkeiten wird meist gleich beigelegt, nur abholen müssen die glücklichen Gewinner ihre Preise selbst. "Hinter diesen Gewinnübergabe-Veranstaltungen verbergen sich dann umfangreiche Verkaufsveranstaltungen – die so genannten Kaffeefahrten", informiert Marion Schmidt von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Firmen wie Dr. Böhm & Schneider aus Bremen, die Ziehungszentrale Ost mit dem Veranstalter Gesund & Vital aus Stettin oder K.-Travel aus Holthausen versuchen gegenwärtig, mit zuckersüßen Einladungen ihre Gewinne an den Mann und die Frau zu bringen. So verspricht K.-Travel neben dem Gewinn von 3 x 3.000 Euro und der kostenlosen Bus-Abholung, Sektempfang, Werksmesse und reichhaltigem Mittagsmenü auch eine Führung mit Showeinlagen. "Während der Veranstaltung selbst wird dann vermutlich von einer Gewinnübergabe weit und breit nichts mehr zu sehen sein", so Schmidt.

"Wer an einer Kaffeefahrt teilnimmt und tatsächlich einen Kaufvertrag abschließt, hat oftmals schlechte Karten. Die Firmen verlegen ihren Sitz gern auf die Schnelle ins Ausland oder sind aufgrund unkorrekter Anschriften nicht erreichbar, wenn der Widerruf des Kaufvertrags zugestellt werden soll", sagt Marion Schmidt. Zur Vorsicht mahnt sie auch bei Anzahlungen, denn die sind oft verloren, wenn man den Kauf bereut.

Vor derartigen Überraschungen kann man sich nur wirksam schützen, wenn alle noch so attraktiven Einladungen ignoriert und gleich im Papierkorb entsorgt werden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

24.02.10

Akte 2010 über Hilfe bei unerlaubten Abbuchungen

Schluss mit unerlaubten Abbuchungen: Wie AKTE den Zuschauern zur Seite steht

Das Schicksal der 87-jährigen Rentnerin Hildegard G. aus der vergangenen AKTE- Sendung hat Tausende Menschen in ganz Deutschland berührt. Dubiose Gewinnspielunternehmen räumen ihr jeden Monat über 800 Euro vom Konto. Die alte Dame lebt seither am Existenzminimum. Inzwischen ist klar, dass es so etlichen Tausend älteren Menschen im ganzen Land ergeht. AKTE hat in dieser Woche versucht, Juristen, Banker und Politiker zu gewinnen, um den betroffenen Senioren schnell und unbürokratisch zu helfen.

AKTE 20.10 mit wertvollen Tipps für jeden Betroffenen

Quelle und vollständiger Bericht: Sat1 - Akte 2010

Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

Interessant ist die folgende Stellungnahme des Zentralen Kreditausschusses. Nach einer Anfrage zu missbräuchlichen Lastschriften erhielt Akte 2010 eine entsprechende Antwort.

Berlin, 22. Januar 2010 – Das Lastschriftverfahren wird in Deutschland sehr intensiv genutzt.

Jährlich werden mehr als 7 Mrd. Zahlungen per Lastschrift abgewickelt. Der Anteil der missbräuchlichen Einzüge ist äußerst gering. Bemerkt man eine unberechtigte Lastschrift, kann diese formlos und unbürokratisch zurückgegeben werden. Der Kunde erhält den Betrag dann innerhalb kürzester Zeit wieder gut geschrieben. Generell gilt, dass sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses, welcher in der Regel quartalsweise erfolgt, Buchungen als genehmigt gelten, sofern der Kunde nicht widersprochen hat. Auch nach dieser Frist können unberechtigte Lastschriften noch bis zu 13 Monate nach der Buchung zurück gegeben werden. Allerdings muss der Kunde dann nachweisen, dass es ihm nicht möglich war, der Belastungsbuchung früher zu widersprechen. Die Empfehlung lautet daher, unberechtigte Lastschriften so schnell wie möglich zurückzugeben, auch damit der Betrag schnellstmöglich wieder dem Konto gutgeschrieben werden kann. Zudem sollte der Kunde seine Bank darauf hinweisen, dass er keine Einzugsermächtigung erteilt hat. Sein Kreditinstitut wird dann nicht nur den abgebuchten Betrag formlos und unbürokratisch wieder gut schreiben, sondern auch das Kreditinstitut des Lastschrifteinreichers über den Missbrauch des Lastschriftverfahrens unterrichten, damit es gegenüber dem Lastschrifteinreicher tätig werden kann.

Der Anteil der missbräuchlichen Einzüge ist – wie bereits erwähnt – äußerst gering. Sollte ein Missbrauch oder betrügerisches Handeln des Einreichers vorliegen, wird die Bank des Einreichers diesen in der Regel vom Lastschriftverfahren ausschließen, um weitere missbräuchliche Lastschrifteinreichungen zu verhindern. Zudem muss der Einreicher mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen. Die beschriebenen Mechanismen sorgen für ein hohes Maß an Sicherheit für den Kunden und gleichzeitig für ein äußerst effizientes Verfahren.

Als allgemeine Vorsichtsmaßnahme empfehlen wir dem Kunden, seine Kontendaten nur dann mitzuteilen, wenn er wirklich einen Vertrag schließen will, und er der Gegenseite auch vertraut. Im Zweifel gilt es, seine Daten nicht preiszugeben. Zudem sollten Kunden ihre Kontoauszüge regelmäßig überprüfen und ihr Kreditinstitut unverzüglich ansprechen, wenn sie Unstimmigkeiten feststellen. Grundsätzlich können Kunden ihr Konto für die Belastungen durch Lastschriften sperren lassen. Diese Sperre wirkt dann aber für alle Lastschriften, also auch für GEZ, Telefon, Strom und Versicherung.

ZKA-Federführer

Deutscher Sparkassen- und Giroverband

Quelle und vollständiger Bericht: Sat1 - Akte 2010

Trommelfeuer aus der Nutzlosbranche soll Kritiker mundtot machen

Wie durchschaubar die Nutzlosbranche doch ist wenn es darum geht, einen vermeintlichen “Netzbeschmutzer” mundtot machen zu wollen. Notfalls bündelt man halt die “Kompetenzen” um dem Gegner zu imponieren. Und sei es nur durch die Tatsache bedingt, daß urplötzlich aus einem Anwalt vor Gericht zwei werden (so geschehen vor dem Arbeitsgericht Herford, als neben Anwalt Türcke plötzlich auch Verkehrsanwalt Hasenbäumer mit im juristischen Boot saß). Ob es lediglich darum ging, die Kosten nach oben zu treiben möge jeder für sich entscheiden. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: Inside mega-downloads.net

22.02.10

Abmahnanwalt Gravenreuth beging Selbstmord

In der Nacht zum Montag nahm sich der Jurist Günter Werner Freiherr von Gravenreuth das Leben. Einen zweifelhaften Ruhm erlangte (Günni) von Gravenreuth als Abmahnanwalt bereits zu der Zeit, als es noch kein Internet gab. Der Rechtsanwalt, der selbst mit dem Gesetz in Konflikt kam, hätte demnächst eine Haftstrafe antreten müssen, für die er 2008 wegen Betrugs verurteilt wurde.

Wie der IT-Nachrichtendienst Heise.de und andere Quellen berichten, hat sich Gravenreuth in der Nacht auf den Montag das Leben genommen.

Gegenüber FOCUS Online wollte die Polizei den Selbstmord zunächst nicht bestätigen, allerdings beruft sich Heise auf eine entsprechende Erklärung der Behörden. Inzwischen wurde jedoch auf der Web-Seite des Anwalts eine Todesanzeige veröffentlicht.

... Frühe Bekanntheit erreichte der Jurist schon zu Zeiten, als das Internet in Deutschland noch weitgehend unbekannt war und Spiele auf Schulhöfen getauscht wurden. Der Münchner Anwalt war einer der Ersten, der die Raubkopierer systematisch verfolgte – bis hin ins Kinderzimmer. Berüchtigt waren die sogenannten „Tanja-Briefe“: In Kleinanzeigen suchte eine angeblich 15-jährige Schülerin Freunde zum – illegalen – Diskettentausch per Post. Wer auf das Angebot einging, erhielt kurze Zeit später Post von Gravenreuths Kanzlei. ...

Quelle und vollständiger Bericht: focus.de

Der als Abmahnanwalt bekannt gewordene Rechtsanwalt Günter Werner Freiherr von Gravenreuth hat sich vergangene Nacht das Leben genommen. Das bestätigte die Polizei in München gegenüber heise online.

Der Anwalt habe seinen Selbstmord zuvor im Internet angekündigt. ...

Quelle und vollständiger Bericht: heise.de

21.02.10

Vorsicht: Nachfolger von lena18 heisst SchauDirMeinVideoAn.com

Diese Zusammenfassung ist nicht verfügbar. Klicke hier, um den Post aufzurufen.

Kaffeefahrt-Abzocke rechtzeitig verhindert

Geplante Abzocke betagter Senioren aufgeflogen

Sie löffelten ahnungslos ihren Kuchen und standen kurz davor, übel abgezockt zu werden: 25 teils hochbetagte, gutgläubige Senioren saßen in einer Kirchhörder Gaststätte an der Hagener Straße und wären beinahe Opfer einer neuen Spielart von Kaffeefahrt geworden.

Zum Glück hatte ein skeptischer Mitarbeiter der Stadt seine Kollegen im Ordnungsamt informiert. Die sprengten am Weiberfastnachts-Tag das – so der Rechtsbegriff – „Wanderlager“, bei dem offenbar überteuerte Reisen unters Kaffeevolk gejubelt werden sollten. Der Stadt-Beschäftigte hatte den Kollegen der Gewerbeaufsicht ein Schreiben an seine 96-jährige Mutter Maria G. überreicht.

Falsche Versprechungen

Eine gewisse „TFG Treuhand Finanzgesellschaft“ aus dem Städtchen Emmen in Holland versprach Dubioses. Von der „Auflösung der Firma Reise-Center Deutschland (RCD)“ war darin die Rede und von einem Guthaben über 248,38 Euro. ...

Die letzte Reihe im Kleingedruckten alarmierte Heike Tasillo, Vize-Chefin der Gewerbeaufsicht: Da stand was von „Grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung“.

Hinter der steckt eine neue EU-Richtlinie, die Bürokratie abbauen will, aber auch „Schmutzfüße“, so Ordnungsamtschef Ortwin Schäfer, auf den Plan ruft. Dank bester Zusammenarbeit mit den Kollegen in Holland stand schnell fest, von der Firma TFG, 7811 HC Emmen existiert in den Niederlanden nicht mal ein Briefkasten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Münsterland Zeitung.de

19.02.10

Bewegung im Prozess gegen SMS-Chat-Betreiber

Zahl der Angeklagten könnte sich reduzieren

In einem überraschenden Vorstoß hat die mit dem Hauptverfahren wegen gewerbsmäßigen Bandenbetruges gegen mutmaßliche Verantwortliche des Firmenkomplexes um die Flensburger Firma MintNet GmbH befasste 6.Große Strafkammer des Landgerichts Kiel am 39. Verhandlungstag ihre Bereitschaft in Aussicht gestellt, die Verfahren gegen zwei wegen Beihilfe angeklagter sog. Strohmänner unter Auflagen einzustellen. Diesen werden Hilfeleistungen zum professionellen Be- und Vertrieb von moderierten SMS-Chat-Diensten vorgeworfen.

Am Ende eines langen, zum größten Teil mit Verlesungen von Urkunden verbrachten Prozesstages hatte der Vorsitzende der Kammer das Wort ergriffen, um den Prozessbeteiligten die “Erörterungen” des Gerichts hinsichtlich der Verfahren der insgesamt drei wegen Beihilfe zum gewerbsmäßigen Bandenbetrug angeklagten Rainer S., Heiko H. und Mirko H. mitzuteilen, die seit September 2009 im Saal 232 in zweiter Reihe hinter den drei wegen täterschaftlichen gewerbsmäßigen Bandenbetruges angeklagten Heiko A., Dirk von W. und Norman W. sitzen.

.....

... Konkret könne man zu den einzelnen Angeklagten folgende Einschätzungen abgeben:

Für den Angeklagten Heiko H. habe man Feststellungen treffen können, dass er als Geschäftsführer der Firmen Shiftworx GmbH, Mobile Entertainment GmbH, Global Entertainment GmbH und als Director der Micro SD 256 Ltd. fungierte, die möglicherweise in Zusammenhang mit mehreren Fällen von in der Anklage genannten Geschädigten gebracht werden können. Der Geschäftsbetrieb der Shiftworx GmbH sei aber nach bisheriger Erkenntnis in den nicht angeklagten Bereich sog. Abo-Dienstleistungen zu verorten. Zwar habe man zahlreiche Unterschriften in Augenschein nehmen können, die auf Heiko H. hindeuteten und Anzeichen dafür, dass an diesen auch Geld geflossen sei - Im Verhältnis zu den Tätigkeiten von mindestens drei im Zuge der Beweisaufnahme gehörten Zeugen aus dem Vertrieb und der Buchhaltung, deren Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden waren, könne dessen Schuld entsprechend gewürdigt nach Ansicht der Kammer ebenfalls zu einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO führen. Eine solche Einstellung sei gegen Auflagen “vorstellbar”, ohne dies von der Bedingung einer vorigen Sacheinlassung abhängig zu machen.

Der Angeklagte Rainer S. sei nach Feststellungen der Kammer aus der vorläufigen Aktenlage Director bzw. Shareholder von insgesamt 6 englischen sog. “Limiteds” (lt. Anklage: Sync Media Ltd., The New Media Ltd., High Level Media Ltd., OM Sytems Ltd., New Reseller Ltd. und Hosting Media Ltd.) gewesen, die alle “mit den hier angeklagten Fällen nichts zu tun” gehabt hätten. Nach den bisherigen Zeugenaussagen habe sich seine aktive Tätigkeit auf Hausmeisterdienste und das Leeren von Briefkästen der Firmengruppe beschränkt, obgleich er sich oft auf der Chefetage des MintNet-Firmensitzes aufgehalten habe. Auch hier sehe die Kammer zwar “keinen Freispruch am Horizont” aber auch hier die Möglichkeit einer Verfahrenseinstellung nach §153a StPO.

Für den wegen Beihilfe angeklagten Mirko H. sehe es nach Meinung der Kammer vorläufig noch anders aus. Er habe als Geschäftsführer der TMP Callcenter Services Nord fungiert, die Bezug zu zahlreichen Fällen der Anklage gehabt, zentrale Abteilungen des Fimenkomplexes, wie die Werbung beherbergt und selbst Chatter beschäftigt habe. Damit sei er also deutlich tatnäher gewesen, als die beiden anderen Angeklagten. ...

Quelle und vollständiger Bericht: NewsHQ - KIEL211vorab

Rückschlag für angeklagte SMS-Abzocker im Kieler Prozess

OLG Schleswig weist Haftbeschwerden im SMS-Chat-Prozess zurück

Die drei wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrugs angeklagten, mutmaßlich Hauptverantwortlichen eines Firmengeflechts um die Flensburger MintNet GmbH zum professionellen Be- und Vertrieb von sog. SMS-Chat-Diensten, Heiko A., Norman W. und Dirk von W. bleiben auch nach fast 15 Monaten weiterhin in Untersuchungshaft. Wie am Mittwoch von Seiten der Verteidigung bestätigt wurde, hat das OLG Schleswig die von den Verteidigern der drei inhaftierten Hauptangeklagten erhobenen erweiterten Beschwerden gegen die Entscheidung des Landgerichts Kiel, die jeweilige Haftfortdauer anzuordnen, zurückgewiesen.

Der erkennende 2. Strafsenat des Oberlandesgerichtes sah trotz der Ausführungen der Rechtsanwälte weiterhin dringenden Tatverdacht und Fluchtgefahr. ...

.....

Da am gestrigen Verhandlungstag (Anmerkung: 16.02.2010) erstmals Namen von 83 Franchisenehmern bekannt wurden, die das Geschäftsmodell samt Chat-Software und Internetplattform zunächst von der MintNet GmbH, später von deren mutmaßlichen Satellitenfirmen TMP Callcenter Service Nord GmbH und MN Clearing GmbH in Lizenz erwarben und so eigene SMS-Chats betrieben, gehen die Verteidiger nunmehr von mindestens 100 weiteren Verhandlungstagen zusätzlich zu der bisherigen Terminierung in das Jahr 2011 hinein aus.

Quelle und vollständiger Bericht: NewsHQ - KIEL211vorab

Gefälschte GEZ-Mahnschreiben eines Betrügers in Umlauf

In einer Pressemitteilung warnt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt vor gefälschten Mahnschreiben, die angeblich von der GEZ kommen sollen.

Achtung, gefälschte GEZ-Mahnschreiben im Umlauf!
Drohung: "Wer nicht zahlt, bekommt Schwarz-Weiß-Gerät"

Mit dem Briefkopf der GEZ und einer Postfachadresse in Cottbus versucht ein Betrüger Geld einzutreiben.

Wie ein schlechter Scherz liest sich das Schreiben, das in diesen Tagen in den Briefkästen vieler Sachsen - Anhaltiner landete.

In dem Mahnschreiben werden die Adressaten aufgefordert, noch angeblich ausstehende Rundfunkgebühren in Höhe von 115,75 Euro auf ein Konto der Deutschen Kreditbank Berlin zu überweisen. Um die Forderung zu unterstreichen, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen angedroht, sollte der geforderte Betrag nicht bald überwiesen sein.
So werde in Kürze der für den Wohnsitz zuständige Gerichtsvollzieher beauftragt, das Farbfernsehgerät im Rahmen einer Pfändung gegen ein Schwarz-Weiß-Gerät auszutauschen.

Mittlerweile laufen die Ermittlungen der Polizei wegen Betruges. Bei den Mahnschreiben handelt es sich eindeutig um Fälschungen, das angegebene Konto läuft auf eine Privatperson.

Wer einen solchen Brief erhalten oder den geforderten Betrag bereits überwiesen hat, sollte sich umgehend bei der zuständigen Polizeidienststelle melden.

Quelle: Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt

Neu ist diese betrügerische Masche nicht. Bereits im November 2009 wurde über die Abzocke mit falschen Mahnbriefen der GEZ berichtet.

Vor „Urlaubsreisen Eva Grimmen“ warnen die Verbraucherzentralen

Zahlreiche Saarländer haben in den vergangenen Tagen Post erhalten von „Urlaubsreisen Eva Grimmen" aus Bösel in Norddeutschland. In den Schreiben heißt es: „Sie haben tatsächlich gewonnen!" – und zwar angeblich 5000 Euro. Überreicht werden soll das Geld während einer kostenlosen Stadtrundfahrt in Luxemburg am 11. März. Doch Vorsicht: Nach übereinstimmenden Angaben mehrere Verbraucherzentralen in ganz Deutschland handelt es sich bei dem Unternehmen um eine „unseriöse Gewinnspielfirma". Von einer Teilnahme an der Stadtrundfahrt wird abgeraten.

Die Verbraucherzentrale in Hamburg führt „Urlaubsreisen Eva Grimmen" auf einer schwarzen Liste (www.vzhh.de/upload/rewrite/TexteRecht/GewinnspieleListe). Demzufolge wird die Firma als unseriös eingestuft, „weil nur eine Postfachadresse angegeben ist, zudem die Gewinnmitteilung ein Vorwand ist, die Empfänger auf eine Verkaufsveranstaltung („großes Weinfest") zu locken und außerdem die Gewinnmitteilung nur aussagt, dass Sie gewonnen haben, aber nicht was". Nach Angaben der Gemeindeverwaltung in Bösel existiert dort nur ein Postfach, die Firma selbst habe in dem Ort keinen Sitz, ...

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

Insider darf über Abzock-Netzwerk weiter berichten

Streit mit Ex-Arbeitgeber landete vor Gericht

Der Herforder Claus Frickemeier ist mit seinem Internet-Blog und seinen Auftritten in Fernseh-Magazinen wie Akte bei Sat. 1 überregional als Kämpfer gegen die sogenannte Internet-Abzocke bekannt geworden. Er betreibt die Seite inside-megadownloads.blogspot.com.

Dabei verfügt er über Insider-Kenntnisse: Als ehemaliger Mitarbeiter eines von Vlotho aus agierenden Unternehmensgeflechts, zu dem auch die überregional wegen einer Mahnwelle bekannte Internet-Seite Megadownloads zählte, kennt er sich mit den Beziehungen in der Branche aus. Frickemeyer verwendet gegenüber seinem ehemaligen Arbeitgeber in der Berichterstattung Begriffe wie "Abzock-Methoden", "Abzock-Netzwerk", "Abzockzentrale", "Nutzlos-Branche" oder "mafiös anmutendes Netzwerk".

Das wollte sich der ehemalige Arbeitgeber des Herforders nicht gefallen lassen. ...

... In diesem Fall entschied aber das Arbeitsgericht: Danach stellen Frickemeiers Aussagen zulässige Meinungsäußerungen dar. Die Grenze zur Schmähkritik werde nicht überschritten. Sämtliche Kommentare des ehemaligen Mitarbeiters fielen unter den Schutz der Meinungsfreiheit. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Vlothoer Anzeiger

18.02.10

Vorsicht bei umstrittenen Online-Bezahldiensten

In der aktuellen Ausgabe des Heftes Finanztest weist die Stiftung Warentest auf eine Warnung des Zentralen Kreditausschusses (ZKA) hin.

Sofortüberweisung.de ist umstritten

Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA), eine Einrichtung der deutschen Kreditinstitute, warnt vor dem Online-Bezahldienst sofortüberweisung.de. Auf Anfrage von Finanztest erklärte der ZKA, mit der Nutzung des Dienstes würden Kunden gegen die Geschäftsbedingungen ihrer Bank verstoßen. Es sei fraglich, wer im Fall eines Missbrauchs haftet.

Wer mit sofortüberweisung.de bezahlt, gibt seine geheimen Daten (Pin und Tan) nicht auf den Seiten der eigenen Bank ein, sondern schreibt sie in ein Formular des Bezahldienstes, der sie zur Bank leitet. Theoretisch könnte der Bezahldienst die Daten also ausspähen.

Sofortüberweisung.de arbeitet allerdings seit etwa drei Jahren, ohne dass Missbrauchsfälle bekanntgeworden sind. Nach Unternehmensangaben kann mit dem System bei etwa 10 000 Unternehmen bezahlt werden, darunter Dell, Conrad und die Fluglinie KLM. Bei Kunden wird der Dienst immer beliebter. Er ist kostenlos und funktioniert mit Konten fast jeder Bank.

Nach einem ähnlichen Prinzip arbeitet seit Jahren auch ein Bezahldienst der Telekom („t-pay online Überweisung“). Wie es um die Haftung steht, wenn Kunden diese Dienste nutzen, wollen die Kreditinstitute aber nicht klar sagen. Finanztest hat bei einigen nachgefragt, ob Kunden die Schäden im Missbrauchsfall allein zahlen müssen, wenn sie einen der umstrittenen Bezahldienste nutzen. Klare Antworten waren Mangelware.

Tipp: Fragen Sie vor Nutzung eines solchen Bezahldienstes Ihre Bank, wer für Missbrauch haftet. Machen Sie sich vor Transaktionen im Internet immer klar, dass Betrüger mit Pin und Tan Ihr Konto plündern können.

Quelle: Finanztest

Die heisse Nummer der Pepper United

Eine dreiste Telefonrechnung erreichte Hermann K. (Name geändert) aus Püttlingen am 9. November 2009. Er sollte zunächst 90 Euro für ein Telefongespräch von 53 Sekunden bezahlen. Natürlich hat K. keine "normale" Telefonnummer angerufen, doch der Betrag, der sich nach einem Mahnschreiben vom 11. Januar schon auf 190 Euro aufsummiert hat, steht im deutlichen Kontrast zum eigentlich angepriesenen Preis, also weigerte er sich zu zahlen. ...

Im Mahnschreiben der Firma "Pepper United" heißt es: "Trotz mehrmaliger Mahnung/Zahlungsaufforderung haben Sie für die von Ihrem Telefonanschluss in Anspruch genommene Telefonsexdienstleistung von Roxborough Management Inc. keine Zahlung geleistet. Das werden wir nicht weiter hinnehmen. ...

... In der Regel kann man die Rechnungen und Briefe ignorieren." Ähnliches rät die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein auf ihrer Internetseite: "Da es oftmals nicht nur bei einer Rechnung bleibt und früher oder später auch ein Inkassounternehmen eingeschaltet wird, summiert sich der eingeforderte Betrag in kurzer Zeit auf mehrere hundert Euro, die keinesfalls bezahlt werden sollten." Auch ist dort die Firma Roxborough Management schon unter mehreren Namen bekannt: "TRC Telemedia, MB Direct Phone Ltd., Roxborough Management Inc., und nun: Pepper United s.r.o". ...

Inzwischen erhielt Hermann K. auch Post von einem Inkassounternehmen. Die Firma Allinkasso GmbH aus München ist nun mit seinem "Fall" betraut, und der Betrag ist auf 263,33 Euro gestiegen.

Quelle und vollständiger Bericht: Saarbrücker Zeitung

Teure Hotline und Abzocke bei Kfz-Formalitäten

Leider sahen wir uns gezwungen, den Beitrag über die kostenpflichtigen Informationen rund um die Kfz-Zulassung und das Straßenverkehrsamt zu entfernen. Die Redaktion bezog sich bei ihrem Beitrag auf den Bericht Teure Hotline für Auto-Infos von DerWesten. Dieser Bericht wurde wegen des Schreibens eines Anwalts inzwischen gelöscht. Weil nunmehr kein Bezug mehr zu unseren weiteren Ausführungen vorhanden waren, haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen.

Dennoch können Sie sich über den zuvor publizierten Sachverhalt informieren. Die Reaktion weist auf den inhaltlich ähnlichen Bericht Wunsch-Autokennzeichen im Internet unnötig teuer hin, welcher ebenfalls Mitte Februar im Westfalen-Blatt erschienen ist.

Dass sich die Redaktion von DerWesten zur Löschung des Berichts entschieden hat, könnte daran liegen, dass man sich dort nur auf das aktuelle Geschehen konzentriert hat. Anscheinend hat man aber unwissentlich in ein Wespennest getroffen. Immerhin betreibt die verantwortliche Person diese Masche bereits seit mehreren Jahren, wie dem Bericht Teurer Draht zum "Amt": 0190-Abzocke geht weiter aus der Morgenpost vom 30. Mai 2008 zu entnehmen ist. .

Die Abzocke von Kunden, die für vermeintlich amtliche Telefon-Auskünfte rund um die Autozulassung mit Minutenpreisen von 1,86 Euro zur Kasse gebeten werden, geht munter weiter. Und das, obwohl der Verband Sozialer Wettbewerb gegen den Betreiber der teuren 0190er-Nummer bereits eine einstweilige Verfügung erwirkt hat. ...

Die Richter in Dortmund sahen das ähnlich und verlangten von der itelkom-GmbH, die irreführenden Nummern sofort zu löschen. Vor einer Woche erhielt die Firma die einstweilige Verfügung, entfernt hat sie bisher keinen der Einträge in Brandenburg. "Wir werden jetzt Ordnungsgelder für jede Nummer beantragen, die noch nicht gelöscht ist", sagte Rechtsanwalt Manfred Burchert, der im Auftrag des Verbandes gegen itelkom vorgeht.

Das könnte die itelkom-Geschäftsführer Martin Schulz und Thorsten Weller teuer zu stehen kommen ...

Quelle und vollständiger Bericht: Morgenpost

Merkwürdig an dem Bericht ist die Tatsache, dass mit der Firma itelkom GmbH noch dubiose Geschäfte getätigt wurden, obwohl sie zu dem Zeitpunkt offiziell nicht mehr existiert hat. Schon über zwei Jahre vor dem Bericht der Morgenpost wurde die Firma itelkom GmbH aufgelöst.

Amtsgericht Bochum Aktenzeichen: HRB 9815: Bekannt gemacht am: 09.01.2006 22:00 Uhr

Die in (). gesetzten Angaben der Geschäftsanschrift und des Unternehmensgegenstandes erfolgen ohne Gewähr.

Veränderungen

05.01.2006

Itelkom GmbH, Herne-Wanne (Eickeler Markt 7, 44651 Herne). Durch Beschluss des Amtsgerichts Bochum (80 IN 690/05) vom 28.12.2005 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

Quelle: Handelsregister.de

16.02.10

Update zu AIDA Wirtschaftsdienste und Firmenbestattungen

Update 16.02.2010:

Per Email und Fax erhielt die Redaktion von Siegfried Lang, dem Geschäftsführer der AIDA Wirtschaftsdienste GmbH, eine Beschwerde über die Berichterstattung zum Thema Firmenbestatter im Allgemeinen und über seine Person im Besonderen. ...

Zum Update über AIDA Wirtschaftsdienste und Firmenbestattungen

Das mega-downloads-Imperium schlägt zurück

Claus Frickemeier ist vermutlich der derzeit prominenteste Aussteiger der sogenannten "Nutzlosbranche".
In seinem Blog Inside mega-downloads.net berichtet er über Interna und Machenschaften seiner früheren Arbeitgeber.
Das diese Branche inzwischen massiv in Verruf geraten ist und juristische Probleme hat, stört deren "Geschäfte" ganz erheblich. Um so schlimmer, wenn ein gut informierter "Nestbeschmutzer" zusätzlich Sand ins Getriebe streut.

Frickemeier erfährt nun was Verbraucherschützern blüht, wenn sie sich mit solchen Leuten anlegen: Sie werden massivem Law-Hunting ausgesetzt und mit einem Trommelfeuer aus Klagen und Anzeigen überzogen.
Das ist typisch für die gesamte Branche und hat nur ein Ziel, den Gegner mundtot zu machen, indem man ihn moralisch und finanziell zermürbt. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: zu-recht-gewiesen.blogspot

13.02.10

Ping-Betrüger von StA Osnabrück angeklagt

Wegen betrügerischer Lockanrufe hat die Staatsanwaltschaft Osnabrück drei Männer aus Österreich, Rüsselsheim und Fürth sowie eine Frau aus Dortmund angeklagt. Ihnen wird Betrug im besonders schweren Fall vorgeworfen.

Das Quartett soll zwischen dem 22. und 28. Dezember 2006 per Computer millionenfach deutsche Handynummern angewählt haben. Drückten Angerufene die Rückruftaste, wählten sie eine teuere 0137er-Nummer und erhielten nur die Ansage, dass der Anruf gezählt wurde, ...

... Von dem ergaunerten Geld in Höhe von 654 000 Euro hätten die Beschuldigten nichts bekommen, sagte Retemeyer. Das Telefonunternehmen habe die Auszahlung verhindert, nachdem es von den Ermittlungen erfahren habe.

Die mutmaßlichen Betrüger hätten sich die Handynummern besorgt und dann die Anrufaktion absichtlich in die Weihnachtszeit gelegt. "Das war ausgerechnet zu einer Zeit, in der viele mit einem Anruf rechnen", sagte Retemeyer. Dass es sich bei dem verpassten Gespräch nicht um den langerwarteten Anruf von Verwandten oder Freunden handelte, sondern um eine teuere 0137er-Nummer sei kaschiert worden, indem die Landeskennung für Deutschland - "+49" - vor die Nummer gestellt worden sei. "Das erkennen viele Leute nicht als teure Nummer." Allerdings gehörte auch ein Osnabrücker Polizeibeamter zu den Angerufenen, der sofort mit den Ermittlungen begann. ...

Quelle und vollständiger Bericht: Handelsblatt

PS: Seit 2006 berichteten Betroffene im Forum von Boocompany über diese dreiste Masche des Ping-Betrugs mit den 0137er-Rufnummern. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber sie mahlen. In diesem Fall hat es immerhin drei Jahre gedauert, ehe Anklage erhoben wurde gegen die Beschuldigten.

Am 29.12.2009 wurde von der Staatsanwaltschaft Osnabrück beim Landgericht Osnabrück unter dem Aktenzeichen 10 KLs 38/09 Anklage gegen

Walter T.
Christian O.
Raimund W. und
Manuela R.

wegen des Verdachts des Betruges im besonders schweren Fall erhoben.

Hierbei geht es um betrügerische Ping-Anrufe vom 22.12.2006 bis 28.12.2006 aus dem Block 01377170-140 bis -159 mit vorangestellter Länderkennung +49137.

Quelle: forum.boocompany

Update: 1. Juni 2010

Vor wenigen Tagen teilte das Landgericht Osnabrück seinen Beschluss in der Strafsache gegen die Beschuldigten mit. Daraus geht hervor, dass von der Eröffnung eines Verfahrens abgesehen und die Sache eingestellt wird.

Geldinstitut kündigt Katja Günthers Konto

Immer so ein Pech mit den Banken, zumindest in der letzten Zeit trifft da dies häufiger zu für die berüchtige Eintreiberin der Abzock- und Nutzlosbranche. Kaum hat Deutschlands dreisteste Abmahnerin ein neues Konto eröffnet, wird es postwendend wieder gekündigt, wie zuletzt erst wieder bei einem Rosenheimer Kreditinstitut.

Anwältin G. aus München lässt nicht so schnell locker. Auch deshalb ist sie laut Fernsehsender Sat1 "wohl eine der unbeliebtesten Frauen Deutschlands". Im Abmahnen von Internet-Nutzern, die sich nicht mit billigen Tricks abzocken lassen wollen, beweist sie ebenso olympiaverdächtige Ausdauer wie beim Einrichten neuer Konten. Jetzt hat G. ihr Glück auch bei einem Geldinstitut in Rosenheim versucht - und ist erneut abgeblitzt.

.....

So wird G. auch weiterhin als Mitglied der Anwaltskammer geführt. Die Münchnerin versucht indessen weiter, fleißig Geld einzutreiben. Nach der Niederlage in München besorgte sie sich in Landshut eine neue Kontoverbindung. Als auch dieses geschlossen wurde, eröffnete die Rechtsanwältin jetzt bei einem Rosenheimer Geldinstitut ein Konto, das von Seiten des Hauses unverzüglich wieder gekündigt wurde.

Quelle und vollständiger Bericht: ovb-online

Bestimmte Online-Firmen haben es mit ihren Dienstleistungsangeboten nur darauf abgesehen, ihre ahnungslosen Opfer um ihr Erspartes zu bringen. Manche Rechtsanwälte machen sich zu Komplizen solch Geschäftemacher, so auch Anwältin G. aus München. Sie versendet erst Rechnungen, dann Mahnungen und droht den Geschädigten schließlich mit kostspieligen Gerichtsverfahren. Die durch Abmahn-Methoden zu zweifelhaftem Ruf gekommene Anwältin betreibt damit ein äußerst lukratives Geschäft. Bis zu 20 000 Euro pro Tag soll sie laut dem Fernsehsender Sat1 mit massenhaften Abmahnungen auf Kosten der Internet-Opfer verdienen.

Die Juristin lässt sich nach wie vor auch von Strafanzeigen nicht abschrecken - laut Staatsanwaltschaft München lagen über 1000 Anzeigen wegen Nötigung und Betruges vor. Anwältin G. lässt nicht so schnell locker, auch was ihre Ausdauer beim Einrichten neuer Konten bei diversen Geldinstituten betrifft. Jetzt versuchte G. ihr Glück nun auch bei einem Rosenheimer Geldinstitut. Die Banken, bei denen die Anwältin bisher ihre Konten führte, wurden ununterbrochen mit Beschwerden überhäuft, worauf diese die bestehende Bankverbindung wieder kündigten. Dagegen ging Anwältin G. zuerst mit einer einstweiligen Verfügung vor, doch es stellte sich schließlich heraus, dass die Reaktion seitens der Geldinstitute rechtens gewesen war. Darüber hinaus leitete die Staatsanwaltschaft München aufgrund der Vielzahl an Strafanzeigen ein größeres Ermittlungsverfahren gegen die abgebrühte Münchnerin ein. Das Rosenheimer Geldinstitut kündigte das eingerichtete Konto unverzüglich.

Die Abzockerin steht also momentan ohne Bankverbindung da – ein Problem insofern, da die als Inkasso-Anwältin für mehrere Abo-Fallen tätige Juristin zur Abwicklung ihrer Dienstleistungen ein Konto braucht, dieses sogar Grundvoraussetzung für ihre freie Berufsausübung ist. Das Beispiel zeigt deutlich, dass die Bankverbindung also die Schwachstelle von unseriös arbeitenden Abo-Fallen und deren Geldeintreibern ist.

Quelle: blick-punkt.com

Von der Verbraucherzentrale Hamburg gibt es Tipps für Opfer, wie man den Abzockern das Handwerk legen kann.

Einfache Regeln gegen SPAM und Abzocke

Was tun gegen das Penis-Enlargement?
SPiced hAM ist also Schuld daran, dass täglich unsere E-Mail-Postfächer verstopfen: Enlarge your penis, MILF-Attack, Viagra-Angebote, Abzocke, Nepp und Schmu. Was kann man gegen den unerwünschten Müll unternehmen? Jenseits der technischen Hilfsmittel wie Firewalls, Spam-Filter und regelmäßige Sicherheits-Updates des Computers helfen ein paar Verhaltensregeln.

Ein paar einfache Verhaltensregeln
Gebt nicht überall eure Haupt-Adresse mit Vor- und Nachnamen an.
Schafft euch für all die Netz-Angebote eine alternative Spaß-Adresse an.

Wer eine eigene Internetseite hat und sich eigene E-Mail-Adressen anlegen kann, hat noch eine weitere Möglichkeit: Einfach für jede Anmeldung eine eigene Adresse anlegen. Wenn ihr dann Spam auf die entsprechende Adresse bekommt, wisst ihr zumindest, wer der üble Spammer ist. ...

Einfach ignorieren und locker bleiben
Habt ihr doch Spam bekommen, löscht sie und reagiert nicht weiter: Keine Anhänge speichern, die Mail gar nicht erst öffnen und auch nicht auf sie antworten. Sonst kommt nur noch mehr Spam bei euch an. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: mdr - sputnik

12.02.10

Verbraucherzentrale warnt vor Gewinnversprechen der Kaffeefahrtenanbieter

„Wir sind die Seriösen!“ Bargeld-Gewinn 2.500 Euro

„Auch seriöse Firmen, wie wir es sind, müssen um unseren guten Ruf kämpfen, weil so genannte ´Schwarze Schafe` die seriösen Firmen in den Schmutz ziehen. Unser Motto lautet deshalb: ´Vertrauen & Ehrlichkeit setzen sich durch`, heißt es weiter im Schreiben des vermeintlich größten Reiseclubs Europas mit Postfach in Leipzig.

Solche und ähnliche Schreiben sind derzeit im Raum Rostock und Umgebung im Umlauf. Am 24. und 25. Februar geht es in die Einkaufsregion Östliche Rostocker Heide. Ein anderer Anbieter wirbt für den 22. Februar mit einem Ausflug nach Grimmen. Die Anbieter der so genannten Kaffeefahrten stehen wohl schon mit dem Rücken zur Wand, wenn sie nun schon gegen ihren schlechten Ruf in der Öffentlichkeit Werbung machen müssen, meint Verbraucherschützer Joachim Geburtig und rät von solchen Ausflügen ab. Mit Bargeldgewinnen in Höhe von 2.500 bzw. 5.000 € werden hier insbesondere ältere Verbraucher zu den Kaffeefahrten gelockt. „Lassen Sie sich nicht von fragwürdigen Gewinnversprechen blenden. Wer an einer Verkaufsveranstaltung kein Interesse hat, sollte sich auch nicht durch vermeintliche Hauptgewinne locken lassen“, betont er.

Die langjährigen Erfahrungen der Verbraucherzentrale zeigen eindeutig: Am Ende zahlen die angeblichen Gewinner meist drauf. Auf Kaffeefahrten angebotene Waren sind häufig überteuert und von geringer Qualität, vor Ort verloste oder überreichte Reisegewinne entpuppen sich oft als Nieten und halten in den seltensten Fällen, was sie versprechen.

Quelle: Neue Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern

Serkan Yakin als "download-vamp" auf Kundenfang

Abzocke mit Vorlagen bei download-vamp.com und vorlagen-musterbriefe.com

Mit der CDS CONTENT DOWNLOAD SERVICE UG des Serkan Yakin aus Hamburg ist zurzeit ein neuer Abzocker auf Opfersuche.
Die Nutzer stoßen auf der Suche nach Vorlagen, Musterschreiben etc. auf Google-Anzeigen wie folgende…

 id=

...und landen auf der sog. Lockvogelseite http://vorlagen.flatdownload.de/
Diese leitet dann weiter auf www.vorlagen-musterbriefe.com

Hier ergibt sich das Bild einer typischen Abofalle. Der Preis ist lediglich unerwartet und leicht übersehbar am rechten, unteren Rand in kleiner Schrift in einem Textblock versteckt.

 id=

Es ist allerdings zu vermuten, dass Verbraucher, die sich auf vorlagen-musterbriefe.com anmeldeten, keine Forderungen für die Anmeldung auf vorlagen-musterbriefe.com erhalten, sondern für eine weitere Seite der CDS CONTENT DOWNLOAD SERVICE UG, nämlich download-vamp.com.

Dieser Verdacht ergibt sich daraus, dass in den AGB, sowie in der unscheinbaren Kostenklausel stets nur von einem (angeblichen) Vertragsabschluss mit www.download-vamp.com die Rede ist. ...

Quelle und vollständiger Beitrag: gegen-abzocke.blogspot

Bei der Firma CDS CONTENT Download Service UG handelt es sich um ein frisch gegründetes Unternehmen. Die Eingetragung in das Handelsregister erfolgte erst vor wenigen Tagen, am 29. Januar 2010.

Amtsgericht Hamburg Aktenzeichen: HRB 112521: Bekannt gemacht am: 01.02.2010 12:00 Uhr

In (). gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

Neueintragungen

29.01.2010

CDS CONTENT Download Service UG (haftungsbeschränkt), Hamburg, Mensingstraße 22 c, c/o Serkan Yakin, 21079 Hamburg.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag (Musterprotokoll) vom 08.10.2009 mit Änderung vom 23.10.2009. Geschäftsanschrift: Mensingstraße 22 c, c/o Serkan Yakin, 21079 Hamburg. Gegenstand: allgemeine Internet-Dienstleistungen. Stammkapital: 500,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. Geschäftsführer: Yakin, Serkan, Hamburg, *15.05.1987, vertretungsberechtigt gemäß allgemeiner Vertretungsregelung; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Quelle: Handelsregister

Seltsame Ermittlungen zur Abzocke der Gewinnbimmelmafia

Es wäre wirklich lustig, wenn es nicht so traurig wäre.

Anstatt die wahren Drahzieher zu ermitteln, läd die Polizei den Vorsitzenden des gemeinnützigen Vereins Antispam e.v zur Vernehmung als Beschuldigten wegen gewerbsmäßigen Betruges. Da fragt man sich, mit welch ausgeklügelten Ermittlungsmethoden ausgerechnet Antispam e.v als Beschuldigter ermittelt wurde. Hier die Auflösung:

Der ermittelnde Beamte selbst hatte “schnell mal eben” bei Google den Namen des Gewinneintragungsdienstes eingegeben und dort – welch Wunder – unser Internetforum gefunden, weil dieses naturgemäß wegen der vielen Wortmeldungen zu dieser Abzockerei an vorderster Stelle bei Google steht. Dann hat der Beamte unser Impressum aufgerufen, dieses offenbar jedoch auch nicht richtig gelesen, jedoch dort immerhin unsere Faxnummer aufgefunden und uns daraufhin die Anfrage zur Beschuldigtenvernehmung zugestellt. Und zwar mit allen persönlichen Daten der anzeigenden Person, Kontodaten, etc..

Und solche Leute führen Ermittlungen bei komplexen Wirtschaftsstraftaten…wundert es da jemanden, dass es weder bei Shop-Betrug noch bei Gewinnspiel-Spam kaum nennsnwerten Fortschritte gibt?

Quelle und vollständiger Bericht: gegen-abzocke.com

SMS-Betrüger muss zweieinhalb Jahre in Haft

Statt Liebe und Lust gab es für die Nutzer der Seesener SMS-Flirtline nur gesalzene Rechnungen und Frust. Deshalb muss der 30 Jahre alte Betreiber ins Gefängnis. Das Landgericht Braunschweig verurteilte den Mann am Donnerstag wegen gewerbsmäßigen Betruges in mehr als 191.000 Fällen zu zweieinhalb Jahren Haft.

Früher als erwartet ging damit ein Prozess zu Ende, bei dem auch Außenstehende einen Einblick in die Praktiken einer ansonsten sehr diskreten Branche erhielten. Der Beschuldigte hatte bundesweit ...

.....

Verständnis für die Geschäftsmethoden des 30-Jährigen habe das Gericht nicht, betonte Dreyer. Schließlich seien „vor allem kleine Leute geschädigt worden, die solche Summen nicht einfach aufbringen können“. Dass der Angeklagte dennoch mit einer milden Strafe davongekommen sei, führte die Richterin vor allem auf sein Geständnis zurück.

Der Seesener nahm das Urteil sofort an. Er muss nicht zurück ins Untersuchungsgefängnis, in dem er seit einem halben Jahr saß. Das Gericht entließ den Vater zweier kleiner Kinder auf freien Fuß, weil keine Wiederholungs- oder Fluchtgefahr bestehe. Er wird jedoch bald die Aufforderung zum Antritt seiner Strafhaft erhalten.

Quelle und vollständiger Bericht: Goslarsche Zeitung

Content4U GmbH mit Download-Service auf Kundenfang

Wie aus Foren und Blogs aktuell zu entnehmen ist, scheint die im Dezember 2009 gegründete Content4U GmbH des Strohmannes Villiam Adamca (Go Web Ltd., Premium Content GmbH - hält für die Abzockangebote des Herrn Michael Burat den Kopf hin) nun endlich ihrer eigentlichen Bestimmung zugeführt worden sein - Nämlich als neue Firma (Briefkasten) hinter dem Download-Abzockportal unter Download-Service.de, wobei man es wohl mit dem Nachfolger von My-Downloads.de zu tun hat.

Und das ist Download-Service.de der Content4U GmbH des Villiam Adamca:

.....

Durchaus erwähnenswert ist die Tatsache, dass die Domain Download-Service.de von der Premium Content GmbH und nicht der Content4U GmbH registriert wurde:


 name=

Quelle und vollständiger Beitrag: AbZocknews 

11.02.10

Abzocke mit gefälschten Gutscheinen

Die "Schnäppchen"-Falle - gefälschte Gutscheine im Netz

Eine neuen Abzocke-Variante im Internet haben die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer aufgedeckt: Neuerdings boomt der Handel mit gefälschten Gutscheinen.

Eine Vertriebsfirma ködert mit Gutscheinen zum Tanken und Einkaufen im Wert von 100 Euro zum "Schnäppchenpreis" von 85 Euro. Man müsse sich nur als Vertriebspartner registrieren lassen – dann würden auch noch fette Provisionen winken.

Auf die Nase gefallen

Jetzt häufen sich Beschwerden über diese Masche, denn kein einziges Unternehmen arbeitet mit dem Vertrieb zusammen. Die Bons können daher werder eingelöst noch das Geld refundiert werden.

Jetzt ermittelt die Polizei, ob es sich um ein so genanntes Schneeballsystem handelt, das sich durch die Einführung neuer Partner rechnet. Wenn das so ist, machen sich die Teilnehmer strafbar.

Quelle: Krone.at         via: Konsumer.info

Anfrage bei MyHammer für Abzockportal a la Mega-Downloads

Wer kennt sie nicht, diese Download-Anbieter, bei denen man ein kostenpflichtiges Abo eingehen soll, wenn man sich von dort zu den Downloadseiten weiterleiten lässt, auf denen man die Freie Software auch ohne diese Dienste hätte ganz kostenlos bekommen können.
Und wer kennt MyHammer nicht? Das eBay für Arbeitsleistung.
Auch inzwischen Bekannt als “Abo-Falle” für Arbeitskraft-Anbieter: BooCompany: My Hammer eine Abofalle für Handwerker und Firmen?; Presse-Kostenlos.de: Finger weg von “MyHammer”! Als Auftragnehmer könnten Sie in eine Abofalle gelangen.).
Ein neuer Titel könnte sein “Steigbügelhalter für Abzocker”.
Unter der “Auktion” “Downloadportal – CMS Basis” findet man bei MyHammer gerade diese Arbeitsanfrage:

Suchen Programmierer der uns ein Download Portal ähnlich wie: online-downloaden.de und mega-downloads.de erstellt!!!!
Programmierer erstellt das Script auf seinem eigenen Webspace, nach unserer Abnahme, sprich Ansicht des Scriptes erfolgt die Bezahlung!

— DRINGEND —

Design ist nicht relevant nur das Script an Sich!!!

Bei Interesse bitte melden!

Wer stellt Material?: Auftragnehmer

Quelle und vollständiger Beitrag: Nachwuchsabzocker? Trittbrettfahrer? Oder einfach nur dreist?

WISO ermittelt: Dubiose Autovermittler im Internet

Im Internet gibt es seriöse Autohandelsportale, über die man Autos kaufen und verkaufen kann. Aber es gibt auch Gauner, die leichtsinnige Verkäufer ausnutzen. WISO ermittelt.


Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV

Betreiber von outlets.de vor Gericht abgewatscht

Das Amtsgericht Leipzig hat ein klares Wort gesprochen und im Sinne eines Opfers entschieden. Demnach hat Outlets.de keinen Anspruch auf die Zahlung einer Jahresgebühr von 96 Euro.

Wieder haben die Betreiber von outlets.de eine gerichtliche Schlappe einstecken müssen. Das Amtsgericht Leipzig hat beschlossen, dass Outlets.de die Kosten eines Gerichtsverfahrens wegen einer einstweiligen Verfügung tragen muss.

Die Rechtsanwaltskanzlei anwalt sofort.de hatte ein weiteres Kostenfallenopfer gerichtlich vertreten und dessen Ansprüche durchgesetzt.

Quelle und vollständiger Beitrag: Konsumer.info

Warnung vor neuartigen Onlineauktionen

Zockerei um Schnäppchen

Immer mehr Online-Auktionsportale locken mit neuen "Erlebnisauktionen". Viele Lifestyleartikel sowie Trend-Elektronik ließen sich dort laut Werbung mit "bis zu 96 Prozent Preisnachlass"ersteigern. Doch die Verbraucherzentrale NRW warnt vor einer Art Glücksspiel mit hohem Verlustrisiko.

Als "erste Adresse für Schnäppchen" feiert sich Dealstreet. Per Fernsehwerbung buhlt auch Snipster um Kunden. Die Devise: "Cool bleiben, clever bieten, sensationell sparen". Ein Apple "iPhone"-Handy für 50 Euro, ein Full-HD-TV im Großformat für 80 Euro oder eine Xbox für 17 Euro sind als Endpreise keine Seltenheit.

Kassieren bereits fürs Bieten

So genannte Live- und Cent-Auktionen sind der neueste Trend im eCommerce: bei Swoopo und Idasworld, bei Hammerdeal und Vipauktion sowie unter Dutzenden anderer Namen. Einzelne Auktionshäuser wie Swoopo berufen sich mittlerweile auf mehr als 2,5 Millionen registrierte Nutzer. Monatlich würden dort 10.000 Produkte, überwiegend Technik, versteigert. Der entscheidende Unterschied zu üblichen Einkaufs- und Versteigerungsportalen wie etwa eBay: Während bei den Internet-Klassikern das Bieten kostenlos ist, kassieren die Neulinge für jedes Gebot ab: mal 10 Cent, meistens jedoch 50 Cent.

.....

... Die Geschäftsidee rechnet sich für die Betreiber. Denn die kassieren dank der Gebote-Flut oft deutlich mehr als den üblichen Produktpreis. Idasworld, Swoopo und Snipster etwa, rechneten die Düsseldorfer Verbraucherschützer aus, brachten es in der Spitze auf mehr als das Dreifache der gängigen Preise der versteigerten Notebooks und Spielekonsolen. Dealstreet schaffte als Einnahme bei einem Handy gar das
Fünffache gegenüber dem eigenen Vergleichspreis. ...

Quelle und vollständige Mitteilung: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen

10.02.10

Polizei warnt vor falschem Media Markt-Gewinnspiel

Betrüger locken mit falschem Media Markt-Gewinnspiel

Wie die Media Markt Niederlassung Bielefeld der Kriminalpolizei mitteilte, versuchen zur Zeit unbekannte Telefonanrufer an Kontodaten von Media-Markt Kunden heran zu kommen.

Zunächst erfolgt ein Anruf zu einem angeblichen Adressenabgleich, um einen Gewinngutschein von 100 Euro versenden zu können. Anschließend wird zum 2. Mal angerufen, um die Kontodaten zwecks einer Gewinnüberweisung zu erfragen.

Zur Zeit häufen sich Telefonanrufe dieser Art im Bereich Bielefeld. Leider sind mehrere Angerufene zu vertrauensselig gewesen und haben ihre Kontoverbindungen herausgegeben. Bei den Anrufern handelt es sich um Frauen.

Die Polizei weist darauf hin, dass der Media Markt zur Zeit keine Gewinnaktion veranstaltet. Bei Anrufen dieser Art bitte sofort den Hörer auflegen!!

Quelle: Presseportal der Polizei NRW

Olaf Tank schickt Mahnung an kleinen Hund

Mahnbescheid für kleinen Hund

Billy soll 138 Euro für den Besuch von Internetseiten zahlen

Quelle und Video: ZDF - Hallo Deutschland

Akte berichtete über Gewinnspiel-Abzocke

Hilfe, die haben mein Konto leer geräumt: Was gegen Gewinnspiel-Abzocker wirklich hilft

Das Zuschauerecho nach den AKTE-Berichten über die sogenannte „Belästiger-Industrie“ ist enorm. Hunderte Zuschauer schreiben an die Redaktion, bitten um Tipps: „Wie werde ich die lästigen Werbeanrufe los?“; „Welche Chancen habe ich, mein Geld wieder zurück zu bekommen?“. Immer deutlicher wird, welch erschreckende Dimension der Schaden durch nicht genehmigte Abbuchungen per Lastschrift erreicht. Viele Geschädigte werden von ihren Banken falsch beraten, kapitulieren selbst bei über zu Unrecht abgezogenen 10.000 Euro. AKTE gibt Tipps, wie Sie sich gegen die neuen Tricks der „Gewinnspiel-Mafia“ zur Wehr setzen können.

AKTE 20.10 über die deutschlandweite Telefon-Abzocke

Quelle: Sat 1 - Akte 20.10



Quelle: Dailymotion - verbraucherinfoTV